19690528_GVE031

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:11
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1969-05-28
Erscheinungsdatum 1969-05-28
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMBINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 29.5.1969 NIEDERSCHRIFT Über die am Mittwoch, den 28.5.1969 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefunden 31. Öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef, Durig Franz und Ganahl Edmund, sowie die Gemeindevertreter Schreiber Jakob, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald und Vonier Robert für die OVP; Mühlbacher Herbert und Gantner Christian für die Ortspartei; und Konzett Manfred, Nels Josef und Tschann Werner für die FPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Erhart Ludwig, Kleber Ludwig, Fritz Ernst, Dipl. Ing. Jäger K. Ludwig, Bauer Rudolf, Bitschnau Werner, Filippi Josef. Erledigte Tagesordnung: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Krankenhaus St.Josefsheim; Rechnungsabschluss 1961 2. Architekt Edi Henrich/Innsbruck; Entscheid über Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der LBO; Errichtung eines dritten Obergeschosses! 3. Ankauf von Wohnungseigentum im Hause Veltinerweg Nr. 706; 4. Schwimmbadneubau Tachagguns, Beteiligungsvereinbarung; 5. Ansuchen um Erteilung von Abstandsnachsichten; 6. Erteilung einer Abstandsnachsicht durch den Gemeindevorstand gemäss § Abs.3 GG. für Fend Josef, Schruns Nr. 12 gegenüber Gp. 215/11 2. Personalangelegenheiten; BESCHLÜSSE: Vor Eingang in die Tagesordnung hält der Vorsitzende einen ehrenden Nachruf für den am 19.4.1969 verstorbenen langjährigen Gemeinderat Josef Kieber. Die Anwesenden erheben sich zum Zeichen des Gedenkens von ihren Sitzen. -2- Zu 1.) Der Antrag des Finanzausschusses auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1968 für das Krankenhaus St. Josefsheim gelangt zur Verlesung, Nachdem alle Mitglieder der Gemeindevertretung den Rechnungsabschluss 1908 sowie die Betriebs- und Selbstkostenberechnung erhalten haben. ergibt sich in diesem Punkt keine Debatte und auch keine Anfrage. Der Rechnungsabschluss 3.968 weist bei Gesamteinnahmen von S 2.342.237, 89 und Gesamtausgaben von S 2.342.237, 63 einen Verlust von S 432.781, 73 aus. Gemäss Antrag des Finanzausschusses wird der Rechnungsabschluss 1968 für das Krankenhaus St.Josefsheim einstimmig Genehmigt. Zu 2.) Architekt Edi Henrich, Viktor Danklstrasse 6/I in Innsbruck hat mit Eingabe vom 2.4.1969 hieramts um die Erteilung eines Ausnahmegenehmigung gemäss § 39 Abs. 8 der LBO. zur Errichtung eines 3. Obergeschosses beim geplanten Mehrfamilienwohnhaus in Schruns am Veltlinerweg (Gp 1293/1 und Bp. 379/1) angesucht. Mit Schreiben vom 17.4.1969 wurden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke im Sinne des § 37 AVG. welche in diesem Verfahren Parteistellung einnehmen, hieven verständigt und zur Stellungnähme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen, die sich aus landschaftsgestalterischen, verkehrstechnischen und platzmässigen Gründen alle gegen die beantragte Ausnahmegenehmigung aussprechen, gelangen vollinhaltlich zur Verlesung. GV. Josef Nels gibt zu bedenken, dass die Entwicklung zum Höherbauen in weiterer Zukunft nicht aufzuhalten sein wird, da Platzmangel und Grundstücksweise zur mehrgeschossigen Bauweise zwingen werden. Verschiedene Sprecher sind jedoch der Ansicht, dass gerade in diesem Gebiet, in dem sich doch nur Ein- und Zweifamilienhäuser befinden, ein Bauwerk mit 3 Obergeschossen äußerst landschaftsstörend wirken würde. Desweiteren wird noch bemerkt, dass vor allem auch die mangelhafte verkehrstechnische Erschliessung dieses Gebietes ein grösseres Bauwerk kaum zulassen. Der Antrag des Bauausschusses auf Versagung der Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines 3. Obergeschosses wird stimmenmehrheitlich (Gegenstimmen GR. Edmund Ganahl und GV. Josef Nels) angenommen. Ein Antrag des Finanz« und Bauausschusses gelangt zur Verlesung, wonach im Hause Veltlinerweg Nr. 706 der Vogewosi die in nächster Zeit freiwerdenden Wohnungen von Direktor Edmund Ganahl (3-Zi-Wohnung) und Prof. Josef Fritz (1-Zi-Wohnung) durch die Marktgemeinde Schruns als Eigentumswohnungen angekauft werden sollen. Der Kaufpreis für beide Wohnungen beläuft sich nach Abzug der Grundpreiskosten (Beschluss der Gde.Vertretung v. 8.9.1968 und 18.12.1968 mit S 350.-/m2) auf ca. S 96.000.-- Aufzahlung durch die Marktgemeinde Schruns. Vbgm. Schmidt spricht sich gegen einen Ankauf aus, da die Marktgemeinde Schruns immer das Einweisungsrecht habe und die alten Wohnungen in absehbarer Zeit Reparaturkosten bringen werden. GR. Juen Franz Josef und GV. Brugger Georg vertreten die Ansicht, -3- dass eine Deklarierung als Dienstwohnungen der Marktgemeinde Schruns eine Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf eines Dienstverhältnisses gewährleisten und so die Marktgemeinde Schruns doch freie Hand in der Wohnungsvergabe bezw. Wiederbesetzung habe. GR. Fritz Josef regt an, es möge versucht werden, von der Landesregierung eine Subvention für den Ankauf von Lehrerwohnungen zu erhalten. Die anschliessende Abstimmung ergibt eine einstimmige Annahme des Antrages auf Ankauf dieser Wohnungen dem Zusatz, dass diese Wohnungen als Dienstwohnungen der Marktgemeinde Schruns zu gelten haben. Zu 4.) Als Einleitung zu diesem TO.Pkt. referiert der Vorsitzends über die vergangenen Sitzungen des Schwimmbadausschusses in Tschagguns und berichtet dabei, dass sich ein Kostenvoranschlag von Arch. Dipl. Ing. Jäger Rudolf, Schruns, derzeit auf ca. 6, 8 Millionen Schilling beläuft. Anschliessend wird die Debatte über die Art der Vertragserstellung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Gemeinde Tschagguns eröffnet. GV. Wekerle Harald erklärt, dass Tschagguns auf jeden Fall das Schwimmbad in einem dem Erholungsraum Schruns Tschagguns entsprechenden Ausmaße erbaut und um jeden Beitrag der Marktgemeinde Schruns froh ist. Er ist der Meinung, dass ein Schrunser Beitrag von S 2 Millionen und die Übernahme der Kosten für den Ankauf und Ausbau der Parkplätze, die Errichtung der Fussgängerunterführung und einer 3. Fahrspur vollauf genügen würde und diese Leistungen auch entsprechend in einem Mitspracherecht verankert werden könnten. Die Gemeinderäte Ganahl und Durig sowie die Gemeindevertreter Brugger, Schreiber und Nels führen insbesondere aus, dass es unklug wäre und von der Bevölkerung nicht verstanden würde, wenn die Marktgemeinde Schruns in dieses Projekt S 2 Millionen investiert und dann so gut wie nichts zu sagen hätte. Eine klare Linie bilde das Verhältnis 50 : 50 Durch diese Beteiligung sei keine Gefahr gegeben, dass Tschagguns nun kostenaufwendiger bauen wird, da Tschagguns ja auch die finanziellen Mittel fehlen. Es können gegenüber dem derzeitigen Projekt bestimmt noch verschiedene Einsparungen gemacht werden. So z.B. bei den Umkleidekabinen, die nicht aus Sichtbeton, sondern aus Holz, das aus gemeindeeigenen Waldungen bezogen wird, erstellt werden könne. Jeder Luxus kann vermieden werden. Da die Finanzierung auf jeden Fall aus Fremdmitteln bewerkstelligt werden müsse, sei es auf lange Sicht hinaus betrachtet doch das Beste, wenn klare Besitzverhältnisse gegeben sind. Vbgm. Schmidt bringt in Erinnerung, dass seinerzeit der Bevölkerung der Baubeginn in Schruns und Tschagguns versprochen wurde. Auf diese Art aber müßten die Schrunser Projekte am Finanzierungsproblem scheitern. GV. Brugger bringt noch zur Kenntnis, dass die Errichtung einer Fahrspur und die Fussgängerunterführung an der -4- Umfahrungsstrasse nicht wegen dem geplanten Schwimmbad, sondern im Zuge der Sanierung de» Wagenweges notwendig wird. Nach längerer Debatte stellt GV. Nels Josef nachfolgenden Antrag zur Abstimmung: „Die Marktgemeinde Schruns beteiligt sich am gemeinsamen Schwimmbadbau in Tschagguns einschliesslich aller erforderlichen Ersohliessungs-, Zufahrts- und Parkplatzkosten mit 50 % des Kostenaufwandes. Gleichzeitig wird ein diesbezüglicher Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.10.1968 aufgehoben.“ Die schriftliche Abstimmung ergibt bei 11 Jastimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 ungültigen Stimmen, welche auch den Neinstimmen zuzuzählen sind, eine Stimmenmehrheitliche Annahme des Antrages. In zusätzlicher Abstimmung wird die Übertragung der weiteren Planungsarbeiten für das Schwimmbadprojekt in Tschagguns an Arch. Dipl. Ing. Jäger genehmigt. (1 Gegenstimme Vbgm. Schmidt) Mit dem Planer sind entsprechende Abmachungen über das Honorar zu treffen. Zu 5.) Bauabstandsnachsichten werden einstimmig erteilt: a) dem Honold Konrad, Schruns Nr. 635, für die Errichtung eines Ausstellungsraumes gegenüber Gp. 5256 (Montjolastrasse) von 5, 75 m auf 4, 20 m; b) dem Wirnsberger Herbert, Silbertal Nr. 51, für die Errichtung eines Wohnhauses gegenüber Gp. 17l6 (Albert Juen, Schruns Nr. 222) von 4, 00 m auf 1, 50 m; c) dem Trautmann Harald , Schruns Nr. 682, für die Erstellung eines Wohnhauses gegenüber Gp. 1114/1 (Price Ernst, Schruns Nr. 814) von 4, 00 m auf 3, 00 m; d) dem Stemer Herbert, Schruns Nr. 199 für die Erstellung eines Wohnhauses gegenüber Gp. 1539/1 (Stemer Josefa, Schruns Nr. 199) nördlich von 4, 00 m auf 1, 00 m, östlich von 4, 00 m auf 2, 00 m und westlich von 4, 00 m auf 3, 00 m; e) dem Klomfar Heinrich sen. Schruns Nr. 727 für einen Garagenbau gegenüber der Gp. 1275 (Amann Jakob, Schruns Nr. 726) von 4, 25 m auf 0, 25 m f) dem Stüttler Ludwig, Schruns Nr. 212 für die Errichtung eines Wohnhauses gegenüber der Gp. 1771/2 (Neyer Wilhelm, Schruns Nr. 185) von 4, 00 m auf 2, 50 m; und g) dem Dr. Sander Hermann, Schruns Nr. 551, für die Errichtung eines Ordinationsraumes und von einer zweibogigen Garage gegenüber Gp. 101/3 (Isele Eugen, Schruns Nr. 690) von 4, oo m auf 2, 3o m, gegenüber der -5- Gp. 84 (Stüttler Josef, Schruns Nr. 471) von 5, 00 m auf 0, 25 m und gegenüber der Gp. 83/6 (Sander Richard, Schruns Nr. 514) von 5, 25 m auf 0, 00 m. Zu 6.) Der Erteilung einer Abstandsnachsicht durch den Gemeindevorstand zur Erstellung eines Bäckerei-Anbaues gegenüber Gp. 215/1 (Bitschnau Josef und Maria, Schruns Nr. 410) von 4, 00 m auf 0, 30 m gemäss § 54 (3) GG. wird zugestimmt. (einstimmige Beschlussfassung) Zu 7. a) Der Anstellung von Herrn Reinisch Franz, Schruns Nr. 53, als kündbarer Gemeindeangestellter wird einstimmig die Zustimmung erteilt. b) Der Gemeindebautechniker Kraller Kurt, Bartholomäberg Nr. 500 hat um die Anrechnung der Vordienstzeiten für die Gehaltsbemessung und für den Ruhegenuss angesucht. Die Anrechnung dieser Vordienstzeiten wird mit 10 Jahren, 2 Monaten u. 10 Tagen für die Gehaltsbemessung und mit 18 Jahren, 0 Monaten u. 25 Tagen für den Ruhegenussbezug einstimmig genehmigt. Gagen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 23.15 Uhr Tag der Verlautbarung: 29.5.1969 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) M./ (Bürgermeister)