20191218_GVE049

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:28
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2019-12-18
Erscheinungsdatum 2019-12-18
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 19.12.2019 Zl. 004-2/2019 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 18. Dezember 2019, um 19.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: GR Heike Ladurner-Strolz Ing. Michael Kieber GR Norbert Haumer Theresa Scheibenstock GR Bernhard Schrottenbaum Raphael Mäser Werner Ganahl Rainer Gehrmann DI (FH) Michael Gantner MSc Dr. Monika Vonier Marion Wachter Thomas Zuderell Tobias Kieber Martin Jenny BSc Peter Vergud Reinhard Winterhoff Bettina Juen-Schmid Mag. Christof van Dellen Richard Durig Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Roman Spannring Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Ing. Gerhard Mangeng Franz Oliva Martin Pögler BEd DI Karoline Bertle Christine Geiger Manuel Torghele Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj Heinz Auer Felizitas Maklott Markus Riedler Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Dipl.-Ing. Martin Oberhammer, Gf (zu TOP 1) Thomas Antesberger, Mountain Residences (zu TOP 1) RA Dr. Georg Mandl (zu TOP 1) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 16 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 16 Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Marion Wachter, Peter Vergud, Bettina Juen-Schmid, Manuel Torghele, Franz Bitschnau, Felizitas Maklott und Siegfried Marent Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende gemäß § 41 Abs. 1 des GG nachstehende(n) Gegenstand(stände) von der Tagesordnung ab: • Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/11-2018 Antrag der Silvretta Montafon Holding GmbH auf Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 3134/1 im Bereich Kapell im Ausmaß von insgesamt 459 m² in „Freifläche Sondergebiet – Talstation Gipfelgleiter“ (344 m.2) und „Freifläche Sondergebiet – Bergstation Gipfelgleiter“ (115 m²) mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet gemäß Plan.Nr. 031-2/11-2018/01 – Beschlussfassung des Entwurfs • Naturwärme Montafon Die Reihenfolge der zur Behandlung stehenden Tagesordnungspunkte verändert sich entsprechend. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Silvretta Montafon Holding GmbH, Schruns, bzw. PURE Schruns GmbH, Schruns: a) Genehmigung des Raumplanungs-/Projektsicherungsvertrags (PURE) b) Löschung des Wiederkaufsrechtes auf GST-NR 194/1 in EZ 2039 (PURE) c) Löschung des Wiederkaufsrechtes auf GST-NR 194/5 in EZ 2040 und Verlegung des öffentlichen Fußweges (Holding) d) Reg.Nr. 031-2/14-2019: Umwidmung des GST-NR 194/1 von FS Tourismusbetrieb in FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung gemäß PlanNr. 031-2/14-2019/01 – Beschluss nach Anhörung der betroffenen Eigentümer (PURE) e) Tausch- und Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH mit der PURE Schruns GmbH, Schruns, und der Silvretta Montafon Holding GmbH, Schruns, betr. die GST-NR .951, 194/3, 194/1 und 194/5 f) Fußwegverbindung „Gemeindeamt-Hochjochbahn“, Dienstbarkeit des Gehrechtes 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-02/16-2019 Antrag der Spar Österreichische Warenhandels AG auf Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 599, 55 m², ohne Höchstausmaß der Verkaufsfläche für Lebensmittel, im Bereich des als Baufläche 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Kerngebiet gewidmeten GST-NR 190 gemäß PlanNr. 031-02/16-2019/01 – Beschlussfassung des Entwurfs 3. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2020 4. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2020 5. Marktgemeinde Schruns – Aufnahme eines Finanzdarlehens 6. Straßengenossenschaft Hofweg a) Gründung der Straßengenossenschaft, Genehmigung der Statuten und Beitritt b) Finanzierungszusage gem. prognostizierten Kosten c) Delegation eines Mitglieds und dessen Stellvertreter in die Vollversammlung 7. Antrag des Finanzausschusses betr. die Zweitwohnsitzproblematik – Festlegung der weiteren Vorgangsweise 8. Pachtvertrag mit Florian Ganahl betr. die von ihm erworbenen Grundstücke im Gamprätz 9. Auftragsvergabe: Kanalprojekt BA 15 Seite 3 von 16 10. Antrag der SPÖ und Parteifreie Schruns gem. § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz: a) Neuregelung der Abfahrt vom Zamangbahn-Parkplatz im Einvernehmen mit Silvretta-Montafon bzw. durch Gemeinde-Verordnung durch • Verkehrsleitsystem durch Silvretta Montafon am Parkplatz, das ab 14 Uhr Ausfahrt zur L 188 erzwingt • Generelles Links-Abbiegeverbot beim Einbiegen vom Parkplatz in die Silvrettastraße b) Mehr Transparenz in gemeindeeigenen Print- u. Onlinemedien durch • Möglichkeit für Fraktionen je eine Seite im Medium „Schruns“ frei zu gestalten mit Besprechung im Kommunikationsausschuss • Gemeindevertreter-Kontaktdaten samt Foto u. Auswahlmöglichkeit nach Fraktion auf Gemeinde-Homepage • Fraktionsseite mit definiertem Vorstellungs-Raster auf der GemeindeHomepage • Raum in Verlautbarungs-Schaukasten im Gemeindeamt für Fraktionen • Information über Ausschüsse wie Aufgabenbereich, Mitglieder u. Sitzungstermine auf der Gemeinde-Homepage 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.11.2019 12. Mitteilungen des Vorsitzenden 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 13. Allfälliges Seite 4 von 16 Zu 1. Silvretta Montafon Holding GmbH, Schruns, bzw. PURE Schruns GmbH, Schruns: Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt RA Dr. Georg Mandl als Rechtsvertreter der Marktgemeinde Schruns in gegenständlicher Angelegenheit sowie DI Martin Oberhammer, Silvretta Montafon, und Thomas Antesberger, Mountain Residences. Dr. Mandl hält fest, dass für das gegenständliche Projekt bereits eine Baubewilligung vorliegt und für die Gemeinde eigentlich nur mehr aufgrund des bestehenden Wiederkaufsrechtes sowie hinsichtlich der Zufahrtssituation eine Mitsprachemöglichkeit besteht. In dieser Hinsicht sowie angesichts der heute zu behandelnden Umwidmung relativieren sich die im Vertrag noch auszumachenden Schwachpunkte, die im Grunde genommen ohnedies im derzeitigen Raumplanungsgesetz begründet sind. In der letzten Sitzung wurden folgende Punkte herausgestrichen, die es noch abzuklären galt und in der nunmehrigen Fassung berücksichtig sind: längerfristige Sicherstellung einer Bewirtung zusätzlich zum Kooperationsvertrag, Bindung der Käufer an die Vereinbarungen im Projektsicherungs-/Raumordnungsvertrag sowie Absicherung der Errichtung durch Festlegung einer Verkaufsquote und Erlag eines Teils der Kaufpreise auf einem Treuhandkonto. Er erläutert sodann die diesbezüglichen Vertragspunkte im Detail, mit denen die in der letzten Sitzung gehegten Bedenken weitgehend ausgeräumt werden konnten, und bezeichnet den vorliegenden Entwurf als tragbaren Kompromiss, vor allem, wenn man sich die Alternativen vor Augen hält. Auf die Frage, ob mit der nunmehrigen Regelung der Projektstart und die Fertigstellung ausreichend abgesichert erscheinen, vermerkt Dr. Mandl, der nochmals auf die 50 %ige Verkaufsquote verweist, dass erfahrungsgemäß mit sichtbarem Baubeginn die Nachfrage stark steigt. Mit der Hinterlegung eines Teils der Kaufpreissumme ist im Grunde genommen auch die Finanzierung abgesichert, denn die Banken gewähren entweder Kredite für die gesamte für die Finanzierung benötigte Summe oder nehmen gänzlich Abstand davon. Die Fertigstellungstermine sind im Projektsicherungsvertrag klar definiert. Gf Martin Oberhammer bestätigt über Anfrage, dass das Konzept für das Josefsheim bis Jänner ausgearbeitet werden wird, um bis zum Frühjahr die Einreichung vornehmen zu können. Thomas Antenberger vermerkt, dass voraussichtlich ein Investor den gesamten Komplex übernehmen wird, womit dies dann praktisch einem herkömmlichen Hotelprojekt gleichkommt. Gf Martin Oberhammer ergänzt, dass der Vertrag bezüglich der Gastronomie kurz vor seinem Abschluss steht und rechtlich und operativ eine gute Verzahnung besteht. Darüber hinaus ist im Projektsicherungsvertrag vorgesehen, dass auch nach 10 Jahren im Nahbereich ein Frühstück im 4-SterneSegment zu gewährleisten ist, wobei auch hier eine Option auf eine Vertragsverlängerung besteht bzw. zugunsten Mountain Residences ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde. Im schlechtesten Fall müssen im Hotel Frühstücksräume bereitgestellt werden. Schlussendlich muss man sich jedoch bewusst sein, dass nicht alles rechtlich abgesichert werden kann und immer irgendwelche Unwägbarkeiten gegeben sind. Was 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at den Reparaturfonds anbetrifft wird dies wie bei sonstigen Wohnungseigentumseinheiten gehandhabt. Zur Frage der Art der Heizung wird, wie dies von der Gemeinde bereits beim Verkauf gewünscht wurde, ein Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen. Ob der Investor den gesamten Komplex oder einzelne Wohnungseigentumseinheiten dann weiterverkauft, ist ausschließlich dessen Entscheidung, da es sich schlussendlich doch um ein “Buy-to-let” Modell handelt, allerdings möchte er es, wie es den Anschein hat, doch längerfristig behalten. Seite 5 von 16 a) Genehmigung des Raumplanungs-/Projektsicherungsvertrags (PURE) Der Abschluss des Projektsicherungsvertrages zwischen der PURE Schruns GmbH, Schruns, und der Marktgemeinde Schruns betreffend des auf GST-NR 194/1 zu errichtenden gastgewerblichen Beherbergungsbetriebs nach Maßgabe des vorliegenden, von RA Dr. Georg Mandl verfassten und mit der Kanzlei Dr. Vill abgestimmten Vertragsentwurfs wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Helmut Neuhauser) genehmigt. b) Löschung des Wiederkaufsrechtes auf GST-NR 194/1 in EZ 2039 (PURE) Der Abschluss des Vertrages zwischen der PURE Schruns GmbH und der Marktgemeinde Schruns betreffend die Löschung des ob der Liegenschaft GST-NR 194/1 einverleibten Wiederkaufsrechtes zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Helmut Neuhauser) genehmigt. c) Löschung des Wiederkaufsrechtes auf GST-NR 194/5 in EZ 2040 und Verlegung des öffentlichen Fußweges (Holding) Der Abschluss des (Dienstbarkeits)Vertrags zwischen der Silvretta Montafon Holding GmbH und der Marktgemeinde Schruns betreffend die Löschung des ob der Liegenschaft GST-NR 194/5 einverleibten Wiederkaufsrechtes zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns sowie die Einräumung eines bücherlich einzutragenden Gehrechts ob dem GST-NR 194/5 zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns sowie Einräumung eines befristeten außerbücherlichen Geh- und Fahrrechtes ob dem GST-NR 194/5 zugunsten der Marktgemeinde Schruns als Eigentümerin des GST-NR . 951 nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Helmut Neuhauser) genehmigt. d) Reg.Nr. 031-2/14-2019: Umwidmung des GST-NR 194/1 von FS Tourismusbetrieb in FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung gemäß PlanNr. 031-2/142019/01 – Beschluss nach Anhörung der betroffenen Eigentümer (PURE) Nach erfolgter Anhörung wird die Umwidmung des GST-NR 194/1 von FS Tourismusbetrieb in FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung gemäß PlanNr. 0312/14-2019/01 stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Helmut Neuhauser) beschlossen. 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 16 e) Tausch- und Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH mit der PURE Schruns GmbH, Schruns, und der Silvretta Montafon Holding GmbH, Schruns, betr. die GST-NR .951, 194/3, 194/1 und 194/5 Der Abschluss eines Tausch- bzw. Kaufvertrags betr. Teilflächen der GST-NR .951, 194/3, 194/1 und 194/5 gemäß TPL „Marktgemeinde Schruns“ der Rapatz Vermessung ZT GmbH, GZ 43572/19, wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Helmut Neuhauser) genehmigt. f) Fußwegverbindung „Gemeindeamt-Hochjochbahn“, Dienstbarkeit des Gehrechtes Die Einräumung des unentgeltlichen und unwiderruflichen Gehrechtes, bezeichnet als Fußwegverbindung „Rathaus-Hochjochbahn“, über eine ca. 1, 5 m breite Teilfläche des GST-NR 194/1 im Eigentum der PURE Schruns GmbH für die Marktgemeinde Schruns gemäß § 2 Abs. 3 des vorliegenden Dienstbarkeitsvertrages wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Helmut Neuhauser) genehmigt. Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Bekanntlich beabsichtigt SPAR, im kommenden Frühjahr den Einkaufsmarkt beim Löwen-Areal zu sanieren. Damit verbunden ist eine geringfügige Ausweitung der Verkaufsfläche um ca. 20 m². Gleichzeitig ist seitens des Löwenhotels eine Abdichtung der Abdeckung sowie eine Verstärkung der tragenden Säulen in der Tiefgarage geplant. Die heutige Widmungsänderung bezieht sich auf die Ausweitung der Verkaufsfläche, und es verweist der Vorsitzende auf die übermittelten Unterlagen, insbesondere den Erläuterungsbericht. Reg.Nr. 031-02/16-2019: Über Antrag der Spar Österreichische Warenhandels AG wird - nach Veröffentlichung des beschlossenen Entwurfs samt Erläuterungsbericht - die Änderung des Flächenwidmungsplanes, die die Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 599, 55 m², ohne Höchstausmaß der Verkaufsfläche für Lebensmittel, im Bereich des als Baufläche Kerngebiet gewidmeten GST-NR 190 gemäß Plan.Nr. 031-02/16-2019/01 zum Inhalt hat, einstimmig beschlossen. Zu 3. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2020 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Wie Günter Ratt als Vorsitzender des Finanzausschusses ausführt, wurden die Gebührenanpassungen von diesem Gremium einer eingehenden Behandlung unterzogen. Festzuhalten ist, dass die Musikschulgebühren vom Stand Montafon vorgegeben worden sind, bei der Gästetaxe wurde die Erhöhung aufgrund der Bautätigkeiten für ein Jahr ausgesetzt. Die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe hat den vom Gesetzgeber vorgegebenen Plafond erreicht. Beim Tourismusbeitrag bleibt der Hebesatz unverändert, im Übrigen hat man lediglich geringfügige Anpassungen in Richtung Kostendeckung vorgenommen. Seite 7 von 16 Was die Verordnungen selbst anbetrifft, wird hinsichtlich der Gästetaxe näher auf die vorgeschlagene Befreiungsbestimmung für Maisäßobjekte eingegangen und eine Ausnahme von der Abgabepflicht für Eigentümer und deren Familienangehörige bei ausschließlicher Eigennutzung für sinnvoll angesehen. In diesem Zusammenhang wird nochmals der bereits des Öfteren geäußerte Wunsch deponiert, die Gästetaxe montafonweit zu vereinheitlichen. Weiters wird die Ausnahme von der Gästetaxpflicht für Schutzhütten, die im Grunde genommen nicht mehr Schutzhütten bezeichnet werden können, angesprochen. Auch wenn im Montafon aufgrund eines Agreements die Alpenvereine die Alpwege instandhalten, erscheint eine solche Befreiung nicht mehr gerechtfertigt. Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, dass über die Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2020 sowie die diesbezüglich zu erlassenden Verordnungen en bloc abgestimmt wird. Die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2020 werden laut nachfolgender Aufstellung festgesetzt und die diesbezüglichen Verordnungen mit den vom Gemeindesekretär angeführten Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen und kundgemacht. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen bzw. Verordnungen mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft. Nicht angeführte Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. (einstimmige Beschlussfassung) Wassergebühren Die Wassergebühren werden ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt: Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Zählermieten: 3-5 m³ pro Jahr 7 m³ pro Jahr 20 m³ pro Jahr Beitragssatz Wasseranschluss- und Ergänzungsbeitrag € € € € € Kanalisationsgebühren Die Kanalisationsgebühren werden ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt: Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge € 2, 96 € 51, 82 € 17, 27 2, 39 16, 80 19, 30 49, 00 33, 93 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren (Schulgelder pro Semester) werden ab 01.09.2020 wie folgt festgesetzt: Einzelunterricht 50 min / Woche € 409, 00 Einzelunterricht 40 min / Woche € 355, 00 Einzelunterricht 30 min / Woche € 313, 00 2-er Gruppe € 313, 00 3-er Gruppe € 242, 00 4-er Gruppe € 210, 00 Elementarunterricht € 156, 00 Tanzerziehung € 118, 00 Seite 8 von 16 Gästetaxe: Die Höhe der Gästetaxe bleibt unverändert. Die Befreiungstatbestände werden insofern ergänzt, als Personen, die als Eigentümer bzw. als deren Angehörige (§ 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes) in einer ihnen gehörigen Ferienwohnung, die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und für die aufgrund des § 2 Abs. 6 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes iVm § 2 Abs. 3 der Verordnung der Marktgemeinde Schruns über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Entrichtung einer Zweitwohnsitzabgabe besteht, im Rahmen der Eigennutzung nächtigen, von der Gästetaxpflicht befreit sind. Tourismusbeitrag Für das Jahr 2020 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 930.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2020 wird mit 1, 40 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Zweitwohnsitzabgabe Ab 2020 beträgt die Abgabe für Ferienwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, je Quadratmeter pro Jahr maximal je Ferienwohnung für Wohnwagen für jedes Halbjahr der Aufstellung € 17, 46 € 1.919, 03 € 120.38 Friedhofgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2020 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung (Öffnen und Schließen eines Grabes): a) für das Öffnen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 752, 00 b) für das Schließen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 408, 00 d) und an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von je 200 % verrechnet. 2. Beisetzung einer Urne im Erdgrab – Grabtiefe 0, 80 m € 200, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne € 118, 00 b) Gebühr für Inschrift € 130, 00 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne € 170, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift € 180, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt: 1. Einräumung des Benützungsrechtes an einer Grabstätte (Erstankauf) a) Einzelgrab (15 Jahre) € 450, 00 b) Doppelgrab (15 Jahre) € 630, 00 c) Arkadengrab (30 Jahre) € 2.490, 00 d) Urnenreihengräber (10 Jahre) € 420, 00 e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) € 350, 00 2. Gebühren für die Verlängerung eines Benützungsrechtes a) Einzelgrab (pro Jahr) € 30, 00 b) Doppelgrab (pro Jahr) € 42, 00 c) Arkadengrab (pro Jahr) € 83, 00 d) Urnenreihengräber (pro Jahr) € 42, 00 e) Urnennischen (pro Jahr) € 35, 00 3. Friedhoferhaltungskostenbeiträge Für Grabstätten, bei denen das Benützungsrecht bzw. die Verlängerung des Benützungsrechtes vor dem 01.01.2016 eingeräumt wurde, sind bis zum Ablauf des Benützungsrechtes Gebühren für die Erhaltung der Friedhofseinrichtungen (Friedhoferhaltungskostenbeiträge) zu entrichten, und es betragen diese pro Jahr für ein(e): a) Einzelgrab € 23, 00 b) Doppelgrab € 31, 00 c) Arkadengrab € 49, 00 d) Urnenreihengrab € 30, 00 e) Urnennische € 25, 00 4. Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist eine Aufbahrungsgebühr, die maximal 3 Tage zur Anrechnung gelangt, zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pro Tag € 45, 00 b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle sind zusätzlich zu entrichten € 168, 00 Die Einstellgebühr ohne Aufbahrung beträgt pro Tag € 36, 00 Marktgebühren Die Marktgebühren werden ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand Bewilligung gem. TP 107 Z b der Verwaltungsabgabenverordnung iVm § 82 StVO je m² der in Anspruch genommenen Fläche, dzt. b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitglieder bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teiln.) Seite 9 von 16 € 34, 00 € 8, 40 € 18, 00 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at für IG-Mitglieder bei einzelnen Teilnahmen € 24, 00 für sonstige Teilnehmer bei regelmäßiger Teilnahme € 24, 00 für sonstige Teilnehmer bei einzelnen Teilnahmen € 29, 00 Bewilligung gem. TP 107 Z b der Verwaltungsabgabenverordnung iVm § 82 StVO je m² der in Anspruch genommenen Fläche, dzt. € 8, 40 (Bei Ausfall des Wintermarktes aufgrund von Räumungsarbeiten durch den Bauhof oder bei Abwesenheit erfolgt keine anteilsmäßige Rückvergütung der Marktgebühren.) c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Die sonstige Vermietung bzw. Beistellung von Marktständen (Private od. Vereine) Standmiete (+ Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand) € 20, 00 Seite 10 von 16 Hundesteuer: Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 01.01.2020 wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) € 27, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) € 105, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf € 85, 00 Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich ab 01.01.2020 nachfolgende Änderungen: a) Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße Monatskarte € 39, 00 Jahreskarte € 370, 00 b) Löwentiefgarage Monatskarte € 67, 00 Halbjahreskarte € 335, 00 Zu 4. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2020 Der Beschäftigungsrahmenplan 2020 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2020 von insgesamt 61, 71 vorsieht, stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) beschlossen. Zu 5. Marktgemeinde Schruns – Aufnahme eines Finanzdarlehens 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 11 von 16 Der Gemeindekassier hat in einem kurzen Schreiben dargelegt, warum diese Darlehensaufnahme notwendig ist. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung hat sich die Zinssituation nunmehr etwas verschlechtert, die Bank Austria ist dennoch Bestbieterin. Die Anregung, bei der Ausschreibung gewisse regionale Aspekte mit aufzunehmen, wird aufgenommen. Entsprechend den Ausschreibungsergebnissen wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Karoline Bertle) beschlossen, das Finanzdarlehen in Höhe von € 800.000, 00 auf Grundlage des vorliegenden Angebotes bei der Bank Austria zu einem Fixzinssatz für die Dauer von 20 Jahren aufzunehmen, und es wird dies im Voranschlag für 2020 vorgesehen. Zu 6. Straßengenossenschaft Hofweg a) Gründung der Straßengenossenschaft, Genehmigung der Statuten und Beitritt Der Vorsitzende gibt einen kurzen Überblick über das anstehende Projekt einer Straßensanierung und Entwässerung (Überwasser der darüber liegenden Quellen und Straßenwässer). Vorgesehen ist, dass die Eigentümer von Grundstücken, die Teilfläche für die Verbreiterung der Straße abtreten, Mitglieder der Straßengenossenschaft werden. Sie erhalten für diese Grundabtretungen zwar keine Entschädigung, haben im Gegenzug jedoch auch nicht zur Finanzierung der Maßnahmen beizutragen. Die Satzungen sowie der Kostenschlüssel wurden von der Abteilung ländlicher Wegebau beim Amt der Vorarlberger Landesregierung ausgearbeitet und der Einladung zur gegenständlichen Sitzung beigelegt. Eine entsprechende Förderung wurde in Aussicht gestellt. Nach Gründung der Straßengenossenschaft wird mit der Ausschreibung gestartet werden. Ob mit der vorgesehenen Entwässerung - diesbezüglich ist eine Ableitung in die Litz vorgesehen - in dem Maße eine Entlastung der Versickerung am Rainweg verbunden ist, als dort keine oder wesentlich geringfügigere als die bisher angenommenen Investitionen zu tätigen sind, kann im Moment noch nicht genau gesagt werden. Dem Vorschlag, ob nicht die Seilbahn angesichts der schweren Transporte ebenfalls mit zur Kasse gebeten werden soll, wird entgegengehalten, dass es auch andere schwere Transporte gegeben hat und die vor 50 bis 60 Jahren errichtete Straße nicht auf solche Belastungen ausgelegt ist. Die Anregung, notwendige Ausweichen nicht zu vergessen, wird aufgenommen und an Schruns Kommunal weitergegeben werden. Weiters wird abgeklärt werden, ob hier eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Der Gründung der Straßengenossenschaft Hofweg wird zugestimmt, und es werden die Statuten nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs und der Beitritt der Gemeinde zur Straßengenossenschaft genehmigt (einstimmig). 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at b) Finanzierungszusage gem. prognostizierten Kosten Seite 12 von 16 Es wird einstimmig beschlossen, die zur Finanzierung der Instandsetzung der gegenständlichen Genossenschaftsstraße sowie die Errichtung einer Drainage (Wasserableitung) der Gemeinde anfallenden Kosten, die sich laut Grobkostenschätzung auf € 761.400, 00 abzüglich Förderung belaufen, zu übernehmen. c) Delegation eines Mitglieds und dessen Stellvertreter in die Vollversammlung In die Vollversammlung der Straßengenossenschaft werden einstimmig der Bürgermeister sowie als dessen Stellvertreter der Vizebürgermeister delegiert. Zu 7. Pachtvertrag mit Florian Ganahl betr. die von ihm erworbenen Grundstücke im Gamprätz Die Marktgemeinde Schruns hat im Gegenzug zum Betriebsgrundstück im Gantschier von Florian Ganahl im Gamprätz rd. 2 ha landwirtschaftliche Flächen erhalten. Im Tauschvertrag wurde vereinbart, dass ihm diese für die nächsten 10 Jahre pachtweise zur Bewirtschaftung überlassen werden. Der vorgeschlagene Pachtzins wurde über Anfrage bei Landwirten und beim Ortsschätzer festgelegt, wobei Florian Ganahl diesbezüglich noch keine Zusage abgegeben hat. Anstelle der Zahlung eines Pachtzinses könnte auch die Bewirtschaftung einer der Gemeinde gehörigen steilen und etwas abseits gelegenen Fläche übernommen werden, was gegebenenfalls noch mit ihm auszuhandeln wäre. Es wird einstimmig beschlossen, die von Florian Ganahl im Tauschwege erworbenen Liegenschaften in EZ 2144, GB 90104 Schruns, (GST-NR 1763, 1764/1, 1764/2, 1765/1 1768/2, 1769/1, 1769/2, 1769/3 und 1719 mit insgesamt 20.365 m²) nach Maßgabe des im Entwurf vorliegenden Pachtvertrages an ihn zu verpachten. Zu 8. Auftragsvergabe: Kanalprojekt BA 15 Der Auftrag zur Erbringung der Ingenieurleistungen (Projektierung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung) im Rahmen des Kanalprojektes BA 15 der Marktgemeinde Schruns, das folgende Bauteile umfasst: Bergbahnstraße – Silvrettastraße, Versickerungsanlage Auweg, Silvrettastraße im Bereich Alpenrose, L 188 Montafonerstraße im Bereich Reitplatz/Käsehaus, Fratteweg im Bereich Alpenhotel und Zabaresweg-Kapiaschaweg, wird aufgrund der vorliegenden Angebote einstimmig an die Fa. Breuß Mähr, Koblach, als Bestbieterin um die Angebotssumme von € 142.599, 82 vergeben. 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 13 von 16 Zu 9. Antrag des Finanzausschusses betr. die Zweitwohnsitzproblematik – Festlegung der weiteren Vorgangsweise Günter Ratt verweist auf die im Finanzausschuss bereits früher schon unterbreitete Anregung, hinsichtlich der Kanal- und Wassergebühren für Zweitwohnsitze eine Mindestabnahmemenge vorzusehen. Dies stößt jedoch auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten, zumal nicht für jede Wohnung ein separater Zähler eingebaut wurde. Er verliest daher den in der Folge vom Finanzausschuss gestellten Antrag, der wie folgt lautet: Um die derzeit unbefriedigende Situation von bestehenden unerlaubten Zweitwohnsitzen in den Griff zu bekommen soll wie folgt vorgegangen werden: a) Erhebung von verkauften und nicht genutzten Wohnungen durch das Bauamt b) Feststellung der Nutzung durch Anschreiben der Eigentümer und Aufforderung zur Bekanntgabe der Nutzung c) Bei Nichtbeachtung der aufgeforderten Meldepflicht oder bei rückgemeldeter Nutzung als Zweitwohnsitz, Vorschreibung der Zweitwohnsitzabgabe d) Bei widmungswidriger Verwendung, Anzeige bei der BH Wie der Vorsitzende ausführt, wurden seitens der Gemeindeverwaltung schon mehrfach Bemühungen in dieser Richtung unternommen, die vorgeschlagene Vorgangsweise wäre jedoch mit einem großen Aufwand verbunden und rechtlich nicht ganz unumstritten, was auch in einem Gespräch mit dem Bezirkshauptmann bestätigt worden ist. Aufgrund der Komplexität des Themas wird einstimmig beschlossen, diese Angelegenheit an den Vizebürgermeister zu delegieren und ihn damit zu betrauen, gemeinsam mit der Verwaltung sowie den Organen der Verwaltungsgemeinschaft „Abgabenprüfung“ Lösungen zu suchen, wie eine unerlaubte Ferienwohnungsnutzung hintangehalten werden kann bzw. Vorschläge für die weitere Vorgangsweise auszuarbeiten. Der Vorsitzende sagt darüber hinaus zu, sich diesbezüglich auch bei den „ERFABürgermeistern“ zu erkundigen. Zu 10. Anträge der SPÖ und Parteifreie Schruns gem. § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz: Martin Borger begründet die vorliegenden Anträge und erläutert diese im Detail. Was die Verkehrssituation anbetrifft, gilt es, bei größeren Staus den Ausweichverkehr durch Schruns hintanzuhalten. 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 14 von 16 Auf die bereits seit Jahren bestehenden Verkehrsbeschränkungen (Verbot des Einfahrens in die Silvrettastraße und den Wagenweg im Bereich der Kreuzungen mit der L 188 bei starkem Rückreiseverkehr aus den Schigebieten des hinteren Montafons) wird verwiesen. Weiters sollten Personen, die in Schruns einkaufen oder essen gehen wollen, durch solche Verbote nicht davon abgehalten werden. a) Der Antrag auf Neuregelung der Abfahrt vom Zamangbahn-Parkplatz im Einvernehmen mit Silvretta-Montafon bzw. durch Gemeinde-Verordnung durch Z 1: ein Verkehrsleitsystem durch Silvretta Montafon am Parkplatz, das ab 14 Uhr die Ausfahrt zur L 188 erzwingt, erreicht mit 3 Stimmen (Martin Borger, Helmut Neuhauser und Richard Durig) nicht die erforderliche Mehrheit und wird somit abgelehnt; Z 2: ein generelles Links-Abbiegeverbot beim Einbiegen vom Parkplatz in die Silvrettastraße erreicht mit 3 Stimmen (Martin Borger, Helmut Neuhauser und Richard Durig) nicht die erforderliche Mehrheit und wird somit abgelehnt; Zu den Anträgen auf mehr Transparenz in gemeindeeigenen Print- und Onlinemedien wird in mehreren Wortmeldungen die Ansicht geäußert, dass dies nicht jetzt und heute von der Gemeindevertretung behandelt und beschlossen, sondern zuvor im Ausschuss Kommunikation vorberaten werden soll. Abgesehen davon hat dieser Ausschuss bereits in großer Einigkeit das Ziel vorgegeben, dass diese Medien parteipolitisch unabhängig sein sollen. Wenn eine Fraktion etwas Interessantes verlautbaren möchte, was nicht parteipolitisch motiviert ist, besteht schon jetzt die Möglichkeit dazu. b) Über den weitergehenden Antrag von Karoline Bertle wird die Angelegenheit „Antrag auf mehr Transparenz in gemeindeeigenen Print- u. Onlinemedien durch Z 1: Möglichkeit für Fraktionen je eine Seite im Medium „Schruns“ frei zu gestalten mit Besprechung im Kommunikationsausschuss Z 2: Gemeindevertreter-Kontaktdaten samt Foto u. Auswahlmöglichkeit nach Fraktion auf Gemeinde-Homepage Z 3: Fraktionsseite mit definiertem Vorstellungs-Raster auf der Gemeinde-Homepage Z 4: Raum in Verlautbarungs-Schaukasten im Gemeindeamt für Fraktionen Z 5: Information über Ausschüsse wie Aufgabenbereich, Mitglieder u. Sitzungstermine auf der Gemeinde-Homepage“ stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Günter Ratt, Christian Fiel, Marcellin Tschugmell und Martin Fussenegger) an den Kommunikationsausschuss zur Aufnahme in die Tagesordnung und Behandlung in der dortigen Sitzung verwiesen. Zu 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.11.2019 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die bereits früher schon einmal unterbreitete Anregung, in den Protokollen bei den Wortmeldungen nur dort, wo es vom Verständnis her notwendig erscheint, die Namen der jeweiligen Redner anzugeben, wird aufgenommen. Seite 15 von 16 Im Übrigen stellt der Vorsitzende fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter(in) wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.11.2019 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat und diese somit gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt gilt. Zu 12. Mitteilungen des Vorsitzenden Eigentlich hätte man heute gerne den aktuellen Verhandlungsstand betreffend den Volksschulneubau präsentiert, allerdings wollte man noch die Ergebnisse der Gespräche mit Landesstatthalterin Dr. Barbara Schöbi-Fink über die Fördermöglichkeiten abwarten. Das Bauprojekt „Taube“ wird im Februar 2020 eingereicht werden, voraussichtlicher Baustart wird im Herbst sein. Während der Bauphase wird eventuell auf dem Kirchplatz eine Ausweiche für den Taubengarten geschaffen werden. Die Einreichung für den Zubau beim Löwenhotel wird, nachdem dieser dreimal vom Gestaltungsbeirat behandelt worden ist, ebenfalls voraussichtlich im April 2020 erfolgen. Baustart ist im April 2021 geplant. Zu 13. Unter „Allfälliges“ verweist der Vorsitzende auf die Bemusterung der Absturzsicherung am Litzdamm, die in den nächsten Tagen fertiggestellt werden wird. Bernhard Schrottenbaum informiert zum Thema „Nachhaltigkeit“ über die Unterstützung der Prozessbegleitung durch das Land. Im Mai wird ein Bürgerbeteiligungsprozess gestartet werden. Martin Borger berichtet über ein Gespräch mit Guntram Netzer zum Thema Fahrradverkehr. Der Wintersportverein hat sich bei der Gemeinde für die Unterstützung des Weltcups Montafon 2019 bedankt. Der Vorsitzende bedankt sich seinerseits bei allen Vereinen, die bei dieser Veranstaltung tätig waren. 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Günter Ratt bedankt sich für die gute Zusammenarbeit sowohl in der Gemeindevertretung, als auch in den Ausschüssen, und wünscht allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. Seite 16 von 16 Der Vorsitzende schließt sich diesen Dankesworten an. Es war ein anstrengendes Jahr, und wenn auch nicht alles gelungen ist, so ist doch viel Gutes herausgekommen. Er wünscht allen besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch. Im Anschluss an die Sitzung findet ein kleiner Umtrunk im Gasthof Kreuz statt, zu dem alle recht herzlich eingeladen sind. Ende der Sitzung: 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 49. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2019