19920212_GVE021

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:19
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-02-12
Erscheinungsdatum 1992-02-12
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Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 12.02.1992 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 21. öffentliche SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag. Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Dipl.Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Peter VONBANK, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER und Otmar VALLASTER für die Schrunser Volkspartei; Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE, Felizitas MAKLOTT und Albert TRUNSPERGER für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Norbert STÜTTLER, Helmut NEUHAUSER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: Rudi BITSCHNAU, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PURER, Trudi DÜNSER, DDr. Heiner BERTLE, Robert MAYER, GR Werner BITSCHNAU, Dipl.ÖK.Ing. Helmut DAXER und Franz NETZER Vor Eingang in die Tagesordnung wird über nachstehende von Ing. Wilhelm WALCH (A - D) und Gebhard MARENT (E) eingebrachten Anträge auf Aufnahme von Gegenständen in die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3 GG wie folgt entschieden: A) Der Antrag "Die Tonbandprotokolle der laufenden Gemeindevertretungssitzungen sind mindestens drei Monate länger als eine Legislaturperiode dauert für jedes Gemeindevertretungsmitglied bzw. für jene, die zu deren Anhörung berechtigt sind, zu verwahren und zu sichern. Ebenso müssen die Tonbandprotokolle im Falle einer außerordentlichen Bürgermeisterwahl mindestens drei Monate nach dessen Bestellung für jedes Gemeindevertretungsmitglied verwahrt und gesichert sein." erhält die erforderliche Zweidrittelmehrheit. B) Aufgrund der vorherigen Beschlußfassung erübrigt sich eine Abstimmung über den Gegenstand: "Für den Fall der Ablehnung des vorigen Antrages wird beantragt, daß die Sitzungsprotokolle wiederum handschriftlich geführt werden." C) Der Antrag "Zuvor die Fleischgründe (im Eigentum der Familie Fleisch und der Marktgemeinde Schruns) umgewidmet werden, sollen diese Flächen Manipulationsflächen für eine eventuell zu errichtende Sportanlage sein." erhält nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. D) Der Antrag "Nachdem der Raumordnungsausschuß nach dem Ausscheiden des Obmannes GR Ing. Werner NETZER nicht mehr tagt, wird der Bürgermeister beauftragt, innerhalb kürzester Zeit einen neuen Raumordnungsausschuß zu installieren." erhält nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. E) Der Antrag "Aufrechterhaltung des Beschlusses der Gemeindevertretung, die Benützung der Fußwegverbindung Lechthaler bis zum Vorliegen einer zivilrechtlichen Regelung bzw. Klärung des Gemeingebrauchs zu unterbinden." erhält nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Zu den einzelnen Punkten wird folgendes bemerkt: A) Es war von Anfang an klar, daß die Tonbandaufzeichnungen längere Zeit hindurch aufbewahrt werden und für jeden Gemeindevertreter zugänglich sind. Unter Punkt D) wird darauf hingewiesen, daß es aufgrund der Bestimmungen des GG. nicht beim Bürgermeister liegt, einen neuen Raumordnungsausschuß zu installieren. Unter Punkt E) wird der Gemeindeverwaltung vorgeworfen, entgegen dem Beschluß der Gemeindevertretung die Schneeräumung auf der Fußwegeverbindung Lechthaler vorgenommen zu haben. Bgm. Harald WEKERLE vertritt dazu die Ansicht, daß der seinerzeitige Beschluß nicht so eng gefaßt worden sei, daß überhaupt keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen und ihn verschiedene Beschwerden dazu bewogen haben, diesen Wegabschnitt für die Fußgänger räumen zu lassen. Ein Teil der Gemeindevertreter erachtet den bereits gefaßten Beschluß der Gemeindevertretung für ausreichend und klar genug, sodaß sich eine neuerliche Beschlußfassung erübrige. GR Ing. Werner NETZER erinnert an den in der letzten Sitzung im Rahmen der Budgetberatung gefaßten Beschluß, den GemeindevorstanSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight d mit der Überprüfung von Personalkosteneinsparungsmöglichkeiten zu beauftragen. Er ersucht, die zwischenzeitlich zur Ausschreibung gebrachte Stelle eines Mitarbeiters im Bauhof nicht vor Abschluß dieser Untersuchung nachzubesetzen. Weiters macht er auf die Notwendigkeit einer Entwässerung am Hofrat Durig-Weg aufmerksam. Erledigte T a g e s o r d n u n g : 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Parkplatz Silbertalerstraße-Musiklokal, Gebührenpflicht; 3) Parkplatz "Sternen", Überprüfung der Höhe der Parkgebühren; 4) LKW-Parkplatz der Firma schaftsschutzverfahren; 5) Parabolantennen, Verordnung über im Gemeindegebiet Schruns; 6) Sohler, Einführung Stellungnahme Anbringung und zum der Land- Aufstellung Grundverkäufe: Teilfläche der Gp 993/1 an die Firma Gantner Electronic, Änderung der Vertragsbedingungen, b) Restfläche der Gp 993/1 an die Vorarlberger Siedlungsgesellschaft, a) -3 c) Teilfläche der Gp 3143 stein; - (Dorfstraße) an die Familie Feur- 7) Getränkesteuer, Verordnung mit Wirkung vom 1.1.1992; 8) Erschließungskonzept für Betriebsansiedlungen an der B 188; 9) Die Tonbandprotokolle der laufenden Gemeindevertretungssitzungen sind mindestens drei Monate länger als eine Legislaturperiode dauert für jedes Gemeindevertretungsmitglied bzw. für jene, die zu deren Anhörung berechtigt sind, zu verwahren und zu sichern. Ebenso müssen die Tonbandprotokolle im Falle einer außerordentlichen Bürgermeisterwahl mindestens drei Monate nach dessen Bestellung für jedes Gemeindevertretungsmitglied verwahrt und gesichert sein. 10) Allfälliges; zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * das vom Amt der Vbg. Landesregierung im Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion erstellte Rechtsgutachten betreffend die Beauftragung von Organen der Securop durch die Gemeinden. Diesem Rechtsgutachten Rechnung tragend wurde der Auftrag an die Firma Securop zur Durchführung der Meldekontrollen widerrufen. Die Parkplatzüberwachung, die durch das zur Begutachtung aufliegende Parkabgabenänderungsgesetz ohnedies neu geregelt werden soll, bleibt weiterhin aufrecht. die zwischen ihm und dem Vorstand der Montafonerbahn AG in Anwesenheit des Betriebsleiters und des Bautechnikers stattgefundene Aussprache in der Frage Bahnhofsplanung - Einbeziehung der öffentlichen Garage. Es konnte dahingehend Übereinkunft erzielt werden, daß seitens der Montafonerbahn ein Planungswettbewerb ausgeschrieben wird, in den neben den bahneigenen Interessen und Überlegungen auch die Errichtung einer öffentlichen Tiefgarage im Bahnhofsbereich unter Ausnützung aller möglichen Verkehrsflächen und der Bahnflächen einbezogen werden soll. In diesem Zusammenhang wurde einerseits die Errichtung einer Einfahrt im Bereich "Edelweiß" angesprochen und andererseits, um auch die Bewohner der Gemeinden Silbertal und Bartholomäberg "aufzufangen", eine Einfahrtsmöglichkeit im Bereich des Sparkassen- und Bahnhofareals diskutiert. Für diese Bauvorhaben sollte jedenfalls das gesamte Bahngelände bis zur Bludenzer Sparkasse ausgenützt werden. * die Bemühung des Standes Montafon in puncto Verkehrsplanung. Im vergangenen Jahr wurde Dipl.-Ing. Besch beauftragt, Vorschläge zur Verdichtung des öffentlichen Verkehrs auszuarbeiten und es liegt bereits ein Rohkonzept mit Schwerpunkt Verdichtung des Kraftwagenlinienverkehrs vor. Dieses wird noch überarbeitet und anschließend im Rahmen einer Standessitzung behandelt werden. * den Wahlkalender für die Bundespräsidentenwahl; * eine in Klaus stattfindende Veranstaltung mit dem Thema Gemeindeentwicklung in Vorarlberg (Informationsnachmittag für Gemeindemandatare - 25.02.1992). Die Einladungen werden an die Fraktionsobmänner verteilt. * die stattgefundene Aufsichtsratssitzung der Hochjochbahn und außerordentliche Generalversammlung mit dem Hintergrund, die Verschmelzung der Montafoner Kapellbahn mit der Hochjochbahn gesellschaftsrechtlich durchzuführen. Im Rahmen dieser Sitzung wurden auch gewisse Umbauten im Talstationsbereich und die Durchführung technischer Erneuerungen bSyntax Warning: Invalid Font Weight eschlossen. * die mit dem Dominikanerorden, dem zuständigen Landesrat sowie Vizebürgermeister Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und ihm geführten Gespräche über den Fortbetrieb des Krankenhauses Maria Rast. Der Orden wird mit Ende 1992/Anfang 1993 das Krankenhaus schließen, soferne bis dahin nicht eine Rechtsträgerschaft gefunden wird, die das Krankenhaus weiterführt. Der Stand Montafon hat sich einhellig dafür ausgesprochen und beantragt, daß das Land Vorarlberg das Krankenhaus übernimmt. Es könnte für Nachbetreuungen im internen Bereich aber auch als Chronischkrankenstation Verwendung finden, wobei jedoch die Untersuchungen grundsätzlich ergeben haben, daß es hiefür nicht unbedingt geeignet ist. Es wird noch geprüft werden, ob eventuell ein kleiner Teil für den Pflegebereich eingerichtet werden könnte. * den im Gemeindevorstand gefaßten Beschluß über die von RA Dr. Concin als Vertreter der Eigentümer des Feldweges eingebrachten Forderungen. Es wurde versucht, klarzustellen, daß diese Fußwegeverbindung nicht als Durchfahrtsstraße, sondern lediglich dem Fußgängerverkehr dienen soll. Die Absicht einer eingeschränkten Nutzung wurde vor allem damit bekräftigt, daß sich der Gemeindevorstand durchaus vorstellen könnte, sich für eine Rückwidmung der B-Trasse einzusetzen. Außerdem steht er der kürzlich beantragten Teilung des Grundstücks 1046/1 durchaus positiv gegenüber, was wiederum zur Folge hätte, daß aufgrund der neuen Eigentumsverhältnisse die B-Trasse noch schwerer zu verwirklichen sein würde. * die Gästenächtigungen im Dezember 91/Jänner 92; zu 2) Im Zusammenhang mit dem die dortigen Parkplätze von die Rede war, diese schaftung einzubeziehen. beim Parkplatz im Tobel. Ausbau der Silbertalerstraße wurden auch ausgebaut, wobei bereits schon früher danach deren Fertigstellung in die BewirtVorgesehen wäre dieselbe Gebührenhöhe wie Mag. Dr. Siegfried MARENT macht auf die Folgeprobleme aufmerksam. Es habe sich herausgestellt, daß infolge der Einführung der Gebührenpflicht Ausweichmöglichkeiten gesucht werden und insbesondere das Parken auf den Gehsteigen entlang der Batloggstraße vehement zugenommen habe, sodaß die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, seien begleitende Maßnahmen wie verstärkte Überwachung der Falschparker notwendig. Hinsichtlich der Beparkung der Ausfahrt beim Feuerwehrgerätehaus sowie im Gässle müssen geeignete Lösungsmöglichkeiten gesucht und die Überwachung verstärkt werden. GR Ing. Werner NETZER bestätigt, daß die Bewirtschaftung einer entsprechenden Kontrolle bedarf. Er erinnert jedoch auch daran, daß die diesbezüglichen Beschlüsse sowohl im Raumordnungsausschuß, als auch in der Gemeindevertretung einstimmig gefaßt worden sind und nunmehr daraus kein politisches Kleinholz geschlagen werden soll. Auch in der Bevölkerung sei ein Bewußtseinswandel in die Richtung eingetreten, daß zur Kenntnis genommen werde, daß nicht überall Abstellmöglichkeiten gegeben sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf TOP 3 Bezug genommen. Das Silvretta-Center sieht sich durch die eingeführte Parkplatzbewirtschaftung einer verstärkten Konkurrenzsituation ausgesetzt. Da die erste Stunde Parken in der Löwen-Tiefgarage kostenlos ist, habe die Bewirtschaftung des Sternenparkplatzes zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung verschiedener Geschäfte im Zentrum geführt. In der stattfindenden Diskussion wird darauf hingewiesen, daß das Silvretta-Center über einen eigenen Parkplatz verfügt und es bei ihm liegt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn dieser Platz von anderen verparkt wird. Außerdem wird auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß die Löwen-Tiefgarage vom Silvretta Center in etwa gleich weit entfernt ist wie der Sternenparkplatz. Mit der Bewirtschaftung habe man einer langjährigen Forderung der Schule nachkommen können, das Verkehrsaufkommen vor der Schule zu reduzieren. Zudem seien viele Leute froh darüber, endlich freie Plätze vorzufinden, und es bestehe nicht nur dem HandSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight el, dem Gewerbe und den Gästen, sondern auch den Einheimischen gegenüber eine Verpflichtung, freie Parkplätze bereitzuhalten. Es wird auch für zumutbar erachtet, Behördengänge von der Löwen-Tiefgarage aus zu besorgen. Dringend ersucht wird, endlich die seit langem geforderten Verbesserungen in der Löwen-Tiefgarage vorzunehmen. Otmar VALLASTER glaubt, daß mit einer Gebühr von S 5 , — pro Stunde dasselbe Ziel erreicht werden würde und gibt zu bedenken, daß dies insbesondere für Auswärtige, die Behördengänge zu erledigen haben, eine Erleichterung brächte. In der Folge wird nochmals das Fahrverbot im Gässle angesprochen und darauf hingewiesen, daß die Anrainer von diesem Fahrverbot ausgenommen sind. Richard SANDER jun. regt an, eine gewisse Zeit hindurch die Tarife einheitlich mit S 5, - festzusetzen und zu prüfen, ob sich dadurch die Frequenz tatsächlich erhöht. Erst diese Ergebnisse bieten konkrete Entscheidungsgrundlagen. Er schlägt auch vor, geeignete Parkplätze für Frauen zu schaffen, da viele Angst vor Tiefgaragen haben, und regt im Interesse der hiesigen Gastronomie an, die Mittagszeit von der Gebührenpflicht auszunehmen. GR Ing. Werner NETZER erinnert daran, daß es bei der seinerzeitigen Beschlußfassung den Anschein gehabt habe, daß einige Mandatare sogar für eine ersatzlose Streichung des Sternenparkplatzes ein- getreten wären. Ebenso sei die Forderung erhoben worden, im Eingangsbereich Löwen-Tiefgarage Parkplätze für Frauen zu errichten und diese entsprechend auszuleuchten, sowie weitere Mißstände in der Löwen-Tiefgarage zu beseitigen, was allerdings noch nicht geschehen sei. Er ersucht, mit einer Gebührenänderung noch bis Ende der Wintersaison zuzuwarten und erst im Mai/Juni erneut darüber zu diskutieren. Abschließend wird einstimmig beschlossen, daß das Abstellen von Kraftfahrzeugen auch auf dem Parkplatz Silbertalerstraße-Musiklokal gebührenpflichtig ist und es wird die Verordnung der Marktgemeinde Schruns über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen vom 21.05.1991 wie folgt abgeändert: 1) 2) Nach Punkt I Abs. 3 lit b wird folgende lit c angefügt: "c) Parkplatz Silbertalerstraße-Musiklokal: Alle Parkplätze innerhalb des eingegrenzten Parkplatzbereiches südostseitig der Silbertalerstraße beginnend von der Doppelleuchte am Stiegenaufgang zum Musiklokal in Richtung Einfahrt Tiefgarage Armenhausbühel;" Punkt III Abs. 1 lit a lautet: "b) Auf dem "Tobelparkplatz" und auf dem "Parkplatz Silbertalerstraße-Musiklokal" für jede angefangene Stunde S 5 , — " zu 3) Eine Beschlußfassung über diesen TOP wird einstimmig vertagt. zu 4) Heinz Sohler beabsichtigt, talauswärts seines Garagengebäudes einen Abstellplatz für PKW und LKW-Anhänger zu errichten. Das Ausmaß des geplanten Abstellplatzes dürfte ca. 300 m2 betragen. Die Fläche des Platzes wird taleinwärts vom bestehende Garagengebäude, bergseits von der B 188, talauswärts von einem Gittermasten einer Freileitung der VIW AG und talseits von einer kleinen Geländekante eingegrenzt. Die Zufahrt zum Abstellplatz ist derzeit abzweigend von der B 188 über die öffentliche Gemeindestraße Gp 3175/2 gegeben, wobei der tatsächliche Wegverlauf nicht ident ist mit der Darstellung auf dem Lageplan. Denn in natura berührt dieser Weg auch ein Teilstück des Grundstücks der Firma Stemer. Das verfahrensgegenständliche Grundstück befindet sich im Eigentum von Frau Theresia Mayrleitner, wobei festzuhalten ist, daß durch das Grundstück ein öffentlicher Weg führt. Diesbzgl. sind Verhandlungen mit Frau Theresia Mayrleitner im Gange und es ist geplant, einen Grundtausch vorzunehmen und diesen öffentlichen Weg in den Bereich entlang des öffentlichen Wassergutes zu verlegen. Die Gemeinde hat im Rahmen des landschaftsschutzrechtlichen und gewerberechtlichen Verfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Abstellplatzes abzugeben. Vergangenen Herbst wurde seitens der Gemeindevertretung die beantragte Um- Widmung abgelehnt. Nunmehr isSyntax Warning: Invalid Font Weight t nicht mehr geplant, eine bewilligungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage zu errichten. Ing. Wilhelm WALCH vertritt die Ansicht, daß diese Angelegenheit an den Raumordnungsausschuß zurückzuweisen wäre und die Beteiligten in die Beratung einzubeziehen wären. Dies stelle die klassische Art und Weise dar, zu einer Lösung zu gelangen. In der stattfindenden Diskussion wird einerseits darauf hingewiesen, daß die Gemeindevertretung sich bereits grundsätzlich dagegen ausgesprochen hat, daß unterhalb der Umfahrungsstraße B 188 etwas verändert wird, andererseits darauf aufmerksam gemacht, daß ein gewaltiger Unterschied zwischen dem anläßlich der Beratung der Umwidmung vorgelegten Projekt- und dem nunmehr geplanten Abstellplatz besteht. Man spricht sich einhellig dafür aus, der Firma Sohler Erweiterungsmöglichkeiten in Schruns zu bieten, und anerkennt ihrer Bereitschaft, nach negativer Entscheidung über den Umwidmungsantrag Streichungen vorgenommen zu haben. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Vorteile ins Treffen geführt, die sich bei Verwirklichung der verfahrensgegenständlichen Abstellplätze ergeben würden. Es wird jedoch auch in Erinnerung gerufen, daß bereits das Ansuchen des Standes Montafon auf Umwidmung einer Grundfläche südlich der B 188 abgelehnt worden ist und die Marktgemeinde Schruns wertvolle Grundflächen eingetauscht hat. In diesem Zusammenhang wird an die Zusage der Firma Vonbank im Rahmen des Umwidmungsverfahrens hinsichtlich der Juen-Grundstücke in Gantschier erinnert, daß private Firmen gerne eingeladen werden, sich an den dortigen Projekten zu beteiligen. In der weiteren Diskussion wird auch auf die Erweiterungsmöglichkeiten der Firma Jodok Marent Bezug genommen. Aus landwirtschaftlicher Sicht wird vermerkt, daß es sich zwar um eine zweimähdige Wiese handelt, die jedoch nicht unbedingt optimal landwirtschaftlich zu bewirtschaften ist. Sollte es bei den nunmehr beantragten 300 m2 bleiben, eine entsprechende Einfriedung und Begrünung vorgenommen werden, erschiene das gegenständliche Projekt für einige Mandatare sowohl aus der Sicht des Landschaftsschutzes als auch der Anrainer tragbar. Es wird jedoch zu bedenken gegeben, daß hier keine weiteren Ausweitungsmöglichkeiten gegeben sein werden und die Firma Sohler, die als dynamisches Unternehmen bezeichnet wird, dadurch eingegrenzt würde. Das Unternehmen sollte daher einen Standort erhalten, der längerfristige Expansionsmöglichkeiten bietet. Es wird angeregt, heute keinen Beschluß zu fassen und andere Möglichkeiten in Schruns zu prüfen. In der Folge wird eine Beschlußfassung über diesen TOP stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen) vertagt, wobei der Firma Sohler zugesagt wird, daß sich die Gemeinde bemühen wird, für sie einen anderen akzeptablen Standort in Schruns ausfindig zu machen. GR Ing. Werner NETZER enthält sich wegen Befangenheit der Abstimmung . Der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird mitgeteilt werden, daß der gegenständliche Standort nicht als ideal angesehen wird, die Gemeinde sich jedoch bemühen wird, eine andere Lösung zu finden. zu 5) Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 19.12.1991 den Antrag an die Gemeindevertretung beschlossen, durch Verordnung zu bestimmen, daß im Interesse des Landschafts- und Ortsbildes Gebäude bis zu einem Abstand von 50 lfm zu einer Anschlußmöglichkeit an eine Gemeinschaftsantennenanlage an diese anzuschließen sind und die Anbringung oder Aufstellung einer Parabolantenne generell untersagt werden soll. Die Anbringung einer Parabolantenne an einem Gebäude ist nach § 23 Abs. 1 lit b des Baugesetzes bewilligungspflichtig, wenn eine wesentliche Änderung im Sinne des Abs. 4 leg.cit. vorliegt. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn durch die Änderung das Aussehen eines Gebäudes verändert wird oder die Interessen der Sicherheit beeinträchtigt werden können. Lt. einem Rundschreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 11.02.1991 wird eine wesentliche Änderung bei Parabolspiegeln mit einem Durchmesser von mehr als 60 cm in der Regel von vornherein anzunehmen sein.Syntax Warning: Invalid Font Weight In der stattfindenden Diskussion wird einerseits der dadurch eintretende Anschlußzwang an eine Gemeinschaftsantenne eines Alleinunternehmens negativ beurteilt, andererseits die Freiheit des Informationsempfanges angesprochen - über Parabolantennen können mehr bzw. andere Sender empfangen werden. Eine Einschränkung sollte nur dann erfolgen, wenn Einzelinteressen zu Lasten der Allgemeinheit gehen und es biete ohnedies das Baugesetz die Möglichkeit einer gestalterischen Einflußnahme. Gebhard MARENT informiert über die Vorteile eines Kabelanschlusses und macht darauf aufmerksam, daß bei mehreren Gebäuden im Ort die Kabel bereits bis ins Haus verlegt worden sind, aber infolge Anbringung von Parabolspiegeln nicht an die Gemeinschaftsanlage angeschlossen werde. Er fordert, daß die Gemeinde bereits im Stadium der mündlichen Verhandlung die Bauwerber über die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Anbringung von Parabolantennen informiert. Diesbzgl. wird von Bgm. Harald WEKERLE klargestellt, daß bereits jetzt schon jeder Bescheid den Hinweis auf die Bewilligungspflicht beinhaltet. Entgegen dem Antrag des Bauausschusses wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Gebhard MARENT) beschlossen, nicht durch Verordnung gemäß § 22 Abs. 2 zweiter Satz Baugesetz zu bestimmen, daß in der Gemeinde oder in Teilen der Gemeinde Gebäude an eine Gemeinschaftsantennenanlage angeschlossen werden müssen, sondern weiterhin die Anbringung von Parabolspiegeln im Einzelfall nach den Bestimmungen des Baugesetzes abzuhandeln. zu 6 a) Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung. Mit Schreiben vom 24.1.1992 hat die Firma Gantner Electronic zu der von der Gemeinde beschlossenen Auflage, sich im Kaufvertrag ein Vorkaufs- bzw. Rückkaufsrecht zu sichern, Stellung bezogen. So wird angeführt, daß der m2 Preis von S 1 7 0 0 , — weder besonders günstig oder etwa gewerbefreundlich, noch unter den angeführten Umständen (Zufahrtsproblematik, Gleichstellung mit anderen Bewerbern etc.) ein solches Ansinnen in irgend einer Form berechtigt sei. Bgm. Harald WEKERLE informiert über die mit der Vogewosi Dornbirn geführten Verkaufsgespräche. Diese hat zugesagt, die vier von Anfang an aufgetretenen KaufInteressenten in ihr Projekt einzubeziehen und für diese eine Reihenwohnhausanlage zu errichten. Eine Besprechung zwischen den an der Reihenwohnhausanlage interessierten Familien und der Vogewosi Dornbirn hat bereits stattgefunden. Zusammen mit dem geplanten Mehrfamilienwohnhaus würde eine Baunutzung von rund 60 % erreicht werden. Seitens der Gemeinde wurde vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindevertretung ein Kaufpreis von S 1 7 0 0 , — pro m2 in Aussicht gestellt. Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück Nr 991 entlang dem Hauptschulareal. Über ein Vor- bzw. Rückkaufsrecht ist bisher nicht gesprochen worden. Festgestellt wird, daß sich der Sachverhalt gegenüber der letzten Sitzung insofern geändert hat, als damals noch nicht bekannt war, ob und allenfalls an wen und wann die restlichen Flächen verkauft werden. Nunmehr sind für beide Grundflächen die Käufer bekannt und es besteht zwischen beiden Einigkeit darüber, daß bei der Grenzziehung jeweils auf die Interessen und Bedürfnisse des anderen eingegangen werden soll. Beide Vorhaben können unter denselben Bedingungen und zeitgleich abgewickelt werden. Ob eine vorübergehende Zufahrt über das Hauptschulareal möglich ist, ist noch mit dem Hauptschulverband abzuklären. Jedenfalls besteht ein Fahrrecht über ein Teilstück des Grundstücks Nr 991, wobei diese Variante die Anbringung eines Verkehrsspiegels auf der Batloggstraße erforderlich machen würde. Mag.Dr. Siegfried MARENT sieht darin keinen Grund, darauf zu verzichten, sich ein Vorkaufsbzw. Rückkaufsrecht auszubedingen. Seiner Ansicht nach ist es ja auch denkmöglich, daß die Firma Gantner Electronic ihren Standort verlegt und sich eine andere Firma in unmittelbarer Nähe des Wohngrundstücks niederläßt. Künftige Konflikte seien dadurch vorprogrammiert. Er Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight vertritt die Ansicht, daß eine für beide Teile tragbare Klausel gefunden werden sollte. Diesbzgl. wird auf die vorigen Aussagen verwiesen und darauf, daß man bisher noch in keinem Fall auf einer solchen Klausel bestanden hat. Der Gemeindevertretungsbeschluß vom 15.01.1992 über den Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 993/1 an die Firma Gantner Electronic wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Gebhard MARENT und Mag.Dr. Siegfried MARENT) dahingehend abgeändert, daß der Verkauf dieser Teilfläche auch ohne Einräumung eines Vorkaufs- bzw. Rück/Wiederkaufsrechts genehmigt wird. In Anbetracht des Umstandes, daß sich die Vogewosi Dornbirn bereiterklärt hat, die vier privaten Kauf Interessenten in ihr Projekt einzubinden und neben dem geplanten Mehrfamilienwohnhaus Reihenhäuser zu errichten, wird der Verkauf der restlichen Teilfläche des Grundstücks Nr 993/1 an die Vogewosi Dornbirn um - 1 0 - den m2 Preis von S 1 7 0 0 , — stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Gebhard MARENT, der wie auch unter Punkt a die Ansicht vertritt, daß dieser Verkauf lediglich dazu dient, Budgetlöcher zu stopfen) genehmigt. c) Der Vorsitzende informiert über den bisherigen Aktenverlauf und die kürzlich beim Bezirksgericht Montafon eingebrachte Klage auf Feststellung des Eigentums sowie der Freiheit von Dienstbarkeiten. In der ersten Tagsatzung hat das Gericht versucht, eine Einigung zu erzielen. In der Folge hat die Marktgemeinde Schruns der Familie Feurstein zwei Kompromisse unterbreitet. So wurde einerseits der Verkauf der gegenständlichen Grundfläche an die Familie Feurstein und andererseits die Einräumung eines Dienstbarkeitsrechtes angeboten. Die Familie Feurstein ist auch auf diese Vorschläge eingegangen und hat sich für die Variante 1 entschieden, die vom Vorsitzenden verlesen wird. Mag. Dr. Siegfried MARENT gibt sich besorgt, daß ein solcher Grundverkauf Folgewirkungen entfalten könnte, weshalb er sich dafür ausspricht, den Prozeß zu Ende zu führen. Diesbzgl. wird klargestellt, daß nicht die Familie Feurstein, sondern die Marktgemeinde Schruns Klage eingebracht hat und von keinem anderen Anrainer der Dorfstraße Ersitzungsrechte geltend gemacht werden. Der Verkauf einer Fläche von rund 18 m2 aus Gst.Nr. 3143 (Dorfstraße) an die Familie Feurstein entsprechend dem von der Gemeinde gemachten Angebot (Schreiben vom 18.11.1991, Variante 1) wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried MARENT) beschlossen. zu 7) Der Gemeindesekretär erläutert kurz die wesentlichsten Änderungen, die sich aufgrund der geänderten finanzausgleichsrechtlichen Regelungen ergeben. Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN regt an, in die Getränkesteuerverordnung zusätzlich den Passus aufzunehmen, daß wie auch in anderen Bereichen - eine vierteljährliche Abgabe der Getränkesteuererklärung ermöglicht wird. Hiebei könnten die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes analog angewendet werden, die klar normieren, ab welcher Betriebsgröße diese Abrechnung vorzunehmen ist. Weiters wäre hinsichtlich des im Verordnungsentwurf generell vorgesehenen 4 %igen Abschlags für Schwund und Eigenverbrauch eine Differenzierung vorzunehmen. So sollte für Schwund und Eigenverbrauch nicht generell ein Abschlag von 4 % v.H., sondern bis zu 4 % v.H. möglich sein, da z. B. beim Ausschank von offenem Bier der Schwund größer sein wird als beim Verkauf von Flaschenbier. Somit wäre der Verkauf von Getränken in einem Handelsbetrieb vom Verkauf in einem Gastbetrieb zu unterscheiden. Es wären allerdings nur solche Betriebe davon betroffen, die die Getränkesteuer aufgrund des Wareneinsatzes unter Hinzurechnung eines Rohaufschlages ermitteln. Unverständlich sei die Besteuerung von Eis mit 10 v.H., da der Hebesatz bei allen alkoholfreien Getränke mit 5 v.H. festgesetzt worden ist. Auch Milchmixgetränke wären derzeit steuerbar und es müßte diskutiert werden, ob auch diese ausgenommen werden sollen. Bgm. Harald WEKERLE macht auf die finanzielle Situation der Gemeinde aufmerksam und gibt zu bedenken, daß aufgrund der Reduktion derSyntax Warning: Invalid Font Weight Getränkesteuer bei nicht alkoholischen Getränken auf 5 % ohnedies mit Einnahmenausfällen zu rechnen sein werde. Zudem würden die alkoholfreien Getränke sicher nicht verbilligt an die Kunden weitergegeben werden, sodaß der Konsument keine Entlastung spüren würde. Im bereits beschlossenen Budget seien auch die Getränkesteuereinnahmen aus dem Eisverkauf mitberücksichtigt worden. Mit genauen Zahlen über den Eisanteil an der Getränkesteuer könne er nicht aufwarten, da die Wirte bisher meistens eine Pauschalabrechnung vorgelegt und selten die Position Eis gesondert angeführt haben. Anläßlich der Einführung der Eisbesteuerung habe die Gemeindekassa Beträge in Höhe von S 7 0 0 . 0 0 0 , — bis S 800.000, angesetzt. Klar herausgestrichen werden müsse, daß das Eis bereits seit dem Jahre 1978 der Getränkesteuer unterliegt und er keinen Grund sehe, dieses nunmehr auszunehmen. Mag. Dr. Siegfried MARENT erachtet den von Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN unterbreiteten Vorschlag hinsichtlich der vierteljährlichen Abrechnung überlegenswert und rät der Gemeinde, sich mit der Gastwirtschaft und dem Handel zusammenzusetzen und ein eigenes Modell auszuarbeiten. Auf diese Art und Weise könnte auch sichergestellt werden, daß die Steuerermäßigung auf den Kaufpreis durchschlägt. Bgm. Harald WEKERLE hält es für müßig, darüber zu diskutieren, auf privater Basis einen Steuerersatz zu finden. Albert TRUNSPERGER setzt sich nochmals dafür ein, die Besteuerung von Eis zu überdenken und bedauert insbesondere, daß Rudi BITSCHNAU heute nicht anwesend ist. Er informiert über die Inhaltsstoffe von Eis, womit er aufzeigen möchte, daß Eis in keiner Art und Weise ein Getränk darstellt. Bgm. Harald WEKERLE macht darauf aufmerksam, daß der vorgeschlagene Verordnungsentwurf keine Mehrbelastung mit sich brächte. In der weiteren Diskussion wird einerseits die Ansicht vertreten, daß die Marktgemeinde Schruns nicht auf Einnahmen in Höhe von Schilling 5 0 0 . 0 0 0 , — bzw. S 1 Mio verzichten kann und die Steuerreduktion ohnedies nicht an die Kunden weitergegeben werden würde und andererseits, daß hinsichtlich des 10 %igen Steuersatzes das Prinzip durchbrochen worden sei, alkoholfreie Getränke lediglich mit 5 % zu versteuern. Auf den Vorwurf, daß aufgrund der angeblichen Getränkesteuerausfälle der Grundsteuerhebesatz angehoben worden sei, antwortet Bgm. Harald WEKERLE, daß dafür Sorge zu tragen ist, daß alle Einnahmen ausgenützt werden. Zudem berücksichtige das im Voranschlag angeführte Gesamtaufkommen bereits die Teuerung. Er kann nicht akzeptieren, daß mit einer erhöhten Grundsteuer ein Getränkesteuerentfall finanziert wird. GR Ing. Werner NETZER stellt dennoch einen Konnex Grundsteuer Getränkesteuer her und beantragt, die Verordnung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen, jedoch von einer Besteuerung von Speiseeis abzusehen. Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER bringt denselben Antrag ein, jedoch mit der Abweichung, daß das Speiseeis mit 5 % versteuert werden soll. Der Gemeindesekretär hegt hinsichtlich einer Reduktion von 10 v.H. auf 5 v.H. rechtliche Bedenken, da seiner Ansicht nach die Hebesätze im Finanzausgleichsgesetz fix festgesetzt worden sind. Nach nochmaliger kurzer Diskussion werden die Anträge, satz der Getränkesteuer für Speiseeis mit a) 10 v.H. b) 5 v.H. bzw. c) Speiseeis von der Getränkesteuerpflicht auszunehmen, stimmenmehrheitlich abgelehnt. den Hebe- jeweils zu a) 9 Stimmen für den Antrag (Dr. Bernd TAGWERCHER, Ludwig KIEBER jun., Ing. Rudolf HAUMER, Hans NEYER, Walter BRUGGER, Otmar VALLASTER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Erwin RIEDLE und Bgm. Harald WEKERLE), 14 Gegenstimmen zu b) 7 Stimmen für den Antrag (Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Richard SANDER jun., Peter VONBANK, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, Mag. Siegfried NEYER, Gebhard MARENT), 16 Gegenstimmen zu c) 4 Stimmen für den Antrag (GR. Ing. Werner NETZER, Felizitas MAKLOTT, Albert TRUNSPERGER, Ing. Wolfgang JUEN), 19 Gegenstimmen Die Angelegenheit wird dem Finanzausschuß und Gemeindevorstand zur weiteren Beratung zugewiesen. Nach Möglichkeit sollen die Auswirkungen einer Ausnahme von Speiseeis bzw. einer Reduktion des Hebesatzes auf 5 v.H. erhoben werden. GR Ing. Werner NETZER fordert auch eine Befassung des Fremdenverkehrsausschusses, der dazu ebenfalls Stellung beziehen sollte. Dem Antrag von Mag. Dr. Siegfried MARENT auf Vertagung der weiteren TOP wird einstimmig zugestimmt. zu 8) Unter Allfälliges bemängelt Norbert STÜTTLER die infolge der angehäuften Schneeberge äußerst unübersichtlichen Ausfahrten beim Auweg und bei der Vogewosisiedlung. Ende der Sitzung: 00.25 Uhr Der Schriftführer: Bgm. H. Wekerle