19920408_GVE023

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:20
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-04-08
Erscheinungsdatum 1992-04-08
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns über die am Mittwoch, den 08.04.1992 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 23. öffentliche SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend; Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag, Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Ludwig KIEBER jun., Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER, Ing. Paul DöRLER und Johann BANDL für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE und Felizitas MAKLOTT für die FPö und parteifreie Bürger Schruns; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Dipl.ök.Ing. Helmut DAXER, Norbert STüTTLER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPö und Parteifreie; Schriftführer; Gde.Sekr.Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend; GR Werner BITSCHNAU, Rudi BITSCHNAU, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PüRER, Hans NEYER, Peter VONBANK, Trudi DüNSER, Robert MAYER und Franz NETZER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter und Ersatzleute sowie die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der TOP 5 b - Ortskanalisation, Vergabe der Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung der Rohre und Schächte für BA 07, Doz. Albrich-Weg - vom Vorsitzenden von der TO abgesetzt, da die Ausschreibung lediglich ein Offert erbracht hat. Weiters bemerkt er zur Tagesordnung, daß der die Vergaberichtlinien betreffende Antrag der Fraktion FPö und parteifreie Bürger nicht auf die Tagesordnung aufgenommen worden ist, weil die Angelegenheit nicht in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fällt. Der Ausschuß wurde bereits installiert, es steht jedoch noch die Nominierung der zwei Mitglieder der Fraktion SPö und Parteifreie aus. Seitens der SPö und Parteifreie werden Dipl, ök.Ing. Helmut DAXER und Ing. Wilhelm WALCH in Vorschlag gebracht. Die Gemeindevertretung stimmt diesem Vorschlag einhellig zu. Erledigte 1> T a g e s o r d n u n g Berichte des Bürgermeisters; : - 2 - ^ 2> Getränke- und Speiseeisabgabenverordnung per 01.01.1992; 3> Fremdenverkehrsförderungsbeitrag, für 1992; 4) Glashauszubau, Auftragsvergaben: a) Baumeisterarbeiten b) Elektroinstallation; 5> Ortskanalisation, Vergabe der Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung der Rohre und Schächte für BA 05 - Montjolastraße; 6) Ortsbildgestaltung, kostenlose Erstberatung von Architekten- bzw. Ingenieurbüros; 7) Abwasserverband Montafon, Rechnungsabschluß Festsetzung des unter Hebesatzes Beiziehung 1991 8) Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * die Fremdenverkehrsstatistik für den Monat März 1992; * die von der Marktgemeinde Schruns, der Montafonerbahn AG und dem Energiesparverein vom 15.05.1992 bis 22.05.1992 veranstaltete Wanderausstellung "Spannendes zum Strom" mit Kabarett und Diskussionspodium am Freitag, den 15.05.1992 um 20.00 Uhr. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden recht herzlich zur Teilnahme an dieser Veranstaltung eingeladen. * die Durchführung eines Planungswettbewerbs für die "Bahnhofsverbauung", Dipl.-Ing. Egg wird als Beauftragter der Marktgemeinde Schruns die Interessen der Gemeinde vertreten und durch sein Mitwirken dafür Sorge tragen, daß die öffentlichen Interessen auch tatsächlich Berücksichtigung finden. (Verkehrssituation, techn. Vorgaben, etc.) Die diesbzgl. Kosten gehen jedoch zu Lasten der Gemeinde, * die Abrechnung des Veitcups 1992 und erläutert die wesentlichsten Abweichungen. Kostenüberschreitungen waren vor allem im technischen Bereich, Gebühren für die FIS und Kosten für Quartier und Verpflegung zu verzeichnen, über die genaue Kostenaufteilung werden in der nächsten Woche noch Gespräche stattfinden. Jede Fraktion erhält eine Kopie der Abrechnung des Weltcups 1992. * die zwischen dem Land und den Gemeinden stattgefundene Besprechung betreffend den Fortbestand des KSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight rankenhauses Maria Rast. Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN teilt mit, daß sich das Land bereit erklärt hat» mit 01.01.1993 das Krankenhaus Maria Rast als Rechtsträger zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Marktgemeinde Schruns der Antrag eingebracht, zu prüfen, ob es nicht trotz eines vorliegenden negativen Gutachtens doch möglich wäre, zumindest 14 Betten als Chronisch-Krankenstation einzurichten. Die Mehrkosten für die notwendige Adaption würden sich auf S 4, 5 bis 4, 8 Millionen belaufen. Der gesamte Umbau (Zubau, Einbau von zwei Liften, Umorganisation der Verwaltung und Verlegung des Eingangsbereichs) läßt Kosten von S 30, 5 Mio erwarten. Die Pläne wurden mit dem Institut für Sozialdienste abgesprochen und entsprechend der neuen Spitalbauverordnung ausgeführt. Anläßlich dieses Gespräches wurde auch eine Option auf weitere Pflegebetten beantragt. Diese ist der Gemeinde auch eingeräumt worden, da abzusehen ist, daß die Zahl der Chronischkranken in den nächsten Jahren enorm zunehmen wird. Es muß mit einem Bedarf von 50 bis 60 Betten im Jahr 2010 für das gesamte Montafon gerechnet werden, wobei derzeit ja nur 10 Betten in St. Gallenkirch zur Verfügung stehen. Die Vertreter der Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch nahmen an diesem Gespräch nur informatorisch teil, da sie ihren Bedarf derzeit abgedeckt sehen. Es wird zu trachten sein, daß die zwei Abteilungen, die Interne und die Chronischkranken-Station, möglichst kostengünstig betrieben werden, wobei nach Ansicht der Gemeinde nur eine Verwaltung, eine ärztliche Leitung und eine Pflegeleitung vonnöten ist, was auch den Vorteil mit sich bringen würde, daß leichter ein Personalaustausch zu bewerkstelligen wäre. Die rechtliche Abwicklung, ob die Gemeinden des Außermontafons allenfalls auch als Rechtsträger einsteigen oder ob die Gemeinden eine Anzahl von Betten kaufen, wie dies in Röthis dzt. der Fall ist, bedarf noch einer weiteren Abklärung, Für Schruns ist insofern bedeutsam, daß beim Altersheimumbau bzw. Neubau auf eine allenfalls notwendige Einrichtung einer Chronischkranken-Station nicht mehr Rücksicht genommen werden muß. Die Gemeinde muß sich daher nur mehr auf die Altersheimbetten konzentrieren. Die Führung einer Chronischkranken-Station wird vom Land außerordentlich gefördert (die Investitionskosten bis zu 50%), Die Betriebskosten müßten an und für sich kostendeckend sein. Abschließend wird festgehalten, daß die Chronischkranken-Betten voraussichtlich im Rahmen eines Gemeindeverbandes betrieben und die Kosten aufgeteilt werden. zu 2) Trotz langjähriger Erfahrungen und Bemühungen um Klarstellung sind nach der Neuregelung der Getränkebesteuerung immer noch einige Unklarheiten aufgedeckt bzw. zum Teil neu geschaffen woi— den. So war anfänglich davon die Rede, daß die Gemeinden einzelne Verabreichungsfarmen wie Frühstückskaffee nicht von der Besteuerung ausnehmen können. Dies hat auch zu einer entsprechenden Beschlußfassung im Gemeindevorstand und Finanzausschuß sowie Ausschuß für Tourismus und Wirtschaft über die Getränkebesteuerung in Schruns geführt. Zwischenzeitlich wurde insofern eine Klarstellung getroffen bzw. wird von der Mehrheit der damit näher befaßten Juristen die Ansicht vertreten, daß solche Ausnahmen sehr wohl möglich sind. Zur Frage des Speiseeises im Zusammenhang mit Früchten ist nach einer Auskunft von LR Dr. Guntram Lins aufgrund des Gesetzestextes davon auszugehen, daß das Speiseeis gegenüber den Früchten mengenmäßig (wertmäßig) überwiegen muß, um für die gesamte einheitliche Speise die Getränkesteuerpflicht auszulösen. Wenn Speiseeis mengenmäßig unterliegt, dann ist die gesamte Speise getränkesteuerfrei. Tritt Speiseeis selbständig in Eischeinung, z. B. als Nachtisch bei einem Menu, dann ist das Bis im Verhältnis des Wertes zum gesamten Menu anteilmäßig getränkesteuerpflichtig. Seitens der Gemeindevertretung wird kritisch angemerkt, daß es einem Verordnungsgeber praktisch unmöglich ist, Entscheidungen zu treffen, wenn innerhalb kürzestSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight er Zeit solch unterschiedliche Rechtsmeinungen vertreten werden. Es wird auch erneut auf die Anhebung der Grundsteuer Bezug genommen, die vor allem mit dem Getränkesteuerausfall gerechtfertigt worden sei. Dieser Getränkesteuerausfall trete nunmehr offensichtlich nicht mehr im vollen befürchteten Umfang ein. Ing. Wolfgang Juen bringt im Interesse des Tourismus den Antrag ein, Speiseeis von der Besteuerung auszunehmen. Diesen Antrag möchte er als Förderung der Tourismusbranche als Haupterwerbszweig in der Gemeinde Schruns verstanden wissen. Dieser Antrag ist für den Vorsitzenden aus allgemeiner Sicht des Fremdenverkehrs nicht ganz verständlich, da dadurch dem Fremdenverkehr wieder Geldmittel entzogen werden würden, insbesondere ein beachtlicher Eissteueranteil aus dem Handel. Es wird allgemein die Meinung vertreten, daß bei Erlassung einer neuen Verordnung vor allem danach zu trachten ist, sowohl für die Verwaltung als auch für die Abgabepflichtigen möglichst klare Regelungen zu treffen. Oft schon sei die Erfahrung gemacht worden, daß bei Erlassung von neuen Verordnungen oder Gesetzen die Unsicherheit zugenommen habe. Gegen die widersprüchlichen Aussagen von Seiten des Ministeriums und der Landesregierung wird protestiert. Festgehalten wird jedoch, daß die Neuregelung insofern einen großen Vorteil gebracht hat, daß der in letzter Zeit geltend gemachte Außerortsverbrauch, der vor allem der Gastwirtschaft schadete, numehr beseitigt worden ist, und daß der bisher ohne besonderen Nachweis akzeptierte 8 %ige Schwund- und Eigenverbrauch auf je 2 % reduziert worden ist. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Ing. Werner NETZER und Ing. Wolfgang JUEN, die ihre Ablehnung mit der verworrenen Rechtssituation begründen. Ihre Kritik richtet sich an den Gesetzgeber) die Erlassung der im Entwurf vorliegenden Verordnung, soweit sie s ich auf die Besteuerung der Getränke bezieht, beschlossen. Neben den im Finanzausgleichsgesetz vorgesehenen Ausnahmen von der Besteuerung (Lieferungen von Milch und Weinabhofverkauf) unterliegen Pensionsfrühstücke wie Kaffee, Tee, Orangensaft usw. , welche im Pensionspreis inbegriffen sind, sowie Milchmixgetränke nicht der Getränkesteuer, Die Besteuerung von Speiseeis (Speiseeis inkl. Zubehör und verarbeiteter und dazu verabreichter Früchte) wird entsprechend der im Entwurf vorliegenden Verordnung stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: Ing. Werner NETZER, Mag. Siegfried NEYER, DDr, Heiner BERTLE, Ing. Volfgang JUEN, Mag, Dr. Siegfried MARENT und Ing. Paul DöRLER) mit der Ergänzung, daß keine Steuerpflicht bestellt, wenn Speiseeis zusammen mit (nicht mit dem Eis verarbeiteter) Früchten verabreicht wird und der Früchteanteil den Eisanteil wertmäßig überwiegt, beschlossen. Ing. Wolfgang JUEN begründet seinen zuvor eingebrachten Antrag und seine Ablehnung nochmals damit, daß es längst an der Zeit wäre, den richtigen Schritt in die richtige Richtung zu tun und das Gastgewerbe und die Hotelerie entsprechend zu fördern. zu 3) Der Vorsitzende erläutert die Berechnungsgrundlagen lung des Fremdenverkehrsbeitrages 1992. zur Ermitt- Beherbergungsbetriebe und Gaststätten sind um eine Abgabengruppe zurückgestuft worden, im Bereich der EVU's und Banken ist eine Vorstufung um eine Abgabengruppe erfolgt, Dr. Bernd TAGWERCHER verläßt für fünf Minuten den und ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Der Antrag, den Hebesatz mit 0, 65 % festzusetzen, mehrheitlich (13 Gegenstimmen) abgelehnt. Sitzungsraum wird stimmen- Der Antrag, den Hebesatz mit 0, 7 % festzusetzen, wobei bei einem allfälligen Überschuß eine zweckgebundene Rücklage zu bilden ist, wird stimmenmehrheitlich (8 Gegenstimmen) zum Beschluß erhoben. zu 4) Der Vorsitzende erläutert die vorgesehenen Maßnahmen in der Gemeindegärtnerei und begründet dies vor allem mit der Notwendigkeit der Einrichtung eines Lagerraumes sowie eines WCs für die Bediensteten der Gemeindegärtnerei. Die Umbauarbeiten belaufen sich lt. Angebot auf mehr als S 0, 5 Mio, In der stattfindenden Beratung wird darauf hingewiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight esen, daß in den kommenden Jahren auch das Dach des Glashauses zur Sanierung anstehen wird. Auf Grund der damit verbundenen hohen Kosten wird von einigen Mandataren die Ansicht vertreten, daß die Auflassung der Gärtnerei zu prüfen wäre, was als sinnvoller Beginn von Sparmaßnahmen in der Gemeinde zu werten sei. Es sollten Angebote über den Bezug von Pflanzen eingeholt werden und gleichzeitig verschiedene andere gärtnerische Leistungen ausgeschrieben werden. Die eingelangten Offerte könnten sodann als Grundlage für einen Kostenvergleich herangezogen werden. Es wird grundsätzlich festgehalten, daß, soferne die Gärtnerei tatsächlich weiter betrieben wird, ein WC einzurichten wäre. Hinsichtlich der Vergabe an Fremdfirmen wird an das Beispiel Vandans erinnert, wo ursprünglich geplant war, eine gemeindeeigene Gärtnerei einzurichten, aufgrund der Kosten jedoch der andere Weg beschritten wurde. In diesem Zusammenhang wird an die verschiedensten Pflichtaufgaben der Gemeinde insbesondere im Altersheimund Schulbereich verwiesen. Die Ausschreibung hätte sämtliche Leistungen, die bei einem Wegfall des Glashausbetriebes anfallen würden, zu enthalten, weshalb der Ausschreibungsumfang noch genau zu ermitteln wäre. Diesbezüglich wird auch die Möglichkeit angesprochen, ein oder zwei Unternehmer mittels Werkvertrag mit der L i e f e r u n g von Pflanzen und der Durchführung verschiedenster Leistungen zu betrauen, wie dies angeblich auch in Rankweil der Fall ist. Allerdings ist die Gemeinde Schruns im Gegensatz zu Rankweil, wo ein eigener Verschönerungsverein eingerichtet worden ist, nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Es wird ausdrücklich festgehalten, daß nicht an eine Auflassung der Gemeindegärtnerei gedacht ist, sondern nur an eine Beendigung des Glashausbetriebes. Das Glashaus war eng mit der Person des Herrn Resinger verbunden und stellt sein Lebenswerk dar. Durch seinen übertritt in den Ruhestand hat sich die Situation etwas verändert. Auch Herr Loss ist ein guter Mitarbeiter und es richtet sich die heutige Kritik nicht gegen ihn, sondern gegen die Einrichtung des Glashausbetriebes. Durch dessen Wegfall würde doch eine gewisse Entlastung eintreten und eine verstärkte Wanderwegbetreuung möglich werden. Abschließend wird dieser TOP einstimmig vertagt, um die wähnten Ausschreibungen und Kalkulationen durchzuführen. vorer- zu 5) Der Vorsitzende Pläne. erläutert das Projekt anhand der vorliegenden Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung werden die Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung der Rohre und Schächte für BA 05 der Ortskanalisation, Detailprojekt "Zentrum-Montjola-Außerlitz", Bauteil: Kanalstränge Nr. 20 d und 20 h (Montjolastraße) entsprechend den Vergabeempfehlungen des Ingenieurbüros Riedmann 6 Partner, Dornbirn, einstimmig an die Firma Herbert Wallnöver, Bürs, als Billigstbieterin um die Angebotssumme von netto S 1.346.870, — vergeben. Auf Grundlage des eingereichten Offerts wird die örtliche Bauaufsicht für dieses Detailprojekt einstimmig an das Ingenieurbüro Riedmann & Partner, Dornbirn, vergeben. zu 6 ) Die vor rund einem Jahr stattgefundene Vorstellung der Ortsbildanalyse mit Schwerpunkt Kernbereich ist in der Bevölkerung auf großes Interesse gestoßen. Im Rahmen dieser Vorstellung ist u.a. angeregt worden, sich ein Modell zu überlegen, wie für hinkünftige bauliche Maßnahmen Bauwerber rechtzeitig über bestimmte Vorgaben in Kenntnis gesetzt werden könnten. So ist die Einführung einer Erstberatung der Bauwerber angesprochen worden. Damit könnte vermieden werden, daß Bauwerber mit bereits mehr oder weniger fertigen Vorschlägen zur Behörde kommen und dann bitter enttäuscht werden, wenn ihnen das Amt mitteilt, daß zu hoch gebaut oder die Baunutzungszahl bei weitem überschritten wird oder ir- - 7 - gendwelche sind. andere bauliche Grundsätze nicht eingehalten worden Eine solche Erstberatung habe sich bisher in verschiedenen Gemeinden bewährt und wäre als Beitrag zur Erhaltung eines geordneten Erscheinungsbildes insbesondere im KernbSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ereich zu werten. Selbstverständlich sollte diese Beratung für den gesamten Ortsbereich und nicht speziell für den Kernbereich angeboten werden. Diese Möglichkeit müßte natürlich entsprechend publik gemacht und die Gemeinde zum Teil von sich aus aktiv werden und dieses Service anbieten. In der stattfindenden Diskussion wird darauf verwiesen, daß die Möglichkeit einer solchen "Beratung" bereits im Baugesetz verankert ist, die Vorprüfung, Zudem bestehen gemeindeseits erlassene jedermann zugängliche Richtlinien. Für Bauvorhaben in exponierten Lagen wurden bisher schon Sachverständigengutachten eingeholt. BM Rudolf Haumer glaubt, daß ein Berater wohl keine detaillierteren Auskünfte erteilen können wird, als es das Bauamt bisher schon praktiziert hat. Vor Inanspruchnahme einer solchen Beratung wird ein Bauwerber zuerst ein entsprechendes Konzept vorlegen müssen, um Vorgaben zu erhalten, auf die die Beratung dann aufbauen kann. Diesbzgl. wird von GR Ing. Werner NETZER vermerkt, daß Architekten in der Regel eine recht große Phantasie haben und sie ihre Tätigkeit bereits auf Grundlage eines Raum- und Funktionsprogramms entfalten und eine umfassende Beratung bieten können. Hiebei soll insbesondere auch auf die ortsbildliche Gestaltung Bedacht genommen werden. Die Tätigkeit des Bauamts soll nicht kritisiert werden, allerdings sind hier keine Architekten tätig. Ing. Wilhelm WALCH stellt zur beantragten kostenlosen Erstberatung durch Architekten fest, daß Schönheit oder Häßlichkeit subjektive Empfindungen sind. Die Einführung einer solchen Beratung berge gewisse Gefahren. Er erinnert an die bekannten Bauten von Architekt Rammersdorfer. Das Ortsbild würde nach subjektivem Empfinden von ein zwei Architekten gestaltet und der einzelne in seiner Planungstätigkeit zu sehr eingeschränkt werden. Diesen Aussagen widerspricht DDr. Heiner BERTLE, da Ing. Wilhelm WALCH offensichtlich davon ausgehe, daß jeder Planer so vorgebildet sei wie er. Tatsache sei jedoch, daß es vorgekommen ist, daß der Behörde Pläne vorgelegt worden sind, in denen verschiedene Räumlichkeiten völlig falsch situiert worden sind (Lichtanfall, Abläufe). Ein Großteil der Bauwerber habe bereits ungefähre Vorstellungen über ein Projekt. Hinsichtlich einer vernünftigen räumlichen Organisation, Ausrichtung und Situierung eines Hauses sei er jedoch meist überfragt. Ihm geht es bei dieser Erstberatung vielmehr darum, jedem die Möglichkeit zu geben, seine Wünsche, und wenn dies nur in Form einer Handskizze geschieht, konkretisieren zu lassen, was die Grundlage für die Einreichplanung wäre. Die Beratung sollte also über die Bekanntgabe der höchstmöglichen Geschoßzahl, Gebäudehöhe, Dachneigung usw. hinausgehen. Damit würde die Gefahr vermindert werden, daß ein Bauwerber in eine Planung einsteigt, sein Herz daran hängt und sich anschließend vor die Tatsachen gestellt sieht, daß diese Art der Bauausführung nicht dem Gesetz entspricht. Es sollen somit alle Vorstellungen unter einen Hut gebracht werden, bevor man in die eigentliche Planung einsteigt. Angeblich gebe es in der Steiermark vom Land geförderte Erstberatungen. Auf die Frage der Kosten antwortet DDr. Heiner BERTLE, daß die Architektenkammer und Handelskammer, Fachgruppe planende Baumeister, ersucht werden soll, bei ihren Mitgliedern anzufragen, ob jemand Interesse an einer solchen Arbeit hätte, Es wäre sogar vorstellbar, daß ein Architekt oder Baumeister in Erwartung verschiedener Aufträge seine Beratung als kostenloses Service anbietet. Eventuell würde auch die Kammer und/oder das Land einen gewissen Kostenanteil übernehmen. Natürlich kann ein Beschluß erst dann gefaßt werden, wenn Kostenklarheit herrscht, Der Vorsitzende hält dazu fest, daß es wünschenswert und positiv wäre, wenn so eine Einrichtung zur Verfügung stehen würde, wobei jedoch eine gewisse Vielfalt möglich sein müßte. Ihm fehle jedoch der Glaube, daß tatsächlich Institutionen, Kammern oder planende Baumeister bereit sind, auf dieser Basis hier eine Erstberatung durchzuführen. ZSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight udem müßte vorerst einmal abgeklärt werden, was unter Erstberatung genau verstanden wird. Der Umfang müßte klar abgegrenzt werden (Stundenaufwand) und man müßte klar definieren, wer eine solche Beratung in Anspruch nehmen kann und für welche Projekte. Ebenfalls müßte in Anbetracht der Einrichtung eines Bauausschusses und der Zuständigkeit der Baubehörde die rechtliche Seite einer solchen Beratung abgeklärt werden. Probleme könnten z.B. dann entstehen, wenn ein Bauwerber die Erstberatung in Anspruch nimmt und auf deren Grundlage Pläne erstellt läßt, der Bauausschuß jedoch schlußendlich zum Ergebnis kommt, daß dieses Vorhaben so nicht verwirklicht werden kann. Für ihn ist der vorliegende Antrag noch nicht entscheidungsreif, da vorher abzuklären ist, ob - Kosten, interessierte Architekten oder Baumeister - und gegebenenfalls wie eine solche Beratung überhaupt durchgeführt werden kann. Abschließend wird eine Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt, um die entsprechenden Grundlagen zu eiheben, zu 7) Der Rechnungsabschluß 1991 des Abwasserverbandes Montafon weist Einnahmen von S 12, 423, 000, —, einen Aufwand von S 18, 690, 000, — und einen Abgang von S 6 , 2 6 7 . 0 0 0 , — aus. Die Einnahmen resultieren überwiegend aus den Rückersätzen der Gemeinden, Die Betriebskosten, Zinsen und Annuitäten belaufen sich auf S 11, 3 Millionen, Aus der mit dem Rechnungsabschluß übermittelten Beilage ist die Entwicklung des Gesamtzulaufs sowie der Reinigungsleistung ersichtlich. Die Grenzwerte werden bei weitem nicht erreicht. Große Probleme bereitet die hinkünftige Verwertung des Klärschlammes, Mit der neuen Klärschlammverordnung wird die Klärschlammausbringung auf ein Minimum eingeschränkt werden, weshalb in verschiedene Anlagen wie Trocknungs- oder Vererdungsanlagen zu investie- - 9 - ren sein wird. Diesbzgl. sind bereits von verschiedensten Firmen Angebote eingeholt und diskutiert worden. Auch das Land beschäftigt sich sehr intensiv mit diesen Fragen und hat ein spezielles Verfahren zur Schlammtrocknung und Vererdung forciert, das jedoch relativ hohe Kosten befürchten läßt. Zur weiteren Bearbeitung und Verwertung des Klärschlammes ist derzeit mit S 8 0 0 , — bis II.000, — pro Jahrestonne zu rechnen. Bekannt ist, daß seitens des Bundesgesetzgebers eine nächste Reinigungsstufe zur Verstärkung der Phosphatfällung und Nitratelimination zur Diskussion steht. Diesbzgl. wissen nicht einmal die Fachleute Bescheid, was an zusätzlichen Investitionskosten zu erwarten ist. In der Folge informiert der Vorsitzende über die bisher getätigten Investitionen und hieraus erwachsenen Jahresannuitäten. In Anbetracht der hohen Belastungen ist der Abwasserverband erneut an die Vorarlberger Iiiwerke mit dem Ersuchen herangetreten, weitere Beiträge zu gewähren. Begründet wird dies vor allem damit, daß der Wasserentzug auch in das natürliche Gefüge eingreift. DDr. Heiner BERTLE vertritt wie auch in den Vorjahren die Meinung, daß vor einer Beschlußfassung in der Gemeindevertretung die Mitgliederversammlung den Rechnungsabschluß beschließen sollte. Die Reinigungsleistung lasse trotz der guten Werte einiges zu wünschen übrig. Nach seinen Beobachtungen fließe aus dem Ablauf der Reinigungsanlage des öfteren ein "schäumender Schlotz" in die Ill, der diese Werte mit Sicherheit nicht erfülle, was auch dem Landeswasserbauamt nicht verborgen geblieben sei. In Zukunft müsse der Schwerpunkt des Augenmerks auf die Klärschlammentsorgung gelegt werden. Anläßlich der Budgetvorbereitung sollte eine Information der Bürger über sparsamen Wasserumgang erfolgen. In der Bevölkerung fehle nach wie vor das Bewußtsein, daß jeder Tropfen, der sinnloserweise zum Händewaschen usw. verwendet wird, auf Dauer verunreinigtes Wasser darstellt und nicht nur von uns mit teurem Geld wieder gereinigt werden muß, sondern auf unbestimmte Zeit auf gewisse Weise verschmutzt bleibt. Nachdem predigen alleine meist nicht ausreiche, werde vermehrtem Wasserverbrauch auch tarifmäßig entgegengesteuSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ert werden müssen. Der Vorsitzende macht auf ein spezielles Problem aufmerksam und zwar das vermehrt anfallende Fett in Saisonspitzen. Diesbzgl. wird insbesondere bei der Hotellerie auf die Betreuung der Fettabscheider größeres Augenmerk zu legen sein. Auch wird verstärkt über die Entsorgung von Fettresten zu informieren sein. Abschließend wird der Rechnungsabschluß 1991 des Abwasserverbandes Montafon sowie der Prüfbericht einstimmig zur Kenntnis genommen. zu 8) Mag. Dr. Siegfried MARENT erkundigt sich, ob die seit Jahren geforderte Beleuchtung Auweg-Vogewosi Siedlung zwischenzeitlich angebracht worden ist. Die zweite Frage bezieht sich auf den derzeitigen Stand der Dinge in der Angelegenheit Fußwegverbindung Lechthaler. - 10 - Hinsichtlich, der Anbringung einer Eeleuchtung im Bereich AuwegVogewosi Siedlung wurden bereits Gespräche mit der Familie Stofleth geführt, Diese hat allerdings den Wunsch geäußert, dort keine Beleuchtungsmasten anzubringen und eine Vertragsverlängerung überhaupt in Frage gestellt. Die zweite Frage beantwortet der Vorsitzende dahingehend, daß auf das Schreiben der Marktgemeinde Schruns bisher noch keine Antwort eingelangt ist. Die Gemeinde wird, soferne keine Einigung erzielt werden kann, ein entsprechendes Verfahren nach den Bestimmungen des Straßengesetzes durchführen müssen. Mag. Dr. Siegfried MARENT kritisiert das wilde Parken von Wohnmobilen auf dem Schwimmbadparkplatz und spricht hiebei die Abfallentsorgung usw. auf Gemeindekosten an, Der Vorsitzende sieht die einzige Lösungsmöglichkeit des Problems in einer höhenmäßigen Beschränkung der Parkplatzeinfahrten, Gebhard MARENT erkundigt sich über die angeblich gekürzte Beitragsleistung der Gemeinde zur vorgesehenen Verkabelung der Freileitungen im Bereich Dozent Albrich-Weg. Der Vorsitzende verweist auf den bereits gefaßten Gemeindevorstandsbeschluß. Dipl.-ök, Ing. Helmut DAXER urgiert die Zaunerneuerung im Bereich des Tobelparkplatzes, Ende der Sitzung: 23.00 Uhr