20121018_GVE025

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:26
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2012-10-18
Erscheinungsdatum 2012-10-18
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-209 oswald.huber@schruns.at Schruns, 19. Oktober 2012 Zl. 004-2/2012 Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 18. Oktober 2012 um 20.15 Uhr im Speisesaal der Mittelschule Schruns-Dorf stattgefundene 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Astrid Robe GR Mag. Elisabeth Trippolt Bernhard Schrottenbaum Peter Vergud Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Vonier Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier Richard Durig Betr.oec. Herbert Tschofen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Martin Oberhammer, Silvretta Montafon (zu Top 1) DI Andreas Pfeifer, Bauamtsleiter (zu Top 2) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 12 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 12 Entschuldigt abwesend: Bernd Steiner, Richard Durig und Franz Bitschnau Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 GG beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand/Gegenstände zu behandeln: • Dienstbarkeitsrechtsvereinbarung bezüglich der Errichtung, der Benützung, des Erhalts und des Zugangs zu den Wasserbauanlagen auf GST-NR 2262 und 2263 (Top 9) – einstimmig • Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) (Top 10) – stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent) Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Beschneiungsanlage Schruns/Kapell, Vorstellung durch DI Martin Oberhammer, Silvretta Montafon 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 06/12: Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1036/4 (Walser Andrea), 1054/1 (Walser Martin) und 1055/4 (Erhard Monika) von Baufläche Wohngebiet in Verkehrsfläche Straße sowie Teilflächen der GST-NR 1070/1 (Engstler Florian, David und Claudia) und 1067/1 (Mag. Dr. Siegfried Marent) von Verkehrsfläche Straße in Baufläche Wohngebiet b) Reg.Nr. 09/11 Umwidmungsantrag Dr. Rainer Welte betr. GST-NR 3132/7 (Kapellerweg 5) auf Umwidmung von FF bzw. FL in BW-Fa bzw. BW-Fn 3. Bau- und Investitionsplan der Marktgemeinde Schruns, Erschließung des Gebiets Bargusweg / Dörfle 4. Konvertierung der Schweizer Franken Kredite in Euro, Ermächtigung des Gemeindevorstandes zur Entscheidung 5. Adler Beherbergungs GmbH (FN 377852s), Elisabeth Dönz und Armella Galvagne-Montibeller: Bewilligung der Errichtung und Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen gem. § 16 Abs. 1 RPG im „Alten Adler“ (GST-NR .75/1) – Berichtigung 6. Ankauf einer Teilfläche des GST-NR 2262 im Bereich der Quellfassung Limatquelle 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 12 7. Mitteilungen des Vorsitzenden 8. Kurzberichte der Ausschussobleute 9. Dienstbarkeitsrechtsvereinbarung bezüglich der Errichtung, der Benützung, des Erhalts und des Zugangs zu den Wasserbauanlagen auf GST-NR 2262 und 2263 10. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) 11. Allfälliges Zu 1. Beschneiungsanlage Schruns/Kapell Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt recht herzlich DI Martin Oberhammer, der bei der Silvretta Montafon Bergbahnen AG für Bahn- und sonstige Bauten zuständig ist, und ersucht ihn um Information über die neue Beschneiungsanlage in Schruns. Er beginnt mit einer vom Forschungsinstitut alpS erarbeiteten Studie über die Klimaauswirkungen auf den Schnee und damit zusammenhängend auf die Schigebiete. Unser Schigebiet liegt relativ hoch und hat diesbezüglich gegenüber anderen Schigebieten in Vorarlberg, was die Schneesituation anbetrifft, einen Vorteil. Auf einer Folie stellt er die Wahrscheinlichkeit der Befahrbarkeit eines Schigebietes auf 800 m Seehöhe mit der heutigen Schneileistung im Vergleich mit stark erhöhter Schneileistung grafisch dar. Der Beschneiungsmasterplan der Silvretta Montafon sieht eine 100%ige Beschneiung aller Pisten unter 2.000 m und eine 100%ige Beschneiung der Pisten über 2.000 m im Kernangebot vor. Das Beschneiungsprojekt Schruns-Kropfen umfasst zwei Ausbauetappen, wobei die erste Ausbaustufe bereits im Laufen ist und die zweite im nächsten Jahr in Angriff genommen werden soll. Dieses Projekt bildet die Basis für die Durchführung des SBX-Weltcups, ermöglicht eine Verkürzung der Einschneizeit im gesamten Schigebiet und bringt eine schlagkräftige Beschneiung für die Talabfahrt. Gleichzeitig ist damit auch die „Schwarzseeproblematik“ gelöst, da dieses Projekt die Basis für den weiteren Ausbau der Beschneiungsanlage bildet. Sodann zeigt er den Baufortschritt auf und zeigt Fotos von der Pumpstation und vom Feldleitungsbau und informiert über den Zeitplan der Ausbaustufe 1 und Inbetriebnahme im Jahr 2012. Für den „Handbetrieb“ wird eine Fertigstellung bis 02.11.2012 angestrebt. Nach Beantwortung verschiedener Fragen verabschiedet sich DI Martin Oberhammer, und es erläutert im Anschluss daran GR DI (FH) Jürgen Kuster die Planung eines Bike-Trails am Hochjoch durch eine Arbeitsgruppe und die stattgefundene Besichtigung in Lech. 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 4 von 12 Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 06/12: DI Andreas Pfeifer, der als Sachbearbeiter zur gegenständlichen Sitzung eingeladen worden ist, informiert über die Ergebnisse des durchgeführten Verfahrens und der Beratung im Bau- und Raumordnungsausschuss. Ausgelöst wurde dieses Umwidmungsverfahren durch einen Bauantrag von Engstler Florian, der die Errichtung eines Carports im Kreuzungsbereich Flurstraße-Räterweg plant. Diesem Vorhaben steht jedoch die derzeitige Verkehrsflächenwidmung, die u.a. über das Baugrundstück verläuft, entgegen. Wie DI Andreas Pfeifer ausführt, handelt es sich hier im Grunde genommen um eine Widmungskorrektur, da derzeit die Verkehrsfläche nicht mit der tatsächlichen Straßenführung übereinstimmt. Vorgesehen ist die Verschiebung der Widmung in den Bereich des jetzigen Räterweges sowie eine Verbreiterung der Widmungsbreite von derzeit 4, 5 m auf 5, 0 m. Diese Breite ist Voraussetzung für einen Begegnungsverkehr. Im Rahmen der Anhörung sind seitens der betroffenen Grundeigentümer fast nur negative Stellungnahmen – die Stellungnahmen wurden mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung allen Mandataren übermittelt - eingebracht worden, was insofern verständlich ist, als nunmehr auch andere Grundeigentümer von der Verkehrsflächenwidmung betroffen sind (Singer, Walser, Erhard, …), wobei festzuhalten ist, dass in diesem Bereich bereits jetzt schon ein Weg besteht. Aber auch die Eigentümer von Grundstücken auf der gegenüberliegenden Straßenseite haben sich dagegen ausgesprochen, obwohl die Verkehrsflächenwidmung in diesem Bereich etwas zurückgenommen wird. Über Anfrage wird nochmals festgehalten, dass die jetzige Straßenbreite 3, 5 m beträgt und die Verkehrsflächenwidmung 4, 5 m breit ist. Mag. Dr. Siegfried Marent verweist darauf, dass es sich beim Räterweg um eine reine Privatstraße handelt und eigentlich widmungsmäßig nicht gesondert ausgewiesen werden sollte. Er ist für eine gänzliche Aufhebung der Verkehrsflächenwidmung, zumal keine Verbindungsstraße besteht und sich auch die Grundeigentümer gegen eine solche Widmung aussprechen. Auch Probleme mit der Schneeräumung führt er an. Demgegenüber ist für DI Andreas Pfeifer eine solche Rückwidmung raumordnungsfachlich nicht nachvollziehbar. Auch die von Mag. Dr. Siegfried Marent allenfalls vorgeschlagene Zurücknahme der Widmungsbreite auf 3 – 3, 5 m ist für ihn fachlich nicht begründbar, und er erinnert an die anlässlich der generellen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahre 2002 vorgenommenen zukunftsweisenden Verkehrsflächenwidmungen. Allerdings ist hier der Verlauf unrichtig dargestellt, weshalb eine Korrektur notwendig ist. In weiterer Diskussion wird die mögliche Entwicklung dieses Gebietes aufgezeigt, wobei dies schlussendlich natürlich immer im Entscheidungsbereich der jeweiligen Grundeigentümer liegt. Ein größeres Wohnbauprojekt würde jedoch mitunter einen Begeg- 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at nungsverkehr voraussetzen. Ob Ausweichen oder eine Einbahnregelung ausreichen werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden und wird von der hinkünftigen Entwicklung dieses Gebietes abhängen. Ein Vorschlag geht dahin, die jetzige Widmungsbreite zu belassen und lediglich eine Anpassung an den tatsächlichen Straßenverlauf vorzunehmen. In weiteren Wortmeldungen wird betont, dass bei der Raumplanung an die zukünftige Entwicklung gedacht werden muss, und es werden verschiedene Beispiele angeführt. Seite 5 von 12 Abschließend wird die Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1036/4 (Walser Andrea), 1054/1 (Walser Martin) und 1055/4 (Erhard Monika) von Baufläche Wohngebiet in Verkehrsfläche Straße sowie Teilflächen der GST-NR 1070/1 (Engstler Florian, David und Claudia) und 1067/1 (Mag. Dr. Siegfried Marent) von Verkehrsfläche Straße in Baufläche Wohngebiet stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) mit der Maßgabe beschlossen, dass die Widmung „Verkehrsfläche Straße“ dem tatsächlichen Verlauf der Straße in der Natur angepasst und mit einer Breite von 4, 5 m, gemessen vom nordwestlichen Straßenrand, festgelegt wird. b) Reg.Nr. 09/11: Im ursprünglichen Flächenwidmungsplan wurde das dortige Gebiet als Wald ausgewiesen. Im Jahre 2002 erfolgte eine Widmungsänderung dahingehend, dass diese Widmung auf den tatsächlichen Baumbestand zurückgenommen und die Restflächen in FL umgewidmet wurden. Dabei wurde allerdings das Grundstück, auf dem sich das Maisäßobjekt Kapellerweg 5 befindet, übersehen und die ursprüngliche Widmung beibehalten, was heuer bereits korrigiert worden ist. Im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan ist somit auch dieses als FL ausgewiesen. Nunmehr liegt ein Antrag von Dr. Rainer Welte, der verschiedene Umbauten bei seinem Maisäß plant, auf Umwidmung in BW-Fa bzw. BW-Fn vor, den er im Wesentlichen damit begründet, dass die seinerzeitige Baubewilligung für ein „Wochenendhaus“, also für eine Ferienwohnung, erteilt worden ist und somit ein Anrecht auf eine entsprechende Widmung besteht. Nach dem Planungsgespräch hat er aufgrund der Mitteilung des Bürgermeisters, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen, eine Befassung der Gemeindevertretung beantragt und vorher noch die Einholung einer Stellungnahme des unabhängigen Sachverständigenrates beantragt. Der Vorsitzende informiert über die Ergebnisse des durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere über die ablehnende Stellungnahme des USR und der Forstbehörde, die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung allen Mandataren zugegangen sind. Dementsprechend wird die beantragte Widmung raumplanungsfachlich als unrichtig angesehen. In diesem Zusammenhang wird auf die bisherigen Beratungen der im Rahmen der Raumentwicklung Montafon mit der Maisäßproblematik befassten Arbeitsgruppe verwiesen. Wenn eine rechtmäßige Nutzung im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan steht, kommen die Bestimmungen der Bestandsregelung zum Tragen, auf die, wie auch auf die feh- 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at lende kanaltechnische Erschließung, in der weiteren Beratung näher eingegangen wird. Seite 6 von 12 Hinsichtlich des von Dr. Rainer Welte eingebrachten Antrags auf Umwidmung seines GST-NR 3132/7 (Kapellerweg 5) von FF bzw. FL in BW-Fa bzw. BW-Fn wird einstimmig beschlossen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen. Zu 3. Bau- und Investitionsplan der Marktgemeinde Schruns, Erschließung des Gebiets Bargusweg / Dörfle Grundsätzlich stellt die kanaltechnische Erschließung von abgelegenen Weilern mit nur wenigen Objekten eine hohe finanzielle Belastung für die Gemeinde dar. Durch die Fristerstreckung, die heute zu behandeln ist, wird dieses Problem im Grunde genommen nur hinausgeschoben, weshalb angeregt wird, sich zu überlegen, ob nicht auch andere Möglichkeiten bestehen wie beispielsweise die Errichtung von lokalen biologischen Kleinkläranlagen. Der von der Gemeindevertretung im Oktober 2008 beschlossene Bau- und Investitionsplan (BIP) für die Fertigstellung der Ortskanalisation in der Marktgemeinde Schruns wird einstimmig dahingehend abgeändert, dass die kanaltechnische Erschließung des Siedlungsgebietes Bargusweg/Dörfle bis spätestens 2015 vorgesehen wird. Zu 4. Konvertierung der Schweizer Franken Kredite in Euro, Ermächtigung des Gemeindevorstandes zur Entscheidung Der Vorsitzende informiert über den Darlehensstand in Schweizer Franken, bewertet zum Stichtag 31.12.2011. Die Kursentwicklung wird vom Gemeindekassier laufend beobachtet, und es ist mitunter ein schnelles Handeln geboten. Aus diesem Grunde wurde angeregt, die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Konvertierung der Schweizer Franken Kredite in Euro an den Gemeindevorstand zu übertragen. Festgehalten wird, dass es jeweils eine individuelle Entscheidung sein wird, da nicht alle Kredite zum selben Kurs aufgenommen wurden. Ungünstig wäre es, wenn die Schweizer Nationalbank den Kurs nicht mehr stützen würde. In der stattfindenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass es auf jeden Fall notwendig ist, dazu eine Expertenmeinung einzuholen. Dass eine Entscheidung so schnell getroffen werden muss, dass keine Gemeindevertretungssitzung mehr einberufen werden kann, ist eher auszuschließen. Und wenn dies der Fall wäre, könnte der Gemeindevorstand 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at immer noch im Wege der Dringlichkeit einen Beschluss fassen. Die Anregung, einen neutralen Experten beizuziehen, nimmt der Vorsitzende gerne auf. Seite 7 von 12 Da ohnedies aufgrund des § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz der Gemeindevorstand berechtigt ist, namens der Gemeindevertretung tätig zu werden, wenn in dringenden Fällen der Beschluss der Gemeindevertretung nicht ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens für die Gemeinde abgewartet werden kann, wird der Antrag auf Ermächtigung des Gemeindevorstandes zur Entscheidung über die Konvertierung der Schweizer Franken Kredite in Euro einstimmig abgelehnt. Zu 5. Adler Beherbergungs GmbH (FN 377852s), Elisabeth Dönz und Armella GalvagneMontibeller Der Bescheid, mit dem die Bewilligung zur Errichtung und zur Nutzung von Ferienwohnungen im „Alten Adler“ erteilt worden ist, beinhaltete trotz eines anderslautenden Beschlusses der Gemeindevertretung eine aufschiebende und eine auflösende Bedingung. Es ist somit von einem fehlerhaften Bescheid auszugehen, der nach den Bestimmungen des AVG berichtigt werden kann. Die Bewilligung gem. § 16 Abs. 1 RPG zur Errichtung und Nutzung von Ferienwohnungen im „Alten Adler“ (GST-NR .75/1) vom 17. Juli 2012, Zl. 031-1/1-2012, wird gem. § 62 Abs. 4 AVG stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: DI Karoline Bertle) dahingehend berichtigt, dass die im Bescheid aufgenommenen Bedingungen, dass die Wohnungen, für die keine Ferienwohnungsbewilligung vorliegt, im Rahmen einer gewerblichen Beherbergung verwendet werden (aufschiebende Bedingung) und bei Beendigung dieser Nutzung (gewerbliche Beherbergung) die Rechtswirksamkeit der Ferienwohnungsbewilligung für die anderen Wohnungen endet (auflösende Bedingung) wegfallen. Zu 6. Ankauf einer Teilfläche des GST-NR 2262 im Bereich der Quellfassung Limatquelle Die Marktgemeinde Schruns hat mit Karl Hohenfellner am 13.06.2012 eine Vereinbarung über den Ankauf einer Teilfläche aus GST-NR 2262 getroffen. Aufgrund der Zuständigkeit der Gemeindevertretung wurde deren Wirksamkeit von der Genehmigung durch die Gemeindevertretung abhängig gemacht. Der Vorsitzende erläutert die wesentlichen Punkte dieser Vereinbarung und zeigt die genaue Situierung des Grundstücks anhand eines Planes auf. 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Ankauf einer rd. 1.082 m² großen Teilfläche aus GST-NR 2262 im Bereich der Quellfassung der Limatquelle nach Maßgabe der vorliegenden Vereinbarung vom 13.06.2012 wird einstimmig beschlossen. Seite 8 von 12 Zu 7. Mitteilungen des Vorsitzenden • Dr. Tobias Walter möchte sich als praktischer Arzt in Schruns niederlassen und hat bereits um eine Kassenstelle angesucht. Er steht mit dem Silvretta Center in Verhandlungen bezüglich Einrichtung seiner Ordination in der ehemaligen Kinderfacharztpraxis. • Unlängst hat eine Besprechung mit dem neuen Landesrat Dr. Christian Bernhard stattgefunden, bei der u.a. auch das Thema Bereitschaftsdienste der Ärzte und eventuelle Einbeziehung der Reha-Klinik besprochen wurde. • Das derzeit laufende Projekt des Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK) zum Thema Finanzoptimierung und Gemeindeentwicklungsprozess ist nicht mit der von der Verwaltung durchgeführten Befragung „Bürgerservice“ zu verwechseln. • Die Nächtigungszahlen im heurigen Sommer verzeichnen einen Rückgang sowohl bei den Personenankünften, als auch bei den Nächtigungen, was zum Teil dadurch begründet ist, dass einige Betriebe wie die Fuchsenstube oder die Pensionen Latons und Vergrassa geschlossen hatten und das Löwenhotel aufgrund der bevorstehenden Umbauarbeiten nicht mehr aktiv beworben worden ist. • Kürzlich hat die Jahreshauptversammlung des Alpenbads, der Kunsteisbahn, usw. stattgefunden. Die heurige Saison brachte für das Schwimmbad ein erfreuliches Ergebnis. Bei einer Besucherzahl von rd. 62.000 bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von über 8.000 Besuchern. • Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz informiert über die im Ausschuss Familie und Schule u.a. behandelte mögliche Verlegung der Kindergärten in das VIW Gebäude und die erfolgte Besichtigung. Auch die Unterbringung der Musikschule wurde beraten, wobei natürlich auch die Kosten eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Mit den anderen musikschulbeschickenden Gemeinden wurde darüber bereits gesprochen, und es sind verschiedene Erhebungen und Abklärungen im Gange. • GR DI (FH) Jürgen Kuster informiert in seiner Funktion als Geschäftsführer der naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk GmbH ausführlich über das Geschäftsergebnis, verschiedene Eckdaten sowie die geplanten Projekte 2012/2013, gibt einen wirtschaftlichen Ausblick und verweist auf die von ihm an die Anwesenden ausgehändigte detaillierte Zusammenstellung. Verschiedene Fragen zum Netzausbau, zur Stromerzeugung, zum Ölverbrauch, zum Ankauf von Hackgut usw. werden von ihm beantwortet. Die Bilanz liegt im Gemeindeamt auf und kann dort eingesehen werden. 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 8. Seite 9 von 12 Kurzberichte der Ausschussobleute Mag. (FH) Günter Ratt, MA, informiert über die von Ausschuss Vereine und Kultur neu erarbeiteten Vereinsförderrichtlinien und die neuen Antragsformulare, die an jeden Verein versendet werden. Die Vereinsförderung beläuft sich auf insgesamt rd. € 80.000, 00/Jahr, und es ist wichtig, die Aufteilung nach vorgegebenen Kriterien vorzunehmen. Stefan Simenowskyi und Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz berichten über einen Besuch bei der Offenen Jugendarbeit Bludenz in der Villa K. Auch in Bludenz ist man auf der Suche nach einer neuen Unterkunft. Anschließend erläutern sie kurz die finanzielle Seite der JAM. Zu 9. Dienstbarkeitsrechtsvereinbarung bezüglich der Errichtung, der Benützung, des Erhalts und des Zugangs zu den Wasserbauanlagen auf GST-NR 2262 und 2263 Aufgrund der Errichtung verschiedener Wasserbauanlagen auf den Liegenschaften von Karl Hohenfellner ist es notwendig, die im Hinblick auf die Grundinanspruchnahmen und des Zuganges erforderlichen Dienstbarkeiten eingeräumt zu bekommen. Der Vorsitzende erläutert die von Karl Hohenfellner bereits unterfertigte Vereinbarung. Der Abschluss der Dienstbarkeitsrechtsvereinbarung bezüglich der Errichtung, der Benützung, des Erhalts und des Zugangs zu den Wasserbauanlagen auf GST-NR 2262 und 2263 nach Maßgabe des vorliegenden, von Karl Hohenfellner bereits unterfertigten Vereinbarungsentwurfs wird einstimmig beschlossen. Zu 10. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) Wie bereits in früheren Sitzungen bekannt gegeben worden ist, hat die Vorarlberger Illwerke AG angeboten, das Lahmeyer Areal um den seinerzeitigen Kaufpreis wieder zurückzukaufen. Der Netto-Verkaufserlös (Kaufpreis abzüglich Steuern, Gebühren und Nebenkosten) soll für die Sanierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses und für die Errichtung von Boxen verwendet werden. Seitens des Landes, mit dem aufgrund der prekären finanziellen Situation bereits im Vorfeld eine Abklärung erfolgt ist, wurde dieser Vorgangsweise zugestimmt. 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Wie der Vorsitzende ausführt, geht es beim heutigen Beschluss nur um eine grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf, was Voraussetzung dafür ist, dass die Grundstücke zu Verkauf ausgeschrieben werden können und in die Verhandlungen eingetreten werden kann. Seite 10 von 12 GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, bemerkt dazu, dass in der im Rahmen der „Finanzoptimierung“ eingerichteten Steuerungsgruppe auch diese Thematik behandelt worden ist. Seitens des ISK wurde betont, dass bei einem Verkauf von Grundstücken darauf geachtet werden sollte, dass damit für die Gemeinde nachhaltig Vorteile verbunden sind wie beispielsweise der Verkauf an ein Unternehmen, das Arbeitsplätze bietet und laufende Einnahmen bringt. Er spricht sich daher dafür aus, dass Experten des ISK beigezogen werden, die u.a. prüfen sollten, was das Beste an diesem Platz wäre. Auch in weiteren Wortmeldungen wird die Finanzknappheit angesprochen und vermerkt, dass ein Verkauf nur einmal möglich ist, weshalb dieser nicht so ohne weiteres aus einer finanziellen Not heraus getätigt werden sollte. Vielmehr sollten zuerst Einsparungspotenziale geprüft werden, was natürlich auch mit einer Leistungskürzung einhergehen wird. Der Vorsitzende hält fest, dass das Lahmeyer-Areal im Tauschwege erworben worden ist. Das Land hat die Vorgabe gemacht, dass sämtliche Erlöse aus Grundverkäufen ausschließlich zur Schuldentilgung heranzuziehen sind. Hier konnte nach langen Verhandlungen endlich die Zusage erreicht werden, dass mit diesem Verkaufserlös die Investitionen beim Feuerwehrgerätehaus finanziert werden können. Dessen ungeachtet kann Mag. Siegfried Neyer einem Verkauf nur zustimmen, wenn ein nachhaltiges Projekt, das der Gemeinde Einnahmen beschert, umgesetzt wird. Außerdem gibt er zu bedenken, dass man sich mit den jetzt vorgesehenen Investitionen am bestehenden Standort für lange Zeit der Möglichkeit begibt, eine andere bessere Lösung zu bekommen, was der Feuerwehr gegenüber auch klar gesagt werden müsste. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz führt die Überlegung ins Treffen, dass bei einem Verkauf an die VIW möglicherweise später immer noch die Chance besteht, das Grundstück für die Feuerwehr zur Verfügung gestellt zu bekommen. Jedenfalls sollte heuer der Beschluss gefasst werden, dass die Liegenschaft auf den Markt gebracht werden kann. Nach Auskunft des Vorsitzenden hat sich die OF Schruns mit der Minimallösung abgefunden, und es ist an der Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Auch Emil Fitsch glaubt, dass jetzt einmal eine Ausschreibung erfolgen und geschaut werden soll, was für Preise zu erzielen sind. Die Ergebnisse sollten dann auch dem Finanzberater vorgelegt werden. Jürgen Kuster kann sich den Ausführungen von Günter Ratt grundsätzlich anschließen und stellt nochmals klar, dass heute ja nicht der eigentliche Verkauf beschlossen, sondern lediglich die weitere Vorgangsweise festgelegt werden soll, also dass man in die Vermarktung geht und Fachleute beratend beizieht. Der Verkauf selbst soll dann in einer der nächsten Sitzungen genehmigt werden. 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at DI Karoline Bertle spricht sich dafür aus, dass eine namentliche Abstimmung erfolgt. Auf die Bemerkung von Dietmar Tschohl, dass bezüglich der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses auf dem Lahmeyer-Areal andere Finanzierungsmöglichkeiten wie Mietkauf oder Leasing geprüft werden hätten müssen, verweist der Vorsitzende, für den dieser Standort ebenfalls ideal wäre, auf die in den vergangenen beiden Jahren mit verschiedenen Firmen geführten Gespräche. Auch eine Leasingfinanzierung sei geprüft worden. Nach Ansicht von Jürgen Kuster gibt es in einigen Jahren möglicherweise einen noch günstigeren Standort für ein Feuerwehrgerätehaus (Reitplatz, Gantschier, …), weshalb dem Antrag, aktiv in den Verkauf zu gehen und Interessenten zu suchen, zugestimmt werden sollte. Dem hält Günter Ratt entgegen, dass man diese Liegenschaften nicht aus der Hand geben sollte, zumindest sollte klar sein, für welche Zwecke diese genutzt und an wen sie verkauft werden. Diese Angelegenheit sollte also nochmals in der Gemeindevertretung behandelt und gleichzeitig dazu im Hinblick auf eine optimale Nutzung eine Expertenmeinung eingeholt werden. Seite 11 von 12 Der Antrag, bezüglich des Verkaufs der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) in Verhandlungen einzutreten und Experten beratend beizuziehen, wird stimmenmehrheitlich (10 Gegenstimmen: Metnand för Schru, SPÖ und Martin Fussenegger) zum Beschluss erhoben. Vor Abschluss des Kaufvertrags ist dieser der Gemeindevertretung nochmals zur Genehmigung vorzulegen. Zu 11. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende über den derzeitigen Stand der Dinge bezüglich der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Aktivparks im Hinblick auf die EYOF 2015. Der ÖPNV hat die Gemeinde laut Abrechnung 2011 rd. € 84.700, 00 gekostet, für das kommende Jahr sind aufgrund Wegfalls der Bundesförderung sowie eines geänderten Kostenschlüssels (z.B. Einrichtung neuer Haltestellen) Kosten von € 159.000, 00 zu erwarten. GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, nimmt auf den im Rahmen des Projektes „Finanzoptimierung“ an alle Mandatare übermittelten Fragebogen Bezug, in dem sich eine Frage auf die anstehenden Projekte bezogen hat. Er regt an, dass alle derzeit anstehenden Projekte aufgelistet werden, was vom Gemeindekassier im Hinblick auf die Vorbereitung zu den Budgetsitzungen vorgenommen werden könnte. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen, die in Ausschüssen und Gremien mitgewirkt und ihre Freizeit geopfert und sich eingebracht haben. Dietmar Tschohl erkundigt sich, ob es für die Löwentiefgarage und die Abgänge einen Reinigungsplan gibt, da es dort häufig stinkt, Müll herumliegt und sich Laub 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at angesammelt hat. Wie festgestellt wurde, wird dieser Bereich zum Teil sogar als Toilette genutzt. Seite 12 von 12 Gegen die Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.09.2012 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 23.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 25. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2012