19730927_GVE027

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:29
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1973-09-27
Erscheinungsdatum 1973-09-27
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Inhalt des Dokuments

-1- MAKKTGEMEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 28.9.1973, VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am DONNERSTAG, dem 27.9.1973 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefunden 27. öffentliche Sitzung, der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Vizebürgermeister Wekerle Harald als Vorsitzender Gemeinderat Düngler Rudolf die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Schreiber Jakob, Dr. Sander Hermann und Waidberg Johann für die ÖVP, Ganahl Edmund, Mühlbacher Herbert und Mayer Robert für die Ortspartei, Bitschnau Werner und Keßler Emil für die SPÖ, Prof. Fritz Josef für die FPÖ. Schriftführer: GSekr. Marchetti Herbert. Entschuldigt abwesend: Bgm. Isele Eugen, Schmidt Karl, Erhart Ludwig Kleber Ludwig, Vonier Robert, Schnetzer Ludwig, Wächter Franz, Hutter Josef, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Dkfm. Piske Jürgen, Gantner Christian und Fiel Franz jr. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des Gemeindegesetzes nach zeitgerecht. Erledigte Tagesordnung: 1.) Ablöse Batloggstraße, Dipl. Ing. Karl Jäger, Schruns, Abbruch Auhaus. 2.) Übernahme des Grütweges in das öffentliche Gut. 3.) Tennisclub Schruns, Bürgschaftsübernahme. 4.) Grundkauf Dr. Hermann Sander von der Marktgemeinde Schruns. 5.) Marent Ludwig, Schruns 281, Hofzufahrt Zabares; Kostenbeitrag. 6.) Loretz Christian, Schruns 798, Bau eines Ferienhauses, Bewilligung gemäß § 51 (6) Raumplanungsgesetz. 7.) Personalangelegenheit in vertraulicher Beratung (Dienstgeberdarlehen) 8.) Allfälliges 9.) Hauptschule Schruns, Schülerausspeisung, Anschaffung einer Spülmaschine. Dem nicht auf der Tagesordnung gestandenen Punkt 9) wird gemäß §36 13) des GG. die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt GV. Edmund Ganahl die Anfrage warum zum nicht dringlichen Gesetzesentwurf „Politikerbezüge“ des Landtages, keine Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Gemeindevertretung gegeben worden sei. Er bezeichnet dies als demokratischen Mangel. Es sollen daher hinkünftig alle Landesgesetzesentwürfe der Gemeindevertretung zur Stellungnahme vorgelegt werden. Zu 1.) vom Bauamt erstellte Aufstellung über das Ergebnis der Ablöseverhandlungen Batloggstraße wird vorgelegt. Demnach werden für den Bauabschnitt I (Rhätikonstraße bis Einmündung Flurstraße) für den Gehsteig 1.294 m2 und für den Straßenkörper 259 m2 Grund benötigt. Für den Bauabschnitt II (Einmündung Flurstraße bis Bahnübergang Mo-Bahn) beträgt das -2- Grunderfordernis 810 m2 für Gehsteig und 251 m2 für die Straße. Für (Gehsteiggrund wird keine Vergütung geleistet, für den Straßengrund beträgt die Entschädigung pro m2 S 200.—. Die erforderlichen Rückversetzungen bezw. Neuerrichtungen von Zäunen, Mauern und so weiter sind im Anbot der bauausführenden Firma enthalten. Mit der Fa. Ing. Karl Jäger, Schruns wurde eine Abmachung getroffen, daß das Gebäude Batloggstraße Nr. 150 (Auhaus) abgetragen wird. Für den Abtrag des Gebäudes, die Übersiedlung des darin gelagerten Baustellenmaterials (80 to, Stahlplatten) und die Wiedererrichtung eines Lagergebäudes wird ein Pauschalbetrag von S 160.000.- vereinbart. In der Debatte werden von den seinerzeitigen Verhandlungsteilnehmern Porf. Fritz Josef und Brugger Georg, die gestellten Anfragen beantwortet. Abschließend wird über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses das bisherige Verhandlungsergebnis und die Sonderabmachung mit der Fa. Inge Karl Jäger stimmenmehrheitlich genehmigt. Gegen den Antrag stimmen Ganahl Edmund (er war grundsätzlich gegen den Ausbau der Batloggstraße vor Erstellung einer Planung über den Ausbau des Anschlusses im Bereich der Kreuzung Mobahn) und Schreiber Jakob (er findet die Zahlung an die Fa. Jäger nicht gerechtfertigt, da das Gebäude schon vor Jahren abbruchreif war.) zu 2) Der Vorsitzende verliest ein Schreiben der Raiffeisenbank für Montafon vom 10.9.1973, wonach diese bereit ist, den in ihrem Alleineigentum stehenden Grütweg kostenlos in das öffentliche Gut zu übergeben. Der Grütweg wurde neu asphaltierte über Antrag des Gemeindevorstandes wird der kostenlosen Übernahme des Grütweges (Gp. 980/2 und 978/2 mit 906 m2) einstimmig zugestimmt. Zu 3.) Der Tennisclub Montafon hat mit Schreiben vom 12.9.1973 um die Bürgschaftsübernahme für S 300.000.- durch die Marktgemeinde Schruns angesucht. Das Darlehen soll durch den Tennisclub mit je 150.000.- S bei der Raiffeisenbank f. Montafon und bei der Sparkasse der Stadt Bludenz, Zweigstelle Schruns aufgenommen werden. In der Debatte gibt Dr. Hermann Sander als Obmann des Tennisclubs Aufklärung über den bisherigen Bauverlauf und garantiert eine Fertigstellung des Clubhauses zur kommenden Wintersaison. Die Eigenleistungen des Clubs betragen bisher S 700.000.-. Über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird die Bürgschaftsübernahme für die beiden Darlehen einstimmig beschlossen. zu 4.) GV. Dre Hermann Sander verläßt wegen Befangenheit den Sitzungsraum. Anschließend verliest der Vorsitzende ein Schreiben von Dr. Hermann Sander, in welchem er um die käufliche Überlassung der Gp. 773/2 und 774/2 (Hälfteanteil) ansucht. Die beiden Gp. haben ein Gesamtausmaß von 1030 m2, wobei die Marktgemeinde Schruns von der Gp. 774/2 nur Hälfteeigentümer ist. Geboten wird ein Preis von S 300.-/m2. Es ist geplant auf diesen Grundstücken Sportanlagen zu errichten. In der Debatte wird darauf verwiesen, daß über das Gesamtbauvorhaben des Dr. Sander noch zu wenig Information besteht und ein Beschluß über den Grundverkauf daher verfrüht wäre, über Antrag des Vorsitzenden wird die Angelegenheit an den Finanzausschuß zur neuerlichen -3- Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung zurückverwiesen. zu 5.) Der Landwirt Marent Ludwig, Schruns 281 hat mit großen Kosten eine Zufahrt vom Fratteweg zu seinem Anwesen „Zabares" erstellt. Eine Förderung seitens der Agrarbezirksbehörde ist nicht möglich, da die Steigungsprozente des Weges die nach den Richtlinien zulässige Höhe überschreiten. In der Debatte wird darauf verwiesen, daß bei Güterwegbauten die Interessentenanteile für Hofzufahrten von der Gemeinde übernommen werden, über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, daß für die gegenständliche Hofzufahrt ein Beitrag von S 40.000.- seitens der Marktgemeinde Schruns geleistet wird, mit der Auflage, daß der Weg als öffentlicher Spazierweg benützt werden darf. zu 6.) Loretz Christian, Schruns, Flurstraße 798 hat hieramts einen Antrag auf baupolizeiliche Bewilligung zur Errichtung eines Ferienhauses in Schruns - Plattes, eingebracht. Die kommissionelle Verhandlung wurde am 25.3.1973 anstandslos durchgeführt. In der Debatte wird die Meinung vertreten, daß grundsätzlich das Ergebnis der Raumplanung abgewartet werden sollte, bevor die Zustimmung zum Bau eines Ferienhauses gegeben wird. Dieser Ansicht wird entgegengehalten, daß einem Bauwerber nicht zuzumuten ist, mehrere Jahre auf den rechtskräftigen Abschluß der Raumplanung Schruns zu warten. Die Gemeindevertretung habe seinerzeit im gegenständlichen Falle der Grundtrennung im Berufungsverfahren zugestimmt. Es sei damals bekannt gewesen, daß der Käufer auf diesem Grundstück ein Ferienhaus errichten will. Es wäre daher unbillig, ihm nun den Bau eines Ferienhauses zu versagen, zumal aus raumplanerischer Sicht keine Bedenken dagegen bestehen. In der abschließenden Abstimmung wird dem Bau des Ferienhauses stimmenmehrheit1ich (6 Gegenstimmen) die Zustimmung gemäß § 51 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes erteilt. zu 7.) Dem Arbeiter des Gemeindebauhofes Hermann Saler wird zur Bezahlung des Baukostenzuschusses für die Miete einer Zweizimmerwohnung im Hause Nr. 961 der VOGEWOSI - Umfahrungsstraße ein Dienstgeberdarlehen in Höhe von S 16.000.- zinsfrei auf die Dauer von 10. Jahren bewilligt. Die Rückzahlung hat ab 1.1.1974 in gleichbleibenden Monatsraten zu erfolgen. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. zu 8.) Unter Allfälligem wird folgendes vorgebracht: Prof. Fritz Josef: Es wäre dringend zu veranlassen, daß die Schrunser Omnibusunternehmen darauf aufmerksam gemacht werden, daß der Einstieg der Fahrgäste nicht bei den Büros erfolgen darf, da dort die Omnibusse immer verkehrsbehindernd aufgestellt sind. Weiters macht er darauf aufmerksam, daß der Neubau der Hauptschule von den beteiligten Bürgermeistern dringend weiter betrieben werden muß. Bei der seinerzeitigen Sitzung des Schulausschusses wurde von Bgm. LAbg. Battlogg betont, daß bis Herbst 1973 eine Planung vorliegen sollte. GV. Mühlbacher Herbert: Es sollte dringend untersucht werden, wohin der Inhalt der Fäkaliengrube versickert, da zu befürchten ist, daß die Fäkalien in die nahe gelegene Ill abrinnen und dies im Interesse des Gewässerschutzes nicht zu verantworten ist. -4GV Bitschnau Werners Bei der beabsichtigten Erstellung des Güterweges für die Baustelle "Kapellawinenverbauung" sollte unbedingt die Schonung des Waldbestandes beachtet werden. Es wäre daher zweckmäßig, ab Lifinar eine Seilbahn zu erstellen. GV Ganahl Edmund: Im Interesse der Information der Gemeindevertreter wird eine Besichtigung der Baustelle „Löwenprojekt“ unter fachkundiger Leitung vorgeschlagen. GV Schreiber Jakob: Die Information der Gemeindevertreter über laufende Probleme ist an und für sich mangelhaft. Es wäre daher zweckmäßig, allen Gemeindevertretern die Protokolle des Gemeindevorstandes und der Unterausschüsse zuzustellen. Hiezu werden jedoch Bedenken geäußert, da diese Sitzungen vertraulich sind. zu 9.) Für die Schülerausspeisung der Hauptschule Schruns wird die Anschaffung einer Geschirrspülmaschine grundsätzlich einstimmig bewilligt. Es sind entsprechende Anbote einzuholen. Die Entscheidung über die Anschaffung wird dem Gemeindevorstand übertragen. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 26. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Beratung: 23.15 Uhr Der Schriftführer: GSekr. Der Vorsitzende: Vizebürgermeister