19930908_GVE037

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:55
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1993-09-08
Erscheinungsdatum 1993-09-08
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Marktgemeindeamt Schruns über die am Mittwoch, den 08.09.1993 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes" stattgefundene 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Harald Wekerle als Vorsitzender, Vbgm. Dipl.Vw. Otmar Tschann und die Gemeinderäte Ing. Werner Netzer, Dr. Bernd Tagwercher und LAbg. Mag. Siegfried Neyer sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder BR Dipl.Ing. (FH) Wilhelm Gantner, Rudi Bitschnau, Ludwig Kieber jun., Peter Vonbank, Richard Sander jun., Dir. Gerhard Rebholz, Ing. Rudolf Haumer, Waltraud Eigner und Dr. Wolfgang Sander für die Schrunser Volkspartei Robert Mayer, Ing. Wolfgang Juen, Erwin Riedle, Felicitas Maklott und Albert Trunsperger für die FPÖ und parteifreie Bürger Mag.Dr. Siegfried Marent, Franz Netzer, Helmut Neuhauser und Ing. Wilhelm Walch für die Sozialdemokraten und Parteifreien Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Hans Neyer, Werner Brugger, Trudi Dünser, DDr. Heiner Marent Bertle, Gebhard Abwesend: GR Werner Bitschnau und Dipl.Ök.Ing. Helmut Daxer Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird auf Antrag von Rudi Bitschnau und Ergänzungsantrag von Ing. Wilhelm Walch zusätzlich nachstehender Gegenstand gem. § 41 Abs. 3 GG. auf die Tagesordnung aufgenommen (einstimmige Beschlußfassung): * Dorfplatzneugestaltung, öffentliche Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs und Erstellung eines Pflichtenheftes für die Ausschreibung durch den Raumordnungsausschuß GR Ing. Werner Netzer beschwert sich über die späte Übermittlung der Unterlagen zu TOP 10), das Fehlen einer Empfehlung zu TOP 8) und bemängelt, daß hinsichtlich des TOP 9) "Neuerlassung einer Getränkesteuerverordnung" keine vorherige Befassung des Tourismusausschusses erfolgt ist. Der Vorsitzende verweist darauf, daß sich hinsichtlich der Getränke- und Speiseeisabgabe inhaltlich kaum Änderungen ergeben und lediglich eine Anpassung an das vom Landesgesetzgeber beschlossene Getränkesteuergesetz vorgenommen werden soll. Was -2 - den Beratungsauftrag "Altenhilfekonzept für die Region Montafon und Betriebskonzept für Schruns" betrifft, ist das Angebot der Fa. Simma & Partner erst am vergangenen Mittwoch, eingelangt. Es wurde noch am gleichen Tag vom Sozialausschuß ausführlich beraten. Erledigte Tagesordnung: Berichte des Vorsitzenden Abwasserverband Montafon, Rechnungsabschluß 1992 Landeswohnbaufonds, Abschreibung von Vermögensverlusten Musikschule Montafon: a) Ausbau Dachgeschoß, Änderung des Mietvertrages für das Schulgebäude b) Umstufung einer Lehrperson in die Verwendungsgruppe b/1 Mietvertrag mit loggstraße 7 WSV Schruns für Vereinslokal im Haus Bat- Ankauf des Hälfteanteils an der Gp 115/2 von der Eigentümergemeinschaft Ortner Karl-Ludwig, Peter Karl und Ganahl Oskar Abwasserverband Montafon, VerbandsSammler Tschagguns - Haftungserklärung (BA 03) 8) Sozialzentrum Schruns, Beratungsauftrag 9) Getränkesteuerverordnung 10) Auflage des Entwurfes für eine Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bludenz - Stellungnahme 11) Entlastung des Bürgermeisters durch neue Geschäftsordnung des Gemeindevorstands (Antrag der Sozialdemokraten und Parteifreien) 12) Abrechnung Hochbehälter Montjola - Beauftragung des Bürgermeisters zur Überprüfung durch einen Sachverständigen (Antrag der Sozialdemokraten und Parteifreien) 13) Ausschreibung eines öffentlichen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung des Kinos (Batlogghalle) oder Überprüfung anderer Möglichkeiten zu einer multifunktionalen Begegnungsstätte (Antrag der Sozialdemokraten und Parteifreien) 14) Verpflichtung des Bürgermeisters zur periodischen Vorlage eines mittelfristigen, roulierenden Finanzplanes unter Einbeziehung von HaftungsverpflichSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight tungen, Leasingverpflichtungen und ähnlichen Finanzkonstruktionen (Antrag der Sozialdemokraten und Parteifreien) 13) Dorfplatzneugestaltung, öffentliche Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs und Erstellung eines Pflichtenheftes für die Ausschreibung durch den Raumordnungsausschuß 14) Allfälliges zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * die baurechtlich bereits bewilligte Errichtung einer Tagesklinik durch Dr. Christian Schenk. Vor wenigen Tagen sind jedoch neue Deckpläne, die Planänderungen zum Inhalt haben, eingereicht worden. Die grundsätzliche Konzeption und das Bauvolumen erfahren keine Änderungen, es sind jedoch einige gestalterische Änderungen, die, wie aus den ausgehängten Plänen ersichtlich ist, als Verbesserung angesehen werden können, getroffen worden. Die diesbezügliche spital- und baurechtliche Verhandlung wurde auf die nächste Woche anberaumt. * die in Anbetracht der vorgesehenen Unterbringung der Tourismusinformation Montafon im neuen Standesgebäude, die zum Schluß verleitet hat, daß dieses Projekt offensichtlich überdimensioniert worden ist, von zwei Gemeinden geforderte Überprüfung von Einschränkungsmöglichkeiten und Verringerung der Kubatur. Die geplante Unterbringung der Tourismusinformation Montafon im Standesgebäude wurde von diesen Gemeinden aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Man wird nun untersuchen, ob das Siegerprojekt eine sinnvolle Reduktion zuläßt. * die vom Büro Besch im Auftrag der Vbg.Landesregierung durchgeführte Untersuchung der vorhandenen Angebote im öffentlichen Personennahverkehr. Verschiedene Vorschläge zur Verbesserung des Taktverkehrs, Vernetzung Postbus - Bahn, Verstärkung des Kursangebotes im gesamten Montafon, usw., wurden ausgearbeitet und werden in einer der nächsten Standessitzungen zu behandeln sein. * die anläßlich der stattgefundenen mündlichen Verhandlung im landschaftsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich der Errichtung des Radweges taleinwärts der Landbrücke vorgeschriebenen Steinschlagsicherungen (Zäune, Erdwälle, Vorgrundsteine, Felsvernetzungen, udgl.). Nach einer vorläufigen Kostenschätzung der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. S 5, 2 Mio inkl. MWSt. Dem Land wurde der vom Gemeindevorstand ausgearbeitete Vorschlag, daß die Marktgemeinde Schruns wohl ein Drittel der ursprünglich angesetzten Ausbaukosten des Radweges übernimmt, alle darüberhinausgehenden Kosten für die Felssicherung jedoch vom Bund und Land getragen werden müßten, bereits unterbreitet. Zu beachten wären allerdings auch die Forderungen der Grundeigentümer, die alle mit der Einrichtung von Sicherungsmaßnahmen auf ihren Grundstücken verbundenen zukünftigen Erschwernisse und -4 - Aufwände vergütet haben möchten. Hinzu kommen die hinkünftigen Erhaltungskosten. Auf Anfrage der Gemeinde hat das Land auch die Übernahme von 50 % dieser Kosten in Aussicht gestellt. Das Land ist seinerseits wiederum bestrebt, seitens des Bundes eine Zusage hinsichtlich der Übernahme eines Drittels der gesamten mit dem Radwegausbau und den Sicherungsmaßnahmen zusammenhängenden Kosten zu erreichen. Bisher hat der Bund lediglich eine Kostenübernahme von einem Drittel der auflaufenden Kosten, maximal jedoch von S 1 Mio., zugesagt. Der Vorsitzende sieht sich vor positiver Abklärung der Kostentragung nicht in der Lage, den Radwegausbau weiter zu betreiben. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, daß bei zu großen finanziellen Belastungen durch die Gemeinde allfällige geänderte Trassenführungen zu prüfen sein werden. die etwas ins Stocken geratene Tätigkeit des unter der Federführung von Prof. Edgar Schmid eingesetzten Komitees für die Verfassung des Schrunser Heimatbuches. Wie sich herausgestellt hat, ist die überaus zeitraubende Tätigkeit von ehrenamtlich und in ihrer Freizeit tätigen Personen kaum zu bewältigen, weshalb bereits Überlegungen in die Richtung angestellt worden sind, einen interessierten und fähigen Historiker, dem ein Arbeitskreis beigegeben wird, auf HonorarbaSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight sis damit zu betrauen. Er habe bereits einige Vorgespräche, u.a. mit Mag. Edwin Sander, geführt und ersucht, Überlegungen anzustellen, wer für diese Aufgabe gewonnen werden könnte. die Neueröffnung des Kinos in der Batlogghalle. Die für die Gemeinde angefallenen Kosten bewegen sich bei rd. S 1, 3 Mio plus Leistungen des Bauhofes. Die erforderlichen Budgetumschichtungen werden in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln sein. Die Pächterin hat sich sehr interessiert daran gezeigt, die Batlogghalle neben dem Kinobetrieb mit den verschiedensten Veranstaltungen voll zu nützen, weshalb die Gemeinde auch großen Wert darauf gelegt hat, den Bühnenbereich entsprechend den Anforderungen des Theaters für Vorarlberg sowie für Kleinkunstaktionen unterschiedlichster Art, Aktionen örtlicher Vereine, usw., zu adaptieren. die vom Bevollmächtigten in der Angelegenheit Volksabstimmung Schrunser Bürgersaal innerhalb der von der Gemeindewahlbehörde festgesetzten Frist eingereichten 806 Unterstützungserklärungen. zu 2) Der Rechnungsabschluß 1992 des Abwasserverbandes Montafon wurde von der Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung vom 28.7.1993 genehmigt und der Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis genommen . Mit der Einladung zur heutigen Sitzung wurde ein Auszug aus der Verhandlungsschrift über die Vorstandssitzung sowie der Prüfbericht übermittelt. Der Vorsitzende informiert über die wesentlichsten Ausgaben und weist darauf hin, daß diese insbesondere -5 - auch durch strengere Vorschriften, z.B. Anhebung der Grenzwerte hinsichtlich der Reinigungsleistung, usw., weiterhin im Steigen begriffen sind, was wiederum ein kräftiges Anheben der Gebühren bedingen wird. Die Verumlagung auf die Mitgliedsgemeinden soll zukünftig nicht mehr nach Einwohnergleichwerten, sondern nach dem mittels Uhren gemessenen tatsächlichen Wasserverbrauch erfolgen. Seitens der Marktgemeinde Schruns wird dieser Verrechnungsart erst dann zugestimmt werden, w e n n — d e r endgültige Kostenverteiler vorliegt, d.h., wenn auch die Investitions-, Erhaltungs- und Wartungskosten der verschiedensten Verbandsanlagen mit Ortskanalfunktion entsprechend dem Verwendungszweck auf die einzelnen Gemeinden verumlagt werden. Mag. Dr. Siegfried Marent kritisiert die angesprochenen notwendig werdenden Gebührenerhöhungen, die sich im Verhältnis zu den Einkommenszuwächsen überproportional ausnehmen werden. Er erachtet es auch für bedenklich, wenn gemeindliche Aufgaben an außerhalb der Gemeinde liegende Institutionen übertragen werden, an denen der Gemeinde nur mehr ein beschränktes Mitspracherecht zukommt. In weiterer Diskussion wird auf die Einleitung von Klarwässern, deren Mengenerfassung und Berücksichtigung bei der Kostenverumlagung sowie auf die Klärschlammbeseitigung Bezug genommen. In Schruns selbst wird umgehend zu prüfen sein, von welchen laufenden Brunnen die Einleitung in das Kanalnetz tatsächlich noch erfolgt. Abschließend werden der Rechnungsabschluß des Abwasserverbandes Montafon, der Gesamtausgaben von S 11.314.717, 81 einen Gebarungsüberschuß von S 1.078.294, 91 Gesamteinnahmen von S 12.393.012, 72 ausweist, sowie der Bericht des Prüfungsausschusses stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Sozialdemokraten und Parteifreie) zustimmend zur Kenntnis genommen. zu 3) Die Abschreibung Land Vorarlberg Schruns für die wird einstimmig von Vermögensverlusten des Wohnbaufonds für das von den Darlehensforderungen der Marktgemeinde Jahre 1991 und 1992 in Höhe von S 1.021.439, — beschlossen. zu 4) a) Musikschulleiter Georg Morre ist seit langem bemüht und bezeichnet es als großes Anliegen der Musikschule Montafon, das Dachgeschoß des Musikschulgebäudes auszubauen. Die neuen Dachgeschoßräumlichkeiten sollen insbesondere von Ensembles und für bestimmte Gruppenarbeiten genützt werden, und es wird das bisher aufgrund des gedrängten Stundenplanes zum Teil notwendig gewordene Ausweichen in die Hauptschule Grüt entfallen. Die Bürgermeister der musikschulbeschickenden Gemeinden haben dieses Ansinnen der Musikschulleitung im Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight -6 - Rahmen einer Standessitzung eingehend beraten und grundsätzlich eine positive Stellungnahme abgegeben. In diesem Zusammenhang wurde jedoch auch über eine weitere Anhebung der Musikschulbeiträge debattiert, um den Abgang längerfristig zu stabilisieren, was vom in dieser Sitzung ebenfalls anwesenden Musikschulleiter unter Hinweis auf die von der Gemeindevertretung Schruns ohnedies beschlossene jährliche Indexanpassung äußerst kritisch beurteilt wurde, da die Tarife im Landesvergleich jetzt schon im obersten Bereich liegen. Auf den Ausbau des Dachgeschosses zurückkommend informiert der Vorsitzende über die von der Raiba Montafon als Hauseigentümerin bereits erteilte Zustimmung. Der Ausbau des Dachgeschosses würde mit Ausnahme der Einrichtung allerdings von der Raiba Montafon selbst durchgeführt werden, die dann die Aufwände in geschätzter Höhe von rd. S 1 Mio. in Form einer zusätzlichen monatlichen Miete von S 1 0 . 5 0 0 , — + MWSt. an die Musikschule weiterverrechnen würde. Die Bauabwicklung wäre in den Schulferien 1994 geplant und die Fertigstellung mit Beginn des Schuljahres 94/95 vorgesehen. Ein zusätzliches Kultursponsoring durch die Raiba Montafon und Erlassung eines Teiles der Miete, wie es von einigen gefordert wird, würde nach Ansicht des Vorsitzenden in Anbetracht der ohnedies äußerst günstigen Überlassung des jetzigen Musikschulgebäudes die Möglichkeiten des Instituts übersteigen. Seitens der Gemeindevertretung wird bestätigt, daß die Musikschule allgemein einen guten Ruf genießt. Bei rd. 450 Schülern findet man ein überaus breites Fächerangebot vor, und es ist die Schule eine nicht mehr wegzudenkende Einrichtung, die Kindern und Jugendlichen eine wertvolle Ausbildung und sinnvolle Freizeitbeschäftigung bietet. Allerdings wird seitens des Prüfungsausschusses auch immer wieder Kritik an den ständig im Steigen begriffenen Ausgaben, die das gemeindliche Budget schwer belasten, geübt. Auch erscheint in Anbetracht der schlechten Konjunktur und des Wegfalls der Gewerbesteuer die zukünftige Budgetentwicklung nicht gerade rosig, weshalb es auch in diesem Bereich gilt, den Gürtel enger zu schnallen und sich auf die Abdeckung der "Grundbedürfnisse" zu konzentrieren. Es werden verschiedene Überlegungen angestellt, wo und wie Einsparungen möglich wären, ohne daß dies mit einem Q u a l i tätsverlust einhergeht. Ein Vorschlag geht in die Richtung, Schwerpunkte zu setzen und eine Einschränkung des Fächerangebots zu prüfen. Bei voller Nutzung aller möglichen Einsparungspotentiale könnte sodann auch der beantragten räumlichen Ausweitung zugestimmt werden. Diese Vorgangsweise wird allgemein gut geheißen und der Musikschulleitung aufgetragen, ein Einsparungskonzept auszuarbeiten und der Gemeindevertretung im Rahmen einer Sitzung vorzustellen. Die Beschlußfassung über den Ausbau des Dachgeschosses Musikschule Montafon und die entsprechende Änderung Mietvertrages wird bis dahin einstimmig vertagt. der des -7 b) - Die Überstellung des Musikschullehrers Thomas Ludescher, der seine Ausbildung am Landeskonservatorium für Vorarlberg mit der "Staatlichen Lehrbefähigung" abgeschlossen hat, in Verwendungsgruppe b/1 wird einstimmig genehmigt. Thomas Ludescher unterrichtet im Fach Trompete. zu 5) Es wird einstimmig beschlossen, die ehemalige Schneiderwerkstätte im Haus Batloggstraße 7 dem Wintersportverein Schruns gegen jederzeitigen Widerruf (Präkarium) zur Einrichtung eines Vereinsbüros zur Verfügung zu stellen. Als Anerkennungszins wird ein Betrag von S 1 0 0 , — / M o n a t (wertgesichert) festgesetzt. Der zwischenzeitlich vorgenommene Ausbau und die durchgeführten Investitionen werden zur Kenntnis genommen. zu 6) Der Ankauf des Hälfteanteils an der Gp 115/2 KG Schruns von der Eigentümergemeinschaft Ortner Karl-Ludwig, Peter Ganahl und Ganahl Oskar zu den vereinbarten Konditionen wird einstimmig (GV Ing. Wilhelm Walch ist während der Abstimmung abwesend) beschlossen. Der Kaufpreis wird mit S 2 1 . 0 0 0 , — festgesetzt, was einem Quadratmeterpreis vonSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight rd. S 1 . 5 0 0 , — entspricht. Dieser liegt über der an die Familie Mayer für den Ankauf des anderen Hälfteanteils geleisteten Vergütung, was jedoch damit zu rechtfertigen ist, daß durch die seinerzeitige Übernahme der Verpflichtung zur Erhaltung der Borger-Brücke durch die Gemeinde eine wesentliche Entlastung für die Familie Mayer eingetreten ist. zu 7) Die Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB hinsichtlich der Rückforderungsansprüche, die sich aus dem dem Abwasserverband Montafon für den Bau des Verbandssammlers Tschagguns BA - 03 zugesicherten Darlehen ergeben, wird entsprechend der vorliegenden Haftungserklärung bis zu einem Darlehensanteil von S S 2.984.000, —, das sind 21, 830 % des Gesamtdarlehens, einstimmig beschlossen. zu 8) Auf Beschluß der Gemeindevertretung wurde die Durchführung von Vorerhebungen für das Altenhilfekonzept Montafon an das PRO-Team vergeben. Auf Grundlage dieser Vorerhebungen wurde die Erstellung eines Altenhilfekonzepts für die Region (Außer)Montafon neuerlich ausgeschrieben. Die beiden vom PRO-Team und dem Beratungsunternehmen Simma & Partner eingereichten Angebote wurden in der letzten Sitzung des Sozialausschusses eingehend beraten und trotz höherer Anbotsumme die Empfehlung an die Gemeindevertretung beschlossen, den Auftrag an das Büro Simma & Partner als Bestbieter zu vergeben. Zwar wurden beide Firmen als sehr kompetent und bestens über die Vorarlberger Verhältnisse informiert bezeichnet. Die als besser erachtete methodische Vorgangsweise von Simma & Partner, die Gruppen- anstelle von Einzelgesprächen und Einrichtung von Workshops sowie u.a. die Einrichtung eines Lenkungsausschusses, der laufend informiert wird und steuernd eingreifen und grundsätzliche Entscheidungen über die einzuschlagende Richtung treffen kann, vorsieht, die Ausweitung des Angebotes hinsichtlich der Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzeptes für das geplante Sozialzentrum in Schruns, das als Grundlage für die Architektenausschreibung herangezogen werden könnte sowie die weitaus umfangreichere Referenzliste von Simma & Partner in diesem speziellen Bereich haben jedoch schlußendlich den Ausschlag für die Beauftragung dieses Beratungsunternehmens gegeben. Als negativ ist allerdings die mangelnde Nachprüfbarkeit des konkreten Zeitaufwandes zu werten, da im Gegensatz zum PRO-Team keine genauen Zeitaufzeichnungen geführt werden. Auf Anfrage, ob nicht auch Simma & Partner solche ZeitaufZeichnungen führen könnte, wurde zur Antwort gegeben, daß keine Stunden, sondern Lösungen verkauft werden. Nach Erteilung des Auftrages soll das Angebot dem Land vorgelegt werden, das die Kosten entsprechend der Bevölkerungszahl auf die einzelnen Gemeinden aufteilen und die unterschiedlichen Finanzzuweisungen errechnen und bekanntgeben wird. Im Anschluß daran werden die einzelnen Gemeinden zu beschließen haben, ob sie sich an diesem Beratungsauftrag beteiligen. Der Vizebürgermeister informiert über die im Zuge der Vorerhebungen mit den Bürgermeistern des Tales geführten Gespräche. Lorüns und Stallehr haben bereits abgesagt, da sie nach Bludenz ausgerichtet sind. Gaschurn will sich an den Kosten für die Vorerhebungen und den Beratungsauftrag beteiligen, St. Gallenkirch nur an der Information. Tschagguns hat sich bisher bedauerlicherweise an einer Beteiligung nicht interessiert gezeigt, da dort die Probleme hinsichtlich Altenhilfe und -betreuung dzt. und bis auf weiteres offensichtlich überschaubar und geklärt erscheinen. In der Gemeindevertretung besteht Einigkeit darüber, daß mit Ausnahme von Lorüns und Stallehr alle Gemeinden des Tales, auch die Gemeinde Tschagguns, in das Konzept eingebunden werden sollen, zumal sich der Anteil der einzelnen Gemeinden an den Kosten des Beratungsauftrages, gemessen an den Kosten des Gesamtkonzeptes Sozialzentrum, die sich auf S 40 Mio. bis S 50 Mio. belaufen werden - dzt. betragen die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegebett S 2 Mio. -, minimal ausnimmt. Die Notwendigkeit der Erstellung eines umfassenden KSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight onzeptes unter Einbindung aller Gemeinden und Einbeziehung der vorhandenen sozialen Einrichtungen und Organisationen vor Errichtung eines Sozialzentrums bedarf keiner näheren Erläuterung. Auch erwartet man sich vom Beratungsunternehmen professionelle Unterstützung in puncto Öffentlichkeitsarbeit und Problembewußtseinsmachung. Auf das Angebot selbst zurückkommend stellt der Vizebürgermeister klar, daß die Fahrkosten des Projektleiters von Dornbirn nach Schruns usw. im Angebot bereits berücksichtigt sind und die Position "Spesen nach Aufwand" lediglich Besichtigungstouren -9 - udgl. beinhaltet. Den Auftrag über den Stand zu vergeben, läßt sich aus verschiedenen Gründen nicht bewerkstelligen. Zum einen beteiligen sich nicht alle Standesgemeinden daran und zum anderen liegt die zukünftige Entwicklung des Alters- und Pflegeheimes im vorrangigen Interesse von Schruns. Die Altersvorsorge in Schruns wird als eine der wichtigsten Fragen der Zukunft, die es zu lösen gilt, erachtet und es wird die Erwartung der Einbeziehung aller Fraktionen und breite Mitarbeit ausgesprochen. Demgemäß soll auch das Ergebnis entsprechend präsentiert und politisch außer Streit gestellt werden. Der Vizebürgermeister spricht an dieser Stelle den Mitgliedern des Sozialausschusses für das bisher überaus kameradschaftliche Klima, die Unterstützung und informellen Diskussionen und Beiträge aus. Helmut Neuhauser verwehrt sich jedoch gegen die in der letzten Sitzung gemachte Unterstellung, daß seine Fraktion Schuld daran sei, daß kein Personal zu bekommen sei. Abschließend wird die Erstellung eines Altenhilfekonzepts für die Region Außermontafon und eines Betriebskonzeptes für eine stationäre Einrichtung in Schruns auf Grundlage des eingereichten Angebotes an die Beratungsgruppe SIMMA & PARTNER um die Anbotsumme von insg. S 6 3 3 . 0 0 0 , — excl. MWSt. vergeben, (einstimmige Beschlußfassung) zu 9) Auf Grund des neu erlassenen Getränkesteuergesetzes des Landes sind die Gemeinden aufgerufen, ihre Getränkesteuerregelungen an die geänderten rechtlichen Bestimmungen anzupassen und neue Verordnungen zu erlassen. Ein Verordnungsentwurf wurde den Mandataren mit der Einladung zur Sitzung übermittelt. Der Vorsitzende informiert über die Neuerungen, weist jedoch darauf hin, daß zwar verschiedene formelle Änderungen z.B. hinsichtlich der Einreichung einer Erklärung eintreten werden, der Umfang der Besteuerung jedoch nicht verändert werden soll. In der stattfindenden Diskussion wird erneut die Befreiung von Pensionsfrühstücksgetränken wie Kaffee, Tee, Orangensaft usw., welche im Pensionspreis inbegriffen sind, angesprochen. Diesbezüglich hat sich gegenüber der früheren Regelung keine Änderung ergeben, und es bestehen nach wie vor unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Zulässigkeit dieser Ausnahme. Eine Klarstellung erfolgt insofern, als ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß für Speiseeis, das zusammen mit (nicht mit dem Eis verarbeiteten) Früchten verabreicht wird, keine Steuerpflicht besteht, wenn der Früchteanteil wertmäßig überwiegt. In weiterer Diskussion wird angeregt, auch Speiseeis, das zusammen mit anderen Speisen zu einem Pauschalpreis angeboten wird, jedoch selbständig verabreicht wird, wie z.B. Desserteis, das im Pensionspreis inbegriffen ist, von der Steuerpflicht auszunehmen. Diese Anregung findet mehrheitliche Zustimmung, und es wird einstimmig die Erlassung nachstehender Getränkesteuerverordnung beschlossen: -10- Getränkesteuerverordnung der Marktgemeinde Schruns Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 8. 9. 1993 beschlossen, aufgrund des § 15 Abs. 3 Zif. 2 des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 30/1993, i. V. m. den §§ 1 und 7 des Getränkesteuergesetzes, LGBI. Nr. 51/1993, im Bereich des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Schruns nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Getränkesteuer einzuheben. §1 Steuergegenstand (1) Der Getränkesteuer unterliegt die entgeltliche Lieferung von a) Getränken, b) Speiseeis, einschließlich darin verarbeiteter odeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight r dazu verabreichter Früchte, jeweils einschließlich der mitverkauften Umschließung und des mitverkauften Zubehörs. Wird Speiseeis zusammen mit (nicht mit dem Eis verarbeiteten) Früchten verabreicht, so ist keine Steuerpflicht gegeben, wenn der Früchteanteil wertmäßig überwiegt. (2) Getränke sind alle, üblicherweise dem Stillen des Durstes oder der Befriedigung eines geschmacklichen Bedürfnisses dienenden Flüssigkeiten. Alkoholfreie Getränke sind Getränke mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 0, 5 v. H. Volumen oder weniger. (3) Ausgenommen von der Besteuerung sind a) b) c) d) e) (4) Lieferungen von Milch, Lieferungen im Sinne des § 10 Abs. 2 Zif. 4 des Umsatzsteuergesetzes 1972 i. d. g. F., wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht am Ort der Produktion erfolgt und wenn keine Beförderung oder Versendung vorliegt (Wein-Abhofverkauf), Lieferungen zur unmittelbaren Konsumation in Verkehrsmitteln an die Fahrgäste oder das Personal, soweit nicht die vom Verkehrsmittel zurückgelegte Strecke überwiegend in der Marktgemeinde Schruns liegt, mitverkaufte Umschließungen, die eine selbständige Ware darstellen (z. B. Kisten) oder gegen Rückerstattung eines gesondert in Rechnung gestellten Entgelts zurückgenommen werden (Pfandflaschen), Lieferungen von Getränken und Speiseeis, soweit sie in Krankenhäusern und Altersheimen im Rahmen der allgemeinen Verpflegung oder aufgrund einer ärztlichen Verwendung an Patienten abgegeben werden. Ebenfalls unterliegen der Getränkesteuer nicht a) b) c) Pensionsfrühstücksgetränke, wie Kaffee, Tee, Orangensaft, usw., welche im Pensionspreis inbegriffen sind, Milchmixgetränke, Speiseeis, das zusammen mit anderen Speisen zu einem Pauschalpreis angeboten, jedoch selbständig verabreicht wird, wie z. B. Desserteis, das im Menüpreis inbegriffen ist. Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuer (1) Das Entgelt bemißt sich nach § 4 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 i. d. g. F. Nicht zum Entgelt gehören die Getränkesteuer, die Umsatzsteuer sowie das Bedienungsgeld. (2) Ist in einem Preis ein steuerfreies und ein steuerpflichtiges Entgelt zusammengefaßt, so ist Bemessungsgrundlage nur jenes Entgelt, das anteilsmäßig auf das Getränk oder Speiseeis entfällt. Sofern es der Verwaltungsvereinfachung dient und der Steuerertrag nicht wesentlich verändert wird, kann die Gemeinde mit dem Steuerpflichtigen in derartigen Fällen eine pauschale Festsetzung vereinbaren. (3) Die Abgabe beträgt für alkoholhaltige Getränke und Speiseeis 10 v. H. des Entgeltes, für alkohlfreie Getränke 5 v. H. des Entgeltes. § 3 Steuerschuldner Zur Entrichtung der Getränkesteuer ist der Unternehmer verpflichtet. Unternehmer ist jeder, der im Rahmen einer nachhaltigen selbständigen Tätigkeit Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 tätigt. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld (1) Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Lieferung des Getränkes bzw. des Speiseeises an den Abnehmer. Abnehmer ist jeder, an den die Lieferung nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs im Rahmen einer nachhaltigen Tätigkeit erfolgt. (2) Für die entgeltliche Lieferung gilt § 3 Abs. 1, 7 und 8 des Umsatzsteuergesetzes 1972 i. d. g. F. (3) Die Getränkesteuer ist innerhalb eines Monats und 10 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem die Lieferung erfolgt, zu entrichten. Die Getränkesteuer gilt mit der Einzahlung als festgesetzt. Der § 82 Abs. 2 und 3 des Abgabenverfahrensgesetzes, i. d. F. LGBI. Nr. 3/1992, gilt sinngemäß. § 5 Ermittlung der Steuerschuld (1) Der Steuerschuldner hat über alle von ihm in einem Kalendermonat an den Abnehmer erfolgten Lieferungen von Getränken und Speiseeis sowie über die daraus erzielten Erlöse Aufzeichnungen zu führen und danach die Steuerschuld zu ermitteln. (2) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Gemeinde diesem die Ermittlung der Steuerschuld aufgrund des in einem Kalendermonat erfolgten Wareneinsatzes oder Wareneinganges bewilligen. Eine derartige Bewilligung setzt voraus, daß die Ermittlung und Einhebung der Steuer dadSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight urch einfacher und das Steuerergebnis nicht wesentlich verändert wird. -11- Wird die Steuerschuld nach dem Wareneinsatz bzw. Wareneingang ermittelt, darf der Steuerschuldner für Schwund 2 v. H., ist der Steuerschuldner ein Gastgewerbetreibender 4 v. H. der Bemessungsgrundlage außer Ansatz lassen. Liegt beim Steuerschuldner Eigenverbrauch vor, kann dieser die Bemessungsgrundlage pauschal um weitere 2 v. H. kürzen. § 6 Getränkesteuererklärung Über die gemäß § 5 ermittelte Steuerschuld hat der Steuerschuldner bis Ende März des folgenden Jahres der Gemeinde eine Jahreserklärung (Getränkesteuererklärung) vorzulegen. Die Getränkesteuererklärung hat zumindest Angaben über die monatlichen Bemessungsgrundlagen und Steuerschulden, getrennt für alkoholhaltige und alkoholfreie Geränke sowie für Speiseeis, zu enthalten. Es sind hiefür die von der Gemeinde aufgelegten Vordrucke zu verwenden. § 7 Vereinbarungen mit Steuerschuldnern Erfolgen steuerpflichtige Lieferungen nur vorübergehend, kann die Abgabenbehörde mit dem Steuerschuldner eine besondere Vereinbarung (z. B. Ermittlung oder Fälligkeit der Steuer, Steuerhöhe) treffen, wenn dadurch eine Verwaltungsvereinfachung erreicht und das Steuerergebnis nicht wesentlich verändert wird. §8 Wirksamkeitsbeginn Diese Verordnung tritt mit 1. 10. 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Getränke- und Speiseeisabgabeordnung der Marktgemeinde Schruns vom 17. 4. 1992 außer Kraft. Auf Tatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht wurden, ist die zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft gestandene Getränkesteuerverordnung weiterhin anzuwenden zu 10) In Anbetracht der drohenden negativen Auswirkungen auf die gesamte Talschaft wie Umlenkung der Kaufkraftströme und existenzielle Gefährdung von Nahversorgungsbetrieben, damit einhergehend der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Ver- kehrsproblematik, usw., wird zum Entwurf für eine Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Zulässigkeitserklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bludenz eine negative Stellungnahme abgegeben. Neben den vorangeführten negativen Auswirkungen werden auch Bedenken in sozialer Hinsicht geäußert, und es wird kritisiert, daß der Landesraumplan lediglich von den Bludenzer Verhältnissen ausgeht und überregionale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt. Das geplante EKZ in Bludenz wird somit aus überörtlicher Sicht als totales Fehlkonzept beurteilt und die Einschaltung des Landesvolksanwaltes gefordert. zu 11) Seitens der Sozialdemokraten und Parteifreie wird die Ansicht vertreten, daß der Bürgermeister im Gemeindevorstand aufgrund seines Informationsvorsprungs sowie der ihm im Gemeindegesetz eingeräumten Rechte wie Aufstellung der Tagesordnung, Vorsitzführung in den Sitzungen, usw. , dominiert, und es auch angesichts der ständig wachsenden Aufgaben, die eine einzelne Person überfordern, ratsam erscheine, eine Geschäftsordnung für die Behandlung von Gegenständen im Gemeindevorstand zu erlassen. Damit soll eine Entlastung des Bürgermeisters und annähernde Gleichstellung der übrigen Gemeindevorstandsmitglieder, sowohl was die Aufgabenstellung als auch Wahrnehmung der Verantwortung betrifft, bewirkt und eine Teamarbeit unter gleich Berechtigten und gleich Informierten ermöglicht werden. Nicht mehr jeder Gemeinderat soll für alles zuständig sein, sondern jedem ein gewisser klar eingegrenzter Aufgabenbereich übertragen werden. Diese Möglichkeit wurde vom Landesgesetzgeber auch eröffnet, und man sollte dieses "tote Kapital" nicht liegen lassen. Selbstverständlich könne ein solcher Beschluß heute noch nicht gefaßt werden, da zuvor Parteienverhandlungen stattfinden müßten, weshalb auch der Antrag so zu verstehen wäre, in diese Richtung tätig zu werden und einen Ausschuß mit Vertretern aller in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen einzurichten. Der Vorsitzende ruft die Ressortzuweisung im Sozialbereich an den Vizebürgermeister und die Mitarbeit und Vorsitzführung der Vorstandsmitglieder in den verSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight schiedenen Ausschüssen in Erinnerung. Parteiengespräche und -Verhandlungen außerhalb des Gemeindegesetzes lehnt er ab. Zudem werde zum einen immer wieder argumentiert, daß ein nicht hauptberuflich tätiges Gemeindevorstandsmitglied zeitlich gar nicht in der Lage wäre, die gesamte Aufgabenvielfalt im Detail wahrzunehmen und auf Informationen des Bürgermeisters angewiesen zu sein, zum anderen soll er mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert und ihm weitere Verantwortung aufgebürdet werden. Der Gemeindevorstand ist nach dem Gemeindegesetz aufgerufen, als Verwaltungs- und Entscheidungsorgan die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erledigen. Er ist somit kein "Diskutier-Organ", das nur auf Anträge der einzelnen Mitglieder wartet, sondern er hat Entscheidungen über die Erledigung der laufend anfallenden Geschäfte zu treffen. Dr. Siegfried Marent entgegnet diesen Ausführungen mit einem Verweis auf § 66 GG., der eine Teamarbeit ausdrücklich ermöglicht. Nach weiterer Diskussion und Stattgebung des Antrags auf Ende der Debatte wird der Antrag auf Entlastung des Bürgermeisters durch eine neue Geschäftsordnung des Gemeindevorstands stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Sozialdemokraten und Parteifreie) abgelehnt. zu 12) - 14) Diese Tagesordnungspunkte werden auf Antrag von GR Ing. Werner Netzer einstimmig vertagt. Erwin Riedle hält fest, daß er in seiner Funktion als Obmann des Prüfungsausschusses zu Punkt 12 eine umfangreiche Stellungnahme abzugeben beabsichtigt, was jedoch heute aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich ist. zu 15) Rudi Bitschnau bezeichnet den von Dipl.Ing. Egg erstellten Gestaltungsvorschlag als in Ordnung, würde es jedoch begrüßen, wenn zur richtigen Entscheidungsfindung weitere Vorschläge und Ideen vorliegen würden. Er spricht sich daher für die Durchführung eines öffentlich auszuschreibenden Ideenwettbewerbs aus. In der stattfindenden Diskussion wird zu Bedenken gegeben, daß die Durchführung eines öffentlichen Ideenwettbewerbs die Einrichtung einer Fachjury und Preisausschreibung bedingt, was die Realisierung des Projektes verzögert. Allerdings könnte die Bevölkerung im Rahmen eines Ideenwettbewerbs stärker eingebunden werden. Hinsichtlich der beabsichtigten Neugestaltung des Kirchplatzes wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Dr. Siegfried Marent, der sich mit dem Vorschlag von Dipl. Ing. Egg einverstanden erklärt) die Ausschreibung eines öffentlichen Ideenwettbewerbs beschlossen. Mit der Festlegung der Preisgelder und Abklärung der genauen Formalitäten wird der Gemeindevorstand betraut. Gegen die beiden vorausgegangenen (35. und 36.) Verhandlungsschriften werden keine Einwände erhoben, sodaß diese gem. § 47 Abs. 5 GG. als genehmigt gelten. zu 16) Unter "Allfälliges" erfolgt keine Wortmeldung. Ende der Sitzung: 00.20 Uhr Schruns, am 10.9.1993 Der Schriftführer: