19610503_GVE015

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:41
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-05-03
Erscheinungsdatum 1961-05-03
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 4.5.1961 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 3.5.1961 abends um 20.15 Uhr stattgefundene 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef und Juen Hermann für die ÖVP, Stofleth Franz Josef, Fritz Ernst und die Ersatzmänner Mayer Peter und Galehr Ferdinand für die Ortspartei Schruns, Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Med.Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin, Dipl. Ing. Jänger K. L.; Erledigte TAGESORDNUNG: Genehmigung der Niederschrift der letzten GV.Sitzung; A: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. 2. 3. 4. 5. Gestaltung des Kriegerdenkmals; Vergabe; Planungswettbewerb für den Hauptschulneubau – Ausschreibung; Staubfreimachung: Gehsteiganlage Bahnhofstrasse Litzdamm – Wege Schutzgeländer rechtss. Litzdammweg – Vergabe; Otto u. Maria Ender, Schruns 150; Wasserreservoir Montjola – Vergabe der Baumeisterarbeiten 6. Verrohrung des Mühlbaches Gp. 3214/1 beim Haus Tomaselli, Schruns 93; 7. Ankauf der Waldparzelle 2055 und 2061 im Rafanegg (Stofleth Frz. Jos.) 8. Förderungsbeiträge 9. Gewerbeangelegenheiten: Klomfar Heinrich, Schruns 443 – Mietwagenkonzession Vergut Rudolf, 696; Fremdenpension Bitschnau Katharina, 154; Fremdenpension 10. Finanzausschussanträge bezgl. Steuern- u. Abgaben; 11. Grundteilung: Gp. 5/1 Bahnhofstrasse 12. Bauabstandsnachsicht: Garagenanbau d. Grass Hubert, Schruns 692 B: BERICHTE UND ALLFÄLLIGES BESCHLÜSSE zu 1.) Der Kameradschaftsbund, Ortsstelle Schruns, hat über eigene Initiative Entwürfe für die Gestaltung des Gefallenendenkmales an der Pfarrkirche Schruns eingeholt, sich für den Planungsentwurf des Kunstmalers Honold entschieden und denselben dem Kriegerdenkmalausschuss zur Stellungnahme vorgelegt. (Anmerkung: Der von Architekt Werner Pfeifer vorgelegte Entwurf wurde vom Kameradschaftsbund von vorneherein ausgeschieden, während akad. Maler Hannes Bertle keinen Entwurf vorlegte.) Der Kriegerdenmalausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 12.4.1961 ebenfalls bei nur 2 Stimmenthaltungen für die Ausführung des Denkmales nach dem Entwurf Honold ausgesprochen. Am 21.4.1961 fand bei Exz. Weihbischof Dr. Wechner im Bischöflichen Generalvikariat in Feldkirch in Anwesenheit des HH. Dekan[s] Dr. Hausteiner eine Aussprache zwecks Erlangung der endgültigen Zustimmung zur Denkmalanbringung an der Pfarrkirche Schruns nach dem Projekt Honold statt. Seitens der Gemeinde bezw. des Kriegerdenkmalausschusses haben an dieser -2- Aussprache Bgm. Marent, Vbgm. Isele Eugen, GR Fritz Josef sowie Jöchler Fritz und Baum. Galehr Franz senior teilgenommen. Der Vorsitzende sowie GR Fritz geben einen ausführlichen Bericht über den Verlauf dieser Aussprache, bei der im Kompromisswege eines allen Verhandlungsteilnehmern gerecht werdenden Einigung zu Stande kam. Seitens der Kirche wird der Denkmalgestaltung nach dem Projekt Honold unter folgenden Bedingungen zugestimmt: 1.) Zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Pfarrkirche Schruns ist ein Vertrag abzuschliessen, wonach beim Denkmal während der Gottesdienstzeiten in der Pfarrkirche keine öffentlichen Kundgebungen oder Veranstaltungen erfolgen dürfen; und 2) Die unter dem Wandbild (Ritter St.Georg) vorgesehene Bronzetafel soll lediglich einen Hinweis auf die Anzahl der Kriegsopfer in den letzten beiden Weltkriegen enthalten, während die Namen der Gefallenen und Kriegsvermissten seinerzeit im Zuge der Fertigstellungsarbeiten für die Friedhoferweiterung an einer günstigen, von der Kirche bezw. Friedhofverwaltung der Gemeinde bekanntzugebenden Stelle angebracht werden sollen. Auf Grund dieser Projektänderung ergibt sich für die Gestaltung des Denkmals nach dem Entwurf Honold ein veranschlagter verminderter Aufwand von ca. S 100.000.-. Die Einsparung muss seinerzeit für die Anbringung der Gefallenennamen im Friedhofbereich Verwendung finden, worüber jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nach genauer Klärung der Angelegenheit gesondert zu beschliessen wäre. Nach kurzer Debatte beschliesst die Gemeindevertretung in offenem Abstimmungsverfahren bei nur einer Stimmenthaltung (GV Mag. Ph. Heinzle) in Annahme des Antrages des Kriegerdenkmalausschusses das Gefallenendenkmal an der Pfarrkirche Schruns nach dem Projekt Honold unter gleichzeitiger Bestätigung der Bedingungen der Kirche zu erstellen. Gleichzeitig werden die Ausführungsarbeiten dem Projektverfasser Kunstmaler Honold Konrad, Schruns, zu den in seinem Offert festgelegten Richtsummen übertragen. Die Ausführung hat im Einvernehmen mit dem Landeskonservator, dem Kriegerdenkmalausschuss und dem HH. Dekan zu erfolgen. Abschliessend bringt der Vorsitzende dem Kameradschaftsbund, der sich zur Durchführung einer Sammlung für die Aufbringung eines Anteiles an den Denkmalerrichtungskosten bereit erklärt hat, dem Kriegerdenkmalauschuss und allen sonstigen beteiligten Personen, die direkt oder indirekt zu einer Lösung der Kriegerdenkmalfrage beigetragen haben, den besonderen Dank aus. zu 2.) Im Sinne der vorausgegangenen Absprachen mit den Bürgermeistern der Montafoner Hauptschulsprengelgemeinden wird in Schruns zwecks Gewährleistung einer weiteren uneingeschränkten Aufnahme auswärtiger Schüler eine neue Hauptschule Montafon errichtet. Zwecks Erlangung von Entwürfen für diesen Hauptschulneubau veranstaltet die Marktgemeinde Schruns einen öffentlichen Planungs-Wettbewerb. In Anwesenheit von Hauptschullehrer Thomann, der das Raumprogramm eingehend erläutert, nimmt die Gemeindevertretung zur Wettbewerbsausschreibung eingehend Stellung. Auf Grund der letzten Überarbeitung des Raumprogrammes durch den Lehrkörper der Hauptschule Schruns ergeben sich folgende Veränderungen an den bereits vorweg in 2 Sitzungen des Ortsschulrates und 2 Sitzungen des Bauausschusses zusammengestellten Raumprogramm: a) Verminderung von Raumflächen Zeichensaalkabinett von 25 – 30 m2 auf 20 m2 ca. Physiksaalkabinett von 25 – 30 m2 auf 25 m2 ca. Direktionskanzlei von 30 m2 auf 25 m2 ca. b) Entfallene Räume bezw. Änderungen 1 Handbarteisraum für Knaben entfällt, da für die Holzarbeiten und die Metallarbeiten ein gemeinsamer Raum mit ca. 90 m2 Fläche ausreicht. -3- Der Handarbeitsraum für Lehrer zur Vorbereitung des Handarbeitsunterrichtes kann entfallen, da diese Arbeiten im Werkraum des Schulwartes ausgeführt werden können; Der 2. Arbeitsraum für die Lehrpersonen entfällt, dafür wird 1 Sprechzimmer mit ca. 15 m2 Fläche vorgesehen; der Gymnastikraum für Mädchen entfällt; Hinsichtlich der Situierung der Pausenhalle soll auf die aus Kostenersparnisgründen gegebene Zweckmässigkeit einer Leichtbauhalle verwiesen werden. Festgehalten wird ferner, daß seitens des Lehrkörpers der Hauptschule angeregt wurde, nach Möglichkeit in der I. Bauetappe den gesamten Schulhauskomplex im Rohbau fertigzustellen. Schliesslich wird die unter Berücksichtigung der letzten Veränderung überarbeitete Wettbewerbsausschreibung einstimmig genehmigt. Die von der Zentralvereinigung der Architekten Sektion Vlbg vorgeschriebene Textierung bezgl. der Teilnahmemöglichkeit wird zwangsweise gebilligt, da die Gemeinde nicht das Risiko einer Wettbewerbssperrung für Architekten eingehen kann. Die gegenständliche Beschlussfassung bestätigt auch eine Erhöhung der Wettbewerbspreise, was eine Budgetüberschreitung bedingt. Architekt Werner Pfeifer hat für die Überlassung des Schichtenlinienplanes und Schnittes für den Armenbühel einen anteilmässigen Unkostenbeitrag von S 3.000.- gefordert. Die Gemeindevertretung stimmt grundsätzlich dieser Unkostenvergütung zu, beauftragt das Gemeindeamt jedoch, eine Ermässigung dieses Betrages um S 1.000.- anzustreben. zu 3.) Über Antrag des Bauausschusses u. Fremdenverkehrsausschusses erhalten die Gehsteiganlage im Bereich der Bahnhofstrasse und die Litzdammwege (u. zwar der rechtsseitige Dammweg von der Kronenbrücke bis zum Litzsteg und der linksseitige Dammweg von der Abzweigung v. d. Batloggstrasse bis zum Schwimmbadeingang) einen Mischgutbelag. Die Anbringung von Randsteinen oder Begrenzungssteinen soll aus Kostengründen entfallen. Die Belagsarbeiten werden der Fa. Nägele & Co, Sulz, übertragen und zwar: zu einem Richtpreis von S 8.957, 50 für den Gehsteig Bahnhofstrasse; und von S 81.185, 80 für die beiden Litzdammwege. Seitens der Kuranstalt werden die Kosten der Staubfreimachung für die Länge des Kuranstaltgrundbesitzes (ca. 8.000.-) übernommen. Beschlussfassung: keine sichtbaren Gegenstimmen. zu 4.) Über Antrag des Bauausschusses wird der Anbringung eines Schutzgeländers im Bereich der Steilböschung am rechtsseitigen Litzdamm von der Litzbrücke bis zum Beginn des Grundbesitzes des Dr. Sander Hermann in Form von Bruchsteinpfeilern, die mittels 4 m langen Holzbalken 15/15 cm verbunden werden, zugestimmt. Die Bruchsteinpfeiler-Erstellung in Tiroler Bruchsteinausführung wird der Bauunternehmung Josef Vonblon, Schruns, zu einem Richtpreis von S 650.je Pfeiler (Gesamt: S 19.500.- für ca. 30 Pfeiler) vergeben. Die Balkenlieferung erfolgt seitens der Gemeinde. (Gde.Wald) Beschlussfassung: 2 Gegenstimmen (GR Kieber, GV Fritz Ernst) Da im Voranschlag 1961 für dieses Schutzgeländer keine Mittel bereitgestellt sind, ist dieser Beschluss, soferne nicht eine anderweitige Einsparung auf dem Sektor: Straßen und Wege erzielt werden kann, als Bestäntigung einer Budgetüberschreitung anzusehen. -4- zu 5.) Die Bauarbeiten für das 40 m3-Wasserreservoir des Otto u. d. Maria Ender, Schruns Nr. 150, auf Montjola, das gleichzeitig auch als Löschwasserreservoir für die Parzelle Montjola Verwendung findet, werden über Antrag des Bauausschusses der Bauunternehmung August Vonbank, Schruns, zum Richtpreis von S 38.631.- übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung.) Da die Forderungen der Eigentümer des als Zufahrt zur Baustelle zu benützenden Privatweges (Bitschnau – Fitsch – Schwarzhans) für die Benützung dieses Weges nicht annehmbar sind, ist eine Durchführung der wasserrechtlichen Verhandlung und eine Zustimmung der BH Bludenz zur Benützung dieses Weges zu tragbaren Bedingungen notwendig. Zu 6.) Die Eigentümer des Wohnhauses Tomaselli haben bei der BH Bludenz Einwendungen gegen das Kanalisationsprojekt Ausserlitzstrasse eingebracht, da nach diesem Projekt beabsichtigt sei, die Kanalisationsabwässer des Stranges I (Litzkapelle – Litzbach) in das offene Mühlbachgerinne beim Wohnhaus Tomaselli einzuleiten. Seitens der Gemeinde musste diese Einwendung abgewiesen werden, da nach dem bereits kommissionierten Projekt eine solche Einleitung nicht vorgesehen war, sondern die Kanalisationsabwässer unter dem Mühlbach durch direkt in die Litz bei der Kronenbrücke eingeleitet werden sollen. Im Zuge einer Aussprache mit dem bevollmächtigten Vertreter der Hauseigentümer, Tomaselli, wurde jedoch eine Anregung auf Verrohrung des offenen Mühlbaches aufgenommen. Durch eine solche Verrohrung wird einmal ein auf die Dauer untragbarer Mißstand behoben, zum anderen hätte die Gemeinde die Möglichkeit, die Kanalisationsabwässer des Stranges I bei entsprechender Kosteneinsparung direkt in den verrohrten Mühlbach einzuleiten. Die Hauseigentümer Tomaselli haben sich bereit erklärt, zu den Kosten einer Verrohrung 40% der Kosten der Kanalisationsrohre auf die Länge ihres Grundbesitzes (ausschliesslich der Verlegungskosten) zu tragen. Über Antrag des Bauausschusses stimmt die Gemeindevertretung bei einer Stimmenthaltung (EM Mayer Peter) einer Verrohrung des offenen Mühlbaches Gp. 3214/1 von der Ausserlitzstrasse bis zur Einmündung in den Litzbach auf einer Länge von ca. 30 m zu. Im Sinne des Antrages des Bauausschusses soll eine Verrohrung mit 80 cmBetonrohren, soferne dies technisch möglich ist und soferne dadurch nicht irgendwelche Interessen von Wasserrechtsbesitzern benachteiligt werden, erfolgen. Dipl. Ing. Ganser wird beauftragt, ein diesbezgl. Ergänzungsprojekt im Einvernehmen mit den Anrainern Tomaselli, den Wasserrechtsinhabern Geschw. Mayer und der Ortsfeuerwehr Schruns auszuarbeiten, welches zur Durchführung einer wasserrechtlichen Verhandlung bei der BH Bludenz vorzulegen ist. Die Kosten der Verrohrung sind mit ca. S 10.000.- veranschlagt, der Aufwand hiefür ist in der Post: Kanalisation Ausserlitzstrasse unterzubringen, eine Budgetüberschreitung ist nicht erforderlich. zu 7.) Dem Ankauf der Waldparzellen Gp. 2055 mit 28, 20 ar und einem Holzbestand von derzeit 125, 60 Fm und der Gp. 2061 mit 64, 49 ar und einem Holzbestand von derzeit 212, 60 Fm im Rafanegg / Bruggenwald aus dem Eigentum des Stofleth Franz, Schruns Nr. 177, zwecks Arrondierung des Gemeindewaldbesitzes wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: -5- a) Der Verkäufer erhält aus den Gemeindewaldungen als Kaufpreisvergütung 200 Fm Nutzholz in normaler anfallender Qualität und Nutzholzstärke; b) Diese Holzmenge ist dem Verkäufer abfuhrbereit an den Rafanegg-Weg zu stellen. Die Schlägerung einschliesslich des Antransportes an den Rafanegg-Weg ist von der Marktgemeinde Schruns zu veranlassen. Der Käufer leistet der Gemeinde jedoch zu den Schlägerunges- u. Bringungskosten einen Betrag von S 100.- je Festmeter Nutzholz. d) Die anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern für die Eigentumsübertragung trägt die Marktgemeinde Schruns allein. Einstimmige Beschlussfassung. Zu 8.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Hilfsverein für Kindergelähmte in Vorarlberg für 2 Jahre S 1.000.b) für das Vlbg. Landesschiessen 1961 ein Sonderpreis für den besten Schrunser Schützen in Höhe von S 250.-; und c) für die Herausgabe eines Kirchenführers für die Pfarrkirchen Schruns und Tschagguns S 2.000.Einstimmige Beschlussfassung. zu 9.) Zu vorliegenden Gewerbeansuchen wird wie folgt Stellung genommen: a) der beantragten Aufhebung einer zeitlichen Beschränkung der Mietwagenkonzession zu Gunsten Klomfar Heinrich, Schruns 443, wird zugestimmt; b) die Verleihung einer Fremdenpension – Gast- u. Schankgewerbekonzession an Vergut Rudolf, Schruns 696, wird befürwortet; und c) die Verleihung einer Fremdenpension- Gast- u. Schankgewerbekonzession an Bitschnau Katharina, geb. Vonier, Schruns Nr. 154, wird befürwortet. Einstimmige Beschlussfassung. zu 10.) Die vom Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung vom 19.4.1961 gefassten Beschlüsse werden wie folgt bestätigt: a) einem Ansuchen des Batlogg Rudolf auf Einräumung von Teilzahlungen f. d. Entrichtung der Wasseranschlussgebühr (S 500.- / Jahr) wird zugestimmt; b) einem Ansuchen der Fa. J. Zuderell, Schruns, um Ermässigung der Wassergebühr für den Klotzteich wird nicht stattgegeben; c) dem Ganahl Wilhelm, Schruns 20, wird ein Restbetrag von S 60.- von der Wassergebührenrechnung 1960 erlassen; d) dem HH. Frühmesser Emil Campestrini wird für 1960 die Grundsteuer für das kirchlichen Zwecken dienende Frühmesshaus, Schruns Nr. 4 (S 770, 70), erlassen. e) der Ida Gasser, Schruns Nr. 204, wird der Fremdenverkehrsförderungsbeitragsrückstand von S 50.- um die Hälfte erlassen; f) dem Juen Anton, Schruns 656, wird der Müllabfuhrgebührenrückstand um die Hälfte erlassen; Schliesslich stimmt die Gemeindevertretung noch einer Herabsetzung des Fremdenverkehrsförderungsbeitrages 1960 von S 200.- auf S 100.- zu Gunsten der Antragstellerin Schallert Margot, Schruns 545, zu. Ferner stimmt die Gemeindevertretung der Abschreibung uneinbringlicher Forderungen zu und zwar S 585.- f. Tomaser Josef (verstorben); S 515.Gisinger Josef (Haft) und S 86, 70 Lewonig Alois (unbekannter Aufenthalt in der DBR). -6- zu 11.) Einer Unterteilung der Gp. 5/1 an der Bahnhofstrasse in Gp. 5/1 mit 506 m2 zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Bludenz und in Gp. 5/4 mit 524 m2 zu Gunsten Mag. Ph. Fritsche Ida, Bludenz, wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung.) Seitens des Gemeindeamtes soll jedoch noch vor Ausfertigung der Grundteilungsbewilligung von den hierzu verpflichteten Parteien eine sofortige Räumung dieser Parzelle verlangt werden. zu 12.) Für einen Garagenanbau des Grass Hubert, Schruns Nr. 692, wird gegenüber dem Anrainergrundstück Gp. 1596/1 (Schwarzhans Franz) eine Bauabstandsnachsicht bis zu 1, 00 m erteilt. Zwischen den Parteien konnte vom Gemeindeamt eine Einigung erzielt werden. Grass Hubert leistet für die Bauabstandsnachsicht eine einmalige Barabfindung von S 1000.- und verpflichtete sich, keine Aufstockung des Garagenanbaues vorzunehmen. (Einstimmige Beschlussfassung.) Unter Allfälligem: Befürwortet die Gemeindevertretung die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Wagenblast Adolf, Schruns-Briferweg Nr. 323. Berichte wurden der Gemeindevertretung im Wege einer Anlage zur Tagesordnung der GV.Sitzung schriftlich zur Kenntnis gebracht. An Vorbringen wird festgehalten: a) daß je nach Erfordernis bei schlechter Witterung im Bereich der Ausserlitzstrasse seitens der Gemeindearbeiter für die Verlegung von Brettern und Hauszugängen Sorge getragen werden soll, da sich die Baufirma diesbezüglich zu wenig kümmert; b) daß im Wege über die Vlbg. Landesregierung ein verstärkter Einsatz seitens der Bauunternehmung Dipl. Ing. Brock zwecks Beschleunigung der Ausbauarbeiten im Bereich der Ausserlitzstrasse erwirkt werden soll; und c) daß nach erfolgter Abtragung der Spitalbarackenhälfte beim St.Josefsheim dieser Platz entgegen der ursprünglich Absicht nicht als zeitlich beschränkter Auto-Parkplatz Verwendung finden, sondern als Grünanlage gestaltet werden soll; und d) daß seitens der Gemeindearbeiter endlich die vom Ausbau des Briferweges im vergangenen Jahr betroffenen Anrainerliegenschaften ordnungsgemäß aufgeräumt werden. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorangegangene 14. GV.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 0.10 Uhr Tag der Verlautbarung: 4.5.1961 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)