19620404_GVE026

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:14
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-04-04
Erscheinungsdatum 1962-04-04
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 5.4.1962 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 4.4.1962 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 26. öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgerm. Franz Marent, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef und die Ersatzmänner Brugger Georg und Bischof Johann für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und die Ersatzmänner Mayer Peter und Galehr Ferdinand für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ; und Würbel Karl, Ruprecht Ernst und Ersatzmann Vonier Alois für die SPÖ. Ferner anwesend als Referenten: Hauptschuldirektor Thomann Max und Dkfm. Piske Jürgen. Entschuldigt abwesend: Juen Hermann, Mähr Armin, Gantner Christian, Med.Rt. Doz. Dr. Albrich und Filippi Josef, Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Projektierung der neuen Hauptschule a) Situierung - Baugrundsicherung vom Marktfeld Dienstbarkeitsrechtumwandlung; b) Ausschreibung eines beschränkten Wettbewerbes 2. Taxistandplätze-Berufungen gegen die Verlegung auf die Museumsbündte; 3. Umfahrung Schruns; Grundablösung Wachter August, Schruns 675; 4. Erlassung, Herabsetzung u. Stundung von Gde.Steuern- u. Abgaben; 5. Müllabfuhr – Transportpauschale / Erhöhung; 6. Damen FIS I A-Rennen 1963; Ausfallhaftung - Übernahme; 7. Gde.Krankenhaus St.Josefsheim (Anschaffung eines Kurzwellen-Apparates; 8. Gemeindekasse; Abschaffungen (Stahlkasse - Karteikasten) 9. Altes Volksschulgebäude Gamprätz; Wohnungsvermietung - Mietzins; 10. Nutzholzverkauf an Gde.Pol.Wachtm. Bertsch Gebhard, Schruns 706; 11. Grundteilungen (Galehr Ferdinand, Schruns 539 - Lerch Karl, Schruns Nr. 471) 12. Bauabstandsnachsichten (Pfeifer Werner, Schruns 650 – Zangerle Armin, Partenen 77) B BERICHTE zu A) BESCHLÜSSE zu 1. a) Der Antrag des Ortsschulausschusses, des Finanzausschusses und des Bauausschusses, für die Projektierung der neuen Hauptschule ein Teilstück der nördlich des Hauptschulgebäudes gelegenen Gp. 156/5 ein Teilstück der Bp. 830 (Gde.-Schupfe) und den Armenhausbühel Gp. 157/1 und Gp. 158/1 sowie ein zusätzliches Teilstück vom Marktfeld Gp. 156/1, das von der R.K. Pfarrpfründe im Kauf-und Tauschwege zu erwerben wäre, zur Verfügung zu stellen, ergibt eine längere Debatte. -2- Zum Hinweis (GV Nels J.), daß die für den Neubau der Hauptschule zur Verfügung gestellte Fläche zu klein sein werde, wird bemerkt, daß derzeit ein anderer, geeigneter und grösserer Platz nicht zur Verfügung steht und auch im Kaufwege nicht zu sichern sei (GR Fritz J.); aus diesem Grunde haben sich die zuständigen Unterausschüsse daher auch für einen neuerlichen Planungswettbewerb ausgesprochen, bei dem die Architekten ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können. Zum Vorbringen (von GV Mag. Ph. Heinzle), gründlich zu überlegen, in welcher Größe die neue Hauptschule errichtet werden soll und zu bedenken, daß infolge des hohen Aufwandes dieses Neubaues verschiedene sonstige vordringliche Vorhaben der Gemeinde auf Jahre hinaus zu kurz kommen dürften, wird darauf verwiesen, (Bürgermeister Marent, GV Fritz E. und Dir. Thomann) daß die Bürgermeister der übrigen Talgemeinden bei der seinerzeitigen unter Vorsitz von Bezirkshauptmann Dr. Längle stattgefundenen Besprechung ausdrücklich auf die Errichtung eigener Hauptschulen in ihren Gemeinden verzichtet haben. Die Beschickung der Hauptschule Schruns durch die auswärtigen Gemeinden verstärkt sich Nachweisbar immer mehr und eine qualitative Auslese der von den auswärtigen Schulleitern als hauptschulreif bezeichneten Schüler zur Einschränkung der Schülerzahl an der Hauptschule ist nicht denkbar. Was die Finanzierungsanlange, so wären entsprechend verbilligte Darlehen bereits gesichert und auch das Land wurde mit besonderer Unterstützung des Bezirkshauptmannes , da es sich um eine Talschaftsschule handle, um einen erhöhten Subventionsbeitrag angesprochen. Im Falle eines baldigen Baubeginnes würden die Darlehensrückzahlungen frühestens 1965 beginnen, andererseits werden zu diesem Zeitpunkt entsprechende, sich von Jahr zu Jahr erhöhende Rückflüsse von den Hauptschulsprengelgemeinden erwartet. Gewiß werden dann für eine bestimmte Zeitperiode rigorose Einsparungen notwendig sein, doch müsse ein solches Opfer im Interesse unserer Jugend gerne gebracht werden. Einer Anregung (GV. Würbel K.) den Bau der Hauptschule nach Möglichkeit in Etappen vorzusehen, wird beigepflichtet. Nach der Wettbewerbsausschreibung haben die Architekten zwingend diesbezgl. Vorschläge zu erstatten. Zur Anfrage (GV Ruprecht E.) hinsichtlich der finanziellen Beteiligung der übrigen Hauptschulsprengelgemeinden wird abschliessend festgestellt (GV Juen Frz. J.), daß Voraussetzung für eine erfolgversprechende Verhandlung mit diesen Gemeinden das Vorliegen eines Projektes und eines Kostenvoranschlages sei, weshalb von den Unterausschüssen eine neuerliche Wettbewerbsausschreibung beantragt worden sei. Für die Einigung auf ein endgültig zur Ausführung gelangendes Projekt und für den Baubeginn wären immer noch gesonderte Beschlüsse der Gemeindevertretung erforderlich. In Fortsetzung der Tagesordnung nimmt dann die Gemeindevertretung zu den Bedingungen der R.K. Pfarrpfründe für die Überlassung von ca. 300 m2 (zusätzlich weiterer ca. 75 m2 für eine evtl. Verlegung des KaiserlindeWeges) vom Marktfeld Gp. 156/1 und für die Bereitstellung von Marktfeldgrund für die Anlage eines Spiel- u. Turnplatzes für den Schulbetrieb eingehend Stellung. Stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen) wird die Umwandlung des Marktfeldservituts für den nördlich des Pfarrhofes gelegenen Marktfeldbereich in ein Spiel- u. Turnplatzservitut für den Schulbetrieb beschlossen und von einer Belassung des Marktfeldservituts mit der Möglichkeit einer Spielplatzgestaltung für 25 Jahre im Vertragswege Abstand genommen. -3- In weiterer Folge werden die Vereinbarungen zwischen der Marktgemeinde Schruns und der R.K. Pfarrpfründe Schruns stimmenmehrheitlich. (3 Gegenstimmen) wie folgt grundsätzlich gebilligt: A LEISTUNGEN DER PFARRPRÜNDE SCHRUNS 1. Bereitstellung bezw. Überlassung von ca. 300 m2 Grund aus dem Marktfeldbereich Gp 156/1 lt. Planeintragung für den Bau der Hauptschuld; 2. Bereitstellung - falls erforderlich - von weiteren ca. 75 m2 aus dem Marktfeldbereich Gp. 156/1 lt. Planeintragung für eine eventuelle Verlegung des Kaiserlinde-Weges; 3. Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht (0 m) im Falle einer Verbauung der Gp. 156/5 einschl. des unter P. 1 angeführten Grundstückes; 4. Zustimmung zur Umwandlung des Marktfeldservituts für den nördlich des Pfarrhofes (mit 4 m Bauabstand) gelegenen Marktfeldbereich lt. Planeintragung in eine Dienstbarkeit des „Turn- u. Spielplatzes" mit folgenden Einschränkungen: a) an Sonn- u. Feiertagen darf der Platz vormittags nicht benützt werden; (Sonntagsabendruhe: 19.30 Uhr); b) während des Schuljahres darf der Platz nicht vor 8 Uhr früh und nicht länger als bis 20 Uhr abends benützt werden. Unter Einhaltung der vor- u. nachstehenden Bedingungen kann der Turn- u. Spielplatz auch während der Ferienzeit von den Schulkindern benützt werden; c) ausserhalb der Unterrichtszeit muss die Marktgemeinde Schruns für die Platzaufsicht aufkommen; Anmerkung: Diese Bedingung ist praktisch nicht erfüllbar. Es wird daher vorgeschlagen, diesen Punkt so abzuändern, daß sich die Marktgemeinde Schruns zu verpflichten hat, im Einvernehmen mit den Schulleitungen der Volksschule Schruns und Hauptschule Schruns eine bestmöglichste Abschaffung etwaiger Unzukömmlichkeiten in der Platzbenützung zu veranlassen. d) die ausserschulische Benützung des Spiel- u. Turnplatzes bedarf einer jeweiligen Sondergenehmigung des Pfarramtes Schruns; Anmerkung: Die Gemeindevertretung ersucht, ungeachtet der Tatsache, daß der Turn- u. Spielplatz dem Schulbetrieb gewidmet ist, die Benützung dieses Platzes ohne Sondergenehmigung auch obligatorisch einem sich evtl. in Schruns bildenden Turnverein unter der Voraussetzung einer - entsprechenden Aufsicht jeweils bis 22.00 Uhr zuzugestehen. 5. Zustimmung zur erforderlichen Umgestaltung des Turn- u. Spielplatzes (Erdbewegungen)und zur notwendigen Entfernung von Obstbäumen auf dem derzeitigen Marktfeld. B LEISTUNGEN DER MARKTGEMEINDE SCHRUNS 1. Löschung des Marktfeldservituts für den südwestlich des neuen Turn- u. Spielplatzes gelegenen restlichen Marktfeldbereich Gp. 156/1 lt. Planeintragung; 2. Errichtung eines Köbzaunes, mindestens 1, 50 m hoch, entlang der südlichen Grenze des neuen Turn- u. Spielplatzes. -4- Anmerkung: An die R.K. Pfarrpfründe ergeht das Ersuchen, von der Forderung auf Anbringung eines Zaunwinkels für die evtl. Anbringung eines Stacheldrahtes zur Verhinderung der Zaunüberkletterung Abstand nehmen zu wollen. 3. Übertragung von ca. 100 m2 Grund aus Gp 155/1 westlich des HotelStern-Traktes lt. Planeintragung in das Eigentum der R.K. Pfarrpfründe Schruns im Wege eines Grundtausches (gegen Teilfläche aus dem Marktfeld); 4. Bezahlung eines Kaufpreises von S 200.- je m2 für den vom Marktfeld Gp. 156/1 in Anspruch genommenen Grund, soweit er die unter P. 3 angeführte Tauschfläche übersteigt; 5. Leistung-eines Turn- u. Spielplatz-Benützungsentgeltes von S 8.000.- / Jahr mit Wertsicherung nach dem amtl. Lebenshaltungskostenindex, wobei Schwankungen von 10 % auf oder ab keine Berücksichtigung finden; 6. Ersatzleistung für die auf dem derzeitigen Marktfeld zu entfernenden Obstbäume durch das Stellen und Anpflanzen der doppelten Anzahl von Jungbäumen auf dem restlichen Grundbesitz der Pfarrpfründe; und 7. Übernahme sämtlicher durch die Servitutsumwandlung, die Servitutslöschung, den Grundtausch und den Grunderwerb. auflaufenden, wie immer gearteten Steuern, Abgaben und Unkosten. Anmerkung: Bezüglich der Überlassung der ca. 100 m2 Grund aus Gp. 155/1 westlich des Hotel Stern-Traktes hätte sich die R.K. Pfarrpfründe Schruns zu verpflichten, der Marktgemeinde Schruns gegenüber der neuen Grundstücksgrenze eine, Bauabstandsnachsicht bis auf 0 m im Falle einer Verbauung der Gp. 155/1 zuzugestehen. Auf Grund des im Gegenstände stimmenmehrheitlich gefassten Beschlusss können somit den an einem neuen Planungswettbewerb teilnehmenden Architekten für die Projektierung die von der R.K. Pfarrpfründe gesicherten Grundstücke aus dem Marktfeldbereich zur Verfügung gestellt Werden. Da diese Grundinanspruchnahme jedoch eine Löschung des Marktfeldservituts und somit eine Verlegung des Marktfeldes erfordern würde, beschliesst die Gemeindevertretung schliesslich ebenfalls stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen), die endgültigen rechtsverbindlichen Abmachungen mit der R.K. Pfarrpfründe bis zur seinerzeit erfolgten Festlegung auf ein zur Ausführung gelangendes Projekt für den Hauptschulbau und der erfolgten Sicherung eines geeigneten Ersatzmarktfeldes zurückzustellen. In der Zwischenzeit soll mit der R. K. Pfarrpfründe einne Einigung bezgl. der von der Gemeindevertretung vorgeschlagenen Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen für die. Überlassung von Marktfeldgrund herbeigeführt werden. zu 1.b) Über Antrag des Ortsschulausschusses und Bauausschusses wird stimmenmehrheitlich (Gegenstimmen: GR Kieber J. und Mag. Ph. Heinzle H.) der Ausschreibung eines beschränkten Wettbewerbes zur Erlangung neuer Entwürfe für den HauptSchulneubau zugestimmt. Zu diesem Wettbewerb werden die Architekten Dipl. Ing. Jäger Rudolph, Schruns / Frankfurt a.M. Pfeifer Werner, Schruns und Rauth Hans, Innsbruck, eingeladen, wobei jeder Wettbewerbsteilnehmer eine Pauschalvergütung von S 5.000, - erhält. -5- Zur Vorprüfung der eingereichten Projekte soll vom Gemeindeamt der Stadtbaumeister der Stadt Bludenz herangezogen werden. Gegen das Raumprogramm selbst wird kein Einwand erhoben. Die Projekte sind von den Wettbewerbsteilnehmern bis zum 10.5.1962 einzureichen. Durch diesen Wettbewerb entstehen im Voranschlag 1962 nicht gedeckte Aufwendungen in Höhe von ca. S 25.000.-, weshalb von der Gde.Vertretung unter einem die Voranschlagsüberschreitung genehmigt wird. zu 2.) Nach Verlesung von Berufungen der Taxiunternehmer Filzmaier Virgil und Klomfar Heinrich und persönlich vorgetragenen Stellungnahmen der Vorgenannten beschliesst. die Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen), die Durchführung des Gde.V.Beschlusses vom 21.3.1962, demzufolge eine Verlegung der Taxistandplätze vom Kirchplatz auf die Museumbündte verfügt wurde, bis auf weiteres auszusetzen. Den Taxiunternehmern Filzmaier Virgil, Klomfar Heinrich und Neyer Bertha wird unter der Voraussetzung einer genauen Einhaltung der TaxiGeschäftsordnung und der Unterlassung eines fremdenverkehrsschädigenden Verhaltens gegen jederzeitigen Widerruf je ein Taxistandplatz am bisherigen Aufstellungsstandort am Kirchplatz zugewiesen. Hinsichtlich der Festsetzung einer Standplatzvergütung kommt keine Einigung zustande. Die Festsetzung einer derartigen Vergütung soll zu einem späteren Zeitpunkt nach vorausgegangener Beratung im Finanzausschuss beschlossen werden. zu 3.) Einem neuerlichen Verlangen des von der Grundabtretung für den Bau der neuen Umfahrungsstrasse betroffenen Liegenschaftseigentümers Wachter August auf Einräumung eines Vorkaufsrechtes hinsichtl. des 8/12 el Gemeindeanteiles am Grundbesitz Gemeinde/Jenny bezw. auf Verkauf einer Teilfläche dieser Liegenschaft wird aus grundsätzlichen Erwägungen einstimmig nicht entsprochen. zu 4.) Anträge des Finanzausschusses bezgl. Erlassung, Ermässigung und Stundung von Gemeindesteuern- u. Abgaben werden wie folgt bestätigt: a) der Ammann Josefa, Schruns Nr. 65, dem Bitschnau Josef, Schruns Nr. 410, der Marent Zita, Schruns Nr. 174, der Pfeifer Maria, Schruns 535, sowie der Rohner Ilga, Schruns Nr. 4l3, wird die einmalige Fremdenverkehrsabgabe 1961 wegen Mindereinnahmen infolge ihrer einfach ausgestatteten Fremdenzimmer ohne Fliesswasser erlassen; b) dem Josef Feurstein, Schruns Nr. 70, werden für die Entrichtung einer Getränkesteuer-Nachzahlung von S 24.287, 80 Ratenzahlungen bis zum 10.9.1962 zugestanden. Gleichzeitig wird der angerechnete Verspätungszuschlag von S 2.428, 78 zur Gänze, erlassen, während der 2 folge Säumniszuschlag aufrecht bleibt. c) eine Beitragsleistung der Gemeinde zum Aufwand für die Verbesserung der Einleitung der Abwässer der Objekte - der Kuranstalt Montafon AG. in die Litz im Zuge der Instandsetzungsarbeiten an den Litz-Schwellwänden wird aus grundsätzlicher Erwägung und auf Grund der der Kuranstalt Montafon A G. seinerzeit von der Wasserrechtsbehörde vorgeschriebenen Einleitungsbedingungen nicht bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). -6- zu 5.) Einem Ansuchen der Fa. Peter Branner, Müllabfuhrtransporte, Rankweil um Erhöhung der Abfuhrgebühr ab 1.1.1962, wird durch Bewilligung einer 10 %igen Erhöhung der Abfuhrpauschale von S 78.- auf nunmehr S 86. / Stunde entsprochen. Hingegen wird einer Vergütung der Zu- u. Abfahrtszeiten auf Grund der seinerzeitigen Vereinbarung nicht zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Über Ersuchen des Verkehrsverbandes Montafon und des Ski-Club Montafon wird der Übernahme einer Ausfallhaftung bis zu max. S 45.000.für das in der Zeit vom bis 18.1.1963 im Räume Tschagguns/Schruns stattfindende, im besonderen Fremdenverkehrsinteresse gelegene Damen-FIS I/A Rennen 1963 zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Der Anschaffung eines neuen Kurzwellenapparates Ultratherm 603 H für das Gde.Krankenhaus St.Josefsheim bei der Fa. Siemens Reiniger-Werke, die das alte nicht mehr reparable Gerät um S 1.000.— zurücknimmt, zum Preise von S 19.000 (inkl. Zubehör) wird zugestimmt (Einstimmige Beschlussfassung). zu 8) Die Anschaffung einer Wertheim-Stahlkasse bei der Fa. Sautter, Bregenz (Generalvertretung) zu S 12.900.- und eines Stahl-Karteischrankes bei der Fa. Gnaiger, Feldkirch zu S 2.790.- wird genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 9.) Die im alten Schulgebäude Gamprätz eingebaute Wohnung wird der Volksschullehrerin Alma Klehenz, Schruns Nr. 216 ab 1.5.1962 vermietet. Als Mietzins wird ein Betrag von S 200.- je Monat festgesetzt. (Einstimmige Beschlussfassung). In diesem Zusammenhange wird zu einem Ansuchen des Prossliner Josef, Schruns Nr. 240 um Überlassung der Kellerwohnung im alten Schulhaus Gamprätz Stellung genommen. Ein Lokalaugenschein hat ergeben, daß eine Bewohnbarmachung dieser Raume einen Aufwand von ca. S 50.000.- mindestens erfordern würde, der vom Wohnungsinteressenten zu tragen wäre und ihm nicht zugemutet werden kann. Es soll daher nach Möglichkeit von einer Wiederbesetzung dieser Räume Abstand genommen werden. zu 10.) Dem Gde. Polizeiwachtm. Bertsch Gebhard wurden für seinen Wohnhausneubau 25 Fm Nutzholz aus dem Gemeindewald überlassen. Als Kaufpreis wird ein Betrag von S 400.-/Fm festgesetzt. Für das vom Vorgenannten geschlägerte und zur Säge Kieber transportierte Mehrquantum an Nutzholz (12 Fm) wird ein Betrag von S 190.- an Rüstungs- u. Bringungskosten vergütet. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 11.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Unterteilung der Gp. 268/1 (Med.Rt. Doz. Dr. Albrich, Schruns 470) und Abtrennung der Gp. 268/4 mit 644 m2 zu Gunsten der Eheleute Ferdinand und Ernesta Galehr, Schruns 539; b) die Unterteilung der Gp. 459/2 (Otto u. Maria Ender, Schruns 150) und Abtrennung einer Teilfläche von 312 m2 zwecks Vereinigung mit Gp. 442/2 zu Gunsten Karl und Hedwig Lerch, Schruns 471. (Einstimmige Beschlussfassung). -7- zu 12.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für die Erstellung von 3 Sechsfamilienwohnhäuser mit Eigentumswohnungen an der Silvrettastrasse (Architekt W. Pfeifer, Schruns) von 5, 25 m bis auf 2, 00 m gegenüber Gp. 1403/1 und Gp. 1403/2; und b) für einen Wohnhausneubau des Zangerle Armin, Partenen, im Bereich unterhalb des Veltlinerweges von 4, 90 m bis auf 4, 00 m gegenüber Gp. 1236. Die Zustimmung der betroffenen Anrainer zur Erteilung der Abstandsnachsicht liegt vor. (Einstimmige Beschlussfassung) Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß sich der Ortsschulausschuss über Antrag der Leitung der Volksschule Schruns für die Einbringung einer Eingabe auf Teilung der 1, Volksschulklasse im kommenden Schuljahr 1962/63 ausgesprochen hat, da insgesamt 48 Schulanfänger zu verzeichnen sind. Für die Unterbringung der zusätzlichen Klasse bestehen folgende Möglichkeiten: Freimachung der derzeit im Volksschulgebäude belegten Klasse durch die Hauptschule (Unterbringung der Klasse im Musiklokal der Harmoniemusik oder Unterbringung der Klasse in einem Ersatzklassenraum der Volksschule Gamprätz, wobei allerdings für einen Ab- u. Antransport der Schüler Sorge getragen werden müsste, schliesslich besteht noch die Möglichkeit eines Wechselunterrichtes für die 1»Klasse von 8 - 10 und von 10 - 12 Uhr b) daß die Instandsetzungsarbeiten an den Litzregulierungsbauten für dieses Jahr abgeschlossen wurden und daß es infolge der vorgeschrittenen Jahreszeit leider nicht mehr möglich war Verbesserungen an der Litzschwelle bei der Abzweigung des Gantschierer Mühlbaches durchzuführen; und c) daß von der Landesstrassenverwaltung der projektgemäße Ausbau der Gantschier- u. Rhätikonstrasse beim Wohnhaus des Jakob Hueber, Schruns 512, zurückgestellt wird. Hingegen, erscheint der Ausbau der Kurve beim Gasthaus Rhätikon unbedingt notwendig, weshalb die Marktgemeinde Schruns neuerlich ersucht wurde, für diesen Abschnitt die Grundablösung ehestens vorzunehmen. Zu diesem Zwecke wird der Gemeinderat am 6.4.1962 mit den betroffenen Grundeigentümern Zint und Vallaster Josef Verhandlungen führen. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 25. GV.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 1.10 Uhr Tag der Verlautbarung: 5.4.1962 Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gemeindevertr.) (Bürgermeister)