19630731_GVE042

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:58
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1963-07-31
Erscheinungsdatum 1963-07-31
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 1.8.1963 21.004/3 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 31.7.1963 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 42. öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Igele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz; sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Brugger Georg und Mangeng Josef für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Nels Josef und Huter Otto für die FPÖ; sowie Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ; Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Mähr Armin, Gantner Christlan, Med.Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin, Fiel Franz und Bauer Rudolf. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Rechnungsabschluss 1962; Genehmigung; 2. Neuregelung des Landesstrassenbereiches in der Marktgemeinde Schruns (Zufahrt in das Silbertal); Stellungnahme; 3. Vermögen der ehem. Bezirksschützengilde Schruns; Verwertung; 4. Fremdenheim-Konzessionen; Lokalbedarf-Stellungnahme; 5. Schulgesetze-Landtagsbescchlüsse; Stellunglahme; 6. Förderungsbeiträge; 7. Bauabstandsnachsichten; B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES BESCHLÜSSE: zu 1.) Der Bericht des Finanzüberprüfungsausschusses Über das Ergebnis der Revision des Gemeinderechnungsabschlusses und des Abschlusses des Wasserwerkes der Marktgemeinde Schruns für das Verwaltungsjahr 1962 wird zur Kenntnis genommen. Die Anträge und Anregungen des Überprüfungsausschusses finden nach eingehender Debatte folgende Erledigung: a) die Arbeiten für die Fertigstellung des Spiel- u. Turnplatzes für die Volksschule Gamplaschg sind vom Gemeindebauhof in Eigenregie, möglichst noch vor Beginn des Schuljahres 1963/64 auszuführen; b) bei der Agrarbezirksbehörde ist die Aufnahme des Ausbaues des Hofweges, Kapieschaweges, Briferweges und Gamplaschgerweges in da« Güterwegbauprogramm mit Nachdruck zu betreiben. Besondere Dringlichkeit kommt dem Ausbau des Hofweges / Kapieschaweges zu, weshalb ehemöglichst eine Abordnung der Interessenten unter Beiziehung von Gemeindevertretern diesbezgl. bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz vorstellig werden soll. -2- Im übrigen ist der Gemeindebauhof zu veranlassen, daß ungeachtet dieser vorgesehenen Wegausbauten- u. Neubauten die Wege in den Parzellen Brif, Gamplaschg / Kropfen und Gamprätz besser als bisher instandgehalten werden. Die Anlegung grösserer Reserven von geeignetem Ausbesserungsmaterial erscheint notwendig. c) das seinerzeit eingesetzte Komitee soll sich bis zur kommenden Beratung der Gemeindevertretung nochmals mit der Notwendigkeit der Anschaffung einer neuen, leistungsfähigen Buchungsmaschine befassen und einen konkreten Antrag mit Vorschlag der Finanzierung einbringen; d) die Abwicklung des Parteienverkehrs des Arbeitsamtes Bludenz für die Arbeitslosen der Gemeinden der Ausserfratte im Marktgemeindeamt Schruns ist wegen Raummangel künftighin Einzustellen. Im Einvernehmen mit dem Arbeitsamt Bludenz sollen vom Marktgemeindeamt Schruns geeignete Ersatzräumlichkeiten (Batlogghalle - Räume unter dem Bühnentrakt) für den Arbeitslosen-Parteienverkehr gesichert werden. Der hiefür entstehende Aufwand (Miete, Heizung, Reinigung usw.) wäre auf die Gemeinden anteilmässlg nach der Zahl ihrer betreuten Arbeltslosen zu verumlagen. e) der Vermietung eines Klassenraumes an das Schreibmaschinenkursinstitut Willy Scheidegger / Zürich-Salzburg wird auf Grund des Ergebnisses der eingeholten Informationen über dieses Unternehmen und der vorliegenden Zustimmung des Bezirksschulrates zugestimmt; und f) die einzelnen Abteilungen (Gde.Krankenhaus, Schulen usw.) sind anzuweisen, künftighin beim Einkauf von Reinigungsbehelfen nur mehr die Verkaufsorganisationen der Vorarlberger Blindenvereinigungen (Vlbg. Blindenbund u. Kriegsblindenwerkstätte Immler) zu berücksichtigen. Schliesslich wird der vorgelegte Gemeinderechnungsabschlus 1962, der bei Gesamteinnahmen von S 9.597.571, 94 und Gesamtausgaben von S 9.303.111, 53 einen Gebarungsüberschuss von S 294.460, 41 aufweist einstimmig genehmigt und dem Gemeindekassier die Entlastung erteilt. Nachfolgend die Übersicht über die Gebarung 1962: ERFOLGSGEBARUNG: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Allg. Verwaltung öffentl. Ordnung u. Sicherh. Schulwesen Kulturwesen Fürsorgewesen-Jugendhilfe Gesundheitswesen Bau-Wohnungs-Siedlgs. W. öffentl. Einrichtungen Wirtschaftl. Untern. Finanz- u. Vermögens verw. Einnahmen: Ausgaben: 134.074, 67 37.181, 73 74.793, 46 7.594, 27 345.952, 27 1.320.198, 97 472.837, 90 1.101.880, 24 -.5.719.917, 53 521.986, 27 90.590, 81 541.347, 27 61.599, 92 506.493, 29 1.433.164, 15 1.430.887, 48 1.637.941, 56 132.125, 88 1.467.147, 47 9.214.486, 16 7.823.284, 10 -3- FERMÖGENSGEBARUNG: Einnahmen: Darlehen Schuldentilgung Wertpapiere-Beteiligungen Ankauf v. Liegenschaften Abschreibung Gde.Krankenh. 300.000.270.000.37.387, 78 1.080.727, 43 -.10.000.-.119.100.46.700.________________________________ 383.087, 78 1.479.827, 43 SUMME DER ERFOLGSGEBARUNG: SUMME DER VERMÖGENSGEBARUNG: GEBARUNGSÜBERSCHUSS: Ausgaben: 9.214.484, 16 7.823.284, 10 383.087, 78 1.479.827, 43 -.294.460, 41 ________________________________ 9.597.571, 94 9.597.571, 94 Ferner wird die Gewinn- u. Verlustrechnung des Wasserwerkes der Marktgemeinde Schruns für das Verwaltungsjahr 1962, die bei Gesamteinnahmen von S 586.457, 25 und Gesamtausgaben von S 301.102, 21 einen Gewinn von S 285.355, 04 (buchmässig) aufweist, einstimmig genehmigt. zu 2.) Die Landesstrassenverwaltung beabsichtigt nach nunmehriger Fertigstellung der Umfahrungsstrasse eine Neuregelung des Bereiches der Landstrassen vorzunehmen. Die neue Umfahrungsstrasse (Bereich Wohnhaus Hueber Jakob / Rhätikonstrasse - Wohnhaus Kasbauer / Silvrettastr.) soll als Landstrasse I.O. Nr. 22 erklärt werden. Zwecks Sicherung des Anschlusses der Silbertalerstrasse (Landstr. II.O. Nr. 188) an die Landstrasse I.O. Nr. 22 soll nunmehr entweder die Ausserlltzstrasse (derzeit L.I.O. Nr. 22) oder aber die Batloggstrasse (Gemeindestrasse) zur Landstrasse XI.0. Nr. 188 erklärt werden. Der übrige Bereich der bisherigen alten Montafonerstrasse wird ex lege zur Gemeindestrasse erklärt. Der Gemeindevertretung ist Gelegenheit geboten, zu dieses beabsichtigten Neuregelung Stellung zu nehmen. Nach eingehender Debatte ergibt sich nachstehende Beschlussfassung: a) die Marktgemeinde 8ehruns spricht sich für eine Erklärung der Batloggstrasse (derzt. Gemeindestrasse) als Landstrasse II.O. (offizielle Verbindung Montafonerstrasse L.I.O.Nr.22 - Silbertalerstrasse) und für eine Übernahme der Ausserlltzstrasse als Gemeindestrasse aus unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß seitens der Landesstrassenverwaltung noch vor Erklärung der Ausserlitzstrasse zur Gemeindestrasse das restliche 43o m lange enge Tellstück dieses Strassenzuges frostsicher ausgebaut und ein entsprechender, bereits in Aussicht gestellter Landesbeitrag zur Beseitigung der Engapßstelle beim Hotel Krone (Ablösung des Wohn- u. Geschäftshauses Nr. 93 - Tornaselli) gewährt wird; b) vor Erklärung der Silvrettastrasse (derzt. L.I.O. Nr. 22) im Bereich: Friedhof - Einmündung in die neue Umfahrungsstrasse zur Gemeindestrasse, wäre seitens der Landesstrassenverwaltung die 1962 zugesicherte - bis 1965 in Aussicht gestellte – Erneuerung der Strassenoberfläche und des Belages im Zusammenhange mit der Errichtung einer Gehsteiganlage vorzunehmen; Stimmenmehrheitliche Beschlussfassung; (Gegenstimmen: Bgm. Marent Franz und GV. Würbel Karl, die sich für eine Belassung der Batloggstrasse als Gemeindestrasse und der Ausserlitzstrasse als Landesstrasse aussprechen.) -4- zu 3.) Die Schützengilde Montafon, Vandans hat beim Landeshauptmann f. Vlbg. um Zuweisung des Vermögens der ehemaligen bis 1938 bestandenen Bezirksschützengilde Schruns, bestehend aus dem Schießstandgebäude Bp. 838 K.G. Schruns, angesucht. Nach Anhörung der bei der Beratung anwesenden Funktionäre der Schützengilde Montafon wird die beantragte Überlassung des Liegenschaftsvermögens der ehem. Bezirksschützengilde Schruns an die als Rechtsnachfolgerin anzusehende Schützengilde Montafon mit dem derzeitigen Sitz in Vandans stimmenmehrheitlich in schriftlichem Abstimmungsverfahren (15 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) befürwortet und gebilligt unter der Voraussetzung, daß der Schützengilde Montafon folgende Bedingungen auferlegt werden. "Nach den derzeitigen Statuten der Schützengilde Montafon wäre im Falle einer etwaigen Vereinsauflösung die Gemeinde Vandans zur vorübergehenden Verwaltung des Vereinsvermögens Berufen. Infolge der Einbringung des Liegenschaftsvermögens der ehem. Bezirksschützengilde Schruns wäre im Falle einer etwaigen Auflösung der Schützengilde Montafon die Verwaltung des eingebrachten Liegenschaftsvermögens von Schruns bezw. im Falle einer erfolgten zwischenzeitlichen Verwertung desselben der hiedurch erzielte Zuwachs des Vereinsvermögens wiederum der Marktgemeinde Schruns zur Verwaltung zu übergeben. Sollte sich andererseits jemals in Schruns eine eigene Schützengilde bezw. Schützenvereinigung bilden, so hätte die Schützengilde Montafon über Verlangen dieser Vereinigung derselben das von der Bezirksschützengilde Schruns übernommene Vermögen bezw. im Falle einer zwischenzeitlich erfolgten Verwertung desselben der hiedurch erzielte Zuwachs des Vereinsvermögen in irgendeiner Form zurückzuerstatten.“ (Antrag: GV. Nels J.) In weiterer Folge beschliesst die Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich (Gegenstimme Bgm. Marent Franz), daß der Schützengilde Montafon, Vandans, als weitere Auflage, die Bedingung auferlegt wird, daß der derzeitige Schrunser Schießstand (Bp.838) aus Gründen der Sicherheit für die Benutzer der Silbertalerstrasse und des Briferweges für Schießzwecke nicht mehr benützt werden darf. (Zusatzantrag: GR. Durig Franz - GV. Würbel Karl) zu 4.) Die Verleihung von „Fremdenheim- GastKonzessionen an Frau Zangerle Heidi, Schruns, Herrn Stemer Hermann, Schruns, Batloggstrasse befürwortet, der Lokalbedarf wird als gegeben u. SchankgewerbeVeltlinerweg Nr. 809 und an Nr. 448 wird einstimmig erachtet. zu 5.) Zu den vom Vlbg. Landtag gefassten, als nicht für dringlich erklärten Gesetzesbeschlüssen über den Aufbau, die Organisationsformen und die Klassenschülerzahlen der öffentlichen Pflichtschulen (Pflichtschulorganisationsgesetz) und über die Zusammensetzung der Kollegien des Landesschulrates und der Bezirksschulräte (Schulratgesetz) wird Stellung genommen. Eine Volksabstimmung Über diese Gesetze wird nicht verlangt. (Einstimmige Beschlussfassung) -5- zu 6.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem österr. Krebsforschungsinstitut S 1.000.- (1963) b) dem österr. Schwarzen Kreuz, Lds. Verb. Vlbg. S 1.000.- (1963); und e) dem Ski Club Montafon für die Abhaltung der nordischen Landesmeisterschaften 1964 und die hiefür erforderliche Instandsetzung der Ing. Ohnebergschanze in Tschagguns S 7.500, -; (Einstimmige Beschlussfassung) zu 7.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a)von 7, 75 m bis auf 5, 00 m gegenüber Gp. 3228/1 für einen Strassenmeistereistützpunkt der Landesstrassenverwaltung bei der Landbrücke; b) von 4, 00 m bis auf 1. m gegenüber Gp. 1051 und Gp. 1127 für einen Windfanganbau beim Wohnhaus des Gerl Leopold, Schruns, Feld-Weg Nr. 624; und c) von 4, 00 m bis auf 2, 00 m gegenüber Gp. 753/2 und Gp. 758 für einen Wohnhausneubau der Eheleute Benedikt und Oliva Küng; Schruns Nr. 123 an der Gantschierstrasse; Die Zustimmung der betroffenen Anrainer liegt in jedem Falle vor. (Einstimmige Beschlussfassung) Unter BERICHTE wird zur Kenntnis gebracht: a) daß gegen den Beschluss der Gde.Vertretung vom 3.7.1963, betreffend die Erstellung eines Parkplatzprovisoriums auf der Löwenbündte zwei Aufsichtsbeschwerden eingebracht wurden, denen lt. aufsichtsbehördlicher Feststellung eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt; b) die vom Bauausschuss zwischenzeitlich vorgenommene Vergabe der Sonderprojekte füSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight r den Neubau der Hauptschule Schruns (ElektroInstallation sowie Heizung und Sanitäre Anlagen) an Ing. Bitschnau Robert / Feldkirch und das Techn. Büro Ing. + Plank-Ing. Göstl / Hard; c) daß die von der Gde.Vertretung beschlossene Neufassung der Kurtaxordnung (Fassung 1963) aufsichtsbehördlich genehmigt wurde; d) daß derzeit am Golm in Tschagguns über Veranlassung der Marktgemeinde Schruns ein Team des österr. Rundfunks mit dem Studium und den Vorarbeiten für die Projektierung einer Anlage zur Verbesserung der Fernsehverhältnisse im äusseren Montafon beschäftigt ist; und e) daß entsprechend einer Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz der Bereich der gesamten Montafonerstrasse einschl. neuer Umfahrungsstrasse vom Moped-Nachtfahrverbot ab sofort ausgenommen ist und eine entsprechende Berichtigung der diesbezgl. Verbotszeichen veranlasst wurde. Unter Allfälligem a) angeregt (GV. Juen Franz Josef), aus Gründen der Verkehrssicherheit im Zuge der Errichtung des Parkplatzprovisoriums gleichzeitig auch eine eigene Zufahrtsstrasse zu diesem Parkplatz von der Bahnhofstrasse aus abzulegen); und -6- b) angeregt (GV. Nels Josef), sich im Hinblick auf die Auswirkungen der neuen Schulgesetze und den vorgesehenen zweiten Klassenzug an den Hauptschulen zu vergewissern, ob der projektierte Neubau der Hauptschule Schruns mit seinem auf die bisherigen schulischen Verhältnisse abgestellten Raumbedarf den künftigen Erfordernissen entspricht. Die Niederschrift über die vorausgegangene 41. Sitzung der Gemeindevertretung, gegen die kein Einwand erhoben wurde, wird als genehmigt erklärt. Ende der Beratung: 23.50 Uhr Tag der Verlautbarung: 1.8.1963 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) rt-lir -JOWlU i O U 1 U i t S A Ä J UCi neu, g u v l'iCU«» O.J.V3 »UAÖXWöCtiWöi Vbgm4Igele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Hutter Josef, Pritä Josef und Dur ig Franz, sow Gemeindevertreter und Ersatzmänner! Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Jos Hermann, Brugger Georg und Mangeng Josef für Stofleth Franz Josef, Dipl>Ing.Jäger Karl Lud Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspart Nels Josef und Huter Otto für die FPÖ;sowie , JosefjWürbe1 Karl und Ruprecht Ernst für die Die Beschlussfähigkeit ist gegeben» Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Mag * Ph »Heinzle Hu Mähr Armin, Gantner Christlan, Me r» TNvi A I H w l «Vi TTrit.t-? y>> TS-} o l Urnaw rt-lir -JOWlU i O U 1 U i t S A Ä J UCi neu, g u v l'iCU«» O.J.V3 »UAÖXWöCtiWöi Vbgm4Igele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Hutter Josef, Pritä Josef und Dur ig Franz, sow Gemeindevertreter und Ersatzmänner! Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Jos Hermann, Brugger Georg und Mangeng Josef für Stofleth Franz Josef, Dipl>Ing.Jäger Karl Lud Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspart Nels Josef und Huter Otto für die FPÖ;sowie , JosefjWürbe1 Karl und Ruprecht Ernst für die Die Beschlussfähigkeit ist gegeben» Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Mag * Ph »Heinzle Hu Mähr Armin, Gantner Christlan, Me r» TNvi A I H w l «Vi TTrit.t-? y>> TS-} o l Urnaw rt-lir -JOWlU i O U 1 U i t S A Ä J UCi neu, g u v l'iCU«» O.J.V3 »UAÖXWöCtiWöi Vbgm4Igele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Hutter Josef, Pritä Josef und Dur ig Franz, sow Gemeindevertreter und Ersatzmänner! Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Jos Hermann, Brugger Georg und Mangeng Josef für Stofleth Franz Josef, Dipl>Ing.Jäger Karl Lud Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspart Nels Josef und Huter Otto für die FPÖ;sowie , JosefjWürbe1 Karl und Ruprecht Ernst für die Die Beschlussfähigkeit ist gegeben» Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Mag * Ph »Heinzle Hu Mähr Armin, Gantner Christlan, Me r» TNvi A I H w l «Vi TTrit.t-? y>> TS-} o l Urnaw Vandans zur vorübergehenden Verwaltung des Vereinsverrai berufen. Infolge der Einbringung des Liegenschaftsvermö* der ehern.Bezlrkseehützengilde Sehruns wäre Im Falle einer etwaigen Auflösung der Schützengilde Montafon di< Verwaltung des eingebrachten Liegenschaftsvermögens vor Sehruns bezw.im Falle einer erfolgten zwischenzeitlich« Verwertung desselben der hiedureh erzielte Zuwachs des Vereinsvermögens wiederum der Marktgemeinde Schruns zui Verwaltung zu übergeben. Sollte sich andererseits jemals In Schruns eine eigene Schützengilde^bezw.Schützenvereinlgung bilden, so hätte die Schützengilde Montafon über Verlangen dieser Vereii derselben das von der Bezirksschützengilde Schruns übei nommene Vermögen bezw.im Falle einer zwischenzeitlich erfolgten Verwertung desselben»der hiedureh erzielte Zuwachs des Vereinsvermögen in irgend einer Form zurücl Vandans zur vorübergehenden Verwaltung des Vereinsverrai berufen. Infolge der Einbringung des Liegenschaftsvermö* der ehern.Bezlrkseehützengilde Sehruns wäre Im Falle einer etwaigen Auflösung der Schützengilde Montafon di< Verwaltung des eingebrachten Liegenschaftsvermögens vor Sehruns bezw.im Falle einer erfolgten zwischenzeitlich« Verwertung desselben der hiedureh erzielte Zuwachs des Vereinsvermögens wiederum der Marktgemeinde Schruns zui Verwaltung zu übergeben. Sollte sich andererseits jemals In Schruns eine eigene Schützengilde^bezw.Schützenvereinlgung bilden, so hätte die Schützengilde Montafon über Verlangen dieser Vereii derselben das von der Bezirksschützengilde Schruns übei nommene Vermögen bezw.im Falle einer zwischenzeitlich erfolgten Verwertung desselben»der hiedureh erzielte Zuwachs des Vereinsvermögen in irgend einer Form zurücl Die Niederschrift über die vorausgegangene 41.Sitzung der Gemeindevertretung, gegen die kein Einwand erhoben wurde, wird als genehmigt erklärt. Ende der Beratimgs 23.50 Uhr Tag der Verlautbarung» 1.8.1963