19600817_GVE006

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:44
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1960-08-17
Erscheinungsdatum 1960-08-17
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 20.8.1960 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 17.8.1960 abends um 20.15 Uhr im Aufenthaltsraum der Hauptschule Schruns stattgefundene 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Marent Franz: als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Kieber Josef , Fritz Josef und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Juen Franz Josef mit den Ersatzmännern Mähr Armin und Brugger Ludwig für die ÖVP; Stofleth Eranz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst mit den Ersatzmännern Mayer Peter, Galehr Ferdinand, Ganahl Edmund für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Hauer Hubert für die FPÖ; und Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Erhart Ludwig, Juen Hermann, Hutter Josef, Med.Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin, Fiel Franz und Filippi Josef. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A Beschlussgegenstände: 1. Errichtung einer Schleppliftanlage durch die Hochjochbahn; Bürgschaftsübernahme. 2. Beitrag der Gemeinde zum Ausbau der Standard-Skiabfahrt; 3. Gewährung von Förderungsbeiträgen: ((Berufsvorschule Bludenz, Schützengilde Montafon, SOS-Kinderdorf Österr. Schwarzes Kreuz) 4. Stellungnähme zu Gewerbeansuchen: (Thöny Franz, 181-Fremdenpension, Vergut Rudolf, 696-Fremdenheim und Wötz Maria, 440-Fremdenheim) im Dringlichkeitsverfahren ausserhalb der Tagesordnung: 5. Grundteilungen 6. Werbetafeln auf der Grünanlage bei der Kronenbrücke Entfernung; 7. Gemäldeausstellung Carlo Battisti; Raumbeistellung. B Mitteilungen: Rundfunk- u. Fernsehen; Verbesserung der Empfangsverhältnisse; Vorarbeiten für die Erweiterung der Hauptschule Schruns. Eingangs der Beratung wird die zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorangegangene 5. Gde.V.Sitzung genehmigt. Die Textierung der Beschlussfassung von P. 2 (Grundablösung für die Gehsteiganlage Ausserlitzstrasse)- zur Diskussion gestellt von GR. Fritz Josef – ergibt eine längere Debatte darüber, ob die von der Gemeindevertretung, ohne Einwand zur Kenntnis genommenen seinerzeit vom Gemeinderat mit verschiedenen Anrainern der Ausserlitzstrasse vereinbarten PauschalAbfindungssummen als „genehmigt" gelten oder nicht. Es wird einerseits darauf verwiesen, daß solange die Ablösungsverhandlungen noch nicht mit Allen Grundeigentümern restlos abgeschlossen sind, überhaupt nicht feststeht, ob der Gehsteig überhaupt erstellt werden kann und daß die Auszahlung von Abfindungsvergütungen unter Umständen den Verlauf der im Gange befindlichen Ablösungsverhandlungen nachteilig zu beeinflussen vermag. -2Andererseits besteht aber auch die Gefahr, daß die Grundeigentümer mit denen schon vor langer Zeit eine einmalige Pauschalvergütung vereinbart worden ist, bei einer weiteren Verzögerung der Bestätigung durch die Gemeindevertretung und einer Hinausschiebung der Gehsteigerrichtung, sich die seinerzeitige Zusage überlegen und erhöhte Forderungen stellen. Schliesslich einigt sich die Gemeindevertretung einhellig, daß die Pauschalvergütungssummen für die Parteien Geschw. Peter Nr. 96, Stemer Ida Nr. 409, Wörz Maria, Nr. 440, Würbel Richard u. Ing. Moll Arthur Nr. 113, Kasper Helene u. Maklott Maria Nr. 114 sowie Oskar Ganahl Nr. 119 als „genehmigt“ gelten, daß aber vorerst Bis zum endgültigen Abschluss der noch ausstehenden restlichen Ablösungsverhandlungen keinerlei Auszahlungen an die Parteien erfolgen dürfen. Hinsichtlich der Ablösungsabfindung an Herrn Oskar Ganahl, Schruns Nr. 119, wird festgehalten, daß die vom Genannten erhobene zusätzliche Forderung auf Überlassung von 7 m2 des von ihm ohne Zustimmung der Gde.Vertretung verbauten Teilstückes der Bp. 17l/3 (Geschäftslokalumbau, Schruns Nr. 26) bezw. auf Herstellung der Grundbuchordnung nicht mit der Grundabtretung für die Gehsteiganlage bezw. die Fahrbahnverlegung der Ausserlitzstrasse verbürgen werden darf, sondern daß diesbezgl. gesonderte Verhandlungen zwischen dem Genannten und der Marktgemeinde Schruns zu führen wären. BESCHLÜSSE: zu 1.) Die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. Schruns beabsichtigt nunmehr - der Empfehlung des Gde.Fremdenverkehrsausschusses Rechnung tragend - auf der Kapellalpe mit einem Kostenaufwand von ca. 1, 5 Millionen Schillinge eine Schleppliftanlage (genannt "Seebliga-Schlepplift") zu errichten, wo für die Aufnahme eines Darlehens bei der Spar- u. Darlehenskasse für Montafon erforderlich ist. Über Ersuchen der Hochjochbahn beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, seitens der Marktgemeinde Schruns die Bürgschaft (Vollbürgschaft als Bürge und Zahler) für ein von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. Schruns aufzunehmendes Darlehen bis zu einer Million Schillinge für die Errichtung des „Seebliga Schleppliftes“ zu übernehmen. Durch die Übernahme dieser Bürgschaft dürfen der Marktgemeinde Schruns keinerlei wie immer geartete (im Zusammenhange mit der Sicherstellung des Darlehens auflaufende) Unkosten erwachsen. Als stimmberechtigter Vertreter der Marktgemeinde Schruns bei der am 18.8.1960 stattfindenden Generalversammlung der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. wird, da der Bürgermeister als persönlicher Gesellschafter und Funktionär, der Gesellschaft an dieser Hauptversammlung teilnimmt, im Sinne der Bestimmungen der Gde.Ordnung Vizebürgermeister Eugen Isele delegiert. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.) Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. ersucht um Gewährung eines weiteren Beitrages der Marktgemeinde Schruns zu den mit ca. S 120.000.veranschlagten - Ausbauarbeiten an der Standard-Skiabfahrtstrasse vom Kapell. Bisher wurden für die Verbesserung der Skiabfahrten1 insgesamt S 250.864, 75 aufgewendet, wovon die Hochjochbahn 40 % und die Marktgemeinde Schruns 60 % getragen haben. Die Kosten der Pistenpflege in den Wintermonaten wurden von der Hochjochbahn allein getragen. Mit der Durchführung der in diesem Jahr vorgesehenen Ausbauarbeiten, insbesonders im sogenannten "Fall" wäre -3- Praktisch der Ausbau der Standard-Skiabfahrt Kapell-Kropfen abgeschlossen. Die Gemeindevertretung beschliesst stimmenmehrheitlich – bei 2 Stimmenthaltungen – zu den mit S 120.000.- veranschlagten Ausbaukosten seitens der Marktgemeinde Schruns einen anteilmässigen Beitrag von 60% (bis höchstens 72.000.-) zu leisten. Da jedoch im laufenden Jahr nach den Ansätzen des Gde.Voranschlages 1960 für diesen Zweck nur mehr ein Betrag von S 10.000.- zur Verfügung steht, muß die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. mit dem ungedeckten Beitragsanteil (S 62.000.- höchstens) bis zum Frühjahr 1961 ohne Berechnung von Zinsen in Vorlage treten. Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang festgehalten, daß im Falle weiterer Ausbauarbeiten und Verbesserungen an den Skiabfahrten von Kapell eine Änderung des bisherigen gehandhabten Schlüssels zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns erfolgen muss. zu 3.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der Berufsvorschule Bludenz für den weiteren Ausbau des neuen Schulgebäudes in Bludenz S 3.000.-; (einstimmig) b) der Schützengilde Montafon, Vandans, für das Gedenkschiessen „Oberschützenmeister Wilhelm Zuderell“ S 500.- (einstimmig). In diesem Zusammenhange wird das Gemeindeamt beauftragt, hinsichtlich der Verwaltung des Schießstandgebäudes als Vermögen der im Jahre 1945 aufgelösten „Schützengilde Schruns“ eine Neuregelung in die Wege zu leiten. Gem. Beschluss der Gde.Vertretung vom 31.1.1947 wurde ohne Festlegung von Bedingungen dem Fabrikant[en] Albert Zuderell der Einbau einer Wohnung zur Unterbringung einer im Betriebe des Genannten beschäftigten Partei – im Schießstandgebäude – bewilligt. Irgendeine Vergütung zu Gunsten des Vereinsvermögens der „Schützengilde“ wurde seinerzeit nicht vereinbart, Fabrikant Zuderell wurde lediglich verhalten, das Objekt in einwandfreiem Zustand zu erhalten und die anfallenden Steuern und Versicherungen zu tragen. Wie bekannt ist, hebt A. Zuderell von der im Schießstandgebäude untergebrachten Partei einen Mietzins ein. Das derzeit bestehende vertragslose Verhältnis wäre daher zu lösen und nach Anhörung von Fabrikant Zuderell eine Neuregelung zu beschliessen. c) dem SOS-Kinderdorf S 1.000.- (einstimmig) und d) dem Österreichischen Schwarzen Kreuz S 500.- (einstimmig). zu 4.) Der Lokalbedarf für die Verleihung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in Form einer Fremdenpension bezw. von Fremdenheimen zu Gunsten Thöny Franz, Schruns Nr. 181, Vergut Rudolf, Schruns 696, und Wörz Maria, Schruns Nr. 440, wird einstimmig als gegeben erachtet. Zu 5.) Nachfolgende Grundteilungen werden genehmigt: a) die Ausscheidung von 2 Baugrundstücken aus Gp. 1771 (Neyer Wilhelm, Schruns 185) am Fratteweg; (380 m2 u. 538 m2); b) die Ausscheidung eines Baugrundstückes mit 613 m2 aus Gp. 244 und Gp. 247/1 (Oskar u. Rosa Ganahl, Schruns 313) zu Gunsten Markusfeld Maria, Stuttgart, am Hofweg; c) die Ausscheidung einer Weg-Parzelle mit 150 m2 aus Gp. 457/1 (Schwarzhans Hugo, Schruns Nr. 152) zu Gunsten Fritz Brüschweiler, Lustenau, auf Montjola; und d) die Ausscheidung eines Baugrundstückes mit 612 m2 aus Gp. 2573/2 (Anton u. Viktoria Oberer, Schruns Nr. 295) zu Gunsten Hermann Erhart, Schruns, Nr. 766 und Hildegard Oberer, Schruns Nr. 295) auf Gamplaschg. zu 6.) Der Entfernung von 2 auf dem Grundstück neben der Kronenbrücke (neue Grünanlage) aufgestellter Werbe- bewz. Hinweistafeln (Autopflegedienst Alfred Naier und Café-Espresso Feuerstein, Ausserlitz) aus gestalterischen Gründen wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme GV Würbel) zugestimmt. Zu 7.) Für eine Gemäldeausstellung des Carlo Battisti können Räumlichkeiten im Hauptschulgebäude (10 Tage Ende August/Anfangs September) sowohl aus grundsätzlichen, als auch betriebsinternen Erwägungen (Aufräumdienst!) nicht zur Verfügung gestellt werden. (Einstimmige Beschlussfassung). Unter Berichte: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) die Stellungnahme der Österreichischen Rundfunk Ges.m.b.H., Wien, zu der von der Marktgemeinde Schruns beantragten Verbesserung der Rundfunku. Fernseh-Empfangsverhältnisse im Raume Schruns. Nach der Gesamtplanung für das Land Vorarlberg ist für die verbesserte Rundfunk- u. Fernsehversorgung von Schruns seinerzeit die Erstellung eines UmsetzSenders vorgesehen, der jedoch erst nach Bau einer Zwischenstation auf dem Dünserberg bei Bludenz erstellt werden kann; und b) daß über Antrag des Finanz- u. Schulausschusses seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz auf 18.8.1960 eine TalschaftsBürgermeisterbesprechung einberufen wurde, bei der abgeklärt werden soll, ob die Erweiterung der Hauptschule Schruns durch einen Ergänzungsbau genügt oder ob die Errichtung eines völlig neuen Hauptschulgebäudes erforderlich wird. Ende der Beratung: 23.35 Uhr Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gemeindesekretär) (Gemeinderat) (Bürgermeister)