19660928_GVE013

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:39
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1966-09-28
Erscheinungsdatum 1966-09-28
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, am 29.9.1966 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwоch, den 28. September 1966 abends um 20.15 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindeamtsgebäudes stattgefundene 13. öffentliche Sitzung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef, Durig Franz und Ganahl Edmund sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald, Kieber Ludwig und Walser Kurt für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert und Gantner Christian für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Bauer Rudolf, Konzett Manfred und Tomaselli Oskar für die FPÖ; sowie Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Vbgm. Schmidt Karl - Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H., Schruns; Erhöhung der Stammeinlage; 2. Silvrettastrasse-Baulos III a) Grundablösungsvereinbarungen-Bestätigung; b) Bauvergäbe 3. Kanalisation Montjola; Bauvergabe-Finanzierung; Hofweg-Kapieschaweg; provisorische Verbreiterung; 5. Verbindungsstrasse Batloggstrasse-Bahnhofstrasse-Ausbau 1951; Herstellung der Grundbuchordnung; 6. Vlbg. Illwerke A.G. Bregenz; 220 KV-Leitung Partenen-Bürs; Einräumung eines Dienstbarkeitsrechtes (Rafanegg-Grundbesitz); 7. Polytechnischer Lehrgang Anschaffungen; 8. Gewährung von Studienunterstützungen-Richtlinien; 9. Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 1966; Einhebungsrichtlinien; 10. Förderungsbeiträge; 11. Gewerbeansuchen-Stellungnahme; 12. Bauabstandsnachsichten 13. Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses; 14. Gemeindebedienstete-Dienstpostenplan 1967; ALLFÄLLIGES 15. Gemeindekrankenhaus St.Josefsheim; Öllieferung-Vergabe; 16. Jenny Ernst, Schruns 443; Aufstellung eines Stalles auf dem gemeinschaftl. Grundbesitz, Im Feld Nr. 166; В BERICHTE zu А BESCHLÜSSE: zu 1.) Einer Aufstockung der Gemeindestammeinlage bei der MontafonerBergbahn-Ges.m.b.H., Schruns von S 1.620.000.- auf S 2 Millionen; -2somit um S 380.000.-, zahlbar bis 31.12.1966, wird zugestimmt. Soferne diese Stammeinlagenerhöhung erst im Jahre 1967 einbezahlt werden kann, müsste der Betrag ab 1.1.1967 mit 8 % verzinst werden. Da es nicht möglich erscheint, bis zum Jahresende den Betrag von S 380.000, - flüssig zu machen, soll eine Einzahlung der Stammeinlagenerhöhung erst im Jahr 1967 erfolgen. Im Voranschlag 1967 ist für eine entsprechende Bedeckung Vorsorge zu zu treffen. (Einstimmige Beschlussfassung). Die Erhöhung der Stammeinlage wird deshalb beschlossen, um einerseits den Neubau der Hochjochbahn-Gondelseilbahn seitens der Marktgemeinde Schruns tatkräftigst zu fördern und um sich andererseits ein grösstmöglichstes Hitspracherecht bei der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. zu sichern und eine zu große Beteiligung auswärtiger bezw. ausländischer Gesellschafter hintanzuhalten. zu 2 a) das Ergebnis der Grundablösungsverhandlungen vom 26.8.1986 mit den Grundeigentümern Kleber Anna u. Miteigentümer, Nr. 203, Krause Berta, Nr. 409, Waldberg Maria, Nr. 205, Mangeng Josef Nr. 206, Gurschler Anton Nr. 878, Kaponig Edith Nr. 800, Bitschnau Werner, Nr. 718 für Bitschnau Rosalinde, Prim. Dr. Burtscher Franz/Hohenems, Hoeppner Mathilde Nr. 750, Bitschnau Elsa, Nr. 211 und Bitschnau Arnold u. Ida, Nr. 693, betreffend Ablösung von Grund für den Ausbau der Silvrettastrasse auf 5, 50 m Fahrbahnbreite und Errichtung eines 1, 5 m breiten Gehsteiges wird genehmigt. Im Bereich des Grundbesitzes Kieber Anna u. Miteigentümer Nr. 203 soll jedoch an Stelle der beantragten Strassenbegrenzungsmauer möglichst nur ein lebender Zaun angebracht werden, weshalb mit den Grundeigentümern nochmals diesbezgl. Verhandlungen geführt werden sollen. Im übrigen sollen die örtlichen Bauaufsichtsorgane dazu verhalten werden, daß gegenüber den Anrainern keine über die getroffenen Vereinbarungen hinausgehende Leistungen erbracht werden dürfen. (Einstimmige Beschlussfassung). b) die Bauarbeiten, für das Baulos III (Gasthaus Linde Umfahrungsstrasse) werden wiederum der Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch zu den in einer Verhandlung am 27.9.1966 festgelegten Bedingungen übertragen. Der Bauaufwand wird seitens der Baufirma zinslos bis zum Frühjahr 1967 gestundet, die Bauarbeiten werden ungeachtet eventueller Lohn- u. Preiserhöhungen im körnenden Frühjahr auf Grundlage der Einheitspreise für die Baulose I und II verrechnet. Im Voranschlag 1967 ist für eine entsprechende Bedeckung des Aufwandes für das Baulos III (veranschlagte Summe ca. S 1, 2 Millionen) Vorsorge zu treffen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) wird vertagt Da für die Vergabe der Arbeiten, die im Voranschlag 1966 keine Bedeckung finden, von den angeschriebenen Baufirmen keine Offerte einlangten und somit auch weitere Verhandlungen mit der Vlbg. Illwerke A.G., die ein besonderes Interesse an dieser Kanalisationsanlage haben, bezgl. Vorstreckung der Finanzierungsmittel, nicht geführt werden konnten. Der Bürgermeister teilt im Gegenstande mit, daß er mit Herrn Dipl. Ing. Ing. Rhomberg von der VIW in Verhandlungen bezgl. evtl. Abstellung einer VIW-Arbeiterpartie für die Durchführung der Kanalisationsarbeiten (überwiegend hündische Arbeiten) treten werde. -3- Zu 4.) Die von den Anliegern des Kapieschaweges beantragte provisorische Verbreiterung des Kapieschaweges muß auf Grund Grund des Ergebnisses einer am 27.9.1966 stattgefundenen Geländebegehung (Hofrat Dipl. Ing. Schertler von der Agrarbezirksbehörde Bregenz, GR. Hutter Josef, GR. Juen Franz Josef und GV. Konzett Manfred), bei der die unbedingte Notwendigkeit einer völligen Neutrassierung dieses Weges als Güterweg festgestellt wurde, zurückgehteilt werden. Hofrat Dipl. Ing. Schertler erklärte bei dieser Begehung neuerlich, daß ein Ausbau des Kapieschaweges als Güterweg ohne vorausgehenden Ausbau des Hofweges nicht in Frage komme, da eine Zubringung der großen Mengen an Baumaterialien über den Hofweg in seinem derzeitigen Zustand nicht gewährleistet erscheine. Die Gemeindevertretung spricht sich daher neuerlich dafür aus, mit Nachdruck einen positiven Abschluss der sich nunmehr schon durch Jahre dahinziehenden Grundablösungsverhandlungen für den neuen Hofweg-Güterweg anzustreben und ermächtigt den Bürgermeister, diese Verhandlungen am 29.9.1966 (Lokalaugenschein am Ried in Anwesenheit von Dr. Purtscher Franz/Innsbruck als Rechtsvertreter von Berthold Frans, Schruns 317), soweit die Forderungen von Bertholds in vertretbarem Rahmen bleiben, für die Marktgemeinde Schruns verbindlich abzuschliessen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Anlässlich des im Jahre 1951 erfolgten Ausbaues der Batloggstrasse wurde auch die Verbindungsstrasse zwischen Batloggstrasse und Bahnhofstrasse, die zum Teil über Grundbesitz der Montafonerbahn AG führt verbreitert. Das Vermessungsamt Bludenz hat in weiterer Folge diese Verbindungsstrasse zur Gänze zum öffentl. Gut-Strassen u. Wege hinzugeschrieben. Eine Herstellung der Grundbuchordnung unterblieb jedoch, da die Montafonerbahn AG. gegen die Abtrennung der Strassenfläche von ihrem Grundbesitz zu Gunsten des öffentlichen Gutes Einspruch eingelegt hat. Die Marktgemeinde Schruns müsste nunmehr, da eine Grundabtretung von Bahngrund nicht erzwungen werden kann, eine entsprechende Berichtigung beim Vermessungsamt Bludenz dahingehend beantragen, daß die Verbindungsstrasse, soweit sie über Grund der Montafonerbahn führt, weiterhin im Eigentum der Bahn bleibt. Eine endgültige Beschlussfassung wird dem Gemeindevorstand und den Fraktionsobmännern übertragen. Die Montafonerbahn AG. soll eingeladen werden, vor diesem Forum ihre Erweiterungsbauvorhaben im Bahnhofbereich zu erläutern. Bei der diesbezgl. Aussprache soll als Voraussetzung für einen Berichtigungsantrag der Gemeinde beim Vermessungsamt Bludenz geklärt werden, daß die Verbindungsstrasse zwischen Batloggstrasse und Bahnhofstrasse auch weiterhin uneingeschränkt für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Der Einräumung einer Dienstbarkeit des Bau- und BestockungsVerbotes für ein kleines Teilstück des Gemeindegrundbesitzes im Rafanegg (Ill-Ufer) zu Gunsten der projektierten 22o KVLeitung Partenen-Bürs der Vlbg. Illwerke A.G. wird zugestimmt. Die Vlbg.Illwerke A.G. leisten hiefür eine einmalige Entschädigung von S 1.000.- (Einstimmige Beschlussfassung). -4- zu 7.) Zwecks Einführung des Maschinschreibunterrichtes am Polytechnischen Lehrgang (71 Schüler in 2 Klassenräumen) wird der Anschaffung von 10 Schreibmaschinen (Type Adler bei der Adler-Büromaschinen Ges.m.b.H. Dornbirn zu S 2.970.-/Stück ( S 4.950.- abzüglich 40 % Schulrabatt), zahlbar im März 1967, zugestimmt. Ferner wird die Anschaffung von 2 Schulwandtafeln in der für den HauptSchulneubau gelieferten Ausführung für die Klassen des Polytechnischen Lehrganges bei der Fa. Gebr. Troy/Egg bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 8.) Für die Gewährung von Studienunterstützungen(Studienbeihilfen) an Schüler von Fach- u. Mittelschulen werden Richtlinien erlassen. Die Marktgemeinde Schruns gewährt solche Beihilfen an Schüler von Fach- u. Mittelschulen, die in Schruns den ordentlichen Wohnsitz haben, bedürftig sind und einen guten Fortschritt ihrer Berufsausbildung nachzuweisen vermögen. An Mittelschüler werden Studienbeihilfen nur gewährt, wann sie auswärts in einem Internat untergebracht sind. An Kochschüler werden5da dieselben die Möglichkeit haben, vom Bund eine Studienbeihilfe nach dem Studienbeihilfengesetz 1963 zu erlangen, keine Studienunterstützungen gewährt. Entgegen der bisherigen Handhabung werden künftighin Ansuchen um Gewährung einer Studienunterstützung erst zum Jahresende entgegen genommen, da erst zu diesem Zeitpunkt feststellbar ist, welche Studienbeihilfen dem Bewerber noch von sonstiger Seite zukommen. Die vorgelegten Richtlinien für die Gewährung der Studienunterstützungen werden mit der Abänderung, daß hinsichtlich des nachzuweisenden guten Studienerfolges die Betragen- und Fleißnote mindestens auf "gut“ lauten müssen, einstimmig genehmigt. zu 9.) Gemäß § 5 des neuen Fremdenverkehrsgesetzes (FVkG), LGBL. Nr. 28/1966 wird der von der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1966, zur Einhebung gelangende Höchstfremdenverkehrsbeitrag mit ca. S 120.000.-- entsprechend der bisherigen Handhabung von den Gastgewerbebetrieben und Privatfremdenzimmer Vermietern durch Abführung von S 0.50 je Kurgast und Nächtigung als Förderungsbeitrag für den Verkehrsverband Montafon zur Einhebung. Hingegen werden die Gastgewerbebetriebe und Privatfremdenzimmervermieter für 1966 und künftighin von der Leistung einer zusätzlichen Fremdenverkehrsabgabe (bisher eingehoben im Wege einer Punkteverumlagung ab 300 erzielten Nächtigungen) befreit. Dafür gelangt für 1966 ein erhöhter Fremdenverkehrsförderungsbeitrag im Wege der Punkteverumlagung von den mittelbaren und unmittelbaren Fremdenverkehrsnutzniessern (Gewerbebetriebe, Freie Berufe, Sonstige Nutzniesser) von ca. S 330.000.-, entsprechend 30.000 Beitragspunkten à S 11.-, zur Einhebung. Diese Neuregelung erfolgt in Anpassung an die Handhabung in anderen führenden Fremdenverkehrsorten, um eine gerechtere Relation des Aufkommens an Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen einerseits von den FremdenzimmerVermietern und andererseits von den sonstigen Nutzniessern des Fremdenverkehrs zu erzielen. (Stimmenmehrheitliche Beschlussfassung, 1 Gegenstimme GV. Bauer Rudolf) -5zu 10.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der Harmoniemusik Schruns S 13.500.-- zur Deckung der Auslagen für die Teilnahme an der Österreich-Woche in Hamburg vom 6, 10, - 16.10.1966; sowie S 11.500.- als Abgeltung der Platzkonzerte im laufinden Jahr; b) der Sing- u. Volkstanzgruppe wird für 1966 und künftighin an Stelle eines Förderungsbeitrages der Saal der Batlogghalle für die Abhaltung der Heimatabende während der Fremdenverkehrshauptsaison unentgeltlich überlassen. Somit hat die Marktgemeinde Schruns den an den Pächter der Batlogghalle zu leistenden Unkostenbeitrag von derzeit S 500.- pro Veranstaltungstermin selbst zu tragen. c) der Ortsfeuerwehr Schruns für Zwecke der Kameradschaftspflege S 6.000.-; d) dem Wintersportverein Schruns als Beitrag für die Herausgabe einer Festschrift aus Anlaß des 60-jährigen Vereinsjubiläums S 8.000-; und e) dem Österr. Krebsforschungsinstitut an Stelle einer Haussammlung S 1.000.-. Schliesslich wird noch dem Beitritt der Marktgemeinde Schruns als ordentliches Mitglied des Vereines „Wildpark Feldkirch" (Ardetzenberg) zugestimmt. (Mitgliedsbeitrag S 100.-/Jahr). (Einstimmige Beschlussfassungen). zu 11.) Der Lokalbedarf für die Verleihung einer Gast- und Schankgewerbekonzession an Herrn Senn Herbert, Schruns 603 (Cafe Frederik am Kirchplatz) und einer Hotelwagenkonzession zu Gunsten der Kuranstalt Montafon AG Schruns für das Kurhotel wird einstimmig als gegeben erachtet. 12.) Bauabstandsnachsichten werden erteilt: a) für einen Appartement-Wohnhausneubau der Frau Düngler Waltraut, Schruns Nr. 171 von 5.50 m bis auf 1 m gegenüber Gp. 1206 (Wohnbauselbsthilfe Bregenz); b) für einen Aufenthaltsraum-Anbau bei der Fremdenpension Montafon - Ida und Arnold Bitschnau, Schruns Nr. 693 von 5.20 bis auf 3.10 m gegenüber dem Grundbesitz der Frau Bitschnau Elsa, Schruns 211; c) für die Errichtung eines Gewächshauses der Marktgemeinde Schruns (Gde. Gärtnerei) am Au-Weg von 4.00 m bis auf 1.75 m gegenüber Gp. 1176 (Gantner Christian u. Miteigentümer, Schruns Nr. 60) unter gleichzeitiger Einräumung der gleichen Bauab8tandsnachaicht im Falle der Errichtung eines Objektes in der Höhe und im Ausmaß des Gewächshauses auf Gp. 1176 gegenüber dem Gemeindegrundbesitz; d) für einen Garagenanbau beim Wohnhaus des Herrn Senn Josef, Schruns Nr. 603 von 4.00 m bis auf 0.50 m gegenüber dem Privatweg Gp. 1399/4; e) für einen Wohnhausneubau der Eheleute Ernst und Auguste Dalus, Schruns Nr. 109, im Bereich unterhalb des Veltlinerweges von 4.00 m bis auf 3.00 m gegenüber Gp. 1329/1 (Vonier Eugen) und f) für einen Wohnhausneubau (Bungalow)der Eheleute Ludwig und Mathilde Oberer, Schruns Nr.128 an dar Gantschierstrasse -6- von 4, 00 m bis auf 3, 00 m gegenüber Gp. 603 (Berthold Pirmin) und gegenüber Gp. 636 (Geschw. Bellutta) sowie bis auf 2.00 m gegenüber Gp. 3224 (Gantschierer Mühlbach), (Einstimmige Beschlussfassungen), g) Für einen Wohnhausneubau der Vlbg. Illwerke AG Bregenz am Veltlinerweg wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen) eine Abstandsnachsicht gegenüber der im Verbauungsplan festgehaltenen Baufluchtlinie nach erfolgtem seinerzeitigen Wegausbau von 4.00 m bis auf 3.00 m erteilt. zu 13.) Entsprechend den Anträgen des Finanzausschusses werden vorliegende Ansuchen um Erlassung bezw. Ermässigung von Gemeindesteuern- u. Abgaben wie folgt erledigt: a) der landwirtschaftl. Haushaltungsschule Gauenstein wird wiederum für Juli und August 1966 die Wassergebühr erlassen; (Ferienkinder-Aufenthalt); b) dem Herrn Dönz Manfred, Schruns Nr. 729 wird für 1965 und 1966 die Grundsteuer erlassen. (Grundwassereinbruch im Keller). In diesem Zusammenhang spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, eine gleiche Steuerbefreiung über Ansuchen auch allen übrigen Hauseigentümern in Gantschier, die durch Wassereinbruch Schaden an ihren Objekten erlitten haben. (Begründung: Aufstauung der Ill – Litzgeschiebe – Ablagerung) zu gewähren. c) der Frau Sporer Anna, Salzburg (Schruns Nr. 54) soll für ihr Wohnhaus Nr. 54 rückwirkend ab 1.5.1965 (Auszug Metzgerei Gurschler) an Stelle der hohen Wassergebührenpauschale die normale Hauswasserpauschalgebühr verrechnet werden; d) der R.K. Frühmesspfründe, Schruns Nr. 4, soll entsprechend der bisherigen Handhabung zwecks Ermässigung der Grundsteuer für das überwiegend kirchlichen Zwecken dienende Frühmesshaus von S 500.- für 1966 gutgeschrieben werden; e) der Frau Walch Mathilde, Schruns Nr. 478, deren Restgrundbesitz wegen Realteilung vom Finanzamt höher bewertet wurde, wird die rückwirkend in Vorschreibung gebrachte Grundsteuer für 1963/1964/1965 in Höhe von 426.erlassen; f) dem H. Feurstein Josef, Schruns Nr. 70, wird infolge ungeklärter Sachlage der für die Räumung einer beim Wohn- und Geschäftshaus Jenny abgegangenen Schopflawine in Vorschreibung gebrachte Betrag von S 280.erlassen; g) dem Oberer Herbert, Gamplaschg Nr. 295, wird die Wasseranschlussgebühr für seinen Wohnhausneubau Nr. 909 in Höhe von S 4.514, 81 erlassen, da er als Rechtsnachfolger des verstorbenen Vonier Josef, Gamplaschg Nr. 294, anzusehen ist, der für die Überlassung der Gamplaschger-Quelle seinerzeit einen freien Wasseranschluss verlangt hat und diese Vergütung jedoch nicht in Anspruch nahm. Der Liegenschaftsbesitz von Vonier Josef ist nach seinem Tode auf Oberer bezw. Oberer Herbert, Schruns 295, übergegangen; und h) einem Ansuchen des Walch Helmut, Schruns Nr. 770, um Befreiung von der Pflichtteilnahme an der Müllabfuhr wird aus grundsätzlichen Erwägungen nicht stattgegeben. (Einstimmige Beschlussfassung). -7- zu 14.) Der Dienstpostenplan 1967 für die Gemeindebediensteten wird genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). ALLFÄLLIGES: Zu 15.) Die Lieferung von 45 Tonnen Heizöl für das Zu 16.) Es wird zugestimmt, daß der Landwirt Jenny Ernst, Schruns Nr. 443, den zum Ausbruch gelangenden Wachter-Stall am Wagenweg auf dem gemeinschaftlichen Untermann-Liegenschaftsbesetz, Im Feld (Nr. 166) aufstellen kann, soferne der Marktgemeinde Schruns hiedurch im Falle einer späteren Realteilung des Grundbesitzes keinerlei Belastungen und Nachteile erwachsen. (Einstimmige Beschlussfassung.) Unter BERICHTE bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) die Veränderungen im Lehrkörper wie folgt: an der Volksschule Schruns unterrichten neu die Lehrpersonen Wittwer Reinhard aus Gaschurn, Geiger Roswitha und Wekerle Christine, beide aus Bludenz; an der Hauptschule Schruns unterrichten neu die Lehrpersonen: H.H. Frühmesser Böhler Herbert aus Buch, H.H. Peter Tarcisius vom Kapuzinerkloster Gauenstein, Stefko Karin aus Schruns sowie als Hauswirtschaftslehrerinnen Stegner Dora aus Bludenz und ebenfalls Wekerle Christine; in den Klassen des Polyt. Lehrganges unterrichten: H.H. Pfarrer Campestrini Emil, Volksschuldirektor Ganahl Edmund und die Lehrpersonen: Bergthaler Anni aus Bludenz, Hausteiner Karin, Lins Herbert vom Gantschier, Roth Alma, Rüdisser Franz vom Gamplaschg, Sander Edwin und Wittwer Ernst; und b) daß die Montafoner Jungbürgerfeier 1966 am kommenden Sonntag, den 2. Oktober 1966 um 13.30 Uhr in der Batlogghalle, bei der Herr Landeshauptmann Dr. Kessler die Festansprache halten wird, stattfindet unter gleichzeitiger besonderer Einladung der Mitglieder der Gemeindevertretung zu dieser Feierstunde. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Gemeindevertreter Fritz Ernst erklärt unter Hinweis auf die in dieser Sitzung erfolgte Neuwahl eines Vertreters der Marktgemeinde Schruns in den STAND MONTAFON, daß er aus gegebener Veranlassung seine Funktion als Ersatzmann des in den Standesausschuss delegierten Vertreters der Gemeinde zur Verfügung stelle. (Eine Neubestellung eines Ersatzmannes erfolgt in der gegenständlichen Gde.V.Sitzung nicht). Zu einer Anfrage des Genannten hinsichtlich Beschlüsse der Gemeindevertretung zu den Anregungen des Finanzprüfungsausschusses im Protokoll über die Überprüfung des Rechnungsabschlusses 1965 wird berichtet, daß diesen Anregungen bezw. Anträgen einerseits von der Gemeindeverwaltung im Zuge der Verwaltungstätigkeit Rechnung getragen werde und daß besonders erforderliche konkrete Beschlüsse im Zuge -8- der kommenden Beratungen des Gemeindevoranschlages 1967 von der Gemeindevertretung noch zu fassen sein werde. Ende der Beratung: 23.40 Uhr Tag der Verlautbarung: 29.9.1966 Der Schriftführer: Der Schriftführer: (Gde.Sekretär) (Bürgermeister)