19710317_GVE009

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:31
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1971-03-17
Erscheinungsdatum 1971-03-17
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-1MARKTGEMEIHDEAM1 SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 18.3.1971 VEKHANDLUNGSSCHRIFT Über die am Mittwoch, den 17.3.1971 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 9. Öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Wekerle Harald und die Gemeinderäte Schmidt Karl, Butter Josef und Düglier Rudolf, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Kleber Ludwig, Schreiber Jakob, Dr. Sander Hermann, Wächter Franz und Waldberg Johann für die ÖVP; Dipl. Ing. Jäger Rudolf, Ganahl Edmund, Dkfm. Piske Jürgen und Mühlbacher Herbert für die Ortspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; und Prof. Fritz Josef für die FPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG» entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Erhart Ludwig, Vonier Robert, Schnetzer Ludwig, Gantner Christian und Bauer Rudolf. Erledigte Tagesordnung: 1. Entscheidung über Einsprüche gegen die Vorschreibung des Fremdenverkehrsförderungsbeitrages 1970; 2. Genehmigung der Eintrittsgebühren für das Alpenbad Montafon; 3. Stellungnahme zum Lokalbedarf: a) Montibeller Sieglinde, Schruns Nr. 95 (Fremdenheim); b) Messmer Dieter, Sehruns Hr.963 (Pension); 4. Löschung eines Wegservitutes auf dem Besitz des Mangeng Anton, Schruns, Bargusweg Nr. 218; 5. Silbertalerstrasse - Ablöse; 6. Entscheidung über Einsprüche gegen die Vorschreibung von Kanal- und Wassergebührenvorschreibung; 7. Bericht u. evtl Beschlussfassung über das Bauvorhaben „VERBELLA― Gebhardt Linus/Bregenz; 8. a) Neuregelung der Entlohnung der Arbeiter des Gemeindebauhofes b) Lohnregelung für Frau Wille Rosina; c) Wahl einer Personalvertretung; Über Antrag des Vorsitzenden wird den nicht auf der TO gestandenen Punkten 5, 6 und 7 die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt, sowie die Rückreihung des Punktes „Personalangelegenheiten― als Punkt 8 einstimmig genehmigt. -2- BESCHLÜSSE: Zu 1.) Die eingebrachten Berufungen gegen die Vorschreibung des Fremdenverkehrsförderungsbeitrages 1970 werden einzeln verlesen und der diesbezügl. Antrag des Finanzausschusses zur Kenntnis gebracht. Im Einzelfalle wird wie folgt entschieden: Vorschreibung Entscheidung Gamon Emil 5 Schruns, Sönser Josef, Dornbirn Vallaster Ehrenfried, Schruns Netzer Maria, Silbertal Gurschler Anton, Schruns Fa. Kunert, Rankweil Pkt! Thöny Josef, Schruns Amanm Johann, Schruns Tankstelle Servicestation 70 Pkt. Zangerle Heidi/Pens. Acerina, Schruns 30 19 200 100 900 300 Pkt. Pkt. Pkt. Pkt. Pkt. Pkt. belassen! nachgelassen! belassen! belassen! belassen! reduziert auf 250 170 Pkt. Aufteilung 1/3 Thöny Josef 2/3 Thöny Franz 100 Pkt. belassen! reduziert auf 50 Pkt.! 60 Pkt. belassen! Die Entscheidung erfolgt in allen Fällen einstimmig mit Ausnahme der Reduzierung der Vorschreibung für die Fa. Kunert/Rankweil von 300 Beitragspunkten auf 250 Beitragspunkte, die gegen die Stimme von GV. Franz Wachter stimmenmehrheitlich beschlossen wird. Zu 2) Die Empfehlung des Schwimmbadausschusses über die Gebühren für das Alpenbad Montafon liegen vor. In der Debatte weist GV. Dkfm. Piske Jürgen darauf hin, dass der Eintrittspreis von S 12.-- für Erwachsene überhöht erscheint. GV. Kessler Emil beantragt, dass die Lehrlingsgruppe der Vlbg. Illwerke den Schulklassen gleichgestellt und freien Eintritt haben sollte. Dem wird entgegengehalten, dass dies eine Benachteiligung der anderen Lehrlinge bedeuten würde. Unklarheit herrscht noch über den Begriff „Einheimische―. Es muß noch geklärt werden, ob die Bewohner der Stadt Bludenz unter den einheimischen Tarif fallen. Abschliessend werden die Gebühren für das Alpenbad Montafon wie folgt einstimmig genehmigt: Erwachsene m. Gästekarte u. Einheimische Erwachsene Studenten, Lehrlinge, Militär, Kriegs- u. Zivilinvalide Kurzbaden Kinder 6-15 Jahren Zuschlag f. Kästchenbenützung Zuschlag f. Einzelkabinen S S 8.— 12.- S S S S S 5.— 5.— 3.— 4.— 15.- -3Saisonkarten f. Erwachsene Saisonkarten f. Studenten, Lehrlinge, Militär, Kriegs- u. Zivilinvalide Saisonkarten f. Kinder Geschlossene Schulklassen mit Aufsichtsperson S 200.— S S 120.50.- freien Eintritt! Zu 3.) Der Lokalbedarf wird einstimmig bejaht: a) für Montibeller Sieglinde, Schruns Nr. 95, Erteilung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform eines „Fremdenheimes― mit dem Standort Schruns, Ausserlitzstrasse Nr. 95; b) für Messmer Dieter, Schruns Nr. 693, Erteilung einer Gastland Schankgewerbekonzession in der Betriebsform einer „Pension― mit dem Standort Schruns/Montjola. Zu 4.) Der Löschung eines Wegservitutes auf dem Besitz des Anton Mangeng, Schruns, Bargusweg Nr. 218, wird einstimmig zugestimmt. Durch den Heubau des Bargusweges ist das bestehende Wegservitut gegenstandslos geworden. Zu 5.) Der Vorsitzende berichtet über die durchgeführten Grundablöseverhandlungen für den Ausbau der Felsstrecke Silbertal. Demnach sind für Inanspruch genommene Grundflächen S 20.-/m2 (Strassengrund und Böschung) als Ablösebetrag vereinbart worden. Im Einzelfalle Montafonerbahn AG., Reinhard Pfeifer, Galehr Franz/Schallert Margot und Architekt Werner Pfeifer wurden unter Berücksichtigung des Grundes S 30.--/m2 zugestanden. Eine längere Debatte ergibt sich über die durchgeführten Verhandlungen mit dem Anrainer Erhart Ludwig. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Grundablöse nach mehrmaligen Verhandlungen rechtskräftig abgeschlossen werden konnte. Die Entschädigung für den Anrainer weist eine Differenz von S 10.000.-- gegenüber der ursprünglichen Förderung auf. Ein Antrag von GV. Kieber Ludwig auf Erhöhung des Ablösebetrages um S 10.000.— für Wirtschaftserschwernisse, gelangt nicht zur Abstimmung. Ein Antrag von GV Brugger Georg, dass im Falle einer jährlichen Vernichtung des Zaunes an der Böschungskrone der neuen Silbertalerstrasse durch Lawinen, der Betrag für Wirtschaftserschwernisse entsprechend erhöht werden soll, wird angenommen. In abschliessender Abstimmung werden die Ergebnisse der Grundablösungsverhandlungen gegen die Stimme von GV. Kleber Ludwig stimmenmehrheitlich bestätigt. GV. Kieber Ludwig begründet seine Ablehnung mit der unbefriedigenden Lösung des Falles Erhart. Zu 6.) Die eingebrachten Einsprüche gegen die Vorschreibung von Kanalbezw. Wasseranschlussgebühren werden im einzelnen verlesen. Die diesbezüglichen Anträge des Finanzausschusses vom 25.2.1971 und des Bauausschusses vom 16.3.1971 werden im jeweiligen Falle zur Kenntnis gebracht. In einzelner einstimmiger Abstimmung wird wie folgt entschieden: -4– Dipl. Ing. Stefko Nr. 889 der Berufung wird stattgegeben! VIW. AG. F. Haus Dipl. Ing. Stocker Nr. 936 … wird stattgegeben! Fitsch Franz Nr. 179 der Berufung wird stattgegeben! Marent Zita Nr. 174 die Berufung wird abgelehnt! Ganahl Helmut Hr. 842 der Berufung wird stattgegeben! Büsch Hermine Nr. 425 die Entscheidung wird zur weiteren Klärung über die Möglichkeit der Einleitung zurückgestellt! Dipl. Ing. Trenk Franz Nr. 861 der Berufung wird stattgegeben! Nr. 861 Dipl. Ing. Burtscher Nr. 592 die Vorschreibung ist zu 40% der VIW.AG u. 60% Dipl. Ing. Burtscher getrennt zuzustellen. Der Einspruch v. Dipl.Ing. Burtscher bezügl. Berechnungsgrundlage wird abgelehnt! Konsumgenossenschaft Schruns Nr. 28 – die Berufung wird abgelehnt! Zu 7.) Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Angelegenheit Appartementhaus „VEBBELLA―. Der Baugenehmigungsbescheid, der Auftrag zur Baueinstellung und die diesbezügl. Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz gelangt zur Verlesung. Ein Schreiben von Vet.Bat Dr. Albrich Ernst an die Gemeindevertretung, in welchem er auf die Maß -Überschreitungen beim gegenständlichen Bauvorhalm hinweist, wird ebenfalls verlesen. Gleichlautende Schreiben sind von den Anrainern Jenny Lothar und Büsch Kreszentia vorliegend« GV. Brugger Georg vertritt die Ansicht, dass die Gemeindebaubehörde nicht die notwendige Härte gegenüber dem Bauherrn gezeigt habe und beantragt die Verfügung einer gänzlichen sofortigen Baueinstellung, da die Maße des Bauwerkes offensichtlich überschritten sind. Der Vorsitzende erklärt, dass er die notwendigen Schritte nach Rücksprache mit dar Aufsichtsbehörde einleiten werde. Zu 8. a) Der Antrag des Fersonalausschusses auf Heuregelung für die Arbeiter des Gemeindebauhofes ab 1.1.1971 wird verlesen. Gemäss diesem Antrag sollen die Stundenlöhne im einzelnen wie folgt festgesetzt werden: Karner Willi Kopp Fritz Loos Lorenz Stüttler Christian Loretz Erwin S S S S S 30.-25.-25.-27.-22.-- u. S 400.-- Prämie u. S 150.-- Prämie Vonier Gebhard Vonier Franz Bitschnau Franz Blaas Ludwig Grass Josef Stüttler Erich S S S S S S 22.-22.-22.-22.-22.-23.-- -5- Battlogg Josef Ganahl Basilius Schoass Hermann S 24.-S 25.-S 26.-- u. S 300.-- Schmutzzulage Resinger Helmut Tripp Fritz Salzgeber S 28.-S 25.-S 24.-- u. S 150.-- Prämie Diese Neuregelung erscheint notwendig, da die kollektivvertraglichen Erhöhungen der letzten Jahre nicht berücksichtigt wurden und ab 1.4.1971 eine neuerliche Lohnerhöhung vorgesehen ist, welche in den gegenständlichen Stundenlöhnen bereits berücksichtigt erscheint. GV. Fritz Josef spricht sich dafür aus, dass Erhöhungen nach dem Kollektivvertrag laufend berücksichtigt werden sollen. GV. Dkfm. Piske Jürgen bessertet, dass der Personalaufwand das Budget der Marktgemeinde Schruns stark belastet und daher der Personalstand nicht erhöht werden sollte. In der abschliessenden Abstimmung wird der Antrag des Personalausschusses einstimmig angenommen. Die vorangeführten Stundenlöhne kommen demnach rückwirkend ab 1.1.1971 zur Auszahlung. Zu 8 b) Einer Überstellung von Frau Wille Rosina in die Gehaltsstufe c wird aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt, jedoch wird ab 1.4.1971 eine neuerliche Personalzulage genehmigt. 2u 8 c) Gemäss § 3 Abs. 4 des Gde.Angestelltengesetzes LGBl. Nr. 1/1963 wird die Übertragung der Befugnisse der Personalvertretung an einen von den Gemeindebediensteten zu wählenden Ausschuss einstimmig genehmigt. Gegen die Fassung der Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird von GV Ganahl Edmund der Einwand erhoben, dass in der Aufzeichnung der Anwesenden, GV Gantner Christian nicht aufscheint, obwohl dieser an der gegenständlichen Sitzung teilgenommen hat. Nach diesbezüglicher Berichtigung des Protokolls wird die Verhandlungsschrift über die 8. öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung als genehmigt erklärt. Ende der Beratung: 24.00 Uhr Tag d. Verlautbarung: 18.3.1971 Der Schriftführer: (Gde.Sekretär) M./ Der Vorsitzende: (Bürgermeister)