20170802_GVE026

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:17
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2017-08-02
Erscheinungsdatum 2017-08-02
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 03.08.2017 Zl. 004-2/2017 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 2. August 2017, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal des Standes Montafon im „Standesgebäude“, Montafonerstraße 21, stattgefundene 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Heinz Auer Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Gemeindekassier Helmut Netzer (zu Top 3) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 10 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Marion Wachter, Bettina Juen-Schmid, Martin Fussenegger, Alexander Nöckl, Werner Marent, Manuel Torghele und Franz Bitschnau Seite 2 von 10 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Bestellung von Andrea Bitschnau als Schriftführerin (§ 47 Abs. 2 GG) 2. Auftragsvergaben Adaptierung/Umbau KiLitz: Bericht gem. § 60 Abs. 4 Gemeindegesetz (GG) über die vom Gemeindevorstand unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des § 60 Abs. 3 GG getroffenen Verfügungen 3. Marktgemeinde Schruns, Rechnungsabschluss 2016 4. Umlegung Wanderweg Rauch/Stocker - Dienstbarkeitsvertrag 5. Antrag von Susanne Kaiser auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG für Top 1 im Haus Buchwaldweg 1 6. Raumplanungsvertrag mit dem/der Eigentümer(in) des GST-NR 1228/5 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/12-2016 Antrag von Barbara Ghesla auf Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1228/5 von FL in Baufläche Wohngebiet b) Reg.Nr. 031-2/02-2017 Antrag der Silvretta Montafon GmbH, der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Vorderkapell und des Forstfonds des Standes Montafon: Ausweisung einer Sonderfläche für die Errichtung eines „Flyliners“ vom Kapell bis zum Kropfen gemäß Plan Nr. 031-2/022017/01, Beschlussfassung nach Auflage des Entwurfs 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.06.2017 9. Mitteilungen des Vorsitzenden 10. Allfälliges 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 1. Seite 3 von 10 Bestellung von Andrea Bitschnau als Schriftführerin (§ 47 Abs. 2 GG) Über Antrag von Bgm. Jürgen Kuster wird Andrea Bitschnau, die als Nachfolgerin von Angelika Vonbank als Mitarbeiterin im Sekretariat angestellt worden ist, einstimmig als weitere Schriftführerin bestellt. Zu 2. Bericht gem. § 60 Abs. 4 Gemeindegesetz (GG) über die vom Gemeindevorstand unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des § 60 Abs. 3 GG getroffenen Verfügungen Der Vorsitzende informiert, dass die Ausschreibung der Leistungen im Zusammenhang mit den Umbauten der Räumlichkeiten und der Einrichtung eines Kindergartens im Haus Auf der Litz 1 kurzfristig erfolgt ist und die Angebote relativ spät eingelangt sind. Aufgrund des Zeitdrucks konnte die Gemeindevertretungssitzung nicht abgewartet werden, sondern es war notwendig, die Auftragsvergaben unverzüglich vorzunehmen, weshalb diese vom Gemeindevorstand im Wege der Dringlichkeit beschlossen wurden. Der Kindergarten muss im September bezugsfertig und startbereit sein. Er gibt sodann einen Überblick über die vorzunehmenden Arbeiten bzw. Gewerke sowie die ursprüngliche Kostenschätzung von Heinz Fleisch in Höhe von € 158.000, 00 netto. Derzeit liegt die aktualisierte Kostenschätzung bei € 234.000, 00 netto über diesem Betrag, und es werden noch weitere Ausgaben, speziell die Ausstattung, hinzukommen, wobei zu vermerken ist, dass die Kostenschätzung nicht alle Positionen beinhaltete. Die Kostenzusammenstellung wird mit der Verhandlungsschrift übermittelt werden. Der neue Kindergarten KiLitz besteht aus einer Ganztagsgruppe, wobei auch Kinder aus benachbarten Gemeinden aufgenommen werden. In weiterer Folge informiert der Vorsitzende über die drei Förderschienen, es sind dies die normale Kindergartenförderung von ca. 30 %, die Bundesförderung („15a Vereinbarung“) von 60 %, max. jedoch € 125.000, 00 und die Strukturförderung, die sich für Schruns auf 15 % beläuft. Diese hängt jedoch davon ab, inwieweit sich andere Gemeinden beteiligen. Für die Gemeinde verbleiben schlussendlich Kosten von mindestens € 30.000, 00 bis ca. € 90.000, 00. In der stattfindenden Diskussion bleibt die Notwendigkeit eines zusätzlichen Kindergartens unbestritten, allerdings wird teilweise die Ansicht vertreten, dass anstelle der Anmietung von Räumlichkeiten die Schaffung von Eigentum zu bevorzugen wäre. Dem wird entgegen gehalten, dass die Gemeinde derzeit über kein geeignetes Grundstück verfügt. Bei einem Ankauf, falls überhaupt ein solches zu bekommen 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ist, müssten die Grundstückskosten noch hinzugerechnet werden. Zudem ist die weitere Zukunft ungewiss, möglicherweise können auch in angrenzenden Gemeinden gemeinsame Kindergartenprojekte realisiert werden. Seite 4 von 10 Die vom Gemeindevorstand unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des § 60 Abs. 3 GG getroffenen Verfügungen, und zwar die Auftragsvergaben im Rahmen der Adaptierung/Umbau des Kindergartens KiLitz, werden stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) zur Kenntnis genommen. Zu 3. Marktgemeinde Schruns, Rechnungsabschluss 2016 Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Gemeindekassier Helmut Netzer und informiert über eine Besprechung über diverse Förderungen sowie die finanzielle Entwicklung der Gemeinde mit der Kontrollabteilung des Landes. Im September/Oktober wird eine Finanzvorschau für die nächsten 5 Jahre präsentiert werden, in die auch die größeren Maßnahmen wie Sanierung/Erweiterung der Volksschule, der Schwimmbadunterführung und des Hofweges eingearbeitet werden. Sodann übergibt er das Wort an den Gemeindekassier. Anfangs seiner Ausführungen hält Helmut Netzer fest, dass der Rechnungsabschluss besser ausgefallen ist als im Voranschlag prognostiziert. So haben sich die Einnahmen (Kommunalsteuer, Grundsteuer, Kanalgebühren – projektbezogen, Zuschüsse vom Land für den Sozialfonds, ...), etwas besser als angenommen entwickelt, und es stellt sich) - auch wenn einige Ausgaben höher ausfielen (z.B. Spitalsfonds, Landesumlage, geringere Darlehensaufnahme) - aufgrund dessen, dass nicht alle geplanten Investitionen gesetzt wurden bzw. Aufwände angefallen sind (Investitionen im Schulbereich, WC Parkanlage, Beleuchtung, Ausweisung Schutzgebiete, ...) das Ergebnis ausgabenseitig etwas niedriger als veranschlagt dar. Dennoch besteht angesichts des Minus bei den frei verfügbaren Mitteln weiterhin Handlungsbedarf, und es ist gerade bei größeren Investitionen wie beispielsweise im Bereich der Volksschule mit äußerster Vorsicht vorzugehen. Über Anfrage gibt er einen kurzen Überblick über die diversen Rücklagen. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob es angesichts der derzeitigen Kursentwicklung vorteilhaft wäre, Rücklagen aufzulösen, um bestehende Schweizer-Franken-Kredite (teilweise) tilgen zu können. Ob zum jetzigen Zeitpunkt eine teilweise Rückzahlung oder, wie der Gemeindekassier einwirft, eine Konvertierung ins Auge gefasst werden soll, wird vom Finanzausschuss näher zu beraten sein. In weiteren Wortmeldungen werden nochmals die frei verfügbaren Mittel als Indikator sowie verschiedene andere Themen wie Beitragsleistung der Gemeinde für die Beachparty, Zahlungen der Gemeinde an den Aktivpark (GmbH und Gemeindeverband) und Neuverhandlung eines Kostenaufteilungsschlüssels mit Tschagguns aufgrund geänderter Verhältnisse (Nächtigungen und Einwohner) angesprochen. Zum 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at derzeitigen Zeitpunkt in diesbezügliche Verhandlungen mit Tschagguns einzutreten erscheint jedoch wenig sinnvoll, da sich mit Errichtung eines Hotels im Bereich des Schwimmbades eine neue Situation ergeben wird. Seite 5 von 10 Der Rechnungsabschluss 2016 der Marktgemeinde Schruns, der Ausgaben von ............................................. € 15.657.529, 32 Vortrag Gebarungsüberschuss 2014 von .... € 348.254, 17 Einnahmen von ........................................... € 15.697.463, 82 Überschuss von ........................................... € 388.188, 67 ausweist, wird einstimmig beschlossen. Zu 4. Errichtung/Einrichtung einer weiteren übergemeindlichen Kindergartengruppe mit Ganztagsbetreuung (KiLitz), Nachtrag zum Mietvertrag Der neue Kindergarten „KiLitz“ wird in den Räumlichkeiten des ehemaligen Kerzenfachgeschäfts, die von der Fam. Amann angemietet werden, eingerichtet werden. Der diesbezügliche Mietvertrag wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres beschlossen. Nunmehr kann auch der dringend benötigte Lagerraum, der bisher anderweitig genutzt worden und daher nicht zur Verfügung gestanden ist, mit angemietet werden. Der Nachtrag zum Mietvertrag bezüglich der Anmietung eines zusätzlichen Lagerraumes für die neu eingerichtete Kindergartengruppe im Haus Auf der Litz 1 nach Maßgabe des vom Rechtsanwaltsbüro Piccolruaz & Müller übermittelten Vertragsentwurfs wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger mit der Begründung, dass der Kindergarten nicht in einem Mietobjekt, sondern in einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Objekt eingerichtet werden sollte) genehmigt. Zu 5. Umlegung Wanderweg Rauch/Stocker - Dienstbarkeitsvertrag Der Vorsitzende erläutert anhand eines Planes den derzeitigen Verlauf des Wanderweges sowie die geplante neue Trassenführung. Durch die neu geschaffene Zufahrt, die den bestehenden Wanderweg quert, ist es im Bereich der Straßenböschungen zu steilen Rampen gekommen, die schlecht begehbar sind und bei heftigen Niederschlägen auch ausgespült werden könnten. Überhaupt ist die derzeitige Wegtrasse abschnittsweise nicht unbedingt optimal. Zudem wäre es einem Grundeigentümer unter gewissen Voraussetzungen ohnedies rechtlich erlaubt, den Wanderweg auf seinem Grund umzulegen. Sodann geht er näher auf den mit der Einladung zur heutigen Sitzung versandten Vertragsentwurf ein und hält fest, dass die Umlegung auf 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Kosten der Grundeigentümer zu erfolgen hat. Dem Argument, dass der Weg etwas länger und folglich die Erhaltung für die Gemeinde dadurch etwas aufwändiger wird, wird entgegen gehalten, dass bisher, da es sich mehr oder weniger um einen Wiesenweg gehandelt hat, für die Wegerhaltung keine Aufwände angefallen sind. Der mögliche Verkauf der noch vorhandenen Wegparzelle in diesem Bereich wird zu gegebener Zeit behandelt werden. Seite 6 von 10 Der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen Franz Rauch und Andreas Stocker als Dienstbarkeitsgeber einerseits und der Marktgemeinde Schruns als Dienstbarkeitsnehmerin andererseits betreffend die Umlegung des Wanderwegs im Bereich der GST-NR 219/1, 219/2, 219/3 und 220 nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfs wird einstimmig beschlossen. Zu 6. Antrag von Susanne Kaiser auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG für Top 1 im Haus Buchwaldweg 1 Der Vorsitzende verweist auf die neuen Regelungen des Raumplanungsgesetzes bezüglich der Erteilung von Ferienwohnungsbewilligungen sowie die diesbezüglich von der Gemeindevertretung getroffenen grundsätzlichen Festlegungen. Das Ansuchen um Bewilligung sowie der Beschlussantrag samt Auflistung der wesentlichen Kriterien sind mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung allen zugegangen. Dem Antrag von Susanne Kaiser auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung für ihre von ihren Eltern erworbene Wohnung Top 1 im Haus Buchwaldweg 1 wird einstimmig stattgegeben und ihr gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG die Bewilligung zur Ferienwohnungsnutzung nach Maßgabe des vorliegenden Bescheidentwurfs erteilt. Zu 7. Raumplanungsvertrag mit dem/der Eigentümer(in) des GST-NR 1228/5 Diese Angelegenheit steht im direkten Zusammenhang mit der unter Top 8 a zur Behandlung stehenden Umwidmung von Teilflächen dieses Grundstücks. Der Vorsitzende erläutert anhand der planlichen Unterlagen die derzeitige Widmung, teilweise liegt schon eine Bauflächenwidmung vor, sowie den vom Umwidmungsansuchen betroffenen als Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmeten Bereich. Da Umwidmungen generell vom Vorliegen eines Projektes abhängig gemacht werden, haben die Grundeigentümerin bzw. ihre Vertragspartner ein solches entwickelt. Es handelt sich hierbei um ein Mehrfamilienwohnhaus, das eine Holzfassade und ein Satteldach ausweist und bereits zweimal vom Gestaltungsbeirat begutachtet und nach entsprechenden Anpassungen/Abänderungen – so wurde es höhenmäßig reduziert, und zwar erfolgte eine Angleichung an das Nachbarobjekt – schlussendlich für 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at positiv befunden wurde. Vorgesehen ist ein länglicher Baukörper, die im Baugesetz vorgeschriebenen Abstände und Abstandsflächen werden eingehalten. Ursprünglich handelte es sich beim gegenständlichen Grundstück und dem Nachbargrundstück um einen Liegenschaftsbesitz. Durch familieninterne Teilung sind mehrere Parzellen mit unterschiedlichen Eigentümern entstanden. Es ist nunmehr Aufgabe der Gemeindevertretung als Behörde, zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Umwidmung vorliegen oder nicht, wobei neben der Erschließungssituation (Straßen, Kanal, Wasser) insbesondere auch das REK als Grundlage heranzuziehen ist. Seite 7 von 10 In der stattfindenden Diskussion wird vermerkt, dass in Schruns massive Bautätigkeiten im Mehrfamilienwohnhausbereich festzustellen sind, weshalb bezweifelt werde, dass noch ein diesbezüglicher Wohnbedarf besteht. Vielmehr bestehe ein Bedarf an Grundstücken für Einfamilienwohnhäuser. Die Entscheidung sollte daher vertagt und der Antragsteller aufgefordert werden, einen Wohnungsbedarf zu belegen. Weiters wird darauf verwiesen, dass zum Zeitpunkt der familieninternen Aufteilung andere Baunutzungszahlen gegolten haben. Der Gestaltungsbeirat habe zwar eine positive Äußerung abgegeben, allerdings mit dem Zusatz, dass das Bauvorhaben von der Größe her grenzwertig sei. Die Gemeinde werde immer wieder mit Umwidmungswünschen konfrontiert, allerdings sei zu unterscheiden, ob ein Wohnhaus für den Eigenbedarf errichtet oder das Grundstück an einen Bauträger verkauft wird. Auf gleichgelagerte Fälle, die aufgrund der besonderen örtlichen Situation abgelehnt wurden, wird verwiesen und eine mögliche Anschlusswidmung des südwestlich anschließenden Grundstreifens erwähnt. Bei Betrachtung des Flächenwidmungsplanes erwecke es auch den Anschein, dass man bei dessen Erstellung in diesem Abschnitt des Wagenwegs lediglich die erste Bautiefe als Baufläche widmen wollte. Die bereits bestehenden etwas zurückversetzten Objekte wurden vor Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes errichtet. In mehreren Wortmeldungen wird nochmals zu bedenken gegeben, dass kein Wohnbedarf ersichtlich ist. Zudem handelt es sich hier um einen sensiblen Bereich nahe des Schrunser Feldes. Im REK fest verankert ist die unbedingte Freihaltung des Schrunser Feldes vor einer weiteren Bebauung. Zu diesen Aussagen wird jedoch klargestellt, dass die Achse, die hinsichtlich dieser Freihaltung gezogen wurde, beim Rainweg verläuft und diese Vorgabe eigentlich erst ab dort zu berücksichtigen ist. Was die Baudichte anbetrifft, liegt diese am Wagenweg als Haupterschließungsachse etwas höher. Aus raumplanungsfachlicher Sicht könnte hier auch mit einer Anschlusswidmung argumentiert werden, da im oberen Bereich die Bauflächen bis an den Rainweg reichen und lediglich die zur Diskussion stehenden Bereiche als Freifläche verblieben. Zudem haben die Antragsteller den bisherigen Vorgaben der Gemeinde immer entsprochen und ein Projekt ausgearbeitet und den Raumplanungsvertrag unterfertigt. In weiteren Wortmeldungen wird jedoch immer wieder der fehlende Bedarf an Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern angesprochen. Dies beruht jedoch auf einer Annahme, weshalb hier nähere Abklärungen zu treffen wären. Die Entscheidung über den Abschluss eines Raumplanungsvertrages wird einstimmig vertagt. 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 10 Zu 8. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/12-2016 Antrag von Barbara Ghesla auf Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1228/5 von FL in Baufläche Wohngebiet Die Entscheidung über die beantragte Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1228/5 wird zur Vornahme weiterer Abklärungen einstimmig vertagt. b) Reg.Nr. 031-2/02-2017 Antrag der Silvretta Montafon GmbH, der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Vorderkapell und des Forstfonds des Standes Montafon: Ausweisung einer Sonderfläche für die Errichtung eines „Flyliners“ vom Kapell bis zum Kropfen gemäß Plan Nr. 031-2/02-2017/01, Beschlussfassung nach Auflage des Entwurfs Wie der Vorsitzende ausführt, wurde das gegenständliche Umwidmungsansuchen im Hinblick auf die Errichtung des Flyliners bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung behandelt und gem. § 29 RPG der vorliegende Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes nach Maßgabe der Plan-Nr. 031-2/022017/01 beschlossen. Dieser wurde sodann einen Monat zur allgemeinen Einsicht im Marktgemeindeamt aufgelegt. Christian Fiel und Stefan Simenowskyj verlassen das Sitzungszimmer. Im Rahmen der Auflage sind keine Änderungsvorschläge erstattet worden. Die Umwidmung von Grundstücken bzw. Teilflächen gemäß Plan Nr. 031-2/022017/01 vom Kapell bis zum Kropfen in Sonderfläche für die Errichtung eines „Flyliners“ wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) beschlossen. Christian Fiel und Stefan Simenowskyj betreten wieder das Sitzungszimmer. Zu 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.06.2017 Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.06.2017 keine Einwendungen erhoben worden sind bzw. werden, und es wird diese einstimmig genehmigt. 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 9 von 10 Zu 10. Mitteilungen des Vorsitzenden • Laut Mitteilung von Arno Fricke wurde der Entwurf des mit TUI abzuschließenden Baurechtsvertrages fertig gestellt und wird den Gemeinden übermittelt. • Die Vertragsentwürfe bezüglich des Ankaufs des Haus des Gastes sowie der Änderung des Nutzungsrechtes an der Tiefgarage wurden bereits vorgelegt und sind an das Rechtsanwaltsbüro Piccolruaz & Müller zur Prüfung weitergeleitet worden. • Vergangene Woche hat eine kommissionelle Verhandlung bezüglich der Mountain-Bike-Strecke am Hochjoch stattgefunden. • Die Sanierung des Belages in einem Teilabschnitt der Silvrettastraße ist im Budget vorgesehen worden. Der Unterbau ist größtenteils in Ordnung, und es werden heuer die Asphaltierungsarbeiten bis zum Hotel Alpenrose ausgeführt werden. • Der Hofweg befindet sich insbesondere im Bereich des Buchwaldweges in einem sehr schlechten Zustand. Was die Sanierung anbetrifft, stehen zwei Varianten zur Diskussion. Dies wäre zum einen lediglich ein Abfräsen des bestehenden Belags und Neuasphaltierung. Zum anderen ist das Ingenieurbüro Breuss Mähr mit der Ausarbeitung eines Projektes, das gleichzeitig auch eine Ableitung des Quellwassers sowie von Straßenabwässern in die Litz vorsieht, befasst. Letzteres würde gegebenenfalls erst im kommenden Jahr umgesetzt werden. • Bezüglich der Erweiterung der Volksschule Schruns-Dorf hat mit Begleitung der M.O.O.CON GmbH ein finaler Workshop stattgefunden. Es wurden verschiedenste Daten gesammelt und u.a. bei den Lehrern angefragt, wie sie sich den Unterricht vorstellen, wobei ein „Cluster-Unterricht“ favorisiert wurde. Drei Ausbau-/Erweiterungsvarianten wurden besprochen, es sind dies eine Aufstockung, eine Erweiterung in Richtung Mittelschule mit neuem Eingang und ein Baukörper im Bereich des Pausenplatzes. Die funktionelle Seite sowie die Kosten, die derzeit erarbeitet werden, werden voraussichtlich in der Septembersitzung vorgestellt werden. Vom Zeitplan her ist vorgesehen, im September einen Grundsatzbeschluss zu fassen und anschließend einen geladenen Architektenwettbewerb durchzuführen. Im Jänner soll die Entscheidung über das Siegerprojekt getroffen werden, Baueingabe wäre dann im August 2018 vorgesehen, um im Juni 2019 mit den Umbauarbeiten beginnen zu können. • Da aus personellen Gründen (Abgang von Mitarbeitern in der Gemeindekasse durch Pensionierung und dgl.) mehrere Nachbargemeinden daran interessiert sind, verschiedene Leistungen im Finanzbereich durch andere Gemeinden abdecken zu lassen, wurde die Einrichtung einer Gemeindekooperation „Finanzverwaltung Montafon“ geprüft. Inwieweit sich Schruns daran beteiligt, wird derzeit noch abgestimmt, und es wird dies schlussendlich der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt werden. 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • Die Vorbereitungen für den von Franz Oliva organisierten Ausflug der Gemeindevertreter gehen in die Endphase, die Anmeldungen sind fix. An dieser Stelle wird Franz Oliva Dank für seine Bemühungen ausgesprochen. Seite 10 von 10 Zu 8. Unter „Allfälliges“ weist Siegfried Marent auf das Problem hin, dass Raumplanung nicht betrieben werden kann, ohne gleichzeitig den Verkehr mit zu berücksichtigen. Jeder neu errichtete Wohnblock bringt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen mit sich. Auch der Flyliner ist auf Tagestouristen ausgelegt, was zusätzlichen Verkehr mit sich bringt. Er ersucht, dass dies im Stand Montafon zur Sprache gebracht wird. Weiters erkundigt er sich über den derzeitigen Verfahrensstand bezüglich der Fußwegverbindung Kronengasse – Litzkapelle. Wie der Vorsitzende ausführt, steht er derzeit in Verhandlung mit dem dortigen Grundeigentümer. Dass die Tiefgarageneinfahrt in der Kronengasse nicht optimal ist, ist man sich bewusst. Die Sanierung des Objektes von Leo Schmitt, des Alten Adlers sowie des Peter-Peter Hauses wird jedoch allgemein begrüßt. Günter Ratt freut sich, dass Martin Borger, der längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen den Sitzungen fern bleiben musste, nun wieder daran teilnehmen kann. Christian Fiel erinnert daran, dass die Verbesserung der Skiabfahrt im Bereich des Schnetzer Hanges im Auge behalten werden soll. Felizitas Maklott ersucht, dass die Hecke am Gehsteig im Bereich des Josefsheims zurückgeschnitten werden sollte. Weiters spricht sie die Einweihung des neuen Brunnens bei der Kirche an. Es war dies ein äußerst gelungenes Fest, und es wird an dieser Stelle Norbert Haumer für sein großes Engagement gedankt. Karoline Bertle ersucht, dass der Fahrzeugverkehr auf dem Kirchplatz wieder stärker überwacht wird. Ende der Sitzung: 23.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 26. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 02.08.2017