19620926_GVE032

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:39
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-09-26
Erscheinungsdatum 1962-09-26
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 27.9.1962 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 26.9.1962 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Nels Seppl für die FPÖ; und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Schreiber Jakob, Med. Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESGHLUSSG3SGENSTANDE: 1. 2. 3. 4. 5. Rechnungsabschluss 1961; Batlogghalle - Pachtvertragverlängerung; Waldankauf Gp. 2071/2082/2083 u. 2084 (Lichtensteiner Berta); Holzschlägerung u. Aufrüstung im Rafanegg; Vergabe Nr. 2; Strassen / Wege / Ausbau – Grundablösungen: a) Umfahrung Schruns - Ausbau beim Gasthaus Rhätikon; b) Montjolastrasse - Grundablösungen; c) Feldweg - Einfahrtverbreiterung, Grundablösung; d) Flurstrasse – Ausbau - Grundablösung; e) Borger-Weg; Einfahrt / Staubfreimachung; 6. Stierhaltung 1962/63 - Futtergeld – Stierankauf - Deckgebühren; 7. Fremdenverkehrsförderungsbeitrag 1962 Verumlagung; 8. Förderungsbeiträge (Harmoniemusik - Feuerwehren) 9. Grundteilungen; 10. Bauabstandsnachsichten; 11. Fassung der Weiherquelle; in vertraulicher Beratung: 12. Anstellung eines Bautechnikers als Gemeindebauleiter; B. BERICHTE: zu A: BESCHLÜSSE: zu 1) Der abschriftlich allen Mitgliedern der Gemeindevertretung mit dem Bericht des Finanzüberprüfungsausschusses und der Stellungnahme des Bürgermeisters zugegangene Rechnungsabschluss 1961 wird ohne nochmalige Detailberatung über Antrag des Finanzausschusses einstimmig genehmigt. Der Rechnungsabschluss weist bei erfolgs- u. vermögenswirksamen Gesamteinnahmen von S 9.102.089, 88 und Gesamtausgaben von S 9.071.172, 44 einen Gebarungsüberschuss von S 30.917, 44 auf. Gleichzeitig fasst die Gemeindevertretung entsprechend vorliegender Anträge des Überprüfungsausschusses bezw. -2- des Finanzausschusses nachfolgende Beschlüsse: a) die Regelung der Nebenbezüge des Verkehrsamtsbediensteten Fiel Christian als Scharnow-Reiseleiter wird den Mitgliedern des Finanzüberprüfungsausschusses unter Hinzuziehung des Verkehrsamtsleiters Dkfm. Piske übertragen, wobei die diesbezgl. Verhandlungen mit dem Genannten jedoch bis zur Klärung und Festlegung der künftigen Handhabung der Zimmervermittlung im Verkehrsamt zurückgestellt werden sollen ; b) der Auszahlung von Monatsaufwandsentschädigungen an den hauptberuflich tätigen Bürgermeister analog der Besoldung der Gemeindebediensteten und entsprechend der bisher geübten Praxis wird zugestimmt; c) zur Besichtigung von im Einsatz befindlichen Buchungsautomaten bei anderen Gemeindeverwaltungen und zur Ausarbeitung eines Vorschlages für die Anschaffung einer neuen Buchungsmaschine im kommenden Jahr für die Gemeindekassa werden die Herren GV. Juen Franz Josef und Fritz Ernst bestellt; d) dem Gde.Polizeiorgan Bertsch Gebhard wird ab dem Jahr 1963 bis auf weiteres eine Bekleidungspauschale von jährlich S gewährt. Mit dieser Pauschale erscheinen alle Aussprüche des Vorgenannten hinsichtlich der Bereitstellung von Dienstbekleidung und Schuhwerk durch die Marktgemeinde Schruns als abgegolten; e) Förderungsbeiträge sollen künftighin nur solche Ortsvereine erhalten, die entsprechend ihren Statuten und Satzungen regelmässige Hauptversammlungen, zu denen auch die Marktgemeinde Schruns eingeladen wird, erhalten. Weiters wird die Subventionierung von der Vorlage, eines Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Jahr und eines Voranschlages für das laufende Jahr abhängig gemacht; und f) das Schwimmbad Schruns wird mit einer Deckungssumme von S 200.000, gegen Brandschaden bei der Vlbg. Lds.Feuerversicherungsanstalt neu versichert; Die Gemeindehaftpflichtversicherung (Allgemeine Haftpflicht) wird auf die Deckungssummen S 800.000.- / S 3.000.000.- / S 1.000.000.— und die Schwimmbad-Haftpflichtversicherung auf die Deckungssummen S 400.000.- / S 2.000.000.- / S 100.000.- erhöht. (sämtliche Beschlüsse werden einstimmig gefasst). zu 2.) Der mit Josef Mühlbacher, Schruns Nr. 499, im Jahre 1953 abgeschlossene Pachtvertrag mit 10 jähriger Laufdauer, betreffend die Verpachtung der Batlogghalle für den Betrieb eines Kinos würde sich, soferne nicht ein halbes Jahr vor Ablauf der Bestandsdauer eine Kündigung erfolgt, automatisch um je 5 Jahre verlängern. Nach vorausgegangener Aussprache mit dem Pächter beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, von der gem. P. VIII des Pachtvertrages bestehenden Möglichkeit einer Vertragsaufkündigung keinen Gebrauch zu machen, sodaß sich daher der Pachtvertrag, beginnend ab 15.2.1963 um weitere fünf Jahre, das ist bis zum 15.2.1968, verlängert. Im Wege einer internen Abmachung stellt der Pächter abweichend vom P. IV des Pachtvertrages nunmehr künftighin ab dem Jahre 1963 an Stelle der vereinbarten 12 Termine insgesamt fünfzehn Termine während der üblichen Kinospielzeiten für von der Marktgemeinde Schruns zu bestimmende Veranstaltungen in der Batlogghalle ohne Vergütung einer Verdienstausfallentschädigung -3- jedoch gegen Ersatz der auflaufenden Selbstkosten für Aufräumung, Beleuchtung, Beheizung usw. zur Verfügung. Die Verrechnung der Selbstkosten für die 15 Veranstaltungen ist künftighin seitens des Pächters direkt mit dem Marktgemeindeamt Schruns vorzunehmen und zwar laufend, getrennt für jede stattgefundene Veranstaltung. Das Marktgemeindeamt Schruns hat diese verrechneten Kosten wiederum von den jeweiligen Veranstaltern einzuheben. zu 3.) Dem Ankauf der Waldparzellen 2071, 2082, 2083 und 2084 im Bruggenwald mit insgesamt 2, 78.17 ha von Frau Lichtensteiner Berta in Innsbruck um einen Kaufpreis von S 60.000.- wird zugestimmt. Die durch die Eigentumsübertragung- auflaufenden Kosten und Gebühren hat die Marktgemeinde Schruns allein zu tragen. Die Bedeckung der Ankaufsumme, die nach erfolgter Eigentumsübertragung sofort zur Zahlung fällig ist, erfolgt durch die erwarteten Einnahmen aus der Schlägerung von ca. 1500 Festmeter Nadelstammholz in den Rafanegg-Gemeindewaldungen. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 4.) Ein Bericht, daß der Holzakkordant Salzgeber Ludwig, Bartholomäberg Nr. 266 seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Marktgemeinde Schruns bezgl. der übernommenen Holzschlägerung – Aufrüstung – u. Bringung in den Rafanegg-Gemeindewaldungen nicht nachgekommen und unter Zurücklassung einer beschädigten Seilbahn (deren Bestandteile grosstenteils nicht ihm gehören) und einer Schuld von S 10.000, - (Vorschuss seitens der Marktgemeinde Schruns für die Aufstellung der Seilbahn) ohne vorherige Abmeldung über Nacht nach Westdeutschland verzogen ist, wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Schritte zur Hereinbringung des Betrages von S 10.000, wurden vom Gemeindeamt bereits eingeleitet. Durch diese Sachlage ist eine neuerliche Vergabe der Holzschlägerung – Rüstung - und Bringung der ca. 1.500 Festmeter Nadelstammholz notwendig geworden. Gde.Waldaufsichtsorgan Stofleth Franz Josef gibt einen Bericht über die im Gegenstande mit anderen Interessenten geführten Verhandlungen. Die Gemeindevertretung stimmt schliesslich einhellig der Vergabe dieser Schlägerung - Aufrüstung - u. Bringung an die Holzakkordanten Kaufmann Heinrich, Dornbirn / Knieberg 25, und Pfefferkorn, Eduard, Marul Nr. 60 zu. Gde.V.Stofleth Franz Josef wird ermächtigt, die abschliessenden Verhandlungen mit den Genannten zu führen und die endgültige Akkordantenvergütung - im Rahmen bis zu S 200.- je Festmeter – festzulegen. Die Übernahme und Lagerung des mittels Seilbahn zum Lagerplatz an der Montafonerstrasse in Tschagguns / Mauren-Biezel gebrachten Nutz-, Schleif- u. Brennholzes wird den Akkordanten Assmann Elias und Versell Ignaz, Schruns – gegen eine Vergütung von S. 40.- je Festmeter bezw. Raummeter übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) a) den Ablösungsforderungen des Eigentümers Zint Josef, Schruns Nr. 460 für die Abtretung einer ca. 20 m2 großen Teilfläche vom Hof u. Garten Gp. 947/3 und 957/4 für die im Zuge des Baues der Umfahrungsstrasse vorgesehene Korrektur der Rhätikonstrasse beim Gasthaus Rhätikon, wird, da die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht für einen Erweiterungsbau beim Gasthaus Rhätikon gegen den Willen des Anrainers verlangt wird und da weiters der Ablösungsaufwand in keinem Verhältnis zur erzielbaren Verbesserung des Strassenverlaufes steht, nicht entsprochen. -4- Da es sich, bei der Rhätikonstrasse um eine Landstrasse II. Ordnung handelt, müsste die Grundablösung, wenn die vorgesehene Fahrbahnkorrektur wirklich unbedingt notwendig sein sollte, durch das Land vorgenommen werden. zu b) Ein Bericht, daß der Bauausschuss, ermächtigt von der Gemeindevertretung gemäß Beschluss vom 22.8.1962, die für die Verbreiterung der Montjolastrasse und die Errichtung von Ausweichen erforderlichen Bauarbeiten der Fa. Franz Galehr, Schruns Nr. 614, zum Richtpreis von ca. S 82.000.- + 10 % f. Unvorhergesehenes vergeben hat, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Ferner genehmigt die Gemeindevertretung die in der Zwischenzeit vom Gemeinderat mit den von den Ausbauarbeiten an der Montjolastrasse gelegenen Anrainern getroffenen Ablösungsvereinbarungen, wie folgt: Mugg - Arthur, Nr. 108 - Ablösung zu S 20.- je m2, Erstellung eines Köbzaunes einschl. des 10 m Rücksprunges hinter dem Wohnhaus Fitsch Nr. 106, Stellen und Anpflanzen neuer Sträucher hinter der Einfriedung und Erlassung der Montagekosten anlässlich des Neuanschlusses des Wohnhauses Nr. 108, an die Gde.Wasserleitung im Zuge des Ausbaues der Ausserlitzstrasse; sowie Gewährleistung, daß die Abortgrube auf dem Anrainergrundbesitz der Stemer Ida (Nr. 409) binnen einem halben Jahr ordnungsgemäß abgedichtet bezw. abgeschlossen wird. Sterner Ida, Schruns Nr. 448 für Nr. 409 - Ablösung zu S 20.- je m2; Erstellung eines Köbzaunes auf einer massiven 30 cm hohen Wegbegrenzungsmauer. Steiner Hermann, Schruns Nr. 448 für Nr. 529 - Ablösungsvergütung von S 1000.- (gleichzeitig Abfindung einer Zusicherung der Marktgemeinde Schruns im Jahre 1937 anlässlich des Baues der Montjolastrasse) und Staubfreimachung des Platzes zwischen Wohnhaus Nr. 529 und der Montjolastrasse; Geiger Christl, Nr. 431 für den Neubau an der Montjolastrasse; Ablösung zu S 20.- je m2 und Staubfreimachung des Platzes zwischen Garage und Montjolastrasse. Kieber Ludwig u. Josefa, Schruns Nr. 606; keine Barablösung, dafür Staubfreimachung des Platzes zwischen PKW-Garage und Montjolastrasse und Anbringung eines Köbzaunes von der Garage bis zum Grundbesitz der Vlbg. Illwerke AG, wobei die Zaunsäulen von den Grundeigentümern selbst beigestellt werden. Maklott Maria-Kasper Helene, Nr. 114 für Ausweiche Montjola-Hang Ablösung von S 20.- je m2; Stützmauerüberzug 10-15 cm über Terrain, Verlegung von 2 Betonrohren 15 cm Ø in der Montjolastrasse für die evtl. spätere Neuverlegung einer Wasserleitung; Errichtung einer Einfriedung unterhalb des Stalles in Form von Eisensäulen mit 3 gespannten Drähten bis zum Grundbesitz der Gebr. Bitschnau. -3- Jerger Emilie, Schruns Nr. 149 für den Jerger-Hang - keine Barablösung, dafür Verzicht auf eine Beitragsleistung zum Baukostenaufwand für die Erstellung und Staubfreimachung des nördlich des Wohnhauses Nr. 149 gelegenen Haus- u. Stallvorplatzes; sowie Errichtung einer Abwasserleitung in das Lavadilbächle zur Aufnahme der Vorplatzabwässer. (Einstimmige Beschlussfassung.) Somit sind nunmehr die Grundeinlösungsverhandlungen mit allen vom Ausbau der Montjolastrasse betroffenen Anliegern abgeschlossen. zu c) Als Ablösungsvergütung für die Abtretung von Grund von Gp. 1048/3 (Grundbesitz ehemals Ida Borger-Garten) zwecks Verbreiterung der Einfahrt des Feldweges auf eine Fahrbahnbreite, daß künftighin eine Zufahrt des neuen Tanklöschfahrzeuges ohne Behinderung möglich ist, wird die von der Grundeigentümerin Kaltenbeck Elsa geforderte seinerzeitige Staubfreimachung des Feldweges im Bereich ihres Gartengrundstückes (Gp. 1048/3) bewilligt. Die Kosten für die Rückversetzung der Garteneinfriedung (vorerst nur mit BetonsockelEisensäulen) trägt Erhart Franz, Gastwirt, Schruns Nr. 472. (Einstimmige Beschlussfassung). zu d) Die an Ort und Stelle erfolgte Absteckung der neuen Trasse der Flurstrasse hat ergeben, daß vom Grundbesitz des Thöny Josef, Schruns Nr. 55, Gp. 1018, eine weitere kleine Teilfläche von 10 – 12 m2 Grund zwecks Gewährleistung eines günstigen Fahrbahnradius benötigt wird. Dem Grundeigentümer wird hiefür folgende Ablösungsvergütung bewilligt: Barablösung je m2 zu S 40.- + 25.- analog der Handhabung für die Ablösung des übrigen zum Ausbau der Flurstrasse von den Geschw. Thöny vom Stall bis zum Grundbesitz der Sporer Anna, geb. Thöny in Form von Betonsockeleisensäulen mit 3 gespannten Drähten oder 3 Holzscheien einschl. 2 Einfahrtsgattern. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu e) Der Staubfreimachung von 5 m Länge bei der Einfahrt des BorgerWeges im Gamprätz wird zugestimmt. Die Kosten des Unterbaues übernimmt die Landesstrassenverwaltung. (Einstimmige Beschlussfassung.) Unter Allfälligem genehmigt die Gemeindevertretung für die Errichtung eines Löschwasserschachtes auf dem Grundbesitz des Marent Friedrich, Schruns Nr. 779, oberhalb der neuen Umfahrungsstrasse (Gp. 1063/1) einen einmaligen Pauschalkostenbeitrag von S 2.000.-, der erst nach Fertigstellung des Entnahmeschachtes zur Auszahlung gelangen darf. Die Interessenten haben diesen Schacht im Einvernehmen mit dem Kommandanten der Ortsfeuerwehr Schruns zu erstellen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 6.) Die vom Landwirtschaftsausschuss mit den Stierhaltern vereinbarten Füttergelder werden wie folgt genehmigt: Landwirtschaft d. Bauerntöchterschule S 25.- je Tag und zusätzlich Stellung von 2000 kg Heu, das der Pächter des Gemeindeanteiles der Heimat Untermann, Ernst Jenny an Stelle einer Bargeld-Pachtzinsleistung anzuliefern hat; Düngler Rudolf, Schruns 213 S 34.-/Tag und S 29.-/Tag für einen zweiten Stier Bitschnau Franz, Schruns 316 S 25.-/Tag und Stüttler Robert, Schruns 303 S 29.-/Tag. -4- Für den Ankauf eines Jungstieres genehmigt die Gemeindevertretung einen Betrag bis zu S 40.000.-. Die Deckgebühren für die Deckperiode 1962/63 werden mit S 60 für die Rayons-Tiere und mit S 100, - für die dem Viehzuchtverein Schruns angeschlossenen Tiere festgesetzt. Die Deckgebühr für den anzukaufenden Jungstier (vorgesehener Einstellort: Bitschnau Franz, Ried Nr. 316) wird erst nach erfolgtem Ankauf und nochmaliger Beratung im Kreise der Viehzüchter festgesetzt. (Einstimmige- Beschlussfassung) zu 7.) Die Festsetzung der genauen Höhe der in diesem Jahre zur Verumlagung gelangenden Gesamtfremdenverkehrsförderungsbeiträge wird vertagt. Der Fremdenverkehrsausschus soll nochmals zu der vom Finanzausschuss beantragten 50 %gen Erhöhung von S 70.000.- auf S 105.000.- Stellung nehmen. zu 8.) Forderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der Harmoniemusik Schruns für 1962 als Abgeltung der Platzkonzerte S 13.000.- (Fahrtkosten Neviges); b) der Ortsfeuerwehr Schruns für einen Kameradschaftsausflug S 4.000.-; und c) der Feuerwehr Gantschier für Auslagen anlässlich der Kreisübung 1962 S 1.500.(Einstimmige Beschlussfassung) zu 9.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt bewilligt: a) die Teilung des Maisäßgutes Gamplaschg Nr. 304 (Joh. Georg und Katharina Versell, Schruns 297) und Ausscheidung der Parzellen 2606/2, 2608/1, 2610/3 und 2613/6 zu Gunsten der Stemer Sofie und deren Sohn Stemer Franz, Schruns Nr. 308; b) die Unterteilung der Gp. 459/1 (Jerger Emilie, Schruns 149) und Ausscheidung der Gp. 459/4 mit 594 m2 zu Gunsten des Prof. Dr. Breth Herbert, Darmstadt; sowie c) die Teilung des Grundbesitzes der Geschwister Trautmann Sigrid, geb. Pokorny, Schruns Nr. 682, und Pokorny Anton, Schruns Nr. 810, am Au-Weg mit 3856 m2 in die Parzellen 1116 und 1118 mit 1943 m2 (Trautmann Sigrid) und 1119 sowie 1120 mit 1913 m2 (Pokorny Anton). (Einstimmige Beschlussfassung). zu 11.) Ein Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Eigentümer der sogenannten Weiherquelle am Brif und den an dieser Quelle beteiligten Wasserbezugsberechtigten (Stemer Jakob, Stemer Franz und Stemer Hedwig) zwecks Sicherung des Überwassers für die Gemeindewasserversorgung wird zur Kenntnis genommen. Die Genannten haben sich bereit erklärt, das anfallende Überwasser (ca. 3 ½ Sekundenliter) dieser Quelle der Marktgemeinde Schruns zur späteren Ableitung in das Reservoir zu überlassen unter der Voraussetzung, dass ihnen auf immerwährende Zeit für ihren Liegenschaftsbesitz Trink- und Nutzwasser in uneingeschränktem Ausmaße zugesichert wird und daß ihnen entsprechende Haus- und Stallanschlüsse zu Lasten der Gemeinde erstellt werden. Die Gemeindevertretung vertritt die Auffassung, daß die Forderung auf Gewährung von mengenmässig nicht beschränktem Trink- und Nutzwasser von dieser Quelle kaum erfüllbar sei. Im übrigen unterbleibt infolge der vorgeschrittenen Zeit eine ernstliche Beratung der Angelegenheit. In vertraulicher Beratung: zu 12. a) Vom Bauausschuss und Personalausschuss wurde die Anstellung des Metzler Wilfried, Ing., Schruns 793, als Gemeindebauleiter vorgeschlagen. Der Genannte hat jedoch in der Zwischenzeit seine Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines Gemeindebautechnikers zurückgezogen. In schriftlichem Abstimmungsverfahren spricht sich die Gemeindevertretung schliesslich stimmenmehrheitlich mit 10 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen bezw. ungültigen Stimmen für die Anstellung des Bautechnikers Kraller Kurt, Schruns-Kaltenbrunnen Nr. 125, aus. Sieben Stimmen sprachen sich für die Anstellung des Baumeisters Jussel Elmar aus Nüziders aus. Mit diesem Anstellungsbeschluss erscheint auch gleichzeitig die von Kraller Kurt geforderte monatliche Entlohnung von S 3.200.—netto ohne Kinderbeihilfe bewilligt. Diese Entlohnungsregelung bedarf jedoch einer eigenen Genehmigung der Vlbg. Landesregierung, da dem Genannten nach dem Gemeindeangestelltengesetz wesentlich geringere Bezüge flüssig gemacht werden dürfen; b) den im Gemeindekrankenhaus tätigen Ordensschwestern des Mutterhauses Zams wird ab 1.9.1962 eine Erhöhung ihrer Bezüge von S 900.- auf S 1200.—zugestanden (einstimmige Beschlussfassung); und c) der Stundenlohn für den Gärtner Resinger Helmut wird ab 1.10.1962 mit S 13.—festgesetzt (einstimmige Beschlussfassung). Unter BERICHTE Bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß die Montafoner Jungbürgerfeier 1962 am Sonntag, den 30.9.1962 um 13.45 Uhr in der Batlogghalle in Schruns stattfindet; -5- b) daß für die Ordensschwestern im St.Josefsheim die Ehrw. Sr. Irmina (Rauchegger Cäzilie) als neue Sr. Oberni bestellt wurde; und c) daß seitens der Agrarbezirksbehörde Bregenz ein Regulierungsverfahren zur Klärung der Besitz- und Vermögensverhältnisse der Wuhrinteressentschaft Schrunserfeld eingeleitet worden ist. Unter ALLFÄLLIGEM: Spricht sich die Gemeindevertretung für eine Versetzung der 50 km – Fahrgeschwindigkeitsbegrenzungstafel von der Kronenbrücke in den Bereich der Ausserlitzstrasse zwischen Schmiedewerkstätte Fitsch und Kurhotel Montafon aus. Das Gemeindeamt wird beauftragt, eine diesbezügliche Verlegung der Verkehrstafel bei der BH Bludenz zu beantragen. Zum Vorbringen von GV Würbel Karl, daß seit Durchführung der Jungbürgerfeiern in Schruns jeweils nur der ÖVP angehörende Redner die Festansprache an die Jungbürger gehalten haben und zur Anregung, daß auch Redner, die anderen politischen Parteien angehören, hiefür herangezogen werden sollten, verweist der Vorsitzende auf den diesbezüglichen mehrheitlichen Wunsch der Montafoner Bürgermeister, der bisher stets berücksichtigt worden sei. Die eingangs der Beratung verlesene Niederschrift über die 31. Gde.V.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 1.35 Uhr Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)