19691029_GVE034

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:47
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1969-10-29
Erscheinungsdatum 1969-10-29
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 30.10.1969 Niederschrift über die am Mittwoch, den 29.10.1969 abends um 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 34. öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef und Ganahl Edmund, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald und Kleber Ludwig für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian und Bitschnau Arnold für die Ortspartei Schruns; Manfred, Nels Josef und Huter Otto für die FPÖ; und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Vonier Robert, Dipl. Ing. Jäger K. Ludwig, Tschann Werner, Durig Franz, Bitschnau Werner. Erledigte Tagesordnung: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1.) Rechnungsabschluss 1968; Genehmigung 2.) Gemeinde-Bauhof; Vergabe der Baumelsterarbeiten; 3.) Schiabfahrten, Kapell; Ausbau - Finanzierung; 4.) Landwirtschaftliche Haushaltungsschule Gauenstein; Bürgschaftsübernahme; 5.) Batlogghalle Schruns; Dachreparatur-Vergabe der Arbeiten; 6.) Schneeräumung; Anschaffung eines Zusatzgerätes; 7.) Wagenweg - Ausbau; Anrainerverhandlungen: a Wohnbauselbsthilfe Bregenz; b Lang Agnes/Göfis und Hepberger Franz/Schruns; 8.) Erteilung von Abstandsnachsichten: a Netzer Anton, Schruns Nr. 188 gegenüber Privatweg (Netzer Geschw. Schruns Nr. 188); b Bitschnau Arnold, Schruns Nr. 693 gegenüber Gp. 1681/2 und 1682/1 (Bitschnau Elsa, Schruns Nr. 211) c Stemer Kurt, Schruns Nr. 786 gegenüber Gp. 23/3 (Konsum Schruns) 9.) Filzmaier Walter, Schruns Nr. 546; Gast- und Schankgewerbekonzession (Fremdenheim); Stellungnahme; zum Lokalbedarf; Personalangelegenheiten in vertraulicher Beratung. -2- BESCHLÜSSE Zu 1.) Der Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1958 ist allen Gemeindevertretern bereits vor geraumer Zeit zugegangen. Wie in den vergangenen Jahren weist er in seinem Anhang interessante Aufgliederungen auf. Bei Einnahmen von 20.816.568, 58 S und bei Ausgaben von 22.079.582, 80 S ergibt sich ein Abgang von 1.263.214, 22 S. Auf das Eingehen in die einzelnen Gruppen wird verzichtet. In der nun folgenden Debatte stellt GR. Ganahl die Anfrage, wie es um die Veräußerung des Durig-Erbe steht. Vbgm. Schmidt ist der Meinung, man solle die Möglichkeit des Verkaufes an Ausländer untersuchen. In einer weiteren Anfrage verlangt GR. Ganahl Aufklärung darüber, wieso der Ausbau der Silvrettastrasse bei einem Voranschlag von 3 Mill. Schilling in der Endabrechnung 4, 8 Mill Schilling aufweist. Hierüber kann im Augenblick keine konkrete Antwort erteilt werden, jedoch sichert der Vorsitzende eine Untersuchung und Berichterstattung an die Gemeindevertretung zu. Weiters weist GR. Ganahl darauf hin, dass der Polytechnische Jahrgang nicht 31 sondern 57 Schüler im Jahre 1968 aufwies, daher ergebe der Aufwand pro Schüler ein anderes Bild. Deswelteren finde er das Kulturbudget ausserordentlich bedenklich, und sieht die Ursache im Fehlen eines Kulturreferenten. Von GR. Ganahl wird auch bemängelt, dass im Voranschlag 1968 120.000.—S für den Ausbau der Wanderwege vorgesehen waren und tatsächlich nur ca. 40.000.-- S verbaut wurden. Kassier Fenkart bringt zur Kenntnis, dass im Jahre 1969 der Rest zur Gänze verbaut wurde. GV. Fritz Ernst als Mitglied des Finanzüberprüfungsausschusses nimmt zum Prüfungsbericht Stellung, welcher samt der Beantwortung des Bürgermeisters allen Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits zugegangen ist. Er bemängelt, dass die Prüfung erst sehr spät möglioh war, und es wünschenswert wäre, dass dies früher erfolgen könnte. Weiters verweist GV. Fritz auf die Notwendigkeit der Errichtung einer Handelsschule in Bludenz und eines musisch-pädagogischen Klassenzuges am Realgymnasium in Bludenz. GV. Nels Josef stellt die Anfrage, ob nun die Aussicht auf Einstellung eines Gemeindepolizisten bestehe und verweist auf die Notwendigkeit der Überprüfung, inwieweit in Gaststätten die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beachtet wird. Weiters erklärt er, dass es unmöglich sei, den Rechnungsabschluss 1968, der doch über einen Betrag von 22 Mill. Schilling Ausgaben Rechenschaft gibt, innerhalb einer Stunde zu entscheiden. Abschliessend gelangt der Antrag des Finanzausschusses auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1968 zur Abstimmung, weicher gegen die Stimmen von GR. Ganahl und GV. Nels Josef angenommen wird. GR. Ganahl begründet seine Ablehnung mit der Tatsache, dass er über seine Anfrage bezüglich der Voranschlagsüberschreitung für den Ausbau der Silvrettastrasse keine befriedigende Antwort erhalten hat. GV. Nels erklärt, dass er dem Rechnungsabschluss 1968 seine Zustimmung nicht erteilen könne, -3weil im Zeitraum von са. Stunde nicht über Ausgaben in Höhe von 22 Mill. Schilling debattiert werden könne. GV. Fritz Ernst stellt den Zusatzantrag, es möge ab 1 die Lohnverrechnung für sämtliche Gemeindebedienstete durch das Vorarlberger Rechenzentrum durchgeführt werden. Dieser Antrag findet einstimmige Annahme. Zu 2.) Der Antrag des Finanzausschusses gelangt zur Verlesung, welcher die Übertragung der Baumelsterarbeiten für die Errichtung des Gemeindebauhofes „Im Tobel― an den Bestbieter, der Fa. Ing. Karl Jäger / Schruns zum Offertpreis von S 400.804.— zum Inhalt hat. Bautechniker Kraller erklärt anhand vorliegender Pläne das Projekt. GV. Fritz verweist darauf, dass Einsparungen, die im Rahmen der Möglichkeit gemacht werden können, unbedingt wahrzunehmen sind. In der abschliessenden Abstimmung findet der Antrag des Finanzausschusses einstimmige Annahme. Zu 3.) Der Vorsitzende erläutert das Ausmaß der Pistenausbau arbeiten die grosszügig und sehr zweckentsprechend gemacht wurden. Diese Ausbauarbeiten im Gebiete Seebliga und Kröpfen -Umfahrung haben bisher einen Kostenaufwand von ca. 600.000.— S verursacht. Mit den verbleibenden S 900, 000.— soll der Ausbau der Strecke Kropfen-BrifSchruns durchgeführt werden. GV. Wekerle Harald glaubt nicht, dass mit einem Betrag von 900.000 S der Ausbau dieser Strecke zu bewerkstelligen ist. Wenn das finanzielle Auslangen nicht gefunden werden kann, wird wieder die Marktgemeinde Schruns als Mitzahler herangezogen werden. GV. Fritz Ernst erklärt, dass die Marktgemeinde Schruns mit Recht erwarten darf, dass bei drohender Budgetüberschreitung seitens der Hochjochbahn, die Gemeinde Schruns sofort informiert wird. Er wird sich als Mitglied des Aufsichtsrates der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. jederzeit dafür einsetzen. Hochjochbahn und Gemeinde haben die gleichen Interessen, gegenseitige Aussprachen sind daher bei allen Vorhaben notwendig. Mit den Grundbesitzern, deren Besitz im Winter 1969/70 mit der Schiabfahrtstrasse Kropfen – Brief - Schruns in Anspruch genommen wird, sind ehestens Verhandlungen zu führen. Abschliessend wird dem Antrag des Finanzausschusses auf Bürgschaftsübernahme für einen Kredit der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. bei der Spar- und Darlehenskasse Schruns in Höhe von 1.500.000.— S mit einer fünfjährigen Laufzeit ab 1.1.l970, sowie der Übernahme des Seligen Anteiles in Höhe von 750.000.— S rückzahlbar in 5 Jahresraten zu 150.000.— S (1970 – 1974) auf das Kreditkonto der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. bei der Sparund Darlehenskasse Schruns, bei Übernahme des Zinsendienstes für das Gesamtdarlehen durch die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. einstimmig zugestimmt. Zu 4.) Dieser Punkt wird von der TO. abgesetzt, da seitens der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule Gauenstein noch weitere Verhandlungen zu führen sind. -4- Zu 5.) Für die Neueindeckung des Daches der Batlogghalle in Schruns sind nachstehende Anbote eingegangen: Dachdeckermeister Eß/Nüziders, Eindeckung des Hauptdaches mit Schieferplatten, 40 x 40 cm S 38.700.— Für die Spenglerarbeiten: Fa. Stemer/Schruns S 21.112.— Zimmermannsarbeiten: Fa. Ida Heller/Schruns Fa. Richard Kleber/Schruns S 20.800.— S 85.705, 75 GR. Hütter Josef ist der Ansicht, dass die Arbeiten auf das Frühjahr 1970 verschoben werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt wären die Handwerker nicht so mit Arbeit eingedeckt und es könnten entsprechende Konkurrenzangebote eingeholt werden. GV. Fritz Ernst und GV. Nels Josef verweisen darauf, dass eine neuerliche Anbotseinholung nicht in Ordnung wäre, da die Summen der vorliegenden Anbote bereits bekannt sind. Der Antrag des Finanzausschusses gelangt zur Verlesung, nach welchem die die Spenglerarbeiten der Fa. Ww. Ida Heller/Schruns und die Zimmermannsarbeiten der Fa. Richard Kieber/Schruns zu den offerierten Preisen vergeben werden sollen. Diesem Antrag sowie einem Zusatzantrag von GV. Brugger Georg, dass auch die beiden Kreuzgiebel des Hauses neu einzudecken sind und die alten Ziegel nicht mehr verwendet werden sollen, wird einstimmig die Zustimmung erteilt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anbotsteller den Arbeitsbeginn mit 10.11.1969 verbindlich zusagen. Zu 6.) Gemäss dem Antrag des Finanzausschusses soll für die Schneeräumung als Zusatzgerät zum Stumpp-Roboter ein vollhydraulischer Einseiten-Räumpflug Type PETER EF 12 angeschafft werden. Die Kosten hiefür betragen ca. 23.000.—S. Dieser Betrag wäre aus den Ersparnissen der Schneeräumung 1968/69 und aus dem Restbetrag, welcher für eine Strassenverkehrmaschine vorgesehen war, budgetmässig gedeckt. Gde.Bautechniker Kraller gibt technische Details über den Pflug bekannt. GV. Brugger Georg wird beauftragt, die Zweckmäßigkeit dieses Gerätes zu überprüfen. Sollte diese von GV. Brugger als gegeben erachtet werden, wird dem Antrag des Finanzausschusses einstimmig die Zustimmung erteilt. Zu 7. a) Ein Ansuchen der Wohnbauselbsthilfe Bregenz um Erhöhung des vereinbarten Ablösebetrages für die Grundbeistellung um Ausbau des Wagenweges von 200.ooo.— S auf 300.000.— S, sowie um die Erstellung einer Grundbegrenzungsmauer in ca. 50 cm Höhe wird einstimmig abgelehnt begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass dem Bauwerber der bestehende und genehmigte 7eilverbauungsplan bereits bekannt war und die Gemeindevertretung zur Ermöglichung des Bauwerkes bereits eine Bauabstandsnachsicht gegenüber dem Wagenweg erteilt. -5Zu 7. b) Den Forderungen der Anrainer des Wagenweges, Frau Agnes Lang/Göfis und Herrn Hepberger Franz/Schruns um Zusicherung der Erteilung einer Abstandsnachsicht für die Gpn. 1205/1, 1205/8 und 1205/9 gegenüber der Gp. 1189 (Ganahl Reinhilde, Schruns Nr. 20) auf 2, 00 m wird einstimmig stattgegeben. Dieser Beschluss gelangt jedoch nur dann zur Ausführung, wenn die Grundkaufsverhandlungen zur Verbreiterung der Anrainergrundstücke Lang und Hepberger mit Ganahl Reinhilde zu keinem positiven Ergebnis führen. Durch die Erteilung dieser Abstandsnachsicht bleibt den Anrainern auf ihren Restgrundstücken noch eine Bautiefe von 8, 00 m erhalten. Zu 8. a) Dieser Punkt der TO. wird zur weiteren Abklärung vertagt, da GV. Brugger Georg und EM. Bitschnau Arnold die Ansicht vertreten, dass bei den seinerzeitigen Verhandlungen ein Bauabstand von 1, 50 m mit dem Anrainer Anton Netzer vereinbart worden sei. Der Vorsitzende jedoch ist der Ansicht, dass bei Einhaltung dieses Bauabstandes die Führung des geplanten Weges beeinträchtigt werde. Zu 8. b) Dem Bitschnau Arnold, Schruns Nr. 693 wird die Abstandsnachsicht für die Erstellung von Garagen wie folgt erteilt: Gegenüber der Gp. 1681/2 (Bitschnau Elsa, Schruns Nr. 211) von 6, 25 m auf m und gegenüber der Gp. 1682/1 (Bitschnau Elsa, Schruns Nr. 211) von 3, 00 m auf 1, 00 m. (Einstimmige Beschlussfassung) Zu 8. c) Hier gelangt ein Einspruch des Anrainers "Konsumgenossenschaft Schruns― zur Verlesung, welcher auf die Nichtübereinstimmung der vorliegenden Planung mit den privatrechtlich getroffenen Abmachungen hinweist. Daher wird dieser Punkt zur weiteren Klärung des Sachverhaltes vertagt. Zu 8. d) Dem Jenny Lothar, Schruns Nr. 467, wird die Abstandsnachsicht für die Erstellung eines Lagerraumes auf Bp. 34 von 4.00 m auf 0.00 m gegenüber der Gp. 3143 (öffentl. Gut - Strassen und Wege) auf eine Baulänge von ca. 2, 00 m einstimmig erteilt. Zu 9.) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in der Form eines Fremdenheimes (Zimmer mit Frühstück) für Walter Filzmaier, Schruns Nr. 646 wird einstimmig als gegeben erachtet. Zu 10.) Dem Antrag des Finanzausschusses auf Erhöhung der NettoMonatsbezüge einschliesslich, aller Zulagen auf S 3.000.-- für die Verkehrsamtsangestellten Dorothea Dekker-Kleijn und Frl. Maria Marent wird stimmenmehrheitlich genehmigt. (Gegenstimme GV. Nels Josef) In diesem Zusammenhang verweist GV. Fritz Ernst auf die Notwendigkeit, das Problem der Überstundenleistungen durch die Bediensteten des Verkehrsamtes an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ehestens zu klären. -6- Dem Antrag des Meldeamtsleiters Weihs Manfred auf Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von S 20.000.— zum Ausbau seines Wohnhauses in Tschagguns wird einstimmig stattgegeben. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wird auf dem Liegenschaftsbesitz grundbücherlich sichergestellt. Die Rückzahlung erfolgt ab 1.1.1970 mit monatlich einem 120igstel des Darlehensbetrages. Meldeamtsleiter Weihs ist besonders darauf hinzuweisen, dass bei einer eventuellen Quittierung des Dienstes beim Marktgemeindeamt Schruns der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Rückzahlung fällig wird. GV. Erhart Ludwig bringt zur Kenntnis, dass Forstwart Josef Fleisch dem Gemeindeamt Sehr uns eine Rechnung in Höhe von S 250.-- für das Setzen von Forstpflanzen im Gemeindewald Rafanegg vorgelegt hat. Bei einer diesbezüglichen Nachschau habe ihm Forstwart Fleisch keine der angeblich gesetzten Pflanzen aufzeigen können. Desweiteren berichtet GR. Juen, dass Forstwart Fleisch Holzauszeigen vorgenommen hat, ohne sich über den Verlauf der Grundstücksgrenzen im Klaren zu sein. Dies habe zu Schlägerungen auf fremden Grundbesitz geführt. Der Vorsitzende teilt mit, dass Fleisch des öfteren unter Alkoholeinfluss seinen Dienst versieht. Dadurch ist eine objektive und ordentliche Dienstleistung nicht gewährleistet. Diese Vorfälle werden dem Personalausschuss zur weiteren Veranlassung zur Kenntnis gebracht. Dem nicht auf der TO. gestandenen Punkt 8 d wurde die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 35.Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 0.30 Uhr Tag der Verlautbarung: 30.10.1969 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Bürgermeister)