19611108_GVE022

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:43
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-11-08
Erscheinungsdatum 1961-11-08
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 9.11.1961. NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 8.11.1961, abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend.: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kleber Josef, Hutter Josef und Fritz Josef sowie die Gemeindevertreter Ganahl Oskar (entfernt sich bei Eintreffen von GV. Mag. Heinzle H.), Mag. Heinzle Hilbert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann und EM. Mähr Armin für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und EM. Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Nels Josef und EM. Huter Otto für die FPÖ; sowie Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ Entschuldigt abweisend: Med.Rat Doz. Dr. Albrich, Fiel Franz und Durig Franz. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: BESCHLÜSSE: zu 1.) Von einer Detailberatung des Rechnungsabschlusses 1960 wird, da allen Mitgliedern der Gde.V. eine Ausfertigung desselben zugegangen ist, Abstand genommen. Der Vorsitzende gibt zu vorgebrachten Anfragen Aufklärung. Eine längere Debatte ergibt sich hinsichtlich der seit dem Jahre 1955 gehandhabten Entlohnung bez. Des Einsatzes von Vizebürgermeister E. Isele. Um, wie dies auch vom Landesrevisionsorgan anlässlich der vor kurzem stattgefundenen Überprüfung der Gemeindegebarung angeregt wurde, den diesbezügl. Bestimmungen der Gde.Ordnung Genüge zu leisten, bewilligt die Gemeindevertretung schliesslich einhellig dem Vizebürgermeister und mit ihm allen sonstigen Mitgliedern der Gemeindevertretung die vom Bürgermeister oder gem. Beschluss d. Gde.Vertretung zu Dienstleistungen für die Gemeindeverwaltung (ausgenommen Beratungen der Gemeindevertretung und deren Unterausschüsse) herangezogen werden, eine Pauschalvergütung von vorerst bis auf weiteres S 15.- pro Stunde. Gleichzeitig beschliesst die Gemeindevertretung, die bisherigen, seit dem Jahre 1955 dem Vizebürgermeister entsprechend dem Ergebnis der nunmehrigen -2- Beschlussfassung ausbezahlten diesbezügl. Aufwendungen – die überdies jeweils durch die Genehmigung der Rechnungsabschlüsse gebilligt wurden – nochmals nachträglich zu sanktionieren. Nach Verlesung des Berichtes des Finanzüberprüfungsausschusses über das Ergebnis der Kontrolle des Rechnungsabschlusses für das Verwaltungsjahr 1960 und der vom Bürgermeister hierzu zu erstattenden Gegenäusserung wird der Rechnungsabschluss, der bei Gesamteinnahmen von S 8.352.893, 06 und Gesamtausgaben von S 8.179, 81-, einen buchmässigen Gebarungsüberschuss von S 173.021, 72 aufweist, einstimmig genehmigt. Ferner, beschliesst die Gemeindevertretung noch, daß die vom Finanzüberprüfungsausschuss im vorjährigen Überprüfungsbericht empfohlenen Maßnähmen (wie Bauhof-Inventur, Inventur der Lehr- u. Lernmittel bei der Volksschule und der Hauptschule) aufrecht bleiben und daß künftighin bei Bewirtungen durch die Gemeinde grundsätzlich keine Rauchwaren mehr frei zu stellen sind. Abschliessend dankt der Vorsitzende den Mitgliedern des Finanzüberprüfungsausschusses für ihre große Arbeit anlässlich der Kontrolle des Rechnungsabschlusses 1960. zu 2.) dem Land nach den Bestimmungen des Spitalgesetzes bezw. Spitalbeitragsgesetzes bis zum 15. November vorzulegende Voranschlag für die Gebarung des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim im Verwaltungsjahr 1962 der bei Gesamteinnahmen von S 1.255.100.- und Gesamtausgaben von S 1.525.600.-. einen Gebarungsabgang von S 270.500.- vorsieht wird einstimmig genehmigt. Vom Gebarungsabgang hat die Marktgemeinde Schruns anteilmässig einen Betrag von S ca. 118.000.- zu übernehmen, der restliche Abgangsbetrag muss vom Land bezw. von den spitalbeschickenden-Gemeinden getragen werden. zu 3.) Das Finanzamt Feldkirch beabsichtigt anlässlich der Neubewertung des nichtlandwirtschaftlichen Grundvermögens (Hauptfeststellung zum 1.1.1962) entgegen der bisherigen Handhabung entsprechend informierte Ausschüsse der Gemeinden für die Neubewertung der einzelnen Grundstücke anzuhören. Zur Klärung diesbezgl. grundsätzlicher Fragen mit dem Finanzamt bestellt die Gemeindevertretung einen Ausschuss, bestehend aus den Herren Fritz Josef, Mähr Armin, Fritz Ernst und Würbel Karl. Dieser Ausschuss soll über das Ergebnis der Vorverhandlungen mit dem Finanzamt Feldkirch seinerzeit Bericht erstatten und einen Antrag auf Bestellung der Personen, die mit dem Finanzamt die Neubewertung sämtlichen nichtlandwirtschaftlichen Grundvermögens beraten sollen, einbringen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 4.) Für das neue Tanklöschfahrzeug der Ortsfeuerwehr Schruns wird bei der Vers.Anstalt der Österr. Bundesländer eine Fahrzeugvollversicherung (Jahresprämie S 7.135, 60) vorerst befristet auf ein Jahr, abgeschlossen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Dem Landesverband d. Gehörlosenvereine in Vlbg wird im Zusammenhange mit der Landestaubstummensammlung ein Förderungsbeitrag von S 500 bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Der Entwurf einer von der Vlbg. Landesregierung zu erlassenden Kanalisationsordnung wird - von einer Verlesung derselben wird, da eine Ausfertigung allen Mitgliedern der Gde.Vertretung zugegangen ist, Abstand genommen - einstimmig genehmigt. Auf Grund einer derartigen Kanalisationsordnung kann die Marktgemeinde Schruns künftighin für diejenigen Bauobjekte, bei welchen die technischen Voraussetzungen für eine Abwassereinleitung in die Gemeinde-Kanalisation -3- Gegeben sind, einen Anschlusszwang ausüben und gleichzeitig die Bedingungen für die Abwasserleitung vorschreiben. zu 7.) Einer Unterteilung der Gp. 1295/5 (Marent Elisabeth, Bregenz( und Abtrennung einer Teilfläche von 227 m2 zwecks Arrondierung mit dem Anrainergrundstück Gp. 1295/10 zu Gunsten Dkfm. Vallaster Wilfried, Schruns Nr. 530, wird zugestimmt. (Einst. Beschlussfassung). zu 8.) Für einen Umbau des Gasthauses Kreuz (Geschw. Juen), Schruns Nr. 66, wird gegenüber Gp. 171 und Bp. 21 mit Zustimmung der Anrainer eine Bauabstandsnachsicht von 5 m bis auf 1 m erteilt. zu 9.) Die Entlohnung der für das Volksschulgebäude Gamprätz bestellten Aufräumerin Stemer Viktoria, Schruns 714, wird mit S 750.- brutto je Monat festgesetzt. Hierzu kommen noch S 300.- Pauschale für die Dauer der Heizperiode. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Beschlüsse des Finanzausschusses vom 25.10.1961 werden wie folgt bestätigt: a) In Erledigung eines Ansuchens von HH. Frühmesser Emil Campestrini, Schruns, um Erlassung der Grundsteuer für das Frühmesserhaus Silvrettastrasse Nr. 4 (S 764.-) wegen überwiegender Benützung des Objektes für kirchliche Zwecke wird dem Genannten auf das Grundsteuerbetreffnis ein Betrag von S 500.- als Förderungsbeitrag gutgeschrieben. b) Den Parteien Maria Grass und Josef Grass, Schruns, Silvrettastrasse Nr. 11, wird die in Vorschreibung gebrachte Gebühr von S 800.- für den Neuanschluss des Stalles an die Gde.Wasserleitung erlassen. (Einstimmige Beschlussfassung.) B ZUSATZBESCHLÜSSE UND BERICHTE 11.) Die Neuerstellung einer Kläranlage mit 20 m3 Nutzinhalt beim Gde.Krankenhaus St.Josefsheim erscheint dringend erforderlich. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Es ist lediglich von der Fa. Franz Galehr jun., Schruns, ein Offert mit einer Angebotssumme von S 35.140.- eingegangen. Nach Überprüfung der Offert-Einheitspreise einigt sich die Gemeindevertretung, die Erstellung der Kläranlage der Fa. Gahler Franz jun., Schruns, zu einer fixen Pauschale von S 30.000.- zu übertragen. Sollte die genannte Firma eine Auftragsübernahme zu diesen Bedingungen ablehnen, würde sich eine andere Bauunternehmung zur Ausführung des Auftrages finden lassen. (Einstimmige Beschlussfassung). 12.) Seitens der Landes-Strassenplanungsstelle wurde nunmehr das überarbeitete Projekt für die Errichtung einer Gehsteiganlage entlang der Silvrettastrasse und geringfügiger Korrekturen an der Strasse vorgelegt. Mit der Durchführung der Grundablösungsverhandlungen werden der Bürgermeister und die Fraktionsobmänner von der Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich beauftragt. -4- Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß seitens des Landes eine offizielle Freigabe der Arbeiten für den Bau der Umfahrungsstrasse im Ortsbereich Schruns erfolgt ist, obwohl der Landtag noch keinen diesbezüglichen Beschluss gefasst hat und obwohl die Grundablösungsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind; b) eine Neuregelung hinsichtlich des Milcheinzugsgebietes für den Milchhof Bludenz; c) daß sich bei der letzten Sitzung des Strassenausschusses alle Bürgermeister für die Anstellung bezw. den Einsatz eines Gemeindesteuerprüfers ausgesprochen haben; und d) daß als Voraussetzung für die Entscheidung hinsichtlich des zur Ausführung gelangenden Projektes für den Hauptschulneubau eine abschliessende Verhandlung mit der Apostolischen Nuntiatur in Feldkirch wegen des endgültigen Ausmaßes der Baugrundbereitstellung aus dem Pfarrpfründenbesitz (Marktfeld) erforderlich ist, die jedoch wegen Abwesenheit von Exz. Weihbischof Dr. Wechner erst gegen Ende November geführt werden kann. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 21. GV.Sitzung wird genehmigt. Über Antrag wird die unter P. 2 der Beschlussgegenstände erfolgte Textierung: „unbefugte Entnahme“ aus dem Tschuggenwald durch Manahl Sofia, Schruns 223, durch „irrtümliche Entnahme“ ersetzt, da die Vorgenannte im Besitze einer Schlägerungsbewilligung war und somit das Hauptverschulden beim zuständigen Waldaufseher liegt. Ende der Beratung: 23.50 Uhr Tag der Verlautbarung: 9.11.1961 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)