19611220_GVE023

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:04
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-12-20
Erscheinungsdatum 1961-12-20
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, 21.12.1961 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 20. Dezember 1961 abends Um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Mähr Armin, Brugger Georg und Naier Alfred für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Fritz Ernst, Mayer Peter, Galehr Ferdinand für die Ortspartei; Fiel Franz für die FPÖ und Filppi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Juen Hermann, Bischof Johann, Med.Rat Doz. Dr. Albrich Edwin, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Bauer Rudolf, Huter Otto und Durig Franz. Erledigte TAGESORDNUNG: Gedenken des verstorbenen Gde.Vertreters Stemer Heinrich; A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Unterausschüsse-Ortsschulaufseher für die Volksschule Gamprätz; Ergänzung. 2. Frd.Verk.Förderungsbeiträge 1961 - Berufungen; 3. Altes Volksschulgebäude Gamprätz - Einbau einer Lehrerwohnung; 4. Kanalisation Ausserlitzstrasse, Abtragung eines Vorbaues beim Wohnhaus Tomaselli; 5. Maidl Hermann, Innerberg Nr. 42; Ansuchen um Bewilligung zur Fassung einer Quelle im Bereich der Motta; 6. Wasserwerk Schruns - selbständige Führung ab 1.1.1962; 7. Jagdabgabegesetz-Novellierung; Stellungnahme; 8. Wohnbauförderung 1962 - Darlehengewährung; 9. Hauswirtschaftl. Berufsschule Schruns - Lehrmittelbeitrag für den Kochunterricht; 10. Weihnachtsaktion 1961 für die Ortsarmen; 11. Ansuchen um Gewährung von Förderungsbeiträgen: S.C.Montafon - WSV Schruns / Sekt. Eislauf – Österr. Bergrettungsdienst - F.C.Schruns – Vlbg. Blindenbund – Pfarrkindergarten Schruns; 12. Ansuchen um Erlassung, Herabsetzung oder Stundung von Gemeindeabgaben; Bestätigung von Beschlüssen d. Finanzausschüsse 13. Vlbg. Tierschutzverein - Haussammlung; 14. R.K. Frühmesspfründe – Wwe. Loretz Ida, Schruns 457; Übertragung der Dienstbarkeit eines Fußsteiges (Rain-Weg) zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns; 15. Grundteilung: Dipl. Ing. Geringer / Rankweil, Stemer Helmut, Schruns Nr. 714 als Dringlichkeitsantrag: 16. Bezirksgericht Montafon — Auflassung des Gefangenhausbetriebes (Arrest) – Stellungnahme B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES Hauptschulneubau – Postgaragenneubau / Einsprüche / Berufungsverhandlung - Pumpwerkkollaudierung Glückwünsche zum Jahreswechsel. -2- BESCHLÜSSE Eingangs der Beratung gedenkt der Vorsitzende des am 21.11.1961 bei einem Verkehrsunfall in Nüziders (Bahnübergang) tödlich verunglückten Gde.Vertreters Heinrich Stemer. Die Anwesenden erheben sich zum Zeichen der Trauer von ihren Sitzen. Mit Heinrich Stemer, der seit 23.4.1955 Mitglied der Gemeindevertretung und Schulaufseher für die Volksschule Gamprätz war, hat der Gemeindetag einen allseits geschätzten, gewissenhaften und sachlichen Gde.Funktionär verloren. Die Marktgemeinde Schruns wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Die anschliessend zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 22. GV.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. zu 1.) Der Vorsitzende begrüsst den nach den Bestimmungen der Gde.Wahlordnung auf den freigewordenen Gde.Vertretungssitz berufenen neuen Gde.Vertreter H. Armin Mähr (ÖVP-Fraktion). In weiterer Folge wird der Entsendung des Vorgenannten in den Bauausschuss, sowie der Neubestellung von Gde.Rat Kieber Josef als Schulaufseher für die Volksschule Gamprätz zugestimmt. (Keine Gegenstimme) Zu 2.) Von insgesamt 210 Parteien, die als mittelbare oder unmittelbare Fremdenverkehrsnutzniesser nach dem Punktesystem zur Entrichtung eines Frd.V.Förderungsbeitrages für das Jahr 1961 verpflichtet wurden, haben lediglich 5 Beitragspflichtige gegen die Beitragsvorschreibung Berufung eingebracht. Die Berufungen werden von der Gde.Vertretung als Berufungsbehörde 1. Instanz wie folgt erledigt: Braunger Egon, Schruns Nr. 112 Vorschreibung von 80 Punkten (S 400.-) bleibt aufrecht. (Einstimmige Beschlussfassung). G. Heinzles Erben, Bludenz Vorschreibung von 180 Punkten (S 900.-) Filiale Schruns Nr. 39 bleibt aufrecht. (Einstimmige Beschlussf.) Kaponig Edith Gasth. Fuchsenstube, Schruns 800 Vorschreibung von 80 Punkten (S 400) bleibt aufrecht. (Stimmenmehrheitl. Beschlussf. – 1 Gegenstimme Karl Würbel) Stamberg Emma Vorschreibung von 60 Punkten (S 300.-) Kiosk, Schruns Nr. 453 bleibt aufrecht. (Stimmenmehrheitl. Beschluss. – 2 Gegenstimmen Karl Würbel u. Ernst Ruprecht) Kunert Wäschefabrik Vorschreibung von 200 Punkten (S 1000.Schruns Nr. 722 bleibt aufrecht. (Stimmenmehrheitl. Beschluss – 1 Gegenstimme Josef Fritz) Die vorangeführten Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung beim Amt der Vlbg. Landesregierung als II. und letzte Berufungsinstanz Berufung gegen die Höhe der Beitragsvorschreibung einzubringen. zu 3.) Dem Einbau einer Lehrerwohnung im alten Volksschulgebäude Gamprätz (Schruns Nr. 226) wird zugestimmt. Die Bauarbeiten werden wie folgt vergeben: die die die die Zimmermannsarbeiten an Fa. Richard Kieber, Schruns (S 6.620) Schreinerarbeiten an Fa. Werner Kieber, Schruns (S 4.101, 50) sanit. Installationsarbeiten an Fa. Oskar Kuster, Schruns (S 5.446, 60 Elektroinstallationsarbeiten an d. Montafonerbahn AG (S. 2000) Zu den Gesamtaufwendungen von ca. S 18.000.- kann aus den Besonderen Bedarfszuweisungen seitens des Landes ein 20%iger Zuschuss erwartet werden. (Einstimmige Beschlussfassung). -3- zu 4.) Im Zusammenhange mit den Kanalisationsarbeiten im Bereich der Ausserlitzstrasse erscheint eine Abtragung des ostseitigen Vorbaues beim Wohnhaus Nr. 93 (Tomaselli) sowie eine Auffüllung des verrohrten Mühlbaches zum Schutze der Kanalisation zweckmässig. Den Hauseigentümern wird zu den Kosten für die Abtragung des Vorbaues – ein allfälliger Aufwand für die Instandsetzung der Hausmauer kann nicht Berücksichtigung finden – ein 60 %iger Gemeindebeitrag bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 5.) Der gegenüber der Motta im Silbertal auf Bartholomäberger Gebiet wohnhafte Hermann Maidl, Innerberg Nr. 42, hat um die Bewilligung zur Fassung einer ergiebigen Quelle auf der der Gemeinde gehörenden Motta (Steilhang gegen Litz) und zur Ableitung des Wassers mit Litzüberquerung zur Versorgung seines Wohnhauses und Wohnhauses seiner Schwiegermutter angesucht. Zwecks Erlangung einer Subvention seitens der Agrarbezirksbehörde wird vom Antragsteller eine Überlassung der Quelle ohne jegliche Einschränkung bezw. ohne Vorbehalt beantragt. Ein Lokalaugenschein hat ergeben, daß die Quelle ca. 10 m unterhalb der von den Geschw. Zuderell für die Versorgung des Motta-Anwesens Nr. 344 vor einigen Jahren errichteten Quellfassung an einem sehr unzugänglichen Steilhang liegt und für die Versorgung des Motta-Anwesens Nr. 342 (Rudigier) kaum jemals in Frage kommen dürfte. Zwecks Einholung verschiedener Rechtsauskünfte wird eine Beschlussfassung vertagt. zu 6.) Über Antrag des Finanzausschusses wird das Wasserwerk der Marktgemeinde Schruns ab 1.1.1962 als selbständiger Wirtschaftsbetrieb nach dem Selbsterhaltungsprinzip geführt. Künftighin wird somit in der Rechnungslegung der Marktgemeinde Schruns im Gemeindehaushalt für das Wasserwerk lediglich der jeweilige Saldobetrag aufscheinen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 7.) Zu einem Entwurf der Jagdabgabegesetz-Novelle, die für ausländische Jagdpächter eine Erhöhung der Jagdabgabe von 25 auf 35% des Jagdpachtzinses und für inländische Jagdpächter eine Ermässigung der Jagdpachtabgabe von 25 auf 15% vorsieht, wird eingehend Stellung genommen. Da im Falle der Durchführung einer Volksabstimmung über den vorliegenden Gesetzesantrag sämtliche nach der Landtagswahlordnung Wahlberechtigten abstimmungsverpflichtet sind und angenommen werden darf, daß der Entwurf im Sinne des Landtagsbeschlusses bei einer derartigen Volksabstimmung zum Gesetz erhoben wird, spricht sich die Gemeindevertretung schliesslich stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme GV Würbel Karl) dafür aus, den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Kenntnis zu nehmen und keine Volksabstimmung zu verlangen. Die im Zuge der Diskussion anhängig gemachten Fragen einer verbesserten Wildschadenvergütung bezw. eines verstärkten Wildabschlusses sollen vom hiefür zuständigen Jagdausschuss behandelt werden. zu 8.) Für Zwecke der Wohnbauförderung wird dem Landeswohnbaufonds im Jahre 1962 ein zinsloses Darlehen von S 250.000.- gewährt. Hiedurch fliessen im kommenden Jahr Gesamtmittel von S 410.000.- für die Zuweisung von Baudarlehen an diesbezgl. Bewerber in die Marktgemeinde Schruns zurück. Seit Bestehen des Landeswohnbaufonds (1949) hat die Marktgemeinde Schruns für die Wohnbauförderung in diesem Fonds einen Gesamtbetrag von S 2.382.900.- einbezahlt. Zu einer Anfrage betreffend Rückfluss der gewährten Darlehen an die Gemeinden kann der Vorsitzende berichten, -4- daß diesbezgl. Anfangs des kommenden Jahres 1962 weitere Verhandlungen zwischen dem Vlbg. Gemeindeverband und dem Kuratorium des Landeswohnbaufonds stattfinden werden. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 9.) Den Schrunser Schülerinnen an der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Schruns wird bis auf weiteres ein Lehrmittelbeitrag für den Kochunterricht gewährt und zwar die Hälfte des Aufwandes für das jeweilige Mittagessen. (S 16.- je Schülerin und Monat). Eine Zusage der Wohnsitzgemeinden für die auswärtigen Schülerinnen auf Gewährung der gleichen Förderung liegt bereits vor. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Über Antrag des Fürsorgeausschusses werden die Weihnachtsaktion 1961 zu Gunsten 53 Ortsarmer insgesamt S 8.050.- bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 11.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Schi-Club Montafon b) dem WSV-Schruns / Sektion Eislauf c) dem Österreichischen Bergrettungsdienst S 4.000.- einstimmig S 1.000.- einstimmig S 2.000.- einstimmig d) dem F.C. Schruns S 3.000.- als Pachtzins für den Sportplatz und zusätzlich S 1.000.- Förderungsbeitrag stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme e) dem Vlbg. Blindenbund S 1.000.- einstimmig; f) dem Pfarrkindergarten Schruns für die Durchführung der Weihnachtsfeier für 51 Kinder S 2.000.- einstimmig. zu 12.) Über Antrag des Finanzausschusses werden vorliegende Eingaben wie folgt erledigt: a) dem Gde.Beamten Raunicher Anton wird ein Gehaltsvorschuss von S 7.200.- bis 31.12.1962 zinslos gestundet. Ab 1.1.1963 bis 31.12.1964 ist der Vorschluss unverzinslich in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückzuerstatten. (Einstimmige Beschlussfassung); b) einer Abschreibung von Fürsorgeaufwendungen (Gemeindeanteil = 1924.-) durch den Bezirksfürsorgeverband Bludenz zu Gunsten der Frau Erna Kasbauer und deren mj. Kinder, Schruns-Gamprätz Nr. 751 wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung); c) der Rohner Ilga, Schruns Nr. 413, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag für 1960 in Höhe von S 50.- erlassen; und d) ein Ansuchen des Heinz Zimmermann, Cafe Durig, Schruns, um Herabsetzung der Vergnügungssteuerpauschale in der toten Saison von S 500.- auf S 200.- wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich mit 12 Nein- und 8 Ja-Stimmen abgelehnt. zu 13.) Die Durchführung einer Haussammlung durch den Vlbg. Tierschutzverein für den Bau eines Tierheimes in Dornbirn wird stimmenmehrheitlich (19 Gegenstimmen) abgelehnt. Zu 14.) Der Übertragung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über die Gp. 1245 (Rain-Weg) zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns von der vorangeführten Parzellennummer auf die neu gebildete Wegparzelle 1239/5 wird zugestimmt. Gleichzeitig wird, da das zu Gunsten der Gemeinde bestehende Servitutsrecht ohne Veränderung in der Natur auf die neue Grundparzelle übertragen wird, der Einverleibung der Löschung des Servitutsrechtes hinsichtlich der Gp. 1245/3 und Gp. 1245/4 der EZL 4 Grundbuch Schruns und der Gp. 1239/3 und Gp. 1239/4 der EZL. 14 Grundbuch Schruns zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). -5zu 15.) Der Unterteilung der Gp. 1786 und Abtrennung eines Teilstückes von 21 ar zu Gunsten Dipl. Ing. Geringer, Rankweil, am Fratteweg (Grundbesitz d. Stemer Helmut, Schruns Nr. 714) wird zugestimmt. Der Käufer errichtet auf diesem Grundstück ein Wohnhaus mit einer Hühnerfarm. (Einstimmige Beschlussfassung). In Annahme eines Dringlichkeitsantrages: (Antrag GV Fritz Ernst) zu 16.) Der Marktgemeinde Schruns wurde vom Gendarmeriepostenkommando Schruns mitgeteilt, daß mit 31.12.1961 beabsichtigt sei, den Arrestbetrieb des Bezirksgerichtes Montafon aufzulassen. Gleichzeitig wurde die Marktgemeinde Schruns ersucht, ein Arrestlokal im Gendarmeriegebäude zu mieten, da die Unterbringung von Arrestanten in den Arrestlokalen im Feuerwehrgerätehaus mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. (Treppe, Beheizung, Betreuung usw.) Seitens der Gemeindevertretung wird einhellig ein Weiterbestand des Bezirksgerichtarrestes – dessen beabsichtigte Auflassung als erster Schritt zur gänzlichen Auflassung des Bezirksgerichtes selbst angesehen werden kann – aus verschiedenen Gründen (z.B. kommende Großbaustellen der Vlbg. Illwerke AG usw.) als notwendig erachtet werden. Das Gemeindeamt wird beauftragt, mittels einer Eingabe bei den hiefür zuständigen Stellen eine Rückgängigmachung der Arrestauflassung zu erwirken. (Einstimmige Beschlussfassung). Unter BERICHTE: Bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) den Stand der Ablösungsverhandlungen für den Bau der Umfahrungsstrasse. Bis auf einen Fall (Wachter August, Schruns Nr. 675) sind nunmehr die Grundablösungsverhandlungen abgeschlossen. In diesem Zusammenhange wird von der Gemeindevertretung nochmals einhellig festgestellt, daß seitens der Gemeinde eine Übernahme der vom Land im Zuge weiterer Ablösungsverhandlungen den Grundeigentümern zugestandenen Pauschalvergütungen, die über die von der Gemeinde zugesicherte Grundablösungsvergütung (m2-Entschädigung) hinausgehen, nicht erfolgen kann. Ferner einigt sich die Gemeindevertretung, daß eine Grundablösung im Bereich Rhätikonstrasse – Gantschierstrasse, da ein diesbezüglicher Strassenausbau nach der vorliegenden Planung nicht im besonderen Gemeindeinteresse gelegen ist, dem Land überlassen werden soll; b) das Ergebnis einer kommissionellen Verhandlung über die Berufung der Anrainer Dr. Walch Marianne und Vonbank August gegen den beabsichtigten Postgaragenneubau an der Batloggstrasse. Die endgültige Entscheidung durch die Vlbg. Landesregierung als Berufungsbehörde I. Instanz steht noch aus. Die Äusserungen der Vertreter der Postdirektion Innsbruck zufolge darf der Beginn der Bauarbeiten sowoh für den Postgaragenneubau als auch für den Postamtsgebäudeneubau im kommenden Jahr erwartet werden; c) den Stand der Vorarbeiten für den beabsichtigten Neubau einer Hauptschule. Die Vorsprache einer Abordnung der Gemeinde am 5.12.1961 bei Exz. Weihbischof Dr. Wechner in Feldkirch zwecks Festlegung des endgültigen Ausmaßes des für den Schulhausneubau nach Maßgabe des Ergebnisses des Planungswettbewerbes benötigten -6- Grundes vom Marktfeldbereich hat ergeben, daß nunmehr seitens der Pfarrpfründe vorerst für den Neubau trotz seinerzeit gegebener grundsätzlicher Zusagen kein zusätzlicher Grund vom Marktfeld abgetreten werden darf, sondern daß lediglich der Verpachtung eines Teilgrundstückes des Marktfeldes als Spiel- u. Pausenplatz zugestimmt wird. Das Marktgemeindeamt Schruns hat im Gegenstande eine Eingabe mit eingehender Sachverhaltsdarstellung an Weihbischof Exz. Dr. Wechner mit der Bitte um Klärung und nochmalige Überprüfung der Angelegenheit gerichtet. Wie HH. Dekan Dr. Hausteiner mitgeteilt hat, soll eine diesbezgl. Klärung anlässlich der Anwesenheit von Weihbischof Exz. Dr. Wechner am 27.12.1961 in Schruns erfolgen. Das Gemeindeamt wurde ersucht, bis zu diesem Termin eine Aussteckung des benötigten Spielplatzes am Marktfeld in zwei Grössenordnungen (60 x 40 und 50 x 30 m) vornehmen zu lassen; d) daß das Grundwasserpumpwerk am 5.12.1961 kollaudiert und die Anlage als einwandfrei funktionierend endgültig genehmigt wurde. Die Erwerbung des Grundbesitzes, auf dem das Grundwasserpumpwerk erstellt wurde, erscheint dringend notwendig. Zum Abschluss der Beratung spricht der Vorsitzende allen Mitgliedern der Gemeindevertretung den besonderen Dank für ihre selbstlose Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde in dem zu Ende gehenden Jahr aus, wünscht ihnen sowie der ganzen Bevölkerung ein gesegnetes Weihnachtsfest und entbietet die besten Wünsche für das Jahr 1962. Ende der Beratung: 23.10 Uhr Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)