19891011_GVE051

Dateigröße 332.15 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 16:27
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1989-10-11
Erscheinungsdatum 1989-10-11
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Marktgemeindeamt Schruns V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Über die am Mittwoch, den 11.10.1989 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des Haus des Gastes stattgefundene 51. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Vizebgm. Gerhard REBHOLZ als Vorsitzender, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER und Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Peter VONBANK, Ing. Rudolf HAÜMER, Hans NEYER, Dipl.Ing. Dr. Ernst PÜRER, Dipl.Ing.(FH) Kurt PRAUTSCH, Fritz NETZER, Dipl. Ing. Manfred JÄGER, Otmar VALLASTER, Eugen VONIER und Simone JUEN für die Fraktion ÖVP; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Werner BITSCHNAU und Franz NETZER für die Fraktion SPÖ und Parteifreie; Mag. Siegfried NEYER, Siegfried GRASS, Gebhard MARENT und Felizitas MAKLOTT für die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger; Schriftführer: Dr. Oswald HUBER; Entschuldigt abwesend: Bgm. Harald WEKERLE, GR Ludwig KIEBER, MR Dr. Hermann SANDER, Wilhelm GANTNER, Trudi DÜNSER, Rudolf LISCHKA jun., DDr. Heiner BERTLE und Dr. Edgar DÜNGLER; Abwesend: Mag. Manfred HANISCH, ; Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung legt Frau Simone JUEN, Ersatzmitglied, das Gelöbnis gemäß § 37 Gemeindegesetz ab. Gemäß § 41 Abs. 3 GG wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Hans NEYER) beschlossen, zusätzlich nachfolgende Gegenstände zu behandeln : * Erstellung eines Erschließungs-, Bebauungs- und Grünordnungskonzeptes für den Bereich zwischen Batloggstraße und Wagenweg in Zusammenarbeit mit den Ortsplanern vor Weiterleitung der Stellungnahme an die Raumplanungsbehörde in der Rechtssache Muther. * Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes der Garagenverordnung Erledigte bzgl. des Baugesetzes T A G E S O R D N U N G 1) Marktgemeindeamt - Umbau, Vorstellung der durch die Planverfasser; 2) Gemeindevorstand y Wahl eines Mitgliedes; und : Gestaltungsvorschläge 3) Stellenplan 1990; 4) Ortskanalisation, Festlegung des Einzugsbereiches der Kanalstränge 5/3 und des Ableitungskanales Gstüd-Kropfen-Kapell, entsprechend dem Detailprojekt BA06; 5) Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Montafonerbahn AG, Schruns, Umwidmung einer Teilfläche Gp 2907 von "FL" in Sonderfläche Trafostation, der b) Montafonerbahn AG, Schruns, Umwidmung einer Teilfläche Gp 157/1 von "BW" in Sonderfläche Trafostation; der 6) Nachbesetzung von Unterausschüssen <Antrag der Fraktion SPÖ und Parteifreie); 7) Baustopp im Kerngebiet bis zur Vorlage eines Parkplatz- bzw. Tiefgaragenkonzeptes <Antrag der Fraktion SPÖ und Parteifreie>; 8) Ersatzlose Aufhebung des Tobel-Parkplatzes <Antrag der Fraktion SPÖ und Parteifreie>; auf Gemeindegrund 9) Freizeitpark Hochmontafon, Einspruch im Rahmen des Standes Montafon - Auftrag an den Bürgermeister <Antrag der FPÖ und parteifreien Bürger>; 10) Kleinkraftwerk - Untersuchung, Urgenz <Antrag der FPÖ und parteifreien Bürger>; 11) Erstellung eines Erschließungs-, Bebauungs- und Grünordnungskonzeptes für den Bereich zwischen Batloggstraße und Wagenweg in Zusammenarbeit mit den Ortsplanern vor Weiterleitung der Stellungnahme an die Raumplanungsbehörde in der Rechtssache Muther; 12) Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes der Garagenverordnung; bzgl. des Baugesetzes und 13) Berichte des Bürgermeisters und Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende begrüßt die beiden Architekten HOHENFELLNER und BELLUTTA. Arch. NICOLUSSI kann aufgrund anderweitiger Verpflichtungen an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen, hat jedoch ersucht, seine Entwurfsgedanken vorzulesen. Das Raumprogramm wurde bereits intern mit den Gemeindebediensteten durchbesprochen und der Raumordnungsausschuß damit befaßt. Die Planer erläutern eingehend ihre Gestaltungsvorschläge, wobei sich die Projekte Hohenfellner und Nicolussi weitgehend ähnlich sind. Beide sehen eine Vergrößerung der Gänge durch Herausnahme der tragenden Mittelwände vor. Architekt Bellutta vertritt hingegen die Ansicht, daßSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight mit dem Haus "sanft" umgegangen werden müsse, da dieses eine erhaltenswerte Bausubstanz darstelle. Arch. HOHENFELLNER verneint die Möglichkeit eines ungestörten Betriebes während des Umbaus. Die Errichtung eines Neubaues, anstelle eines Umbaues, lehnt er aus Kostengründen ab und verweist darauf, daß das Ensemble zerstört werden würde. Alle Projekte werden behindertengerecht ausgeführt und sehen Behinderten-WC's vor. Im Gegensatz zu den beiden anderen Planern hat Arch. BELLUTTA bereits die Massen ermittelt, Preise eingeholt und eine Kostenschätzung mit höchstens 10-15 %iger Abweichung erstellt. Seine Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 12 Mio Schilling. Mag. Siegfried NEYER vertritt die Ansicht, daß ein Umbau so auszuführen wäre, daß man auch tatsächlich etwas sieht. Ihm persönlich gefalle der in den Planungen Hohenfellner und Nicolussi vorgesehene Lichtschacht, wobei aufgrund der geraden Wände die Lösung Hohenfellner die beste erscheine. Ing. Rudolf HAUMER findet die Vorschläge mit Innenbelichtung attraktiv, glaubt allerdings, daß die Kosten nicht dafür stehen. Arch. HOHENFELLNER: Ein Gemeindeamt mit Anspruch auf keit muß etwas Gewisses ausdrücken (Ausdruck "1990"). Öffentlich- In weiterer Diskussion wird auf die Größe der einzelnen Büroräume Bezug genommen, da diese bei den Projekten Nicolussi und Hohenfellner verkleinert werden. Dipl.Ing.Dr. Ernst PÜRER bringt vor, beim ersten Hinschauen gende Kategorisierung vorgenommen zu haben: fol- Projekt Batruel/Bellutta: braves Projekt, Projekte Hohenfellner und Nicolussi: großzügige Projekte. Beim zweiten Hinschauen habe er jedoch feststellen können, daß die "großzügigen Projekte" zu Lasten der Großzügigkeit der Räume gehen und ein Gefühl der Beengtheit auftrete. Dazu erwidert Arch. HOHENFELLNER, daß dies von zwei Seiten betrachtet werden müsse: "Wer darin arbeitet und wer kommt, wobei auch der interne Verkehr mitberücksichtigt werden muß. Das Gefühl der Beengtheit wird zudem durch das gangseits an den Bürowänden vorgesehene Lichtband genommen" . Arch. BELLUTTA hält den Ausbau in zwei Etappen für möglich, Arch. HOHENFELLNER mit Vorbehalt. Mag. Siegfried NEYER plädiert für einen zügigen Umbau mit Einrichtung eines Notbetriebes im Haus des Gastes. Vbgm. Gerhard REBHOLZ faßt abschließend zusammen, daß in der nächsten Zeit auf jeden Fall etwas gemacht werden müsse, da das jetzige Amtsgebäude sowohl den Bediensteten als auch den Besuchern nicht mehr zugemutet werden könne. Mag. Siegfried NEYER hält genaue Vorgaben für eine genaue Kostenermittlung notwendig. Abschließend macht Arch. HOHENFELLNER darauf aufmerksam, daß es unüblich sei, Wettbewerbe mit nur vagen Vorgaben zu veranstalten und die Prüfung nicht durch eine Fachjury vornehmen zu lassen. Vbgm. Gerhard REBHOLZ dankt den beiden Architekten für ihr Kommen und hält fest, daß die Vergabe der Planung erst nach Abklärung von Detailfragen mit den im Gemeindeamt beschäftigten Bediensteten sowie nach Vorlage der Kostenschätzung erfolgen kann. zu 2) Auf schriftlichen Vorschlag der Fraktion SPÖ und Parteifreie wird gemäß § 56 Abs. 2 GG einstimmig Werner BITSCHNAU auf den freigewordenen Sitz im Gemeindevorstand gewählt. zu 3) Vbgm. Gerhard REBHOLZ Dienstpostenplanes: erläutert die vorgesehenen Änderungen des Bauamt: Josef HUTTER wird in das Beamtenverhältnis aufgenommen und nimmt den Dienstposten des verstorbenen Kurt KRALLER ein; Gemeindekasse: Schaffung eines "b-Postens" für Helmut NETZER, Absolvent der Handelsakademie (anstelle eines "c-Postens"); Krankenhaus St. Josefsheim: Schaffung eines "b-Postens" für die Laborantin (anstelle eines "c-Postens") und eines weiteren Dienstpostens "d" - Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters in der Verwaltung (50 %iges Beschäftigungsausmaß); Verkehrsamt: Um dem Entwicklungsprojekt entsprechend Rechnung zu tragen, wird ein Schalterposten in einen höher qualifizierten Posten umgewandelt; Aufgrund der bisherigen Praxis, diesbezügliche Entscheidung vorher im Gemeindevorstand oder PersonalSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ausschuß zu beraten, wird die Entscheidung über die Änderungen und die Beschlußfassung des Stellenplanes 1990 einstimmig an den Gemeindevorstand delegiert und dieser aufgrund der gebotenen Dringlichkeit zur Beschlußfassung ermächtigt. zu 4) Die Festlegung des Einzugsbereiches der Kanalstränge 5/3 und des Ableitungskanales Gstüd - Kröpfen - Kapell wird gemäß § 3 des Kanalisationsgesetzes entsprechend dem vorliegenden Plan einstimmig beschlossen. zu 5) Nachfolgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes werden mig beschlossen: einstim a) Ganahl Hedwig, Schruns, Briferweg 15: Umwidmung einer Teilfläche der Gp 2907 von "FL" in Sonderfläche-Trafostation; ß - 5 - b) Marktgemeinde Schruns: Umwidmung einer Teilfläche der Gp 157/1 von "BW" in Sonderfläche-Trafostation. zu 6) Über Antrag der Fraktion SPÖ und Parteifreie werden folgende Bestellungen bzw. Delegierungen einstimmig beschlossen: a) Werner BITSCHNAU als Urkundenfertiger, b) Werner BITSCHNAU in den Raumordnungsausschuß, c) Mag.Dr. Siegfried MARENT in den Hauptschulverband Außermontafon, d) Mag. Dr. Siegfried MARENT in den Abwasserverband Montafon; zu 7) ^ Nach Mag. Dr. Siegfried MARENT sind alle an verkehrsmäßigen Verbesserungen im Ortsgebiet interessiert, wobei allerdings die verschiedenen Interessen "Bauen" und "Schaffung verkehrsberuhigender Maßnahmen" nicht immer unter einen Hut zu bringen sind. Ein Konzept hinsichtlich der Errichtung einer Tiefgarage oder mehrerer Oberflächenparkplätze sei daher notwendig. Nur so könne die Mißsituation in Schruns in den Griff bekommen werden. Peter VONBANK stimmt zu, daß ein Bedarf an Parkplätzen gegeben ist. Dieses Problem sei bereits im Raumordnungsausschuß diskutiert worden. Er könne sich jedoch nicht vorstellen, einen Baustopp zu verhängen, solange noch Parkplätze in der Löwen-Tiefgarage oder in der Tiefgarage Armenhausbühel zur Verfügung stehen. Es gebe zwar verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, eine Bausperre zu verordnen, jedoch nicht unter diesem Titel. Mag. Dr. Siegfried MARENT ist sich sicher, daß sich dies unter eine Bestimmung subsumieren ließe. Ing. Werner NETZER bringt dem Antrag der SPÖ und Parteifreien einige Sympathien entgegen. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode sei mit der Ortskerngestaltung begonnen worden. Nunmehr liegen Projekte vor, die deren Realisierung stören könnten. Er erweitert den Antrag dahingehend, daß im Kerngebiet ein Baustopp bis zur Vorlage eines realisierbaren Parkplatz- bzw. Tiefgaragenkonzeptes verhängt wird. Werner BITSCHNAU bemängelt, daß verschiedenen Geschäften wie der Hypobank, Volksbank usw. keine Parkplätze vorgeschrieben worden sind. Mag. Siegfried NEYER kritisiert hinsichtlich des Areals "ehem. Verwaltungsgebäude der Montafonerbahn", daß nach Informationen von DDr. Heiner BERTLE ein Beschluß im Raumordnungsausschuß gefaßt worden sei, daß im Ortsgebiet keine oberirdischen Parkplätze mehr zugelassen werden. Peter VONBANK kennt keinen diesbezüglichen Beschluß und bemerkt, daß der Raumordnungsausschuß zu einem solchen Beschluß gar nicht befähigt wäre. Die Garagenverordnung sei auch in den vorerwähnten Verfahren - Hypothekenbank, Volksbank, usw. angewendet worden. Entsprechend einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes dürfen jedoch Parkplätze nur bei Zubauten sowie für zusätzlich notwendig werdende Parkplätze bei Verwendungsänderungen vorgeschrieben werden. Er verweist auf die gesetzliche Möglichkeit, daß durch Verordnung der Gemeindevertretung auch für Altbauten fehlende Park- und Abstellplätze vorgeschrieben werden können. Wenn dies die anderen Fraktionen wollen, werde auch die ÖVP mitziehen. Es soll aber kein Politikum werden. Dipl.Ing. Dr. Ernst PÜRER regt an, sich ein Konzept über die Parkplatzbewirtschaftung zu überlegen und zählt verschiedene Möglichkeiten auf (höhere Gebühren für im Freien liegende Parkplätze, ...). Dipl.Ing. Manfred JÄGER vertritt die Ansicht, daß eine Tiefgarage notwendig ist, die im Gegensatz zur Löwen-Tiefgarage einfach zu befahren ist. Er spreche sich Syntax Warning: Invalid Font Weight zwar nicht für einen Baustopp aus, es müsse aber bei Projekten ohne entsprechende Parkmöglichkeit den Bauwerbern klargemacht werden, daß sie sich im Falle der Errichtung einer Tiefgarage zu beteiligen haben. GR Werner NETZER stellt nochmals fest, daß eine nachträgliche Vorschreibung von Einstellbzw. Abstellplätzen auch bei Altbeständen jederzeit möglich ist. Dies alleine genüge jedoch nicht, da z.B. durch das angesprochene Projekt auf dem Parkplatz Gurschler keine Einfahrtsmöglichkeit mehr zu einer Tiefgarage unterhalb des Kirchplatzes gegeben wäre. Seiner Ansicht nach hat der Raumordnungsausschuß die Voraussetzungen für eine Bausperre zu erarbeiten, sodaß diese in der Gemeindevertretung beschlossen werden kann. Dipl.Ing. Dr. Ernst PÜRER ist gegen ein Baustopp, da dieser einen gravierenden Eingriff in die Rechte eines Einzelnen darstelle. Außerdem stehe ein Teil der Löwen-Tiefgarage leer. Er wiederholt deshalb seinen Antrag, im Raumordnungsausschuß - in Zusammenarbeit mit dem Bauamt - ein Parkplatzbewirtschaftungskonzept zu erarbeiten und der Gemeindevertretung ein beschlußreifes Konzept vorzulegen. Mag.Dr. Siegfried MARENT verweist darauf hin, daß die Löwen-Tiefgarage nur zum Teil der Gemeinde gehört und von ihr genutzt werden kann. Ihre Größe sei bekannt und es könne nicht dahingehend argumentiert werden, daß die Löwen-Tiefgarage den ganzen Verkehr schlucke. Seiner Ansicht nach müssen die Planer sofort mit den Änderungen beauftragt werden, sodaß eine Lösung in eineinhalb bis zwei Jahren durchgezogen werden kann. GR Ing. Werner NETZER möchte nochmals die Erlassung einer Bausperre prüfen lassen. Wenn sich diese als notwendig herausstelle, werde man einen entsprechenden Beschluß fassen. Der Antrag der Fraktion SPÖ und Parteifreie auf Verordnung eines Baustopps im Kerngebiet bis zur Vorlage eines Parkplatz- bzw. Tiefgaragenkonzeptes wird stimmenmehrheitlich (17 Gegenstimmen mit Ausnahme der Vertreter der SPÖ und Parteifreie) abgelehnt. Dem Zusatzantrag, diesen Tagesordnungspunkt mit den Ergänzungen: a) Prüfung, ob die derzeitigen Bebauungsrichtlinien und der Flächenwidmungsplan ausreichen, um im Kerngebiet ein Tiefgaragenbzw. Parkplatzkonzept realisieren zu können und ob bis dahin die Verhängung einer Bausperre notwendig ist, b) Erarbeitung eines Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes, an den Raumordnungsausschuß zur weiteren Behandlung zuzuweisen, wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: 3 SPÖ und Parteifreie und Ing. Rudolf HAUMER, der nur der Erstellung eines Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes zustimmt) zugestimmt. zu 8) Mag.Dr. Siegfried MARENT berichtet über die Belästigungen, welche sich durch den Parkplatz im Tobel ergeben. Er habe jedoch zwischenzeitlich gehört, daß dieser Grund sehr wahrscheinlich nicht im Eigentum der Marktgemeinde Schruns steht. Er verweist auf die Petition von Hubert GANAHL, der über die Probleme - insbesondere während der Nachtstunden - berichtet hat. Es sei eine bekannte Tatsache, daß es in diesem Bereich laut zugehe, weshalb man sich überlegen sollte, ob dort nicht überhaupt ein Nachtfahrverbot, Anrainer ausgenommen, verhängt werden soll. GR Ing. Werner NETZER regt an, daß das Bauamt noch vor der Wintersaison prüft, ob eine bessere Schneedeponie gefunden werden kann. Die dortige Schneeräumung und -deponie wirke sich zusätzlich störend aus. Abschließend wird einhellig zur Kenntnis genommen, daß vor Beschlußfassung über die ersatzlose Aufhebung des Tobelparkplatzes die genauen Eigentumsverhältnisse abzuklären sind. zu 9) Mag. Dr. Siegfried MARENT hat aus Zeitungsberichten entnommen, daß zwei Hochmontafoner Gemeinden beabsichtigen, Freizeiteinrichtungen größeren Ausmaßes (Erlebnisbad nach dem Vorbild Säntispark in St. Gallen) zu errichten. Die Kosten hiefür belaufen sich angeblich auf 400 Mio Schilling. Laut Auskunft eines Gaschurner Gemeinderates sei jedoch ein kleineres Projekt für den eigenen Bedarf geplant, wobei allerdings auch ein größeres Projekt im Bereich des Möglichen liege. Die Gemeindevertretung Schruns k?Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ?nne dieses Problem sicher nicht lösen, müsse aber die Interessen der Anrainer an der B 188 vertreten. Der Bürgermeister sollte aus diesem Grunde angehalten werden, in allen möglichen Gremien diese Probleme vorzubringen und ein Veto einzulegen, bis die Voraussetzungen am Talausgang erfüllt sind. Franz NETZER verweist in diesem Zusammenhang auf seinen bereits vor einem Jahr eingebrachten Antrag "Freizeitpark Montafon". Peter VONBANK glaubt, daß auf Grund eines Zeitungsberichtes noch kein definitiver Beschluß gefaßt werden kann, weshalb weitere Erhebungen getätigt werden müssen. In weiterer Diskussion einigt man sich auf Grund der Verbesserung der Infrastruktur für die Gäste im Montafon durch Schaffung solcher Einrichtungen dahingehend, daß der Bürgermeister keinen Einspruch einbringen, sondern vorerst seine Mitarbeit anbieten soll. Abschließend wird einstimmig beschlossen, daß der Bürgermeister im Rahmen des Standes Montafon die Errichtung eines Freizeitparkes Hochmontafon abklären und der Gemeindevertretung berichten bzw. Bgm. SANDRELL zur Berichterstattung in eine Gemeindevertretungssitzung einladen soll. zu 10) Ing. Werner NETZER erinnert an den vor Jahresfrist gefaßten Beschluß, zu untersuchen, ob in Schruns die Errichtung von Kleinkraftwerken möglich ist. Er möchte sich erkundigen, was in dieser Sache bereits geschehen ist. Peter VONBANK erwähnt, daß mit Dipl. Ing. Manfred JÄGER ein Exkurs zu den Stadtwerken Imst stattgefunden habe, der den ausschlaggebenden Impuls zu diesem Beschluß gegeben habe. Es sei beschlossen worden, auf Grund der Meßdaten eine grobe Begutachung vorzunehmen. Dipl. Ing. Dr. Ernst PÜRER berichtet, daß er bisher noch keine Zeit gefunden habe, eine Begehung vorzunehmen. Abschließend wird einhellig zur Kenntnis genommen, daß die Untersuchung über die Errichtung von Kleinkraftwerken bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte. zu 11) Ing. Werner NETZER berichtet über die erfolgte Ablehnung der Umwidmung von Grundstücken nordwestlich des Wagenweges seitens der Vorarlberger Landesregierung, wobei als Begründung eine ungenügende Erschließung angegeben worden sei. Jetzt sei im Raumordnungsausschuß ein neuerlicher Beschluß gefaßt worden, kleinere Bauvorhaben im gleichen Gebiet zu genehmigen. Weiters führt er aus, daß über Nacht ein Antrag auf Umwidmung der Grundstücke "Lechthaler" eingebracht worden sei, bei welchem sich ähnliche Probleme ergeben. Auch hier sei kein Erschließungskonzept gegeben. Der Wirrwarr und die Konfusität seien somit komplett. Aus diesem Grunde habe er seinen Antrag auf Erstellung eines Erschließungs-, Bebauungs- und Grünordnungskonzeptes eingebracht. Peter VONBANK ist der Meinung, daß die Ortsplaner vorerst noch keinen diesbezüglichen Auftrag erhalten sollten, um sich nicht zu verzetteln. Einer Beauftragung nach Beendigung der gerade auszuführenden Arbeiten stimme er zu. Ing. Werner NETZER ist der Ansicht, daß diese Grundstücke für Einrichtungen wie die beabsichtigte Arztpraxis geeignet scheinen und somit keine Einfamilienwohnhäuser errichtet werden sollten. Peter VONBANK erläutert, daß die Gemeindevertretung einen Umwidmungsbeschluß gefaßt habe. "Was ändert sich nun, wenn jemand anderer als Dr. Schenk baut". Sollte die Umwidmung von der Raumplanungsstelle verneint werden, müsse darüber ohnedies neu beraten werden. Dipl.-Ing. Dr. Ernst PURER erwähnt, daß die Zufahrt Krismer für Einfamilienwohnhäuser zuträglich ist, nicht jedoch für größere Bauten. Eine direkte Zufahrt vom Wagenweg aus sei auf Grund der Eigentumsverhältnisse nicht möglich. Abschließend wird nochmals das zeitliche Problem - die Planer arbeiten gerade ein Tiefgaragenkonzept aus - zur Sprache gebracht. Dipl. Vw. Otmar TSCHANN und Fritz NETZER verlassen um 00.05 Uhr die Sitzung. Mag. Dr. Siegfried MARENT berichtet, daß er die Umwidmung nicht nur auf Dr. SCHENK bezogen habe. Es stehe jedoch fest, daß in der Vergangenheit, er bezeichnet es als "ÖVP-Altlast", vieles verplant worden sei. Peter VONBANK erwähnt, daß für die großen Grünflächen noch kein Anlaß bestehe, ein Erschließungskonzept zu erarbeiten. Grundsätzlich sei auch seine Fraktion für ein solches Konzept, nur könne dies nicht sofort verwirklicht werden. Außerdem liege die angesprochene Stellungnahme schon beim Land. Ing. Werner NETZER streicht in seinem Antrag den Passus "vor Weiterleitung der Stellungnahme an die Raumplanungsbehörde". Dem Antrag auf Erstellung eines Erschließungs- Bebauungs- und Grünordnungskonzeptes für den Bereich zwischen der Batloggstraße und dem Wagenweg in Zusammenarbeit mit den Ortsplanern wird einstimmig zugestimmt. zu 12) Die Behandlung des Antrages auf Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes bzgl. des Baugesetzes und der Garagenverordnung wird auf Grund der fortgeschrittenen Zeit einstimmig vertagt. Gegen die Verhandlungsschrift über die 50. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß diese als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 00.15 Uhr Schruns, am 8. November 1989