20190508_GVE044

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:11
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2019-05-08
Erscheinungsdatum 2019-05-08
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 09.05.2019 Zl. 004-2/2019 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 8. Mai 2019, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: GR Heike Ladurner-Strolz GR Norbert Haumer GR Bernhard Schrottenbaum Werner Ganahl DI (FH) Michael Gantner MSc Marion Wachter Tobias Kieber Peter Vergud Bettina Juen-Schmid Richard Durig Martin Fussenegger Ersatzleute: Ing. Michael Kieber Theresa Scheibenstock Raphael Mäser Rainer Gehrmann Dr. Monika Vonier Thomas Zuderell Martin Jenny BSc Reinhard Winterhoff Mag. Christof van Dellen Rudi Bitschnau Roman Spannring Harald Kieber Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Ing. Gerhard Mangeng Franz Oliva Martin Pögler BEd DI Karoline Bertle Christine Geiger Manuel Torghele Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj Heinz Auer Felizitas Maklott Markus Riedler MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Gf DI Martin Oberhammer, Silvretta Montafon (zu Top 1.) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 14 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Michael Gantner, Marion Wachter Marcellin Tschugmell und Stefan Simenowskyj Seite 2 von 14 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörerin und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 des GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) zu behandeln: • Antrag von Gemeindevertretern der Fraktion Metnand för Schru betr. die Abwanderung der Firma Jäger Bau GmbH nach Bludenz: a) Stellungnahme durch den Bürgermeister Jürgen Kuster b) Antrag an den Stand Montafon • Studie über die weitere Entwicklung des Schulstandortes Schruns – Auftragsvergabe Weiters wird über Antrag des Vorsitzenden gem. § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Siegfried Marent) beschlossen, die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände dahingehend abzuändern, dass der neu aufgenommene Tagesordnungsprunkt betr. die Abwanderung der Firma Jäger Bau GmbH vorgezogen und an die zweite Stelle gesetzt wird. Die Reihenfolge der zur Behandlung stehenden weiteren Gegenstände verändert sich entsprechend. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Mountain Residences, Investorenmodell - Grundsatzbeschluss 2. Antrag von Gemeindevertretern der Fraktion Metnand för Schru betr. die Abwanderung der Firma Jäger Bau GmbH nach Bludenz: a) Stellungnahme durch den Bürgermeister Jürgen Kuster b) Antrag an den Stand Montafon 3. Antrag gem. § 41 Abs. 2 GG von MMag. Dr. Siegfried Marent und Mag. Martin Borger: „Widmung der neuen Mobilitätsachse als für die Verlängerung der Montafonerbahn vom Bahnhof Schruns weg bis zur Querung mit der L188 Montafonerstraße.“ 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/02-2019 Antrag der Alpe Vorderkapell auf Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 3134/1 von FL in FS Sportgeschäft, Bergrettung, Bergsportschule, Freizeitparcours als Grundwidmung mit Befristung (F) und FL als Folgewidmung gemäß PlanNr. 031-2/02-2019/01 – Beschluss des Entwurfs b) Reg.Nr 031-2/05-2019 Antrag der Hausgemeinschaft Kronengasse auf Umwidmung von Teilflächen des GST-NR .59/1 von dzt. FL in BK im Hinblick auf die 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Errichtung eines Personenaufzuges einschließlich Korrekturwidmungen gemäß PlanNr. 031-2/05-2019/01 – Beschluss nach Anhörung der betroffenen Eigentümer 5. Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltung GmbH, Schruns, Alpstein Chesa Schirun Bau GmbH, 6700 Bludenz, Marktgemeinde Schruns und Dkfm. Gerhard Borger, Schruns – Dienstbarkeitsvertrag 6. Marktgemeinde Schruns - Alpstein Chesa Schirun Bau GmbH, 6700 Bludenz, Dienstbarkeitsvertrag betreffend den Betrieb, die Erhaltung und die Überbauung des Abwasserkanals auf dem Areal des ehem. Kurhotels 7. Kanalumlegung beim Alpenhotel und Kanalerweiterung im Bereich des Reitplatzes 8. Nachbesetzung in Ausschüssen für das ausgeschiedene Mitglied Michael Fritz a) Ausschuss Finanzen (Mitglied) b) Ausschuss Leben in Schruns (Ersatzmitglied) c) Ausschuss Jugend und Vereine (Mitglied) d) Ausschuss Kommunikation (Mitglied) e) Prüfungsausschuss (Mitglied) 9. Dienstbarkeitsvertrag mit Lucia Berthold, Schruns, betr. die Umlegung des Wanderwegs über die GST-NR 280 und 279/3 Seite 3 von 14 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.04.2018 11. Mitteilungen des Vorsitzenden 12. Studie über die weitere Entwicklung des Schulstandortes Schruns – Auftragsvergabe 13. Allfälliges Zu 1. Mountain Residences, Investorenmodell - Grundsatzbeschluss Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Gf DI Martin Oberhammer und bedankt sich nochmals für die Einladung der Gemeindevertretung zur Besichtigung verschiedener Projekte von Mountain Residences. Das Investorenmodell basiert zwar grundsätzlich auf zivilrechtlichen Vereinbarungen, dennoch gilt es im Vorfeld abzuklären, wie die Gemeinde zu einem solchen Projekt grundsätzlich steht. 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Martin Oberhammer erläutert anhand der vorliegenden Pläne das Projekt „PURE Schruns“. Sodann gibt er einen kurzen Rückblick auf die Geschehnisse in den letzten Jahren (PKF Studie, Masterplan, Gespräche mit diversen Investoren, Erwerb des Josefsheimes durch Silvretta Montafon, …). Es wurden Untersuchungen angestellt, wie das Josefsheim und das dortige Areal hotelmäßig entwickelt werden könnte. Der anfänglich zur Diskussion gestandene Rückbau des Josefsheimes wurde gestoppt, und es wurden dann im Spätsommer/Herbst 2018 Gespräche mit Mountain Residences im Hinblick auf die Errichtung eines Aparthotels geführt. Gestalterisch war ursprünglich daran gedacht, den Steinkubus der Alpin-Sport-Zentrale weiterzuführen, und es schwebte ein Projekt ähnlich dem Rocksresort in Laax vor Augen. Mit diesem ist man dann auch bei der Gemeinde vorstellig geworden, die ein solches Vorhaben jedoch nicht unbedingt begrüßt hat. In der Folge wurde ein neues Projekt mit verschachtelten Baukörpern konzipiert, und es stellt Martin Oberhammer den Entwurf im Detail vor. Die Gebäude verfügen über ein Satteldach, unterbrochen durch Loggien bzw. Dachterrassen, wodurch die Kleingliedrigkeit unterstrichen wird. Wie aus den Grundrissen ersichtlich ist, sollen 28 Appartements mit 100 bis 120 Betten geschaffen werden. Es handelt sich um verschieden hohe Baukörper, von denen im rückwärtigen Baukörper das Dachgeschoss mit ausgebaut wird, und er zeigt die Höhenentwicklung auf. Die Fassade wird voraussichtlich als Holzfassade ausgebildet. Die Baukörper werden so situiert, dass die Baumallee entlang der Leichenhalle, die auch als Sichtschutz zum Friedhof dient, erhalten werden kann. Sodann stellt er „Mountain Residences“ und deren Teilhaber vor und verweist auf verschiedene Referenzprojekte. Seite 4 von 14 Sodann geht er näher auf die Buy-to-let-Modelle ein, die eine unterschiedliche Ausprägung haben können (Eigennutzung durch den Eigentümer, der seinen Urlaub in seiner eigenen Wohnung verbringt <–> Finanzinvestitionen: Bereitstellung für die gewerbliche Nutzung zur Erzielung von Erträgen). Die Marke PURE Ressorts Austria/PURE Schruns, bei denen es sich um Luxusappartements mit Hotelservice handelt, ist darauf ausgerichtet, eine möglichst starke Belegung/Auslastung und dementsprechend hohe Umsätze zu erzielen. Der Hotelbetrieb bei allen Projekten erfolgt entweder durch eine lokale Betreiberfamilie oder eine Familie aus Holland, die das Hotel als Familienbetrieb führt. Was den vorderen Bereich um das Josefsheim anbetrifft, werden verschiedene Varianten, wo die Gastronomie situiert werden kann, geprüft. Mittelfristiges Ziel ist die Entwicklung des gesamten Areals bis zur Hochjochbahn. Hinter dem bestehenden Parkplatz soll als Übergangslösung bis zur Errichtung einer großen Tiefgarage ein provisorischer Parkplatz eingerichtet werden. Für den Vorsitzenden ist es wichtig, dass die Sanierung des Josefsheimes und die Gestaltung des Vorplatzes zeitgleich mit der Errichtung des Aparthotels erfolgt, es muss sich um ein Gesamtpaket handeln. Martin Oberhammer bestätigt, dass das Projekt nur dann umgesetzt werden wird, wenn auch eine entsprechende Gastronomieeinheit geschaffen wird. Nochmals festgehalten wird, dass übergangsmäßig die derzeit im Baufeld des Aparthotels befindlichen Stellplätze verlegt und im Anschluss daran eingerichtet werden. Hin- 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at sichtlich der Zufahrt stehen drei Varianten zur Diskussion (Bereich Hotel Taube / Zufahrt Alpin-Sport-Zentrale mit separater Rampe / dahinterliegende Zufahrt, wobei diese bei weiteren Bauvorhaben verschoben werden müsste). Insgesamt sind 28 Stellplätze geplant. Seite 5 von 14 Der Vorsitzende vermerkt, dass heute das Projekt grundsätzlich zur Diskussion steht, also ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll. Die gestalterische Beurteilung, die zivilrechtlichen Vereinbarungen und dgl. sollen erst dann folgen, wenn heute grundsätzlich grünes Licht gegeben wird. In der stattfindenden Diskussion hält Martin Oberhammer fest, dass grundsätzlich vorgesehen ist, das Restaurant öffentlich zugänglich zu machen, allerdings nicht der Wellnessbereich. Norbert Haumer informiert, dass der Raumordnungsausschuss die Form/Architektur begrüßt hat. Auch der Gestaltungsbeirat hat dies grundsätzlich positiv beurteilt und lediglich gewisse Dinge zur Nachbearbeitung empfohlen. Weiters spricht er die Aufnahme der dörflichen Strukturen mit entsprechender Durchwegung und den Erhalt der Bäume an. Beim Exkurs konnte man sich ein Bild von der soliden Bauweise und der Verwendung von Naturmaterialien machen. Die Tiefgarageneinfahrt wird noch etwas näher zu prüfen sein. Ein wichtiger Punkt ist jedenfalls auch die Gastronomie. Martin Oberhammer kann diesbezüglich zwar noch keine Detailauskunft geben, geht jedoch von einer Sitzplatzanzahl von 100 bis 150 aus. Heike Ladurner-Strolz begrüßt das Projekt grundsätzlich und vermerkt, dass heutzutage Investorenmodelle fast der Normallfall sind. Weiters möchte sie festhalten, dass ein Hotel ohne Restaurant kein Hotel ist. Ihrer Ansicht nach sollte das Hotel nicht komplett getrennt vom Restaurant betrieben werden, und es sollte das Aparthotel zumindest ein Frühstücksrestaurant haben. In weiterer Beratung wird nochmals die Parkplatzsituation angesprochen. Das Josefsheim verbleibt im Eigentum von Silvretta Montafon, die Stellplätze werden hinter dem jetzigen Parkplatz vorgesehen werden. Nochmals klargestellt wird, dass die Widmung im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung ausgelegt wird und keine Nutzung als Zweit- oder Hauptwohnsitz vorgesehen ist. Martin Oberhammer betont nochmals das Interesse der Betreiber an möglichst hohen Umsätzen. Allenfalls ist daran gedacht, eine Wohneinheit als Zweitwohnsitz zu widmen, dies im Hinblick auf den Abtausch eines für die weitere touristische Entwicklung wichtigen Grundstücks im Nahbereich. Die Gemeindevertretung befürwortet einstimmig die Errichtung des geplanten ApartHotels PURE Schruns (Umsetzung ähnlich der vorgelegten Planung) am Josefsheim Areal unter der Voraussetzung, dass das restliche Grundstücksareal (Josefsheim, Silvretta Platz) mitentwickelt wird und jedenfalls in diesem Bereich zeitgleich oder vorgezogen auch ein Gastronomiebetrieb entsteht. Das Projekt wird als Investorenmodell umgesetzt, Hauptwohnsitze und Zweitwohnsitze sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zu 2. Antrag von Gemeindevertretern der Fraktion Metnand för Schru betr. die Abwanderung der Firma Jäger Bau GmbH nach Bludenz 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 14 Was den Antrag anbetrifft hält der Vorsitzende fest, dass er dieses Thema ohnedies angesprochen und die gesamte Situation nochmals dargelegt hätte. Diese Thematik wurde intensiv diskutiert, und es wurden seit 2017 viele Gespräche geführt. Zur besseren Orientierung zeigt er anhand eines Planes auf, um welche Flächen im Bereich der Rätikonkreuzung es genau geht. Günter Ratt bedankt sich für die Aufnahme des von Mandataren seiner Fraktion beantragten Tagesordnungspunktes. Sodann informiert er über ein persönliches Gespräch mit dem Firmenchef DI Guntram Jäger, der sich enttäuscht über die Geschehnisse gezeigt habe. Dies habe ihn bewogen, die Angelegenheit sachlich aufzuarbeiten. Er verweist auf die von ihm übermittelten Unterlagen, wobei die ersten drei Seiten die wesentlichsten Informationen enthalten. Er führt aus, dass die Gemeindevertretung am 02.10.2018 zwei Beschlüsse gefasst hat, und zwar wurde zum einen die Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf die Mobilitätsachse und zum anderen der Entwurf betr. die Umwidmung der GSTNR 945, 960/1 u.a. im Bereich des „alten Bauhofs/Litzmündung“ auf Antrag der Jäger Bau GmbH und betr. die Umwidmung des GST-NR 960/2 auf Antrag der Vorarlberger Illwerke AG beschlossen. In der Sitzung des Standes Montafon wurde sodann eine Stellungnahme hierzu mit dem bekannten Inhalt beschlossen. Die Standesbürgermeister haben die Befürchtung geäußert, dass dadurch die Mobilitätsachse entlang der Ill gefährdet ist, auf diese jedoch nicht verzichtet werden kann. Der Stand Montafon sollte jedoch die Beschlüsse der Gemeindevertretungen berücksichtigen. Der Bürgermeister von Schruns habe vor der Abstimmung die Sitzung verlassen, der Beschluss wurde dann einstimmig gefasst. Die Entscheidung, das Grundstück der VIW AG, das die Liegenschaften Jäger quert, anzukaufen wurde in nichtöffentlicher Sitzung getroffen. Er sei von DI Guntram Jäger darüber informiert worden, dass dieser in einem Brief vom 07.12.2018 an die Standesbürgermeister und an den Landeshauptmann darauf hingewiesen habe, dass die Fa. Jäger ebenfalls starkes Interesse am Ankauf dieses Grundstücksstreifens habe. Als er die von der Entscheidung des Standes, diesen Grundstreifen zu kaufen, womit der Stand in die Situation gelangt sei, die restlichen Flächen in weitaus günstiger Verhandlungsposition ankaufen zu können, erfahren habe, sei er zutiefst bestürzt gewesen. Durch diese konspirative Vorgangsweise habe die Fa. Jäger Schaden erlitten, und es werde die nächste Gelegenheit genützt werden, die Firmenzentrale außerhalb des Tales zu verlegen. Dies habe er auch dem Schrunser Bürgermeister mitgeteilt. Dennoch habe die Standesvertretung in ihrer 41. Sitzung den Vertrag beschlossen und der Stand Montafon in der Folge das gegenständliche Grundstück erworben. Wäre die Sache nicht so abgelaufen, hätte die Fa. Jäger das Gespräch mit der Stadt Bludenz bezüglich des Ankaufs des dortigen Grundstücks nicht gesucht. Dem Schrunser Bürgermeister müsse vorgeworfen werden, gegenüber den anderen Standesbürgermeistern nicht klar deponiert zu haben, dass mit dem größten Arbeitgeber in der Region so nicht umgegangen werden dürfe. Zugegebenermaßen sei dann in der Folge viel versucht worden, um die Situation zu retten. (Gespräche mit dem Landeshauptmann, der VIW AG usw.). Der weitere Verlauf sei bekannt, und es verweist Günter Ratt auch auf die übermittelten Protokolle, u.a. von der Sitzung der Stadtvertretung. Offensichtlich ist es der Fa. Jäger 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at bei ihrer Entscheidung für die Verlegung des Standortes nicht um die Kommunalsteuer, sondern um das „Nicht-Willkommen-Sein“ gegangen. Seite 7 von 14 Aus diesem Grunde sei der Antrag gestellt worden, der Vorsitzende möge den Ablauf aus seiner Sicht darlegen. Weiters soll der Stand Montafon aufgefordert werden, eine schriftliche Stellungnahme betreffend die Abwanderung der Fa. Jäger abzugeben. a) Stellungnahme durch den Bürgermeister Jürgen Kuster Der Vorsitzende hält eingangs seiner Ausführungen fest, dass die gemachten Schuldzuweisungen jeglicher Grundlage entbehren und ihm nach zahlreichen Gesprächen mit der Fa. Jägerbau andere Informationen vorliegen. Der von Günter Ratt vorgebrachte Sachverhalt sei sicher bestmöglich aufgearbeitet worden, jedoch aufgrund zum Teil fehlender Informationen nicht ganz vollständig. Hierbei möchte er auch anmerken, dass er die Mitarbeit des Vizebürgermeisters zum Teil etwas vermisst habe. Sicher handele es sich hier um eine langwierige Angelegenheit, und es sei hierüber viel diskutiert worden. Was die Widmung anbetreffe, seien auch in diesem Gremium nicht immer alle einer Meinung gewesen. Die Gründe für die Standortverlegung seien ihm von Seiten der Geschäftsführung der Fa. Jäger, Herrn Dipl.-Ing. Guntram Jäger, klar bekannt gegeben worden. Wenngleich sich die Fa. Jäger nicht unbedingt gut behandelt gefühlt habe, sei der wahre Grund für die Abwanderung die bessere Verfügbarkeit der Mitarbeiter sowie die Vorteile bei Zusammenlegung verschiedener Standorte im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Unternehmens. Verschiedene Gemeinden haben in Form von günstigen Grundbeistellungen der Fa. Jäger gute Angebote unterbreitet. Keinesfalls sei der ausschlaggebende Grund für die Abwanderung die Abgabe von drei negativen Stellungnahmen von Nachbargemeinden im Zuge des Umwidmungsverfahrens gewesen, zumal die Gemeinde dem Ansuchen der Fa. Jäger auf Umwidmung ohnedies nachgekommen ist. Auch könne ausgeschlossen werden, dass der Ankauf des Grundstücks durch den Stand Montafon der tragende Grund der Entscheidung gewesen ist. Schlussendlich sei ja auch, sollte hier in der Sache ein Umlenken möglich sein, vom Stand Montafon der Weiterverkauf des Grundstücks an die Fa. Jäger in Aussicht gestellt worden. Dipl.-Ing. Guntram Jäger habe ihm auch versichert, dass die Grundstücke im Montafon, insbesondere auch die Werkstätte unterhalb der Rätikonkreuzung, im Sinne der Talschaft entwickelt werden. Sodann fasst der Vorsitzende den Verfahrensverlauf hinsichtlich der bereits im Jahr 2012 beantragten Umwidmung dieses doch zentralen Grundstücks, das für das gesamte Tal von Bedeutung ist (Verkehrswege, …), zusammen. Insofern sei es nicht verwunderlich, dass der Stand Montafon Interesse am Ankauf der gegenständlichen Liegenschaft hat, dies schon seit längerer Zeit. Die erwähnte Sitzung der Standesvertretung habe er aus Gründen der Befangenheit verlassen. Der Vorsitzende sagt zu, noch eine schriftliche Zusammenfassung seiner heutigen Stellungnahme an die Anwesenden zu übermitteln. Nicht nachvollziehbar ist für ihn die Aussage, dass der Fa. Jäger durch den Ankauf des Grundstücks durch den Stand Montafon ein Schaden zugefügt worden ist. Der Grundstreifen wurde im öffentlichen Interesse zur Sicherung des überörtlichen Radweges und im Hinblick auf die Entwicklung der Rätikonkreuzung erworben. Man sollte sich jetzt 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at nicht gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. Vielmehr ist es wichtig, die verschiedenen Sichtweisen zu hören und sich mehr darauf zu konzentrieren, wie es weitergeht. Wie erwähnt sollen die Liegenschaften nach deren Erwerb durch die Region entwickelt werden. Seite 8 von 14 Was die Anfrage bezüglich der budgetären Auswirkungen der Firmenabwanderung anbetrifft, vermerkt er, dass die kursierenden Zahlen über die Höhe der vom Unternehmen an die Marktgemeinde Schruns entrichteten Kommunalsteuer falsch sind, zudem verbleibt der Gemeinde schlussendlich nur ein Teil des vereinnahmten Geldes. Die Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Fragen, was er a. gegen die Abwanderung der Fa. Jäger Bau GmbH unternommen hat (Bezugnehmend auf die Protokolle der Standessitzungen und des Schreibens von Guntram Jäger an die Standesbürgermeister) und b. wie das zu erwartende Budgetloch nach Abwanderung der Fa. Jäger und der Fa. Gantner aufgefangen werden soll, wird zur Kenntnis genommen. b) Antrag an den Stand Montafon Dieser Antrag macht nach Ansicht des Vorsitzenden wenig Sinn, zumal er in der Sache selbst nichts bringt. Vielmehr sollte man auf eine neue Qualität der Zusammenarbeit setzen und sich überlegen, was mit dem erworbenen Grundstück gemacht werden soll. Hier appelliert er an alle Mandatare, sich einzubringen und ihn zu unterstützen. Siegfried Neyer geht davon aus, dass jede Partei naturgemäß ihre eigenen Interessen verfolgt, so auch die Fa. Jäger, die sich sicher schon länger mit der Frage einer Standortverlegung befasst hat. Möglicherweise hat die Entscheidung des Standes Montafon dazu beigetragen, dass die Entscheidung etwas früher gefallen ist. Für ihn ein wichtiges Thema ist allerdings der Steuerwettbewerb unter den Kommunen. Durch eine solche Vorgangsweise geht den Kommunen einiges an Steuergeld verloren, eine Vorgangsweise, die nicht nur den Gemeinden, sondern schlussendlich auch dem Land schadet. Dieser Aussage kann sich der Vorsitzende anschließen, da Steuergeschenke, ohne dass dadurch im Land neue Arbeitsplätze geschaffen werden, schlussendlich den Städten und Gemeinden bei notwendigen Infrastrukturvorhaben fehlen. Vielleicht sollten hier die Gemeinden untereinander ein Gentlemen’s Agreement treffen. Der von Siegfried Neyer daraufhin gem. § 38 Abs. 2 Gemeindegesetz unter diesem Tagesordnungspunkt gestellte Antrag, seitens der Gemeindevertretung eine Aufforderung an das Land Vorarlberg mit dem Inhalt, dass der Steuerwettbewerb unter den Kommunen bzw. das gegenseitige Abwerben von Betrieben durch Steuerermäßigungen oder Wirtschaftsförderungen unterbunden werden soll, zu richten, wird als zum Verhandlungsgegenstand gehörig zugelassen und zum Beschluss erhoben. (einstimmig) Weitere Fragen wie beispielsweise, ob es richtig ist, dass der Fa. Jäger auch ein Grundstück etwas weiter taleinwärts angeboten worden ist und wie der Landeshauptmann, der 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Landesstatthalter und LAbg. Monika Vonier in dieser Sache eingebunden worden sind und dgl. werden vom Vorsitzenden beantwortet. Insbesondere hält er fest, dass der Stand Montafon natürlich kein Interesse daran hat, dass Betriebe aus dem Tal abwandern. Aus der vom Stand Montafon im Rahmen des Anhörungsverfahrens anlässlich der Umwidmung abgegebenen Stellungnahme etwas Anderes zu schließen, sei eine Mutmaßung, die Entscheidung sei aus infrastrukturellen Erwägungen getroffen worden. In weiteren Wortmeldungen schließt man sich der Meinung an, dass die Gründe für eine Abwanderung ganz andere sind und eine Konzernentscheidung sicher nicht aus solchen Erwägungen getroffen wird, zumal strategisch weitreichende Entscheidungen nicht in so kurzer Zeit fallen. Auch die Aussage, dass der Fa. Jäger ein Schaden entstanden ist, wird als haltlos bezeichnet, da man nicht von einem Schaden sprechen kann, wenn man etwas nicht bekommt. Siegfried Marent kann, wenn er in die Vergangenheit blickt, bestätigen, dass die Fa. Jäger von der Gemeinde immer sehr wohlwollend behandelt worden ist und oftmals umfangreiche Zugeständnisse gemacht worden sind, ohne dass hierfür entsprechende Gegenleistungen oder Zusagen in irgendeiner Form eingefordert wurden. Aus seiner Sicht sollte der Antrag von Siegfried Neyer nicht nur in Richtung Land abzielen, sondern medial entsprechend aufbereitet werden. Werner Ganahl sieht das Thema Abwanderung vielschichtiger. Für ihn war auch das Interview, das Günter Ratt gegeben hat, nicht gerade gut und er hinterfragt dessen Rolle als Vizebürgermeister. Seine Aufgabe sollte es sein, Unternehmen zu gewinnen bzw. zu halten, nicht jedoch einen Keil zwischen die agierenden Personen zu treiben. Dem hält Günter Ratt entgegen, dass er seine Aufgabe darin sieht, mit den Leuten zu sprechen. Ihn störe, dass der Bürgermeister im Stand Montafon die Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht entsprechend vertreten hat. Der Hauptpunkt der Anträge richte sich jedoch nicht gegen den Bürgermeister, sondern gegen die Vorgangsweise des Standes Montafon, der die Beschlüsse der Gemeindevertretung respektieren sollte. Seite 9 von 14 Der Antrag an den Stand Montafon a. Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns: „Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns bittet den Stand Montafon, vertreten durch die Standesbürgermeister, um eine schriftliche Stellungnahme betreffend die Abwanderung der Fa. Jäger. i. Was hat der Stand Montafon, der Standesrepräsentant und die Standesbürgermeister gegen eine drohende Abwanderung der Fa. Jäger unternommen? (Bezugnehmend auf die Protokolle der Standessitzungen und des Schreibens von Guntram Jäger an die Standesbürgermeister) ii. Wie plant der Stand Montafon, den für die Marktgemeinde Schruns entstehenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu kompensieren?“ wird stimmenmehrheitlich (19 Gegenstimmen) abgelehnt. Zu 3. Antrag gem. § 41 Abs. 2 GG von MMag. Dr. Siegfried Marent und Mag. Martin Borger: „Widmung der neuen Mobilitätsachse als für die Verlängerung der Montafonerbahn vom Bahnhof Schruns weg bis zur Querung mit der L188 Montafonerstraße.“ 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 14 Eingangs erwähnt der Vorsitzende, dass zugesagt wurde, dass die Trasse über Schruns bei Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepets (REK) entsprechend kenntlich gemacht werden wird. Bereits jetzt schon Grundstücke zu widmen sieht er jedoch kritisch, zumal sich dies gegen die Interessen der Grundeigentümer richtet. Martin Borger verweist darauf, dass die „alte Mobilitätsachse“ bereits im Jahre 2012 gewidmet worden sei. Es sei wichtig, jetzt gegenüber den Grundeigentümern, es ist dies über weite Strecken eine Erbengemeinschaft, klare Verhältnisse zu schaffen, da sie die Grundstücke möglicherweise verkaufen möchte. Günter Ratt hält wenig von dieser Mobilitätstrasse. Er hat sich mit der Zukunft der Mobilität befasst, diese wird voraussichtlich völlig anders ausschauen. Der Vorsitzende verweist auf das regREK. Im Hinblick auf kommende Generationen werden intensive Überlegungen über den Verkehr in der Zukunft angestellt werden. Jedenfalls wird das Schrunser Feld freigehalten werden, wobei vorerst eine Kenntlichmachung ausreichend sein wird. Der gem. § 41 Abs. 2 GG eingebrachte Antrag von Siegfried Marent und Martin Borger bezüglich der Widmung der neuen Mobilitätsachse im Hinblick auf die Verlängerung der Montafonerbahn vom Bahnhof Schruns weg bis zur Querung mit der L188 wird stimmenmehrheitlich (22 Gegenstimmen) abgelehnt. Zu 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/02-2019 Antrag der Alpe Vorderkapell: Der Vorsitzende informiert über die Ergebnisse des UEP-Verfahrens, das abgeschlossen ist, und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur Sitzung übermittelten Unterlagen. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend eine Teilfläche des GST-NR 3134/1 von FL in FS Sportgeschäft, Bergrettung, Bergsportschule, Freizeitparcours als Grundwidmung mit Befristung (F) und FL als Folgewidmung gemäß PlanNr. 031-2/02-2019/01 wird einstimmig beschlossen. Dieser Entwurf wird mindestens vier Wochen auf der Homepage der Marktgemeinde Schruns im Internet veröffentlicht, und es kann während der Zeit der Veröffentlichung im Marktgemeindeamt während der hierfür bestimmten Amtsstunden in den Entwurf Einsicht genommen werden. b) Reg.Nr 031-2/05-2019 Antrag der Hausgemeinschaft Kronengasse 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf wurde aufgelegt bzw. einem Anhörungsverfahren unterzogen, und es verweist der Vorsitzende auf die mit der Einladung zur Sitzung übermittelten Unterlagen. Seite 11 von 14 Nach durchgeführtem Anhörungsverfahren wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Teilflächen des GST-NR .59/1 von dzt. FL in BK im Hinblick auf die Errichtung eines Personenaufzuges einschließlich Korrekturwidmungen gemäß PlanNr. 031-2/05-2019/01 einstimmig beschlossen. Karoline Bertle ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend. Zu 5. Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltung GmbH, Schruns, Alpstein Chesa Schirun Bau GmbH, 6700 Bludenz, Marktgemeinde Schruns und Dkfm. Gerhard Borger, Schruns – Dienstbarkeitsvertrag Der von der Gemeindevertretung bereits mehrfach behandelte Dienstbarkeitsvertrag hinsichtlich des Rechts des Parkens sowie der Zufahrt über die GST-NR 72/2, 72/4 und 915/3 zu den GST-NR 71/3 und .1114 (Dkfm. Gerhard Borger) zwischen der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltung GmbH, Schruns, der Alpstein Chesa Schirun Bau GmbH, 6700 Bludenz, der Marktgemeinde Schruns und Dkfm. Gerhard Borger, Schruns wird nach Maßgabe der vorliegenden finalen Fassung einstimmig genehmigt. Martin Borger ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend. Zu 6. Marktgemeinde Schruns - Alpstein Chesa Schirun Bau GmbH, 6700 Bludenz, Dienstbarkeitsvertrag betreffend den Betrieb, die Erhaltung und die Überbauung des Abwasserkanals auf dem Areal des ehem. Kurhotels Die Vereinbarung zwischen der Alpstein Chesa Schirun Bau GmbH, 6700 Bludenz, und der Marktgemeinde Schruns bezüglich der Einräumung der Dienstbarkeit des Betriebs, der Wartung und der Erhaltung des Abwasserkanals auf GST-NR 71/4 und 915/13 nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Alexander Nöckl) genehmigt. Zu 7. Kanalumlegung beim Alpenhotel und Kanalerweiterung im Bereich des Reitplatzes Der Zuschlag für die im Rahmen des BA15 der Ortskanalisation (Fratteweg und Querung L188) zu erbringenden Baumeisterarbeiten, die im Rahmen einer „Direktvergabe 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at mit vorheriger Bekanntmachung“ im Unterschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben wurden, wird entsprechend der Vergabeempfehlung der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH, Koblach, einstimmig an die Fa. Hilti + Jehle GmbH um die Angebotssumme von € 142.808, 44 brutto erteilt. Seite 12 von 14 Zu 8. Nachbesetzung in Ausschüssen für das ausgeschiedene Mitglied Michael Fritz Aufgrund des Verzichts von Michael Fritz, der nach Tschagguns übersiedelt ist, auf sein Gemeindevertretungsmandat sowie seine Funktion als Ersatzmitglied der Gemeindevertretung, womit auch seine Mitgliedschaft in den Ausschüssen endete, werden über Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig nachfolgende Personen als Ausschussmitglieder bzw. -ersatzmitglieder gewählt: a) Ausschuss Finanzen: Martin Fussenegger als Mitglied b) Ausschuss Leben in Schruns: Richard Durig als Ersatzmitglied c) Ausschuss Jugend und Vereine Tobias Kieber als Mitglied d) Ausschuss Kommunikation Heike Ladurner-Strolz als Mitglied e) Prüfungsausschuss Roman Spannring als Mitglied Zu 9. Dienstbarkeitsvertrag mit Lucia Berthold, Schruns, betr. die Umlegung des Wanderwegs über die GST-NR 280 und 279/3 Unter der Voraussetzung, dass Lucia Berthold sowie die anderen Vertragsparteien dem im Entwurf vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag betreffend die Umlegung des Wanderwegs über die GST-NR 280 und 279/3, in dem auch die bereits beschlossene Vereinbarung über die Umlegung des Wanderweges im oberen Bereich (GST-NR 279/1 Zudrell/Mugg) mit geringfügigen Modifikationen beinhaltet ist, zustimmen, wird dieser einstimmig genehmigt. Sollte jedoch der Vertragsabschluss nicht in nützlicher Frist zustande kommen, so ist die bereits genehmigte Vereinbarung mit Zudrell/Mugg umzusetzen. 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 13 von 14 Zu 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.04.2018 Die Verhandlungsschrift über die 43. Gemeindevertretungssitzung vom 10.04.2019 wird einstimmig dahingehend abgeändert, als unter TOP 4 a (Dienstbarkeitsvertrag mit Dkfm. Gerhard Borger) bei den Gegenstimmen Helmut Neuhauser anstelle von Martin Borger angeführt wird. Im Übrigen stellt der Vorsitzende fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die 43. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.04.2019 keine weiteren Einwendungen erhoben worden sind bzw. werden, und es wird diese nach Maßgabe der vorerwähnten Richtigstellung einstimmig genehmigt. Zu 11. Mitteilungen des Vorsitzenden • Derzeit werden Vorschläge für ein Geländer am Litzdamm ausgearbeitet, die demnächst der Gemeindevertretung präsentiert werden. • Die Standortsuche für einen Skater/Jugendplatz ist noch im Gange. • Die neue Gemeinde-Homepage wird demnächst aufgeschaltet werden. • Bekanntlich befindet sich der Hofweg in einem desolaten Zustand und muss saniert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. € 600.000, 00, wobei eine Förderung in Höhe von 70 % in Aussicht gestellt wurde. Die Umsetzung wird voraussichtlich 2020/2021 erfolgen. Zu 12. Studie über die weitere Entwicklung des Schulstandortes Schruns – Auftragsvergabe Eingangs bedankt sich der Vorsitzende bei Norbert Haumer und Karoline Bertle für ihr Engagement und ihre bisherigen Vorleistungen. Derzeit sind Überlegungen im Gange, wo auf gemeindeeigenem Grund die Volksschule sinnvoll erweitert werden kann. Eigentlich bleibt hier nur mehr der Sternenparkplatz übrig, wobei an einen dreibis viergeschossigen Zubau gedacht wäre. Volksschuldirektorin Kornelia Schlatter, die unter den Zuhörern anwesend ist, erläutert sodann kurz über Ersuchen des Vorsitzenden die Minimalanforderungen an das Raumprogramm. Dieses müsste mit einem Budget von € 4 – 5 Mio. machbar sein. Hierbei 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at könnte die Straße um das Gebäude führen, was mit einem Verlust an Parkplätzen einherginge, der jedoch in Kombination mit einer kleineren Tiefgarage kompensiert werden würde. Das heute zur Behandlung stehende Konzept würde als Grundlage für einen Architektenwettbewerb, der vom Land gefordert und gefördert wird, dienen. Parallel dazu würde Heinz Fleisch eine Kostenschätzung erstellen. Seite 14 von 14 Karoline Bertle ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass der Fußballplatz, der ebenfalls als Standort zur Diskussion gestanden ist, im Eigentum der Pfarre steht. Auch die Zufahrt während des Baus wäre nur erschwert möglich. Weiters merkt sie an, dass für den Fall, dass heute der Planungsauftrag vergeben wird, ausgehend von einem Kostenrahmen von € 4 Mio. dies gleichzeitig auch als Bekenntnis zur Volksschulerweiterung verstanden werden soll. Der Vorsitzende schließt sich dieser Wortmeldung insofern an, als diejenigen, die die Meinung vertreten, dass ein Zubau nicht notwendig ist, dem heutigen Antrag nicht zustimmen sollten. Es soll also heute de facto eine Weichenstellung für eine kostengünstige adäquate Lösung getroffen werden. Siegfried Marent hat sich mit dieser Thematik noch nicht intensiver auseinandergesetzt, spricht sich jedoch unter Hinweis auf die Tiefgarage Löwen gegen eine weitere Tiefgarage aus. Außerdem stehe heute der Finanzrahmen noch nicht fest. Dies sollte daher zuerst im Finanzausschuss behandelt werden. Der Auftrag zur Erstellung einer Studie über die weitere Entwicklung des Schulstandortes Schruns als Vorbereitung für einen Architektenwettbewerb wird einstimmig an Fink Thurnher Architekten, Bregenz, um die angebotenen Stundensätze (Ziviltechniker € 125/Stunde netto, Mitarbeiter DI € 80/Stunde netto) vergeben, wobei die Auftragssumme mit € 25.000, 00 gedeckelt wird (Obergrenze). Ausgehend von einer Kostenobergrenze für das gegenständliche Projekt von € 4 Mio. soll diese Auftragserteilung auch als Bekenntnis der Gemeindevertretung für den Ausbau der Volksschule verstanden werden. Zu 13. Unter „Allfälliges“ würde Martin Borger gerne einen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Gemeindevorstandes haben. Siegfried Marent spricht die Notwendigkeit der Schaffung eines öffentlichen WCs im Dorf an. Ende der Sitzung: 23.52 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 44. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 08.05.2019