19650707_GVE003

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:02
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1965-07-07
Erscheinungsdatum 1965-07-07
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Inhalt des Dokuments

-1- MAKKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, am 8.7.1965 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 7.7.1965 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Amvesend: Bürgermeister Eugen Isele als Vorsitzender. Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Stofleth Franz Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, ferner die Gemeindevertreter Juen Franz Josef, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig. Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald und Vonier Robert für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian und Ganahl Edmund für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Konzett Manfred, Nels Josef und Werner für die FPÖ; und Bitschnau Werner sowie Filippi Josef für die SPÖ. Ferner anwesend zu Punkt 1 der TO: BSI Hillbrand Anton, Direktor Thomann Max und Hauptschuloberlehrer Wössner Hanns; zu Punkt 2 der TO: HH. Dekan Dr. Hausteiner Theodor. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) Hauptschulunterricht; Führung eines zweiten Klassenzuges; Kindergartenneubau der Pfarrkirche Schruns; Bürgschaftsübernahme; Grunderwerb an der Batloggstrasse - Erbgemeinschaft nach Otto Juen; Überholung von Gemeindestrassen ~ Vergabe der Belagsarbeiten; Förderungsbeiträge; Unter Allfälligem: 6, ) Parkplatzerrichtung im Tobel - Übernahme des Litzsteges bei der Lodenfabrik Borger in das Gemeindeeigentum; 7.) Hauptschulneubau-Kanalisationsanschluss; Vereinbarungen mit H.O. Wekerle; 8.) Fahrgeschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsbereich; Neuregelung; B BERICHTE ALLFÄLLIGES - ANREGUNGEN BESCHLÜSSE: zu 1.) Zum Erlaß des Amtes der Vlbg. Landesregierung Zl. IIa-335/3 v. 30.6.1965, wonach die Beschränkung des zweiten Klassenzuges an der Hauptschule Schruns auf einen die Schüler der Gemeinden Schruns und Tschagguns sowie des Schulsprengels Bartholomäberg-Gantschier einbeziehenden einzigen Pflichtschulsprengel im Sinne des Gde.V. Beschlusses vom 9.6.1965 auf Grund gesetzlicher Bestimmungen genehmigt werden kann, wird eingehend Stellung genommen. Der bei der Beratung anwesende Herr Bezirksschulinspektor begründet diesen Erlaß der Schulaufsichtsbehörde im Detail und empfiehlt die Führung des zweiten Klassenzuges unter Einbeziehung sämtlicher Knaben aus dem Pflicht- u. Berechtigungssprengel der Hauptschule Schruns, wenn schon aus Klassenraumangel eine parallelklassige Führung für Knaben und Mädchen nicht möglich erscheine. Die Sprecher aller Fraktionen (Bgm. Isele Eugen, Ganahl Edmund, Fritz Josef, Fritz Ernst und Juen Franz Josef) verweisen übereinstimmend darauf, daß die Marktgemeinde Schruns mit großen finanziellen Opfern einen Hauptschulneubau errichtet habe, sodaß die Schrunser Bevölkerung mit Recht erwarte, daß ausnahmslos allen Schülern, auch den Mädchen, eine Möglichkeit zum Besuch des zweiten Klassenzuges an der Hauptschule Schruns geboten wird. Da die dem Hauptschulsprengel angehörenden auswärtigen Gemeinden eine über das gesetzliche Erfordernis hinausgehende -2- finanzielle Leistung für den Haupt Schulneubau nicht erbrachten, müsste der Marktgemeinde Schruns als Trägerin der Hauptlast für die Schulraumsicherung ein gewisses Primärrecht der Beschickung der Hauptschule durch ortsansässige Schüler eingeräumt werden. Allenfalls müsste auch eine Änderung des Schulsprengels - zumindest für den zweiten Klassenzug - in Erwägung gezogen werden. Auf Grund der derzeitigen finanziellen Lage kann der Marktgemeinde Schruns auf jeden Fall die Schaffung von zusätzlichem Schulraumes für die Unterbringung auswärtiger Schüler an der Hauptschule Schruns nicht zugemutet werden. GV Juen Franz Josef regt an, eine Abordnung der Gemeindevertretung zu den maßgeblichen Referenten im Amt der Vlbg. Landesregierung zu entsenden, um auch dort den Standpunkt und das berechtigte Anliegen der Gemeinde zu vertreten, Bezirksschulinspektor Hillbrand Anton nimmt zum Vorbringen der Mitglieder der Gde.Vertretung eingehend Stellung und erklärt für den Standpunkt der Marktgemeinde Schruns durchaus Verständnis zu haben. Er selbst vertrete jedoch die Ansicht, daß auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, seitens der Schulaufsichtsbehörde von dem im Gegenstande eingenommenen Standpunkt nicht abgegangen werden könne. Es gäbe für die Gemeinde nur drei Möglichkeiten; a) keinen zweiten Klassenzug einzuführen; b) einen zweiten Klassenzug für den ganzen Hauptschulsprengel beschränkt auf Knaben einzuführen; oder c) einen zweiten Klassenzug parallelklassig für alle Knaben und Mädchen des Hauptschulsprengels einzuführen. Da jedoch der Schulraum für eine parallelklassige Führung des zweiten Klassenzuges nicht zur Verfügung stehe, empfehle er, um wenigstens den Knaben im Hinblick auf ihre Berufsausbildung die Möglichkeit des Hauptschulunterrichtes zu sichern, die Einführung eines zweiten Klassenzuges für den ganzen Hauptschulsprengel, beschränkt auf die Knaben. Nach Entfernung des Herrn BSI spricht sich die Gemeindevertretung für eine sofortige Vorspräche einer Gemeindeabordnung im Amt der Vlbg. Landesregierung aus. Bei dieser Vorsprache soll die Einführung des zweiten Klassenzuges an der Hauptschule im Sinne des Gde.V. Beschlusses vom 9.6.1965 angestrebt werden. Sollte dies nicht gelingen, sollte zumindest die Zusage auf Bereitstellung erhöhter finanzieller Zuweisungen seitens des Landes für den Hauptschulneubau erreicht werden. Als Teilnehmer dieser Abordnung werden bestimmt: Juen Franz Josef, Ganahl Edmund und Fritz Josef. (In Aussicht genommener Termin der Vorsprache Freitag, 9.7.1965 nachmittags). Da die Entscheidung hinsichtlich der Einführung des zweiten Klassenzuges im Hinblick auf die Bereitstellung von Lehrpersonen usw. sehr drängt, fasst die Gemeindevertretung abschliessend folgenden Beschluss: „Sollte die Schulaufsichtsbehörde von ihrem im Erlaß vom 30.6.1965 dargelegten Standpunkt nicht abgehen und einer Sprengelbildung für den zweiten Klassenzug an der Hauptschule Schruns im Sinne des Antrages gem.Gde.V.Beschluss vom 9.6.1965 nicht zustimmen, soll der Antrag auf Einführung des zweiten Klassenzuges im Herbst d.J. für den ganzen Hauptschulsprengel (Pflichtsprengel u. Berechtigungssprengel) beschränkt auf die Knaben, eingebracht werden. (Stimmenmehrheitliche Beschlussfassung - 2 Gegenstimmen GV. Fritz Josef und GV. Tschann Werner). zu 2.) Für ein von der R. K. Pfarrkirche Schruns für die Fertigstellung des Kindergartenneubaues bei der Spar- u. Darlehenskasse f. Montafon in Schruns aufzunehmendes Darlehen von S 300.000. - (Laufzeit 4 Jahre, Zinsfuß 7 % p.a.) wird seitens der Marktgemeinde Schruns, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, die Bürgschaft übernommen. (Einstimmige Beschlussfassung). -3- In diesem Zusammenhange sichert der anwesende HH. Dekan entsprechend der Anregung von GV. Ganahl Edmund zu, beide Abteilungen des Pfarrkindergartens (71 Kinder) im Neubau unterzubringen und den derzeit im Neubau vorgesehenen Bewegungsraum in das alte Kinderheim zu verlegen. zu 3.) Dem Ankauf des zwischen der Batloggstrasse und der Bahntrasse der Montafonerbahn gelegenen Grundbesitzes (Gp. 1000/1 mit 5310 m2. Gp. 1002 mit sowie Fläche der Bp. 892 / Stall mit 147 m2) von der Erbgemeinschaft nach Otto Juen zu S 400.- pro m2 wird, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, grundsätzlich zugestimmt. Dieser Grundbesitz soll für die Errichtung des FremdenverkehrsMehrzweckgebäudes Verwendung finden. Die durch den Ankauf auflaufenden Kosten und Gebühren übernimmt die Marktgemeinde Schruns. Hinsichtlich der Auszahlung der anteilmässigen Kaufsummen werden mit den Erbberechtigten noch gesondert Verhandlungen geführt. Da dieser Grunderwerb im Voranschlag 1965 nicht vorgesehen ist. soll die Bedeckung der Kaufsumme wie folgt vorgenommen werden: Inanspruchnahme von Krediten für den Hauptschulneubau, soweit dieselben für dieses Bauvorhaben nicht benötigt werden und Heranziehung der Hinterlassenschaft nach Durig Ilse, Tschagguns-Latschau Nr. 119. (Grundstückabverkäufe, Hausverkauf, Veräusserung der Wertpapiere und des Mobiliars einschl. der sonstigen Wertgegenstände). Bei Notar Dr. Fend in Bludenz soll mit Nachdruck eine Erledigung des Verlassenschaftsverfahrens zu Gunsten der Gemeinde betrieben werden. Hinsichtlich der Grundstückabverkäufe soll mit dem Herrn Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns in seiner Funktion als Vorsitzender der Grundverkehrskommission Fühlung genommen werden, um diesbesgl. ein entsprechendes Entgegenkommen zu sichern. In diesem Zusammenhange wird zustimmend der am 7.7.1965 erfolgte Abverkauf von Teppichen aus dem Nachlass von Frl. Durig an die Fa. Ziegenfuß / Feldkirch um die Gesamtsumme von S 63.630.(zahlbar zu je einem Drittel am 30.7.1965, 30.9.1965 und 15.2.1965) zur Kenntnis genommen. Ferner wird angeregt (GV. Fritz Ernst), ehemöglichst mit der Nachbargemeinde Tschagguns hinsichtlich einer evtl. Mitbeteiligung am Erwerb des Grundbesitzes von der Erbgemeinschaft nach Otto Juen bezw. an der späteren Miterrichtung von Fremdenverkehrsanlagen auf diesem Grundareal in Verhandlungen zu treten. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Der Überholung der Batloggstraße, der Bahnhofstrasse, der Silvrettastrasse bis zur Abzweigung der Bergbahnstrasse sowie des Kirchplatzes durch Aufbringung eines neuen Belages (Mischgutfeinbelag ca. 12.000 m2 a S 45.- ca) wird infolge des schlechten Fahrbahnazustandes der angeführten Strassenzüge zugestimmt. Die Belagsarbeiten werden der Fa. Nagele & Co., Sulz, zu den Richtpreisen des Offertes vom 23.6.1965 übertragen. Die Bedeckung des im Voranschlag 1965 nicht vorgesehenen Aufwandes soll durch Übertragung von Krediten für die Bauhoferstellung und den Ausbau des Hofweges (beide Vorhaben können heuer nicht ausgeführt werden) erfolgen. (Einstimmige Beschlussfassung.). zu 5.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der Harmoniemusik Schruns S 15.000.- für die Abgeltung der Platzkonzerte und S 10.000, - für die Anschaffung von Trachten und Musikinstrumenten, somit insgesamt S 25.000, -; b) dem Kinderdorf Vorarlberg S 1.000.-; c) dem SOS-Kinderdorf Vorarlberg S 1.000, -; d) dem Österreichischen Schwarzen Kreuz S 500, - und e) dem österr. Krebsforschungsinstitut S 1.000.- (Einstimmige Beschlussf.) -4- zu 6.) Der Errichtung, eines Tages-PKW-Parkplatzes im Tobel im Bereich des Litz-Inundationsgebietes wird zugestimmt. (Die Fa. H. Mayer’s Nachfg, Lodenfabrik verzichtet auf einen weiteren Pacht dieses Grundes und entfernt die Tuchtrockenrahmen). Als Aequivalent hiefür wird der Übernahme des der Fa. H. Mayer‘s Nachfg. gehörenden Litzsteges südlich der Lodenfabrik in das Gemeindeeigentum zugestimmt (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 7.) Die Abwässer des Hauptschulneubaues werden in die dem Anrainer H. Otto Wekerle, Schruns Nr. 434 gehörende Privatkanalisationsleitung 30 cm Ø (entlang des Weges zum Minigolfplatz führend) eingeleitet. Die mit Herrn Wekerle getroffenen Vereinbarungen vollinhaltlich verlesen. (Hauptzugeständnisse: Befreiung von der Wasseranschlussgebühr für ein auf Bp. 12 bezw / Gp. 149/2 zu erstellendes Gebäude, Zugeständnis zur Einleitung der Abwässer von der Bp. 12, Gewährung einer Abstandsnachsicht für ein Bauwerk auf Bp. 12 im derzeit bestehenden Umfange, Einräumung des uneingeschränkten Geh- u. Fahrrechtes für den Platz zwischen Bp. 12 und dem neuen Kaiserlindenweg und Übernahme der halben Erhaltungskosten für den Privatkanalisationsstrang) werden genehmigt. In diesem Zusammenhange spricht sich die Gemeindevertretung (Antrag GV. Juen Franz Josef) auch dafür aus, den Anschlusskanalisationsstrang im Bereiche des Gemeindegrundbesitzes bis zur Einleitung in den Privatkanalisationsstrang ausreichend zu dimensionieren, damit eine spätere Auswechslung unterbleibt. (Einstimmige Beschlussfassung). Die derzeit im engeren Ortsbereich bestehenden Fahrgeschwindigkeitsbeschränkungen bezw. Begrenzungen mit 25 km/h werden mit sofortiger Wirkung aufgelassen. Für den nachfolgend angeführten Ortsbereich wird eine einheitliche Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung mit 50 km/h festgesetzt: talauswärts: Silvrettastrasse ab Haus Bitschnau Arnold, Nr. 693 – Bahnhofstrasse Batloggstrasse – Rhätikonstrasße - Gantschierstrasse bis Fa. Kunert bezw. Ausserlitzstrasse - Gantschierstrasse bis Fa. Kunert. Die gleiche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch für alle im Ortsbereich befindlichen Nebenstrassen, im besonderen auch für die Montjolastrasse einschliesslich der neuen Strasse nach Bartholomäberg. (Einstimmige Beschlussfassung). Unter ALLFÄLLIGEM wird zu einem Einspruch der Geschwister Ortner Ida, geb. Zuderell und Zuderell Luise, Schruns Nr. 402 gegen den Beschluss der Gde. Vertretung vom 9.6.1965 , betreffend Einräumung eines Geh- u. Fahrrechtes zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns für das Gemeindebauhofareal (Gp. 147/1) im Tobel, Stellung genommen. Die Einspruchwerber erklären, daß sie das Geh- u. Fahrrecht neben dem Gemeindebauhofbetrieb nur für eine Wohnung einzuräumen gewillt sind. Die Gemeindevertretung beschließet, auf der Einräumung des Geh- u. Fahrrechtes für bis zu 3 Wohnungen zu beharren. Der Vorsitzende wird ersucht, in diesem Sinne, neuerliche Verhandlungen mit den Geschw. Zuderell zu führen. Der weiteren Forderung der Einspruchwerber, ihnen den Abtransport von Nutzholz von ihrem hinter der Gp. 147/1 im Tobel gelegenen Waldbesitz über das Gemeindebauhofareal zu gestatten, wird entsprochen. (Einstimmige Beschlussfassung). Unter BERICHTE Bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß die Vlbg. Landesregierung Herrn Hauptschuloberlehrer Hanns Wössner mit Wirkung vom 1.9.1965 die an der Hauptschule in Schruns zur schulfesten Besetzung ausgeschriebene Leiterstelle verliehen hat. -5- Angeregt bezw. vorgetragen wird schliesslich: Beim großen Parkplatz bei der Remise der Montafonerbahn eine Omnibus-Parktafel, sowie in der Ausserlitzstrasse einen Vorwegweiser für die Silbertalerstrasse und in der Silvrettastrasse einen Vorwegweiser für die Kirchplatz-Sackstrasse anzubringen und eine MopedNachtfahrtverbotstafel beim Haus Hueber Jakob ordentlich anzubringen; (GV. Nels Seppl); im Einvernehmen mit der Postverwaltung den östlich der Sparkasse d. Stadt Bludenz gelegenen Platz als PKW-Parkplatz (Anbringung einer Parktafel) herzurichten; (GV. Ganahl Edmund); beim Neubau der Hauptschule an Stelle der angeblich nunmehr vorgesehenen Treppe zum neuen Kaiserlindeweg »wie seinerzeit im Plan vorgesehen und den Anrainern zugesichert, eine Auffahrt (evtl. mit ausnehmbarer Absperrsäule zwecks Verhinderung eines Befahrens mit schwereren Kraftfahrzeugen) zu erstellen. (GV. Juen Franz Josef und GV. Wekerle Harald); die Arbeiten für die Gestaltung der Grünanlagen am Kirchplatz und beim Kriegerdenkmal mit Nachdruck zu beschleunigen; im Bereich der Bahnhofstrasse (Abschnitt Haus Ganahl Reinhilde-Haus Gamon) die Erlassung eines Park- bezw. Halteverbotes zu erwägen, um hinkünftig Verkehrsbehinderungen zu vermeiden; die Anbringung eines Fußgänger-Schutzweges bei der Kreuzung Rhätikonstrasse – Batloggstrasse - Zelfenerstraße mit Nachdruck zu betreiben; die ehemöglichste Anbringung der Zebrastreifen (Fußgänger-Schutzwege) im engeren Ortsbereich zu veranlassen; eine verstärkte Verkehrsregelung durch Einsatz von Gendarmerieorganen in Zusammenarbeit mit dem Gde. Polizeiorgan zu erreichen; das Gde.Polizeiorgan zu einer verstärkten Kontrolle der Litzdammwege hinsichtlich der unbefugten Benützung von Fahrrädern und Mopeds zu verhalten; aus Anlaß der bevorstehenden 40-Jahrfeier der Markterhebung (1968) eine Schrunser Heimatkünde herauszubringen und diesbezgl. Vorarbeiten zu veranlassen; GV. Ganahl Edmund) bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz die Vorlage der Planung für den Ausbau des Briferweges (unterer Abschnitt) und des, Hofweges mit Nachdruck zu betreiben und mit den vom Ausbau betroffenen Anrainern ehemöglichst beginnend von unten Grundeinlösungsverhandlungen zu führen, um so heuer noch fristgerecht die Voraussetzungen zu schaffen, daß im kommenden Jahr tatsächlich mit dem Ausbau begonnen werden kann. (GV. Juen Franz Josef). die reparaturbedürftige Brücke im Bereich des Fratteweges beim „LädeleStutz“ ehemöglichst instandsetzen zu lassen; (GV. Vonier Robert). Zum Abschluss der Sitzung richtet der Vorsitzende an die Mitglieder der Gemeindevertretung die Einladung zur Teilnahme an einer Begehung bezw. Besichtigung der in den letzten Jahren neu geschaffenen Wasserversorgungsanlagen auf dem Lifiniar. Für die Begehung wird folgender Termin vereinbart: Sonntag, 11. Juli 1965, Treffpunkt 13.30 Uhr bei der Talstation der Hochjochbahn. Die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene GV.Sitzung (9.6.1965) wird als genehmigt erklärt. Hinsichtlich der Protokollierung des Beschlusses, betreffend Gewährung eines Förderungsbeitrages an Frau Wwe. Stemer Josefa, Schruns Nr. 199 wird bezgl. des angeführten Widmungszweckes (Förderungsbeitrag für den Weg oder Vergütung für die Sicherung eines Wegrechtes) eine Klärung zur Diskussion gestellt. Die Gemeindevertretung spricht sich schliesslich für die Belassung der vorgenommenen Protokollierung (beide Auslegungsmöglichkeiten zugelassen!) aus. Ende der Beratung: 0.10 Uhr Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) W./ Der Bürgermeister: