20171219_GVE030

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:45
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2017-12-19
Erscheinungsdatum 2017-12-19
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Andrea Bitschnau Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 andrea.bitschnau@schruns.at Schruns, 27.12.2017 Zl. 004-2/2017 Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 19. Dezember 2017, um 19.00 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Heinz Auer Rosa-Maria Jenny DI Wi.Ing. Tobias Gemm MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: AL Markus Rudigier (zu Top 1) Mag. Patrick Piccolruaz (zu Top 2) Seite 1 von 13 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Schriftführerin: Andrea Bitschnau Entschuldigt abwesend: Seite 2 von 13 Heike Ladurner-Strolz, Werner Ganahl, Michael Gantner, Bettina Juen-Schmid, Werner Marent, Manuel Torghele und Felizitas Maklott Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Finanzverwaltung Montafon a) Vorstellung durch AL Markus Rudigier b) Genehmigung der Vereinbarung 2. Tiefgarage Löwen, Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH, Schruns, betreffend die Beendigung des Benützungsvertrages und Regelungen für eine öffentliche Tiefgarage 3. Projekt „Erweiterungsbau Hotel Löwen“: a) Genehmigung des Verkaufs des GST-NR 186 samt darauf befindlichem Haus des Gastes b) Garantievereinbarung mit der LIEBHERR-HOTELS AG 4. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2018 5. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2018 6. Änderung des Flächenwidmungsplans Schruns: a) Reg Nr 031-2/07-2017 Johann Peter Mangeng, Hofweg 65, Schruns: Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 263/3 von FF in FL im Hinblick auf die Errichtung eines Lagergebäudes b) Reg.Nr. 031-2/08-2017 Peter Grass, Auf dem Bühel 2, Schruns: Umwidmung der GST-NR .473, .474, .835 und Teilflächen der GST-NR 1747/1 und 1749 von FL in BW im Hinblick auf die Sanierung der Bestandsobjekte 7. Genehmigung der Verhandlungsschriften über die 28. und 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.11.2017 und 12.12.2017 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 8. Mitteilungen des Vorsitzenden 9. Allfälliges Seite 3 von 13 Zu 1. Finanzverwaltung Montafon a) Vorstellung durch AL Markus Rudigier Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt, den organisatorischen Projektleiter der Finanzverwaltung Montafon AL Markus Rudigier. Dieser stellt der Gemeindevertretung die Kostentragungsregelung in 7 Schritten anhand einer Präsentation vor. Für die Kooperationsförderung ist Folgendes zu beachten: • Grundlage der Kooperationsförderung für die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Finanzverwaltung Montafon bilden die Kosten für 1 VZÄ, wobei diese mit €93.000, - festgelegt worden sind. • Für Gemeinden, die Leistungen der VG Finanzverwaltung in Anspruch nehmen, bemisst sich die Förderung in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. Für Gemeinden mit mehr als 1.000 EW beträgt die Bemessungsgrundlage 25% der Kosten eines VZÄ und somit €23.250, - und für die Gemeinden mit weniger 1.000 EW mit 16.67% der Kosten eines VZÄ und somit €15.500, -. Für Gemeindeverbände, wie den Stand Montafon ist keine Kooperationsförderung vorgesehen. • Für die Gemeinden, die die Leistungen erbringen (Schruns und Gaschurn), beträgt die Bemessungsgrundlage zusammen 25% - und somit für jede Gemeinde 12, 5% - der Kosten für 1 VZÄ. Pro Gemeinde beträgt die Bemessungsgrundlage daher €11.625, -. • Die zur Auszahlung gelangenden Förderhöhen für die einzelnen Gemeinden betragen im 1. Jahr 60%, im 2. Jahr 50%, im 3. Jahr 40%, im 4. Jahr 30% und im 5. Jahr 20%. • Voraussetzung für die Förderung ist eine zumindest 10 Jahre dauernde Mitgliedschaft der Gemeinde bei der Verwaltungsgemeinschaft sowie Kosten für die Verwaltungsgemeinschaft zumindest in Höhe des Förderbetrages. • Die Förderung beginnt generell mit dem Jahr, in welchem eine Gemeinde die Leistungen in Anspruch nimmt bzw. erbringt. Die verstärkte Kooperation der Gemeinden liegt im Interesse des Landes und der Gemeinden. Tobias Kieber kommt zur Sitzung hinzu. Günter Ratt gibt zu bedenken, dass Helmut Netzer und Christoph Vogt bereits ausgelastet sind und Aufgaben wie der Voranschlag nicht bereits im Herbst zur Verfü- 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at gung stehen. Er fragt, ob man daher gewisse Aufgaben an Hr. Palm ausgliedern könnte. Peter Vergud meint hierzu, dass zwar ein Kostenvoranschlag bei kleineren Gemeinden im November möglich wäre, jedoch die Genauigkeit von Helmut Netzer von Vorteil sei und auch die Kosten und Zahlen vom Land Vorarlberg erst in der 3. und 4. Novemberwoche zur Verfügung stehen. Seite 4 von 13 Siegfried Marent gibt weiters zu bedenken, dass Hr. Edgar Palm auch etwas passieren könnte und die Ausgliederung an nur eine Person nicht ideal sei. Der Vorsitzende möchte daher in der Finanzverwaltung Personen dementsprechend aufbauen. b) Genehmigung der Vereinbarung Die Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Montafon nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs und der Beitritt zu dieser Verwaltungsgemeinschaft werden stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) beschlossen. Zu 2. Tiefgarage Löwen, Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH, Schruns, betreffend die Beendigung des Benützungsvertrages und Regelungen für eine öffentliche Tiefgarage Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Rechtsvertreter Mag. Patrick Piccolruaz, der mit den weiteren Verhandlungen und der Ausarbeitung der finalen Endversion der Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH, betraut wurde. Mag. Piccolruaz erläutert die Ergebnisse der intensiv geführten Verhandlungen und Details und Ergänzungen der ausgearbeiteten Vereinbarung. • Unter anderem wurde ein höherer Schutz für eine vorzeitige Vertragsauflösung der Tiefgaragenvereinbarung eingebaut. • Bei den Punkten 2.1.3 und 2.1.4 wurden eine mögliche Vertragsauflösung an strengere Voraussetzungen gekoppelt, insbesondere der Punkt 2.1.3. (Beurteilung der Unzumutbarkeit nach der Rechtsprechung betr. dingl. Dauerschuldverhältnisse). Die Verpflichtung zum Wiederaufbau nach durch Naturkatastrophen, Terroranschlag oder dgl. ganz oder überwiegend zerstörte Gebäude, ist allerdings eingeschränkt auf die Zumutbarkeit hinsichtlich der Restlaufzeit. • Bei der Anpassung an die Tiefgaragengebühren bzw. die Anpassung an die Parkgebührenverordnung der Gemeinde Schruns wurde dieser Punkt nicht genau definiert, da dies kartellrechtliche Gründe hat. Jedoch hat die Liebherr-Hotels AG der Gemeinde ein Schreiben zugesandt, dass sie dies in keiner Weise ausnützen werde. • Ein eventueller Parkzuschlag in der Tiefgarage darf nicht höher als 20% über der Parkplatz-Gebührenverordnung der Gemeinde Schruns sein. 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Franz Bitschnau teilt mit, dass für die Schrunser Wirtschaft die 90 Minuten GratisParken erhalten bleiben sollten. Seite 5 von 13 Günter Ratt fügt hinzu, dass die Tiefgaragenvereinbarung an den Kaufvertrag gekoppelt werden muss, was in den Beschluss eingearbeitet werden soll. Siegfried Marent gibt zu bedenken, dass die sich Gemeinde Schruns bei einer Aufgabe dieses Nutzungsrechtes an der Tiefgarage zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten aus der Hand nehmen lässt und dies wäre auf längere Sicht gesehen unklug, da ein Nutzungsrecht der Parkplätze in 30 Jahren erlischt. Die Gemeinde Schruns wird auch in der Zukunft für Parkplätze sorgen müssen, Ersatzmöglichkeiten gibt es keine. Die Firma Liebherr wird dann bei einem tatsächlichen Bau genau diese Parkplätze selbst brauchen. Es werden Konzerne gefüttert, das Haus des Gastes und die Tiefgarage werden weit unter dem Wert verkauft, es wurde schlecht verhandelt und die Normalbürger werden abkassiert. Der Vorsitzende hält entgegen, dass der zusätzliche Bedarf an Stellplätzen durch die geplante Ausweitung der Bettenkapazität des Hotel Löwen im Tiefgaragenbereich „Löwen“ untergebracht werden kann und die freien öffentlichen Parkplätze in der Tiefgarage weiterhin für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Wenn ausreichend Geld zur Verfügung wäre, dann müsste man nie etwas verkaufen und man könnte natürlich auch sanieren. Aber dies ist leider nicht so. Das Volk wurde über dieses Thema bereits befragt. Die Gebarungskontrolle hat die Gutachten angeschaut und hat den ordentlichen Kaufpreis bestätigt. Auch stehen neue Projekte an, wie z.B. die Volksschule in Schruns und weitere Kernaufgaben der Gemeinde. Bei den finanziellen Möglichkeiten und auch bei den Spielräumen unserer Gemeinde müssen daher Prioritäten gesetzt werden. Die Gemeindevertretung fasst stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Stefan Simenowskyj, Christian Fiel, Siegfried Marent, Martin Borger) folgenden Beschluss: Die Vereinbarung betreffend die Beendigung des Benützungsvertrages und Regelungen für eine öffentliche Tiefgarage mit der Hotel Löwen GmbH gemäß dem vorliegenden Entwurf und mit der Maßgabe, dass sich für den Fall, dass der Kaufvertrag betreffend das Haus des Gastes bis zum 31.05.2020 nicht rechtswirksam wird, weil die aufschiebenden Bedingungen im Kaufvertrag nicht eingetreten sind, diese TG-Vereinbarung ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien wieder auflöst und damit die ursprüngliche Benützungsvereinbarung wieder wirksam wird, wird genehmigt. Sobald der Kaufvertrag über das Haus des Gastes wirksam wird (die aufschiebenden Bedingungen eintreten), ist diese auflösende Bedingung endgültig hinfällig. Sofern die oben genannte Frist im Kaufvertrag (...) einvernehmlich von den Vertragsparteien verlängert werden sollte, verlängert sich auch die gegenständliche Frist für die auflösende Bedingung. 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 3. Projekt „Erweiterungsbau Hotel Löwen“: a) Genehmigung des Verkaufs des GST-NR 186 samt darauf befindlichem Haus des Gastes Seite 6 von 13 Mag. Piccolruaz erläutert, dass man die Garantievereinbarung aus dem Kaufvertrag herausgenommen hat, es wurden Ergänzungen eingefügt, inhaltlich bleibt jedoch im Wesentlichen alles gleich. Der Abschluss des Kaufvertrags zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Hotel Löwen Schruns GmbH betr. GST-NR 186 samt darauf befindlichem Haus des Gastes nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Stefan Simenowskyj, Christian Fiel, Siegfried Marent, Martin Borger) beschlossen. b) Garantievereinbarung mit der LIEBHERR-HOTELS AG Der Abschluss der Garantievereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Liebherr-Hotels AG nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Stefan Simenowskyj, Christian Fiel, Siegfried Marent, Martin Borger) beschlossen. Zu 4. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2018 Günter Ratt informiert, dass sich der Ausschuss Finanzen eingehend mit der Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2018 befasst und einen einstimmigen Vorschlag ausgearbeitet hat. Dieser sieht u.a. eine Erhöhung der Friedhofsgebühren, Zweitwohnsitzabgabe, Gästetaxe vor. Eine rege Diskussion entsteht bzgl. der Gästetaxe. Christian Fiel spricht sich gegen eine Erhöhung der Gästetaxe aus und teilt mit, dass die Gästekarte in der momentanen Form nicht zumutbar sei. Auch sind beim Montafon Tourismus Gespräche für eine zeitgemäße Gästekarte im Gang und dies wäre abzuwarten. Des Weiteren wäre eine Angleichung der Gästetaxe wünschenswert, zumindest in den Gemeinden Schruns und Tschagguns. Franz Bitschnau stimmt Christian Fiel zu und spricht sich weiters auch gegen die Erhöhung der Wassergebühren aus. Des Weiteren weist er auf ein fehlendes Weihnachtsbeleuchtungskonzept Richtung Montjola hin. Marcellin Tschugmell würde eine Angleichung aller Gästetaxen im Montafon begrüßen. Eine Erhöhung wäre nur gerechtfertigt, wenn man den Gästen mit der Gästekarte eine bessere Leistung anbieten kann. 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Franz Oliva spricht in diesem Zusammenhang das fehlende Hallenbad an. Auch die 38 Jahre alten Meldezettel wurden noch nie überarbeitet. Der Vorsitzende teilt mit, dass alle Vermieter, die mehr als 1000 Nächtigungen erzielen, die Anmeldung elektronisch durchführen müssen. Seite 7 von 13 In weiterer Folge erläutert Günter Ratt, dass beim Schwimmbad große Sanierungen wie Umkleidekabinen, Lagerräume und weitere Investitionen im Aktivpark Freigelände anstehen. Auch die Veranstaltungen wie Sommermärkte, Konzerte im Zentrum, der neue Christkindlimarkt, Weltcupförderung, Beleuchtungskonzept für einen attraktiven Ortskern, die Weihnachtsbeleuchtung in den Hauptstraßen, die Räumungsarbeiten im Winter uvm., dies sind alles auch Investitionen für den Gast und sind Punkte für eine Argumentation, warum die Gästetaxe erhöhen werden sollte. Peter Vergud weist auf die ausführliche Diskussion im Finanzausschuss über die Erhöhung von 10 Cent bei der Gästetaxe hin. Diese wurde schon 2 Jahre nicht mehr erhöht. Auch die anderen Gemeinden sollten eine Erhöhung anstreben. Michael Kieber ist der Meinung, dass man bei der Gästetaxe dringend von der Zweckgebundenheit wegkommen sollte. Den Gast interessiere den endgültigen Fixpreis, wieviel eine Woche Urlaub inklusive Unterkunft und Gästetaxe kostet und nicht die einzelnen Werte. Siegfried Marent argumentiert, dass man im Finanzausschuss ernsthaft beraten habe und immer im Hintergrund im Sinne des Gemeindebudgets gearbeitet habe. Einige Verordnungen wurden bereits vorgegeben oder sind Indexanpassungen für eine kostendeckende Finanzierung. Jedoch bei den Wassergebühren fehle ihm das Verständnis für eine Erhöhung. Erst nach der Finanzausschusssitzung habe er den Kaufvertrag seitens der Gemeinde und Hotel Löwen bekommen und durchgelesen. Er möchte sich nicht dem Vorwurf aussetzen, dass er im Finanzausschuss anders abgestimmt habe als heute bei der Gemeindevertretungssitzung, da die Sachlage für ihn jetzt komplett anders ausschaue. Es wird stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: Marcellin Tschugmell, Franz Bitschnau, Stefan Simenowskyj, Christian Fiel, Siegfried Marent, Martin Borger) beschlossen, die Gästetaxe ab 01.01.2018 von € 2, 20 auf € 2, 30 zu erhöhen. Norbert Haumer fragt nach, ob die Anpassung der Musikschulgebühren gerechtfertigt ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltungsgemeinschaft der Montafoner Gemeinden eine Vereinbarung getroffen habe und dass bei der Musikschule, der Vorschlag einer Indexierung vorzunehmen, berücksichtigt worden ist. D.h. bei dieser Gebührenberechnung ist der Vorschlag vom Stand Montafon zur Anwendung gekommen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird sodann stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Christian Fiel) beschlossen, über die Festsetzung der Steuern, 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Gebühren und Abgaben für 2018 sowie die diesbezüglich zu erlassenden Verordnungen en bloc abzustimmen. Seite 8 von 13 Die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2018 werden laut nachfolgender Aufstellung festgesetzt und es werden die diesbezüglichen Verordnungen nach Maßgabe der im Entwurf vorliegenden Verordnungsentwürfe beschlossen und kundgemacht. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen bzw. Verordnungen mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft. Die nicht gesondert angeführten Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. (stimmenmehrheitlich, 4 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Christian Fiel, Siegfried Marent, Martin Borger) Wassergebühren Die Wassergebühren werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag Kanalisationsgebühren Die Kanalisationsgebühren werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge € 2, 30 € 32, 56 € 2, 85 € 49, 73 € 16, 57 Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren (Schulgelder pro Semester) werden ab 01.09.2018 wie folgt festgesetzt: Einzelunterricht 50 min / Woche € 388, 00 Einzelunterricht 40 min / Woche € 337, 00 Einzelunterricht 30 min / Woche € 297, 00 2-er Gruppe € 297, 00 3-er Gruppe € 229, 00 4-er Gruppe € 203, 00 Elementarunterricht € 148, 00 Tanzerziehung € 112, 00 Tourismusbeitrag Für das Jahr 2018 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 850.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2018 wird mit 1, 37 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Zweitwohnsitzabgabe Ab 2018 beträgt die Abgabe für Ferienwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, je Quadratmeter pro Jahr maximal je Ferienwohnung € 10, 32 € 1.135, 45 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at für Wohnwagen für jedes Halbjahr der Aufstellung € 71, 22 Seite 9 von 13 Friedhofgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung (Öffnen und Schließen eines Grabes): a) für das Öffnen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 583, 00 b) für das Schließen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 317, 00 c) samstags ab 12.00 Uhr wird ein Zuschlag von je 100 % d) und an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von je 200 % verrechnet. 2. Beisetzung einer Urne im Erdgrab – Grabtiefe 0, 80 m € 190, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne € 110, 00 b) Gebühr für Inschrift € 130, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne € 160, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift € 180, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: 1. Einräumung des Benützungsrechtes an einer Grabstätte (Erstankauf) a) Einzelgrab (15 Jahre) € 420, 00 b) Doppelgrab (15 Jahre) € 600, 00 c) Arkadengrab (30 Jahre) € 2.400, 00 d) Urnenreihengräber (10 Jahre) € 400, 00 e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) € 330, 00 2. Gebühren für die Verlängerung eines Benützungsrechtes a) Einzelgrab (pro Jahr) € 28, 00 b) Doppelgrab (pro Jahr) € 40, 00 c) Arkadengrab (pro Jahr) € 80, 00 d) Urnenreihengräber (pro Jahr) € 40, 00 e) Urnennischen (pro Jahr) € 33, 00 3. Friedhoferhaltungskostenbeiträge) Für Grabstätten, bei denen das Benützungsrecht bzw. die Verlängerung des Benützungsrechtes vor dem 01.01.2016 eingeräumt wurde, sind bis zum Ablauf des Benützungsrechtes Gebühren für die Erhaltung der Friedhofseinrichtungen (Friedhoferhaltungskostenbeiträge) zu entrichten, und es betragen diese pro Jahr für ein(e): a) Einzelgrab € 21, 00 b) Doppelgrab € 29, 00 c) Arkadengrab € 45, 00 d) Urnenreihengrab € 28, 00 e) Urnennische € 23, 00 4. Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist eine 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Aufbahrungsgebühr, die maximal 3 Tage zur Anrechnung gelangt, zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pro Tag b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle sind zusätzlich zu entrichten Die Einstellgebühr ohne Aufbahrung beträgt pro Tag Seite 10 von 13 € 42, 00 € 160, 00 € 33, 00 Marktgebühren Die Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine) wird mit Wirkung ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: d) Standmiete (+Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand) € 20, 00 Hundesteuer: Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) € 25, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) € 95, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf € 80, 00 Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich ab 01.01.2018 nachfolgende Änderungen: a) Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße Monatskarte € 37, 00 Jahreskarte € 356, 00 b) Löwentiefgarage Monatskarte € 65, 00 Halbjahreskarte € 322, 00 Abfallgebühren: Die Gebühr für Bioabfallsäcke Kunststoff (inkl. MWSt.) wird ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: à 8 Liter pro Stück € 0, 90 Zu 5. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2018 Der Vorsitzende verweist auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Unterlagen, in denen auch die personellen Zu- und Abgänge ersichtlich sind. Der Beschäftigungsrahmenplan 2018 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstel- 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at lung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2018 von insgesamt 59, 69 vorsieht, einstimmig beschlossen. Seite 11 von 13 Zu 6. Änderung des Flächenwidmungsplans Schruns: a) Reg Nr 031-2/07-2017 Johann Peter Mangeng, Hofweg 65, Schruns: Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 263/3 von FF in FL im Hinblick auf die Errichtung eines Lagergebäudes Der Vorsitzende erläutert anhand eines Planes die Umwidmung von Antragsteller Mangeng Johann Peter für die Errichtung eines Schopfes am Hofweg für landwirtschaftliche Geräte. Diese Umwidmung wurde vom Ausschuss ROA einstimmig empfohlen. Reg Nr 031-2/07-2017 Über Antrag von Johann Peter Mangeng, Hofweg 65, Schruns, wird im Hinblick auf die Errichtung eines Lagergebäudes gemäß § 23 Abs. 2 iVm § 14 Abs. 3 RPG idgF die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 236/3 von derzeit Freifläche Freihaltegebiet FF (Wald) in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/07-2017/01 wird einstimmig beschlossen. b) Reg.Nr. 031-2/08-2017 Peter Grass, Auf dem Bühel 2, Schruns: Umwidmung der GST-NR .473, .474, .835 und Teilflächen der GST-NR 1747/1 und 1749 von FL in BW im Hinblick auf die Sanierung der Bestandsobjekte Der Vorsitzende zeigt anhand des Planes die Umwidmung, von Antragsteller Grass Peter von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW. Es sind Umbau- und Sanierungsarbeiten an den Bestandsgebäuden geplant. Im gegenständlichen Bereich findet aus Sicht der Abt. Landwirtschaft und ländlicher Raum keine landwirtschaftliche Nutzung mehr statt. Es soll daher eine Baufläche entlang des Fratteweges in einer Bautiefe so ausgewiesen werden, dass die Bestandsgebäude zur Gänze in der Baufläche zu liegen kommen. Norbert Haumer weist darauf hin, dass im Ausschuss ROA eine einstimmige Empfehlung abgegeben wurde, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der früher bestandene Fußweg, der momentan mit einem Holzzaun abgesperrt ist und nicht begangen werden kann, wiedererrichtet werden kann. Es gibt einen Arbeitsbericht von innerörtlichen Fußwegen von der Arbeitsgruppe Raumentwicklung Montafon aus dem Jahr 2014. Dort ist dieses Wegstück als Bestandstück mit der direkten Verlängerung Richtung Düngler und Bargusweg eingetragen und diese Verlängerung wird auch begangen. Die Frage ist hier, wie man diese Dienstbarkeit für einen öffentlichen Fußweg wieder zurückzubekommt. Es gibt auch im Schrunser Feld mehrere Fußwege, die durch landwirtschaftliche Grundstücke Richtung Silvrettastraße verlaufen. 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende teilt mit, dass man nur im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer wieder einen öffentlichen Fußweg einrichten könnte. Seite 12 von 13 Marcellin Tschugmell gibt zu bedenken, dass dieser Fußweg mitten durch ein landwirtschaftliches Grundstück verläuft. Reg.Nr. 031-2/08-2017 Über Antrag von Peter Grass, Auf dem Bühel 2, Schruns, wird im Hinblick auf die Sanierung der Bestandsobjekte gemäß § 23 Abs. 2 iVm § 14 Abs. 3 RPG idgF die Umwidmung der GST-NR .473, .474, .835 und Teilflächen der GST-NR 1747/1 und 1749 von FL in BW nach Maßgabe des Plans-Nr. 0312/08-2017/01 einstimmig beschlossen. Zu 7. Genehmigung der Verhandlungsschriften über die 28. und 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.11.2017 und 12.12.2017 Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.11.2017 keine Einwendungen erhoben worden sind bzw. werden und es wird diese einstimmig genehmigt. Die Niederschrift der 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.2017 wurde noch nicht geschrieben bzw. versendet, daher wir die Genehmigung dieser Verhandlungsschrift vertagt. Zu 8. Mitteilungen des Vorsitzenden • • • Das Hackgutlager bei der Naturwärme Montafon hat sich entzündet, und es sind schwierige Löscharbeiten für die Feuerwehren. Die Versorgungssicherheit ist nicht gefährdet. Danke an die Feuerwehren Gantschier und Schruns und auch an die Fa. Vonbank und Fa. Jäger für die schnelle Bereitstellung von entsprechenden Fahrzeugen und Maschinisten. Baurechtsvertrag TUI: Der Vertrag lt. Entwurf vom 6.12.2017 wurde dem Grunde nach beschlossen (Grundsatzbeschluss) und die Gemeindevorstände und die Bürgermeister der Gemeinden Schruns und Tschagguns ermächtigt, die unklaren Punkte mit Dr. Mandl zu finalisieren. Der abgeschlossene Vertrag ist den Gemeindevertretern dann zur Beschlussfassung vorzulegen. Anrufe bzgl. starkem Schneefall: Das Personal und die Fahrzeuge wurden reduziert, weshalb es nicht möglich ist, bei starkem Schneefall alles zeitgleich zu räumen. Die Mannschaft tut ihr Bestes und sie sind schon in den frühen Morgenstunden unterwegs. Auch soll man bedenken, dass zeitgleich Veranstaltungen wie Weltcup, Silbriga Sonntig, uvm. stattfinden. Großen Dank an das gesamte Team. Aus touristischer Sicht findet dies Martin Fussenegger sehr positiv, wenn nicht immer gleich der gesamte Schnee entfernt wird, dadurch entsteht ein winterliches Ortsbild für den Tourismus in Schruns. 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 13 von 13 Zu 9. Allfälliges • • • • Franz Bitschnau fragt nach wie es bei der Reha Erweiterung aussieht. Der Vorsitzende berichtet, dass die VAMED alle Auflagen erfüllt und das Projekt durchgeplant hat, es jedoch von der PVA noch keine Zusage gekommen. Stefan Simenowskyj fragt nach, was beim Grass Josef gebaut wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Mehrfamilienobjekt mit drei Gebäuden geplant ist. Zwei davon mit Satteldach, alle drei Gebäude haben eine komplette Holzfassade. Die Bauverhandlung hat heute stattgefunden, das Ergebnis kenne er leider nicht. Die bestehenden Garagen würden abgerissen, eine Tiefgarage gebaut und dadurch wäre mehr Platz für die Busrundumfahrt vorhanden. Dieses wurde im ROA und im Gestaltungsbeirat besprochen. Martin Fussenegger fragt nach, wie es mit der Machbarkeitsstudie von der Verlängerung der Bahntrasse ausschaut. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Machbarkeitsstudie den Bürgermeistern im Zuge der Raumentwicklung, mit der Raumplanungsabteilung des Landes präsentiert wurde. Diese Machbarkeitsstudie mit einer momentan geplanten Tram Train-Version wird mit bis zu 80% vom Land finanziert und eine offizielle Stellungnahme ist demnächst geplant. Ab Bahnhof Schruns wäre eine Tram (Straßenbahn auf Sicht) geplant. Diese Variante wäre technisch möglich. Der Vorsitzende bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr und lädt alle zu einem kleinen Umtrunk ein. Ende der Sitzung: 21.40 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: 30. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2017