19930113_GVE031

Dateigröße 269.75 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 16:13
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1993-01-13
Erscheinungsdatum 1993-01-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 13.01.1993 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 31. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Werner BITSCHNAU, Dr. Bernd TAGWERCHER und LAbg. Mag. Siegfried NEYER sowie die Mitglieder und Ersatzleute der Gemeindevertretung BR Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER, Paul DÖRLER und Otmar VALLASTER für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE und Felizitas MAKLOTT für die FPÖ und parteifreie Bürger; Norbert STÜTTLER, Ing. Wilhelm WALCH und Josef LARCH für die SPÖ und Parteifreie; Referent: Gemeindekassier Ludwig BRUGGER Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. O. Huber Entschuldigt abwesend: Peter VONBANK, Trudi DÜNSER, Robert MAYER, Mag.Dr. Siegfried MARENT, Dipl.-Ök.Ing. Helmut DAXER und Franz NETZER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG. beschlossen, zusätzlich nachstehende Gegenstände auf die Tagesordnung aufzunehmen: * * Resolution in der Angelegenheit Heimfallsrecht der Vorarlberger Iiiwerke AG. und Wiederbestellung von Dir. Dr. Rainer Reich zum Vorstandsdirektor (3 Gegenstimmen: GR Werner Bitschnau, Ing. Wilhelm Walch und Josef Larch) Beschluß über die NichtVerpachtung öffentlichen Grundes (Straßen und Wege) an Gastlokale Beschluß über ein positives Fremdenverkehrsleitbild für das Ortszentrum Beschluß über eine Verordnung betreffend Bewirtschaftung und Beschallung außerhalb von geschlossenen Räumen (2 Gegenstimmen: Ludwig Kieber und Otmar Vallaster) Erledigte T a g e s o r d n u n g 1. Berichte des Vorsitzenden - 2 - 2. Voranschlag 1993 der Marktgemeinde Schruns 3. Gemeindeeigene Gebühren und Steuern 4. Darlehensaufnahmen: a) Wasserwirtschaftsfonds b) Althaussanierungsdarlehen 5. Neufassung von Verordnungen: a) Kanalordnung b) Friedhofsgebührenordnung c) Taxordnung 6. Vergabe der Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung von Fertigteilschächten und Rohren für BA 07 Gamprätz und Außerlitz 7. Ankauf des Hälfteanteiles der EZ 1589 KG Schruns 8. Resolution in der Angelegenheit Heimfallsrecht der Vorarlberger Iiiwerke AG. und Wiederbestellung von Dir. Dr. Rainer Reich zum Vorstandsdirektor 9. Beschluß über die NichtVerpachtung öffentlichen Grundes (Straßen und Wege) an Gastlokale Beschluß über ein positives Fremdenverkehrsleitbild für das Ortszentrum; Beschluß über eine Verordnung betreffend Bewirtschaftung und Beschallung außerhalb von geschlossenen Räumen 10. Allfälliges zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * die von Land und Bund gewährten Mitteln der Denkmalpflege: Umbau Gemeindeamt Landesbeitrag Gestaltung Kirchplatz Bundesbeitrag Wanderwegausbau - " - Zweckzuschüsse aus den S 263.000, — S 35.000, — S 153.000, — * die neu angebrachte Verkehrsbeschilderung an der Batloggstraße. Verschiedene Schilder sind jedoch etwas ungünstig aufgestellt worden und werden noch anders situiert werden. * das Rundschreiben des Gemeindeverbandes betreffend die Regelung des Finanzausgleichs bis 1995; * die neuerlich mit der Abteilung Straßenbau des Landes geführten Gespräche hinsichtlich der Schaffung zweier zusätzlicher direkter Anbindungen (Dr. Schenk, Standesgebäude) an die B 188, da der verkehrstechnische Sachverständige die Aufweitung für eine Linksabbiegespur gefordert hat; * die fachgerecht durchgeführte und reibungslos verlaufene Sprengung eines die Unterlieger gefährdenden Felsens auf dem Gamplaschg zu 2) Der Voranschlag 1993 der Marktgemeinde Schruns ist vom Gemeindevorstand auf Grundlage eines Amtsentwurfes erstellt und den Mitgliedern derSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Gemeindevertretung entsprechend den Bestimmungen des Gemeindegesetzes zeitgerecht zugestellt worden. Wie der Vorsitzende seiner Erläuterung des Voranschlages voranstellt, wurde versucht, an den Grundsätzen der letzten Jahre, die Verschuldung zu reduzieren, festzuhalten und es ist lediglich die Aufnahme von WWF-Darlehen und Althaussanierungsdarlehen vorgesehen. An Investitionen sind die Sanierung der Volksschule Schruns, der Volksschule und des Kindergartens Gamprätz sowie des Kindergartens Gamplaschg, der Beginn der Niggatobelverbauung, die Sanierung des Alpenbades Montafon und der Baubeginn der Sportanlage am Wagenweg sowie der Ankauf eines neuen Fahrzeuges für das Wasserwerk und den Bauhof besonders zu erwähnen. Die bisherige Steuerentwicklung war durchwegs positiv, allerdings dürfen die Erwartungen aufgrund der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung nicht zu hoch angesetzt werden. So sind auch einige Steueranhebungen insbesondere zur Finanzierung der Investitionen im Fremdenverkehrsbereich vorzunehmen. Der Grundverkauf an Dr. Schenk wurde bereits 1992 getätigt, wird jedoch finanziell erst 1993 abgewickelt werden. Verschiedene Rückzahlungsverpflichtungen im Bereich Kunsteisbahn und Alpenbad sind 1992 ausgelaufen. Vor allem aber hat die Auflassung der Wochenstation im St. Josefsheim zu einer spürbaren Entlastung geführt. In der stattfindenden Diskussion werden im wesentlichen nachstehende Punkte angesprochen: * Vergleich der in Schruns bestehenden Pro-Kopf-Verschuldung unter Einrechnung der Leasingfinanzierungen - mit dem Landesdurchschnitt; * Errichtung eines Veranstaltungssaales: ohne wesentliche finanzielle Beteiligung anderer Körperschaften ist aufgrund des vorhandenen finanziellen Spielraums dzt. nicht daran zu denken; * Verhältnis Ausgaben - Einnahmen im Tourismusbereich * überproportionale Kostensteigerungen im Abfallbereich und Gebührenvergleiche mit anderen Gemeinden, wobei allerdings auch die unterschiedlichen Gebührensysteme zu beachten sind; Im Anschluß daran wird der Voranschlag 1993 gruppenweise durchbesprochen, und es werden die auftauchenden Fragen vom Vorsitzenden und dem Gemeindekassier beantwortet. Gruppe 2: Die Anbringung eines wirkungsvollen Lärmschutzes an der Luft-Wärmepumpe auf dem Dach der Aula/Schulwartwohnung HS Dorf sowie die Behebung der Wasserschäden in den Eingangsbereichen Schulplatz und Salzgeber zur Tiefgarage werden angeregt. Der Neugestaltung des Kirchplatzes kommt nach Umfragen bei den Bürgern nicht oberste Priorität zu, weshalb lediglich ein Ansatz für Anschlußverbesserungen aufgenommen worden ist. Gruppe 3: Der von der Musikschulleitung gewünschte Dachbodenausbau konnte nicht berücksichtigt werden, da vorher das Einvernehmen mit allen musikschulbeschickenden Gemeinden hergestellt werden und die Raiba Montafon als Eigentümerin diesen Ausbauarbeiten zustimmen muß. Mit den Verfassern des Schrunser Heimatbuches wird ein Gespräch zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise geführt werden. Gruppe 7: Ab heuer wird nur mehr ein Gemeindestier gehalten. Sämtliche Besamungskosten (Positivvererber) werden von der Gemeinde übernommen. Diese Vorgangsweise gilt mit der Genehmigung des Voranschlages 1993 als mitbeschlossen. Gruppe 8: Die technische Anlage und die Elektroinstallation im Hallenbad sind veraltet und es werden in den nächsten Jahren größere Investitionen zu tätigen sein. Die Arkadenbilder im Friedhof befinden sich zum Teil in einem schlechten Zustand. Die Verpflichtung, diese Bilder zu erhalten, liegt bei den Benützungsberechtigten. Ob diese Bilder im Eigentum des Friedhofs oder der Benützungsberechtigten stehen, ist noch abzuklären. Am Arkadendach entlang der Bergbahnstraße sollte zum Schutz vor Nässe eine Dachrinne angebracht werden. Der Ankauf eines Baggers für den Friedhof wird angeregt. Dieser könnte auch an andere Gemeinden vermietet werden, weshalb vorgeschlagen wird, diese Frage im Stand Montafon weiter zu beraten. Die Gemeinde Tschagguns hat Interesse an einer gemeinsamen Errichtung eines Veranstaltungssaales gezeigt. Für den Fall, Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight daß Kosten für eine gemeinsame Grundlagenbestimmung oder für einen Planungswettbewerb anfallen, wäre eine Budgetumschichtung vorzunehmen. Auf Grund des engen Zusammenhangs wird die Festsetzung der gemeindeeigenen Gebühren und Steuern für 1993 mitberaten. Die ursprünglich geplante sofortige Erhöhung der Gästetaxe wird abgelehnt und auf Saisonende verschoben. Seitens der Vertreter der Fremdenverkehrswirtschaft wird die mangelnde Information hinsichtlich der Anhebung der Gästetaxe kritisiert, und es werden zusätzliche Belastungen wie Einführung der 5-Tage-Woche angeführt. Die anteilige Mittelaufbringung für die Investitionen im Schwimmbadbereich dürfe ihrer Ansicht nach nicht über eine Erhöhung der Gästetaxe erfolgen. Auch sei das Fremdenverkehrsbudget nicht erhöht worden und auch keine Überziehung des Budgets 92 erfolgt, weshalb eine Anhebung der Gästetaxe als nicht gerechtfertigt angesehen wird. Diesen Äußerungen wird mit dem Aufzeigen gestiegener und zum Teil neu hinzugekommener Ausgabepositionen begegnet. In der weiteren Diskussion wird auf die übrigen Gebührenerhöhungen, aber auch auf das Verhältnis Gesamtbudget - Personalkosten Bezug genommen. Klargestellt wird, daß der Personalkostenanteil bei Dienstleistungsbetrieben weit über jenem in anderen Sparten liegt und bis zu 80 % betragen kann. Kritisiert wird, daß die Errichtung der Bahnhofsgarage nicht berücksichtigt wurde, obwohl sich diese bereits im Planungsstadium befindet. Das Budget enthalte überdurchschnittlich viele einmalige Einnahmen. Es sei verabsäumt worden, im größeren Ausmaß Schulden zu tilgen oder andere Investitionen in Angriff zu nehmen. Die Reorganisation des Verkehrsamtes sei bisher, wenn überhaupt, nur in Ansätzen durchgeführt und die Neugestaltung der Löwen-Tiefgarage überhaupt nicht in Angriff genommen worden. Diesen Aussagen wird entgegengehalten, daß bereits verschiedene Maßnahmen im Verkehrsamt gesetzt worden sind, welche jedoch offensichtlich übersehen werden. Die Sachlage hinsichtlich besserer Ausgestaltung der Tiefgarage sei bereits hinlänglich bekannt. Abschließend wird der Voranschlag 1993 der Marktgemeinde Schruns in der vorliegenden Fassung stimmenmehrheitlich (11 Gegenstimmen: Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger und Fraktion SPÖ und Parteifreie) genehmigt. Er weist Gesamteinnahmen von S Gesamtausgaben von S + einem Abgangsvortrag aus 1991 von ... S einen Abgang von S 137.349.000, — 137.318.000, — 107.000, — 76.000, — aus. Die Finanzkraft wird gemäß 53.473.000, — festgestellt. § 73 Abs. 3 GG. mit S 3. Die Steuern, Gebühren und Abgaben für das Jahr 1993 werden genehmigt und gegenüber dem Vorjahr nachfolgende Änderungen beschlossen und verordnet (stimmenmehrheitlich - 8 Gegenstimmen: SPÖ und Parteifreie, DDr. Heiner Bertle, Gebhard Marent, Ing. Wolfgang Juen und Rudi Bitschnau): A) Gästetaxe - Anhebung mit Wirkung zum 1.6.1993: Zone I Zone II Zone III S 13, — S 11, 50 S 9, — B) Fremdenverkehrsbeitrag: Das Gesamtaufkommen an Fremdenverkehrsbeiträgen für 1993 wird mit S 3.300.000, — festgesetzt. C) Kanalgebühren: Beitragssatz gem. § 12 Abs. 1 KanalG. (exkl.MWSt) S 324, Nachtragsbeitragssatz (exkl.MWSt.) S 108, Gebührensatz pro Kubikmeter Abwasser S 14, D) Müllgebühren: Abfallsäcke bzw. Eimer pro Liter und Jahr (exkl.MWSt) S 25, je Container bei wöchentlich 1-maliger Entleerung pro Jahr (exkl.MWSt) S 15.050, zusätzliche Abfallsäcke (inkl.MWSt) pro Stück ... S 28, Gebühr für eine zusätzliche Containerentleerung (inkl.MWSt) S 360, E) Friedhofgebühren: Verlängerungsgebühren Einzelgrab (pro Jahr) S 27, " Doppelgrab (pro Jahr) S 71, " Arkadengrab (pro Jahr) .... S 199, Gebühr für "Grab machen": Öffnen und Schließen eines Grabes Grabtiefe 1, 70 m Tiefgrab S 2.520, S 2.850, - F) Altersheimgebühren (exkl.MWSt): a) Verpflegskosten einschließlich Unterkunft pro Tag S 360, b) Der Pflegesatz erhöht sich für Pflegefälle um 50 % pro Tag auf S 540, c) Die Zimmergebühr beträgt während eines Aufenthaltes im Krankenhaus oder Urlaubes 50 % des normalen Pflegesatzes Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight S 180, G) Pflegegebühren f. Chronisch Krankenstation (exkl.MWSt): a) Der Pflegesatz beträgt pro Tag S 1. 362, b) Die Freihaltegebühr beträgt 80 % des Pflegesatzes S 1.090, H) Kostgelder Essen auf Rädern (exkl.MWSt): pro Mittagessen für die Beschützende Werkstätte und Pensionisten mit Ausgleichszulage pro Mittagessen S 78, - S 53, - I) Musikschulgebühren: Ab 1.9.1993 (Schuljahr 1993/94) werden die Elternbeiträge um jeweils 5 % angehoben: a) Elementarunterricht 840, b) Vierergruppe 1.155, c) Dreiergruppe 1.155, d) Zweiergruppe 1.680, e) Einzelunterricht 2.205, zu 4) Nachstehende Darlehensaufnahmen werden einstimmig beschlossen: a) Wasserwirtschaftsfonds S 2.531.000, b) Althaussanierungen S 100.000, zu 5) Die Neufassungen der Kanal-, Tax- und Friedhofgebührenverordnung werden nach Maßgabe der vorliegenden Entwürfe mit nachstehenden Abänderungen beschlossen: a) Kanalordnung: Im § 3 Abs. 1 letzter Satz lautet: "Unverschmutzte Kühlwässer und Niederschlagswässer dürfen nicht .... eingeleitet werden, ..." § 5 Abs. 1 lit b) lautet: "die für die Abwasserbeseitigung erteilte wasserrechtliche Bewilligung, insbesondere die geforderte Klärleistung, eingehalten werden kann" § 5 Abs. 1 lit c) lautet: "der in der gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage anfallende Klärschlamm die Anforderungen für die Ausbringung bzw. sonstige Entsorgung erfüllt." (einstimmige Beschlußfassung) b) Friedhofgebührenordnung: Diese wird in der vorliegenden Fassung stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Gebhard Marent) beschlossen. c) Taxordnung: Dem § 3 Abs. 1 lit. d) wird der Halbsatz angefügt: "ausgenommen Kongreß- und Tagungsteilnehmer;" § 3 Abs. 1 lit. e) - Teilnehmer an Sportveranstaltungen wird ersatzlos gestrichen. Diesbezüglich kann im Einzelfall, z.B. bei WC-Rennen, eine Rückvergütung in Form einer Förderung gewährt werden. Im § 5 Abs. 1 wird unter Zone II "das Campingplatz-Areal Thöny" herausgenommen. § 11: Die Verordnung tritt mit 1.6.1993 in Kraft. (2 Gegenstimmen: Rudi Bitschnau u. Ing. Wolfgang Juen) zu 6) Die Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung von Fertigteilschächten und Rohren für BA 07 Gamprätz und Außerlitz werden entsprechend der Vergabeempfehlung des Büros Adler stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: FPÖ und parteifreie Bürger mit Ausnahme Ing. Wolfgang Juen) an die Fa. Vonbank, Schruns, als Best- und Billigstbieterin um die Anbotsumme von S 3.320.458, 40 (exkl. MWSt.) vergeben. GR Werner Bitschnau u. Josef Larch verlassen die Sitzung. zu 7) Die Herren Max Stemer und Engstier haben sich bereit gefunden, zur Abdeckung offener Verbindlichkeiten das restliche Vermögen von Edwin Vergut zu verkaufen und ihm so den Konkurs zu ersparen und einen Teil seines Vermögens zu "retten". Die Gemeinde, bei der Edwin Vergut ebenfalls Schulden in Höhe von S 55.000, — hat und die dem Exekutionsverfahren beigetreten ist, ist vor allem am Erwerb des Hälfteeigentums an den Gst 1446, 1447 und 3201/4 interessiert, da diese Grundstücke Ludwig Netzer als Tauschflächen für sein an der Ill gelegenes Grundstück, das zur Weiterführung des Wanderweges benötigt wird, angeboten werden könnten. Damit würden die angekauften Grundstücke wieder der Landwirtschaft zugeführt werden. Sollen sich grundverkehrsrechtliche Schwierigkeiten abzeichnen, würde der Erwerb von außerbücherlichem Eigentum ausreichen. Ing. Wilhelm Walch verläßt die Sitzung. Der Ankauf des Hälfteanteils an der Liegenschaft in EZ 1589 bestehend aus den Gst 1446, 1447 und 3201/4 mit insgesamt 1162 m2 von Edwin Vergut um S 180.000, — wird einstimmig beschlossen. * - 8 - zu 8) Nachstehende, sowohl von der Schunser Volkspartei als auch der FPÖ und Parteifreie Bürger beantragte Resolution an den Bundespräsidenten, die Bundesregierung und die Vbg. Landesregierung in der Angelegenheit Heimfallsrecht der Vorarlberger Iiiwerke AG und Wiederbestellung von VIW-Direktor Dr. Rainer Reich als Vorstandsdirektor wird einstimmig beschlossen: Die Gemeindevertretung von Schruns legt ein ausdrückliches Bekenntnis zum aufrechten Bestand des Heimfallsrechtes und des Rechtes auf begünstigten Rückkauf des Landes Vorarlberg an den Iiiwerken im Sinne des Landesvertrages von 1926 ab. Ferner gibt die Gemeindevertretung von Schruns ihrem Wunsch nachhaltig Ausdruck, daß die 70, 1618 % Anteile des Bundes am Grundkapital der Iiiwerke AG durch faire Verkaufsverhandlungen unter Ausscheidung jedes Lizitationsangebotes Dritter zu einem vor dem Steuerzahler rechtfertigbaren Preis dem Land Vorarlberg übertragen werden. Zur Sicherung der überaus erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung der Vorarlberger Iiiwerke AG und zur optimalen Verwertung der heimischen Wasserkraft als einzigem Bodenschatz des Landes Vorarlberg spricht sich die Gemeindevertretung von Schruns klar für die Weiterbestellung des bisherigen Vorstandsdirektors Dr. Rainer Reich für die volle Funktionsperiode aus. Ferner verlangt die Gemeindevertretung von Schruns, daß das Land Vorarlberg nach Übernahme der Bundesanteile an der Illwerke AG, im Sinne einer echten Privatisierung, insbesondere den Standortgemeinden, aber auch privaten Interessenten die Möglichkeit eröffnet, sich an der Vorarlberger Iiiwerke AG beteiligen zu können. zu 9) Dieser Tagesordnungspunkt wird auf Grund der fortgeschrittenen Zeit einstimmig vertagt. zu 10) Unter "Allfälliges" erfolgt keine Wortmeldung. Ende der Sitzung: 00.55 Uhr Schruns, am 29.1.1993 Der Schriftführer: