19601012_GVE008

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:48
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1960-10-12
Erscheinungsdatum 1960-10-12
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 13. Oktober NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 12. Oktober 1960 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 8. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Franz Marent, Schruns – Vbgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, ferner die Gemeindevertreter Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und Ersatzmann Mayer Peter, Schruns, Fiel Franz, Bauer Rudolf, Nels Seppl, Filippi Josef, Würbel Karl sowie Ruprecht Ernst. Schriftführer: Gde.Sekr. Wille, ferner anwesend Gde.Kassier Fenkart. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte BERATUNGSGEGENSTÄNDE: A Beschlussgegenstände: 1. Rechnungsabschluss 1959 – Genehmigung; 2. Gehsteiganlage Ausserlitzstrasse; Anrainerabfindung – Kanalisationsprojekt; 3. Montjolastrasse – Ausbau; 4. Kriegerdenkmal – Standort; 5. Vogewosi Dornbirn – Erhöhung der Stammeinlage; 6. Frd.Verkehrsförderungsbeiträge 1960 – Einhebung 7. Förderungsbeiträge: Pfarrkindergarten – Kindergarten Gantschier – Sing- und Volkstanzgruppe Schruns. 8. Jungbürgerfeier 1960 – zusätzliche Ehrengabe (Im Sagenwald v. Prof. Dr. Beitl); 9. Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. – Schlepplifterrichtung; 10. Grundteilungen: Sander Maria, 147; Geschw. Tschofen, 244; 11. Bauabstandsnachsichten: Ludwig u. Math. Oberer, Vandans – Erben nach Otto Mathies, Schruns 110; 12. Wasserleitung Gamprätz; Refundierung f. Grabarbeitenmehrkosten; 13. Verleihung der Staatsbürgerschaft an Maurer Franz, Schruns 619; 14. Güterwegbau Gamprätz; Bevorschussung des Baukostenaufwandes. B BERICHTE BESCHLÜSSE Eingangs der Beratung wird die zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die am 13.9.1960 stattgefundene letzte Gde.V.Sitzung ohne Einwand genehmigt. zu 1.) Der Rechnungsabschluss für das Verwaltungsjahr 1959, der bei Gesamteinnahmen von S 8.485.661, 21 und Gesamtausgaben von S 8.615.790, 35 einen Gebarungsabgang von S 130.129, 14 aufweist, wird übe Antrag des Finanzausschusses einstimmig genehmigt. Dem Gemeindekassier wird die Entlastung erteilt. Auf eine nochmalige Detailberatung des Rechnungsabschlusses wird verzichtet. Der Bericht des Finanzüberprüfungsausschusses wurde im Finanzausschuss eingehend behandelt. So weit als möglich werden die Empfehlungen des Finanzüberprüfungsausschusses durch die Gemeindeverwaltung Berücksichtigung finden oder aber bei den kommenden Beratungen für den neuen Gemeindevoranschlag 1961 zur Diskussion gestellt. -3- Ferner beschliesst die Gemeindevertretung über Antrag des Finanzüberprüfungsausschusses bezw. des Finanzausschusses: a) daß künftighin sämtliche Anschaffungen und Auftragserteilungen durch die Schulleitungen mit einem Erfordernis über S 1200.- der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen; (einstimmig), Nach diesem Grundsatz hätten sich nach Möglichkeit weitgehendst auch alle übrigen Abteilungen und Bedarfsträger zu halten. b) dem Spitalverwalter Engelbert Fitsch in Anerkennung seiner guten und sparsamen Führung des Krankenhausbetriebes St.Josefsheim und Altersheim und für seinen persönlichen Arbeitsmehreinsatz eine einmalige Anerkennungsprämie in Höhe von S 3.000.- auszubezahlen; (1 Gegenstimme); und c) aus fiskalischen Erwägungen die Kriegerdenkmalrücklage, die Fremdenverkehrsrücklage und die Müllabfuhrrücklage mit einem Gesamteinlagenstand von S 386.000.- aufzulösen und die Geldmittel zur Rückzahlung von Darlehen mit hohem Zinssatz zu verwenden. (einstimmig). Zu 2.) a) Über Antrag des Finanzausschusses und Bauausschusses werden die mit den von der Errichtung der Gehsteiganlage in der Ausserlitzstrasse betroffenen Anrainern abgeschlossenen Abfindungsvereinbarungen belaufen sich auf S 120.000.- bis zum Jahresende 1960 auszubezahlende Barabfindungsvergütungen und auf S 240.000.- ca. Arbeitsleistungen, die von der Gemeinde zu erbringen sind. Zum Vorbringen des GV Würbel Karl hinsichtlich einer Ersatzgrundbeistellung für die Partei Ing. Moll Arthur / Würbel Richard zur Holzablagerung wird seitens des Vorsitzenden die Fortsetzung diesbezgl. Verhandlungen mit den Anrainern in Aussicht gestellt. b) Über Antrag des Bauausschusses wird dem Dipl. Ing. Otto Ganser, Schruns Nr. 574, gegen eine Pauschalabfindung in Höhe von S 15000.- die Ausarbeitung eines Detailprojektes für die Vollkanalisierung der Ausserlitzstrasse übertragen. Dieses Projekt hat zu umfassen: 1 generelles Kanalisationsprojekt – Gesamtlänge, 1 Detailprojekt für die Ausserlitzstrasse, 1 Kostenberechnung, Technische Beschreibung und die Bauausschreibung. Die örtliche Bauleitung ist in der Pauschalsumme nicht inbegriffen. Dipl. Ing. Ganser wird dieses Projekt noch in diesem Jahr fertigstellen. Ungeachtet dieses erst auszuarbeitenden Projektes soll beim Landesstrassenbauamt Feldkirch eine sofortige Ausschreibung angestrebt werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Über Antrag des Bauausschusses wird von der Gemeindevertretung beschlossen, die bestehende Montjolastrasse von der Abzweigung bei der Ausserlitzkapelle bis zum Anschluss an den neuen Güterweg MontjolaBartholomäberg auf 4 m Fahrbahnbreite auszubauen und darüberhinaus, wo dies möglich erscheint und baukostenmässig vertretbar ist, einen Gehsteig bis zu 1, 5 m Breite zu errichten. (Einst. Beschlussfassung.) zu 4.) Zu einem Antrag des Kriegerdenkmalunterausschusses v. 7.10.1969 als endgültigen Standort des Kriegerdenkmalamtes den Bereich des Batloggdenkmales zu bestimmen, ergibt sich eine zweistündige Debatte, in der der Vorsitzende, wie auch Sprecher aller Fraktionen ihren Standpunkt darlegen. Es werden eine Reihe von Anträgen eingebracht wie: Zurückstellung der Angelegenheit um 2 – 3 Wochen (GV. Juen); Sofortige Klärung, da Vertagung unzweckmässig erscheint (GR. Fritz); Überlassung der Standortentscheidung den Familien der Kriegsopfer (GV Ganahl, GV Juen, GR Würbel); Vermeidung einer Befragung der Hinterbliebenen zwecks Hintanhaltung eines Politikums (GV Dipl. Ing. K.L. Jäger; Zusammenrufung der Hinterbliebenen zur Standortentscheidung (GV Würbel); -4- Bildung eines Expertenkomitees für die Lösung der Kriegerdenkmalfrage auf dem Friedhof Schruns entsprechend dem seinerzeitigen Gde.V.Beschluss (GV. Mag. Heinzle); Übertragung der Lösung des Kriegerdenkmales an den Kameradschaftsbund und den Kriegsopferverband (GR Fritz); und Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Kriegerdenkmalausschusses (GV Nels, GV Schreiber, GV Fritz und GR Fritz). Schliesslich gelangt der Antrag des Kriegerdenkmalausschusses v. 7.10.1960 zur Abstimmung. Gemäß dem Ergebnis der schriftlich vorgenommenen Abstimmung. Gemäß dem Ergebnis der schriftlich vorgenommenen Abstimmung entscheidet sich die Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich mit 13 Neinstimmen, 8 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen gegen die Errichtung des Kriegerdenkmales im Bereiche des Batloggplatzes. Somit bleibt bis auf weiteres der ebenfalls stimmenmehrheitliche Beschluss der Gde.V. vom 17.6.1959, das Kriegerdenkmal im Bereiche des Friedhofes Schruns zu errichten, in Kraft. Infolge der vorgeschrittenen Zeit wird von einer weiteren Beratung und Beschlussfassung für die Lösung der Denkmalfrage Abstand genommen und die Angelegenheit (Antrag GR Fritz, Vbgm. Isele Eugen) vertagt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Einer Erhöhung der Stammeinlage der Marktgemeinde Schruns bei der Vlbg. gemeinn. Wohnungsbau- u. Siedlungsgesellschaft Dornbirn [VOGEWOSI] von S 50.000.- auf S 70.000.-, zahlbar in 2 Jahresraten von je S 10.000.im Jahre 1961 und 1962 wird zugestimmt. (Einst. Beschlussfassung). zu 6.) Die Höhe der für 1960 einzuhebenden Fremdenverkehrsförderungsbeiträge wird wie folgt festgelegt: a) auf die mittelbaren und unmittelbaren Fremdenverkehrsnutzniesser (Gewerbebetriebe und Freie Berufe) gelangt wie im Vorjahr ein Gesamtbetrag von S 60.000.- (entsprechend 12.000.- Beitragspunkten à S 5.-) nach dem Punktesystem zur Verumlagung. Für die Festsetzung der Beitragspunkte ist der aus beitragspflichtigen Personen bestehende Einschätzungsbeirat zuständig. b) ferner haben wie im Vorjahre alle Fremdenzimmervermieter (Gewerbebetriebe und Privatzimmervermieter) ab 300 erfassten Nächtigungen einen Sonder-Fremdenverkehrsförderungsbeitrag von mindestens 10 Punkten à S 5.- = S 50.-, der sich von 100 zu 100 Nächtigungen um je weitere 5 Punkte à S 5.- erhöht, zu entrichten. Die angeregte Neuregelung der Kurtaxe (Abstufung unter Berücksichtigung der Zimmerkategorie) soll bei der Voranschlagberatung behandelt werden. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 7.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Pfarrkindergarten Schruns ein 50 %iger Personalkostenzuschuss für die Entlohnung einer weiteren Hilfskraft (Mangeng Resi, Schruns 519 mtl. Entlohnung S 500.-); (einstimmige Beschlussfassung) b) dem Kindergarten Gantschier ein nach der bisherigen Regelung je nach dem Kindergartenbesuch durch Kinder aus dem Gemeindegebiet von Schruns zu errechnender anteilmässiger Personalkostenzuschuss zum 50 %igen Personalaufwand der Kindergartenverwaltung; und zwar bis auf weiteres ohne zeitliche Begrenzung; (Einstimmige Beschlussf.) und c) der Sing- und Volkstanzgruppe Schruns S 5.000.- zur Gewährung von Zuschüssen an deren Mitglieder für Trachten-Neuanschaffungen bezw. Nachschaffungen. (Einst. Beschlussfassung). zu 8.) Der zusätzlichen Ausgabe des Buches „Im Sagenwald“ von Prof. Dr. R. Beitl, Schruns, als Ehrengabe an die Schrunser Jungbürger u. Jungbürgerinnen anlässlich der im November d.J. stattfindenden Montafoner Jungbürgerfeier wird zugestimmt. (Einst. Beschlussfassung.) Zu 9.) Der Lokalbedarf für die Errichtung einer Schleppliftanlage im Bereich der Alpe Vorderkapell (Seebliga-Schlepplift) durch die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H., Schruns, wird als gegeben erachtet. (Einst. Beschlussfassung). zu 10.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Unterteilung der Gp. 889/1 und 891/1 (Sander Maria, Schruns 147) und Ausscheidung von 2 Baugrundstücken mit je 1000 m2; und b) die Unterteilung der Gp. 1905 (Geschw. Tschofen, Schruns 244) und Ausscheidung eines Baugrundstückes mit 748 m2 zu Gunsten Walter u. Reinhilde Farkas, Schruns 244. (Einst. Beschlussfassung). zu 11.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für einen Wohnhausneubau der Eheleute Ludwig u. Math. Oberer, Vandans, an der Gantschierstrasse in Schruns bis zu 1, 80 m gegenüber Gp. 603 und bis zu 3, 40 m gegenüber Gp. 634 mit Einverständnis d. Anrainer; und b) für einen Garagenerweiterungsvorbau der Erben n. Otto Mathies, Schruns 110 bis zu 0 m gegenüber Gp. 86/3 mit Einverständnis der Anrainerin. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 12.) Ein Bericht über den Beginn der Güterwegbauarbeiten durch die Agrarbezirksbehörde im Gamprätz (Weg Abzw.Fratteweg beim Neubau EppleNebengut Stofleth Josef, 235) wird zur Kenntnis genommen. Der Bevorschussung des Baukostenaufwandes (Lohn- u. Materialen) für diesen Wegbau gegen seinerzeitige Refundierung von 80% des Aufwandes als Bundesund Landesförderungsbeitrag wird zugestimmt. 20% des Aufwandes haben die Interessenten bezw. die Marktgemeinde Schruns, die die Ausfallshaftung hiefür übernommen hat, zu tragen. (Einst. Beschlussf.) Unter Allfälligem Stimmt die Gde.Vertretung der Überlassung des Turnraumes in der Hauptschule an den ÖSV-Nationalmannschaftskader für Trainingszwecke in der Zeit vom 17. bis 21.10.1960 zu unter der Voraussetzung, daß hiedurch der Schulunterricht nicht beeinträchtigt wird. (Einst. Beschlussfassung). Unter Berichte: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß die Vergabe der Arbeiten für den Bau des Güterweges MontjolaBartholomäberg von der Agrarbezirksbehörde öffentlich ausgeschrieben wurde; b) das Überprüfungsergebnis über die Revision des Standesamtes Schruns durch die BH Bludenz (das Standesamt wird als sehr gut geführt bezeichnet); c) daß das Österr. Krebsforschungsinstitut demnächst mit der Untersuchung der großen Krebsanfälligkeit der Montafoner Bevölkerung beginnen wird; und d) daß am 26.10.1960 eine Überprüfung des Projektes zur Verbauung der Stiefentobel-Lawine an Ort und Stelle vorgesehen ist. Ferner wurden der Gemeindevertretung noch Berichte im Kurrendalwege zur Kenntnis gebracht. Ende der Beratung: 23.45 Uhr Tag der Verlautbarung: 13.10.1960. Der Schriftführer: F.d.GVe.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)