19620321_GVE025

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:20
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-03-21
Erscheinungsdatum 1962-03-21
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 28.3.1962 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 21.3.1962 um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 25. öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und die EM. Bischof Johann für die ÖVP; Stofleth Franz, Josef Gantner Christian, Fritz Ernst und EM. Galehr Ferdinand für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ; und Filippi Josef Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Ganahl Oskar, Mag.Ph.Heinzle Hubert, sowie Med. Rat Doz. Dr. Albrich Edwin Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Marktgemeinde Schruns; Mitgliedschafterwerbung; a) Österr. Zivilschutzverband b) Vlbg. Waldverein c) Internat. Bürgermeisterunion 2. Verbauungsplan-Teilregulierungsplan Schrunserfeld; Genehmigung; 3. Gemeindekanalisation; Projektierung-Vergabe; 4. Strassenbeleuchtung - Ausbau 1962; Auftragserteilung; 5. Gemeindestrassen- u. Wege: a) Behebung von Frostaufbrüchen b) Stiefentobellawine - Räumung des Stiefenweges c) Flurstrasse-Ausbau 1962; -Grundablösung d) Gehsteiganlage v. d. Geschäftshaus G. Albrich; Beitragsleistung 6. Gewerbeansuchen - Stellungnahme: a) Ganahl Rosa, Schruns 313 - Imbißstube „Hof" b) Filzmaier Virgil, Schruns , zusätzl. Omnibuskonzession Klomfar Heinrich, Schruns 443, zusätzl. Mietautokonzession 1 PKW Neyer Bertha, Schruns 13, 7. Taxistandplätze; Verlegung vom Kirchplatz auf die Bündte beim Museumsgebäude 8. Förderungsbeiträge: a) Ortsfeuerwehr Schruns-Gantschier; b) Lehrlingsheim Bludenz; c) Telefoneinleitung i. d. Wohnung des Gendarm.Postenkommandant. d) Vlbg. Familienverband; Ausgabe eines Erziehungsbuches. 9. Kinderferien- u. Erholungsaktion 1962 - Platzreservierung. 10. Errichtung von 3 Sechsfamilienwohnhäuser an der Silvrettastrasse; (Pfeifer Werner, Schruns); Ausnahmegenehmigung bezgl. der Geschoßanzahl; 11. Grundteilungen; 12. Löschung einer Dienstbarkeit; (Fußsteig-Auflassung Gamplaschg) 13. Bauabstandsnachsichten; Allfälliges: 14. Umfahrung Schruns - Grundablösung f. Ausbauarbeiten an der Gantschierstrasse u. Rhätikonstrasse; 15. Kuranstalt Montafon AG.; Abwassereinleitung in die Litz; Verrohrung. -2- B BERICHTE Verpachtung der Genossenschaftsjagd (1962 - 1967); Hauptschulneubau-Projektierung-Stand d. Angelegenheit; Beschlüsse des Gemeinderates und von Unterausschüssen (1.2. – 15.3.) BESCHLÜSSE: zu 1.) a) Eine Beschlussfassung bezgl. des Beitrittes der Gemeinde zum Österr. Zivilschutzverband, Lds.Gr. Vorarlberg wird, da sich dieser Verband erst im Aufbau befindet und gesetzl. Bestimmungen für den Zivilschutz noch nicht vorliegen, vertagt. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Nach längerer Debatte - im besonderen über die Bedingungen für die neuverpachtete Genossenschaftsjagd Schruns - wird dem Beitritt der Gemeinde zum Vorarlberger Waldverein bei einer Gegenstimme (GV. Würbel K.) zugestimmt. c) Einem Beitritt der Gemeinde zur internat. Bürgermeisterunion wird stimmenmehrheitlich (17 Stimmen) nicht zugestimmt. zu 2.) Der von Ing. Metzler Wilfried im Einvernehmen mit der Strassenplanungsstelle beim Amt d. Vlbg. Landesregierung nach den Richtlinien des GV.Beschlusses vom 8.2.196l ausgearbeitete Teilregulierungsplan für die künftige Verbauung des Schrunser-Feldes wird einstimmig genehmigt. Dieser Verbauungsplan wird nach erfolgter 2wöchiger Auflage mit den evtl. eingehenden Einsprüchen der Vlbg. Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt. zu 3.) Über Antrag des Bauausschusses wird die Ausarbeitung eines generellen Kanalisationsprojektes dem Dipl. Ing. A. Kaufmann, Dornbirn der auch mit der Ausarbeitung des Projektes für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage betraut ist, übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung.) Kosten des Projektes: S 86.500.- abzügl. 15 % Sondernachlass f. d. Gemeinde v. S 13.000.- = S 73.500.- zuzüglich ca. S 2.500.- Nebenkosten. Die hiefür erforderlichen Mittel sind im Voranschlag 1962 bereitgestellt. (Einstimmige Beschlussfassung). Ferner wird die Ausarbeitung eines für das Kanalisationsprojekt erforderlichen Höhenfixpunktnetzes (ca. 100 Punkte) dem Dipl. Ing. Dr. Günther Schelling, Dornbirn / Schruns zu dem von ihm bekanntgegebenen Bedingungen (S 15.000.- gegenüber einem Normaloffertpreis von S 25.000.-, da ihm bekannte Höhenfixpunkte mitverwendet werden) übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Der Montafonerbahn AG. (E-Werk), Schruns, werden folgende Erweiterungen bezw. Verbesserungen an der Strassenbeleuchtungsanlage übertragen: a) Fertigstellung der Kandelaberbeleuchtung am rechtseitigen Litzdammweg (5 Kugelkopfkandelaber) zum Offertrichtpreis von ca. S 18.000.-; b) Erstellung von 11 Peitschenmasten m. Ansatzleuchten und von 3 Überspannungen im Bereich der ausgebauten Ausserlitzstrasse (Litzbrücke Abzweigung d. Weges nach Maria Rast) zum Offertrichtpreis von ca. S 50.000.-; -3- c) Erstellung eines Peitschenmasten mit Ansatzleuchte an der Batloggstrasse (oberhalb d. Metzgerei Thöny) zum Offertrichtpreis von ca. S 6.600.-; d) Erstellung von 2 Peitschenmasten mit Ansatzleuchten in der Unterdorfstrasse (Wohnhaus Borger und Wohnhaus Gantner) zum Offertrichtpreis von ca. S 11.000.-; ferner e) vorausgesetzt der Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer ohne diesbezgl. Belastung der Gemeinde die Erstellung eines Kugelkopfkandelabers oberhalb der Kreuzung Montjolastrasse / Bergknappenweg / Oberer Bartholomäberger Weg, zum Offertrichtpreis von ca.S 5.600, Sämtliche vorangeführten Erweiterungen sehen eine Kabelverlegung vor. Einer Empfehlung des Bauausschusses zufolge sollen die Grabarbeiten für die Kabelgraben, soferne dies arbeitsmässig möglich, von den Gemeindearbeitern im Akkordwege ausgeführt werden. Bei den vorangeführten Offertrichtpreisen ist eine Anlieferung der Peitschenmasten mit dreimaligem haltbaren Farbanstrich vorgesehen. Über Anregung soll das E-Werk ermitteln, welcher Mehraufwand sich für eine Anlieferung gut verzinkter Masten ergeben würde. Der Gemeinderat wird beauftragt, die endgültige Ausführungsart der Masten zu beschliessen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) a) Entgegen dem Vorschlag des Bauausschusses, die Frostaufbrüche in der Batloggstrasse und am Kirchplatz gründlich im Wege einer Auskofferung des Untergrundes und Einlegung einer Frostschutzschicht durch eine Bauunternehmung beheben zu lassen, spricht sich die Gemeindevertretung nach längerer Debatte schliesslich für eine nur provisorische Instandsetzung und Behebung der Schadenstellen aus. Diese Arbeiten sollen von den Gemeindearbeitern ausgeführt werden. Eine gründliche Überholung der Batloggstrasse mit Einbau einer Frostschutzschichte soll nach Fertigstellung der Umfahrungsstrasse erfolgen, wofür seitens des Landes die Bereitstellung entsprechender Subventionsmittel erwirkt werden soll. Es sollen mit dem Land auch Verhandlungen geführt werden, inwieweit eine Übernahme der Batloggstrasse als Landesstrasse gegen Überlassung der Ausserlitzstrasse als Gemeindestrasse möglich wäre. (Einstimmige Beschlussfassung) b) einer Räumung des von der Stiefentobellawine mehrmals verlegten Stiefenweges durch einen Einsatz einer 1 1/2 m3 Heberaupe der Fa. Emil Büsch (ca. 10 Stunden à S 210.-) wird zugestimmt.(Einstimmige Beschlussfassung) c) ein von Ing. Schöfer Richard, Schruns ausgearbeiteter Plan für den Ausbau der Flurstrasse wird zur Kenntnis genommen. Gleichfalls wird ein diese Angelegenheit betreffendes Schreiben des Josef Thöny, Schruns Nr. 55 verlesen. Für die erforderlichen Verhandlungen mit den Eigentümern und Anrainern der Flurstrasse wird ein Verhandlungskomitee, bestehend aus den Herren GV. Mähr Armin, Stofleth Franz Josef, Bauer Rudolf und Würfel Karl bestellt. Ferner einigt sich die Gemeindevertretung unter Hinweis auf einen diesbezgl. noch immer gültigen GV.Beschluss vom Jahre 1954, daß seitens der Gemeinde eine Ablösung der derzeit bereits bestehenden Fläche der Flurstrasse nicht möglich ist. (Einstimmige Beschlussfassung). -4- d) für die Erstellung eines 80 cm breiten Gehsteiges vor dem Wohn- u. Geschäftshaus Guntram Albrich entlang der Silvrettastrasse (Hausbreite) wird ein einmaliger Kostenbeitrag von S 1.000.- bewilligt. Für diese Beitragsleistung hat sich der Bauwerber bereit erklärt, die Eingangstüre f. d. früheren Aufgang in das Obergeschoß aufzulassen und die zwei Stufen vor dem Haus zu entfernen. (Einstimmige Beschlussfassung). 6.) a) Ein Lokalbedarf für eine von Frau Rosa Ganahl, Schruns Nr. 313, angestrebte Gast- u. Schankgewerbekonzession zur Führung einer Imbißstube „Hof“ wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich (20 Ja- und 2 Neinstimmen) als gegeben erachtet; b) Den Taxi- u. Mietwagenunternehmern Neyer Bertha, Filzmayer Virgil und Klomfar Heinrich wird vor der Beratung und Abstimmung Gelegenheit geboten, persönlich die von ihnen angestrebten Konzessionserweiterungen zu begründen und zu verschiedenen Punkten, die den Frd.Verkehrsausschuss in der letzten Beratung bewogen haben, sich gegen diese Konzessionserweiterungen auszusprechen, Stellung zu nehmen. Nach Entfernung der Antragsteller spricht sich die Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich (17 Stimmen) dafür aus, über jeden vorliegenden Antrag gesondert abzustimmen. Die in weiterer Folge durchgeführte schriftliche Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis: Filzmaier Virgil, Schruns Antrag auf Gewährung einer Konzession für einen zweiten Omnibus; (30 P) ein Lokalbedarf wird stimmenmehrheitlich als nicht gegeben erachtet (14 Nein-7 Ja- 1 ungültige Stimme); Klomfar Heinrich, Schruns 443; Antrag auf Gewährung einer Konzession für einen zusätzlichen dritten Mietwagen-PKW; ein Lokalbedarf wird stimmenmehrheitlich als gegeben erachtet (16 Ja - 6 Neinstimmen); Neyer Bertha, Schruns 13; Antrag auf Gewährung einer Konzession für einen ersten Omnibus (2LA ein Lokalbedarf wird stimmenmehrheitlich als gegeben erachtet ( 19 Ja - 3 Neinstimmen). Es wird festgehalten, daß das jeweilige Abstimmungsergebnis den Mitgliedern der Gemeindevertretung erst nach erfolgter Abstimmung über alle 3 vorliegenden Anträge bekanntgegeben wurde, sodaß keinerlei Beeinflussung der jeweiligen Abstimmungen erfolgte. 7.) Der Fremdenverkehrsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung stimmenmehrheitlich für eine Verlegung der Taxistandplätze auf die Bündte beim Heimatmuseum ausgesprochenem im besonderen. Fremdenverkehrsinteresse gewissen Übelständen (Belästigung von Kurgästen durch übertriebene Werbung usw.) Abhilfe zu schaffen. Den betroffenen Unternehmern wird in diesem Falle eine Möglichkeit zur persönlichen Stellungnahme nicht gegeben, auch wird von der Verlesung vorliegender Schreiben (Filzmaier u. Klomfar) Abstand genommen. Es wird schliesslich über den Antrag des Frd.Verkehrsausschusses schriftlich abgestimmt, der stimmenmehrheitlich zum Beschluss erhoben wird. (16 Stimmen sind für eine Verlegung auf die Bündte beim Museum, 6 Stimmen sprechen sich für eine Belassung der Taxistandplätze am Kirchplatz aus). Auf Grund dieses Beschlusses wird der Bürgermeister -5- im Sinne der St.V.O. 1960 eine entsprechende Verordnung bezgl. der Verlegung der Taxistandplätze erlassen. Nach erfolgter Abstimmung werden die Unternehmer Neyer Berta, Filzmaier Virgil und Klomfar Heinrich wiederum in den Sitzungssaal gerufen, wo ihnen vom Vorsitzenden die Abstimmungsergebnisse zur Kenntnis gebracht werden. zu 8.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der Ortsfeuerwehr Gantschier für Zwecke der Kameradschaftspflege S 3.000.- einstimmig); b) dem Lehrlingsheim Bludenz S 300.- (einstimmig); c) für die Telefoneinleitung in die Wohnung des Gendarmeriepostenkommandanten Hermann Linder, Schruns Nr. 713 wird die Hälfte der Einleitungskosten in Höhe von S 1.397, 50 von der Gemeinde übernommen unter der Voraussetzung, daß im Telefonbuch unter „Gendarmerie“ ein entsprechender Hinweis auf den Anschluss des Gendarmeriepostenkommandanten eingeschaltet wird; (einstimmige Beschlussfassung) und d) über Ersuchen des Vlbg. Familienverbandes erhalten künftighin alle Mütter von Schruns bei der Geburt ihres ersten Kindes mit dem Säuglingswäschepaket ein Büchlein von P. Georg Strassenberger „Erziehen aber richtig!" (S 36.-. / Stück) ausgefolgt; (Stimmenmehrheitl. Beschlussfassung - 2 Gegenstimmen GR Kieber Josef und GR Huter Josef) zu 9.) Für die Kinderferien- bezw. -erholungsaktion 1962 wird die Reservierung von 16 Plätzen in 2 Turnussen im Ferienheim Oberbildstein (verwaltet durch die Marktgemeinde Lustenau) veranlasst. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Vlbg. Landesregierung im Sinne der VLBO hinsichtlich der Gebäudehöhe zur Errichtung von drei Sechsfamilienwohnhäuser an der Silvrettastrasse durch Werner Pfeifer, Schruns 650 (Eigentumswohnungen), bestehend aus Erdgeschoß und 3 Obergeschossen wird befürwortet. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 11.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) Die Realteilung des Grundbesitzes der Erbgemeinschaft nach Wwe. Anna Netzer, Schruns, im Schrunserfeld mit Unterteilung in 7 Grundparzellen; b) die Abtrennung von 238 m2 aus Gp. 1261/2 und von 51 m2 aus Gp. 1264 (Loretz Ida, Schruns 457) zu Gunsten Neyer Luise, Schruns 563; c) die Abtrennung von 99 m2 aus Gp. 1147 (Filippi Josef, Schruns 736) zu Gunsten Stark Magdalena und Fiala Maria, Schruns 737; d) die Abtrennung von 557 m2 aus Gp. 1147 (Filippi Josef, Schruns 736) zu Gunsten der Fa. Stephan Ammann & Sohn, OHG. Rankweil; und e) die Abtrennung von 8l6 m2 aus Gp 1451 (Vergut Anton, Schruns 183) zu Gunsten Vergut Edwin, Schruns 183. (Einstimmige Beschlussfassung -GV. Filippi Josef war während der Beratung und Abstimmung zu P. c) und d) abwesend.) -6- zu 12.) Der Löschung eines zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns eingetragenen Dienstbarkeitsrechtes eines Fußsteiges über den südlichen Teil. der Gp. 2512/1 (Johann Georg u. Katharina Versell, Schruns 297) wird zugestimmt, da dieser Fußsteig seit dem Bau des Gamplaschgerweges aufgelassen ist. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 13.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für einen Wohnhausbau der Eheleute Dr. Erich Äusserer und Dr. Anni Äusserer, Schruns 516, im Bereich des Veltlinerweges gegenüber Gp. 1295/10 von 5, 25 m bis auf 3, 50 m und gegenüber Gp. 1295/H von 5, 25 m bis. auf 5, 00 m; b) für einen Wohnhausbau des Galehr Ferdinand, Schruns 539 am Briferweg gegenüber Bp. 218 von 4, 00 m bis auf 3, 00 m; c) für einen Wohnhausbau des Gen. Dir. Friesz Arnold, Wien, im Bereich des Veltlinerweges gegenüber Gp. 1295/3 von 6, 00 m bis auf 4, 00 m; d) für einen Garagenanbau des Loretz Josef, Schruns 79, an der Gantschierstrasse gegenüber Gp.760 von 4, 00 bis auf 1, 06 m; e) für einen Wohnhausumbau der Wwe.-Stemer Josefa, Schruns 199 ob der Silvrettastrasse gegenüber Gp. 1597/1 von 4, 00 m bis auf 0, 30 m; f) für einen Bürogebäude-Neubau der Vlbg. Illwerke A.G. Bregenz an der Batloggstrasse gegenüber Gp. 947/2 und Gp. 957/2 von 6, 15 m bis auf 3, 00 m an der engsten Stelle; und g) für einen Stallneubau des Wächter August, Schruns 675, am Au-Weg gegenüber Gp. 3230/1 (Mühlbach – Öffentl. Gut) von 4, 05 m bis auf 1, 50 m. Sämtliche von der Abstandsnachsicht betroffenen Anrainer haben der Erteilung der Abstandsnachsicht zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung – EM Galehr Ferdinand hat sich bei der Abstimmung, über P. b) der Stimme enthalten) zu 14.) Einer Übernahme der Grundablösung und der diesbezgl. Verhandlungen für die im Zuge des Baues der Umfahrungsstrasse vorgesehenen Strassenkorrekturen im Bereich der Gantschierstrasse (Huter Josef-Hueber Jakob) und der Rhätikonstrasse (Kurve beim Gasthaus Rhätikon) kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt werden. Begründet wird dieser Standpunkt damit, daß es sich um die Verbesserungen von Landesstrassen als Zubringerstrassen zur neuen Umfahrungsstras.se handelt, die nicht im vordringlichen und besonderen Gemeindeinteresse gelegen sind, ferner, daß die voraussichtlichen Grundablösungskosten in keinem Verhältnis zu den erwarteten Strassenverbesserungen stehen und schliesslich, daß die vorerwähnten Strassenabschnitte bereits im Jahre 1950 mit größter Unterstützung seitens der Gemeinde letztmalig ausgebaut wurden. Es soll daher, falls die vorgesehenen Strassenkorrekturen wirklich nicht zu umgehen sind, seitens des Landes eine Übernahme der Grundablösungskosten und der Ablösungsverhandlungen erbeten werden. (Einstimmige Beschlussfassung). -7- zu 15.) Zwecks Vermeidung von Geruchsbelästigungen konnte erreicht werden, daß die Kuranstalt Montafon A.G entsprechend einer seinerzeitigen Vorschreibung der Wasserrechtsbehörde die Abwässer. des Kurhotels und der Kuranstalt im Litzbachbett zur Verrohrung bringt. Die Abwässer werden mittels Phlomaxrohre zur Mitte der nächstgelegenen Schwellwand geführt und dort in die Litz eingeleitet. Der diesbezgl. Kostenaufwand beläuft sich auf ca. S 15.000.-, die Kuranstalt will jedoch hierzu nur einen einmaligen Beitrag von S 10.000.- leisten. Die Gemeindevertretung beschliesst, daß seitens der Gemeinde zu dieser Verrohrung, die im besonderen Interesse des Kurhotels gelegen ist, keinen Beitrag leistet. (Einstimmige Beschlussfassung). Unter Berichte: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß der Jagdausschuss die Genossenschaftsjagd Schruns f. d. Pachtzeit vom 1.4.1962 bis 31.3.1967 dem Dr. Rhomberg Franz, Schruns Nr. 482, verpachtet hat .Der Jahrespacht Schilling beträgt S 30.000.-, wozu noch S 5.000.- / Jahr als Förderungsbeitrag für Jagdeinrichtungen kommen. In diesem Zusammenhange wird zur Kenntnis gebracht, daß die von Oberforstrat Dipl. Ing. Märk empfohlenen Jagdpachtbedingungen mit einer Ausnahme bereits in den von der BH Bludenz genehmigten Bedingungen der Jagdausschreibung enthalten waren und daß die Vereinbarungen mit dem neuen Jagdpächter die Gewähr für eine möglichste Hintanhaltung von Wildschaden bieten. Abschliessend zu diesem Thema spricht sich die Gde.Vertretung - ohne hierüber abzustimmen – über Antrag (GV Stofleth) dafür aus, dem bisherigen Jagdpächter und Ehrenbürger Med.Rat Doz. Dr. Albrich pro Jagdpachtjahr das Jagen von einem Stück Wild nach freier Wahl im Genossenschaftsjagdgebiet Schruns zuzugestehen. b) daß die Verhandlungen mit der R.K. Pfarrpfründe bezw. dem Bischöfl. Generalvikariat bezgl. Überlassung von Grund aus dem Marktfeldbereich für die Projektierung bezw. den Neubau der Hauptschule vor dem Abschluss stehen und daß die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung entsprechende Beschlüsse zu fassen hat; ferner c) im Wege einer Vorlage eine Übersicht über die Beschlüsse des Gemeinderates und von Unterausschüssen im Berichtszeitraum vom 1.2. 15.3.1962. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene GV Sitzung wird ohne Einwand genehmigt Ende der Beratung: 0.55 Uhr Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)