19650609_GVE002

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:38
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1965-06-09
Erscheinungsdatum 1965-06-09
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Schruns, am 10.6.1965 Zl. 004-3 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 9. Juni 1965 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 2. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vizebürgerm. Schmidt, Karl und die Gemeinderäte Stofleth Franz Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Juen Frans Josef, Schreiber Jakob, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald, Vonier Robert und Kleber Ludwig für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Ganahl, Edmund und Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Nels Josef und Tschann Werner für die FPÖ; sowie Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Entschuldigt abwesend: GV. Erhart Ludwig, Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Hauptschule Schruns; Führung des 2. Klassenzuges - Pflichtsprengel; 2. Erschliessung des Gde. Bauhofgeländes im Tobel (Gp. 147/1); Vereinbarungen mit den Geschw. Zuderell, Schruns 402; 3. Neubau der Litzbrücke - Geländer-Vergabe; 4. Kronengasse-Erklärung zur Einbahnstrasse; 5. Pfarrkindergarten Schruns 2 a) Führung in 2 Abteilungen ab Herbst 1965 - Personalkostenübernahme b) Unterbringung einer Kindergärtnerin im St. Josefsheim c) Neuanstellung einer Kindergartenhelferin 6. Wasserwerk; Verlegung eines Teilstranges beim Sägewerkneubau der Fa. R. Kieber an der Umfahrungsstrasse; 7. Gewerbeangelegenheiten (Lokalbedarf); 8. Förderungsbeiträge; 9. Buchwald-Spazierweg; Verbindung zur Silvrettastrasse; Gehrecht Sicherung über den Grundbesitz d. Stemer Josefa, Schruns Nr. 199; 10. Beschlüsse des Finanzausschusses (Gde. Steuern- u. Abgaben); 11. Mathis Leopoldine, Schruns 138; Grundtausch im Gantschier (Gp. 773/2 -774); 12. Erteilung von Bauabstandsnachsichten; 13. Personalangelegenheiten: a) Verkehrsamt Schruns; Neuanstellung einer weibl. Bürokraft; b) Kameradschaftsausflüge der Gde.Bediensteten und des Lehrkörpers der Schrunser Schulen-Beitrag; c) Gde. Bedienstete-Lohnerhöhungen; B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES BESCHLÜSSE: zu 1.) Gemäß Beschluss der Gde. Vertretung vom 8.7.1964 ist mit Beginn des neuen Schuljahres 1965/66 an der Hauptschule Schruns die Einführung eines zweitem Klassenzuges vorgesehen. Für diesen zweiten Klassenzug wurden aus dem Bereich des Pflichtsprengels (Schruns) und des Berechtigungssprengels (auswärtige Montafoner Gemeinden) bisher 58 Schüler angemeldet, sodaß die Hauptschule Schruns hinkünftig praktisch in beiden Klaggenzügen parallelklassig geführt werden müsste. -2- Hierzu reicht jedoch ungeachtet des Hauptschulneubaues der vorhandene Klassenraum nicht aus, zumal ausserdem für die Gemeinde die Verpflichtung besieht, einige Reserveklassen für die Unterbringung des sich von Jahr zu Jahr verstärkenden 1. Klassenzuges und der vorgesehenen polytechnischen Klasse bereitzuhalten. Die Marktgemeinde Schruns kann daher vorerst für den 2. Klassenzug an der Hauptschule Schruns pro Jahrgang nur einen Klassenraum zur Verfügung Stellen. Zwecks gesetzlicher Regelegung des Einzugsbereiches für den 2. Klassenzug ergeht daher an den Bezirksschulrat folgender Antrag: "Für den 2. Klassenzug an der Hauptschule Schruns soll nur ein Pflichtschulsprengel, umfassend das das Gebiet der Marktgemeinde Schruns, der Gemeinde Tschagguns und des Schulsprengels Bartholomäberg – Gantschier (Illwerke-Siedlung!) festgesetzt werden. Die Festlegung eines Berechtigungssprengels für den 2. Klassenzug analog der Handhabung für den 1. Klassenzug der Hauptschule Schruns ist wegen Klassenraummangel vorerst nicht möglich." (Einstimmige Beschlussfassung). Anmerkung: Aus dem Bereich des vorangeführten von der Marktgemeinde Schruns angestrebten Pflichtsprengeis für den 2. Klassenzug wurden 32-35 Schüler gemeldet, sodaß zu deren Unterbringung nur ein Klassenraum pro Jahrgang erforderlich ist. Soferne die Übrigen Montafoner Gemeinden Interesse daran haben, Schülern ihrer Gemeinden ebenfalls die Möglichkeit zum Besuch des zweiten Klassenzuges an der Hauptschule Schruns zu sichern, wird es ihre Aufgabe sein, gemeinsam zu eigenen Lasten eine Lösung zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum zu finden. Der Marktgemeinde Schruns kann vorerst bis auf weiteres eine neuerliche finanzielle Belastung zur Schaffung von Klassenräumen für auswärtige Schüler nicht zugemutet werden. 2.) Die Gde. Vertretung hat am 28.4.1965 beschlossen, daß unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle der projektierten Litzbrücke nördlich der Tobelmühle die baufällige für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrte Holzbrücke nördlich der Lodenfabrik durch eine neue massive Brücke ersetzt werden soll. Diese Voraussetzungen wurden zwischenzeitlich durch Verhandlungen mit den Anliegern geschaffen. Von den Geschw. Ortner Ida, geb. Zuderell und Zuderell Luise, Schruns Nr.402 wurde zwecke Erschliessung des Gemeindebauhofgeländes (Gp. 147/1) hinter dem Tobel-Caffè ein Geh- u. Fahrrecht bis zu einer Breite von 3 m über den Grundbesitz der Genannten im Tobel, sowie die Möglichkeit des Anschlusses einer Wasserleitung an die private Wasserversorgungsleitung für die Objekte der Genannten im Tobel gesichert. Seitens der Geschw. Zuderell wird die Dienstbarkeit des Gehu. Fahrrechtes jedoch nur zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns und nicht geltend für etwaige Rechtsnachfolger bezw. im Falle einer Veräußerung der Gp. 147/1 oder von Teilflächen hievon, sowie nur für den Gemeindebauhofbetrieb eingeräumt. Über Antrag des Finanzausschusses soll im endgültigen Dienstbarkeitsvertrag jedoch festgelegt werden, daß sich das Geh- u. Fahrrecht auch auf die in den Bauhoftrakten allenfalls befindlichen Dienstnehmerwohnungen erstreckt. Im übrigen hat die Marktgemeinde Schruns gegenüber den Geschw. Zuderell bezw. deren Rechtsnachfolger folgende Gegenleistungen zu erbringen: a) Erstellung des Weges über den Grundbesitz der Geschw. Zuderell – soweit dies überhaupt erforderlich ist - bis zum Gde. Bauhofgelände Gp. 147/1 einschliesslich Staubfreimachung zu Lasten der Marktgemeinde Schruns. Beim Wohnhaus Mr. 82 im Bereich der Gp. 139 hat der Zufahrtsweg in der derzeitigen Trassenführung zu verbleiben. Ferner ist auch der öffentliche Bereich des Tobelweges, der als Zufahrtsstrasse zum Cafe Tobelmühle dient, staubfrei zu machen. -3- b) Übernahme der Wegerhaltung für den Bereich de» Grundbesitzes der Geschw. Zuderell und Befreiung der Letztgenannten von einer Beitragsleistung zur Instandsetzung des Wuhrs im Falle einer Beschädigung desselben durch Schwerlastentransporte über den Tobelweg. c) Verlegung des Weges über den Grundbesitz der Geschw. Zuderell sowie der durch diesen Grundbesitz verlegten Wasserleitung zu Lasten der Marktgemeinde Schruns, falls diese seitens der Geschw. Zuderell wegen Errichtung eines Bauwerkes oder einer sonstigen Anlage auf dem belasteten Grundstück verlangt wird. d) Übernahme der Erhaltung der Privatwasserleitung für den Liegenschaftsbesitz der Geschw0 Zuderell im Tobel (abzweigend vom Tobel-Hydrant) und Sicherung des derzeit bestehenden Wasserdruckes für die bestehenden Objekte der Geschw. Zuderell Nr. 32 und Nr. 417, e) Befreiung der Geschw. Zuderell von der Entrichtung zusätzlicher Wasserleitungsanschlussgebühren für das Objekt Nr.417 (Café Tobelmühle) im Zusammenhange mit der Umgestaltung zu einem Gastgewerbebetrieb. f) Sicherung des Geh- u. Fahrrechtes zu Gunsten der Geschw. Zuderell über den seinerzeit auf die Litzwuhrung (Öffentl. Wassergut) verlegten Tobelweg durch grundbücherliche Einverleibung, falle eine Ausscheidung als öffentlicher Weg (öffentl. Gut - Strassen/Wege) nicht erreicht werden kann. g) Zustimmung zur seinerzeitigen Verlegung des Tobel-Weges Gp. 138 (öffentl. Gut - Strassen/Wege) parallel mit der westseitigen Front des Hauses Nr. 82 {Wegbreite 1, 50 m und Situierung entsprechend Eintragung im beigeschl. Lageplan) und Durchführung eines Grundtausches für diese Wegverlegung ohne Heranziehung der Geechw. Zuderell zu einer Aufzahlung oder Abtretung einer Grundfläche, die grösser -als sich bei einer Wegbreite von 1, 50 m ergebend, ist. h) Bewilligung einer Bauabstandsnachsicht im Falle der Errichtung eines Bauwerkes auf Gp.145 westlich des Gde. Bauhofgeländes wie folgt: Ausgehend von der nordwestlichen Wecke der Gp. 147/1 (Hang) gegen Süden auf eine Länge von 15.oo m bi3 zu 2.oo m für eine Bauwerkhöhe bis zu 2, 50 m. Ab dem gesetzlich zulässigen Bauabstand kann das Bauwerk im Rahmen der Bestimmungen der LBO mit einer Höhe von über 2, 50 m hochgeführt werden. i) Übernahme sämtlicher mit der grundbücherliehen Einverleibung de» Dienstbarkeitsrechtes und der Herstellung der Grundbuchordnung auflaufenden Kosten und Gebühren. Die vorstehenden Vereinbarungen bezw. Zugeständnisse werden unter dem Druck der gegebenen Verhältnisse stimmenmehrheitlich (Gegenstimme GV. Ganahl E.) gebilligt, sie bedürfen jedoch der Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde. Anmerkung: Infolge der äusserst komplizierten Rechtsverhältnisse und der Zugeständnisse seitens der Marktgemeinde Schruns ist die Ausfertigung des endgültigen Vertrages zwischen den Geschw. Zuderell und der Marktgemeinde Schruns durch das Marktgemeindeamt Schruns nicht möglich bezw. tunlich, sodaß hiefür ein Rechtsanwalt beizuziehen ist. 3.) Die Lieferung des Geländers für die neue Litzbrücke bei der Lodenfabrik Borger wird der Fa. Netzer Othmar, St. Gallenkirch – Gortipohl zum Richtpreis von S 552.-/lfm ( Gesamtauftrag ca. S 17.000.-) (Einstimmige Beschlussfassung). 4.) Entsprechend einer Vereinbarung mit den Anliegern, die zum Aufwand für den Neubau der Litzbrücke bei der Lodenfabrik einen finanziellen Beitrag leisten, wird die Kronengasse im Bereich Abzweigung von der Ausserlitzstrasse bis zur neuen Litzbrücke als Einbahnstrasse mit der Fahrtrichtung taleinwärts erklärt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) a) Der Pfarrkindergarten Schruns soll ab Herbst d. J. in zwei Abteilungen geführt werden. Die Kindergartenanfänger verbleiben weiterhin im alten Kinderheimgebäude, während die älteren Kinder im Kindergartenneubau untergebracht werden sollen. Dieser Erweiterung des Pfarrkindergartens sowie der anteilmässigen Personalkostenübernahme (55 %) für die benötigte zweite Kindergärtnerin. wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Einer vorübergehenden Unterbringung der zweiten (weltlichen) Kindergärtnerin für den Pfarrkindergarten Schruns im St. Josefsheim wird zugestimmt. Die Genannte hat für Unterkunft und Verpflegung einen Pauschalbetrag von S 1.000.-/Monat zu entrichten. In diesem Zusammenhange soll der R.K. Pfarrkirche Schruns als Eigentümerin des Pfarrkindergartens ein ehemöglichster Ausbau des Obergeschosses im Kinderheimgebäude zur Unterbringung von Kindergartenpersonal nahegelegt werden. (Einstimmige Beschlussfassung). c) Gegen die beabsichtigte Anstellung der Marent Viktoria Christl, geb. 1950, Schruns, "Hofweg Nr. 319 als neue Kindergartenhelferin im Pfarrkindergarten Schruns wird kein Einwand erhoben, zu 6.) Der Verlegung eines 60 m langen Wasserleitungshauptstranges (150 mm Ø) an der Umfahrungsstrasse beim Sägewerkneubau der Fa. R. Kieber, Schruns, als Teilstrang der in den nächsten Jahren projektgemäß zu verlegenden Zubringerwasserleitung für den Wassereinzugsbereich Lifinar wird zugestimmt. Aufwands ca. S 10.000.-. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Der Lokalbedarf für die Erweiterung einer MietwagenOmnibuskonzession von 24 auf 40 Sitzplätze zu Gunsten des Filzmaier Virgil, Schruns Nr. 546, wird einstimmig als gegeben erachtet. Hingegen wird der Lokalbedarf für die Erteilung einer Konzession gem. § 6 BGG zur Ausübung des Maurermeistergewerbes (Kleingewerbe) zu Gunsten Bitschnau Johann, Vandans Nr. 433 - zumindest für den Bereich der Marktgemeinde Schruns - als nicht gegeben erachtet. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 8.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Pfarrkirchenchor Schruns für 1965 S 4.000.-; b) für die Kapuzinermission Madagascar (HH. Pater Marent Manfred) S 3.000.-. c) S 500.- für die Einleitung des Telefons zu Gunsten der Gemeindehebamme Loretz Regina, Schruns Nr. 446; und d) die Verabreichung einer Jause (Wurst, Brot und Getränk) an die Teilnehmer des Ortsjugendsingen 1965. zu 9.) Als Beitrag zum Baukostenaufwand für die Erstellung eines Zufahrtsweges von der Silvrettastrasse zum Haus Gamprätz Nr. 199 und gleichzeitig zur Sicherung des öffentlichen Gehrechtes über den Grundbesitz der Frau Stemer Josefa, Schruns Nr. 199, (Verbindungsweg vom Buchwald-Spazierweg zur Silvrettastrasse) wird ein einmaliger Beitrag von S 8.000.- bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Die Beschlüsse des Finanzausschusses v. 2.6.1965 werden wie folgt bestätigt: a) Einem Ansuchen des Baum. Loretz Ferdinand, Schruns, auf Erlassung von in Anrechnung gebrachten Säumniszuschlägen und Mahngebühren für Steuerrückstände wird aus grundsätzl. Erwägungen nicht stattgegeben. b) Einem Ansuchen der Ganahl Rosa, Cafe Berghof, um Stundung einer Getränkesteuervorschreibung (S 7.983.-) wird wie folgt stattgegeben: Der Steuerrückstand ist in 5 Monatsraten bis 31.10.1965 zu begleichen. c) Den Parteien Kindlmann Olga und Pfeifer Maria (Fremdenzimmer ohne Fliesswasser) soll der Fremdenverkehrsförderungsbeitrag 1964 erlassen werden. -5- d) Die Kosten für einen neuen Schachtdeckel einschl. der Schachthebung Bearbeiten anlässl. der Staubfreimachung des "Gässle-Verbindungsweges" zum Bahnhof (Grundbesitz Frau Walser Klothilde) werden von der Gemeinde übernommen. (Einstimmige Beschlussfassung)- zu 11.) Der Durchführung eines Grundtausches (Abtretung von ca. 65 m2 von der der Marktgemeinde Sehr uns gehörenden Gp. 773/2 gegen eine gleich große Grundfläche von der der Mathis Leopoldine, Schruns 138 gehörenden Gp. 774) zwecks Ermöglichung der Erstellung eines Wohnhauses an der Gantschierstrasse durch Mathis Thilbert, Schruns Nr. 138, wird zugestimmt unter der Auflage, daß a) das seinerzeit vereinbarte Zugangs-u. Zufahrtsrecht zur Gp. 773/2 entlang der westseitigen Grenze der Gp. 774 in einer Breite von 3, 00 m als Dienstbarkeit grundbücherlich einverleibt wird; b) mit der Anrainerin Häfele Rosina (Gp. 773/1) ebenfalls ein Grundtausch hinsichtlich einer zweckmässigeren Führung des Zufahrtsweges zur Gp. 773/2 durchgeführt wird; und c) Mathis Thilbert, Schruns Nr. 138, sämtliche durch den Grundtausch auflaufenden Kosten und Gebühren übernimmt. (Einstimmige Beschlussfassung), zu 12.) Bauabstandsnachsichten werden mit Zustimmung der betroffenen Anrainer wie folgt erteilt: a) für einen Garagenanbau beim Haus Dr. H. Sander, Schruns Nr. 552 bis zu 1.00 m gegenüber Gp. 84 (Stüttler Josef); b) für die Aufstockung des Wohnhauses der Ganahl Anna u. Rinder, Schruns Nr. 84 bis zu 1.00 m gegenüber Bp. 68/1 und Gp. 143/2 (Bonifaz und Sander Anna); c) für einen Wohnhausneubau der Eheleute Anton und Sofie Schnetzer, Schruns Nr. 182, beim Gasthaus Linde bis zu 1.70 m bezw. bis zu 2.00 m gegenüber Gp. 1540 (Stemer Josefa, Schruns Nr. 199/1; und d) für die Kläranlage des Wohn- u. Geschäftshausneubaues der Fr. Mag. Fritsche Ida, Bludenz in Schruns, Kirchplatz Nr. 67 gegenüber Gp. 3143 (Öffentl. Gut7) bis zu 1.00 m. (Einstimmige Beschlussfassungen). zu 13.) a) Die durch die Ausscheidung von Frl. Juen Waltraud freigewordene Stelle im Verkehrsamt Schruns wird mit der einzigen Bewerberin, Frl. Kalifius Heidemarie, Salzburg besetzt. Die Genannte soll nach Einarbeitung (Einstufung nach b-1-Geh. St. 3) zur Erledigung qualifizierterer Arbeiten (Buchhaltung, Reisebüroabrechnungen) für das Verkehrsamt Schruns und den Verkehrsverband Montafon herangezogen werden. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Für den Kameradschaftsausflug der Gemeindebediensteten im laufenden Jahr 1965 wird ein Beitrag von S. 12.000.- bewilligt. Für den Kameradschaftsausflug des Lehrkörpers der Schrunser Schulen als Abgeltung des Aufsichtsdienstes während des Schülermittagstisches (Hauptschule Schruns) wird ein Beitrag von S 5.000.- bewilligt. Dieser Beitrag gelangt überwiegend auf die auswärtigen Gemeinden zur Verumlagung. c) Analog der gesetzlichen Regelung für die Gemeindeangestellten und Gemeindebeamten wird auch den übrigen Gemeindebediensteten mit Pauschalentlohnungen {Krankenhauspersonal, Aufräumerinnen, Schülerausspeisungspersonal, Musikdir. Blaut) sowie den Pensionsparteien (Oberer Christian, Engstler Richard, Ammann Kathi) eine 8 %ige Erhöhung Ihrer Bezüge zugestanden. (Einstimmige Beschlussfassung). -6- Unter В ERICHTE bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) die veranlassten Maßnahmen für die Räumung und Verbauung der am 9.5.1965 abgegangenen Bargußtobel-Lawine; b) daß die wichtigsten Mobiliaranschaffungen für den Neubau der Hauptschule getätigt wurden, so daß mit der Aufnahme des Unterrichtes im Neubau zum Beginn des Schuljahres 1965/66 gerechnet werden kann, daß aber die offizielle Einweihung des Hauptsсhulneubaues bis zur Gesamtfertigstellung zurückgestellt wird; c) daß sich um die zur Neubesetzung ausgeschriebene Stelle des Direktors der Hauptschule Schruns, Hauptschuloberlehrer Wössner Hanns. Hauptschuloberlehrer Wittwer Ernst und Volksschuldirektor Ganahl Edmund bewerben haben. Ein von der B.H. Bludenz eingeholter Reihungsvorschlag, ausgearbeitet vom Gde.Rat und den Fraktionsobmännern ergab die Reihung: Wössner, Ganahl, Wittwer; d) daß die Staubfreimachungsarbeiten für eine Reihe wichtiger Gemeindestrassen und Wege demnächst abgeschlossen werden und daß die Nägele auf ihre Kosten noch einen Feinbelag aufzubringen hat; Fa. e) ein Grundverkaufsangebot, der Erbsgemeinschaft nach Otto Juen, betreffend den Grundbesitz zwischen Batloggstrasse und linkss. Litzdamm. Entsprechend einer Entschliessung des Gde. Rates wurde für den Grund zwischen Batloggstrasse und Bahndamm seitens der Marktgemeinde Schruns ein Kaufangebot von S 400. -/m2 gestellt, nachdem seitens der Wohnbauselbsthilfe ein gleich hohes Angebot gemacht wurde. Zwischenzeitlich sollen sich auch die Vlbg.Illwerke AG für den Ankauf dieses Grundbesitzes interessiert haben; f) daß die Täter des am 25.4.1963 erfolgten Einbruches in den Kanzleiräumen und in den Schulleitungskanzleien ausgeforscht werden konnten. Bei den Tätern handelt es sich um nicht ortsansässige Personen; und g) daß bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz ein Antrag auf Errichtung von Güterwegen im Gamprätz (Zabares-Weginteressentschaft) eingebracht wurde. Unter Allfälligem: wird (GV. Ganahl Edmund) angeregt folgende Angelegenheiten zu verfolgen: Wiedererrichtung des Bildstöckle bei den Casaplana-Wohnhäusern, Neuanstrich von Lichtmasten am Litzdamm, Abschneiden der Erlenstauden im Bereich des Litzbaches (Promenadewege), Entfernung einer der aufgestellten Zimmernachweistafeln Klomfar im Gantschier, Wiederanbringung des Fahrrad- u. Motorradfahrverbotes für den GässleBereich, Entfernung der Gemüsebehälter im Bereich der Dorfstrasse (Verkehrsbehinderung!) Verhinderung einer Versperrung des Zuganges zur Dorfstrasse durch Abstellen von Fahrzeugen (Omnibusse!), Anbringung eines neuen Brunnens vor dem Geschäft Jenny im Zuge des Ausbaues der Silbertalerstrasse »Projektierung einer Gehsteiganlage im Gantschier als besonders frequentierter Strassenzug sowie Neuanstrich von BeleuchtungsAuslegern im Gantschier. Die Instandsetzung des als Spazierweg gerne benutzten Rain-Weges wird gegen entsprechende Verrechnung dem GV.Filippi Josef übertragen. In diesem Zusammenhange wird auch eine Verhandlung mit Vallaster Theodor, Schruns 616 bezgl. Benützung seines Privatweges (Verbindungsweg Silvrettastrasse - Auweg) durch Gäste angeregt. Ende der Beratung: 22.50 Uhr Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 1. öffentliche Gde.V.Sitzung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Tag der Verlautbarung: 10.6.1965 Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)