19931013_GVE038

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:28
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1993-10-13
Erscheinungsdatum 1993-10-13
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Inhalt des Dokuments

Marktgemeindeamt Schruns über die am Mittwoch, den 13.10.1993 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes" stattgefundene 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Harald Wekerle als Vorsitzender, Vbgm. Dipl.Vw. Otmar Tschann und die Gemeinderäte Dr. Bernd Tagwercher und LAbg. Mag. Siegfried Neyer sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder BR Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Gantner, Ludwig Kieber jun., Hans Neyer, Richard Sander jun., Dir. Gerhard Rebholz, Trudi Dünser, Ing. Rudolf Haumer, Ing. Paul Dörler, Dipl.-Ing. Manfred Jäger und Waltraud Eigner für die Schrunser Volkspartei DDr. Heiner Bertle, Robert Mayer, Gebhard Marent, Ing. Wolfgang Juen, Felicitas Maklott und Robert Mugg für die FPÖ und parteifreie Bürger Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: GR Ing. Werner Netzer, Rudi Bitschnau, Peter Vonbank, Werner Brugger und Erwin Riedle Abwesend: GR Werner Bitschnau, Mag.Dr. Siegfried Marent, Franz Netzer und Dipl.Ök.Ing. Helmut Daxer Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Erledigte Tagesordnung: 1) Berichte des Vorsitzenden 2) Ortskanalisation Schruns, Bau- und Investitionsplan bis zum Jahr 2001 3) Grundankäufe: a) Teilfläche (198 m2) aus Gpn 205 und 208/1 KG Schruns von Josef Graß, Bergbahnstraße 2 b) Hälfteanteil an den Gpn 1446 und 1447 von Rudolf Vergut, Silvrettastraße 159 4) Ausnahmebewilligung bzgl. höherer Baunutzung und Gebäudehöhe, Ansuchen: a) Ing. Siegfried Rünzler für Kleinwohnanlage "Graß", Bergbahnstraße b) Walch-Fleisch GesmbH & Co KG für Hotelanbau "Both" c) Amann Gerhard, Auf der Litz, für Wohnhausneubau c) RA Dr.F.Miller/Ing.S.Rünzler für Wohnanlage "Montjola" 5) Abrechnung Hochbehälter Montjola - Beauftragung des Bürgermeisters zur Überprüfung durch einen Sachverständigen (Antrag der Sozialdemokraten und Parteifreien) 6) Ausschreibung eines öffentlichen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung des Kinos (Batlogghalle) oder Überprüfung anderer Möglichkeiten zu einer multifunktionalen Begegnungsstätte (Antrag der Sozialdemokraten und Parteifreien) 7) Verpflichtung des Bürgermeisters zur periodischen Vorlage eines mittelfristigen, roulierenden Finanzplanes unter Einbeziehung von Haftungsverpflichtungen, Leasingverpflichtungen und ähnlichen Finanzkonstruktionen (Antrag der Sozialdemokraten und Parteifreien) 8) Personalangelegenheiten 9) Allfälliges zu 1) Der Vorsitzende berichtet: * Die Zahlen der Tourismusstatistik für den Monat September 1993 geben ein etwas weniger erfreuliches Bild als im Vormonat ab. Bei 5.056 Ankünften und 39.253 Nächtigungen errechnet sich zum Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Unterschied von - 287 Ankünften (- 5, 4 %) und - 4.732 Nächtigungen (- 10, 8 %) . Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste betrug im Berichtsmonat 7, 8 Tage, im Vergleichszeitraum des Vorjahres 8, 2 Tage, was einen Rückgang um 0, 4 Tage bedeutet. Zum Teil werden diese Rückgänge auf das schlechte Wetter an den Wochenenden zurückzuführen sein, sicher aber auch auf die allgemeine Rezession. * Mit 1. Oktober 1993 ist die Verpackungsverordnung in Kraft getreten, die es nunmehr auch in den Vorarlberger Gemeinden umzusetzen gilt. Dies war u.a. auch ein Thema in der kürzlich stattgefundenen Tagung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz, in der die weitere Vorgangsweise diskutiert und die Aufnahme der Verhandlungen und die Art und Weise der Kooperation mit der Austria Recycling AG (ARA) beraten wurde. Dieser obliegt es einerseits, mit der Industrie und dem Gewerbe die entsprechenden vertraglichen Regelungen zu treffen und dafür Sorge zu tragen, daß für diese Firmen die erforderlichen Mittel vom Konsumenten eingehoben werden, um die Verpackungsmaterialien beseitigen zu können. Andererseits ist sie auch Ansprechpartnerin und Vertragspartnerin der Gemeinden. Seitens Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight der Gemeinden wurde es für sinnvoll erachtet, daß der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz für alle Gemeinden als Ansprech- und Verhandlungspartner auftritt. Das neu aufzubauende Sammelsystem soll in die bisher gemeindlich organisierten Wertstoffsammelstellen und Bauhofsammelbereiche integriert werden, damit nicht neben diesen eine eigene Organisation ausschließlich für die Verpackungsmaterialien auf- zubauen ist. Für die von den Gemeinden erbrachten Vorarbeiten und Leistungen hat die ARA selbstverständlich an den Gemeindeverband und die Gemeinden eine Entschädigung zu leisten. Über die Kostenabgeltung für die Bereitstellung, Betreuung und Reinigung von Wertstoffsammelstellen wurden bereits Verhandlungen geführt und Beträge ausgehandelt. Ebenfalls wurden bereits landesweit Verhandlungen mit den interessierten Firmen hinsichtlich der Abfuhr und Entsorgung geführt. Hiefür werden für das Oberland die Firmen Häusle und Hofer zuständig sein, die sich wiederum einiger Subunternehmer, z.B. Branner für Schruns, bedienen werden. Insbesondere im Kunststoffbereich und in der Abfallberatung u. -trennung besteht die Möglichkeit, kleinere Recycling-Einheiten für Bevölkerungseinheiten bis zu 10.000 Personen zu bilden. Hiefür würde seitens der ARA ein weiterer Kostenbeitrag von S 9 0 . 0 0 0 , — bis S 9 5 . 0 0 0 , — und darüberhinausgehend eine zusätzliche Rückvergütung geleistet werden, wenn bereits von der Gemeinde eine gewisse Trennung im Kunststoffbereich vorgenommen wird. Die Einrichtung einer Recycling-Einheit für den Nahraum Schruns sollte somit ernsthaft geprüft werden. In diesem Rahmen könnte auch die separate Erfassung von Gewerbe- und Hausmüll vorgenommen und die Entsorgung von Biomüll organisiert werden. Wie bereits im Unterland, wird hinkünftig - voraussichtlich 1994 - auch im Oberland die Biotonne zu führen sein. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß im Bereich der Glas-, Metall- und Kunststoffentsorgung eine gänzliche Entlastung für die Gemeinden eintreten wird, im Bereich Papier entsprechend dem Verpackungsanteil zu 25 %. Leider werden tagtäglich neue Kategorien von Abfall und Problemstoffen wie Elektronikschrott usw. geschaffen, sodaß für die Gemeinden insgesamt gesehen sicher keine Entlastung eintreten wird. Die ersten Plastiksammelbehälter werden in den nächsten 10 Tagen in Vorarlberg eintreffen, in Schruns werden solche frühestens in 3 Wochen aufgestellt werden. Frau Mag. Christiane Machold, Amtssachverständige für Naturund Landschaftsschutz, hat ein abschließendes Gutachten über die Verbauung des Niggatobels in Schruns abgegeben. Sie führt darin aus, daß die Errichtung von Geschiebesperren sowie der Sohlen- und Uferbefestigung zu einer groben Verletzung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Tobelbaches führe. Für den Fall, daß diese Verbauungsmaßnahmen dennoch durchgeführt werden, sollte eine Trennung der Hochwasserableitung von einem naturnah gestalteten Nieder- und Mittelwasserabfluß im Bereich des Schrunser Beckens in Erwägung gezogen werden ("huckepack"-Lösung). Seitens der Wildbachund Lawinenverbauung wurde dieser Vorschlag aufgrund der großen Verklausungsgefahr im Ernstfall jedoch negativ beurteilt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen mögen vielleicht im ebenen Gelände sinnvoll eingesetzt werden können, im steilen Gelände wird jedoch die Funktionstüchtigkeit aufgrund der Geschiebeführung in Frage gestellt und das Sicherheitsrisiko als zu hoch beurteilt. Dieser Ansicht schließt sich auch die Gemeindevertretung an, und es wird, trotz eines gewissen Eingriffes in das Flußsystem, aus Sicherheitsgründen ein -4 eindeutiges Bekenntnis zur Ausführung der Verbauungsmaßnahmen entsprechend dem vorliegenden Projekt abgegeben. * Im Rahmen des Verfahrens hinsichtlich der Erteilung der Landschaftsschutzbewilligung zur Errichtung des Schitunnels "Seebliga" liegt nun auch das Gutachten seitens der Raumplanungsstelle vor. Zum einen werden darin die positiven Seiten des Schitunnels angeführt, da dadurch die am Sennihang bestehendenSyntax Warning: Invalid Font Weight Engpaß- und Sicherheitsprobleme gemildert und die Gesamtattraktivität des Schigebietes erhöht wird, und es wird bestätigt, daß dieses vom Grundsätzlichen her sowohl mit dem Tourismuskonzept Vorarlberg von 1992 als auch mit den Zielen des Konzeptes für den Ausbau der touristischen Aufstiegshilfen im Montafon von 1980 vereinbar ist. Zum anderen werden jedoch Befürchtungen hinsichtlich einer weiteren Beeinträchtigung der landschaftlichen Qualitäten des Schigebietes als sommerliches Erholungsgebiet geäußert. Allerdings konnten keine möglichen Alternativen gefunden werden, weshalb die Realisierung des Schitunnels als vorstellbar bezeichnet wird, wenn die Schäden für Natur und Landschaft zumindest gesamthaft nicht vergrößert werden, was allerdings die Berücksichtigung der im Gutachten angeführten Auflagen voraussetze. * Für die ausgeschriebene Stelle eines Schulwarts an der Volksschule Schruns Dorf ist eine Vielzahl von Bewerbungen qualifizierter Personen eingelangt. Nach eingehender Beratung im Gemeindevorstand hat man sich dafür ausgesprochen, der internen Bewerbung den Vorzug einzuräumen und Ernst Wagenblast die Stelle anzubieten. Da er sich jedoch dzt. im Krankenhaus befindet und seine Genesung noch einige Zeit dauern wird, wird als Übergangslösung die Stelle bis Ende des Schuljahres 1993/94 mit Hermann Belschak besetzt werden. Dieser wird nach Antritt der Tätigkeit durch Ernst Wagenblast in den Bauhof überwechseln und speziell auch im Abfallbereich tätig werden. zu 2) Mit Erlaß des Amtes der Vorarlberger Landesregierung als Wasserrechtsbehörde vom 12.12.1990 wurde festgelegt, daß bis zum Beweise des Gegenteiles jedwede Versickerung häuslicher Abwässer eine nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes bewilligungspflichtige Einwirkung darstellt und daher erst nach vorheriger wasserrechtlicher Bewilligung zulässig ist. Gleichzeitig wurde bekanntgegeben, daß die Abwasserversickerung niemals auf Dauer als eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung angesehen werden kann und daher seitens der Wasserrechtsbehörde wasserrechtliche Bewilligungen nur dann erteilt werden, wenn ein Anschluß an die öffentliche Kanalisation mit Kläranlage spätestens in sieben Jahren möglich ist. Diese Möglichkeit muß anhand von konkreten Planungs- und Finanzierungsunterlagen nachgewiesen werden. Der Zeitpunkt für die späteste Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation wird um fünf Jahre auf insgesamt zwölf Jahre verlängert, wenn die Gemeinde auf der Grundlage des gültigen Flächenwidmungsplanes und des generellen -5 Kanalisationsprojektes einen verbindlichen Bauzeitplan (Bauund Investitionsprogramm) erstellt, der vom zuständigen Gemeindeorgan beschlossen und vom Landeswasserbauamt als dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Zur Überwachung der Einhaltung dieses Bauzeitplanes werden in regelmäßigen, angemessenen Zeitabständen Bestandsaufnahmen durchgeführt werden. Der Vorsitzende erläutert an Hand der aufgehängten Pläne die vorgesehenen Kanalausbauprojekte, womit über 90 % aller Objekte in Schruns kanalmäßig erschlossen wären. Mit der Ausarbeitung der Bau- und Investitionsplanung wurde das Ingenieurbüro Riedmann & Partner, Dornbirn, betraut. Die darin enthaltenen Kostenschätzungen erfolgten auf Preisbasis 1993. Die Landesbeiträge werden sich auch in Zukunft auf 20 % der Gesamtkosten belaufen. Seitens des Wasserwirtschaftsfonds, der sich bei der Förderungsabwicklung der Österreichischen Kommunalkredit AG bedient, werden im Gegensatz zu früher keine Darlehen, sondern Zinsstützungen, berechnet nach eigenen Förderungsschlüsseln gewährt, wobei sich jedoch auch hier für Schruns keine Änderung ergeben dürfte. Der vom Ingenieurbüro Riedmann & Partner, Dornbirn, ausgearbeitete Bau- und Investitionsplan für die Ortskanalisation bis zum Jahr 2001 vom 4.10.1993, Projektsnummer 9123, mit den Planunterlagen 9123/1, wird einstimmig beschlossen. zu 3) a) Die Marktgemeinde Schruns ist bestrebt, den bestehenden Gehsteig an der BerSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight gbahnstraße aufzulassen und aus Sicherheitsgründen friedhofseitig neu zu errichten. Da Josef Graß der Gemeinde die Abtretung eines Grundstreifens böschungsseitig der Bergbahnstraße angeboten hat, bietet sich dort die Erstellung von 3 Busparkplätzen sowie von 2 bis 3 Pkw-Abstellplätzen für Friedhofbesucher an. Der Ankauf der in der Naturaufnahme des Ing. Konsulenten für Vermessungswesen DI. Stephan Lackner, Feldkirch, vom 26.7.1993, GZ 36301, dargestellten Teilfläche 1 aus Gst 205 und Teilfläche 2 aus Gst 208/1 im Gesamtausmaß von 198 m2 um S 7 0 0 , — / m 2 von Josef Graß, Schruns, Bergbahnstraße 2, wird einstimmig beschlossen. Festgehalten wird, daß die Busparkplätze vorrangig für den Ausflugverkehr und nicht für Benützer der Hochjochbahn gedacht sind. Die zu errichtende Stützmauer soll nach Möglichkeit als Naturmauer oder in einer sonst etwas gefälligeren Art ausgeführt werden. b) Ebenfalls wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Ing. Rudolf Haumer, der den Kaufpreis als zu hoch angesetzt erachtet) der Ankauf des Hälfteanteils an den Gst 1446 und 1447 in EZ 1589 mit 1131 m2 von Rudolf Vergut, Schruns, Silvrettastraße 159, um pauschal S 2 0 0 . 0 0 0 , — beschlossen. Damit wird die Marktgemeinde Schruns Alleineigentümerin an diesen beiden Grundstücken. Ein Teil dieser Grundstücke soll als Tauschfläche für die an der III gelegenen Grundstücke, die zur Weiterführung des Wanderweges benötigt werden, Verwendung finden. Das Gst 3201/4 verbleibt im Miteigentum je zur Hälfte von Rudolf Vergut und der Marktgemeinde Schruns. zu 4) Der Vorsitzende erläutert an Hand der ausgehängten Pläne die einzelnen Projekte, welche einer Bewilligung einer höheren Baunutzung bzw. größeren Geschoßzahl bedürfen. Wie der Vorsitzende ausführt, sind gerade in letzter Zeit ungewöhnlich viele Projekte von Mehrfamilienwohnhäusern bei der Gemeinde zur Begutachtung, Vorprüfung oder Erteilung einer Baubewilligung eingereicht worden. Vor einer Behandlung wäre deshalb die grundsätzliche Frage abzuklären, inwieweit überhaupt noch ein Bedarf an der Schaffung zusätzlicher, meist kleinerer Wohnungen besteht, der die Erteilung von Ausnahmebewilligungen tatsächlich noch rechtfertigen würde. An Hand einer von ihm überschlagsmäßig aufgestellten Liste informiert er über die Anzahl der projektierten und zum Teil schon bewilligten Wohneinheiten und gibt zu bedenken, daß die Gefahr besteht, daß dadurch der Markt an kleineren Wohnungen übersättigt und somit ein unerwünschter Zuzug forciert werden würde. Jedenfalls sollten Ausnahmebewilligungen eher restriktiv gehandhabt und nur dort erteilt werden, wo die Erschließung gesichert ist und keine Probleme bereitet und auch die sonstigen Rahmenbedingungen wie Ausweisung von geeigneten Spielflächen usw. eine Ausnahme zulassen. Unter diesen Gesichtspunkten wird a) die Baunutzung für das Gst 208/5 im Eigentum von Josef Graß für die geplante Errichtung einer Kleinwohnanlage durch Ing. Siegfried Rünzler stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Gebi Marent) von 30 auf 37 erhöht, wobei die Anregung, die vorgesehenen Garagen zu "überschütten", weitergegeben werden wird, und b) die Baunutzung für die Gst 1030 und 1031 im Eigentum der Walch-Fleisch GesmbH. & Co KG hinsichtlich des projektierten Hotelanbaus zur Vergrößerung der bestehenden Zimmer einstimmig mit 58, 2 bzw. 88, 6 neu festgesetzt. c) Der Antrag auf Bewilligung einer höheren Baunutzung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf Gst 930 wird jedoch einstimmig abgelehnt und die Empfehlung ausgesprochen, Gebhard Amann als Antragsteller nahezulegen, vor einer neuerlichen Projekteinreichung die Außengestaltung zu überarbeiten, geeignete Kinderspielplätze auszuweisen, klarzulegen, ob und inwieweit der Mühlbach verrohrt werden soll, und nach Möglichkeit mit den Nachbarn die aufgeworfenen privatrechtlichen Fragen wie Zufahrtsrechte usw. abzuklären. Die dzt. vorgesehene Kubatur wird aufgrund der bereits bestehenden Umgebungsbebauung jedenfalls als nicht genehmi- gungsfähig erachtet, weshalb eiSyntax Warning: Invalid Font Weight ne Reduktion unumgänglich erscheint. d) Die Beschlußfassung über die beantragte Bewilligung einer erhöhten Baunutzung von 66 für Gst 442/4 und Bewilligung von 6 Halbgeschossen zur Errichtung der Wohnanlage "Montjola" wird einstimmig vertagt. Es wird klargestellt, daß mit diesem Beschluß keine Aussage über eine spätere Bewilligung verbunden ist und dzt. die Ausnahmebewilligung als nicht erteilt anzusehen ist, weshalb die Baubewilligung, sollte auf der Ausfertigung des Bescheides in der gesetzlich vorgesehenen Frist bestanden werden, zu versagen wäre. Wird hingegen zugewartet, soll diese Angelegenheit nach genauer Beobachtung des Wohnungsmarktes bei besonderer Beachtung des Umstandes, daß die Grundbeistellung auf Baurechtsbasis erfolgt, was zur Folge haben könnte, daß vornehmlich Ausländer daran interessiert sein könnten, in ca. einem Jahr neu beraten und entschieden werden. Trotz des gestalterisch gut gelungenen Projektes wird jedoch eine Erhöhung der Baunutzung auf 66 - dies wäre mehr als eine Verdoppelung der bestehenden Baunutzung - bereits jetzt schon abgelehnt, sodaß allenfalls ein reduziertes Projekt Aussicht auf eine positive Behandlung haben könnte. Festgehalten wird, daß sich dieses Grundstück als Hotelstandort gut eignen würde. zu 5) Der Bürgermeister hat bereits vor geraumer Zeit auf Empfehlung und Auftrag des Prüfungsausschusses der Gemeinde und der Gemeindevertretung den Bausachverständigen Ing. Josef Wackerle, Bregenz, zur Überprüfung der Abrechnung für den Hochbehälter Montjola beigezogen. Leider erfolgte bis heute noch keine Erledigung, weshalb der in dieser Angelegenheit bereits gefaßte Beschluß dahingehend ergänzt wird, daß dem Sachverständigen eine Nachfrist zur Fertigstellung und Vorlage des Überprüfungsberichtes bis Ende der 44. Woche gesetzt wird. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wäre ihm der erteilte Auftrag ohne Leistung eines Kostenersatzes wieder zu entziehen, (einstimmige Beschlußfassung) zu 6) Dir. Gerhard Rebholz bestätigt nochmals, daß der Kinoumbau gut gelungen und geeignet für die verschiedensten Anlässe und für Kleinkunstveranstaltungen ist. Es steht somit neben dem Kultursaal mit dem Kino eine weitere "multifunktionale Begegnungsstätte" zur Verfügung, weshalb der Antrag auf Ausschreibung eines öffentlichen Ideenwettbewerbes zur Umgestaltung des Kinos (Batlogghalle) oder Überprüfung anderer Möglichkeiten zu einer multifunktionalen Begegnungsstätte einstimmig abgelehnt wird. zu 7) Der Vorsitzende verweist auf den mit der Erstellung und ständigen Aktualisierung einer Finanzvorschau verbundenen Aufwand. Dieser Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, den eine fortwährend auch aufgrund äußerer nicht selbst steuerbarer Einflüsse zu ändernde und ohne Anspruch auf Verbindlichkeit ausgestattete Finanzvorschau, die überdies, so habe es zumindest bisher den Anschein erweckt, lieblos beiseite gelegt werde, bringe. In der weiteren Diskussion wird in Erinnerung gerufen, daß bereits früher die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes und dessen ständige Überarbeitung gefordert und zum Beschluß erhoben worden ist. Nach Aussage des Vorsitzenden bereitet bereits die exakte Angabe lediglich der wesentlichsten Positionen enorme Schwierigkeiten, da insbesondere auch die Bedeckungsseite von vielerlei schwer einschätzbaren Faktoren wie Förderungsleistungen usw. abhänge. Trotz dieser Bedenken wird mehrheitlich der Wunsch deponiert, zumindest einen Überblick über Grundsätzliches zu geben, eine Prioritätenliste zu erstellen und die voraussichtlichen Aufwände sowie die diesen gegenüberstehenden Einnahmen aufzuzeigen. Dies stelle eine Voraussetzung für eine verantwortungsbewußte Finanzpolitik dar. Der früher bereits gefaßte Beschluß wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Bgm. Harald Wekerle) mit der Maßgabe bestätigt, daß der Finanzplan im Rahmen der jährlichen Budgeterstellung vorzulegen ist, wobei nur die größeren Ausgabe- und Einnahmepositionen anzuführen sind. zu 8) Die Anstellung von Frau Ingrid NatteSyntax Warning: Invalid Font Weight r, Feldkirch als Musikschullehrerin mit Beginn des Schuljahres 1993/94, die an die Stelle der mit Ende August ausgeschiedenen Frau Anita Fekete tritt, und ihre Einstufung in b/1 wird einstimmig beschlossen. Ingrid Natter hat nach Absolvierung der am Landeskonservatorium für Vorarlberg eingerichteten Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik die Lehrbefähigung für Violoncello mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt. Die Lehrverpflichtung beläuft sich vorerst auf 11 Wochenstunden. zu 9) Unter "Allfälliges" ersucht Frau Trudi Dünser den Bürgermeister, dafür zu sorgen, daß die Glühbirne bei der Laterne beim Lädele-Stutz ausgewechselt wird. An der oberen Friedhoftüre fehle seit längerer Zeit eine Türklinke. Die Ausleuchtung des Eingangs zum oberen Friedhof von der Bergbahnstraße habe sie bereits mehrfach erfolglos urgiert. Am Veltlinerweg im Bereich Düngier wäre ebenfalls eine Glühbirne auszuwechseln. Die Büsche auf dem Grundstück Wachter Engelbert sollten zurückgeschnitten werden, da sie sich bereits verkehrsbehindernd auswirken. Der Vorsitzende nimmt dies zur Kenntnis und sichert zu, die entsprechenden Veranlassungen zu treffen. Am oberen Friedhofeingang wird im Zuge der Verlegung des Gehsteiges eine Beleuchtung installiert werden. Ende der Sitzung: 22.50 Uhr Schruns, am 15.10.1993 Deo; Schriftführer: