19621024_GVE033

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:18
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-10-24
Erscheinungsdatum 1962-10-24
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 25.10.1962 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 24. Oktober 1962, abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Juen Franz Josef, Juen Hermann und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian und Fritz Ernst für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ; und Filippi Josef und Würbel Karl für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Mähr Armin, Med.Rt. Doz. Dr. Albrich, Dipl. Ing. Jäger K.L. Erledigte Tagesordnung: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Errichtung einer Handelsschule in Bludenz; Stellungnahme. 2. Rhätikonstrasse-Fahrbahnkorrektur b. Gasthaus Rhätikon; Grundabl. 3. Feld-Weg; Einfahrtverbreiterung; Grundabl. 4. Neubau der Hauptschule Schruns; Aufenthaltsraum - Errichtung; 5. Kochunterricht d. Entlaßschülerinnen; Zuschussgewährung. 6. Kino Schruns; Abgabenbefreiung für bestimmte Filmvorführungen. 7. Kuranstalt Montafon A.G.; Wassergebührenfestsetzung f. Hallenbad. 8. R.K. Pfarrkindergarten Schruns; Kindergartenhelferin Personalkosten. 9. Herbst- u. Frühjahr - Zuchtviehausstellungen; Auftriebsgebührenerl. 10. Erledigung von Eingaben in Steuer- u. Abgabenangelegenheiten. 11. Eintreibung von Aussenständen - Abschreibungen. 12. Holzschlägerungen im Rafanegg; Vereinbarungen mit d. Akkordanten. 13. Einhebung d. Frd. Verkehrsförderungsbeiträge 1962. 14. Glashauserrichtung f. Blumenüberwinterung. 15. Fremdenverkehrs-Werbung (Korrespondenzkarten - Plakate). 16. Voranschlagerstellung f. Fremdenverkehrsbelange. 17. Förderungsbeiträge: a) S.C. Montafon; Darlehengewährung - Internat. Damenrennen 1963; b) WSV-Schruns c) Minigolf-Sportclub Schruns d) Sing- u. Volkstanzgruppe Schruns e) Harmoniemusik Schruns (Werbefahrt Wuppertal) 18. Mäser Josefine, Schruns 651; Gast- u. Schankgewerbekonzession für Gasthausneubau an der Silvrettastrasse; Lokalbedarffest. 19. Casutt Anna, Dornbirn; Unfallschaden-Ersatzanspruch; Bestellung eines Rechtsvertreters. 20. Bauabstandsnachsichten. 21. Personalangelegenheiten: a) Schuldir. Hueber Hermann; Aushilfslehrkraft an der Volksschule Schruns b) Volksschule Gamplaschg: Anstellung einer Aufräumerin - Vergabe der Beheizung / Schulleiter-Wohnung. c) Waldaufseher Fleisch Josef, Schruns 550; Ansuchen um Gewährung einer Ausgleichsentschädigung. -2- B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES BESCHLÜSSE zu 1.) Die Bemühungen der Stadt Bludenz, die Errichtung einer Handelsschule durch den Bund zu erreichen, blieben erfolglos. Die Stadt Bludenz überprüft nunmehr die Möglichkeit der Errichtung einer Städt. Handelsschule unter finanzieller Mitbeteiligung der übrigen Gemeinden des Bezirkes. Es wurden daher an alle Gemeinden folgende konkrete Fragen gerichtet: 1. Besteht ein grundsätzliches Interesse an der Errichtung einer Handelsschule in Bludenz und 2. Ist die Gemeinde grundsätzlich bereit, zur Errichtung und zur Erhaltung dieser Handelsschule einen finanziellen Beitrag zu leisten? Eine weitere Verfolgung der Angelegenheit und die Ausarbeitung eines Finanzierungsvorschlages erfolgt seitens der Stadt Bludenz nur im Falle, wenn sich die Mehrheit der Gemeinden positiv zu den gestellten Fragen äussert. Nach eingehender Debatte spricht sich die Gemeindevertretung für eine positive Stellungnahme zu der Anfrage der Stadt Bludenz aus. Weitere Beschlüsse, im besonderen eine Festlegung hinsichtlich der Höhe einer finanziellen Beitragsleistung, können erst nach Vorliegen eines Finanzierungsplanes gefasst werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.) Auf Grund der ablehnenden Stellungnahme der Gde.Vertretung in ihrer Sitzung vom 26.9.1962 ist der Chef des Landesstrassenbauamtes OBR. Netzer in Begleitung von Bundesrat Bürkle im Gemeindeamt vorstellig geworden und hat darauf verwiesen, daß die vorgesehenen Baumaßnahmen beim Gasthaus Rhätikon zwecks Errichtung einer Orientierungs- u. Einordnungsspur bei der Abzweigung der Batloggstrasse von der neuen Umfahrungsstrasse unbedingt notwendig sind. Gleichzeitig wurde die Marktgemeinde Schruns ersucht, im Sinne der seinerzeitigen Zusage auch die Grundablösungskosten in diesem Bereich zu übernehmen. Der Eigentümer des Gasthauses Rhätikon, Josef Zint, hat für die Fahrbahnkorrektur aus Gp. 947/3 und Gp.957/4 eine Grundfläche von ca. 20 m abzutreten und verlangt hiefür von der Marktgemeinde Schruns als Gegenleistung die Aufbringung eines leichten Bitumenbelages auf dem hinter dem Gasthaus-Rhätikon auf seinem Grund gelegenen Gässle zum Bahnhof Tschagguns, das überwiegend öffentlich benutzt wird. (ca. 36 m2. Bereich: Vorplatz beim Gasthaus Rhätikon bis zum Bahngrund der Montafonerbahn A.G.) Die Bedingung auf Erteilung einer Bauabstandsnachsicht gegen den Willen des Anrainers Vallaster für einen Erweiterungsbau wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Nach eingehender Aussprache stimmt die Gemeindevertretung einhellig der Grundablösung zu und genehmigt die Staubfreimachung des vorangeführten Gässle mit ca. 36 m2 als Grundeinlösungsvergütung zu. Zu 3.) Die von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 26.9.1962 beschlossene Forderung einer Verbreiterung der Einfahrt des Feldweges in einem solchen Ausmaße, daß der neue Tanklöschwagen der Ortsfeuerwehr Schruns ohne Behinderungen diesen Weg einzufahren vermag als Voraussetzung für die Übernahme der Grundeinlösungskosten durch die Gemeinde, hatte eine nochmalige Vergrösserung der Einfahrtskurve bei der Abzweigung des Feldweges von der Unterdorfstrasse zur Folge. Die im Zuge der letzten diesbezgl. Verhandlung mit der Grundeigentümerin Elsa Kaltenbäck, Schruns Nr.433, am 20.10.1962 getroffenen Vereinbarungen werden von der Gemeindevertretung genehmigt. -3- Die Marktgemeinde Schruns hat daher für die Abtretung von ca. 12 m2 Grund vom Garten Gp. 1048/3 nachfolgende Leistungen, zu erbringen: a) Sofortige ehemöglichste Errichtung einer fachgemäßen Weg- bezw. Gartenbegrenzungsmauer, 5 cm über dem Wegniveau und Wiederanbringung des alten Drahtgeflechtzaunes; b) Anbringung eines Eisenschutzes bei der Abzweigung des Feldweges zwecks Vermeidung einer Beschädigung der Einfriedung; c) Stellen und Anpflanzen von 2 jungen Obstbäumen im Falle, daß der in der Kurve stehende Obstbaum weiter beschnitten oder entfernt werden müsste; d) Staubfreimachung des Feld-Weges im Bereich des Gartengrundstückes Gp. 1048/3 im Zuge der seinerzeitigen Staubfreimachung der Unterdorfstrasse; und e) Übernahme der Vermessungs- u. Eigentumsübertragungskosten. Die Gemeindevertretung spricht sich in diesem Zusammenhange für eine Fortsetzung der Grundablösungsverhandlungen mit den übrigen Anrainern des Feld-Weges aus, damit der Weg in seiner Gesamtlänge auf mindestens 5.00 m verbreitert werden kann. Nach Möglichkeit ist jedoch ein Ausbau auf 4, 5 m Breite, wie im Teilregulierungsplan f. d. Schrunserfeld vorgesehen, anzustreben. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Die Gemeindevertretung hat seinerzeit beschlossen, die Ausspeisungsküche und den Aufenthaltsraum für die auswärtigen Hauptschüler nur dann zu bauen, wenn die hieran besonders Interessierten auswärtigen Hauptschulsprengelgemeinden den hiefür auflaufenden Baukostenaufwand selbst - ohne Mitbeteiligung der Marktgemeinde Schruns - tragen. Mit Ausnahme der Gemeinde Gaschurn haben alle übrigen Hauptschulsprengelgemeinden eine Mitübernahme der Baukosten für diese Räume nur bei einer finanziellen Mitbeteiligung der Marktgemeinde Schruns, entsprechend den Bestimmungen des Schulerhaltungsgesetzes, zugesichert. Da in Kürze mit den Bauarbeiten für den Hauptschulneubau begonnen werden soll, erwartet der Architekt eine endgültige diesbezgl. Stellungnahme. Über Antrag des Finanzausschusses beschliesst die Gemeindevertretung einhellig, sowohl die Ausspeisungsküche, als auch den Aufenthaltsraum für die auswärtigen Schüler im Rohbau zu errichten. Der Ausbau, und die Einrichtung dieser Räume soll jedoch den Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Hauptschüler allein überlassen bleiben. zu 5.) Den Entlaßschülerinnen der Volksschule Schruns (8) und der Hauptschule Schruns (7), soweit die letzteren aus Schruns sind, wird für den zusätzlichen Kochunterricht ein Zuschuss von je S 4.- je Schulwoche aus Gemeindemitteln gewährt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Die Filmvorführungen des. Kino Schruns werden, soweit es sich um Filme, denen das Landesprädikat "kulturell besonders wertvoll“ zuerkannt worden ist, von den Gemeindeabgaben (Vergnügungssteuer und Saalpachtentgelt) befreit. Der Kinopächter ist auf Grund dieses Zugeständnisses anzuhalten, der Marktgemeinde Schruns, so wie bisher, auch weiterhin in allen Belangen entgegenzukommen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Für den Wasserverbrauch der Kuranstalt Montafon A.G. für das Hallen-Schwimmbad (Jahresverbrauch ca. 5000 m2) wird auf Grund -4- der seinerzeitigen grundsätzlichen Zusicherung vor Errichtung des Hallenbades eine ermässigte Wassergebühr von S 0.80 je m3 festgesetzt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 8.) Ein Bericht, daß mit 1.9.1962 Marent Elisabeth, Schruns 174 als neue Kindergartenhelferin im R.K. Pfarrkindergarten Schruns angestellt wurde, wird zur Kenntnis genommen. Über Intervention des Landes sah sich die Kindergartenleitung veranlasst, der Genannten analog der Handhabung in den übrigen Kindergärten im Landesbereich mtl. Bruttobezüge von S 1.453, 20 zuzugestehen. Das Land übernimmt hievon 50 $.Die Gemeindevertretung genehmigt auf Grund der "bisherigen Regelung gleichfalls eine Übernahme von 50 % des Personalkostenaufwandes. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 9.) Für die Frühjahrs- u. Herbst-Zuchtviehausstellungen auf dem Marktfeld in Schruns werden, rückwirkend ab 1.10.1962, keine Viehauftriebsgebühren mehr eingehoben. Die Marktfeldgebühren -Ordnung ist daher entsprechend zu berichtigen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 10.) Über Antrag des Finanzausschusses beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, die Erledigung vorliegender Eingaben wie a) dem Erhard Hermann, Schruns, Gamplaschg Nr. 792 wird die Wasserleitungsanschlussgebühr von S 3.000.- auf S 1500.ermässigt; b) der R.K. Frühmesspfründe wird die Grundsteuer 1962 in Form der Gewährung eines Förderungsbeitrages von S 500.- ermässigt; c) der Olga Hanisch, Schruns Nr. 128, wird der Kurtaxe-Strafbetrag von § 375.- auf S 100.- aus Billigkeitsgründen ermässigt; d) dem Dr. Kieber Hubert wird der für die Unterbringung seines Kleinkindes (Säugling) Markus im St.Josefsheim in Rechnung gestellte Verpflegskostensatz von S 80.- auf S 8.- ermässigt; e)dem Cafetier Zimmermann Heinz, Schruns Nr.778, der eine Getränkesteuernachzahlung von S 79, 64 für die letzten 3 Betriebsjähre auf Grund einer Revision des Gde.Steuerkontrollorganes zu leisten hätte und um Stundung dieses Betrages ersucht hat, wird unter der Voraussetzung einer sofortigen Einbezahlung von S 40.000.-, der Restbetrag zinsfrei gestundet) (Beschluss zu e) stimmenmehrheitlich bei einer Gegenstimme - GV. Nels). zu 11.)Die Gemeindevertretung stimmt zu, daß in folgenden Fällen seit Jahren ausstehende Steuern- u. Abgaben im Exekutionswege eingetrieben werden: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) Mangard August, St.Gallenkirch Burtscher Alois, St.Anton i.M. Brugger Ferdinand, Innsbruck Edenhauser Rudolf, Bludenz Neubauer Josef, Hohenems Wachter Ludwig, Vandans Jussel Genoveva, Frastanz Willi Michael, Gortipohl Tschofen Alwin, Gaschurn Röhrenböck Franz, Tschagguns Prieth Grete, Tschagguns Vallet Claud, Tours S S S S S S S S S S S S 846, 90 307, 411, 40 312, 70 208, 90 201, 20 3.447, 70 798, 60 57, 50 375, 60 328, 50 1.445, 50 Dem Rechtsanwalt Dr. Czinglar Franz, Schruns, wird die für die Eintreibung erforderliche Rechtsvollmacht erteilt. (Einst. Beschlussf.) Über Antrag des Finanzausschusses wird einer Abschreibung von Steuer u. Abgabenrückständen wegen nachgewiesener Uneinbringlichkeit -5- in folgenden Fällen zugestimmt: a) b) c) d) Wachter Sophie, Vandans Schuler Ernst, Gaschurn Kofler Anton, Tschagguns Kramer Alois, Bartholomäbg. S S S S 477.1.548.90 227, 50 1.490.30 (Einstimmige Beschlussfassung) zu 12.) Die mit den Akkordanten Kaufmann Heinrich/Dornbirn-Pfefferkorn Eduard Marul - Assmann Elias / Schruns und Versell Ignaz / Schruns getroffenen Vereinbarungen bezgl. der Nutzholzschlägerung, Aufrüstung und Bringung von ca. 1500 Fm in den Gemeindewaldungen im Rafanegg werden genehmigt. Kaufmann und Pfefferkorn haben die Holzschlägerung (ausschliesslich Waldräumung) sowie die Bringung mittels Seilbahn bis zur Montafonerstrasse in der Parzelle Mauren / Biezel K.G. Tschagguns um S 190.- je Festmeter Nutzholz bezw. um ein Viertel des anfallenden Schleifholzes und Brennholzes in Natura übernommen. Assmann und Versell haben die Entrindung und das Abrollen des Holzes bei der Talstation der Holztransportseilbahn gemeinsam um S 4o.- je Festmeter Nutzholz bezw.um ein Viertel des anfallenden Schleifholzes und Brennholzes in Natura übernommen. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 13.) Für die Festsetzung der Höhe des für das Jahr 1962 im Wege einer Punkteverumlagung von den mittelbaren und unmittelbaren Fremdenverkehrsnutzniessern einzuhebenden Fremdenverkehrsförderungsbeiträges liegen zwei Anträge vor. Der Finanzausschuss hat sich für eine 50 %ige Erhöhung der im vergangenen Jahr mit S 70.000.- eingehobenen Frd.Verk.Förderungsbeiträge ausgesprochen, während sich der Fremdenverkehrsausschuss stimmenmehrheitlich für eine 100 %ige Erhöhung von S 70.000.- auf S 140.000. aussprach. Nach eingehender Aussprache hinsichtlich der Notwendigkeit einer Erhöhung entscheidet sich die Gemeindevertretung in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich mit 11 Stimmen nur für eine 50 %ige Erhöhung des Frd.Verk.Förderungsbeitrages von S 70.000.- auf S 105.000.- (5 Stimmen für 100 %ige Erhöhung, 1 Stimme für 25 %ige Erhöhung). zu 14.) Der Errichtung eines provisor. Glashauses für die Überwinterung von Blumen und Grünpflanzen der gemeindeeigenen Anlagen auf dem Gemeindegrundstück Gp. 1181 unterhalb des Au-Weges bei einem voraussichtlichen Kostenaufwand von ca. S 3.000.- wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 15.). Über Antrag des Fremdenverkehrsausschusses wird der. Gewährung eines Druckkostenbeitrages (S 2.000.-)für die Auflage von 10.000.Stück Auslands-Bildkorrespondenzkarten sowie der Auftragserteilung für 1000 Stück Orts-Werbeplakate zu S 1, 93 / Stck. (Schruns mit Minigolfplatz im Sommer) zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). -6- zu 16.) Einem Antrag des Fremdenverkehrsausschusses auf Überlassung der Ausarbeitung des jeweiligen Untervoranschlages für die Fremdenverkehrserfordernisse wird grundsätzlich zugestimmt und eine weitgehendste Berücksichtigung der beabsichtigten fremdenverkehrsfördernden Maßnahmen und Übernahme der diesbezgl. Einnahmen- u. Ausgabenansätze in den GemeindeVoranschlag zugesichert. zu 17.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem S.C. Montafon auf Grund der seinerzeit zugesicherten Übernahme der Ausfallhaftung bis zu S 45.000.- ein Darlehen von S 9.000.- zwecks Vorbereitung des Internat. Damenrennen im Jänner 1963. Soferne diese Veranstaltung kein Defizit ergeben sollte, wird der Darlehensbetrag mit Zinsen vom S.C. Montafon an die Marktgemeinde Schruns rückerstattet. (Einstimm. Beschlussfassung). b) dem W.S.V. Schruns wird für 1962 ein Förderungsbeitrag von S 4.000.bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). Eine Beratung bezgl. der Gewährung des erbetenen Sonderbeitrages von S 6.000.- zu den Kosten für die Erweiterung der Schihütte am Kapell soll erst bei der Budgetberatung für da Jahr 1963 erfolgen. c) dem Minigolf-Sportclub Schruns wird nach vorausgegangener schriftlicher Abstimmung (1 St. f. S 1.000.- / 7 Stimmen f. S 800.- / 7 Stimmen f. S 500.-, 1 Stimmenthaltung und 1 Stimme f. S 750.-) in normaler Abstimmung stimmenmehrheitlich ( 9 Ja-Stimmen) ein Förderungsbeitrag von S 800.- für das Jahr 1962 bewilligt. D der Sing- u. Volkstanzgruppe Schruns für Zwecke der Trachteninstandhaltung u. Trachtenneuanschaffung S 5.000.(Einstimmige Beschlussfassung); und e) der. Harmoniemusik Schruns als Beitrag für eine Werbefahrt nach Wuppertal DM 250. - (25 Mann a DM 10.-) = S 1625.(Einstimmige Beschlussfassung). zu 18.) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Gast- u. Schankgewerbekonzession an Frau Mäser Josefine, Schruns Nr. 651 für einen Gasthausneubau an der Silvrettastrasse wird einstimmig als gegeben erachtet. (Keine schriftl. Abstimmung). zu 19.) Zwecks Vertretung der Marktgemeinde Schruns hinsichtl. einer Unfall-Schadenersatzforderung der Frau Casutt Anna / Dornbirn (Unfall am 1.2.1961 - Schadenersatzanspruch S 10.000.-) beim Landesgericht Feldkirch wird dem von der Wiener Allianz Vers. A.G. hiefür beauftragten Rechtsanwalt Dr. Ernst Hofer, Feldkirch, die Prozess-u. Rechtsvollmacht erteilt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 20.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für den Neubau der Hauptschule Schruns: aa) gegenüber der Gp. 156/1 (Marktfeld) für den eingeschossigen Turnhallenanbau mit Schulwartwohnung bis zu 0 m an der engsten Stelle; (einstimmige Beschlussfassung) ab) für eine Gebäudetiefe von 10, 50 m von 4, 00 m bis auf 0, 70 m gegenüber Gp. 157/4 (Salzgeber Elisabeth, Schruns Nr. 660); (Einstimmige Beschlussfassung). In den beiden vorangeführten Fällen wurden seinerzeit mit den betroffener Anrainern entsprechende vertragl. Abmachungen getroffen. ac) für eine Gebäudetiefe von 6 m von 4.00 m bis auf 0 m gegenüber Gp. 149/2 (Wekerle Otto, Schruns 434) bei stimmenmehrheitlicher Beschlussfassung ( 15 Ja- und 2 Neinstimmen). Anmerkung: Die Gemeindevertretung hat seinerzeit die Einräumung einer Bauabstandsnachsicht bis zu 0 m auf nur 6 m Breite gegenüber dem Anrainergrundbesitz Wekerle anlässlich der Ausarbeitung der Unterlagen für den Planungswettbewerb beschlossen. Der betroffene Anrainer hat seinerzeit hierzu erklärt, daß er erst nach Vorliegen der Projekte eine Stellungnahme zu der erforderlichen Bauabstandsnachsicht beziehen könne. Nach erfolgter Festlegung auf das Projekt Pfeifer / Mätzler wurden mit Wekerle Otto insgesamt 3 Verhandlungen bezgl. Erreichung der Zustimmung zur Bauabstandsnachsicht geführt, die jedoch infolge seiner nicht annehmbaren Forderungen ergebnislos blieben. Wekerle Otto hat nunmehr die Möglichkeit gegen die erteilte Bauabstandsnachsicht Berufung einzulegen. b) für einen Gasthausneubau der Eheleute Oswald und Josefine Mäser, Schruns 651 auf Gp. 1403/2 an der Silvrettastrasse von 9, 60 bis auf 2.00 m für die Gebäudelänge und von 5, 20 bis auf 2, 50 m für die Gebäudetiefe gegenüber Gp. 1403/1 (R.K. Pfarrpfründe Schruns); (Einstimm. Beschlussfassung) c) für einen Geschäftslokalanbau des Juen Alwin, Schruns 126, in Kaltenbrunnen auf Gp. 530/6 von 5, 80 bis auf 1, 80 m gegenüber Gp. 530/4 (Vlbg. Illwerke A.G. Bregenz); (Einstimm. Beschlussf.) d) für einen Garagenanbau des Juen Isidor, Schruns 733, in Kaltenbrunnen auf Gp.530/3 von 4, 00 bis auf 3, 65 m gegenüber Gp. 530/1 und von 4, 00 m bis auf 3, 55 m gegenüber Gp. 530/8 (Vlbg. Illwerke A.G. Bregenz); und e) für einen Wohnhausneubau des Neyer Roman, Ing. Schruns Nr. 576 auf Gp. 1212 am Wagenweg von 4, 00 m bis auf 3, 6o m gegenüber Gp. 1228/1 (Gianesini Paula, Schruns 691). (Einstimm. Beschlussf.) in vertraulicher Beratung: zu 21.) a) dem Schuldirektor Hermann Hueber, Schruns 525, der aushilfsweise an der Volksschule Schruns (2. Kl.) unterrichtet, wird zwecks Gewährleistung einer weiteren Unterrichtung - eine sonstige Lehrperson steht nicht zur Verfügung - als Ausgleich für seine hohen Lohnsteuerabzüge eine mtl. Ausgleichspauschale von S 500.- bewilligt und zwar rückwirkend ab 1.9.1962; (Einstimm. Beschlussfassung) b) für die Volksschule Gamplaschg wird als Aufräumerin Frl. Hildegard Oberer, Schruns 295 mit einer mtl. Bruttoentlohnung von S 450.- angestellt. (Anstellungstag 1.10.62); Die Beheizung wird dem Schulleiter Franz Rüdisser übertragen, dem hiefür als Gegenleistung unentgeltlich die Schulleiterwohnung im Volksschulgebäude Gamplaschg (es wird vorerst nur ein Zimmer bewohnt) überlassen wird. (Einstimm. Beschlussfassung). c) einem Ansuchen des Waldaufsehers Josef Fleisch auf Gewährung einer lfd. mtl. Entschädigung für den Entfall seiner Bezüge als Jagdaufseher für die Genossenschaftsjagd Schruns - der Jagdausschuss hat sich seinerzeit dafür ausgesprochen, daß der Genannte in seiner Eigenschaft als Waldaufseher nicht gleichzeitig Jagdaufseher sein soll - wird nicht stattgegeben. Dem Genannten, der hinreichend Möglichkeit -6- für die Marktgemeinde Schruns in den Gemeindewaldungen tätig zu sein [hat], wird jedoch für diese Arbeiten, deren Durchführung von den Gde.Waldaufsichtsorganen zu bestätigen ist, eine Entlohnung von S 15.- je Stunde zuerkannt. (Einstimm. Beschlussfassung). Hinsichtlich der Anstellung des Bautechnikers Kraller Kurt, die vom Amt der. Vlbg. Landesregierung infolge der Lohnforderungen des Genannten bisher nicht genehmigt wurde, spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, falls die die aufsichtsbehördliche Genehmigung bis zum Monatsende nicht vorliegt, den Genannten als Bautechniker für das Wasserwerk bei Akzeptierung seiner Entlohnungsforderungen mit 1.12.62 anzustellen. In diesem Falle würde, da Kraller nicht als Bediensteter der Hoheitsverwaltung gilt, eine Genehmigung der Vlbg. Landesregierung für die Entlohnungsregelung wäre von diesem Entschluss entsprechend zu informieren. Unter B BERICHTE wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht: a) die Fremdenverkehrsfrequenz in der Sommersaison 1962; b) die Schwimmbadbesucherfrequenz für die Saison 1962; c) eine Übersicht über die im Zuge der Begabtenförderungsaktion 1962/63 zuerkannten Studienbeihilfen; d) das Ergebnis der am 19.10.1962 stattgefundenen Bauverhandlung für den Neubau der Hauptschule Schruns; e) das Ergebnis der BCG-Schutzimpfung 1962 f) das die Gefallenenehrung 1962 wegen Abwesenheit der Harmoniemusik Schruns vom 4.11. auf Sonntag, den 11.11.1962 verschoben wird; g) daß für die Erteilung von Grundteilungsbewilligungen künftighin nicht mehr die Gemeindevertretung, sondern der Bürgermeister – der bei Teilung von land- u. forstwirtschaftl. Grundbesitz vorher die Stellungnahme der Grundverkehrsortskommission einzuholen hat – zuständig ist; h) daß über Beschluss der Vlbg. Landesregierung von der Vlbg. Landwirtschaftskammer eine Schlachtungs u. Ausmerzaktion für überschüssiges Nutzvieh minderer Qualität veranstaltet wird und am 26.10.1962 auf dem Marktfeld für die Ausserfratte ein Gebietsviehauftrieb stattfindet; und i) das Ergebnis der letzten Sitzung des Aufsichtsrates der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H., Schruns, bei der nur die Überholungs- u. Verbesserungsmaßnahmen der bestehenden Sesselliftanlage, nicht aber der Ausbau der III. Sektion beraten wurde. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift wurde ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 0.10 Uhr Tag der Verlautbarung: 25.10.1962 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgerm.)