19620801_GVE030

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 15:50
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-08-01
Erscheinungsdatum 1962-08-01
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Inhalt des Dokuments

MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 2. August 1962 NIEDERSCHRIFT über/die am Mittwoch, den 1.8.1962 abends um 20.15 Uhr im Physiksaal der Hauptschule Schruns stattgefundene, 30. Öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter Und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Frz. Jos., Juen Hermann und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl L., Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns Bauer Rudolf, Nels Josef, und Huter Otto für die FPÖ und Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Mag. Ph. Heinzle Hubert, Mähr Armin, Med.Rt. Doz. Dr. Albrich, Fiel Franz und Filippi Josef. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H.; Ausbau - Erweiterung III. Sektion. 2. Flurstrasse – Dek. Walterstrasse: Ausbau – Staubfreimachung. 3. Wasserversorgung Gamprätz - Hochbehälter, Bauvergabe 4. Anschaffungen: Volksschule Schruns; Klassenmöbel; Gemeindeamt: Schreibmaschine / Diktiergerät; zweiter Fernsprechanschluss; Batlogghalle: Bodenbelag. 5. Gewerbekonzessionen: Mair Anna, Schruns 778 – Kuhstallbar; Fleisch Robert, Weiler 109 - Fremdenpension. 6. Förderungsbeiträge: SOS—Kinderdorfvereinigung Österr. Krebsforschungsinstitut Gendarmerie - Bundessportfest 1962 Schachclub Schruns 7. Litzdamm-Wege; Allg. Fahrverbot - Einhaltung. 8. Finanzausschussbeschlüsse - Bestätigung (Gde. Steuern- u. Abgaben) 9. Grundteilungen. 10 Bauabstandsnachsichten. B ALLFÄLLIGES UND BERICHTE Montjolastrasse – Staubfreimachung / Finanzierung. Neubau der Hauptschule / Finanzierung - Stand d. Angelegenheit. Volksschule Schruns - Definitive Schulleiterbestellung. Volksschule Gamplaschg - Schulleiterwechsel. Zuweisung der 18 Mietwohnungen in den 2 Wohnhäusneubauten der Vogewosi / Dornbirn „Auf der Litz": BESCHLÜSSE: zu 1.) Der von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. noch in diesem Jahr vorgesehene Ausbau der Hochjochbahn zwecks Erhöhung der Förderungsleistung (in der Sektion I um 36 % und in der Sektion II um 68 %) mit einem Aufwand von ca. S 1.000.000.- -2- als betriebsinterne Maßnahme ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Gesellschafter, wird sehr begrüsst. Die Mitteilung der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H., daß die Geschäftsführung beabsichtige, in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates eine Erweiterung der Hochjochbahn - als III. Sektion durch die Errichtung einer Sesselliftanlage vom Kapell - zum Senni-Grat vorzuschlagen ergibt eine längere Debatte. Im Sinne eines diesbezgl. Antrages des Fremdenverkehrsausschusses spricht sich schliesslich die Gemeindevertretung - bei nur einer Stimmenthaltung - für eine Erweiterung der Hochjochbahn als III. Sektion in Form einer 2Gondelschwebebahn von der Alpe Kapell bis zum Sennigrat (2300 m) aus. Die Geschäftsführung der Hochjochbahn und die Vertreter der Marktgemeinde Schruns im Aufsichtsrat der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. werden ersucht, sich mit Nachdruck für eine Verwirklichung dieses für die weitere Fremdenverkehrsentwicklung der Gemeinde überaus wichtigen Bauvorhabens einzusetzen. Unter einem wird seitens der Gemeindevertretung der Hochjochbahn im Falle der Errichtung einer Gondelbahn eine seinerzeitige Bereitstellung ausserordentlicher finanzieller Mittel entsprechend dem im vorgelegten prov. Finanzierungsplan erwarteten Ausmaß (50 %ige Erhöhung der Gde.Stammeinlage, a.o. Erhöhung der Stammeinlage um S 325.000.- und Gewährung eines zinslosen Darlehen von S 55.000.- mit 6-jähriger Laufzeit) zugesichert. Hinsichtlich der Finanzierungszusage wird. Jedoch ausdrücklich festgehalten, daß sich dieselbe nur auf die Errichtung einer Gondelbahn und nicht auf die evtl. Errichtung einer Sesselliftanlage bezieht. Sollte es wider Erwarten nicht möglich sein, den Bau einer Gondelseilbahn in der III. Sektion wegen Finanzierungsschwierigkeiten weither zu verfolgen, hätte die Geschäftsführung der Hochjochbahn die Angelegenheit der Marktgemeinde Schruns zur neuerlichen Beratung und Stellungnahme vorzulegen. zu 2.) Zu den Ablösungsforderungen der derzeitigen Eigentümer der Flurstrasse – die noch immer Privatbesitz ist – wird eingehend Stellung genommen. Die Anrainer im Bereich der Dek.Walterstrasse, die derzeit noch über kein Geh- u. Fahrrecht über die Flurstrasse besitzen, haben sich unter Hinweis auf den seinerzeitigen Ankauf, den Ausbau und die Überlassung der Dek.Walter-Strasse bis zum Grundbesitz Walser Edmund und gewisse seinerzeit von der Gemeindevertretung gemachte Zusicherungen auf ehemöglichste Bereinigung der Angelegenheit (1954) ausserstande erklärt, derzeit einen finanziellen Beitrag zur Ablösung der Flurstrasse leisten zu können. (Beratung im Gasthaus Rhätikon am 31.7.1962). GV Juen Franz Josef und Baum. Huter Otto sprechen sich für eine Vertagung der Angelegenheit und eine Besprechung der Ablösungsforderungen in einer Sitzung des Finanzausschusses aus. Hierzu wird geltend gemacht, daß im Gegenstande bereits zahlreiche Vorverhandlungen mit den Grundeigentümern stattgefunden haben und daß dem Verhandlungsvollbemächtigten für den Grundbesitz Thöny verbindlich zugesagt wurde, seine letzten Ablösungsforderungen ohne weitere Verzögerungen durch die Gemeindevertretung bestätigen oder ablehnen zu lassen. Eine neuerliche Beratung in einem Unterausschuss würde daher nur eine unzweckmässige Verzögerung zur Folge haben. In weiterer Folge befasst sich die Gemeindevertretung mit den verschiedenen Varianten einer etwaigen Verlegung der Flurstrasse über den Grundbesitz Thöny und den Ablösungsforderungen der -3- Übrigen Miteigentümer der Flurstrasse Netzer Hugo, Netzer Kurt und Walser Edmund. Die Ablösungsforderungen für den Grundbesitz Thöny werden – da sie vorneherein als für die Marktgemeinde Schruns im Hinblick auf die in nächster Zeit vorzunehmenden Grundablösungen [als] nicht annehmbar bezeichnet werden müssen – nicht im Detail beraten. In Bestätigung eines diesbezügl. Beschlusses der Gemeindevertretung in der vorhergegangenen Sitzung spricht sich die Gemeindevertretung schliesslich stimmenmehrheitlich – bei 2 Gegenstimmen – dafür aus a) die Flurstrasse im Bereich des Grundbesitzes Netzer und Walser zu den gestellten Bedingungen in das Grundeigentum (Öffentl. Gut – Strassen / Wege) zu übernehmen; und b) den Bereich der Flurstrasse und der Dek.Walterstrasse nur in den Abschnitten auszubauen (5 m-Fahrbahnbreite- bezw. 4, 50 m Fahrbahnbreite im Bereich der Dek.Walterstrasse), bezw. die Belagsarbeiten vornehmen zu lassen, soweit dieselben als Gemeindestrasse abgelöst bezw. übernommen worden sind. Es gilt somit a) die Übernahme der den Netzer Hugo, Schruns 164, und Netzer Kurt, Schruns Nr. 164, gehörenden Wegparzellen Gp. 1003/2 und Gp. 1040/2 mit 360 m2 zu S 15.-/m2 (S 5.400.- Gesamtaufwand) bei Tragung der Eigentumsübertragungskosten durch die Marktgemeinde Schruns sowie die Übernahme des Flurstrassenbereiches über den Grundbesitz des Walser Edmung, Schruns 619, mit einer Fahrbahnausbaubreite von 5 m gegen Stellung von 10 m3 Mustergiel-Schotter, Übernahme der Kosten für die Einwalzung eines Autoparkplatzherstellung (gegenüber Wohnhaus Nr. 463) bei Tragung der Vermessungs- u. Eigentumsübertragungskosten durch die Marktgemeinde Schruns in das Öffentliche Gut als Gemeindestrasse beschlossen. Ferner gilt somit b) ein Ausbau und die Staubfreimachung der Flurstrasse in den Abschnitten Abzweigung von der Battloggstrasse bis zum Grundbesitz Wekerle Katharina (Beginn Grundbesitz Thöny) und vom Beginn Grundbesitz Walser Edmund bis zur Abzweigung der Dek.Walterstrasse sowie eine Staubfreimachung der Dek.Walterstrasse in der gesamten Länge bis zum Au-Weg als beschlossen. Für den Flurstrassenbereich über den Grundbesitz Thöny wären vor Einbeziehung in den Ausbau- u. Staubfreimachungsmaßnahmen neuerlich entsprechende Verhandlungen mit Thöny Josef und Sporer Anna zu führen. Abschliessend spricht sich die Gemeindevertretung stimmeneinhellig für eine Vergabe der Ausbau- u. Staubfreimachungsarbeiten an die Bauunternehmung Wilhelm & Mayer, Götzis zum Offertrichtpreis von S 141.000.- aus. In diesem Zusammenhange wird die Aufbringung einer Mischbelagstärke von nur 5 cm (6 cm ausgeschrieben) als ausreichend erachtet, wodurch sich eine weitere Kosteneinsparung ergeben wird. zu 3.) Im Zuge des projektgemäßen Ausbaues der Wasserversorgung für die Parzelle Gamprätz (Fassung der Bargehraquelle) ist für die Trink- u. Nutzwasserversorgung der Oberzone Gamprätz die Erstellung -4- Eines 50 m3-Reservoirs erforderlich. Die Bauarbeiten für diesen Behälter werden stimmenmehrheitlich (17 Stimmen f. Vonblon, 3 Stimmen für Galehr Franz jun., 1 Stimmenthaltung / Baum. O. Huter, der sich bei der Beratung und Abstimmung entfernt hat) der Bauunternehmung J. Vonblon zum Lffertrichtpreis von S 120.306, - vergeben (Anm.: Dieser Richtpreis beinhaltet einen 4 %igen Preisnachlass auf die im Offert festgelegten Einheitspreise). zu 4.) Nachstehende Anschaffungen werden einstimmig bewilligt: a) für die Volksschule Schruns: die Anschaffung einer neuen Klasseneinrichtungsgarnitur für die 2. Volksschulklasse bei der Fa. Wieser-Hager / Altheim O.Ö. zu S 10.000.ca.; b) für das Gemeindeamt Schruns: die Anschaffung einer elektrischen Schreibmaschine zu ca. 12.000.unter der Bedingung, daß die Sekretär-Triumph-Schreibmaschine der Leitung der Volksschule Schruns zur Verfügung gestellt wird; sowie die Anschaffung eines Philipps-Diktiergerätes zu ca. S 2.900.- einschl. Zubehör; ferner wird die Einleitung eines zweiten Fernsprechanschlusses (Kosten ca. S 2.500.-) für das Marktgemeindeamt Schruns auf Mietbasis durch die Postverwaltung (Erhöhung der mtl. Miete um ca. S 300.-) zugestimmt. c) für die Batlogghalle Schruns: die Anschaffung von 42 m2-Tapiflex-boquet-Bodenbelag (Läufer) für den Saal bei der Fa. INKU-Feldkirch zu S 59.- je m2, zuzüglich der Kosten für den Klebstoff. (Anm.: Die Verklebung wird durch den Pächter selbst veranlasst.) Zu 5.) Der Lokalbedarf für eine Baukonzession mit dem Standort Flurstrasse (Thöny-Stall) zu Gunsten der Frau Mair Anna, Schruns Nr. 778 wird in schriftl. Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich (14 Nein, 7 Ja-Stimmen) als nicht gegeben erachtet. Hingegen wird der Lokalbedarf für eine Fremdenpension-Konzession zu Gunsten des Herrn Fleisch Robert, Weiler Nr. 109, mit dem Standort Schruns, Bergbahnstrasse Nr. 813, (Haus Fleisch-Tinabella) stimmeinhellig bestätigt. zu 6.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der SOS-Kinderdorfvereinigung S 1.000.-; b) dem Österr. Krebsforschungsinstitut S 1.000.-; c) für das Gendarmerie-Bundessportfest in Bregenz S 300.-; und d) von der Gewährung eines Förderungsbeitrages an den Schachclub Schruns wird aus grundsätzlichen Erwägungen, da es sich bei diesem Spielclub um einen nicht mit anderen Sportvereinen vergleichbaren Verein handelt, Abstand genommen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 7.) Einem Ansuchen der am linksseitigen Litzdamm-Weg (Dr. VonbunWeg) wohnhaften Hauseigentümer Salzgeber Josef, Nr. 566, Steckler Otto Nr. 768 und Knünz Karolina, Nr. 694, die zu ihrem Wohnhaus lediglich eine Zugangsmöglichkeit, jedoch keine Zufahrtsmöglichkeit besitzen, um Gestattung des Zubringerdienstes mittels Lastkraftwage über den Litzdamm-Weg, kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht stattgegeben werden. -5- Beide Litzdammwege sind vor kurzem mit einem leichten für den Schwerlastentransport ungeeigneten staubfreien Belag versehen worden, der beim Befahren mit Lastkraftwagen Schaden leiden würde, sodaß Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich nicht erteilt werden können. (Einstimmige Beschlussfassung.) Zu 8.) Die Beschlüsse des Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 11.7.1962, betreffend Erlassung oder Herabsetzung von Steuern und Abgaben (Punkt 4 lit. a – h) werden bestätigt. Zusätzlich genehmigt die Gemeindevertretung noch die Erlassung der Wassergebühren für Juli und August 1962 für die Bauerntöchterschule Gauenstein aus Anlass der Beherbergung von Wiener Ferienkindern. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 9.) Grundeteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Abtrennung eines Baugrundstückes mit 874 m2 als Gp. 1195/3 von Gp. 1195 (Heller Fritz, Schruns Nr. 51) am Au-Weg zu Gunsten Hugo und Helene Sander, Schruns Nr. 18; b) die Abtrennung eines Baugrundstückes mit 340 m2 als Gp. 588 von Gp. 588/589 (Wittwer Serafina, Schruns Nr. 131) an der Gantschierstrasse zu Gunsten Riedle Erwin, Schruns Nr. 130; und c) die Grundteilungen für die seinerzeitige Verlegung der Landstrasse II.O. von Kaltenbrunnen nach Vandans / Rodund, betreffend den Grundbesitz Juen Marianne, Schruns Nr. 126. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Bauabstandsnachsichten werden erteilt: a) für einen Garagenbau der Rittmann Gisela, Schruns Nr. 445 im Schrunserfeld gegenüber Gp. 1143/3 von 3, 00 bis auf 1, 50 m; und b) für einen Werkstätten- u. Magazinsanbau des Amann Jakob, Schruns Nr. 726, an der Gantschierstrasse gegenüber Gp. 796 von 10, 00 bis auf 0, 50 m. Die Zustimmung der betroffenen Anrainer liegt in jedem Falle vor. Unter Allfälligem: wird ein rechtzeitiger Beginn der Arbeiten für den Ausbau der Schiabfahrt vom Kapell über den Brif angeregt. (Erhart Ludwig). Ferner wird der Finanzierungsausschuss beauftragt, die Möglichkeit der Finanzierung eines baldmöglichsten Ausbaues (Staubfreimachung) der Montjolastrasse zu untersuchen. (Fritz Ernst). Unter BERICHTE: Wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht: a) das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Stand Montafon bezgl. Übernahme des Zinsendienstes für die im Falle der Errichtung eines Hauptschulneubaues aufzunehmenden Darlehen in Form eines Auszuges aus der Niederschrift über die diesbezgl. Beratung des Standesausschusses; -6- b) daß Schulleiter Ganahl Edmund, Schruns, zum definitiven Leiter der Volksschule Schruns ernannt wurde; c) daß Schulleiter Achleitner Josef von der Volksschule Gamplaschg an die Volksschule Ausserbraz – über eigenen Wunsch – versetzt wurde. Als neuer Leiter der Volksschule Gamplaschg wurde Lehrer Franz Rüdisser aus Hohenems zugewiesen; und d) die vom Gemeinderat und den Fraktionsobmännern in 2 Beratungen nach bestem Wissen und Wollen erfolgte Zuweisung der 18 Mietwohnungen in den 2 Neubauten der Vogewosi / Dornbirn „Auf der Litz―, um die sich insgesamt 68 Interessenten beworben haben. In diesem Zusammenhange stimmt die Gemeindevertretung einhellig zu, daß eine 3-Zimmerwohnung, die dem VIW-Bediensten Galehr Hans, Schruns 483, zugewiesen – von diesem jedoch nicht angenommen wurde – der Vlbg. Illwerke AG über deren Ersuchen zur Unterbringung eines Werksangehörigen zugewiesen wird. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 0.25 Uhr Tag der Verlautbarung: 2.8.1962 Der Schriftführer: Vorsitzende: Für die Gde.Vertretung Der (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./