20171212_GVE029

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:46
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2017-12-12
Erscheinungsdatum 2017-12-12
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Inhalt des Dokuments

Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 13.12.2017 Zl. 004-2/2017 Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 12. Dezember 2017, um 20.15 Uhr, im Foyer des Turnsaales der Volksschule Tschagguns stattgefundene gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretungen von Schruns (29. öffentliche Sitzung) und Tschagguns (29. öffentliche Sitzung). Anwesenheitsliste für die Marktgemeinde Schruns: An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Heinz Auer MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Günter Ratt MA, Werner Marent, Manuel Torghele, Stefan Simenowskyj und Mag. Martin Borger Seite 1 von 8 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Anwesenheitsliste für die Gemeinde Tschagguns: An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Herbert Bitschnau Gemeindevertreter: Vizebgm. Gerhard Vonier Ludwig Fleisch Mag. (FH) Daniela Däubl-Gabrielli Franz Haag DI(FH) Thomas Keßler Beatrice Wendt Dr. Peter Bahl Karlheinz Zerlauth Peter Bitschnau Franz Jenny Melanie Fleisch Egon Galehr Christian Sirowy Kurt Engstler Johannes Fleisch Egon Pfefferkorn Peter Both Ing. Stefan Salzgeber Mag. (FH) Isabelle Jochum DI (FH) Rupert Pfefferkorn Entschuldigt abwesend: Seite 2 von 8 Partei OLVPT Ersatzleute: Christine Bauer Patrick Säly Georg Sandrell Peter Bahl Simone Grabher-Engstler Gabriela Neher Alexander Egg Ing. Emil Bitschnau Johannes Kogoj Peter Salzgeber Daniel Mangeng Christoph Tschohl Wolfgang Mangeng Andreas Walter Annelies Lorenzin Ing. Horst Hefel Elmar Egg OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT OLVPT Mag. (FH) Daniela Däubl-Gabrielli, Dr. Peter Bahl, Christian Sirowy, Kurt Engstler, Johannes Fleisch, Egon Pfefferkorn, Peter Both, Mag. (FH) Isabelle Jochum und DI (FH) Rupert Pfefferkorn Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Artur Gerber CEO/Managing Director TUI BLUE Dipl.-Ing. Arch. & Projektmanager Jürgen Schreckenberger, TUI AG Sascha Risavy, Bauherrenvertreter RA Dr. Klaus Kollmann RA Dr. Georg Mandl Arno Fricke, Montafon Tourismus Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Oswald Huber Die Vorsitzenden eröffnen die Sitzung, begrüßen die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der beiden Gemeindevertretungen und die zur heutigen Sitzung eingeladenen Gäste und Auskunftspersonen sowie die Zuhörer und stellen fest, dass die Einladungen zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt sind und die Beschlussfähigkeit beider Gemeindevertretungen gegeben ist. 29. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 12.12.2017 29. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 12.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Vorsitzenden verweisen auf die in der Einladung enthaltene Seite 3 von 8 Tagesordnung: 1. TUI BLUE AT GmbH (FN 294485t), 8970 Schladming: Präsentation des Hotelprojektes beim Alpenbad Montafon 2. TUI BLUE AT GmbH (FN 294485t), 8970 Schladming: a) Abschluss eines Baurechtsvertrages im Hinblick auf die Errichtung eines Hotels b) Zustimmung zur Bauführung c) Zustimmung zur Erteilung einer Abstandsnachsicht im Hinblick auf die vorgesehene Grundteilung 3. Genehmigung des Abbruchs und des Neubaus der Umkleiden beim Alpenbad Montafon 4. Marktgemeinde Schruns und Gemeinde Tschagguns: Ausnahme gem. 35 RPG für die Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl von 3 auf 4, 5 für die Hotelanlage TUI Blue beim Alpenbad 5. Mitteilungen des Vorsitzenden 6. Allfälliges Zu 1. TUI BLUE AT GmbH (FN 294485t), 8970 Schladming: Präsentation des Hotelprojektes beim Alpenbad Montafon Die Vorsitzenden begrüßen nochmals die zur heutigen Sitzung eingeladenen Gäste und geben einen kurzen Rückblick auf das doch schon einige Jahre zurückliegende Projekt eines Hotels und einer Indoor-Badeanlage am selben Standort beim Alpenbad, das aus verschiedenen Gründen nicht realisiert worden ist. Sie betonen die Wichtigkeit der heutigen Entscheidung für die beiden Tourismusorte - es wäre dies der Startschuss für die Errichtung weiterer Betten im Zentrum des Montafons inmitten einer sehr guten Infrastruktur. Sodann ersuchen sie die Vertreter von TUI BLUE um eine Projektpräsentation. Artur Gerber stellt die Konzernstruktur vor. TUI ist ein klassischer Reiseveranstalter, der auch über ca. 350 Hotels der verschiedensten Marken verfügt. „TUI BLUE“ ist eine Neumarke, Hotels dieser Art sind in zehn verschiedenen Ländern vertreten. Arch. Jürgen Schreckenberger leitet die Abteilung Bau- und Projektmanagement. Der Standort beim Alpenbad ist ihm bereits von früher bekannt. Geplant ist ein Ho- 29. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 12.12.2017 29. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 12.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at tel mit vier Geschossen. Anhand der vorliegenden Pläne erläutert er die Raumaufteilung und Nutzungen. Im z-förmigen Baukörper befinden sich im Erdgeschoss neben dem öffentlichen Gastronomiebereich, der drei Innenbereiche (296 Sitzplätze) und 2 Außenbereiche (120 + 80 Sitzplätze) umfasst, im Wesentlichen ein Fitness-, Wellness- und Saunabereich für Hausgäste. In den Obergeschossen werden 149 Doppelzimmer (Fläche je ~ 22 m²) mit 298 Betten eingerichtet werden. Als Abgrenzung zum Alpenbad ist ein natürlicher Zaun vorgesehen. Die benötigte Grundstücksfläche beläuft sich auf 4.340 m², die Geschossfläche beträgt 7.009 m², der umbaute Raum weist 22.577 m³ aus. In Summe werden rd. 60 Mitarbeiter in der Hauptsaison und 50 Mitarbeiter in der Nebensaison beschäftigt sein, und es werden im Hotel auch Lehrlinge ausgebildet werden. Anhand einer visuellen Darstellung des geplanten Hotelneubaus zeigt er die architektonische Gestaltung (Fassadengestaltung und dgl.) auf. Bei Gestaltung der Fassade wurde versucht, moderne Elemente mit lokalen Elementen wie beispielsweise Lärchenlamellen zu verbinden. Die Anbringung einer Wärmedämmverbundfassade basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen. Bezüglich der Regelung der Badbenützung durch Hotelgäste gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Der Anschluss an die Naturwärme gestaltet sich technisch schwierig, man ist jedoch aktuell in Gesprächen, und es wird dies weiter geprüft. TUI ist sich bewusst, dass der Fernwärmeanschluss nicht kostenfrei bis an die Grundstücksgrenze gelegt werden kann. Ziel ist jedenfalls ein Naturwärmeanschluss, sofern dies wirtschaftlich einigermaßen darstellbar ist. Was den Zeitplan anbetrifft ist geplant, innert 50 Tagen nach Zustimmung zum Vertrag das Projekt bei der Behörde einzureichen. Baustart wäre nach der Schneeschmelze vorgesehen, die Bauzeit würde rd. 15 Monate betragen, sodass das Hotel im Herbst 2019 eröffnet werden könnte. Während der Bauzeit wird auf die Vermeidung von Baulärm geachtet und vom Ablauf her getrachtet werden, die Beeinträchtigungen des Badebetriebs so gering als möglich zu halten. Seite 4 von 8 Dr. Georg Mandl verweist auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Vertragsunterlagen (3. Fassung) und erläutert die Eckdaten. Vorgesehen ist die Einräumung eines Baurechtes auf 40 Jahre mit zwanzigjähriger Verlängerungsoption, die einseitig gezogen werden kann. Die Höhe des Baurechtszinses hält sich im üblichen Rahmen und basiert auf einer moderaten Verzinsung, wobei in die Preisgestaltung die regionale und strukturelle Situation mit eingeflossen ist. Aufgrund der zu erwartenden steuerlichen Einnahmen, insbesondere der Gästetaxe, wurde eine Betriebspflicht für 10 Jahre vorgesehen, was für TUI in wirtschaftlicher Hinsicht ohnedies unabdingbar sein wird. Die Mindestöffnungstage wurden mit 250 pro Jahr angesetzt. Die Ferienwohnungsproblematik ist über die Widmung, die eng gehalten wird, zu lösen. Knackpunkte in den bisherigen Verhandlungen waren die wechselseitigen Vorkaufsrechte sowie der Heimfall nach Ablauf der Baurechtszeit bzw. Beendigung des Baurechtes. Nach der gesetzlichen Regelung ist mangels anderer Vereinbarung dem Bauberechtigten eine Entschädigung in der Höhe eines Viertelteiles des vorhandenen Bauwertes zu leisten. Hier gilt es noch eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden. Bei einer vorzeitigen Auflösung wurde eine Sphärenlösung zur Diskussion gestellt. Demnach soll die Höhe der Ablösesumme davon abhängig sein, wem die vorzeitige Auflösung zuzuschreiben ist. Jedenfalls bedarf 29. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 12.12.2017 29. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 12.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe einer entsprechenden Begründung. Nutzungsmäßig besteht für die Gesamtlaufzeit eine Bindung an die Widmung. Heute sollte ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, einige Details sind noch abzuklären, wofür die Gemeindevorstände und Bürgermeister ermächtigt werden sollen. Das Ergebnis ist dann wiederum den Gemeindevertretungen zur Kenntnis zu bringen. Seite 5 von 8 In den weiteren Ausführungen sowie der daran anschließenden Beratung nimmt die Frage des Heimfalls und hier der Ablösesumme breiten Raum ein. Grundsätzlich bemisst sich diese nach dem objektiven Verkehrswert. Aus heutiger Sicht ist es jedoch schwierig zu sagen, wie sich die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes nach Beendigung des Baurechtes tatsächlich darstellen werden. Aus diesem Grunde ist auch die von Gemeindeseite erhobene Forderung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung als Grundlage für eine Beschlussfassung verständlich. Entscheidungswesentlich sind dabei auch der vereinbarte Baurechtszins, der wie erwähnt nicht übermäßig hoch ist, sowie die sonstigen von den Gemeinden zu tragenden (Einmal)Aufwände (Abtragung Umkleiden, ...). Die weiteren Diskussionsbeiträge beziehen sich im Wesentlichen auf die Parkplatzsituation, den Anschluss an die Naturwärme sowie die Hubschrauber-An- und Abflugschneisen zum Sanatorium Dr. Schenk. Bezüglich der Parkplätze liegt bereits ein abgestimmter Vereinbarungsentwurf mit der Familie Tschohl vor, wobei die Klärung dieses Punktes unabdingbare Voraussetzung für das Zustandekommen des Baurechtsvertrages ist. Bezüglich des Anschlusses an die Naturwärme sind die Verhandlungen sowie die Prüfung des Heizwärmebedarfs, der Leitungsführung, das Finanzierungsmodell usw. im Gange, wobei bestätigt wird, dass dieser Art von Heizung für TUI der erste Anspruch ist, mit dem sie auch ins Projekt gegangen ist. Was die Hubschrauberflüge anbetrifft, wird auf das bereits früher an dieser Stelle genehmigte Projekt, das dieselbe Höhe wie das heute vorgestellte Hotel aufwies, verwiesen. Zu 2. Nach erfolgter Beratung werden über Antrag der beiden Vorsitzenden von den Gemeindevertretungen Schruns und Tschagguns jeweils in separater Abstimmung folgende Beschlüsse gefasst: a) Abschluss eines Baurechtsvertrages im Hinblick auf die Errichtung eines Hotels mit TUI BLUE AT GmbH (FN 294485t), 8970 Schladming: Beschlussantrag: Der Baurechtsvertrag laut Entwurf vom 06.12.2017 wird dem Grunde nach beschlossen (Grundsatzbeschluss), und es werden die Gemeindevorstände und Bürgermeister der Gemeinden Schruns und Tschagguns ermächtigt, die noch offenen Punkte mit Dr. Georg Mandl zu finalisieren. Der abgeschlossene Vertrag ist den Gemeindevertretern dann zur finalen Beschlussfassung im Jänner vor- 29. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 12.12.2017 29. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 12.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at zulegen. Besonders der Punkt des Restwertes beim Heimfall muss entsprechend akzeptabel verhandelt werden. Seite 6 von 8 Die Gemeindevertretung Schruns stimmt diesem Beschlussantrag stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) und die Gemeindevertretung Tschagguns einstimmig zu. b) Zustimmung zur Bauführung Sollte vor Abschluss des Baurechtsvertrages ein Bauantrag bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingebracht werden, ist die Zustimmung der beiden Gemeinden als Grundeigentümer zur Bauführung nachzuweisen. Beschlussantrag: Die Zustimmung zur Bauführung wird erteilt. Die Gemeindevertretung Schruns stimmt diesem Beschlussantrag stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) und die Gemeindevertretung Tschagguns einstimmig zu. c) Zustimmung zur Erteilung einer Abstandsnachsicht im Hinblick auf die vorgesehene Grundteilung Für die vom Baurecht betroffenen Grundstücke werden eigene Grundbuchseinlagen gebildet, und es ist hierfür eine Grundteilung erforderlich. Die Vermessung wurde von der Rapatz Vermessung ZT GmbH durchgeführt, die zwei Vermessungsurkunden (GZ: 42970_A/17 und GZ: 42970_B/17) erstellt hat. Die Gemeindevorstände der beiden Gemeinden haben die im jeweiligen Gemeindegebiet beantragten Grundteilungsbewilligungen bereits genehmigt. Wie aus den vorliegenden Plänen ersichtlich ist, ist im Bereich des jetzigen Einganges aufgrund des geringen Abstandes des geplanten Gebäudes zur neuen Grundgrenze eine Bauabstandsnachsicht erforderlich. Beschlussantrag: Unter Bezugnahme auf das vorliegende Hotelprojekt wird im Hinblick auf die vorgesehene Grundteilung gemäß Vermessungsurkunden der Erteilung einer Bauabstandsnachsicht für das zur Errichtung gelangende Hotelgebäude zugestimmt. Die Gemeindevertretung Schruns stimmt diesem Beschlussantrag stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) und die Gemeindevertretung Tschagguns einstimmig zu. Zu 3. Genehmigung des Abbruchs und des Neubaus der Umkleiden beim Alpenbad Montafon 29. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 12.12.2017 29. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 12.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Das bestehende längliche Gebäude, in dem die Umkleiden und alten WCs eingerichtet sind, soll im Zuge der Umsetzung des Hotelprojektes abgebrochen und an anderer Stelle neu errichtet werden. Aufgrund des § 50 Abs. 1 lit. b Z 11 bedarf die Errichtung oder der Abbruch von Gemeindebauten eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Seite 7 von 8 Beschlussantrag: Der Abbruch und der Neubau der bestehenden Gebäulichkeiten beim Alpenbad Montafon (Umkleiden, WCs) werden genehmigt. Die Gemeindevertretungen Schruns und Tschagguns stimmen diesem Beschlussantrag einstimmig zu. Zu 4. nur Gemeindevertretung Schruns: Im Gesamtbebauungsplan der Marktgemeinde Schruns ist für den gegenständlichen Bereich eine Höchstgeschosszahl von 3 festgelegt worden. Für das geplante Hotel ergibt sich rechnerisch eine Geschosszahl von 4, 5, womit die vorgeschriebene Höchstzahl überschritten wird. Beschlussantrag: Die von der Marktgemeinde Schruns und der Gemeinde Tschagguns als Grundeigentümer beantragte Ausnahme gem. 35 RPG für die Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl von 3 auf 4, 5 für die Hotelanlage TUI Blue beim Alpenbad wird erteilt. Die Gemeindevertretung Schruns stimmt diesem Beschlussantrag stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) zu. wieder beide Gemeindevertretungen: Zu 5. Mitteilungen der Vorsitzenden Die Vorsitzenden haben keine Mitteilung, möchten sich jedoch bei den Gemeindevertretungen für die Teilnahme an der heutigen Sitzung und die konstruktiven Beiträge bedanken. Dieser Dank gilt gleichfalls den heute anwesenden Gästen und Auskunftspersonen. Zu 5. Unter „Allfälliges“ wird über Anfrage von Franz Oliva, ob es möglich und sinnvoll wäre, bei einem Anschluss des TUI-Hotels an die Naturwärme auch das Alpenbad 29. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 12.12.2017 29. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 12.12.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at mit anzuschließen, auf die unlängst getätigten umfangreichen Investitionen in die Wärmepumpenanlage für das Schwimmbad verwiesen. Seite 8 von 8 Zum Abschluss bedanken sich die beiden Vorsitzenden bei allen für ihr Kommen und die gute Zusammenarbeit und wünschen allen frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage. Ende der Sitzung: 22.10 Uhr Der Schriftführer: 29. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 12.12.2017 Die Vorsitzenden: 29. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 12.12.2017