19670322_GVE016

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:15
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1967-03-22
Erscheinungsdatum 1967-03-22
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, am 23.3.1967 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 22.3.1967 abends um 20.15 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindeamtes Schruns stattgefundene 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef, Durig Franz und Ganahl Edmund sowie die Gemeindevertreter Schreiber Jakob, Erhard Ludwig, Wekerle Harald, Vonier Robert und Kieber Ludwig für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Nels Josef und Tschann Werner für die FPÖ; und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Brugger Georg, Jenny Lothar. Erledigte TAGBESORDNUNG: A BBSCBLUSSGEGENSTÄNDE 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Wassergebührenordnung-Neufassung; Kanalgebührenordnung-Neufassung; Kanalisation Montjola – Darlehenaufnahme - Bauvergabe; Kanalisation Gantschier - Teilstrangverlegung-Finanzierung; Schwimmbad Schruns; Bademeister -Wasseraufbereitung; Pfarrkindergarten Schruns-Kindergartenhelferin ; Heimatmuseum-Personalentlehnung; Hauptschulneubau-Architektenhonorar - Teuerungszulage; Umfahrungsstrasse - Grundablösung/Verrechnung Versell Agatha, Nr. 228; a) Tonfilmprojektor f. d. Schulbetrieb; b) Gemeindekasse: Rechenmaschime – Archivregale; 11. Gemeindesteuern- u. Abgaben - Beschlüsse d. Finanzausschusses; 12. Gesetzesbeschlüsse des Landtages - Stellungnahme; 13. Bauabstandsnachsichten; B ALLFÄLLIGES UND BERICHTE Zu A: BESCHLÜSSE: zu 1.) Die Neufassung der Wassergebührenordnung (siehe Anlage) wird stimmenmehrheitlich genehmigt. Es treten folgende Änderungen mit Wirkung vom 1.1.1967 ein: a) die einmalige Anschlussgebühr von S 7, 50 je m3 (Ansatz bleibt unverändert) umbauter Raun wird für ausgesprochene Werkshallen, Großwerkstätten, Magazine u. dergl. nur für die ersten 100 m3 Kubatur in dieser Höhe berechnet, während für den umbauten Raum über 1000 m3 nur S 2.- je m3 zur Verrechnung gelangt; b) für nachträgliche An- Auf- oder Zubauten bei bestehenden Gebäuden, die an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossen sind, gelangt für den gesamten umbauten Raum des Erweiterungsbaues, ungeachtet, ob in die in diesem -2Bau befindlichen Bäume Wasser eingeleitet wird oder nicht, eine Anschlussgebühr von S 7, 50 (bezw. von S 2, -) je m3 zur Verrechnung; c) Das Jahreswasserkontingent zum Normalwassertarif (Ansatz S 1, 05 m3 Wasser bleibt unverändert) wird im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kanalgebühren wie folgt erhöht: für gewerbliche Betriebsstätten mit vorhandener Gewerbeberechtigung von 60 m3/Jahr auf 300 m3/Jahr; und für landwirtschaftliche Betriebene ihren gesamten Wasserbedarf von der Gemeindewasserversorgungsanlage Beziehen, von 300 m3 auf 400 m3/Jahr (Abstimmungsergebnis: au a) und b) einstimmig; zu c) hinsichtlich des Jahreswasserkontingents der Betriebsstätten ergeben sich in schriftlichem Abstimmungsverfahren 16 Ja- und 2 Neinstimmen, hinsichtlich der Erhöhung des Kontingente für die landwirtschaftlichen Betriebe - Antrag GR Juen Franz Josef - ergibt sich eine einstimmige Beschlussfassung). Zu 2.) Die Neufassung der Kanalgebührenordnung wird nach eingehender Detailberatung ebenfalls stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme GR. Ganahl Edmund) genehmigt. Es betragen somit: a) die einmaligen Kanalanschlussbeiträge, soferne von einem Gebäude alle Fäkal- und Bachabwässer in die öffentliche Kanalisationsanlage eingeleitet werden S 10.-/m3 des umbauten Raumes und falls von einem Gebäude nur die Dachabwässer eingeleitet werden S 2, 50/m3 des umbauten Raumes. Für ausgesprochene Werkshallen, Großwerkstätten, Magazine u. dergl. wird die Anschlussgebühr von S 10.-/m3 des umbauten Raumes nur für die ersten 1000 m3 Kubatur berechnet, während für den umbauten Raum über 1000 m3 nur 2, 50 je m3 zur Verrechnung gelangt. b) die laufenden Kanalbenützungsgebühren betragen, berechnet nach dem jeweiligen Wasserverbrauch des Gebäudes, für den Normalwasserbezug (Haushalte 60 m3), gewerbl. Betriebsstätten 300 m3, landwirtschaftliche Betriebe erhalten für die Erfassung des Wasserverbrauches in den Stallund Wirtschaftsgebäuden, der bei der Berechnung der Kanalisationsgebühr ausser Ansatz zu bleiben hat, einen gesonderten Wassermesser eingebaut (Antrag: GV-Mühlbacher Herbert). c) ferner gelangt zusätzlich für die Einleitung der Dachabwässer in die öffentliche Kanalisationsanlage je Gebäude ein Pauschalbetrag von S 60./Jahr zur Einhebung. Die sich auf der vorstehenden Berechnungsgrundlage ergebenden Kanalbenützungsgebühren, die ab 1.1.1967 zur Einhebung gelangen, werden künftighin jeweils gleichzeitig mit den Wassergebühren zur Zahlung vorgeschrieben. Zu 3.) Der Aufnahme eines Überbrückungsdarlehens von S 400.000.- von den Vlbg. Illwerke A.G., Bregenz, zu 5% Zins p.a. mit 5-jähriger Laufzeit für die Durchführung der Montjolakanalisation im Bereich des Lavadilbächle wird zugestimmt. Ferner wird die Vergabe der Arbeiten für diese Kanalisierung an die Fa. Josef Vonblon Wtw., Schruns, als Bestbieterin zu S 398.418, 70 bestätigt. (Einstimmige Beschlussfassung.) -3- Zu 4.) Der gleichzeitigen Verlegung von ca. 80 lfm Kanalisations- und Entwässerungsleitungen im Zuge der Verlegung eines Wasserleitungshauptstranges für den VW-Werkstättenneubau an der Gantschierstrasse gegen Bevorschussung des Baukostenaufwandes durch die betroffenen Grundeigentümer Lins Rudi / Nüziders (S 40.000.-) und Schwarzhans Adolf, Schruns, Nr. 728 (S 15.000.-) bis 1.3.1968 wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung.) Zu 5.) Die Führung des Schwimmbades Schruns wird dem Flatz Reinhard, Vandans Nr. 195 (letztjähriger Pächter des Schwimmbades Vandans) übertragen. Zugeständnisse: monatliche Überlassung des Schwimmbadbuffets zur Führung auf eigene Rechnung und Gefahr sowie Überlassung der Einnahmen aus dem Garderobedienst. (Einstimmige Beschlussfassung.) Bei der Ausfertigung des Dienstvertrages soll eine Klausel aufgenommen werden, daß im Schwimmbadbuffet Speisen und Getränke zum ortsüblichen Buffetpreis abgegeben werden. Ferner wird, um eine einwandfreie Qualität des Schwimmbadwassers zu gewährleisten, unter der Voraussetzung des Nachweises befriedigender Referenzen (Rückfragen des Gemeindearztes bei den in Frage kommenden Gemeinden) der Anschaffung der Erstausstattung für das „Linde-DWasseraufbereitungsverfahren“ (Fa. Linde, Nürnberg) zu ca. S 50.000.zugestimmt (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Der sofortigen Anstellung einer zusätzlichen zweiten Kindergartenhelferin im Pfarrkindergarten Schruns kann im Zusammenhange mit dem dadurch der Marktgemeinde Schruns entstehenden Personalkostenmehraufwand nicht zugestimmt werden. Es wird jedoch zugestimmt, daß diese zweite Kindergartenhelferin im Herbst d. J. (ab 1.9.1967) mit Beginn des neuen Schuljahres angestellt wird und daß die Marktgemeinde Schruns ab diesem Zeitpunkt für diese Kraft den 55 %igen Personalkostenaufwand übernimmt. (Stimmenmehrheitliche Beschlussfassung, 1 Gegenstimme GV Nels Josef). In diesem Zusammenhange wird angeregt, mit HH. Pfarrer Emil Campestrini noch in diesem Jahr Verhandlungen bezüglich Einführung eines SommerKindergartenbetriebes, der sicherlich selbst bei kostendeckenden Gebühren gut frequentiert sein dürfte (Beschickung mit Kindern von Feriengästen!) zu führen. (GR. Ganahl Edmund.) zu 7.) Dem Montafoner Heimatschutz- und Museumsverein Schruns wird als Beitrag für die Entlohnung der zur Wartung des Heimatmuseums eingesetzten Kräfte im lfd. Jahr 1967 ein Förderungsbeitrag von S 5.000.- bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 8.) Dem Architekt Pfeifer Werner, Schruns, wird als Abgeltung all seiner Forderungen sowohl für die Abgeltung der Lohn- u. Preiserhöhungen während des Baues der Hauptschule als auch für zusätzliche Planlieferungen (Inneneinrichtung) eine einmalige Zulage zum Pauschalarchitektenhonorar von S 620.000.- in Höhe von S 20.000.bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung.) -4- zu 9.) Der nach erfolgtem Ausbau der Montafonerstrasse im Gamprätz von der alten Strasse und der VIW-Materialbahntrasse freigewordene und zum Grundbesitz Versell Agatha u. Miteigentümer, Schruns Nr. 228, hinzufallende Grund im Ausmaße von 2.240 m2 wird den Eigentümern der Heimat Nr. 228 zu S 10.- je m2 überlassen unter der Bedingung, daß für eine eventuelle spätere Verbreiterung der Montafonerstrasse im Bereich des Grundbesitzes Versell (Heimat Nr. 228) eine Grundfläche bis zu einem Ausmaß von 1695 m2 (d.i. die Grundfläche, die jetzt oberhalb der Montafonerstrasse zum Anwesen Versell fällt) seinerzeit ebenfalls wiederum zu S 10.-/m2 (wobei dieser Betrag nach dem Lebenshaltungskostenindex eine entsprechende Aufwertung erfahren wird) abgetreten wird. (Stimmenmehrheitliche Beschlussfassung, 1 Gegenstimme GR Ganahl Edmund.) zu 10.) Die Beschlüsse des Finanzausschusses vom 15.3.1967 bezgl. Entrichtung von Gemeindesteuern- und Abgaben (Bawart Emilie Nr. 685, Geschw. Both, Gasthaus Both Nr. 873), Kieber Emilie Nr. 210 sowie Galehr Emanuel, Nr. 149) werden bestätigt. Einer Berufung der Montafonerbahn AG, Schruns stattgebend wird der Fremdenverkehrsbeitrag 1966 von 1300 Beitragspunkten auf 1000 Beitragspunkte à S 11.- herabgesetzt. (Einstimmige Beschlussfassung.) Der dem Albert Zerlauth, Schruns Nr. 826) vorgeschriebene Fremdenverkehrsbeitrag 1966 wird um ein Drittel auf 40 Beitragspunkte à S 11 (S 440.-) herabgesetzt. (Einstimmige Beschlussfassung.) Ferner wird die dem Dr. Ausserer Erich in Vorschreibung gebrachte Turnhallenbenützungsgebühr für das IV. Quartal 1966 (S 360.-) erlassen (Antrag GR Fritz Josef). zu 12.) Die für nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschlüsse des Vlbg. Landtages betreffend Änderung des Spitalgesetzes, Abänderung des Landesumlagengesetzes und Abänderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes werden zur Kenntnis genommen, Volksabstimmungen über diese Gesetzesbeschlüsse werden nicht verlangt (Einstimmige Beschlussfassung). zu 13.) Bauabstandsnachsichten werden erteilt: a) für einen Wohnhausneubau der Eheleute Manfred und Johann Vonbank, Schruns Nr. 558, an der Batloggstrasse von 4, 00 m bis auf 1, 30 m gegenüber Gp. 969/1 (Jäger Elisabeth, Schruns Nr. 118); und b) für einen Wohnhausanbau des Neyer Hans, Batloggstrasse Nr. 647, von 5, 00 m bis auf 3, 50 m gegenüber Gp. 10 und Bp. 173/2 (Rieder Charlotte Nr. 23 und Spar- und Darlehenskasse Schruns); (Einstimmige Beschlussfassungen); ferner -5- c) für einen Geschäftslokalanbau des Sander Richard, Schruns, an der Bahnhofstrasse von 3, 50 m bis auf 2, 00 m gegenüber dem Zufahrtsweg zum Großparkplatz auf der Löwenbündte; (stimmenmehrheitl. Beschlussfassung, 1 Gegenstimme GV. Nels Josef); und d) für die Aufstockung des (Steu August, Schruns 430) GV Nels J.) mit 10 Ja- und ebenfalls als Gegenstimmen Nebengebäudes Ausserlitzstrasse Nr. 439 a in schriftlichem Abstimmungsverfahren (Antrag 7 Nein-Stimmen sowie 2 Stimmenthaltungen, die zu werten sind. Unter B: BERICHTE bringt der Vorsitzende das Ergebnis der am 22.2.1967 in Tschagguns stattgefundenen Verhandlung betreffend der von den Gemeinden Tschagguns und Schruns beantragten Verlegung der Trasse der projektierten neuen 220 KV-Leitung Partenen-Bürs zur Kenntnis. Durch diese Leitung würde das von den Gemeinden Tschagguns und Schruns gemeinsam zur Errichtung eines neuen Schwimmbades erworbene Grundstück überspannt werden, sodaß, falls nicht eine Verlegung dieser Hochspannungsleitung durchgesetzt werden kann, der Schwimmbadneubau unmöglich gemacht wird und beide Fremdenverkehrsgemeinden eine große Schädigung erleiden würden. Unter Allfälligem wird (GV Fritz Ernst) mit Bedauern festgestellt, daß in dem vor kurzem bestellten neuen Aufsichtsrat der Vlbg. Illwerke AG kein einziger Vertreter des Montafon aufgenommen wurde, was angesichts des Umstandes, daß sich sämtliche Werksanlagen der Vlbg. Illwerke AG im Montafon befinden, als Brüskierung der gesamten Talschaft gewertet werden muss und einer ehemöglichen Korrektur bedarf. Ferner wird angeregt, bedingt durch die neue Hochjoch-Gondelseilbahn, den nunmehr überholten Postwerbestempel überarbeiten bezw. neu ausarbeiten zu lassen (GV. Fritz Ernst) und den Fratte-Stall, in dem die Holzakkordanten im Zuge der Holzschlägerungen im Rafanegg-Gemeindewald logiert haben, ordentlich aufräumen zu lassen (GV Mühlbacher Herbert). Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 15. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 24.00 Uhr Tag der Verlautbarung: 23.3.1967 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gemeindesekretär) W./ (Bürgermeister)