19921014_GVE028

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:26
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-10-14
Erscheinungsdatum 1992-10-14
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Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 14.10.1992 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 28. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Werner BITSCHNAU, Dr. Bernd TAGWERCHER und LAbg. Mag. Siegfried NEYER sowie die Mitglieder und Ersatzleute der Gemeindevertretung BR Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER, Hans NEYER, Richard SANDER jun., Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER, Ing. Paul DÖRLER, Johann BANDL und Otmar VALLASTER für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE (bis TOP 3), Robert MAYER (ab 21.25 Uhr), Ing. Wolfang JUEN, Erwin RIEDLE und Felizitas MAKLOTT für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Mag.Dr. Siegfried MARENT, (bis TOP 4), Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER und Franz NETZER für die SPÖ und Parteifreie; Referent: Gde.Kassier Ludwig BRUGGER Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: Peter VONBANK , Werner BRUGGER, Trudi Dünser und Gebhard MARENT Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter und der Ersatzleute sowie die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung spricht der Vorsitzende Herrn Mag. Siegfried NEYER seine Glückwünsche zur Wahl in den Landtag aus und gratuliert dem ebenfalls frisch gewählten Bundesrat Dipl.Ing. (FH) Wilhelm GANTNER. Gleichzeitig knüpft er an diese Glückwünsche das Ersuchen, ungeachtet der politischen Position, die Interessen der Marktgemeinde Schruns und der Talschaft bestmöglichst zu vertreten. Gemäß § auf der stimmen gezogen 41 Abs. 1 GG wird die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnung stehenden Gegenstände bei zwei Gegendahingehend abgeändert, daß die Punkte 7 und 11 vorund als Punkt 4. und 5. behandelt werden. Erledigte T a g e s o r d n u n g Berichte des Vorsitzenden; Alpenbad Montafon; a) neuerliche Beratung des Vergabemodus und Bauumfanges, b) Übernahme der Bürgschaft für ein mit der Gemeinde Tschagguns aufzunehmendes Darlehen; Sportanlage "Wagenweg", Beratung der angestrebten Errichtergemeinschaft, Finanzierung, Terminplanung; Berichte des Überprüfungsausschusses zum Rechnungsabschluß 1991 mit Stellungnahme des Bürgermeisters; Wohnanlage "GantschierStraße", Ansuchen um Ausnahmebewiligung bzgl. Baunutzung und Geschoßzahl; Wegparzelle 1032/15 - Ankauf, Bericht gemäß § 60 Abs. 4 Gemeindegesetz Verlegung des Radweges auf den rechten Litzdamm - Hermann Sander-Weg; Bürgerberatung in ortsbildnerischen Gestaltungsfragen; Kostenübernahme Personalangelegenheiten; 10) Parkplatzbewirtschaftung - Sternenparkplatz, Antrag auf Änderung der Parkgebühr; 11) Gp 1370/5 u.a. - Erschließung von der B 188, Beharrungsbeschluß (Die TOP 6 bis 11 werden einstimmig vertagt) 12) Allfälliges; zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: die kürzlich stattgefundene Befahrung des Rafaneggweges als zukünftige Radwegverbindung in das hintere Montafon. Der Abschnitt "St. Gallenkirch - Schruns, Radweg" ist im Bundesradwegekonzept enthalten und im Antrag zum Bauprogramm 1993 berücksichtigt. Die Bundesstraßenverwaltung sowie das Land Vorarlberg haben die Übernahme je eines Drittels der gesamten Planungs- und Errichtungskosten zugesagt. Zusätzlich wird die Marktgemeinde Schruns einen Beitrag aus dem Iiiwerkefonds erhalten. - 3 - - die am 29.09.1992 stattgefundene Forstfondssitzung: Hauptgesprächsthema war das kürzlich ergangene Erkenntnis des Obersten Agrarsenates, mit welchem der erstinstanzliche Bescheid ersatzlos behoben worden ist. Der Oberste Agrarsenat ist zur Erkenntnis gelangt, daß Eigentümer der Standesliegenschaften der aus den 8 Gemeinden bestehende Stand Montafon - Forstfonds ist und nicht die daran Nutzungsberechtigten, wobei der Bestand von Nutzungsrechten an diesen Waldungen bestätigt wurde. Das Proponentenkomitee hat bereits gegen das ErkeSyntax Warning: Invalid Font Weight nntnis des obersten Agrarsenates Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. - die am 10.09.1992 stattgefundene Sitzung des politischen Standes, in der insbesondere über die laufende Diskussion zur Überlassung des Wasserzinses an die Montafoner Gemeinden, die Abrechnung der Verkehrsstudie Montafon, für die Gesamtkosten von S 5 4 9 . 0 0 0 , — inkl. Umsatzsteuer angefallen sind, die Gewährung eines Förderungsbeitrages von 80 % seitens des Landes für die Sanierung der Litzbrücke im Rahmen des Montafoner Radwegenetzes, die zwischenzeitlich vorliegende wasserrechtliche und landschaftsschutzrechtliche Bewilligung für das Litzkraftwerk der Montafonerbahn, die Bemühungen zur Erhaltung der Sesselbahn Grabs, die Förderung der Alpen, die jedoch, da eine talschaftsweit einheitliche Vorgangsweise aus verschiedenen Gründen nicht durchführbar erscheint, von jeder Gemeinde selbst besorgt werden wird, das Interesse der Republik Österreich am Ankauf des Gerichtsgebäudes, die Erstellung einer Sozialstudie und die Errichtung von Chronisch-Krankenbetten in der Außerfratte informiert worden ist. die am 22.09.1992 stattgefundene Winterdienstbesprechung, in der vom Vorsitzenden nochmals die Frage der Salzstreuung auf Bundes- und Landesstraßen angeschnitten wurde. Das Landesstraßenbauamt hat zugesagt, die einzelnen Talschaftsgemeinden umfassend über den Räum- und Streudienst zu informieren. - die Fremdenverkehrsstatistik September 1992 und die Gegenüberstellung mit dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. den vorliegenden Bericht des Rechnungshofs über die Überprüfung der Gebarung des Hauptschulverbandes Außermontafon. die von der Vorarlberger Iiiwerke AG ab Herbst 1992 an die Gemeinden der Talschaft jährlich zur Auszahlung gelangenden 2 Mio S für Aufwände im Bereich der Abwasserbeseitigung und Klärung. Nach dem von der Iiiwerke vorgelegten Aufteilungsschlüssel errechnet sich für die Gemeinde Schruns ein jährlicher Beitrag von S 240.000, -. - 4 - zu 2) Die Gemeindevorstände von Schruns und Tschagguns haben den Umbau und die Sanierung des Alpenbades Montafon in gemeinsamen Sitzungen nochmals eingehend beraten und es wurden seitens der Vertreter der Gemeinde Tschagguns überzeugende Argumente hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung eines Strömungskanales sowie der großen Rutsche vorgebracht. Was die Art der Vergabe betrifft, konnte auf Anregung der Gemeinde Schruns nach mehrmaligem Vorstoß doch noch ein einigermaßen akzeptabler Modus vereinbart werden. Seitens der Gemeinde Schruns wurde jedoch mit allem Nachdruck darauf verwiesen, daß der Einrichtung der a n g e s p r o c h e n e n zusätzlichen Attraktionen nur dann zugestimmt werden kann, wenn auch das Sportplatzproblem einer entsprechenden Lösung zugeführt wird. Das von der Gemeinde Tschagguns bisher unterbreitete Angebot, einen einmaligen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 15 % der Gesamtkosten bzw. maximal 3 Mio. S zu leisten, kann die Gemeinde Schruns nicht akzeptieren, da allen Bereichen des bisherigen Sportstättenkonzeptes nicht nur eine gemeinsame Errichtung, sondern auch ein gemeinsamer Betrieb zugrunde gelegen ist. Die Gemeinde Tschagguns hat ihre Argumente und Forderung nach Einrichtung der bereits vom Schwimmbadausschuß vorgesehenen zusätzlichen Attraktionen mit umfangreichem Zahlenmaterial und Statistiken, aus denen ersichtlich ist, daß nach Vornahme von Investitionen in verschiedenen Schwimmbädern eine Erhöhung der Besucherfrequenz eingetreten ist, untermauert. Um aber tatsächlich die Finanzierbarkeit zu gewährleisten, wird eine Anhebung der Eintrittspreise vorzunehmen sein, wobei aber nicht darauf vergessen werden darf, die mit der Erhöhung der Besucherzahlen und der Anhebung der Eintrittspreise verbundenen Mehreinnahmen den höheren Personal- und Betriebskosten gegenüberzustellen. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte die in dieser Sache bisher geübte Zurückhaltung der Gemeinde Schruns aufgegeben werden, wenn sich die Gemeinde Tschagguns tatsächlich bereiterklärt, sich an der Sportanlage Wagenweg zu beteiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ligen. Er legt eine grobe Kostenaufstellung vor, die unter Annahme eines Beteiligungsverhältnisses von 74 : 26 - analog der Kunsteisbahn - einen Errichtungskostenanteil der Gemeinde Tschagguns von S 3 . 1 5 2 . 5 0 0 , — ausweist. Diese Aufstellung berücksichtigt nicht, daß die Marktgemeinde Schruns das gemeindeeigene Grundstück kostenlos zur Verfügung stellen würde, wobei dessen Wert mit mindestens 10 Mio S anzusetzen wäre. Damit könnte dem leisen Vorhalt der Gemeinde Tschagguns begegnet werden, daß wohl das Schwimmbad und die Kunsteisbahn der Öffentlichkeit zur allgemeinen Benützung offen stehen, nicht jedoch der Sportplatz am Wagenweg. Selbstverständlich wäre für Tschagguns eine dem Beteiligungsverhältnis entsprechende Mitbenützung auch dieser Sportanlage gewährleistet. - 5 - Hinsichtlich des Vergabemodus war die Firma Berndorf nur sehr schwer dazu zu bewegen, vom Generalunternehmerangebot abzugehen und sie hat hiefür die unterschiedlichsten Argumente vorgebracht. Die Gesamtkosten für den Umbau und die Sanierung des Alpenbades Montafon belaufen sich abzüglich der S 5 5 6 . 0 0 0 , — für Planung und Bauleitung (Grundlagen bis Genehmigung) und eines Nachlasses von 3 % auf rd. S 18, 5 Mio. Inklusive der Chlorredox- und ph-Messung, der Heizungseinbindung, des Anstrichs für Großwasserrutsche udgl. errechnen sich Gesamtkosten von S 19 Mio. In verschiedenen Gesprächen mit der Firma Berndorf konnte nunmehr Einigung dahingehend erzielt werden, daß die Firma Berndorf nach wie vor im Rahmen eines Generalunternehmerauftrages tätig wird, der Auftraggeber jedoch eine begleitende Bauaufsicht zur Qualitäts- und Massenprüfung beistellt und eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß erfolgt. Bei nicht nach Stückzahl meßbaren Leistungen ist jedoch eine 5 %ige Toleranzgrenze vorgesehen, wobei Überschreitungen voll zu Lasten der Auftragnehmerin gehen. Mit dieser Vorgangsweise würde das Risiko einer eventuell zu hoch angesetzten Massenkalkulation ausgeschaltet werden. Selbstverständlich müßte der begleitenden Bauaufsicht volle Einsicht in alle Unterlagen gewährt werden. Die Zahlungsmodalitäten wurden wie folgt vereinbart: ein Drittel im Dezember 1992, ein Drittel je nach Baufortschritt und ein Drittel bei Übergabe. Der Vorsitzende informiert darüber, daß die beiden Herren Mosser und Trautmann anläßlich einer Bäderfachmesse in Stuttgart Herrn Ing. Pohl, der zwischenzeitlich mit den Firmen Zeller/AST Telfs zusammenarbeitt, angetroffen haben. Diese Firmen seien neu in den Schwimmbadbau eingestiegen und haben großes Interesse bekundet, auch in den österreichischen Markt einzusteigen, weshalb ein überaus günstiges Angebot unterbreitet werden könne. Konkret sei die Aussage getroffen worden, daß die geplanten Sanierungs- und Umbauarbeiten auf jeden Fall um 1 Mio S unter dem von der Firma Berndorf vorgelegten Angebot ausgeführt werden würden. Unklar ist noch, von welcher Summe genau dieser Betrag von S 1 Mio in Abzug gebracht werden soll. Allerdings erscheint dieses Angebot verspätet und nicht unbedingt den normalen geschäftlichen Gepflogenheiten entsprechend. Zudem ist die Firma Berndorf in ihrer Planung weit fortgeschritten und wie bereits erwähnt, bereit, eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß vorzunehmen. Klarheit herrscht darüber, daß die zusätzlichen Attraktionen nur unter der Voraussetzung eingerichtet werden, daß sich die Gemeinde Tschagguns entsprechend einem noch festzulegenden Beteiligungsschlüssel, wobei 26 % als unterstes Limit angesetzt werden, an der Errichtung und am Betrieb der Sportanlage Wagenweg beteiligt. Offen ist die Frage, wie lange Mehreinnahmen durch eine erhöhte Besucherfrequenz zu erwarten sind. Jedenfalls sind die aufzunehmenden Darlehen in einem längeren Zeitraum zu tilgen. Ebenfalls erscheint für den Fall der Errichtung der zusätzlichen Attraktionen eine Erhöhung des Eintritts sowie der Kurtaxe bzw. des Fremdenverkehrsbeitrages notwendig, da ansonsten keine Möglichkeit gesehen wird, beide Projekte - Sanierung und Umbau Alpenbad und ErrichtSyntax Warning: Invalid Font Weight ung der Sportanlage Wagenweg - zu verwirklichen. Nach Auskunft des Bademeisters werden sich zwar die Personalkosten, nicht jedoch die Sachaufwände erhöhen. Diese Aussage ist jedoch nicht konkret nachzuvollziehbar. Einhellige Meinung besteht darüber, daß die Rutsche nicht vom Strömungskanal getrennt werden soll. Wenn schon Attraktionen eingerichtet werden, sollen beide gleichzeitig zur Verwirklichung gelangen. Mag. Dr. Siegfried MARENT kritisiert, daß die Finanzvorschau nach wie vor nicht vorliegt. Ohne seriöse finanzielle Grundlagen könne keine Entscheidung getroffen werden, und es sei zu befürchten, daß bei Knappheit der finanziellen Mittel eine Erhöhung der Steuern in Form einer Anhebung der Einheitswerte oder Erhöhung der Kurtaxe usw. vorgenommen werde. Diesbzgl. verweist der Vorsitzende auf das übermittelte Beiblatt "Bauvorhaben Alpenbad und Sportanlage Wagenweg - budgetmäßige Auswirkungen" und ersucht, nicht gleich den Teufel an die Wand zu malen. Er informiert auch darüber, daß aufgrund der zu verzeichnenden Einnahmenentwicklung heuer der Verkauf der "Fleisch"-Gründe trotz Aufnahme im Budget nicht erforderlich sein wird. Ob die angesetzten Betriebskosten in Höhe von S 2 3 0 . 0 0 0 , — halten, könne er nicht versprechen. Der bisherige Fußballplatz werde für andere Zwecke wie Reitturnier, Festveranstaltungen usw. weiter angepachtet werden. Erwin RIEDLE bezeichnet das Angebot der Firma Berndorf als unseriös und warnt davor, zu vertrauensselig zu sein. Er ersucht den Vorsitzenden, nochmals Verhandlungen mit der Firma Berndorf zu führen und das bestehende Mißtrauen offen an den Tag zu legen. Auf die Frage von DDr. Heiner BERTLE, bis wann sich die Finanzen der Gemeinde wieder soweit erholt haben, daß zumindest eine der unbedingt erforderlichen Investitionen im Bereich Parkraumschaffung, Schaffung von Seniorenwohnungen oder Errichtung eines Mehrzwecksaales möglich wird, ohne daß seitens der Finanzabteilung des Landes ein Investitionsstop verordnet wird, antwortet der Vorsitzende, daß dies nicht absehbar sei, da dies von einer Reihe von Faktoren abhänge. Die Parkgaragen können ohnedies nicht über das normale Budget finanziert werden und sollen projektmäßig vor allem von der Montafonerbahn AG weiterverfolgt werden. In der weiteren Diskussion wird nochmals darauf verwiesen, daß jedenfalls die Sanierungsarbeiten im Alpenbad vorzunehmen sind und es lediglich über die Einrichtung der beiden - 7 - zusätzlichen Attraktionen zu diskutieren gilt. Bei der Sportanlage Wagenweg handelt es sich um das baureifste Projekt. Die Aufnahme von Krediten sei sowohl von der Finanzierung her als auch von der betriebswirtschaftlichen Seite richtig, da von unserer Generation - den jetzigen Steuerzahlern - nicht verlangt werden könne, alles mit dem heutigen Budget zu bezahlen, sondern es haben auch die zukünftigen Nutznießer entsprechende Beiträge zu leisten. Auf das Angebot und auf die Verhandlungen mit der Firma Berndorf zurückkommend verweist der Vorsitzende darauf, daß ursprünglich ein Nachlaß von 10 % angepeilt, schlußendlich jedoch nur ein 3 %iger Nachlaß erreicht werden konnte. Daß die Anbieterfirmen untereinander Absprachen getroffen haben, glaubt er nicht, auch wenn dies aufgrund der nur knapp auseinanderliegenden Preise in den einzelnen Positionen, dies trotz der hohen Summen, auf den ersten Blick so erscheinen mag. Franz Netzer vertritt die Ansicht, daß dem Schwimmbad Priorität zukommt, da dieses breiteren Bevölkerungsschichten zugute kommt. Trotzdem könne er dem Umbau nicht zustimmen, solange die Finanzierung noch unklar ist. Abschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden beschlossen, unter der Voraussetzung, daß die Gemeindevertretung Tschagguns konforme Beschlüsse hinsichtlich der Sanierung und Umbau des Alpenbades Montafon und der Errichtung der Sportanlage Wagenweg faßt, a) in Ergänzung des bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung gefaßten Beschlusses im Alpenbad zusätzlich die vorgesehene Großrutsche und den Strömungskanal zu errichten. Ebenfalls sollen Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight die Chlor-Redox und ph-Messung, die Heizungseinbindung sowie diverse Nebenleistungen wie Anstrich der Rutsche usw. zur Verwirklichung gelangen; der Vergabemodus ist auf die Art und Weise festzulegen, daß die Firma Berndorf als Generalunternehmerin mit allen damit verbundenen Konsequenzen hinsichtlich der Gewährleistung, Pönalforderungen usw. beauftragt wird, wobei allerdings seitens des Auftraggebers eine begleitende Bauaufsicht zur Überprüfung der Arbeiten beigestellt wird, der volle Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen zu gewähren ist. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Bei Unterschreitungen (Mindermassen, geringere Stückzahl) erhält der Auftraggeber eine Gutschrift, errechnet auf Basis der Subunternehmerangebote + GU-Zuschlag, wobei allerdings bei nicht in Stückzahl ausdrückbaren Leistungen eine Toleranzgrenze von 5 % vereinbart wird. Überschreitungen gehen ausschließlich zu Lasten der Auftragnehmerin. (stimmenmehrheitliche Beschlußfassung: 3 Gegenstimmen Rudolf Haumer, Dr. Siegfried Marent und Franz Netzer) b) daß sich die Marktgemeinde Schruns als Bürge und Zahler für das mit der Gemeinde Tschagguns aufzunehmende Darlehen in Höhe von 50 % der Gesamtkosten der Sanierung des Alpenbades abzgl. Bundes- und Landesförderung, maximal jedoch S 7, 6 Mio verpflichtet, (stimmenmehrheitliche Beschlußfassung: 3 Gegenstimmen Rudolf Haumer, Dr. Siegfried Marent und Franz Netzer)) DDr. Heiner BERTLE verläßt aufgrund anderweitiger Verpflichtungen die Sitzung. zu 3) Der Vorsitzende informiert nochmals kurz über den Stand der Dinge. Er schlägt vor, daß die Sportanlage Wagenweg analog der Kunsteisbahn durch eine Errichtergemeinschaft, an der die Gemeinden Schruns und Tschagguns beteiligt sind, errichtet wird. Die Kostenschätzung von Dipl.-Ing. Amann liegt vor und wurde entsprechend dem Baukostenindex hochgerechnet. Baubeginn soll der September 1993 sein. Um einen Überblick über die Finanzierung zu geben, händigt der Vorsitzende allen Mandataren eine Aufstellung aus, in der neben einer Barrückstellung ein Grundverkauf vorgesehen ist. Festgehalten wird, daß die Benützung dieser Sportanlage nicht ausschließlich dem FC Schruns, sondern allen Schrunser und Tschaggunser Vereinen und vor allem den Schrunser und Tschaggunser Jugendlichen offen stehen soll. Franz NETZER bestreitet zwar nicht die Notwendigkeit der Errichtung einer Sportanlage für die Schrunser und Tschaggunser Jugend, hegt jedoch Bedenken hinsichtlich des Ausmaßes und des Standortes. Er spricht sich für eine Sanierung des bestehenden Fußballplatzes aus und appelliert auch an die Vertreter der Fremdenverkehrswirtschaft, im Interesse der Errichtung eines Veranstaltungssaales gegen die geplante Anlage zu stimmen. Rudi BITSCHNAU möchte die beiden Angelegenheiten Sportplatz am Wagenweg und Veranstaltungssaal nicht miteinander verbinden. Hinsichtlich der Sportanlage liege ein ausgearbeitetes Projekt vor. Zudem lassen die finanziellen Möglichkeiten unter der Voraussetzung einer Beteiligung der Gemeinde Tschagguns deren Verwirklichung zu. Kostenmäßig könne ein Veranstaltungssaal nicht mit einer Sportanlage verglichen werden, da dazwischen Welten liegen. Zudem werde mit der Junktimierung Alpenbad - Sportanlage die zusätzliche Einrichtung eines Strömungskanals und der großen Rutsche möglich, was ebenfalls im Interesse der Fremdenverkehrswirtschaft liegt. Abschließend ersucht er, die Unterkellerung der Tribüne der Sportanlage in Hinblick auf eine weitergehende Nutzung zu prüfen. Ludwig KIEBER jun. sieht die Weichen für die Errichtung der Sportanlage bereits gestellt und möchte deren Notwendigkeit nicht bezweifeln. Allerdings hält auch er den Standort am Festplatz aus raumordnerischer Sicht für ungünstig und ver- weist darauf, daß in anderen Gemeinden solche Sportanlagen eher am Ortsrand errichtet werden. Abschließend wird beschlossen, das Projekt Sportanlage Wagenweg weiter zu betreiben, insbesondere weitere Verhandlungen mit der Gemeinde Tschagguns über eine Beteiligung (Errichtung und Betrieb) an der SportanlaSyntax Warning: Invalid Font Weight ge im Ausmaß von mindestens 26 % zu führen - die Zustimmung der Gemeinde Tschagguns bildet eine der unter TOP 2 angeführten Voraussetzungen - , seitens der Marktgemeinde Schruns den gemeindeeigenen Grund kostenlos einzubringen, den für den Trainingsplatz erforderliche Grund beginnend mit 01.07.1993 anzupachten, nach Rücksprache mit der Finanzabteilung des Landes die budgetäre Vorsorge zu treffen und die erforderlichen Ausschreibungen in die Wege zu leiten. Der Baubeginn wird mit September 1993 fixiert (stimmenmehrheitliche Beschlußfassung: 3 Gegenstimmen Franz NETZER, Mag. Dr. Siegfried MARENT und Ludwig KIEBER jun.). Mag. Dr. Siegfried MARENT begründet seine Ablehnung mit dem Fehlen eines Finanzplanes. Mag.Dr. Siegfried MARENT und Franz NETZER verlassen aufgrund anderweitiger Verpflichtungen die Sitzung. zu 4) Der Bericht des Prüfungsausschusses und die Stellungnahme des Bürgermeisters wurden den Mandataren rechtzeitig mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt. Von einer Verlesung des Berichtes sowie der Stellungnahme wird einstimmig Abstand genommen und sofort damit begonnen, die noch offenen Fragen zu den einzelnen Punkten abzuklären. Insbesondere werden folgende Punkte angeschnitten: Personalkosteneinsparung: Erwin RIEDLE stellt fest, daß der Prüfungsausschuß nicht die Prüfung von Personaleinsparungsmöglichkeiten in der Hauptverwaltung, sondern primär in den anderen Abteilungen wie Bauhof, Gärtnerei usw. ins Auge faßte. Dies wird jedoch nach Ansicht des Vorsitzenden auch in diesen Abteilungen nicht möglich sein, da auch hier das Anspruchsdenken gewachsen ist. Sicher kann es vorkommen, daß bei 100 Beschäftigten der eine oder andere eine gewisse Zeit hindurch nicht voll ausgelastet ist, und man müsse sich bewußt sein, daß zum Teil auch etwas schwerfälligere Leute ins Arbeitsverhältnis aufgenommen worden sind. Eine Personaleinsparung könnte jedenfalls nur bei gleichzeitiger Zurücknahme der Leistung erfolgen. Zum Thema Krankenhaus informiert Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, daß derzeit für leichte Pflegefälle in Vorarlberg genug Betten vorhanden sind, weshalb sich auch in Schruns Probleme mit der Belegung ergeben. So werden auch heuer die budgetierten Pflegetage bei weitem nicht erreicht werden. Die den Umbau des Gemeindeamtes betreffenden Kritikpunkte werden nochmals hervorgehoben und insbesondere die Ansicht vertreten, daß die Balkenlage im ersten und zweiten Stock - 10 - bereits viel früher geprüft werden hätte können. Der Kritik über den hohen Stundenaufwand des Bauhofs bei der Errichtung der bewirtschafteten Parkplätzen auf dem Sternenareal wird entgegengehalten, daß nach Abschluß der Arbeiten nicht mehr erkennbar ist, was tatsächlich an Leistung erbracht worden ist. Was die Vergabe von Leistungen durch den Fremdenverkehrsausschuß betrifft, wird festgestellt, daß diesem zwar keine grundsätzliche Beschlußautonomie zuerkannt, jedoch im Zuge der Budgeterstellung klar zum Ausdruck gebracht worden ist, daß Vergaben im Rahmen des Budget möglich sind. Dem Vorhalt von GR Ing. Werner NETZER, der die Vermutung hegt, daß in diesem Bereich der Sorgfaltspflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen worden ist und vor allem nicht die erforderlichen Ausschreibungen durchgeführt worden sind, hält Rudi BITSCHNAU entgegen, daß sehr wohl Angebote eingeholt worden und diese einer genauen Prüfung unterzogen worden sind. Hinsichtlich der geforderten Reorganisation des Verkehrsamtes gilt es zuerst klarzustellen, was eigentlich unter "Reorganisation" verstanden wird. Wenn damit die Verselbständigung in Form der Überführung in einen Verein gemeint wäre, was dem Vorsitzenden am liebsten wäre, müßten zuerst die Mitglieder des Vereins gefunden werden. Zudem besteht die Befürchtung, daß dann die Privatzimmervermieter zu kurz kämen und die Gemeinde den Verein überdies mit hohen Subventionen unterstützen müßte. Als unseriös werden die Ausführungen im Prüfungsbericht hinsichtlich der Aktion "Goldener Herbst" angesehen. Die Aktion ist von den Privaten getrageSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight n worden und es kann wohl keinem verübelt werden, vor dem vorgesehenen Termin zu schließen, wenn dies wirtschaftlich geboten erscheint. Man sollte durch solche Aussagen nicht die gesamte Aktion in Frage stellen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters zu der im Prüfbericht kritisierten Vorgangsweise hinsichtlich der Sanierung defekter Kanalrohre wird seitens des Obmannes des Prüfungsausschusses nicht zur Kenntnis genommen, da nicht die Gemeinde die Mängel an den Rohren verschuldet habe. Der Vorsitzende und der Gemeindesekretär versuchen nochmals, die rechtliche Situation darzulegen: Es ist zwar richtig, daß nicht die Gemeinde daran schuld war, daß die Rohre undicht waren, es lag jedoch bei der Gemeinde, zu beweisen, daß entweder der Rohrerzeuger, der Transporteur oder die Firma, die die Rohre verlegt hat, für die Mängel verantwortlich zeichnet. Gelingt dieser Beweis nicht, sind die gesamten Sanierungskosten von der Gemeinde zu tragen. Aufgrund der Tatsache, daß jede Firma die Verantwortung hiefür ablehnte und kein Sachverständiger gefunden werden konnte, der schlüssig darlegt, wie die Mängel zustande gekommen sind und wer dafür verantwortlich ist, erscheint die getroffene Drittellösung richtig. GR Ing. Werner NETZER dankt dem Obmann und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre Tätigkeit und den Bericht. Es liege in der Natur der Sache, daß ein Prüfungsausschuß Mängel aufdeckt und sich die Verwaltung rechtfertigt. Er - 11 - möchte den Prüfungsausschuß ermuntern, wie bisher weiterzuarbeiten. Auch der Vorsitzende dankt dem Obmann und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre Tätigkeit und erwähnt, daß Kritik, wo sie angebracht ist, auch zur Kenntnis genommen wird. Der Bericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluß sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters werden zur Kenntnis genommen. zu 5) Die Miterrichtergemeinschaft Wohnanlage Gantschierstraße, vertreten durch Baumeister Ing. Siegfried Rünzler, plant auf dem Gst 522 und auf einer Teilfläche aus Gst 521, das im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Schruns als Baufläche-Wohngebiet ausgewiesen ist, die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses bestehend aus einem Gebäude mit Unter-, Erd- und Dachgeschoß. Im Untergeschoß sollen 8 Pkw-Einstellplätze, 1 Tank- und Heizraum, 1 Waschküche und 1 Kellerabteil sowie ein Schutzraum eingerichtet werden. In den Obergeschossen sind 3 Zweizimmerwohnungen mit ca. jeweils 50 m2 Nutzfläche und 6 Dreizimmerwohnungen mit jeweils ca. 60 m2 Nutzfläche vorgesehen. Für den Bereich des Baugrundstückes ist seitens der Marktgemeinde Schruns eine Baunutzung von 50 festgelegt. Ohne Einbeziehung der Teilfläche aus der Gp 521 wird diese Baunutzung auch ohne Balkonverglasung klar überschritten, sodaß es einer Ausnahme bedarf. Ebenfalls ist die Geschoßanzahl mit 7 Halbgeschossen festgelegt, tatsächlich sollen jedoch 8 Halbgeschosse errichtet werden. Festgestellt wird, daß seitens des Amtssachverständigen für Baugestaltung ein negatives Gutachten abgegeben worden ist. Das von Dipl.-Ing. Egg im Auftrag von Ing. Rünzler erstellte Gegengutachten hält die Verbauung aufgrund der gegebenen Umstände für vertretbar. Der Bauausschuß hat nach einer Projektsvorstellung durch Ing. Rünzler und Besprechung mit Dipl.-Ing. Egg den Antrag an die Gemeindevertretung beschlossen, die gegenständlichen Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Das genaue Ausmaß der Baunutzung ist noch nicht exakt bestimmt worden. Je nach dem, ob die Verkehrsflächen miteingerechnet oder in Abzug gebracht werden, ob die Balkone verglast werden oder offen bleiben und ob eine Berechnung inkl. der in Rede stehenden Grundteilung erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Prozentsätze. In der stattfindenden Diskussion werden als Argumente für die Erteilung einer Genehmigung vorgebracht, daß kein landwirtschaftlicher Grund verbraucht wird und günstige Mietwohnungen errichtet werden. Durch Inanspruchnahme erhöh- 12 ter Landesförderungen werde sichergestellt, daß es sich hiebei nur um Dauerwohnsitze handelt. Die Baugestaltung selbst ist eher eine Frage des Geschmacks. Gegen die Erteilung von Ausnahmebewilligungen spricht, daß das Objekt an einer äußerst stark befahrenen Straße errichtet wird und die Kinder gezwungen wären, direkt neben der Straße oder zwischen parkenden Autos zu spielen. GR Ing. Werner NETZER bemerkt, daß er in dieser Angelegenheit ausnahmsweise denselben Informationsstand wie der Bürgermeister habe und spricht die Vermutung aus, daß dieser den Bauausschuß in Hinblick auf die zu treffende Beschlußfassung unvollständig informiert habe, was vom Vorsitzenden aufs Schärfste zurückgewiesen wird. GR Ing. Werner NETZER vertritt weiters die Ansicht, daß der Bauausschuß über sämtliche Begleitumstände, auch über die privatrechtlichen wie Neutrassierung des Weges, mögliche Beeinträchtigung einer Quelle udgl., informiert werden hätte müssen. Dies wird jedoch von den anwesenden Mitgliedern des Bauausschusses verneint, da im Rahmen der Behandlung der beantragten Ausnahmebewilligungen nicht private Interessen zu vertreten sind. Dies ist Angelegenheit der entscheidenden Behörde. Es wird seitens der Mitglieder des Bauausschusses klargestellt, daß dieser nur über die vorliegenden Pläne, also ausschließlich über die Baugestaltung, und über nichts anderes abgestimmt hat. Nachdem nochmals die Nähe zur B 188 zur Sprache gebracht worden ist, wird das Ansuchen der Miterrichtergemeinschaft Wohnanlage Gantschierstraße, Schruns, um Bewilligung von 8 Halbgeschossen mit 18 Gegenstimmen (für die Erteilung einer Bewilligung stimmen Bgm. Harald WEKERLE und Ing. Rudolf HAUMER) und das Ansuchen um Zulassung einer höheren Baunutzung mit 19 Gegenstimmen (für die Erteilung dieser Bewilligung stimmte lediglich Ing. Rudolf HAUMER) abgelehnt. Die Behandlung der TOP 6) bis 11) wird aufgrund der fortgeschrittenen Zeit einstimmig vertagt. zu 12) Unter "Anfälliges" erfolgt keine Wortmeldung. Gegen die Verhandlungsschrift über die vorangegangene 27. Sitzung der Gemeindevertretung werden keine Einwände erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 00.55 Uhr Schruns, am 21. Oktober 1992 Bgm. H. Wekerle