20130313_GVE029

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:22
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2013-03-13
Erscheinungsdatum 2013-03-13
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 15. März 2013 Zl. 004-2/2013 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 13. März 2013, um 20.15 Uhr im Raum Montafon im 1. OG im Haus des Gastes stattgefundene 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Astrid Robe GR Mag. Elisabeth Trippolt Bernhard Schrottenbaum Peter Vergud Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Vonier Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz (ab Top 3) Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier Richard Durig Betr.oec. Herbert Tschofen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Reinhard Falch (zu Top 1 und 2) DI Andreas Pfeifer, Bauamtsleiter (zu Top 1 und 2) Standesrepräsentant Bgm. Rudi Lerch (zu Top 3) Standessekretär Mag. Ing. Bernhard Maier (zu Top 3) Seite 1 von 15 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Betriebsleiter DI Hubert Malin (zu Top 3) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 2 von 15 Entschuldigt abwesend: Peter Vergud, Bernd Steiner und Stefan Simenowskyj Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Richard Durig) beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehende Gegenstände zu behandeln: • Einsetzung eines Gestaltungsbeirates zur Beurteilung von Bauvorhaben im Hinblick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes (§ 17 Vlbg. BauG) bei Bauvorhaben • Beschlussfassung über Maßnahmen zur Optimierung der finanziellen Situation der Marktgemeinde Schruns Weiters setzt der Vorsitzende zu Beginn der Sitzung gemäß § 41 Abs. 1 GG nachstehende(n) Gegenstand/Gegenstände von der Tagesordnung ab: • Top 7.: Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), Beschlussfassung 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 01/13 Ausweisung einer Verkehrsfläche Straße, einer Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I (BB-1) sowie einer Verkehrsfläche Schienenbahn entlang der L 188 lt. angeschlossener planlicher Darstellung „Reg.Nr. 01/13 ‚SOLL Zustand‘ vom 27.02.2013“ 3. Vorstellung des Aufgabenbereichs, der Struktur und der finanziellen Situation des Standes Montafon durch den Standesrepräsentanten und den Standessekretär 4. Mitteilungen des Vorsitzenden 5. Umlegung der Silvrettastraße im Zuge der Sanierung des Löwenhotels a) Genehmigung der Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH betr. Grundabtretung b) Baubeschluss 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 6. OF Schruns - Um- und Zubau beim Feuerwehrgerätehaus/Sanierung und Adaptierung des Löwenhotels: Genehmigung der Vereinbarung über den Erwerb von Teilflächen der GST-NR 191/1 und 190 in EZ 450 von der Hotel Löwen Schruns Gesellschaft mbH, die Einräumung von Dienstbarkeitsrechten und die Abtretung von Nutzungsrechten 7. Dienstbarkeitsrechtseinräumung a) Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes des uneingeschränkten Geh- und Fahrweges mit Fahrzeugen aller Art über GST-NR 3172 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) zu Gunsten der GST-NR 209, 211, 215/1, 215/2, 219/1, 219/2, 254/3, 254/2, 254/4 und zu Gunsten der darauf zu errichtenden Gebäulichkeiten b) Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes des Geh- und Fahrweges zur land- und forstwirtschaftlichen Bringung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art über GST-NR 3172 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaften GST-NR 218 und 220 in EZ 331 und der Liegenschaften GST-NR 219/1 und 219/2 in EZ 10 8. Einsetzung eines Gestaltungsbeirates zur Beurteilung von Bauvorhaben im Hinblick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes (§ 17 Vlbg. BauG) bei Bauvorhaben 9. Beschlussfassung über Maßnahmen zur Optimierung der finanziellen Situation der Marktgemeinde Schruns Seite 3 von 15 10. Allfälliges Zu 1. Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), Beschlussfassung Der Vorsitzende erläutert die Hintergründe, welche eine Umwidmung in dem Bereich an der L188 zwischen Rhätikonkreuzung und Reitplatz erforderlich machen. Derzeit sind vier Unternehmen interessiert, sich dort mit ihren Betrieben anzusiedeln, weshalb die bisherige Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I gewidmet werden soll. Die Widmung wiederum setzt eine Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) voraus. Dazu begrüßt der Vorsitzende recht herzlich den Ortsplaner DI Reinhard Falch, der als Auskunftsperson zur Verfügung steht. Der Bauamtsleiter erläutert zunächst, dass der Entwurf für diese Änderung des REK in der Gemeindevertretungssitzung am 19.12.2012 beschlossen wurde. Anschließend wurde dieser Entwurf gemäß § 11 Abs. 3 Raumplanungsgesetz (RPG) einen Monat (28.01.2013 - 28.02.2013) zur allgemeinen Einsicht im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden aufgelegt. Es gingen insgesamt 9 Stellungnahmen ein. 7 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Stellungnahmen wurden den Gemeindevertretern mit der Einladung zur Sitzung übermittelt (VIIb Straßenbau, Markus Luger, VIc Maschinenwesen und Elektrotechnik, Wolfgang Wachter schall- und eisenbahntechnisch, Gemeinde St. Gallenkirch I, Gemeinde Tschagguns, Gemeinde Gaschurn, Gemeinde St. Gallenkirch II – ident Gaschurn; Jäger Bau – Dr. Concin). Die 8. Stellungnahme (Stand Montafon) wurde ergänzend am 12.03.2013 per E-Mail übermittelt. Zu dieser Stellungnahme ging kurz vor Sitzungsbeginn am 13.03.2013 die aktualisierte Stellungnahme des Standes Montafon ein, welche der Bauamtsleiter vollinhaltlich verliest. Seite 4 von 15 Anschließend fasst DI Reinhard Falch kurz die wesentlichen Hauptaussagen der eingegangenen Stellungnahmen zusammen und erläutert die Änderungsvorschläge des REK. Die Änderung des REK wird notwendig, weil bisher im § 2 des REK ein Betriebsgebiet in dem Bereich nicht verankert war. Die Gemeinde berücksichtigt die Freihaltung einer Mobilitätsachse entlang der Fußwegverbindung am Ufer der Ill für eine künftig mögliche Weiterführung einer Bahnverbindung in das hintere Montafon. Damit wird keine Trasse im Detail festgelegt, sondern es wird dieser Bereich freigelassen, damit eine Umsetzung möglich werden könnte. DI Reinhard Falch sieht bei diesen Änderungen des REK keine Widersprüche zum Vorarlberger Raumplanungsgesetz. Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner führt an, dass diese Änderung des REK nichts verhindert – auch nicht für den Jäger Bau, im Gegenteil – es ermöglicht das Einkaufszentrum und das Freihalten der Trasse für eine mögliche Mobilitätsachse entlang des bestehenden Fuß- und Radweges. Werner Ganahl bringt vor, dass Jäger Bau ein gutes Unternehmen und der größte Arbeitgeber im Ort ist, für Schruns sehr wichtig ist und man ihn unterstützen muss. Auf der anderen Seite hat das Land bereits viel Geld in die Entwicklung des Projektes „Mobilität Montafon“ investiert. Man möchte weder das Projekt des Landes verhindern, noch möchte man durch die mögliche Mobilitätsachse die Fa. Jäger benachteiligen. Deshalb soll zunächst der unsensible Teil begutachtet werden. In dem Gewerbegebiet können die vier Unternehmen ansiedeln und daneben kann trotzdem für eine eventuelle Mobilitätsachse ein Streifen freigehalten werden. Damit wird nichts verhindert, aber für die Unternehmen eine Möglichkeit der Ansiedlung geschaffen, was momentan oberstes Ziel ist. GR Christian Fiel schließt sich dieser Meinung an. Mag. Dr. Siegfried Marent weiß zwar nicht genau, wie er das jetzt hier zu dem Thema eigentlich unterbringen kann, aber er hat sich überlegt - der Ausbau der Infrastruktur hängt grundsätzlich mit dem Ausbau der Liftkapazitäten zusammen. Er bringt vor, dass das Konzept nicht aufgehen wird, wenn weiterhin in der Innerfratte Lifte mit Kapazitätserhöhung gebaut werden, deren Auslastung Tagesgäste erfordert, die wiederum mehr Busse benötigen und anschließend sich die öffentliche Hand überlegen soll, wie man die Zufahrt für so viel Verkehr regeln kann und entsprechendes Geld in die Hand nehmen soll. Auf Nachfrage, ob er gegen die Mobili- 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at tätsachse sei, bekundet er, dass er nichts gegen die Mobilitätsachse habe, aber dass man sich über sein Vorbringen Gedanken machen muss. Seite 5 von 15 DI Reinhard Falch weist darauf hin, dass gemäß Raumplanungsgesetz bei der örtlichen Raumplanung übergemeindliche Interessen zu berücksichtigen sind. Würde die Gemeinde diese übergemeindlichen Interessen - in dem Fall die Mobilitätsachse – ignorieren, müsste eventuell damit gerechnet werden, dass die Landesregierung die Widmung nicht genehmigt. GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA bringt vor, dass es unzufriedenstellend ist, für den Bereich eine Mobilitätsachse zu widmen, wenn man weiß, dass Schruns damit ein Problem bekommt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Widmungsthema unter dem Tagesordnungspunkt 2 behandelt werden wird. Die Änderung des von der Gemeindevertretung Schruns am 14.11.2001 beschlossenen räumlichen Entwicklungskonzepts wird nach Maßgabe des am 19.12.2012 beschlossenen und sodann einen Monat zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegten Entwurfs stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) genehmigt. Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 01/13 Ausweisung einer Verkehrsfläche Straße, einer Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I (BB-1) sowie einer Verkehrsfläche Schienenbahn entlang der L 188 lt. angeschlossener planlicher Darstellung „Reg.Nr. 01/13 ‚SOLL Zustand‘ vom 27.02.2013“ Der Bauamtsleiter erläutert, dass zu dieser Umwidmung die Anhörung zwischen 27.02.2013 und 12.03.2013 erfolgt ist. Mit der Einladung zur Sitzung wurde die Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung versendet. Gestern ging eine Stellungnahme von Susanne und Dietmar Bischof sowie von der Fa. Jäger Bau, vertreten durch RA Dr. Concin, ein. Beide Stellungnahmen wurden einen Tag vor der Sitzung per E-Mail nachträglich den Gemeindevertretern übermittelt. Am heutigen Tag der Sitzung ging hieramts noch von Gerlinde Wall bzw. ihrem Rechtsvertreter Dr. Mayrhofer ein Schreiben ein, welches durch den Bauamtsleiter verlesen wird. Auf Anfrage, ob die Stellungnahmen Bischof und Jäger Bau verlesen werden sollen, bittet DI Karoline Bertle darum, kurz zusammenzufassen. Jäger Bau führt u.a. an, die Umwidmung (im Speziellen die Widmung in Verkehrsfläche Schienenbahn) sei rechtswidrig und stehe nicht im Einklang mit dem REK. DI Reinhard Falch erklärt dazu, dass das REK die maßgeblichen Zielsetzungen der Gemeinde für die räumliche Entwicklung, aber nicht die Detailplanung beinhalten soll. Insofern gibt es keinen Widerspruch zum REK, wie es Dr. Concin in seinem Schreiben anführt. Gemäß der Stellungnahme hat Jäger Bau nichts gegen die Betriebsgebietswidmung einzuwenden, sondern nur gegen die Festlegung der Verkehrsfläche Schienenbahn in dem Bereich. 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster hinterfragt, warum man den Abschnitt jetzt in Schienenbahn widmet und es nicht einfach als Freihaltegebiet belässt. Diesen Vorschlag greift DI Reinhard Falch gerne auf, da es dem Raumplanungsgesetz entspricht, dass verschiedene Möglichkeiten der Raumnutzung offen gehalten werden sollen. Er schlägt aber vor, statt gänzlich auf eine Widmung Schienenbahn zu verzichten, zumindest als politisches Zeichen die Mobilitätsachse kenntlich zu machen. Seite 6 von 15 Der Bauamtsleiter berichtet, dass in mehreren Gesprächen mit verschiedensten Vertretern der Landesregierung, dem Bezirkshauptmann usw. der vorliegende Lösungsvorschlag entstand, der sowohl das Betriebsgebiet ermöglicht als auch diese Mobilitätsachse als überregionalen Planungsgedanken berücksichtigt. Als Zeichen, dass die Gemeinde auch tatsächlich dahinter steht, hatte man sich auf den Vorschlag geeinigt, die Mobilitätsachse in dem Bereich als Schienenbahn zu widmen. Es liege am Ende allerdings bei der Gemeinde, wie sie mit dem Bereich Schienenbahn umgeht. Allerdings hatte schon derzeit DI Ulrich Grasmugg von der Abteilung Raumplanung mitgeteilt, dass er die Widmung der Mobilitätsachse als losgelösten Abschnitt nicht genehmigen wird. Auch DI Reinhard Falch bestätigt, dass raumplanungsfachlich diese Widmung nicht zu empfehlen ist und dass aus seiner Sicht eine Ersichtlichmachung ausreichend wäre. Die Flächenwidmung bliebe somit in dem Bereich unverändert, aber die Mobilitätsachse würde zumindest ersichtlich gemacht. Bezüglich der vorgeschlagenen Verkehrsfläche Straße erklärt der Bauamtsleiter, dass vom Land die Vorgabe gekommen ist, dass ein Streifen für eine eventuell später notwendig werdende Abbiegespur über die gesamte Länge des Betriebsgebietes freigehalten werden sollte, weshalb die dargestellte Erweiterung der Straßenwidmung vorgenommen wird. Die Straße selbst wird derzeit jedoch nicht verbreitert. Die Umwidmung der im vorliegenden Plan „Reg.Nr. 01/13 ‚SOLL Zustand‘ vom 27.02.2013“ violett dargestellten Fläche in Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I sowie der gelb dargestellten Fläche entlang der L 188 in Verkehrsfläche Straße wird einstimmig beschlossen. Des Weiteren wird entgegen des vorliegenden Planes die der Ill zugewendete ebenfalls gelb dargestellte Fläche nicht umgewidmet, sondern als Freifläche Freihaltegebiet belassen. Dieser Bereich wird jedoch als Verkehrsfläche Schienenbahn ersichtlich gemacht. Der Vorsitzende bedankt sich bei DI Reinhard Falch für sein Kommen und die Informationen und wünscht ihm eine gute Heimfahrt. Zu 3. Vorstellung des Aufgabenbereichs, der Struktur und der finanziellen Situation des Standes Montafon 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Standesrepräsentanten Bgm. Rudi Lerch, den Standessekretär Mag. Ing. Bernhard Maier sowie den Betriebsleiter des Forstfonds DI Hubert Malin. Seite 7 von 15 Standesrepräsentant Bgm. Rudi Lerch bedankt sich für die Einladung und erwähnt, dass bereits in 2 Gemeinden, in Tschagguns und in Gaschurn, ähnliche Informationsveranstaltungen stattgefunden haben. Am Beginn seiner Ausführungen gibt er einen kurzen Überblick über die Organisation und die drei Bereiche, es sind dies der politische Stand, der Forstfonds und der Abwasserverband. Die rechtlichen Grundlagen sind beim Forstfonds das Gemeindegutgesetz, beim Abwasserverband das Wasserrechtsgesetz und beim politischen Stand die Regelungen im Gemeindegesetz über Gemeindeverbände. Der Stand ist Mehrheitsgesellschafter des Montafon Tourismus sowie der MBS. Der Standesrepräsentant übt die Vertretung nach außen aus, der Standessekretär ist der Leiter des Inneren Dienstes, Betriebsleiter des Abwasserverbandes ist Oswald Hepperger. Ihnen obliegt es, den Beschlüssen und Aufträgen der Gremien nachzukommen. Insgesamt sind rd. 40 Personen angestellt. Sodann informiert er über die aktuell anstehenden größeren Aufgaben wie die Vertragsabschlüsse betr. das „Montafon Haus“, die Kreuzjochbahn sowie Alptobelbahn. Im Anschluss daran präsentiert der Standessekretär verschiedene Zahlen und Fakten betreffend den politischen Stand und den Forstfonds. Beginnend mit dem politischen Stand erläutert er die Organisationsstruktur, die Aufgabenbereiche und hält einen kurzen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte und die Bedeutung des Standes im Tal. Die Standesvertretung besteht aus den Bürgermeistern der Montafoner Gemeinden, die, wie er es bezeichnet, ein rückgelagertes Feld haben, und zwar die jeweiligen Gemeindevertretungen. Die Verwaltung des politischen Standes nimmt auch Aufgaben im Zusammenhang mit dem Forstfonds und der ARA wahr und ist zudem Dienst- und Servicestelle des politischen Standes, der Bücherei, der Museen und des ÖPNV. Letzterer wird über die MBS abgewickelt, der politische Stand agiert für diese Zwecke als Gemeindeverband, der für die Bestellung und Abwicklung zuständig ist. Anhand einer Tabelle informiert er über die Standesumlage sowie die Einnahmen und Ausgaben und die Zahlen des Voranschlags 2013. DI Hubert Malin, der als Betriebsleiter des Forstfonds für den Waldbestand zuständig ist, lädt eingangs seiner Ausführungen die Gemeindevertretung im kommenden Frühjahr zu einer Besichtigung/Führung in der Natur ein. Er umschreibt sein Aufgabenfeld und freut sich, sagen zu können, dass der Forstbetrieb gut aufgestellt ist, was durch ein überaus reges Interesse aus anderen Regionen bestätigt wird. Er stellt seinen Betrieb vor und gibt die Mitarbeiterzahl, das Ausmaß der Waldungen, deren Zusammensetzung und andere wesentliche Fakten, die größten Einnahmen- und Ausgabenpositionen sowie die Dimensionen im Vergleich zu anderen Forstbetrieben bekannt. Der von ihm erstellte Maßnahmenkatalog läuft seit dem Jahre 1987. Im Montafon gibt es im Wesentlichen drei Arten von Belastungen auf dem Standeswald, das Weiderecht, das Holzbezugsrecht als Personalrecht und ein Realrecht für eingeforstete Objekte. 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at In der anschließenden Diskussionsrunde werden Fragen zur Höhe und Verrechnung der Standesumlage beantwortet und festgehalten, dass die neu zur Errichtung gelangende Schanzenanlage separat verumlagt werden wird. Die Aufteilung der Standesumlage erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel, die Stimmenverteilung ist hingegen nicht nach Gemeindegröße gestaffelt, sondern es kommt jeder Gemeinde eine Stimme zu. In der weiteren Diskussion geht eine Wortmeldung dahin, dass im politischen Stand Demokratiedefizite gesehen werden und hier eine gesetzliche Regelung getroffen werden sollte. Das mehrmals jährlich erscheinende Publikationsmedium „Montafoner STANDpunkt“ wird als entbehrlich angesehen, und es wird die Erwartung ausgesprochen, dass der Stand gegenüber dem Land die Interessen des Tales konsequenter vertritt, zumal das Montafon im Landtag nicht oder nur untergeordnet vertreten ist. Die zur Verfügung stehenden Gelder des Talschaftsfonds werden derzeit entsprechend veranlagt und können bei einstimmigen Entscheidungen für Talschaftsprojekte verwendet werden. Hier der Appell an die Verantwortlichen im Stand, dass diese Gelder für Projekte, die einen nachhaltigen Nutzen für die Gemeinden bringen wie beispielsweise Großprojekte im Bereich des Wintersports, eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass die Wertschöpfung durch die Seilbahnen wichtig ist und auch der Stand davon profitiert, weshalb ein kooperatives Vorgehen zum Nutzen aller ist. Weitere Wortmeldungen beziehen sich auf die Verkehrssituation im Tal und die Haltung des Standes dazu sowie die Notwendigkeit zusätzlicher Hotelbetten. Seite 8 von 15 Die Präsentationen werden zur Kenntnis genommen, und es bedankt sich der Vorsitzende bei den Vertretern des Standes Montafon für ihr Kommen und ihre Ausführungen. Zu 4. Mitteilungen des Vorsitzenden • Eine frühere Anfrage von Ing. Wernfried Geiger zur Einleitungstemperatur von Abwässern in die Kanalisation wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass sich diese Regelung auf Industrie- und größere Gewerbebetriebe bezieht. Abwässer einer normalen Waschmaschine beispielsweise werden bei Erreichen des Sammelkanals die vorgeschriebene Höchsttemperatur nicht überschreiten. • Die Grünmüllmanipulation gestaltet sich im Bauhof etwas einfacher, weshalb angestrebt wird, die dortigen Flächen zu vergrößern. • Die Kehrmaschine ist angesichts des strengen Winters und der vermehrten Kiesanstelle Salzstreuung konstant im Einsatz und wird auch an Private vermietet. • Seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung wird derzeit die Ausarbeitung eines Schutzprojektes für den Tobelweg untersucht. • Die verantwortlichen Personen für die EYOF halten sich seit gestern im Montafon auf, und es war auch die neue Landesrätin anwesend. 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 5. Seite 9 von 15 Umlegung der Silvrettastraße im Zuge der Sanierung des Löwenhotels a) Genehmigung der Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH betr. Grundabtretung Seitens der Hotel Löwen Schruns GmbH ist geplant, mit 8. April 2013 mit den Umbau- und Sanierungsarbeiten beim Löwenhotel zu beginnen. Einerseits werden für die Bauabwicklung entsprechende Lager- und Manipulationsflächen benötigt, andererseits ist eine Veränderung des Zugangs-/Zufahrtsbereiches mit Verbreiterung der Vorfahrt vorgesehen, was eine Umlegung der Silvrettastraße in Richtung St. Josefsheim mit den im Plan dargestellten Grundtäuschen bedingt. Der Vorsitzende informiert kurz über die vorgesehenen Baumaßnahmen sowie die Neugestaltung der Straße und die notwendigen Grundinanspruchnahmen. Wie er ausführt, ist die Umlegung in diesem Bereich vom Löwenhotel zu finanzieren, ausgenommen die Kosten für die Kanal- und Wasserleitungsverlegung, die Entwässerung und die Verlegung von Lehrrohren für Beleuchtung, wobei die Kosten für das Löwenhotel mit € 130.000, 00 gedeckelt werden sollen. Was die bauliche Seite anbetrifft, werden im Zuge der Umlegung der Silvrettastraße auch Leitungen und dgl. neu zu verlegen sein, was eine Erstreckung dieser Maßnahmen auf einen längeren Abschnitt zweckmäßig erscheinen lässt, und er verweist auf die vorliegende Kostenaufstellung von Gerald Vonbank, die eine Aufteilung in vier Abschnitte vorsieht. Der vierte und letzte Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde in bisherigen Diskussionen aus finanziellen Gründen bereits abgesagt. Auch der dritte Abschnitt wird etwas in Frage gestellt, sodass derzeit die Abschnitte 1 und 2 weiter verfolgt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten bis Beginn der Sommersaison mehr oder weniger abgeschlossen sind und die Straßensperren aufgehoben werden können. Sodann wird der im Entwurf vorliegende Tauschvertrag, der den Anwesenden mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung bereits übermittelt worden ist, durchbesprochen. GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA informiert über die Ergebnisse der in seiner Fraktion geführten Beratung und spricht dabei auch das Thema Finanzoptimierung an. Wenn der Abschnitt 1 tatsächlich wie vorgesehen zur Ausführung gelangt, wird das Straßenbudget völlig aufgebraucht, und es stehen heuer keine Mittel mehr für andere Straßensanierungen zur Verfügung. Auch wenn nur der Abschnitt 2 (Umlegung) zur Ausführung gelangen würde, fallen für die Gemeinde Kosten an, weshalb sein Vorschlag wäre, dass von der Gemeinde aus nichts unternommen wird und die gesamten Kosten für die Umlegung vom Löwen zu tragen sind. Ansonsten kann er dem Tauschvertrag bis auf die Deckelung der Kosten und damit Ausschluss eines Kostenrisikos grundsätzlich zustimmen. GR Christian Fiel erkundigt sich über die Abweichungen zwischen der von Gerald Vonbank erstellten Kostenaufstellungsübersicht und der Detailaufstellung. Für Ing. Wernfried Geiger ist das Ganze schon eine „ausgemachte“ Sache, da dies in der Märzausgabe von „Aus Schruns“ bereits öffentlich bekannt gegeben worden ist. Weiters spricht er sich gegen die im Vertragsentwurf angeführte Kostendeckelung zugunsten des Löwenhotels aus. Unter 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at dem Punkt „Rechtswirksamkeit“ ist wie er kritisch anmerkt angeführt, dass die Zustimmung der Gemeindevertretung zum Abtausch der Trennfläche 1 und Aufhebung des Gemeingebrauchs an dieser hierfür Voraussetzung ist, womit die Einfahrt in den Prof. Tschohl Weg vom Löwen unterbunden werden könnte. Aus den planlichen Unterlagen entnehme er, dass es dem Löwenhotel nicht um eine Verschönerung des Einfahrtsbereichs, sondern um Parkplätze für Omnibusse geht. Zu seinen Ausführungen bezüglich des Abtauschs der Trennfläche 1 und Aufhebung des Gemeingebrauchs an dieser wird klargestellt, dass der von M+G Ingenieure erstellte Plan erst nachträglich vorgelegt worden ist und die Teilflächenbezeichnung anders als im ursprünglichen Vertragsentwurf eingetragen wurde, was in den rückseitigen Verweisen noch nicht berücksichtigt ist. Die Auflassung des Gemeingebrauchs ist demnach an der an das Löwenhotel abzutretenden Teilfläche II vorzunehmen, und es ist der Vertragsentwurf diesbezüglich noch anzupassen. Für den Antrag von Ing. Wernfried Geiger auf sofortige Abstimmung stimmen lediglich drei Personen, und es gilt dieser somit als abgelehnt. In weiterer Beratung wird der Anschluss an die Fernwärme angesprochen, der neben dem Argument, dass eine spätere Sanierung und die damit nochmals verbundenen Straßensperren eine Beeinträchtigung für die Straßennutzer darstellen und auch aus touristischer Sicht abzulehnen sind, ebenfalls für die gleichzeitige Ausführung des Abschnitts 1 spricht. Emil Fitsch schließt sich den diesbezüglichen Wortmeldungen an und regt an, dass die vorgesehene Haltestelle auf der Seite des Löwenhotels überdacht wird. Wie der Vorsitzende dazu ausführt, war dies ursprünglich so angedacht, allerdings wurde dieser Punkt aufgrund mangelnder Einsehbarkeit bei der Einfahrt vom Prof. Tschohl Weg wieder herausgenommen. Inwieweit die Anbringung lediglich eines Flugdaches – eventuell direkt an der Mauer - technisch möglich und verkehrstechnisch unbedenklich wäre, wird noch geprüft werden. Angemerkt wird auch, dass der Zebrastreifen zu nah an der Bushaltestelle situiert ist. Seite 10 von 15 Für Mag. Siegfried Neyer hat die Kostendeckelung auf jeden Fall zu entfallen, wobei dann auch das Löwenhotel an einer möglichst kostengünstigen Lösung interessiert sein wird. Weiters erscheinen ihm die für den Abschnitt 1 angegebenen Kosten im Vergleich zur Batloggstraße enorm hoch. Möglicherweise würden das Abfräsen von Asphalt und die Neuaufbringung eines Belags genügen, wobei dann allerdings wie der Vorsitzende vermerkt die Leitungen nicht erneuert werden könnten. Dipl.Ing. Karoline Bertle regt an, dass über die jeweiligen Bauabschnitte gesondert abgestimmt wird. Richard Durig frägt an, ob nicht vor Inangriffnahme irgendwelcher Arbeiten im Abschnitt 1 die Ergebnisse des Masterplanes abgewartet werden müssten, um zu wissen, was sich für diesen Bereich überhaupt ergibt. Mag. Dr. Siegfried Marent spricht nochmals die hohen Kosten für die Gemeinde an und hinterfragt, ob dieser Ausbau aus Sicht der Gemeinde unbedingt notwendig ist. Außerdem ist für ihn die „Verklammerung“ dieses Vertrages mit dem anschließend zu behandelnden Vertrag völlig unverständlich, da beides vom Löwenhotel gewünscht wird, und er spricht sich für eine Vertagung aus. Vor der Abstimmung hält Dipl.-Ing. Karoline Bertle nochmals fest, dass zum einen die Deckelung und zum anderen die Bindung mit dem zweiten Vertrag (Punkt VI b) 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at herausgenommen werden müsste. Zu letzterem wird auf die mit Dr. Kocher, Fa. Liebherr, geführte Korrespondenz verwiesen, wonach zur Vermeidung einer „Deadlock-Situation“ diese Klausel nicht in diesem Vertrag, sondern im anderen Vertrag herausgenommen werden sollte, wobei allerdings doch außerhalb des Vertrages festgehalten werden müsste, dass beide Verträge abzuschließen sind. Seite 11 von 15 Der Abschluss des im Entwurf vorliegenden Tauschvertrages wird mit der Maßgabe, dass die Kostendeckelung herausgenommen wird, stimmenmehrheitlich (8 Gegenstimmen: GR Christian Fiel, Mag. Siegfried Neyer, DI Karoline Bertle, Dietmar Tschohl, Franz Bitschnau, Hubert Ganahl, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) genehmigt. b) Baubeschluss GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster schließt sich der Meinung von Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz, an, dass mit der Beschlussfassung bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Ausschreibung zugewartet werden soll. Weiters müssen diese Ausgaben im Budget untergebracht werden können. Dem Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent) zugestimmt. Zu 6. Genehmigung der Vereinbarung über den Erwerb von Teilflächen der GST-NR 191/1 und 190 in EZ 450 von der Hotel Löwen Schruns Gesellschaft mbH, die Einräumung von Dienstbarkeitsrechten und die Abtretung von Nutzungsrechten Festgestellt wird, dass dieser Vertrag der Gemeindevertretung bereits schon einmal vorgelegt und beschlossen worden ist, allerdings haben sich in der Zwischenzeit einige Änderungen – auch was die Flächen anbetrifft - ergeben. Auf den mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Vereinbarungsentwurf, in dem die Änderungen farblich anders dargestellt sind, wird verwiesen. Im Wesentlichen sind die Parkplätze entlang der Silvrettastraße herausgenommen worden, da deren Ausführung technische Probleme im Zusammenhang mit der Verlegung des Fußweges bereiten würde. Es wird daher versucht werden, direkt beim Haus des Gastes einen bis zwei zusätzliche Parkplätze einzurichten. In der stattfindenden Beratung wird die Frage aufgeworfen, ob die Gemeinde für allfällige Schäden, die durch die baulichen Maßnahmen (z.B. Pavillon) oder aufgrund der Bepflanzung an der Decke des darunterliegenden Gebäudekomplexes entstanden sind, einstehen muss, und es wird auch in Anbetracht, dass die diesbezüglich ursprünglich enthaltene Gewährleistungsklausel seitens des Löwenhotels wieder her- 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ausgestrichen worden ist, mehrfach die Meinung vertreten, dass auf jeden Fall ein Passus aufgenommen werden müsste, wonach diesbezüglich keine Haftung oder Gewährleistung übernommen wird. Etwas anderes sind die Kosten für die bevorstehende Sanierung der Tiefgarage sowie im Folgejahr des gesamten dortigen Gebäudekomplexes, an denen sich die Gemeinde aufgrund ihres Nutzungsrechtes an der Tiefgarage wohl anteilig beteiligen müssen wird. Hinsichtlich der Kostentragung wird klargestellt, dass es in diesem Vertrag um die Abtretung von Grundflächen an die Gemeinde und Einräumung von Dienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde geht, was eine Vermessung und die Erstellung einer grundbuchsfähigen Urkunde bedingt, und deshalb seitens des Löwenhotels argumentiert worden ist, dass auch die diesbezüglichen Kosten von der Gemeinde zu tragen sind. Ob der Abgang hinter dem Pavillon tatsächlich erstellt werden wird, wird sich weisen, jedenfalls soll mit diesem Vertrag die rechtliche Möglichkeit eingeräumt werden. Die Anregung, einen Passus aufzunehmen, dass der allfällige Abtrag des Pavillons auf Kosten des Löwenhotels vorzunehmen ist, wird aufgenommen. Seite 12 von 15 Die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt wird zur Abklärung der angesprochenen Punkte einstimmig vertagt. Zu 7. Dienstbarkeitsrechtseinräumung a) Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes des uneingeschränkten Geh- und Fahrweges mit Fahrzeugen aller Art Der Vorsitzende erinnert an die Beratung in der letzten Gemeindevertretungssitzung und fasst den Sachverhalt nochmals kurz zusammen. Sodann wird das Schreiben von Mag. Elmar Girardi vom 13.03.2013 verlesen. In diesem erklärt er sich als Eigentümer des GST-NR 254/4 bereit, der Bauparzelle GST-NR .204 (Wohnhaus Josefa Marent bzw. deren Rechtsnachfolgern) ein Wegerecht über sein Grundstück auf einer Breite von 3, 0 m gemäß beiliegendem Lageplan zur Erschließung des bestehenden Wohnhauses (bzw. max. 2 – 3 neu zu errichtenden Wohnungen auf der bestehenden Bauparzelle GST-NR .204) einzuräumen. Dies vorbehaltlich einer wirtschaftlichen Einigung betreffend Grundinanspruchnahme und Investitionskosten des neu zu errichtenden Weges. Diese Erklärung wird allgemein als ausreichend erachtet. Allerdings spricht sich DI Karoline Bertle gegen die Einräumung eines unbeschränkten Geh- und Fahrrechtes für die derzeit noch als Freifläche gewidmeten Grundstücke aus. Die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes des uneingeschränkten Geh- und Fahrweges mit Fahrzeugen aller Art über GST-NR 3172 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) zu Gunsten der GST-NR 209, 211, 215/1, 215/2, 219/1, 219/2, 254/3, 254/2, 254/4 und zu Gunsten der darauf zu errichtenden Gebäulichkeiten wird stim- 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at menmehrheitlich (3 Gegenstimmen: DI Karoline Bertle, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) beschlossen. Seite 13 von 15 b) Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes des Geh- und Fahrweges zur land- und forstwirtschaftlichen Bringung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art Die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes des Geh- und Fahrweges zur land- und forstwirtschaftlichen Bringung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art über GST-NR 3172 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaften GST-NR 218 und 220 in EZ 331 und der Liegenschaften GST-NR 219/1 und 219/2 in EZ 10 wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent) beschlossen. Zu 8. Grundsatzbeschluss über die Einsetzung eines Gestaltungsbeirates Im Zuge der Umsetzung verschiedener baulicher Maßnahmen im Ortskern ist die Einsetzung eines Gestaltungsbeirates zur Diskussion gestellt worden. Die stellvertretende Obfrau DI Karoline Bertle informiert über die im Bau- und Raumordnungsausschuss diesbezüglich geführte Beratung und erläutert kurz die vorgeschlagene Vorgehensweise, wonach ein Beirat aus drei Architekten, welche weder ortsansässig noch am lokalen Baugeschehen beteiligt sind, zur gestalterischen Beurteilung von gewissen sensiblen Bauvorhaben eingesetzt werden soll. Dadurch soll ein unabhängiges Sachverständigenorgan garantiert werden, das möglichst transparent den Auftrag zu erfüllen hat, schlechte Planungen und örtliche Fehlentwicklungen zu verhindern und bessere Planungen zu fördern. Offen ist noch, welche Architekten damit betraut werden sollen. Die Kosten wären von der Gemeinde zu tragen, wobei die Kosten pro Projekt bei rd. € 1.000.00, liegen würden. Eines der ersten Bauvorhaben, das dem Gestaltungsbeirat in einer Art Probedurchlauf zur Beurteilung vorgelegt werden könnte, wäre das „Büsch-Haus“. Die Einsetzung eines Gestaltungsbeirates zur Beurteilung von sensiblen Bauvorhaben im Hinblick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes (§ 17 Vlbg. BauG) wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Richard Durig, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) beschlossen. Zu 9. Maßnahmen zur Optimierung der finanziellen Situation der Marktgemeinde Schruns GR DI (FH) Jürgen Kuster erläutert den über Anregung des Gemeindevorstandes mit Mag. Marco Fehr und Dr. Gerold Mathis abgestimmten Vorschlag für einen grundsätzlichen Beschluss zum Projekt Finanzoptimierung sowie die diesbezügliche 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Aktivitätenliste. Auf dieser sind die Maßnahmen und die hierfür verantwortlichen Personen angeführt, und es sollte diese, nachdem die einzelnen Maßnahmen zur Optimierung der finanziellen Situation durch den Gemeindevorstand laufend erfasst und gegebenenfalls an Verantwortliche/Ausschüsse zur Bearbeitung übergeben worden sind, in jeder Gemeindevertretungssitzung präsentiert und geschaut werden, wo man gerade steht. Zum Teil betrifft dies Angelegenheiten, die die Gemeinde ohne Beiziehung externer Berater selbst erledigen kann. Für verschiedene Belange wie beispielsweise Optimierung der Verwaltung und Vergleich mit anderen Gemeinden wird allerdings ein Spezialist beigezogen werden müssen. Konkret sollte aber immer die Gemeindevertretung punktuell entscheiden, ob mit oder ohne externe Unterstützung gearbeitet werden soll. Die Empfehlung von Mag. Marco Fehr ging dahin, dass die Gemeindevertretung eine Zielvereinbarung beschließt, um die Richtung, in die man gehen möchte, vorzugeben. Für Mag. Dr. Siegfried Marent entsteht der Eindruck, dass dies einer rein betriebswirtschaftlichen Denkweise entspricht, die auf Gemeindeebene, was auch die Erfahrung gezeigt hat, in dieser Form nicht praktiziert werden kann. Wie festgehalten wird, handelt es sich hier jedoch nur um generelle Zielsetzungen. Seite 14 von 15 Der Antrag über Maßnahmen zur Optimierung der finanziellen Situation der Marktgemeinde Schruns, der zur Beschlussfassung steht, lautet wie folgt: 1. Ziel der Gemeindevertretung Schruns ist es, ab dem Jahr 2014 einen ausgeglichen Haushalt zu beschließen. Das heißt, ab dem Jahr 2014 wird die Gemeinde Schruns keine neuen Schulden mehr machen. Alle kommunalen Entscheidungen sind vor dem Hintergrund obiger Zielsetzung zu betrachten. 2. Parallel dazu werden laufend gezielte Maßnahmen zur Einnahmensteigerung gesetzt und gleichzeitig die Ausgabensituation optimiert. 3. Die Gemeindevertretung Schruns legt ein klares Bekenntnis zum Schuldenabbau ab und definiert eine Schuldenobergrenze bei max. 100 % der lfd. Einnahmen. Die Gesamtschulden der Gemeinde dürfen die lfd. Einnahmen nicht übersteigen. Derzeit liegt der Schuldenstand bei ca. 121 %. Ziel ist es, diese Schuldenobergrenze von dzt. 121 % bis zum Jahr 2025 auf 100 % zu senken. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Zu 10. Unter „Allfälliges“ erwähnt Franz Bitschnau die wiederum aufgetretenen Probleme mit den Quietschgeräuschen der Bahn im Bereich Heller. Über Anfrage von Mag. Dr. Siegfried Marent, ob die Finanzierungslücke bezüglich „EYOF“ geschlossen ist, antwortet der Vorsitzende, dass hier bereits weitere Gespräche anberaumt worden sind und ein entsprechender Kostenaufteilungsschlüssel gesucht und andere Möglichkeiten besprochen werden. 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 15 von 15 Gegen die Verhandlungsschrift über die 28. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.02.2013 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 01:10 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 29. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 13.03.2013