19620822_GVE031

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:02
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-08-22
Erscheinungsdatum 1962-08-22
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 23.8.1962 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 22. August 1962, abends um 20.15 Uhr im Physiksaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgerm. Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Juen Franz Josef, Juen Hermann Brugger Georg und Bischof Johann für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und Mayer Peter für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Fiel Franz und Nels Josef für die FPÖ; sowie Würbel Karl und Ruprecht Ernst sowie Vonier Alois für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Mähr Armin, Med.Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin, Bauer Rudolf und Filippi Josef. Ferner anw. Hauptschuldir. Thomann Max. Erledigte TAGESORDNUNG: 1. Neubau der Hauptschule (Baubeschluss!) 2. Flurstrasse; Grundablösung Bereich Grundbesitz Thöny - Ausbau; 3. Montjolastrasse; Ausbau / Ausweichen – Staubfreimachung - Vergabe; 4. Schulzahnuntersuchung; Einführung; 5. Gde.Angest. Gesetz; Stellungnahme zur 1. Novelle; 6. Grundteilungsbewilligung (Letzow Maria / Ybbsitz- Mangeng R.); 7. Bauabstandsnachsichterteilung (Nachtmann Annelies - Klomfar Heinr. 8. Hochbehälter - Oberzone Gamprätz -Gründablösung; 9. Holzbringung / Rafanegg – Holzakkordant - Vorschusszahlung; 10. Batloggstrasse - Änderung der Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung; 11. Wohnungsbesetzungsvorschlag für die Neubauten der VOGEWOSI / Auf der Litz; Berichte: Sportplatz Schruns - Ankauf-Schreiben des FC. Schruns; (Ortsdurchfahrt Schruns - Änderung der Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung; BESCHLÜSSE: zu 1.) Eingangs der Beratung dieses Tagesordnungspunktes werden die der Gemeindevertretung zugestellten Beratungsunterlagen nochmals im Detail behandelt. Die Sprecher aller Fraktionen (Juen. Franz Josef für die ÖVP, Fritz Ernst für die Ortspartei Schruns, Fritz Josef für die FPÖ und Durig Franz für die SPÖ) bringen die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen Hauptschule zum Ausdruck und verweisen auf die vielen vorausgegangenen Beratungen der Unterausschüsse und deren Anträge und Empfehlungen für die endgültige Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Der Vertreter der SPÖ-Fraktion, spricht sich dafür aus, vorerst lediglich den Rohbau der Hauptschule zu erstellen und vor einer Fertigstellung des Neubaues nochmals die Auswirkengen der finanziellen Belastungen durch zu große Kreditaufnahmen zu überprüfen. Ein derartiger Antrag liegt bereits vom Finanzausschuss vor, -2- In weiterer Folge fasst die Gemeindevertretung nachfolgende Beschlüsse: a) Der Neubau der Hauptschule Schruns wird nach dem mit dem im letzten Wettbewerb mit dem I. Rang ausgezeichneten Projekt des Architekt. Pfeifer Werner, Schruns (Mitarbeiter. Dipl. Ing. Mätzler Guntram / Schruns) ausgeführt. Die Planung und die bautechnische Oberleitung wird dem Architekt Pfeifer Werner zu einem Pauschalhonorar von S 620.000.-, ungeachtet der seinerzeitigen tatsächlichen Baukostensumme übertragen. Gleichzeitig werden die mit Architekt Pfeifer vereinbarten Zahlungsbedingungen genehmigt. Über die Vergabe der örtlichen Bauleitung soll erst nach Klärung der Einsatzmöglichkeit eines eigenen, befähigten Gemeindebautechnikers, wodurch eine Einsparung an Architektenhonorar von S 180.000, - erzielt werden könnte - Beschluss gefasst werden. (Einstimmige Beschlussfassung); b) Als erste Bauetappe ist der Rohbau fertigzustellen, mit den Bauarbeiten ist noch in diesem Jahre zu beginnen. Zwecks Klärung verschiedener bau- u. schultechnischer Details für die Ausarbeitung der Einreichsplanung und die Ausschreibung der Rohbauarbeiten wird ein Hauptschulbau-Ausschuss bestellt, dem angehören Bgm. Marent Franz, die Gde.Räte Hutter-Josef und Durig, Franz, sowie die EM. Brugger Georg und Huter Otto sowie Hauptschuldirektor Thomann Max. Die für die auswärtigen Gastschüler vorgesehenen Aufenthalts- u. Ausspeisungsräume einschl. Wärmeküche sollen nur dann erstellt werden, wann die interessierten auswärtigen Hauptschulsprengelgemeinden den hie für erwachsenden Baukostenaufwand selbst aufbringen. Diesbezgl. Verhandlungen mit diesen Gemeinden sind im Gange. (Einstimmige Beschlussfassung.) ; ........" c) Für die Finanzierung des Baukostenaufwandes für den Rohbau der Hauptschule wird der Aufnähme je eines zinsverbilligten Darlehen von S 2 Millionen (insgesamt somit 4 Millionen Schilling bei einem Zinsfuß von 6 % p.a. und einer 10-jährigen Laufzeit bei der Vlbg. Landesfeuervers. Anstalt, Bregenz und bei Vers.Anstalt der Österr. Bundesländer Vers. A.G, Bregenz, zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung); d) Zu Gunsten der Landwirtschaft wird als Ersatz für das künftighin für schulische Zwecke benötigte derzeitige Marktfeld vorerst die Löwenbündte (mit ca. 4000 m2) bereitgestellt mit der ausdrücklichen Verpflichtung der Marktgemeinde Schruns, falls dieses Grundstück je einmal für ein sonstiges wichtiges Vorhaben der Gemeinde beansprucht werden sollte, zu Gunsten der Landwirtschaft ein anderweitiges zweckmässig gelegenes Marktfeld zu widmen. (Stimmenmehrheitl. Beschlussfassung 5 Gegenstimmen Kieber Josef, Bischof Johann, StoflethFranz Josef, Gantner Christian und Durig Franz). Die Gegenstimmen der bäuerlichen Vertreter in der Gemeindevertretung sind nicht als grundsätzliche Ablehnung der Bereitstellung der Löwenbündte als Marktfeld anzusehen, sondern als Einspruch dagegen, daß seitens der Gemeindevertretung nicht im Sinne eines diesbezgl. Antrages des Landwirtschaftsausschusses eine Servitutsbelastung des neuen Marktfeldes zu Gunsten der Landwirtschaft (Viehzuchtverein, Landwirtschaftskammer oder sonstige Rechtspersönlichkeit) beschlossen wurde, zu werten. -3- Abschliessend bringt Hauptschuldirektor Max Thomann namens des Lehrkörpers der Hauptschule Schruns der Gemeindevertretung den besonderen Dank für den einhellig zustandegekommenen Baubeschluss für die Errichtung einer neuen Hauptschule zum Ausdruck. zu 2.) Ein Bericht, daß sich die Hausbesitzer im Bereich der verlängerten Flurstrasse und der Dekan-Walterstr., sowie die Gewerbetreibenden im Bereich dieses Siedlungsgebietes bereit erklärt haben, der Marktgemeinde Schruns zu den Kosten für den Ausbau und die Staubfreimachung der Zufahrtsstrassen einen Förderungsbeitrag von insgesamt ca. S 25.000.- zu leisten, wird zur Kenntnis, genommen. In weiterer Folge beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, die Bedingungen des Ablösungsangebotes von Thöny Josef, Schruns Nr. 55, und Sporer Anna, Schruns Nr. 54, für die Abtretung der Flurstrasse und des für die Verbreiterung dieser Strasse auf 5 m Fahrbahnbreite erforderlichen Grundes im Bereich des Grundbesitzes Thöny in das Öffentl. Gut anzunehmen bezw. zu genehmigen. Dadurch ist es nunmehr möglich, die Flurstrasse in ihrer ganzen Länge auszubauen und staubfreizumachen. Seitens der Marktgemeinde Schruns sind gegenüber den derzeitigen Eigentümern der Flurstrasse folgende Leistungen zu erbringen: a) gegenüber Thöny Josef, Schruns Nr. 55 1. Vergütung für den im Zuge des Ausbaues der Batloggstr. und des Umbaues der Batlogghalle unterbrochenen Bewässerungsstrangs für den landw. Grundbesitz Thöny unterhalb der Flurstrasse in folgender Form: Gewährung, einer jährlichen Freiwassermenge von 1500 m3 zu Gunsten eines von Thöny Josef bezw. seinem Rechtsnachfolger zu bestimmenden in seinem Eigentum befindlichen Objektes im Bereich der Marktgemeinde Schruns. Andererseits wird die Gemeinde dadurch berechtigt, im Hause Schruns Batloggstr. Nr. 54 (Metzgereibetrieb) einen Wassermesser einzubauen und den tatsächlich nachgewiesenen Wasserverbrauch dem jeweiligen Hauseigentümer in Rechnung zu stellen. Die mit H. Franz Thöny am 16.8.1954 getroffene seinerzeitige Vereinbarung tritt ausser Kraft. 2. Ablösung des Grundes der Flurstrasse einschl. der Verbreiterungsfläche zu S 40.- + S 25.- = S 65, - je m2. Sämtliche auflaufenden Kosten der Eigentumsübertragung hat die Marktgemeinde Schruns zu tragen. b) gegenüber Sporer Anna, geb. Thöny, Schruns Nr. 54 1. Einräumung einer Zufahrt mit 4, 00 m Breite vom linksseitigen Litzdamm-Weg (Gp. 3240/1) über den Gemeindegrundbesitz Gp. 3151 oder 3220 zum Liegenschaftsbesitz, Schruns Nr. 55, in EZL. 41 K.G. Schruns, wobei die endgültige Fixierung dieser Zufahrt erst seinerzeit bei tatsächlich gegebenem Bedarf im Einvernehmen zwischen dem Liegenschaftseigentümer und der Marktgemeinde Schruns erfolgt. 2. Im Falle der Errichtung eines Bauwerkes auf dem Liegenschaftbesitz, Schruns Nr. 55 EZL. 41 K.G. Schruns Gewährung einer Bauabstandsnachsicht bis zu 0 m gegenüber dem Gemeindegrundbesitz am linksseitigen Litzdamm-Weg, Gp. 3151 und 3220, bezw. Beantragung einer derartigen Bauabstandsnachsicht bei der BH Bludenz. -4- Im Falle der Errichtung eines Bauwerkes auf dem Liegenschaftsbesitz, Schruns Nr. 55 unter Inanspruchnahme der Bauabstandsnachsicht hat die Marktgemeinde Schruns seinerzeit für eine sofortige Entfernung des derzeitigen Nutzholzlagers auf den Gemeindegrundstücken Gp. 3151 und Gp. 3220 zu veranlassen. 3. Ablösung des Grundes der Flurstrasse einschl. der Verbreiterungsfläche zu S 40. + S 25.- = S 65.- je m2. Sämtliche auflaufenden Kosten der Eigentumsübertragung hat die Marktgemeinde Schruns zu tragen. Im Zuge des Ausbaues der Flurstrasse hat die Gemeinde ferner noch verschiedene Bedingungen wie Anbringung von Wehrsteinen beidseitig der Strasse, Erstellung einer Wegbegrenzungsmauer vor dem Haus Nr. 165 (Feldheimatle) und Erstellung eines Sickerschachtes für die Aufnahme der Strassenoberwässer beim vorgenannten Haus zu erfüllen. zu 3.) Ein Bericht des Vorsitzenden über das Ergebnis der Grundeinlösungsverhandlungen für den Ausbau der Montjolastrasse bezw. die Errichtung von Ausweichstellen in diesem Strassenbereich wird zur Kenntnis genommen. Folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen: Verbreiterung der Fahrbahn zwischen Grundbesitz Mugg und Grundbesitz Geiger auf 4, 4 m, Erstellung von Ausweichen vor dem Kasper Stall linksseitig, vor der Garage Kieber rechtsseitig und im Bereich des Kasper-Hanges und des Jerger-Hanges linksseitig. Die betroffenen Grundeigentümer haben sich grundsätzlich zur Grundabtretung bereit erklärt. Der Verhandlungsausschuss hat beantragt, allen Grundeigentümern – benötigt werden insgesamt. ca. 250 m2 Grund - einheitlich eine Ablösungsvergütung von S 20.- je m2 abzutretenden Grund zu gewähren. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Regelung zu. Weiters genehmigt die Gemeindevertretung die Vergabe der Staubfreimachungsarbeiten (einschl. Abschürfen der Strasse mit einem Erdhobelgerät) an die Fa. Wilhelm & Maier in Götzis zum Richtoffertpreis von S ca. 97.000.-. Bei der Auftragsvergabe ist im Einvernehmen mit der Agrarbezirksbehörde Bregenz auf diese Bauunternehmung Einfluss zu nehmen, daß anschliessend an die Staubfreimachung der Montjolastrasse sofort mit den Staubfreimachungsarbeiten für den neuen Güterweg Schruns Bartholomäberg (Baulosanfang Grundbesitz Otto Borger) beginnen wird. Die sonstigen Bauarbeiten für die Verbreiterung der Montjolastrasse und die Errichtung von Ausweichstellen sind, da die eingelangten Offert der auswärtigen Firmen nicht befriedigen, nochmals auszuschreiben und möglichst einer örtlichen Bauunternehmung zu vergeben. Mit der Vergabe dieser Arbeiten wird der Bauausschuss und der Gemeinderat bevollmächtigt. Unter einem genehmigt die Gemeindevertretung auch die Bedeckung des Aufwandes für diese ausserordentlichen Arbeiten durch Einsparungen beim Ausbau der Flurstrasse und erwartete Gewerbesteuermehrerträgnisse 1962. (Einstimmige Beschlussfassung). -5- zu 4.) Der Einführung der Schulzahnuntersuchung an der Hauptschule Schruns und an den Volksschulen Schruns, Gamprätz und Gamplaschg sowie einer Kostenübernahme hiefür wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Zu einem Gesetzesbeschluss des Vlbg. Landtages über eine Abänderung des Gde.Ang.Gesetzes (1. Novellierung) wird Stellung genommen, eine Volksabstimmung wird nicht verlangt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Der Unterteilung der Gp. 2117/1 (Mangeng Robert, Schruns Nr. 307) am Kröpfen und Abtrennung eines Baugrundstückes mit 518 m2 als Gp. 2717/3 zu Gunsten Fr. Letzow Maria, Ybbsitz / NÖ wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 7.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für einen Anbau beim Wohnhaus Nr. 648 (Fremdenpension Haus Hubertus) von 7, 00 m bis auf 1, 00 m gegenüber Gp. 1232/1 (Wachter Paula, Schruns 479); und b)für einen erdgeschossigen Garagenanbau des Klomfar Heinrich, Schruns Nr. 727, und einen eingeschossigen Garagenanbau des Amann Jakob, Schruns Nr. 726 an der Gantschierstrasse gegenseitig bis zu 0 m. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 8.) Für die Errichtung des Wasserreservoirs zur Trink- u. Nutzwasserversorgung der Oberzone der Parzelle Gamprätz wird vom Frau Brandl Huberta, Schruns Nr. 233 aus Gp. 1802/2 eine Grundfläche von ca. 75 m2 zu den nachfolgenden Bedingungen erworben: a) Gewährung eines unentgeltlichen Anschlusses ihres neuen Wohnhauses an die Gde.Wasserversorgungsanlage; und b) Lieferung von ca. 35 m 1 "-Wasserleitungsröhre für einen Hausanschluss. Dieser Erwerb beinhaltet gleichzeitig auch die Sicherung des Zugangsrechtes vom neuen Güterweg bis zum neuen Hochbehälter. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 9.) Der Holzakkordant Salzgeber Ludwig, Bartholomäberg Nr. 266, hat um Auszahlung einer weiteren à-Contorzahlung von S 20.000.(erhalten bereits S 10.000.-) angesucht, um die Holztransportseilbahn zur Bringung des, Nutzholzes aus den Gemeindewaldungen im Rafanegg fertig aufstellen zu können. Die Gemeindevertretung genehmigt diese, Zahlung grundsätzlich unter der Voraussetzung, daß ein Lokalaugenschein durch Fachkräfte ergibt, daß mit einer baldigen Inbetriebnahme der Holztransportseilbahn gerechnet werden kann. Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig und Stofleth Franz Josef übernehmen unter Beiziehung von N. Hag / Montafonerbahn AG. diesen Lokalaugenschein und werden dem Gemeindeamt weiteren Bescheid bezgl. der Auszahlung der beantragten à-Conto-Zahlung zukommen lassen. (Einstimmige Beschlussfassung) . — zu 10.) Auf Grund der Neuregelung der Fahrgeschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der Ortsdurchfahrt (Landstrassen II.O. Nr. 22 und Mr. 190) beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig für die Batloggstrasse im Bereich Abzweigung von der Rhätikonstrasse bis zur 10 km/Stde.Geschwindigkeitsbegrenzung beim Bahnübergang (Pension Edelweiss) eine neue Fahrgeschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/Stunde. -6- zu 11.) Ein Schreiben der VOGEWOSI / Dornbirn über die grundsätzliche Billigung des von der Gemeinde erstatteten Besetzungsvorschlages für die Mietwohnungen in den Neubauten beim Tennisplatz wird zur Kenntnis genommen. Dem Ersuchen, eine Partei die für den Bezug einer 2Zimmerwohnung vorgeschlagen wurde, für eine Zurückstellung namhaft zu machen, da eine 2-Zimmerwohnung über Ersuchen des Landes der Med.Chem. Laboratoriums Ges.m.b.H. zugewiesen werden soll, wird nicht stattgegeben. Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz auf Grund einer Eingabe der Anrainer an der Gantschierstrasse für den Bereich: Gasthaus Kaltenbrunnen - Anwesen Zimmerm. Hutter Josef, Schruns Nr. 526, eine Fahrgeschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/Stunde erlassen wird. Ab diesem Bereich wird einerseits für die Montafonerstrasse bis zur Kronenbrücke und andererseits, für die Rhätikonstrasse bis zur Illbrücke eine Fahrgeschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/Stunde erlassen. Für den Bereich der Ortsdurchfahrt im Ortszentrum (Kronenbrücke bis zum Wohn- u. Geschäftshaus Fend, Silvrettastr. Nr. 12) bleibt vorerst bis auf weiteres die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung von 25 km/h bestehen. b) ein Schreiben des F.C. Schruns mit dem Ersuchen, ehemöglichst mit der Eigentümerin des gepachteten Sportplatzes in Kaufverhandlungen zu treten, da eine Weiterverpachtung dieses Platzes nicht mehr in Frage kommt; und c) daß der für den Bau der Umfahrungsstrasse benötigte Grund vom Grundbesitz des Wachter August, Schruns Nr. 675, gem. Bescheid des Amtes d. Vlbg. Landesregierung vom 21.8.1962 im Enteignungswege gesichert wurde, wobei dem Grundeigentümer eine unter dem seinerzeit von der Marktgemeinde Schruns angebotene Ablösungsvergütung liegende Entschädigung zugestanden wurde. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 3o.Gde.V«Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. GV Fritz Ernst ersucht den Vorsitzenden als Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. eine Weiterverfolgung des Ausbaues der Hochjochbahn (III. Sektion) mit Nachdruck zu betreiben. Ferner wird ein Schreiben des Lorenz Braunger, Schruns Nr. 112, in Angelegenheit: Anschaffung eines Bodenbelages für die Batlogghalle und Errichtung einer Gehsteiganlage in der Ausserlitz verlesen. Braunger wurde wegen beleidigender Schreibweise mit einer Verwaltungsstrafe von S 1000.- belegt. Ende der Beratung: 0.35 Uhr Tag der Verlautbarung: 23.08.1962 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./