20141217_GVE051

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:10
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2014-12-17
Erscheinungsdatum 2014-12-17
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 18. Dezember 2014 Zl. 004-2/2014 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 17.12.2014, um 18.00 Uhr, im Speisesaal der Mittelschule Schruns Dorf stattgefundene 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Bernhard Schrottenbaum GR Mag. Elisabeth Trippolt Rudi Bitschnau Peter Vergud LAbg. Mag. Monika Vonier Martin Fussenegger Franz Scheibenstock Emil Fitsch Monika Ganahl Norbert Haumer Markus Grabher Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Martin Walser Werner Ganahl Ludwig Kieber Hanno Dönz Prof. Wilhelm Gantner Bernd Steiner Karl Mäser Eugen Vonier Gernot Maier Daniela Netzer Betr.oec. Herbert Tschofen Richard Durig Reinhold Juen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Dipl.-Ing. Andreas Pfeifer, Bauamt Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 19 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner, Werner Ganahl, Bernd Steiner, Daniela Netzer und Stefan Simenowskyj Seite 2 von 19 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Aufgrund der Weltcupvorbereitungen ist der Raum Montafon im Haus des Gastes heute Abend besetzt, weshalb die Sitzung wiederum in der Mittelschule SchrunsDorf stattfindet. Was den Weltcup anbetrifft, möchte er den vielen Helfern seinen Dank aussprechen, insbesondere dem Wintersportverein Schruns mit seinem neu gewählten Obmann Dietmar Tschohl, dem er an dieser Stelle recht herzlich zu seiner neuen Funktion gratuliert. Vor Eingang in die Tagesordnung setzt der Vorsitzende gemäß § 41 Abs. 1 GG den unter Punkt 1 stehenden Gegenstand „Neuerlassung der Verordnung über die Festlegung des Mindest- und Höchstausmaßes der baulichen Nutzung – Beschlussfassung des Entwurfs“ von der Tagesordnung ab. Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund Terminkollision abgesetzt und in der nächsten Sitzung behandelt werden. Weiters stimmt die Gemeindevertretung gemäß § 41 Abs. 1 GG einstimmig der Abänderung der Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände wie folgt zu: Die nunmehrigen Tagesordnungspunkte 2 „Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2015“ und 3 „Beschäftigungsrahmenplan 2015“ werden nach hinten verschoben und nach dem nunmehrigen Tagesordnungspunkt 2 „Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns“ als TOP 3 und 4 behandelt. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Bewilligung einer Ausnahme gemäß § 35 RPG vom mit Verordnung vom 11.08.1979 festgelegten Maß der baulichen Nutzung und Geschosszahl für die Erweiterung des Alpenhotels Montafon auf den GST-NR 1683/2 u.a.: Überschreitung der festgelegten BNZ von 40 auf tatsächlich 110 und der Höchstgeschosszahl von 3, 5 auf tatsächlich 4, 5 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/04-2014 Antrag von Manfred Netzer, Mag. (FH) Bernd Wohlgenannt und DI Rainer Wohlgenannt: Umwidmung der GST-NR 1142/9 und 1142/10 in BW und der GST-NR 1142/11 und 1142/12 in (BW) sowie Umwidmungen im Bereich des Sanatoriums Dr. Schenk nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlage Plan-Nr. 031-2/04-2014/01 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at b) Reg.Nr. 031-2/10-2014 Antrag der Familie Torghele: Umwidmung der GSTNR 1046/2 u.a. angrenzend an die Kronenwiese nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlage Plan-Nr. 031-2/10-2014/01 c) Reg.Nr. 031-2/12-2014 Umwidmung im Bereich des Areals des Josefsheims von [VZ]-BK in FS-Tourismusbetrieb nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlage Plan-Nr. 031-2/12-2014/01 d) Reg.Nr. 031-2/13-2014 Umwidmung des GST-NR 186 im Bereich des Haus des Gastes von [TI]-BK in BK u.a. nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlage Plan-Nr. 031-2/13-2014/01 e) Reg.Nr. 031-2/14-2014 Umwidmung im Bereich des Areals des Kurhotels von FS-Tourismusbetrieb in BW nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlage Plan-Nr. 031-2/14-2014/01 Seite 3 von 19 3. Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2015 4. Beschäftigungsrahmenplan 2015 5. Optionsverträge (Entwürfe Concin & Partner Rechtsanwälte GmbH): a) Verkauf des Areals des Haus des Gastes b) Verkauf des Areals des Kurhotels 6. Grundinanspruchnahme Erweiterung/Adaptierung Kurapotheke, Zustimmung zur Bauführung auf GST-NR 3143 (Kirchplatz) 7. Montafon Tourismus GmbH a) Zustimmung zum Abtretungsvertrag betr. Übernahme der Geschäftsanteile der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG, der Illwerke Seilbahn-Betriebsgesellschaft mbH und der Silvretta Montafon Bergbahnen AG b) Änderung des Gesellschaftsvertrages, Genehmigung c) Festlegung des Beitrags der Marktgemeinde Schruns für 2015 8. Tennisplatz, Nutzungsüberlassung an den Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ 9. Musikschule Montafon, Vereinbarung 10. Mitteilungen des Vorsitzenden 11. Allfälliges Zu 1. Bewilligung einer Ausnahme gemäß § 35 RPG vom mit Verordnung vom 11.08.1979 festgelegten Maß der baulichen Nutzung und Geschosszahl für die Erweiterung des Alpenhotels Montafon auf den GST-NR 1683/2 u.a: 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 4 von 19 Wie der Vorsitzende ausführt, ist man seit vielen Jahren bestrebt, in Schruns zusätzliche Hotelbetten zu schaffen. Mehrere Gespräche mit Investoren wurden geführt, bisher jedoch eher erfolglos, und man wurde zwischenzeitlich von einigen anderen Nachbargemeinden überflügelt. Nunmehr ist ein Schrunser Hotelier im Begriff, einen großen Hotelzubau zu realisieren. Es ist dies Rudi Bitschnau, den er recht herzlich begrüßt und ersucht, sein Vorhaben, die Erweiterung des Alpenhotels Montafon auf den GST NR 1683/2 u.a., der Gemeindevertretung vorzustellen. Rudi Bitschnau bedankt sich für die Möglichkeit, sein Projekt hier präsentieren zu dürfen. Er gibt einen kurzen Rückblick auf den Werdegang seines Betriebes, der gemeinsam mit den Mitarbeitern, die mit viel Engagement dahinterstehen, weiterentwickelt werden soll. Er hat sich in Tirol, Salzburg und im benachbarten Deutschland umgeschaut und 12 Projekte besichtigt, um sich ein Bild davon zu machen, wie die heutigen Ansprüche aussehen. Im Grunde genommen gibt es für ihn zwei Möglichkeiten, und zwar, entweder den Betrieb so zu belassen, wie er jetzt ist, oder einen Schritt in Richtung einer größeren Dimension mit entsprechender Infrastruktur zu setzten, was allerdings eine gewisse Mindestanzahl an Zimmern voraussetzt. Diese liegt bei 180 Betten aufwärts und ist notwendig, damit sich die Infrastruktur rechnet. Die Planung wurde Ende August fertiggestellt, die Kostenermittlung steht seit Ende Okt. 2014. Voraussetzung ist, dass ein solcher Betrieb wirtschaftlich geführt werden kann. Das vorliegende Projekt ist auf einen Qualitätstourismus ausgelegt und entspricht nicht nur einem momentanen Trend. Sodann erläutert er das Projekt und zeigt anhand der vorliegenden Pläne den Küchenbereich, Seminarbereich, Speisesaal, Innenhof für Veranstaltungen, Tiefgaragen und dgl. auf. Aus den Grundrissen ist die Situierung der Speisestuben, des Cafés, der Beauty-, Kinder- und Seminarbereiche sowie der multifunktionalen Veranstaltungsräume, Eltern- und Kind-Bereiche, Sauna und Dampfbad und der Hotelzimmer ersichtlich. Kernstück des Hotels, das dem Standard ****Superior entspricht, bilden die Beckenbereiche für Sportschwimmer und für Kinder/Mütter sowie die Bereiche Whirlpool, Liege, Fitness und Ruhebereich mit Dampfbad, Sauna, Wärmeliegen, Duschen und dgl. Diese sind in Richtung der Nachbarn optisch und schallschutztechnisch abgegrenzt. Das Dachgeschoss ist ca. 2, 5 m eingerückt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens ist eine Reihe von Stellungnahmen eingelangt, die erwartungsgemäß kritisch waren. Es ist jedoch jedem bewusst, dass das Baugrundstück seinerzeit für eine Hotelerweiterung angekauft worden ist. Die Bettenzahl erhöht sich von 100 (derzeitiger Bestand) auf 200, Baubeginn ist voraussichtlich April 2015. Die Tiefgaragenabfahrt befindet sich rechts im Bereich des Bestandes, wo sie bereits jetzt situiert ist, die Ausfahrt ist vorne links vorgesehen. Die bei Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung bereits vorgelegenen Stellungnahmen wurden mit übermittelt, die neu hinzugekommenen Stellungnahmen werden vom Bauamtsleiter DI Andreas Pfeifer verlesen. Festzuhalten ist, dass die Fassadengestaltung noch etwas überarbeitet wird, es werden zum großen Teil Schindelflächen vorgesehen werden. Auch die genaue Ausbildung der Tiefgaragen- 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ausfahrt ist noch etwas abzuklären. Ein Termin für die Vorprüfung mit Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde bereits anberaumt. Die Abstandsflächen werden allseits eingehalten. Abschließend verliest er noch die Zusammenfassung des Gutachtens von DI Reinhard Falch, der das gegenständliche Projekt aus den von ihm angeführten Gründen aus raumplanungsbaulicher Sicht für vertretbar erachtet. Seite 5 von 19 Mag. Dr. Siegfried Marent spricht von einem schönen Projekt, verweist jedoch darauf, dass einiges noch nicht geklärt ist. In diesem Zusammenhang erwähnt er die von der heutigen Tagesordnung abgesetzte generelle Neufestlegung der Baunutzungszahlen. Seiner Ansicht nach sollte auf einer bestimmten Grundfläche auch nur eine bestimmte Bebauung möglich sein, wobei die Vergangenheit gezeigt habe, dass Ausnahmebewilligungen zum Teil restriktiv, zum Teil aber auch recht großzügig erteilt wurden. Für ihn wäre es notwendig gewesen, den heute abgesetzten Tagesordnungspunkt mit zu behandeln, zumal er davon ausgeht, dass die generelle Überarbeitung der Baunutzungszahlen nicht von ungefähr zur Behandlung, sondern eng mit dem vorliegenden Projekt in Verbindung steht. Er plädiert dafür, dass die Baunutzungszahlen für alle gleich gelten und bei Anwendung des „Zauberstabes“ (= öffentliches Interesse) primär auf die Interessen der Gesamtbevölkerung abgestellt wird. Aus seiner Sicht ist die Kubatur des vorgesehenen Projektes für die dortige Grundstücksgröße zu hoch, es sollte das Projekt daher etwas niedriger dimensioniert werden. Vor einer Entscheidung über die gegenständliche Angelegenheit sollten jedenfalls die generellen Vorgaben behandelt werden. Der Vorsitzende verweist darauf, dass verschiedene Stimmen immer darauf gedrängt haben, dass die Baunutzungszahl generell angehoben wird, um nicht im Einzelfall Ausnahmen beschließen zu müssen. Rudi Bitschnau würde kleinere Strukturen bevorzugen, da diese weniger Geld kosten. Wie bereits erwähnt ist jedoch erst ab einer Größe von rund 180 Betten die Wirtschaftlichkeit gegeben. Der Vorsitzende hält fest, dass im Bau- und Raumordnungsausschuss das Projekt mit großer Mehrheit befürwortet worden ist. Einer Abstandsnachsicht bedarf es nicht, da das Projekt so konzipiert ist, dass alle Abstände eingehalten werden. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz ergänzt, dass das Projekt auch nach der neuen Verordnung über die Festlegung der Baunutzung und Geschosshöhe einer Ausnahme bedurft hätte, wobei auch hinkünftig immer auf ein konkretes Projekt eingegangen werden muss. Aus touristischer Sicht pflichtet sie Rudi Bitschnau bei, dass die Wirtschaftlichkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mitarbeiterzahl in einem bestimmten Verhältnis zu den Gästenächtigungen steht. Richard Durig weist darauf hin, dass hier ein privater Investor bereit ist, eigenes Geld in die Hand zu nehmen und in ein Projekt zu investieren, das dem seit vielen Jahren von Seiten der Gemeinde gehegten Wunsch, zusätzliche Gästebetten zu schaffen, entspricht. 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Mag. Siegfried Neyer versteht in gewisser Weise die Befürchtungen der Anrainer. Es wird jedoch immer wieder vorkommen, dass eine bisher freie Sicht zugebaut wird. Die derzeit geltende Verordnung ist bereits über 30 Jahre alt, und es haben sich die Verhältnisse grundlegend geändert. Früher waren Bauplatzgrößen für Einfamilienhäuser in einer Größenordnung von 800 – 1000 m2 durchaus üblich. Die Überarbeitung einer diesbezüglichen Verordnung ist bereits seit rund zwei Jahren im Gange. Das Projekt von Rudi Bitschnau hingegen ist erst in den letzten Monaten aktuell geworden. Wenn man sich die in der neuen Verordnung vorgesehenen Baunutzungszahlen mit den Überschreitungsmöglichkeiten vor Augen hält, relativiert sich die heute zu behandelnde Überschreitung. Den Anrainern wird im Bauverfahren selbst die Möglichkeit gegeben, ihre subjektiv-öffentlichen Interessen geltend zu machen. Seite 6 von 19 Mag. Günter Ratt sieht dieses Projekt ebenfalls positiv. Es zeigt sich jedoch auch er enttäuscht, dass die generelle Überarbeitung der Baunutzungszahl von der heutigen Tagesordnung genommen worden ist und DI Reinhard Falch als Fachexperte für Auskünfte nicht zur Verfügung steht. Auf die Frage, ob seitens des hochbautechnischen Amtssachverständigen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung eine Stellungnahme zum Projekt abgegeben wurde, antwortet DI Andreas Pfeifer, dass dieses mehrmals mit DI Grasmugg besprochen worden ist, jedoch keine schriftliche Stellungnahme vorliegt. Zur gestalterischen Seite und zum Volumen sei jedoch von ihm die Äußerung gemacht worden, dass die Maßstäblichkeit gegeben ist. Über Ansuchen der Alpenhotel Montafon GmbH & Co.KG, Schruns, wird hinsichtlich der auf den Liegenschaften GST-NR 1683/2, 1685/1, 1685/2, 1733/6, .1319, 1734, 1733/4 und 1733/3, GB 90104 Schruns, zur Errichtung gelangenden Gebäulichkeiten (Erweiterung des Alpenhotels Montafon) eine Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung und über Geschosszahl vom 11.08.1979 i.d.g.F. hinsichtlich der Erhöhung a) des festgelegten Maßes der baulichen Nutzung (BNZ) von 40 auf tatsächlich 110 (stimmenmehrheitlich, 2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) b) der festgelegten Höchstzahl der oberirdischen Geschosse (HGZ) von 3, 5 auf 4, 5 (stimmenmehrheitlich, 2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) bewilligt. Rudi Bitschnau enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung. Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/04-2014 Antrag von Manfred Netzer, Mag. (FH) Bernd Wohlgenannt und DI Rainer Wohlgenannt: 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 7 von 19 Der Vorsitzende erläutert anhand des vorliegenden Planes die beantragten Umwidmungen sowie die Eigentumsverhältnisse und verweist im Übrigen auf die Ergebnisse der Behandlung im Bau- und Raumordnungsausschuss. Der gegenständliche Bereich befindet sich zwar nicht in der im Grünraumplan vorgesehenen Grünzone, dennoch möchte DI Karoline Bertle einer Umwidmung ohne Bedarfsnachweis nicht zustimmen. Auch Mag. Siegfried Neyer hegt diesbezüglich Bedenken, wenngleich planerisch wenig dagegen spricht, zumal im ursprünglichen Entwurf des Flächenwidmungsplanes bereits eine Bauflächenwidmung vorgesehen war. Dass die hier zu behandelnden Umwidmungen miteinander verknüpft werden, macht eine Entscheidung nicht gerade einfach. Festgehalten wird, dass die Grundstücke von Manfred Netzer Bauerwartungsflächen verbleiben. Der Vorsitzende präsentiert einen Vorschlag, wie die Erweiterung des Sanatoriums Dr. Schenk auf der an der Umfahrungsstraße liegenden Fläche aussehen könnte. Mag. Dr. Siegfried Marent steht den gegenständlichen Umwidmungen hingegen ablehnend gegenüber, da bei Nichtvorliegen eines konkreten Projektes eine Umwidmung nicht vertretbar sei. Er nimmt auch auf Stellungnahmen von Mag. Martin Netzer, der ausführt, dass eine Umwidmung für die beabsichtigte Nutzung im Bereich Sanatorium Dr. Schenk nicht unbedingt notwendig wäre, Bezug. Abgesehen davon befürchtet er, dass bei einer Erweiterung des Sanatoriums der Lärmpegel aufgrund vermehrter Hubschraubertransporte weiter erhöht werden würde. Norbert Haumer stellt fest, dass mit einer Umwidmung im Bereich des Sanatoriums Dr. Schenk einer Spekulation von Bauland Einhalt geboten wird, da lediglich die Errichtung einer Krankenanstalt möglich ist. Wenn man sich vor Augen hält, dass die Voreigentümerin, die Firma Uniwash, eine Autowaschanlage errichten wollte, ohne dass damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, stellt dies auf jeden Fall die bessere Lösung dar. GR Christian Fiel spricht noch kurz die Bauverbotszone durch die Hochspannungsleitung der VIW an. Die Umwidmungen im Bereich des Mühlbaches stellen eine Anpassung an den tatsächlichen Bachverlauf dar. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß Planunterlage Plan-Nr. 031-2/042014/01 wird stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen DI Karoline Bertle, Mag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger, Bernhard Schrottenbaum und Eugen Vonier) beschlossen. b) Reg.Nr. 031-2/10-2014 Antrag der Familie Torghele: Umwidmung der GST-NR 1046/2 u.a. angrenzend an die Kronenwiese Auch hier verweist der Vorsitzende auf die Beratungen im Bau- und Raumordnungsausschuss. Was die Erschließung von der Batloggstraße her anbetrifft, die vorteilhafter erschienen wäre, ist darauf hinzuweisen, dass die Fam. Torghele bereits Grund abgetreten hat, um über die Kronenwiese zufahren zu können. Über Anfrage von Mag. Günter Ratt stellt DI Andreas Pfeifer fest, dass sich die Erschließungssituation über den Feldweg vergleichsweise sogar noch etwas schwieriger darstellt, jedoch diesbezüglich ein positives Gutachten vorgelegen ist. Es wird allerdings zur Kenntnis genommen, dass bei Errichtung weiterer Wohnbauprojekte darauf Bedacht 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at zu nehmen ist, dass gerade zu Stoßzeiten bzw. bei stärkerem Gegenverkehr mitunter verkehrsmäßig ungute Situationen eintreten könnten. Festgestellt wird, dass für die gegenständliche Umwidmung seitens der Firma Zima ein konkreter Bedarfsnachweis vorgelegt worden ist. Seite 8 von 19 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß Planunterlage Plan-Nr. 031-2/102014/01 wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Bernhard Schrottenbaum) beschlossen. Mag. Dr. Siegfried Marent merkt an, dass im Auge behalten werden sollte, dass bei Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen ein entsprechender Ausgleich gefunden wird. c) Reg.Nr. 031-2/12-2014 Umwidmung im Bereich des Areals des Josefsheims Die gegenständlichen Liegenschaften im Bereich des Josefsheims wurden an die Silvretta Montafon Bergbahnen AG verkauft. Diese beabsichtigt dort die Errichtung eines Verwaltungszentrums. Aufgrund des Wegfalls der bisherigen Nutzungsabsicht ist die bestehende Widmung [VZ]-BK hinfällig, und es sollen die dortigen Flächen bis zum Friedhof entsprechend der bestehenden Unterlagswidmung an das Baukerngebiet angepasst werden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine Stellungnahmen eingelangt. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß Planunterlage Plan-Nr. 031-2/122014/01 wird mit der Maßgabe, dass im Bereich der Straße eine Korrektur in Verkehrsflächenwidmung vorgenommen wird, einstimmig beschlossen. d) Reg.Nr. 031-2/13-2014 Umwidmung des GST-NR 186 im Bereich des Haus des Gastes von [TI]-BK in BK u.a. Auch hier soll die Unterlagswidmung zum Tragen kommen bzw. werden zur Straße hin entsprechende Verkehrsflächenwidmungen vorgenommen. Im Rahmend des Anhörungsverfahrens sind keine Stellungnahmen eingelangt. Mag. Dr. Siegfried Marent sieht auch für diese Umwidmung keine Notwendigkeit gegeben, und es würde eine Umwidmung ohne „Not“ Präjudizwirkung entfalten. Mag. Günter Ratt stellt fest, dass die Umwidmung der Verkehrsflächen eine Bereinigung darstellt und die andere Umwidmung notwendig ist, um ein neues Projekt realisieren zu können. Die Umwidmung des GST-NR 186 im Bereich des Haus des Gastes nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlage Plan-Nr. 031-2/13-2014/01, wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Christl Geiger, Franz Bitschnau, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) beschlossen. e) Reg.Nr. 031-2/14-2014 Umwidmung im Bereich des Areals des Kurhotels von FS-Tourismusbetrieb in BW 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die derzeitige Widmung FS-Tourismusbetrieb ist eine zweckgebundene Widmung, die eine anderweitige Verwertbarkeit wie z.B. für eine gemischte Nutzung, gewerbliche Nutzung oder Wohnnutzung erschweren würde. Die Errichtung eines Hotels auf diesen Liegenschaften ist auch nach Umwidmung ohne weiteres möglich, wie dies beispielsweise auch beim Hotel Zimba oder beim Löwenhotel der Fall ist. Seite 9 von 19 Der Vorsitzende hält fest, dass die Gemeinde nach wie vor an einem Tourismusprojekt interessiert ist. Auf den Einwand von Franz Bitschnau, dass auch hier zuerst ein Projekt vorliegen sollte, erwähnt der Vorsitzende, dass mit zwei konkreten Interessenten Gespräche geführt werden und zudem auf die Novellierung des Raumplanungsgesetz im Gang ist, die mitunter eine entsprechende Nutzung erschweren würde. DI Karoline Bertle erwähnt, dass rechtlich gesehen beide Widmungen von ihrer Wertigkeit her in etwa gleich zu sehen sind. Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger würden auch lieber zuerst Pläne präsentiert bekommen. Sie halten fest, dass zuvor bei der Umwidmung im Bereich des Sanatoriums Dr. Schenk argumentiert worden sei, dass eine Sonderwidmung für notwendig erachtet wird, hier soll dies jedoch nicht mehr der Fall sein. Eine Umwidmung wäre nach Vorliegen eines konkreten Projektes jederzeit möglich. Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen in diversen Ausschüssen, in denen dieses Projekt in Richtung Tourismus und Hotelansiedlung näher begutachtet und positiv beurteilt worden ist. Die Interessenten wollen jedoch noch nicht an die Öffentlichkeit treten. DI (FH) Jürgen Kuster verweist darauf, dass man sich dabei auch nichts vergibt, da schlussendlich die Gemeinde als Grundeigentümerin entscheidet, was mit diesem Grundstück passiert. Seinerzeit wurden diese Flächen bewusst so gewidmet, um die Nutzung festlegen zu können. Jetzt hat es die Gemeinde als Eigentümerin selbst in der Hand. Ziel wäre es, ein Hotelprojekt zu realisieren, wobei ein gewisser Anteil an Zweitwohnsitzen vertretbar erscheint. Dies ist jedoch auf der Widmung Sonderfläche Tourismus nicht möglich. Mag. (FH) Günter Ratt ergänzt, dass die jetzige Umwidmung als zusätzliches Verkaufsargument dienen und damit dieses Areal auch anderen Interessenten angeboten werden könnte. GR Christian Fiel verweist darauf, dass dies auch im Auftrag an Piccolruaz und Müller so vorgesehen war. Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingebrachten Stellungnahmen wurden den Mandataren mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt. DI Andreas Pfeifer informiert noch über die zwei nachträglich eingelangten Stellungnahmen von Marietta und Werner Carotta sowie Gerhard Dingler. Die Umwidmung im Bereich des Areals des Kurhotels von FS-Tourismusbetrieb in BW nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlage Plan-Nr. 031-2/14-2014/01 wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Christl Geiger, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) beschlossen. Zu 3. Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2015 und Erlassung der diesbezüglichen Verordnungen 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 19 Die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2015 werden laut nachfolgender Aufstellung festgesetzt, und es werden die Änderungen, die, insoweit es sich um hoheitliche Abgaben handelt, nach Maßgabe der im Entwurf vorliegenden Verordnungen beschlossen und kundgemacht. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft. Die nicht gesondert angeführten Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. (stimmenmehrheitlich, 1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent, der bereits in der Sitzung des Personal- und Finanzausschusses nicht alle Gebührenanpassungen mitgetragen hat) Wassergebühren Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Zählermieten: 3-5 m³ pro Jahr 7 m³ pro Jahr 20 m³ pro Jahr Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag Kanalisationsgebühren Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge € 2, 15 € 16, 22 € 18, 00 € 37, 22 € 30, 82 € 2, 67 € 47, 06 € 15, 68 Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden ab 01.09.2015 um jeweils 2 % erhöht. Die Schulgelder pro Semester betragen somit ab 01.09.2015: Elementarunterricht € 148, 00 4-er Gruppe € 203, 00 3-er Gruppe € 228, 00 2-er Gruppe € 297, 00 Einzelunterricht € 388, 00 Kurzstunde € 297, 00 Tanzerziehung € 112, 00 Ermäßigungen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs abzüglich einer Ermäßigung von 25 % verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, aktive Mitglieder eines Kirchenchores (Orgelunterricht), aktive Mitglieder einer Trachtengruppe, aktive Organisten und Mitglieder des Musikschulorchesters, diese bezahlen den Jugendtarif) b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind erfolgt ein Abzug vom jeweiligen Tarif von 40 % für das 3. Kind erfolgt ein Abzug vom jeweiligen Tarif von 60 % für das 4. Kind erfolgt ein Abzug vom jeweiligen Tarif von 80 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 11 von 19 Kindergartengebühren Die Elternbeiträge werden gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht und betragen somit ab 01.09.2015 pro Kind und Monat: Kindergarten Gamprätz € 38, 00 Kindergarten Auf der Litz € 38, 00 Kindergarten St. Jodok € 38, 00 Gästetaxe Die Gästetaxe verbleibt unverändert in Höhe von pro Nächtigung. € 2, 16 Tourismusbeitrag Für 2015 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 760.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2015 wird mit 1, 32 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Friedhofsgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2015 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung: a) bei einer Grabtiefe von 1, 60 m € 730, 00 b) bei einer Grabtiefe von 2, 00 m € 730, 00 2. Beisetzung einer Urne – Grabtiefe 0, 80 m € 102, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne € 56, 00 b) Gebühr für Inschrift € 124, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne € 137, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift € 173, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2015 wie folgt festgesetzt: 1. 2. Erstankauf a) Einzelgräber (15 Jahre) b) Doppelgräber (15 Jahre) c) Arkadengräber (30 Jahre) d) Urnenreihengräber (10 Jahre) e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) Verlängerung a) Einzelgräber (pro Jahr) b) Doppelgräber (pro Jahr) € 73, 00 € 149, 00 € 1.423, 00 € 360, 00 € 254, 00 € € 6, 00 9, 00 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at c) Arkadengräber (pro Jahr) d) Urnenreihengräber (pro Jahr) e) Urnennischen (pro Jahr) 3. 4. Die Erhaltungskostenbeiträge betragen pro Jahr: a) Einzelgrab b) Doppelgrab c) Arkadengrab d) Urnenreihengrab e) Urnennischen Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist eine Aufbahrungsgebühr, die maximal 3 Tage zur Anrechnung gelangt, zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pro Tag b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle zusätzlich Die Einstellgebühr ohne Aufbahrung beträgt pro Tag € 34, 00 € 9, 00 € 9, 00 Seite 12 von 19 € 19, 00 € 26, 00 € 40, 00 € 19, 00 € 19, 00 € 31, 00 € 149, 00 € 27, 00 Marktgebühren Die Marktgebühren werden mit Wirkung zum 01.01.2015 wie folgt festgesetzt: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand € 33, 00 Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² € 5, 50 b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitgl. bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teilnahmen) € 17, 00 für IG-Mitgl. bei einzelnen Teilnahmen € 23, 00 für sonstige Mitgl. bei regelm. Teilnahme € 23, 00 für sonstige Mitgl. bei einzeln. Teilnahmen € 28, 00 c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine): Standmiete bei eigener Abholung und Retournierung für max. 5 Tage € 17, 00 Standmiete € 15, 00 + € 30, 00 bei Zustellung durch den Gemeindebauhof für max. 5 Tage € 47, 00 darüber hinaus Verdoppelung der Standmiete für wieder max. 5 Tage. (Bei gemeinnützigen/sozialen Zwecken besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung.) Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage wird mit Wirkung zum 01.01.2015 ein einheitlicher Tarif in Höhe von € 10, 00 festgesetzt. 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 13 von 19 Hundesteuer: Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 01.01.2015 wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) € 22, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) € 86, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf € 75, 00 Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr nachfolgende gen: a) Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße Monatskarte € Jahreskarte € b) Löwentiefgarage Monatskarte € Jahreskarte € c) Bahnhoftiefgarage Jahreskarte € Änderun- 35, 00 342, 00 62, 00 691, 00 636, 00 Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Bei den Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Abfallgebühren: Bei den Abfallgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Im Einzelnen ergeben sich dazu noch folgende Bemerkungen: Friedhofsgebühren: Für Ing. Wernfried Geiger ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass die Gebühren für die Bestattung einer Leiche unabhängig von der Tiefe gleich hoch sind. Franz Bitschnau, der als Vertreter der Gemeinde in die Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes delegiert worden ist, hält fest, dass die Beiträge an den Abwasserverband einen nicht unbeträchtlichen Teil der Kosten für Kanal ausmachen und regt infolge möglicher Veränderungen an, den seit Jahren geltenden Kostenaufteilungsschlüssel auf seine Berechtigung zu überprüfen. Peter Vergud informiert darüber, dass sich die Kosten der ARA im Wesentlichen aus den Annuitäten und Betriebskosten zusammensetzen. Der Kostenaufteilungsschlüssel basiert einerseits auf den Einwohnergleichwerten, andererseits wird der Abwasseranfall berücksichtigt. Hierfür wurden an den Gemeindegrenzen Messstationen installiert, mit denen die Zufluss- und Abflussmengen erfasst werden. Der Vorsitzende schlägt vor, zusammen mit dem Betriebsleiter eine Besichtigung der ARA vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Beratung im Personal- und Finanzausschuss verwiesen. 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 14 von 19 Zu 4. Beschlussfassung des Beschäftigungsrahmenplans 2015 Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Aufstellung und erläutert die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr. Die freigewordene Stelle in der Tourismusinformation (Gästemeldewesen) wurde nicht nachbesetzt. Diese Aufgaben wurden an die Gemeindekasse übertragen. Im Bauhof/Wasserwerk wurde der Mitarbeiterstand ebenfalls um zwei Stellen reduziert. DI Karoline Bertle frägt an, ob weitere Anstrengungen in Richtung Anpassung der Personalstruktur und damit Kosteneinsparungen angestellt worden sind. Diesbezüglich wurden bereits mehrere Diskussionen mit den Abteilungsleitern im Hause geführt, wobei der Spielraum begrenzt ist. Einsparungen können nur bei einer Leistungsreduktion erzielt werden. Nach Ansicht des Obmannes des Prüfungsausschusses Mag. Siegfried Neyer müssen vor einer Leistungsreduktion zuerst die Kernaufgaben ausgelotet werden, um dann bei den „Nice-to-have- Aufgaben“ abklären zu können, ob und wo gegebenenfalls gewisse Abstriche möglich wären. Der Vorschlag, bei Veranstaltungen die Veranstalter hinsichtlich der Aufräumarbeiten zur Kasse zu bitten, wird zur Kenntnis genommen. Erwähnung findet, dass es Bürger gibt, die in bestimmten öffentlichen Bereichen unbemerkt und völlig uneigennützig aufräumen. Der Beschäftigungsrahmenplan 2015 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2015 von insgesamt 55, 35 vorsieht, einstimmig beschlossen. Zu 5. Optionsverträge (Entwürfe Concin & Partner Rechtsanwälte GmbH) a) Verkauf des Areals des Haus des Gastes Der diesbezügliche Entwurf eines Optionsvertrages wurde am vergangenen Montag an alle Mandatare übermittelt. DI (FH) Jürgen Kuster erachtet die Projektidee, die letzte Woche dem Gemeindevorstand vorgestellt worden ist, für gut. Ihm erscheint jedoch eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung angesichts der Komplexität verfrüht. Er plädiert dafür, eine kleinere Arbeitsgruppe mit Vertretern jeder Fraktion einzurichten, in der diese Angelegenheit nochmals vorberaten wird. Für den Vorsitzenden ist es sehr wichtig, dass die Fa. Liebherr/Löwen mit eingebunden wird, was mit dem Interessenten bereits auch so besprochen worden ist. Mag. Dr. Siegfried Marent stellt einen Verkauf grundsätzlich in Frage, da das Haus des Gastes bisher für verschiedenste öffentliche Zwecke, z.B. als Sitzungsraum, verwendet worden ist. Der Vorsitzende verweist auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen mit geschätz- 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ten Kosten von rd. € 1, 2 Mio. Als Alternative zu einem Verkauf schlägt DI Karoline Bertle eine Baurechtseinräumung vor. Mag. Siegfried Neyer könnte sich auch vorstellen, dass mit dem Verkaufserlös in Wohnungen investiert wird. Seite 15 von 19 b) Verkauf des Areals des Kurhotels Dieser Punkt wurde bereits in den Vorgesprächen etwas hintangestellt, und es liegt diesbezüglich auch noch kein Vertragsentwurf vor. Die Entscheidungen über den Abschluss von Optionsverträgen betreffend den a) Verkauf des Areals des Haus des Gastes b) Verkauf des Areals des Kurhotels werden einstimmig vertagt, und es wird beschlossen, hierfür eine eigene Arbeitsgruppe zur Vorbereitung auf die nächste oder übernächste Gemeindevertretungssitzung einzusetzen. Zu 6. Grundinanspruchnahme Erweiterung/Adaptierung Kurapotheke, Zustimmung zur Bauführung auf GST-NR 3143 (Kirchplatz) Der Vorsitzende stellt aufgrund der vorliegenden Eingabepläne kurz das Bauvorhaben „Erweiterung der Kurapotheke“ vor. Im Eingangsbereich ist die Erweiterung der Stiege vorgesehen, wobei bereits die bestehende Stiege auf Gemeindegrund ragt und bei der Erweiterung zusätzlicher Gemeindegrund in Anspruch genommen werden wird. Die Gebäulichkeiten selbst decken sich nicht mit den im Katasterplan dargestellten Grundgrenzen, und es zeigt Bauamtsleiter DI Andreas Pfeifer anhand der vorliegenden Pläne auf, inwieweit es aller Voraussicht nach zu einer Mappenberichtigung kommen wird. Für das Behördenverfahren ist jedoch noch die Zustimmung der Gemeinde als von der Bauführung, wenn auch im geringen Umfange, ebenfalls betroffenen Grundeigentümerin notwendig. Was die Erweiterungen (Stiege, Leitungsverlegung usw.) betrifft, ist darüber hinaus auch noch eine Vereinbarung gemäß § 5 des Vbg. Straßengesetzes zu treffen, in der u.a. auch die Haftungsfragen – die Straßenerhaltung und Haftung ist vom Bauwerber zu übernehmen - zu klären sind. Die Entschädigungsleistung ist noch offen. Hier steht die Übernahme der Brunnenerneuerung auf Kosten des Bauwerbers zur Diskussion. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Außengrenzen der Objekte Kirchplatz 24 und 26 nicht exakt mit den im Mappenplan dargestellten Grundgrenzen übereinstimmen und diese Objekte zum Teil auf GST-NR 3143 (Kirchplatz) reichen. Die Gemeindevertretung stimmt zum einen der Vornahme einer diesbezüglichen Mappenberichtigung, zum anderen - vorbehaltlich einer diesbezüglich noch zu erteilenden Gebrauchserlaubnis nach den Bestimmungen des Straßengesetzes - den in den vorliegenden Einreichplänen, datiert mit 17.09.2014, dargestellten Bauführungen (Treppenaufgang, ...), die stellenweise auf GST-NR 3134 reichen, zu. (einstimmig) 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 16 von 19 Zu 7. Montafon Tourismus GmbH a) Zustimmung zum Abtretungsvertrag betr. Übernahme der Geschäftsanteile der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG, der Illwerke Seilbahn-Betriebsgesellschaft mbH und der Silvretta Montafon Bergbahnen AG Der Vorsitzende verweist auf den mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Vereinbarungsentwurf. Der Stand Montafon ist hinkünftig ebenfalls mit 1 % an der Gesellschaft beteiligt, die nunmehrigen Beteiligungsverhältnisse sind aus den Unterlagen ersichtlich. Der Abtretungsvertrag nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird einstimmig genehmigt. b) Änderung des Gesellschaftsvertrages, Genehmigung Zum Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrages, der ebenfalls mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt worden ist, ergeben sich einige Fragen. So erkundigt sich GR Christian Fiel, warum ein zweiter Geschäftsführer genannt wird. Diesbezüglich wird klargestellt, dass mit der gewählten Formulierung lediglich die Möglichkeit der Bestellung eines zweiten Geschäftsführers geschaffen worden ist, tatsächlich jedoch nur einer tätig sein wird. Als weiterer Punkt wird das Entsendungsrecht von Mitgliedern in den Aufsichtsrat angesprochen. Kritisch hinterfragt wird auch, warum die Marktgemeinde Schruns hinkünftig mit 24, 58 % beteiligt und wie dieser Prozentsatz zustande gekommen ist. Bei Berücksichtigung der Beiträge der Gemeinde würde sich für Schruns ein höheres Anteilsverhältnis errechnen. In diesem Zusammenhang wird auch das Beispiel der früheren Beteiligung an der „Hochjochbahn GmbH“ angesprochen. Die Gemeinde sei damals dem dringenden Ersuchen um Aufstockung nicht nachgekommen und habe in der Folge aufgrund der verringerten Einflussmöglichkeiten alle Einlagen verloren. Auch die geringe Beteiligung des Standes wird kritisch angemerkt. DI Jürgen Kuster ist zwar auch nicht ganz glücklich mit dem Vertrag, da schließlich das Sprichwort „Wer zahlt, schafft an“ gelten sollte, sieht jedoch das Problem weniger bei den heute zur Beschlussfassung anstehenden Verträgen, sondern vielmehr beim gesondert zu verhandelnden Finanzierungs- bzw. Kostenaufteilungsschlüssel. Hier sei seitens der Marktgemeinde Schruns im letzten Gespräch des Gemeindevorstands mit Montafon Tourismus dargelegt worden, dass der geforderte Schlüssel in dieser Form nicht akzeptiert werden kann. Um das Ganze nicht zu blockieren, sei daher vorgeschlagen worden, dass für 2015 derselbe Beitrag wie im Vorjahr (indexangepasst) bezahlt und im ersten Quartal 2015 nochmalige intensive Verhandlungen, nach Möglichkeit unter Beiziehung eines externen unabhängigen Fachmannes, geführt werden. Nach weiterer Diskussion und Überlegung verschiedener Alternativen wird noch kurz die Dauer 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at des Geschäftsjahres angesprochen. Sollte sich in diesem Punkt gegenüber dem vorliegenden Vertrag eine Änderung ergeben, wird dies bekannt gegeben werden. Seite 17 von 19 Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Montafon Tourismus GmbH nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (9 Gegenstimmen: alle sieben Mandatare der Fraktion Metnand för Schru und beide Mandatare der Fraktion SPÖ) genehmigt. c) Festlegung des Beitrags der Marktgemeinde Schruns für 2015 Da der vorgeschlagene Kostenaufteilungsschlüssel aus Schrunser Sicht in dieser Form nicht akzeptiert werden kann, werden die diesbezüglichen Verhandlungen im kommenden Frühjahr weitergeführt werden. Um die weitere Arbeit von MT nicht zu beeinträchtigen, wird vorgeschlagen, dass unpräjudiziell für 2015 nochmals der letztjährige Beitrag (indexangepasst) geleistet wird. Dem Vorschlag, vorerst nur eine anteilige Zahlung für das erste Quartal 2015 zu leisten, wird entgegen gehalten, dass doch eine gewisse Planbarkeit gegeben sein sollte. Die von Schruns gebildete Arbeitsgruppe, die sich dieses Themas angenommen hat, ist auf gutem Wege, allerdings möchte man jetzt den Verhandlungen nicht vorgreifen und noch keine Zahlen hinausgeben. Auch über allfällige Alternativen wird nachgedacht, wobei nicht verhehlt werden soll, dass ein Alleingang schwierig werden und als gemeinsames Ziel doch ein Zusammenschluss aller Gemeinden und sonst Beteiligten unter dem gemeinsamen Dach von Montafon Tourismus, dem nach seiner Neuorganisation die Chance eingeräumt werden soll, langsam Fahrt aufzunehmen, angestrebt wird. Man muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass zwar die vorhandenen Mittel für die Schaffung guter interner Strukturen ausreichend sind, Montafon Tourismus jedoch auf dem Markt draußen von der finanziellen Ausstattung her im Vergleich zu anderen Destinationen weit hinten liegt. Sinnvoll wäre es natürlich, wenn sich MT Silvretta Montafon anschließen würde. Gemeinsam könnte man natürlich ein ganz anderes Budget auf die Beine stellen. Eine vernünftige Basis für die Festlegung der Höhe des von der Gemeinde Schruns zu leistenden Finanzierungsbeitrags ist die Vorgabe, alle Einnahmen, die aus dem Tourismus stammen, wieder für den Tourismus zur Verfügung zu stellen. In der Folge entsteht eine kurze Diskussion über mögliche Alternativen, da man nicht ganz ohne Perspektiven in die Verhandlungen eintreten sollte. Der von der Marktgemeinde Schruns an die Montafon Tourismus GmbH für das Jahr 2015 vorgesehene Kostenbeitrag wird einstimmig als Pauschalbetrag, in dem die fiktive Miete für die Überlassung der Räumlichkeiten im Haus des Gastes in Höhe von € 30.000, 00 mit eingerechnet ist, in Höhe von € 850.000, 00 beschlossen. Zu 8. Tennisplatz, Nutzungsüberlassung an den Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 18 von 19 Das GST-NR 2185, KG Tschagguns, auf dem sich die Tennisplätze befinden, steht im Alleineigentum der Marktgemeinde Schruns. Bisher wurden die Tennisplätze direkt dem Tennisclub in Form eines Prekariums zur Verfügung gestellt. Nun sollen diese leihweise an den Gemeindeverband Aktivpark Montafon übertragen und von diesem unter denselben Bedingungen an den Tennisclub weitergegeben werden. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz erläutert, dass die gesamte dortige Infrastruktur über den Gemeindeverband laufen sollte und man sich auch hier für diesen Weg entschieden hat. Die leihweise Überlassung der Tennisplätze bis 31.03.2025 an den Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“, der diese zu denselben Konditionen wiederum an den Tennisclub weitergeben wird, wird einstimmig genehmigt. Zu 9. Musikschule Montafon, Vereinbarung Für Mag. Dr. Siegfried Marent ist die jetzige Regelung ausreichend und er erinnert an die Anfänge der Musikschule, die praktisch von Schruns aus initiiert worden ist. Im Hinblick auf die Verhandlungen nach der irgendwann auslaufenden Stützung des Mietzinses für die neu bezogenen Räumlichkeiten im „Haus Montafon“ erscheint ihm die jetzige Konstellation vorteilhafter. Der Abschluss einer Vereinbarung mit den anderen musikschulbeschickenden Gemeinden über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife für die Musikschule Montafon nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent) genehmigt. Zu 10. Mitteilungen des Vorsitzenden Es erfolgen keine Mitteilungen Zu 11. Unter „Allfälliges“ kritisiert Mag. Dr. Siegfried Marent die Ausgestaltung der Umkleiden im Aktivpark, die von der Decke bis zum Boden mit Glasfronten versehen sind und ungewollte Einblicke ermöglichen, was er als Versäumnis des Planers bezeichnet. Nach Auskunft des Vorsitzenden wurden in den Sitzungen schon einige Mängel besprochen. 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 19 von 19 Mag. Günter Ratt bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und wünscht allen frohe Weihnachten und eine guten Rutsch. Der Vorsitzende schließt sich diesen Dankesworten an und lädt alle Mandatare zu einem kleinen Umtrunk in den Kreuzkeller ein. Gegen die Verhandlungsschrift über die 50. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.11.2014 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 21.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2014