20040310_GVE026

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:49
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2004-03-10
Erscheinungsdatum 2004-03-10
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Marktgemeindeamt Schruns 6780 Schruns, Kirchplatz 2  (05556) 724 35 Zl. 004-1/2004 Schruns, 11. März 2004 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 10. März 2004, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoss des "Haus des Gastes" stattgefundene 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Dr. Erwin Bahl Gemeindevertreter: Vizebgm. Karl Hueber GR Heike Ladurner GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Dr. Elisabeth Lerch Daniela Netzer Martin Fussenegger Prof. Willi Gantner Betr.Oec. Herbert Tschofen Rudolf Bitschnau Christine Schnetzer Karl Mäser Monika Ganahl Hubert Both GR LAbg. Mag. Siegfried Neyer Dr. Norbert Böhler GR Peter Grauf Erika Scheibenstock Albert Trunsperger Daniel Ganahl Partei Schrunser Volkspartei (ÖVP) Ersatzleute: Peter Vergud Franz Scheibenstock Ludwig Kieber Eugen Vonier Christian Vonier Emil Fitsch Thomas Zuderell Reinhold Juen Martin Walser Mag. Andreas Loretz Gernot Maier Markus Grabher Walter Zudrell Dr. Wolfgang Sander Waltraud Eigner Christian Bauer Alfred Maier Stefan Auer Christine Geiger Heinz Auer Simon Mathis Robert Mugg Johann Josef Battlogg Franz Oliva Christian Fiel Franz Bitschnau Schrunser F und parteifreie Bürger -"-"-"-"-"-"-"-"SCHRUNS AKTIV -"- Mag. Dr. Siegfried Marent Gerhard Flatz Ing. Gerhard Mangeng Dr. Johann Tripolt Walter Burtscher Dietmar Tschohl Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Manuel Bitschnau, STT (zu Top 2) Schriftführer: GdeSekr. Dr. Oswald Huber Schrunser Volkspartei (ÖVP) -"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"- SPÖ und Parteifreie Ortsliste "Für Schruns" -"-"- -2Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist, und er verweist auf die in der Einladung bekannt gegebene Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Anmietung von Teilflächen der GST-NR 1364, 1362, 1378/1, 1360, 1379/1 und 1379/2 im Ausmaß von ca. 9.500 m², vorgetragen in EZ 160 und EZ 161, Schruns, für die Errichtung eines dritten Sport- bzw. Fußballplatzes von Waltraud Düngler und Abschluss eines Räumungsvergleiches 3. Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Schruns, Vereinbarung über die Finanzierung für die STT für die Jahre 2003, 2004 und 2005 4. Auftragsvergaben: Abwasserentsorgungsanlage, BA 11, Detailprojekt „Gamplaschg“, Vergabe der Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung des gesamten Rohrmaterials und der Schächte 5. Diskussion über den Erhalt kleinerer Wanderwege in Schruns 6. Gemeindekanalisation: Festlegung des Einzugsbereiches von Sammelkanälen im Bereich Außerlitzstraße 7. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden: Die Nächtigungszahlen weisen im Dezember ein Minus von rund 2% und im Jänner ein Plus von 2% aus. Im Februar war mit über 70.000 Nächtigungen ein überaus erfreuliches Plus von 10% zu verzeichnen. (Die Nächtigungsstatistiken liegen der Verhandlungsschrift bei.) Auch die Hochjochbahnen weisen wiederum sehr gute Zahlen aus, und zwar gegenüber dem letzten Jahr, das ohnedies bereits mit einem überaus guten Ergebnis abgeschlossen werden konnte, ein Plus von 22%. Zum Leserbrief von Hubert Both, der die Vorgangsweise der Hochjochbahnen, auswärts Einkäufe für das Restaurant zu tätigen, kritisiert hat, hält der Vorsitzende kurz fest, dass seinen Informationen zufolge Fleisch und weitere Produkte von den heimischen Landwirten angekauft werden. Wurde die Sanierung der Litzbrücke ursprünglich gleich nach Ostern geplant, ist nunmehr als Beginn die 20. Woche, das ist um den 10. Mai 2004, angegeben worden. Aus Sicht der Gemeinde ist dieser Termin ungünstig, da die Arbeiten vor Saisonbeginn fertig gestellt werden sollten. Es werden daher noch Gespräche mit dem Land geführt werden, um eine akzeptable Lösung zu finden. Um eine möglichst übersichtliche Beschilderung sicherzustellen, wird auch mit Herrn Bachmann, BH Bludenz, Kontakt aufgenommen werden. 26. Gemeindevertretungssitzung vom 2004-03-10 -3Die notwendige Sanierung der Batloggstraße wurde in der gestrigen Gemeindevorstandssitzung diskutiert. Es wurden mehrere Varianten ausgeschrieben, und es gilt vorerst, die Ergebnisse der Ausschreibung abzuwarten. Diese Arbeiten werden selbstverständlich zeitlich mit jenen an der Silbertalerstraße bzw. Litzbrücke koordiniert werden. Seitens des Gemeindevorstandes wurde zum geplanten EKZ in Bartholomäberg eine negative Stellungnahme an das Land abgegeben. Auch das Ansuchen der Firma Lidl, gegenüber dem Blue Moon einen Einkaufsmarkt zu errichten, wird kritisch gesehen. Zu 2. Anmietung von Grundflächen zur Errichtung eines dritten Spielfeldes bei der Sportanlage Wagenweg: Die Anmietung einer Grundfläche von Waltraud Düngler für die Errichtung eines 3. Spielfeldes wurde bereits in der Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2002 beschlossen. Die Verhandlungen mit den Grundeigentümern haben sich etwas hingezogen, nunmehr liegt jedoch ein konkreter Vertrag vor. Grund für die nochmalige Behandlung dieses Punktes in der Gemeindevertretung ist vor allem die neben einer direkten Anbindung an die L 188 geforderte Einräumung einer Wegedienstbarkeit zu den Grundstücken der Familie Düngler. Der Vorsitzende erläutert im Detail, wie die Zufahrt von der L188 aus beschaffen ist. Die hierzu erforderliche Gebrauchserlaubnis der Landesstraßenverwaltung liegt bereits vor. Diese wurde jedoch, wie es auch die diesbezüglichen Bestimmungen des Straßengesetzes vorsehen, lediglich gegen jederzeitigen Widerruf erteilt. Aus diesem Grunde hat die Familie Düngler ein Dienstbarkeitsrecht des Geh- und Fahrweges über den Grund der Marktgemeinde Schruns gefordert. Da die Einräumung einer unwiderruflichen Dienstbarkeit vom Gemeindevorstand abgelehnt wurde, wurden neuerlich Verhandlungen mit der Familie Düngler aufgenommen, und es konnte erreicht werden, dass eine zeitlich befristete Dienstbarkeit als ausreichend angesehen wird. Daneben wurden Gespräche mit der Landestraßenverwaltung über die Erteilung einer unwiderruflichen Gebrauchserlaubnis geführt, wobei allerdings festzustellen ist, dass bei geänderten Verhältnissen, z.B. dann, wenn eine Ampel zu installieren oder sonstige Vorkehrungen zu treffen sind, dies zu Lasten der Grundeigentümer geht. Da auch über den Auweg eine Zufahrt zum Anwesen Düngler gegeben ist, wird die vorerwähnte Dienstbarkeit über Grund der Gemeinde nur dann zum Tragen kommen, wenn entweder der Auweg nicht ausreicht oder das Land die Gebrauchserlaubnis widerrufen würde. Im Übrigen verweist der Vorsitzende auf den mit der Einladung zur heutigen Sitzung an die Gemeindevertreter übermittelten Vertragsentwurf. Gegenstand der heutigen Beratung bilden also nur mehr die vorerwähnten Vertragspunkte. Mit den Bauarbeiten für das dritte Spielfeld soll möglichst noch im Frühjahr 2004 begonnen werden. In der stattfindenden Diskussion wird verschiedentlich eingewendet, dass der Vertrag sehr viele "Fußangeln" enthält. So kritisiert beispielsweise Franz Bitschnau, dass seitens der Gemeinde eine Zufahrt zu errichten ist, die über einen Bach führt und die offensichtlich so auszugestalten ist, dass diese für Fahrzeuge jeder Art, also auch für Lkws, befahrbar ist. Dies würde jedoch immense Kosten verursachen. Als weiterer Punkt wird die Entschädigung für eine allfällige Beeinträchtigung angrenzender Grundstücke angeführt. Abgesehen davon, dass diese Grundstücke nicht näher beschrieben werden, muss klargestellt werden, dass sie nicht zum selben Preis wie die für die Errichtung des dritten Sportplatzes erforderliche Grundfläche angemietet werden kann. 26. Gemeindevertretungssitzung vom 2004-03-10 -4Der Vorsitzende informiert, dass die Straße im Zuge der Errichtung des dritten Sportplatzes erstellt und nur als geschotterte Weganlage ausgestaltet werden wird, was von den Kosten her vertretbar erscheint. Im Übrigen sind die Projektkosten, über die Manuel Bitschnau bereits in der Maisitzung im Jahre 2002 informiert hat, bekannt. Die Anregung, in den Vertrag mit aufzunehmen, dass diese Weganlage für die Sportanlage und für kommunale Fahrzeuge mitbenutzt werden kann, wird gerne entgegengenommen. Die Vertreter der Landwirtschaft, die sich für den Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen aussprechen, vertreten ebenfalls die Ansicht, dass der Vertrag für die Gemeinde als Mieterin nicht unbedingt vorteilhaft ist. Mag. Dr. Siegfried Marent, der sich auf den Passus beruft, wonach die Marktgemeinde Schruns als Mieterin Herrn Dr. Edgar Düngler, Rechtsanwalt, mit der Errichtung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes, der Einholung der erforderlichen Genehmigungen, der Vergebührung beim zuständigen Finanzamt und zum Abschluss des Räumungsvergleichs beauftragt, fordert, dass dieser die Gemeindevertretung persönlich informiert. Dies mit dem Argument, dass er die Interessen der Gemeinde wahrzunehmen hat und auch der Gemeindevertretung Auskunft geben muss. Der Vorsitzende hält fest, dass hinsichtlich des Preises für die allenfalls zusätzlich anzumietende Fläche ein reduzierter Preis vereinbart werden wird. Auch soll klargestellt werden, dass mit Ausnahme des Einfahrtsbereichs die Anlage selbst wie der bisherige Bestand der Weganlage auszugestalten ist. In der weiteren sehr turbulent geführten Diskussion entzieht der Vorsitzende Herrn Mag. Dr. Marent das Wort und erteilt ihm einen Ordnungsruf für seine Ausdrucksweise. Mag. Dr. Marent macht noch den Einwurf, dass seiner Ansicht nach Dr. Düngler, obwohl er von der Gemeinde beauftragt ist, nicht die Interessen der Gemeinde, sondern Privatinteressen vertritt. In weiterer Folge wird der Vertrag Punkt für Punkt durchbesprochen. Folgende Änderungen werden vorgenommen: Punkt IV. Die Anmietung soll erst mit dem Zeitpunkt beginnen, mit dem die Sache in Nutzung genommen wird. Dies wird ab Beginn der Baumaßnahmen bzw. mit Vertragsunterfertigung sein. Vorgeschlagen wird der 01. April 2004. Auf Grund der vorgesehenen Mindestvertragsdauer (25 Bestandjahre) ist auch der Termin für die frühestmögliche Aufkündigung durch die Vermieterin entsprechend zu verschieben. Die Anregung von Mag. Dr. Siegfried Marent, die Vertragsdauer so zu wählen, dass das Bestandverhältnis zum selben Zeitpunkt endet wie jenes für das zweite Spielfeld, findet keine Zustimmung, da seitens der Mieterin das Vertragsverhältnis ohnedies zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden könnte und möglicherweise das andere Vertragsverhältnis auf eine gewisse Zeit verlängert werden kann. Unter Z. 4 ist festzuhalten, dass der überwiegende Teil der gegenständlichen Grundfläche im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Vorbehaltsfläche "Sportfläche" SP (Unterlagswidmung FL) gewidmet ist. 26. Gemeindevertretungssitzung vom 2004-03-10 -5Z. 5: Die Forderung, die Bestimmung „bei Nichteinhaltung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrages“ etwas zu präzisieren, findet keine Zustimmung. Punkt V. Der Mietzins ist jeweils ein Jahr im Voraus zu bezahlen, und zwar abgestimmt auf den Zeitpunkt des Beginnes des Vertragsverhältnisses (also z.B. bis 5.4. eines Jahres im Voraus). Es ist sich jeder bewusst, dass eine Pachtentschädigung an die derzeitigen Pächter zu entrichten ist. Die Höhe der tatsächlich an die Pächter zu leistenden Zahlung ist mit diesen noch auszuhandeln. Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Vertrages überhaupt ist, dass das Einvernehmen mit den derzeitigen Pächtern gefunden wird. Punkt XIV. Hier hat es in der dritten Zeile zu lauten: ..... wird deren Übernahme durch die „Vermieterin“ (anstelle „Mieterin“) ausdrücklich ausgeschlossen. Punkt XV. Auch hier ist festzuhalten, dass der überwiegende Teil der vertragsgegenständlichen Grundflächen im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan bereits als Vorbehaltsfläche Sportfläche (SP) gewidmet ist. Weiters ist der 3. Satz dahingehend abzuändern, dass die für den Fall einer nachträglichen Umwidmung normierte Verpflichtung der Mieterin, die Sportanlage in Landwirtschaftsfläche zurückzuwidmen (richtig „umzuwidmen“), nur insoweit eingegangen werden kann, als dies der Gemeinde tatsächlich möglich ist und vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Der Abs. 2 wird dahingehend ergänzt, dass eine Auskofferung und Abführung des Humus möglich sein muss, sofern dies im Hinblick auf die Errichtung bzw. den Einbau der Unterkonstruktion des Platzes erforderlich ist. Punkt XVI. Dieser Punkt ist dahingehend zu ergänzen bzw. ist klarzustellen, dass die neu zu errichtende Weganlage mit Kommunalfahrzeugen sowie für den Betrieb der Sportanlage mitbenützt werden kann. Weiters ist festzuhalten, dass mit Ausnahme des Ein- und Ausfahrtbereiches die neu zu errichtende Weganlage nur als Schotterweg (wie der Bestand) hergestellt und nicht 80 cm ausgekoffert und für Schwerfahrzeuge befahrbar sein muss. In diesem Sinne ist auch eine Präzisierung dahingehend vorzunehmen, dass die neue Weganlage max. in derselben Breite und in der Ausführung, wie sich die bestehende Weganlage darstellt, auszuführen und der neue Weg nur bis zum Stall auf GST-NR .374, wo er in den bestehenden Weg angebunden wird, anzulegen ist. Mag. Dr. Siegfried Marent stellt den Antrag, dass Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler vor der Gemeindevertretung erscheint und Auskunft gibt, welche Passagen in diesem Vertrag für die Gemeinde günstiger sind. Grund dafür ist, dass die Gemeinde Auftraggeberin ist und dafür zahlt. Punkt XIII. Dieser Punkt ist dahingehend abzuändern, dass die dort angeführte Dienstbarkeit nur zeitlich befristet, und zwar lediglich auf die Dauer des Bestandvertrages, eingeräumt wird. 26. Gemeindevertretungssitzung vom 2004-03-10 -6Punkt XXIV. Hier ist klarzustellen, dass die allfällige Übernahme dieser Grundstücksflächen nicht zu denselben Preisen wie die Fläche für den Sportplatz erfolgen kann. Zur Orientierung wird ein Hektarpreis von € 300, 00 bis € 400, 00 pro Jahr angegeben. Weiters sind das ungefähre Ausmaß (Breite des Grundstreifens) sowie die Grundstücksnummern der davon betroffenen Grundflächen konkret anzugeben. Abs. 2: Die Mitbenützung der neuen Weganlage sollte nicht nur bis zum Stall auf GST .374 sondern bis zum Auweg möglich sein. Die Mitbenützung als Wanderweg wäre wünschenswert, ist jedoch nicht unabdingbare Vorraussetzung. Die Anmietung von (Teil)Flächen der GST-NR 1364, 1362, 1378/1, 1361, 1360, 1379/1 und 1379/2 im Ausmaß von ca. 9.500 m², vorgetragen in EZ 160 und EZ 161, GB Schruns, von Waltraud Düngler für die Errichtung eines dritten Sport- bzw. Fußballplatzes wird auf Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes nach Maßgabe der vorgebrachten Änderungen und Ergänzungen stimmenmehrheitlich (8 Gegenstimmen) genehmigt und dem Abschluss eines Räumungsvergleiches zugestimmt. Christian Fiel enthält sich aus Gründen der Befangenheit der Abstimmung. Der von Mag. Dr. Siegfried Marent gestellte Antrag, den von der Gemeinde mit der Errichtung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes beauftragten Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler zur nächsten Sitzung als Auskunftsperson zur genauen Erläuterung der Vertragspunkte einzuladen, wird einstimmig abgelehnt. Auch Mag. Dr. Siegfried Marent stimmt gegen seinen Antrag, da er die Auffassung vertritt, dass auf Grund des zuvor bereits gefassten Beschlusses eine Abstimmung über den Antrag nicht mehr möglich ist. Zu 3. Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Schruns, Vereinbarung über die Finanzierung für die STT für die Jahre 2003, 2004 und 2005: Dr. Peter Bahl hat aus steuerlichen Überlegungen empfohlen, hinsichtlich der von den Gemeinden geleisteten bzw. zu leistenden Zahlungen eine Klarstellung vorzunehmen, und er hat einen diesbezüglichen Formulierungsvorschlag unterbreitet. Die mit Gemeindevertretungsbeschluss vom 23.10.2002 zugesagte Finanzierung für die Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, 6780 Schruns, für die Jahre 2003, 2004 und 2005 wird derart erläutert, dass es sich bei der Finanzierung um eine Abgangsdeckung des jeweiligen Jahresverlustes der GmbH handelt. Übersteigt die Finanzierung pro Jahr die notwendige Abgangsdeckung des Jahresverlustes, ist der Restbetrag als Gesellschafterzuschuss zu behandeln. (einstimmige Beschlussfassung) Zu 4. Auftragsvergaben Abwasserentsorgungsanlage, BA 11, Detailprojekt „Gamplaschg“: Die Baumeisterarbeiten inkl. der Lieferung des PP-, GGG- und STB-Rohrmaterials für das Detailprojekt „Gamplaschg“ wurden öffentlich ausgeschrieben. Bei der Angebotseröffnung am 18.12.2003 haben von vierzehn Firmen, welche die Ausschreibungsunterlange angefordert haben, acht Firmen ein Angebot abgegeben. Der Vorsitzende erläutert die Ergebnisse der Aus- 26. Gemeindevertretungssitzung vom 2004-03-10 -7schreibung und verweist auf die Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Riedmann & Partner, Dornbirn, vom 08.01.2004. Die Baumeisterarbeiten sowie die Lieferung des gesamten Rohrmaterials und der Schächte (PP, GGG und STB) für die Abwasserentsorgungsanlage, Bauabschnitt 11, Detailprojekt „Gamplaschg, wird auf Grundlage der Ergebnisse der öffentlich durchgeführten Ausschreibung entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Riedmann & Partner, Dornbirn, einstimmig an die Fa. Jäger Bau GmbH, Schruns, als Bestbieterin um die (vorläufige) Angebotssumme von € 766.219, 20 netto vergeben. Zu 5. Erhalt kleinerer Wanderwege in Schruns: Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, dass hinkünftig die Gewährung einer Gemeindeförderung für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen von der ungehinderten Benützung und Instandhaltung der bestehenden öffentlichen Wanderwege in Schruns abhängig gemacht wird. Die Information, dass es Franz Bitschnau mit übernommen hat, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten, wird gerne zur Kenntnis genommen. Zu 6. Öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage in Schruns, Festlegung des Einzugsbereiches von Sammelkanälen: Der Einzugsbereich der Kanalstränge Nr. 20 und Nr. 22 der Sammelkanäle Außerlitzstraße und Rätikonstraße wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989 i.d.g.F., nach Maßgabe der zeichnerischen Darstellung im angeschlossenen Plan einstimmig festgelegt. Zu 7. Unter Allfälliges vermerkt LAbg. Mag. Siegfried Neyer, dass die Schneeräumung beim Bergknappenweg insbesondere Anfang des Winters problematisch war und seitens des Bauhofes bei der Einteilung vor allem auch darauf geschaut werden müsste, welche Wege berufsmäßig benützt werden. Weiters sollten die Zäune beim Tobelweg und Armenhausbühel wieder instand gesetzt werden. Christian Fiel hat erfahren, dass für den Krankenpflegeverein die Mietkosten im neuen Sozialzentrum zu hoch angesetzt worden sind. Der Vorsitzende stellt diesbezüglich fest, dass der Krankenpflegeverein mehr Räumlichkeiten als ursprünglich angegeben benötigt, was u.a. auch zur Folge hat, dass die Mütterberatung nicht mehr untergebracht werden kann. Über Anfrage von Christian Fiel informiert der Vorsitzende, dass der Kiosk beim Hotel Löwen auf Grund der dortigen Umbauarbeiten geräumt worden und nicht abzusehen ist, inwieweit dieser wieder wie ursprünglich benützt werden wird. Christian Fiel, der die Beschilderung des Parkzentrums mit dem Sicherheitswachebeamten bereits besprochen hat, nimmt die Auskunft des Vorsitzenden, dass der ursprünglich vorgesehene Leuchtkasten nicht angebracht werden wird, gerne zur Kenntnis. 26. Gemeindevertretungssitzung vom 2004-03-10 -8Auf die Frage von Peter Grauf zur Nachbesetzung der durch die Übersiedlung von Dr. Wolfgang Sander ins Innermontafon frei werdenden Kassenstelle, antwortet der Vorsitzende, dass derzeit Gespräche mit der Gebietskrankenkasse geführt werden. Peter Grauf regt an, auf Grund der zunehmenden "wilden" Müllentsorgung stärkere Kontrollen vorzunehmen und dass darauf auch in einer Gemeindeaussendung hingewiesen werden sollte. Wie er weiter ausführt, nimmt vor allem auch die Situation hinsichtlich des Hundekots dramatisch zu, und es haben sich bereits Gäste darüber beschwert. Seitens der Gemeinde sollten daher sowohl in Richtung Hundehalter als auch Vermieter bewusstseinsbildende Maßnahmen gesetzt werden. Der Vorsitzende bestätigt über Anfrage, dass die "Hunde-Gassi-Säcke" bereits bestellt worden sind und voraussichtlich mit den Hundemarken ausgegeben werden. Mag. Dr. Siegfried Marent kritisiert die frühzeitige Schließung der Kunsteisbahn in der laufenden Saison und vertritt die Ansicht, dass die Vermarktung mangelhaft ist. Manuel Bitschnau führt dazu aus, dass mit jeder Minute, in der der Betrieb früher abgeschaltet wird, Geld gespart wird. Die Kunsteisbahn war insgesamt über 5 Monate hindurch in Betrieb, nach dem Fasching war die Frequenz praktisch am Boden. Der Vorsitzende wird jedoch Verbesserungsvorschläge gerne aufnehmen und bestätigt ansonsten, dass die Infrastruktur ausgezeichnet ist. Weitere Schritte werden anstehen, die jedoch erwirtschaftet werden müssen. Die Forderung von Martin Fussenegger, dass das alte Geländer bei der Litzbrücke bestehen bleibt, wurde nach Auskunft des Vorsitzenden bereits bei den zuständigen Stellen klar deponiert. Auf Anfrage von Mag. Dr. Siegfried Marent zum Projekt "The Cube" antwortet der Vorsitzende, dass der Beirat bereits eine Besichtigung vornehmen wollte, es derzeit jedoch noch an einem geeigneten Grundstück mangelt. Dietmar Tschohl erkundigt sich über die Verkehrsüberwachung in Schruns und den Einsatz von mobilen Radaranlagen. Dazu gibt der Vorsitzende bekannt, dass bei der Gendarmerie personelle Engpässe vorliegen und der Gemeinde leider die Verkehrspolizei nicht möglich ist. Es sind allerdings Gespräche mit einer privaten Firma, die demnächst ein entsprechendes Angebot unterbreiten wird, im Gange. Gegen die Verhandlungsschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.12.2003 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 23.30 Uhr Der Schriftführer Der Vorsitzende Dr. Oswald Huber Dr. Erwin Bahl 26. Gemeindevertretungssitzung vom 2004-03-10