19630925_GVE044

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:14
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1963-09-25
Erscheinungsdatum 1963-09-25
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 26.9.1963 Zl. 004-3 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 25. September 1963, abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 44. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen sowie Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef und Fritz Josef; ferner die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und Brugger Georg für die ÖVP; Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ; sowie Würbel Karl für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Mag. Pharm. Heinzle Hubert, Med. Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin und Fiel Franz. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Rhätikonstrasse; Ausbau der Kurve Abzweigung Ausserlitzstrasse; Errichtung einer Gehsteiganlage; 2. Ausbau von Schiabfahrten; Interessentschaftsbeitrag; 3. Kindergarten-Neubau der Pfarrpfründe Schruns; Überlassung der Gp. 156/4 beim Kinderheim; 4. Schneeräumung - Anschaffung von Schneepflügen; 5. Stierhaltung 1963/64; Ankauf von Stieren - Futtergeld; 6. Förderungsbe1träge für Ortsvereine; 7. Bauabstandsnachsichten; 8. Personalangelegenheiten; (Entlohnung d. Kindergärtnerin f. d. Kindergarten Gamprätz - Gde.Hebamme Ammann Katharina, Lösung des Dienstverhältnisses) 9. Beschlüsse des Finanzausschusses -Bestätigung; 10. Volksschule Gamplaschg; Anschaffung eines elektr. Akkordeons; 11. Gde.Krankenhaus St.Josefsheim; Vergabe der Heizöllieferung 1963/64 B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES zu A: BESCHLÜSSE: zu 1.) Aus Verkehrstechnischen Gründen sieht sich die Landesstrassenverwaltung gezwungen, die Kurve der L.I.O. Nr. 22 beim Wohnhaus des Hueber Jakob und die Abzweigung der Ausserlitzstrasse neuerlich umzubauen, wofür von der Gp. 848 und 853 (Eigentümer: Hueber Jakob, Schruns 510) eine weitere Grundfläche von 2o - 25 m2 in Anspruch genommen werden. Auch ein Obstbaum muss entfernt werden. Die Grundeinlösungskosten hat die Marktgemeinde Schruns zu tragen. Die Ablösungsforderungen von Hueber Jakob (S 50.-je m2 Grund und einmalige Pauschale von S 1.000.- für den Obstbaum) werden von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Im Zuge der Grundeinlösungsverhandlungen für den oben angeführten neuerlichen Strassenumbau hat der Grundeigentümer Hueber Jakob die Bedingung gestellt, daß -2- mit diesem Umbau entlang seines Grundbesitzes an der Rhätikonstrasse gleichzeitig auch ein Gehsteig mit einer Begrenzungsmauer erstellt werde, damit die Grundabtretungen als abgeschlossen anzusehen wären. Das Landesstrassenbauamt hat diese Gehsteigerrichtung im Hinblick auf die ohnehin in diesem Bereich notwendig werdenden Aushubarbeiten sehr begrüsst und gleichzeitig der Marktgemeinde Schruns dringend empfohlen, im Hinblick auf den großen Fahrzeugverkehr einen Gehsteig entlang der ganzen Rhätikonstrasse (Gesamtlänge ca. 220 lfm mit einem Gesamtkostenaufwand von ca. S 120.000.-) zu errichten. Nach eingehender Beratung spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Errichtung einer 1, 5 m breiten Gehsteiganlage ostseitig der Rhätikonstrasse von der Litz bis zum Gantschierer Mühlbach (Unterführung d. Ausserlitzstrasse) aus und genehmigt folgende Grundeinlösungsvergütungen ebenfalls stimmeneinhellig: Grundbesitz des Hueber Jakob, Schruns 510, für ca. 180 – 200 m2 von Gp. 848, 853, 854 und 855/1 a) Gewährung eines einmaligen Pauschalbetrages für Wirtschaftserschwernisse von S 4.000.-; und b) Errichtung einer Begrenzungsmauer an der Aussenkante des neuen Gehsteiges in Sichtbeton, 25 cm hoch, 25 cm breit mit entsprechender Fundierung vom Gantschierer Mühlbach (Unterführung) bis zum Beginn der Einfahrt zur Shell-Tankstelle; Grundbesitz des Durig Karl, Schruns 122, für ca. 80 – 100 m2 von Gp. 865 a) Gewährung einer einmaligen Pauschalvergütung von S 2.500.- für Wirtschaftserschwernisse; b) Ablösung der zu entfernenden 4 Obstbäume mit einer einmaligen Pauschalvergütung von S 4.000.- (je Obstbaum S 1.000.-); c) Gewährung eines Pauschalbetrages von S 2.000.- für die Errichtung einer Einfriedlung entlang des neuen Gehsteiges (Zaunlattenpauschale); d) Verlängerung des Wasserdurchlasses über den Gehsteig hinaus; und e) Berücksichtigung von zwei landwirtschaftlichen Überfahrten (Schrägstellen der Randsteine) in der Breite von einmal 2, 50 m und einmal 5, 00 m bei der Bauausführung; Grundbesitz des Durig Ernst, Schruns 552 für ca. 60 – 80 m2 von Gp. 868 a) Gewährung einer einmaligen Pauschalvergütung von S 2.000.- für Wirtschaftserschwernisse; b) Ablösung des zu entfernenden Obstbaumes von S 1.000.- für die Errichtung einer Einfriedung; c) Gewährung eines Pauschalbetrages von S 1.600.- für die Errichtung einer Einfriedung entlang des neuen Gehsteiges (Zaunlattenpauschale); und d) Berücksichtigung von Einfahrten (Schrägstellung der Randsteine) zum Wohnhaus Nr. 552 bei der Bauausführung; Schliesslich stimmt die Gemeindevertretung zu, daß die Arbeiten für die Errichtung der Gehsteiganlage entlang der Rhätikonstrasse der Bauunternehmung Hilti & Jehle, Feldkirch, zu den für das Baulos: Umfahrung Schruns geltenden Einheitspreisen und Bedingungen übertragen werden. Die örtliche Bauleitung und Kontrolle der Leistungsausweise sowie der Abrechnung hat das Landesstrassenbauamt Feldkirch entsprechend einer diesbezgl. Zusage zu übernehmen. -3- Die Bedeckung des Aufwandes für diese Gehsteiganlage soll im Wege der Heranziehung des im Voranschlag 1963 für den Bau dar Gehsteiganlage im Bereich der Silbertalerstrasse bereitgestellten Kredites von S 100.000.- und durch Mehreinnahmen an Gemeindesteuern gesichert werden. zu 2.) Für den Abschluss der im Vorjahre 1962 begonnenen Ausbauarbeiten an der Schiabfahrt Kropfen-Talstation der Hochjochbahn im Bereich des Brif und des Anwesen Both Josefa, Schruns 320, wird der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H., Schruns, die für die Durchführung und Abrechnung dieser Arbelten verantwortlich zeichnet, ein weiterer anteilmässiger Interessentschaftsbeitrag von S 30.000.(Gesamterfordernis S 50.000.-, hievon unter Anwendung des bisherigen Schlüssels 60 : 40, 60 % = S 30.000.- zu Lasten der Marktgemeinde Schruns) bewilligt. Der Hochjochbahn wird jedoch zwingend aufgetragen, zuerst die Ausbauarbeiten im Bereich des Anwesen Both Josefa fertigzustellen und erst anschliessend mit den Arbeiten am Brif zu beginnen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Die RK. Pfarrpfründe Schruns beabsichtigt, neben dem derzeitigen Kinderheim einen Kindergartenneubau, bestehend aus einem Spielraum, einem Bewegungsraum, einem Garderoberaum, einem Raum für die Kindergartenleiterin und sanitären Anlagen, zu errichten. Zwecks Ermöglichung einer günstigen, die Anrainerobjekte nicht benachteiligenden Situierung des Kindergartenneubaues wird der Pfarrpfründe über Ansuchen die gemeindeeigene (Garten u. Weg) unentgeltlich als einmaliger Beitrag der Marktgemeinde Schruns zum Neubau des Kindergartengebäudes überlassen. Die Bewertung dieses Gemeindebeitrages soll mit dem gleichen m2-Preis wie er seitens der R.K. Pfarrpfründe bei der Überlassung von Grund für den Neubau der Hauptschule Schruns angesetzt wurde, erfolgen. (Somit 445 m2 à S 200.- = S 89.000.-). Unter Berücksichtigung des Wertes des im unmittelbaren Ortszentrum gelegenen Grundstückes und im Interesse einer besseren Ausnutzung der Bodenfläche wird der Pfarrpfründe Schruns seitens der Gemeindevertretung der Wunsch unterbreitet, an Stelle des nicht unterkellerten, eingeschossigen Neubau einem mehrgeschossigen normalen Bau (evtl. für die Unterbringung von Kindergartenpersonal, Lehrpersonal usw.) zu errichten. Die Kosten der Eigentumsübertragung gehen zu Lasten der RK. Pfarrpfründe Schruns. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Zwecks Gewährleistung einer einwandfreien Schneeräumung auf den Gemeindestrassen wird über Antrag des seinerzeit hiefür eingesetzten Komitee der Anschaffung von einem Keilpflug, Type K 1 für UNIMOG-Einsatz, von einem einseitigen Pflug, Type E-5 für LKW-Einsatz und von einem Streugerät mit einem Gesamtaufwand von ca. S 45.000.(Lieferfirma: Generalvertretung der Fa. Schmidt, St.Blasien / Schwarzwald f. Tirol u. Vlbg. Dipl. Ing. Heinz Schuster, Innsbruck – 3 % Preisnachlass) zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 5.) Für den erforderlichen Ankauf von 2 Zuchtstieren wird wiederum wie im Vorjahre ein Betrag von S 40.000.- bewilligt. Gleichzeitig werden die Beschlüsse des Landwirtschaftausschusses hinsichtlich der Standorte der Stiere und der Futtergeldvereinbarungen bestätigt. In der Deckperiode 1963/64 stehen somit den Viehhaltern in der Marktgemeinde Schruns folgende Stiere für Deckzwecke zur Verfügung: -4- 1 einjähriger Stier in der Landwirtschaft der Bauerntöchterschule Gauenstein; (Futtergeld S 30.- / Tag); 1 einjähriger Stier (Futtergeld S 25.- / Tag); beim Landwirt Bitschnau Franz, Hofweg Nr. 317 1 einjähriger Stier und 1 zweijähriger Stier beim Landwirt Düngler Rudolf, Fratteweg Nr. 213 (Futtergeld S 25.- und S 40.- / Tag); sowie 1 zweijähriger Stier beim Landwirt Stüttler Robert, Gamplaschg Nr. 303 (Futtergeld S 31.- / Tag (Einstimmige Beschlussfassung) zu 6.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der Sing- u. Volkstanzgruppe Schruns für die Anschaffung und Ergänzung von Trachten S 3.000.-; b) dem Wintersportverein Schruns als Jahresförderungsbeitrag für 1963 S 6.000.-; und c) dem Minigolf-Sportclub Schruns als Jahresförderungsbeitrag für 1963 einschl. Ehrenpreis f. d. Coup de Hochjoch S 800.(einstimmige Beschlussfassung). Zu 8.) Personalangelegenheiten: a) Die von der Kindergärtnerin Angerer Rosmarie, Bregenz, (Kindergarten Gamprätz) geforderte mtl. Nettoentlohnung von S 2.400.- (bisherige Bezüge als Erzieherin in Jagdberg) und die freie Bereitstellung eines Zimmers für die Dauer des Dienstverhältnisses wird genehmigt; und b) das Dienstverhältnis mit der Gemeindehebamme Frl. Ammann Katharina, Schruns 486 – die Genannte hat wegen Altersgebrechen seit einem Jahr keine Geburt mehr zu verzeichnen – soll mit 31.12.1963 gelöst werden, sodaß die Neubesetzung der Stelle einer Gemeindehebamme möglich ist. Frl. Kathi Ammann, die seit 1935 zur vollen Zufriedenheit Gemeindehebamme der Marktgemeinde Schruns ist, soll ab 1.1.1964 die bisherigen Wartegeldbezüge von S 500.- (13 x) weiterhin als Ehrenpension der Marktgemeinde Schruns erhalten. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 9.) Ein Beschluss des Finanzausschusses, dem Thurnher Otto, SchrunsMontjola Nr. 489, aus Billigkeitsgründen Krankenhauskosten (Gde.Krankenhaus St.Josefsheim – Aufenthalt von 6 Tagen, der wegen Aussteuerung aus der Krankenkasse nach dem Privattarif verrechnet werden musste) von S 840.- auf S 600.- zu ermässigen, wird bestätigt. (Einstimmige Beschlussfassung). -5- zu 10.) Der Anschaffung eines elektr. Akkordeons (S 4.200.- Musikhaus Zanghellini / Feldkirch) für den Gesangsunterricht an der Volksschule Gamplaschg wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung) Zu 11.) Die Lieferung des Heizöl-Jahresbedarfes (1963/64) für as Gemeindekrankenhaus St.Josefsheim (40 Tonnen) wird der Fa. W. Drexel, Hohenems, zu S 917.- / Tonne als billigste Offertstellerin übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung). Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß das Land nunmehr endgültig ebenfalls S 120.000.- zur Ablösung des Wohn- u. Geschäftshauses Tomaselli, Ausserlitzstr. Nr. 93 leistet, sodaß sich eine Gesamtablösungsvergütung von S 240.000.ergibt. Die Vertragsausfertigung wurde der Marktgemeinde Schruns übertragen, das alte Gebäude muss binnen einem Jahr abgetragen sein. Die Marktgemeinde Schruns hat der Landesstrassenverwaltung den für einen projektgemäßen Ausbau der Ausserlitzstrasse erforderlichen Grund bis zum Cafe Wekerle, Schruns Nr. 94, lastenfrei zur Verfügung zu stellen. Es sind daher noch entsprechende Verhandlungen zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Familie Böhm, Hotel Krone hinsichtlich der Grundfläche von der Bp. 110/2 (Roßstall) zu führen; b) da?Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ? die Montafoner Jungbürgerfeier am Sonntag, den 6. Oktober 1963 In der Batlogghalle Schruns stattfinden wird. Die Festansprache hält LAGB. Dr. Walter Peter / Bregenz. Da sich alle übrigen Gemeinden für eine zusätzliche Ausgabe des Buches „Im Schatten des Urwalds“ von Heimatschriftsteller Alois Schoder / Vandans 40.- / Buch) an die Jungbürger als Ehrengeschenk ausgesprochen haben, kann sich die Marktgemeinde Schruns von dieser Aktion nicht ausschliessen; c) daß seitens des STAND MONTAFON dem Milchhof Bludenz zwecks Erweiterung seines Geschäftslokales und Einrichtung einer Milchtrinkstube im Gendarmeriegebäude, Kirchplatz Nr. 27 entsprechende Räume des aufgelassenen Gerichts-Arrestes überlassen werden; d) daß den Bauwerbern Franz und Auguste Furtner, Schruns Nr. 523, seitens der B.H. Bludenz als Berufungsbehörde I. Instanz die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses auf Gp. 1259/3 trotzdem erteilt hat, obwohl die grundbücherliche Einverleibung eines Zufahrtsrechtes zum Baugrundstück nicht gegeben ist; e) den Verlauf der Österr. Gemeindebundtagung 1963 am 20. und 21.9.1963 in Wels; und f) den erfolgreichen Abschluss der Grundeinlösungsverhandlungen für die Errichtung eines Gehsteiges entlang der Silvrettastrasse im Abschnitt: Grass Josef / Grass Maria, Nr. 11 bis einschl. Mühlbacher Johann Nr. 175, im Zuge der am 25. d. M. erfolgten Verhandlungen mit den Grundeigentümern. Unter Allfälligem: wird eine baldmöglichste Verlegung des Montafoner Heimatmuseums zwecks Beseitigung der gleichfalls ausserordentlich verkehrsbehindernden Engpaßstelle im Bereich der Sllvrettastrasse angeregt. (GR. Fritz J.). Die Gemeindevertretung soll sich in der nächsten Sitzung mit dieser Angelegenheit befassen. -6- Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 43. öffentl. Gde.Vertretungsitzung wird kein Einwand erhoben. Ende der Beratung: 22.05 Uhr Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./ für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÜ;sowie Würbel Karl für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Mag.Pharm.Heinzle Hubert, Med.Rt.Doz. Dr.Albrich Edwin und Fiel Franz. Erledigte TAGESORDNUNG : A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1.Rhätikonstrasse ;Ausbau der Kurve Abzweigung Ausserlitzstrasse Errichtung einer Gehsteiganlage; 2.Ausbau von Schiabführten ;Interessentschaftsbeitrag; 1•Kindergarten-Neubau der"""PfarrpfrÜnde Schruns;Überlassung der Gp. 156/4 beim Kinderheim; ^.Schneeräumung -Anschaffung von Schneepflügen ; 5.Stierhaltung 1963/6^; Ankauf von Stieren -Futtergeld; o.Förderungsbeiträge für Ortsvereine; Hueber Jakob, Schruns 51o für ca.l8o- 2go, mg von ap.848, 853, ^54 und 855/1 a)Gewährung eines einmaligen Pauschalbetrages für Wlrtschaftserschwernlsse von S 4.000.-»; und b)Errlohtung einer Begrenzungsmauer an der Aussenkante des neuen Gehsteiges in Sichtbeton, 25 cm hoch, 25 cm breit mit entsprechender Fundierung vom Gant schierer Mühlbach (Unterführung) bis zum Beginn der Einfahrt zur Shell* Tanks teile; Grundbesitz des 2. )FUr den Abschluss der im Vorjahre 1962 begonnenen Ausbauarbelten an der Sehlabfahrt Kropfen-Talstatlon der HochJochbahn Im Bereleh des Brif und des Anwesen Both Josefa, Schruns 32o wird der Montafoner Bergbahn Ges. m.b.H., Schruns, die fUr die Durchführung und Abreohnung dieser Arbelten verantwortlich zeichnet, ein . oö > weiterer anteilmässiger ?0»9 t ' (Gesamt er fordernis S 50.000.-, nievon unter Anwendung aesDiener igen Schlüssels 6os4o, 60 % » S 30.000.- zu Lasten der Marktgemeinde Schruns) bewilligt« Der Hochjochbahn wird jedoch zwingend aufgetragen, zuerst die Ausbauarbelten im Bereich des Anwesen Both Josefa fertigzustellen und erst anschliessend mit den Arbelten am Brlf zu beginnen. (Einstimmige Beschlussfassung). 1 zweijähriger Stier beim Landwirt Stüttler Robert, Oamplaschg Nr.303 (Futtergeld S 31.-, (Einstimmige Beschlussfassung) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligtt a)der Sing-u.Volkstanzgruppe SehSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight runs für die Anschaffung und Ergänzung von Traohten 5 3.000.-; b)dem Wintersportverein Sohruns als Jahresförderungsoelt^ag für 1963« S 6.000.-;und o)dem Minigolf-Sportolub Schruns als Jahresförderungsbeltrag für 1963 einschl.Ehrenpreis f.d.Coup de Hochjoch.S 800.(Einstimmige Beschlussfassung) Unter BERICHTS} bringt der Vorsitzende zur Kenntnisx a)daß das Land nunmehr endgültig ebenfalls S Igo.ooo.- zur Ablösung des Wohn-u. Geschäftshaus es Tomaseili, Ausserlitzstr»Nr.93 leistet, sodaß sich eine flesamtablSsunftsverffl^ ergibt.Die Vertragsausfertigung wurde der Marktgemeinde Sehruns übertragen, das alte Gebäude muss binnen einem Jahr abgetragen sein« Die Marktgemeinde Sohruns hat der Landesstrassenverwaltung den für einen projektgemäßen Ausbau der Ausserlitzstrasse erforderlichen Grund bis zum Cafe Wekerle , Schruns Nr .94 lastenfrei zur Verfügung su stellen.Es sind daher noch entsprechende Verhandlungen zwischen der Marktgemeinde Sohruns und der Familie Böhm, Hotel Krone hinsichtlich der Grundfläche von der Bp.llo/2 (Roßstall)zu führen.; A4 m MAnfA^AMAii Tn«r>»Wf*if.».i-rtf cm QAMnf«n» fc\ Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 43.öffentl.Gde.Vertretungsitzung wird kein Einwand erhoben. Ende der Beratung: 22.05 Uhr