20061213_GVE014_Schruns-Tschagguns

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Letzte Änderung 06.06.2021, 10:33
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeinsamesitzung
Dokumentdatum 2006-12-13
Erscheinungsdatum 2006-12-13
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Schruns, 14.12.2006 Zl.: 004-1/2006 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 13.12.2006 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoss des „Haus des Gastes“ stattgefundene 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Dr. Erwin Bahl Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vizebgm. Karl Hueber Dipl.-Ing. Andreas Pfeifer GR Heike Ladurner Emil Fitsch GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Ludwig Kieber jun. Mag. Elisabeth Trippolt Norbert Haumer Rudolf Bitschnau Monika Ganahl Martin Ganahl Franz Scheibenstock Martin Fussenegger Betr.Oec. Herbert Tschofen Lukas Schrottenbaum Eugen Vonier Simone Schnetzer Angelika Vonbank Peter Vergud Thomas Zuderell Bernd Steiner Reinhold Juen Hubert Both Karl Mäser Karl Mühlbacher Prof. Wilhelm Gantner Dr. Siegfried Marent Bruno Stark Helmut Neuhauser Wolfgang Willi Gerd Panek Dietmar Fussenegger GR Christian Fiel Werner Marent Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj GR LAbg. Mag. Siegfried Neyer Ing. Gerhard Mangeng Dietmar Tschohl Hubert Ganahl Mag. (FH) Günter Ratt Franz Oliva Franz Bitschnau Heinz Auer Emil Mangeng Walter Burtscher Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ... Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Partei ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP SPÖ SPÖ SPÖ MfS MfS MfS MfS MfS MfS MfS Entschuldigt abwesend: GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster, Rudolf Bitschnau, Lukas Schrottenbaum, Peter Vergud, GR LAbg. Mag. Siegfried Neyer und Emil Mangeng Seite 1 von 17 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist. Seite 2 von 17 Eingangs der Sitzung legt Karl Mäser gemäß § 37 Abs. 4 Gemeindegesetz das Gelöbnis vor Bgm. Dr. Erwin Bahl ab. Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende gemäß § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) nachstehenden Gegenstand von der Tagesordnung ab: Top 11: „Ausbau des Montafoner Radwegenetzes, Einräumung von Dienstbarkeiten durch die Vorarlberger Illwerke AG“ Weiters wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 1 GG einstimmig beschlossen, die Reihenfolge der Behandlung der auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände dahingehend abzuändern, dass der Top 4 a – e „Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns“ vorgezogen und als 1. Top behandelt wird. Sodann wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende Gegenstände zu behandeln: Über Antrag von Metnand för Schruns und der SPÖ und Parteifreie: o Die Gemeindevertretung beschließt, als 2. Schritt des Geothermievorhabens die Beauftragung zur Durchführung der geophysikalischen Untersuchung im Rahmen des vorliegenden Preisangebotes. o Die Gemeinde betreibt die Ansuchen um Fördermittel, sowie die Finanzierung der Geothermieuntersuchung und nimmt es zur Durchführung im Jahr 2007 in das Investitionsprogramm auf. Über Antrag des Vorsitzenden: Erhöhung des Pensionskassenbeitrages (Dienstgeberbeitrag) Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 03/06 Umwidmung der GST-NR 1049/1 und 1049/2 (Schweinberger) sowie der GST-NR 1050/1 und 1050/2 (Mayer/Orlainsky) in Bauerwartungsfläche (BW) b) Reg.Nr. 04/06 Lidl Austria GmbH, Lebensmittelmarkt in Schruns: Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe gemäß § 15a RPG auf einer Teilfläche des GST-NR 795 c) Reg.Nr. 05/01 Umwidmung der GST-NR 1061/1 und 1060/3 (Gerlinde Wall), der GST-NR 3230/4 und 1026 (Marktgemeinde Schruns), des GSTNR 1063/2 (Landeswasserbauamt) und der GST-NR 1080/1, 1080/2, 1062 und 1063/4 (Gabi und Günter Auerbach KG) von FF in Freifläche Sondergebiet Reitplatz 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at d) e) Reg.Nr. 08/06 Umwidmung des GST-NR 3134/4 (Erben nach Dipl.-Ing. Karl Ludwig Jäger) von FS in Baufläche Wohngebiet und Bewilligung der Errichtung eines Zubaues beim bestehenden Ferienwohnhaus Reg.Nr. 05/06 Netzer Christian, Schruns, Veltlinerweg 1: Umwidmung einer ca. 545 m² großen Teilfläche des GST-NR 1471/6 von FL in BW 2. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Gemeindeeigene Steuern, Gebühren und Abgaben 2007 und Abfallabfuhrverordnung 4. Beschäftigungsrahmenplan 2007 5. Verkauf von Grundstücken im Gantschier an die naturwärme-montafon GmbH, Schruns, bzw. an die Montafonerbahn AG, Schruns 6. Ansuchen von Thomas Piske, Hofrat Durig Weg 15, Schruns, um Aufhebung einer Dienstbarkeit auf GST-NR 1101/3 und 1101/4 zugunsten der Marktgemeinde Schruns 7. Ankauf von Anteilen an GST-NR 2145 (Wald) von Frau Angelika Gross 8. Eggatobel, Bauprogramm 2006 für Einzelbaumaßnahmen, Ansuchen der Wildbach- und Lawinenverbauung um Krediterhöhung um € 280.000, 00 auf insgesamt € 643.000, 00 inkl. MWSt. sowie inkl. Regie und Unvorhergesehenes 9. Litz, Gemeinde Schruns, Bezirk Bludenz, Projekt für Einzelmaßnahmen, Übernahme eines 15 %-igen Interessentenbeitrage an den Gesamtbaukosten von € 950.000, 00 und Übernahme der Instandhaltung der fertig gestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung der Interessenten Seite 3 von 17 10. Litzverbauung - Errichtung einer Hochwasser-Retention, Dienstbarkeitsverträge: a) Werner Stemer, Grappaweg 20, Schruns, betr. GST-NR .229, 381 und 382/1 b) Montafonerbahn AG, Schruns, betr. GST-NR 342/4, 342/5 und .845 11. Allfälliges Zu 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 03/06 Umwidmung der GST-NR 1049/1 und 1049/2 (Schweinberger) sowie der GST-NR 1050/1 und 1050/2 (Mayer/Orlainsky) in Bauerwartungsfläche (BW): 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Flächenwidmungsplan Schruns wurde im Jahre 2001 einer generellen Überarbeitung unterzogen bzw. erfolgte eine Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei wurden unter anderem Änderungen des Flächenwidmungsplanes im gegenständlichen Bereich beschlossen, die allerdings seitens der Vorarlberger Landesregierung, was die „FS Tourismus“ Widmung im Bereich der Kronenwiese betrifft, nicht genehmigt worden sind. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass nach der früheren Gesetzeslage auf Vorbehaltsflächen keine Unterlagswidmung bestanden hat. Die Situation stellt sich also derzeit so dar, dass nach wie vor die Widmung, wie sie vor der generellen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahre 2001 bestanden hat, aufrecht ist, dies ohne Unterlagswidmung, weshalb zur rechtlichen Klarstellung diesbezüglich eine Änderung im Flächenwidmungsplan herbeizuführen ist. In diesem Zusammenhang erinnert der Vorsitzende auch an das von Robert Mayer als Grundeigentümer an alle Mitglieder der Gemeindevertretung ergangene Schreiben vom 18.08.2006. Weiters verliest er die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen der direkt davon betroffenen Grundeigentümer sowie der Eigentümer der sich im Nahbereich befindlichen Grundstücke Walter Obwegeser, Flurstraße 23, Hubert Lechtaler, Hans Bertle Weg 10, Erika und Hans Benyuska, Batloggstraße 11, Norbert und Michaela Schlatter, Batloggstraße 11, Maria und Hilde Gantner, Unterdorfstraße 9, Karoline Bertle, Hans Bertle Weg 12, Silvia Schwarzendahl, Batloggstraße 13, Christian Engstler, Batloggstraße 15a, Kuno Hagen, Feldweg 12, Sylvia Schweinberger, Seattle, Dipl.-Ing. Dieter Leuger, CH-9472 Grabs, Monica Schweinberger, Seattle, Irene Bender, Batloggstraße 13, und Gretel Maier, Batloggstraße 13. Weiters bringt er das vom Ingenieurbüro Besch & Partner, Feldkirch, erstellte verkehrstechnische Gutachten betreffend die Anbindung der GST-NR 1049/1, 1049/2, 1050/1 und 1050/2 vom August 2006 zur Kenntnis. Im Ergebnis gelangt der Gutachter zum Schluss, dass die gegenständlichen Grundstücke nicht in Bauwohngebiete umgewidmet werden sollten, da der Feldweg im heutigen Zustand nicht diesem Verwendungszweck entspricht. Wie der Vorsitzende weiter ausführt, wurde diese Angelegenheit auch mehrmals im Raumordnungsausschuss behandelt, der einhellig die Ansicht vertreten hat, dass mangels Erschließung keine Baulandwidmung erfolgen sollte. Natürlich wäre es unter Umständen möglich, eine Erschließung im Wege eines Notwegerechtsverfahrens eingeräumt zu erhalten, was allerdings nicht im Sinne der Bürger wäre. Bruno Winkler hat anlässlich einer Vorsprache die Äußerung getätigt, dass dann, wenn jemand aus der Familie auf den gegenständlichen Grundstücken bauen möchte, eine Hauszufahrt über seinen bzw. den im Eigentum seiner Gattin stehenden Grund gestattet werden würde. Sie sind jedoch nicht gewillt, ihren Grund für die Errichtung einer Zufahrt für eine Bebauung der gesamten Liegenschaften herzugeben. Aus diesem Grunde hat der Antrag des Raumordnungsausschusses gelautet, eine Umwidmung in Bauerwartungsfläche vorzunehmen. Seite 4 von 17 Über Anfrage bestätigt der Vorsitzende, dass auch Dipl.-Ing. Reinhard Falch in gegenständlicher Angelegenheit die Ansicht vertreten hat, dass eine vernünftige Raumordnung auch eine entsprechende Erschließung der Bauflächen vorsehen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, kann keine Baulandwidmung erfolgen. 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 5 von 17 Mag. Dr. Siegfried Marent nimmt auf die im vorliegenden Plan dargestellte Straße östlich des GST-NR 1048/2, und zwar beginnend beim Anwesen Zuderell bis zur Pension Obwegeser, Bezug. Der Grund gehört im oberen Bereich Elisabeth Winkler und verläuft dann zum Teil über das Grundstück der Familie Schweinberger. Seiner Ansicht nach muss man sich bei einer Entscheidung im Klaren sein, dass im Bereich bis zum Wagenweg eine Verbauung aus raumplanerischer Sicht grundsätzlich für möglich erachtet worden ist und hier ein Fall vorliegt, wo ein Grundeigentümer mitten im Ort nicht bauen kann. Andererseits werden Grundstücke an der Peripherie in Baufläche umgewidmet, was ihm Unbehagen bereitet. Für ihn kommt dies fast einer Enteignung gleich. Weiters führt er aus, dass in Zentrumsnähe auch seitens der Gemeinde zumindest eine verdichtete Bauweise angestrebt werden sollte. Weiters wiederholt er eine frühere Forderung, dass eine Raum- bzw. Flächenbilanz erstellt wird und zudem nur ein bis zweimal im Jahr Umwidmungen behandelt werden sollten. Auch der Vorsitzende spricht sich dafür aus, dass Änderungen des Flächenwidmungsplanes höchstens zweimal im Jahr erfolgen und vor allen auch keine punktuellen Umwidmungen vorgenommen werden sollten. Das Problem ist jedoch oft, dass früher ein größeres Gebiet einer Familie gehört hat und bei der Aufteilung auf die Erschließung vergessen worden ist. Er erinnert nochmals daran, dass für Bauvorhaben von Familienmitgliedern eine Erschließung in Aussicht gestellt worden ist, nicht jedoch für die gesamte Fläche im Ausmaß von rund 1 ha. Notwegerechtsverfahren sind abzulehnen, vielmehr sollte im Verhandlungswege eine Lösung gefunden werden, und er zeigt verschiedene Möglichkeiten der Erschließung auf. Mag. Dr. Siegfried Marent regt an, auch von der Flurstraße her eine Erschließung zu prüfen. Dazu führt der Vorsitzende aus, dass die Anwohner gegen eine Anbindung sind, da sie Angst vor Durchzugsverkehr haben. Da jedenfalls heute für einen Kinderspielplatz keine Verwendung mehr besteht, kommt diese Widmung nicht in Frage. Sobald eine entsprechende Erschließung gegeben ist, wird auch eine teilweise Umwidmung in Baufläche möglich sein, wobei allerdings keine Wohnanlagen errichtet werden sollten. Die Umwidmung der GST-NR 1049/1 und 1049/2 (Schweinberger) sowie der GST-NR 1050/1 und 1050/2 (Mayer/Orlainsky) in Bauerwartungsfläche (BW) wird aufgrund der Ergebnisse des umfangreichen Ermittlungsverfahrens sowie der Übereinstimmung mit den Zielen des räumlichen Entwicklungskonzeptes einstimmig beschlossen. b) Reg.Nr. 04/06 Lidl Austria GmbH, Lebensmittelmarkt in Schruns: Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe gemäß § 15a RPG auf einer Teilfläche des GST-NR 795: Die Lidl Austria GmbH hat an der Gantschierstraße in Schruns auf einer Teilfläche des GST-NR 795 ein Geschäft errichtet, das von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz kommissioniert und bewilligt worden ist. Aufgrund 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at der Größe der Verkaufsfläche war hiefür keine besondere Widmung bzw. kein Landesraumplan erforderlich. Die Verkaufsfläche entspricht zwar von der Gesamtverkaufsfläche her den genehmigten Plänen, allerdings ist die Aufteilung des Sortiments etwas anders als ursprünglich geplant erfolgt, was nach Interpretation des Landes entweder eine Neuaufteilung entsprechend dem Bescheid notwendig macht oder aber eine geringfügige Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. die Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe nach der neuen Bestimmung des § 15 a RPG notwendig voraussetzt. Seite 6 von 17 Festgehalten wird, dass kein zusätzlicher Grund umgewidmet, sondern lediglich der jetzige Zustand sanktioniert werden soll. Der Vorsitzende erinnert nochmals an die bisherigen Verfahren. Das Geschäft der Fa. Lidl konnte ohne Zutun der Gemeinde errichtet werden, ist also nicht durch einen Akt der Gemeinde gefördert bzw. überhaupt ermöglicht worden. Der Bestand des Geschäftes ist ein Faktum, möglicherweise wird dadurch auch eine gewisse Kaufkraftabwanderung nach Bludenz-Bürs abgefangen, was auch eine Verminderung des Verkehrsaufkommens bewirkt. Weiters hat die Fa. Lidl einen namhaften Unterstützungsbeitrag in Richtung Handelsbetriebe in Aussicht gestellt. GR Heike Ladurner-Strolz bestätigt in ihrer Funktion als Mitglied der IG, dass ihr die Fa. Lidl beigetreten ist und wie gerade verschiedene Aktionen in letzter Zeit gezeigt haben aktiv mitarbeitet. Die Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe gemäß § 15a RPG auf einer Teilfläche des GST-NR 795 wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Hubert Both) beschlossen. c) Reg.Nr. 05/01 Umwidmung der GST-NR 1061/1 und 1060/3 (Gerlinde Wall), der GST-NR 3230/4 und 1026 (Marktgemeinde Schruns), des GST-NR 1063/2 (Landeswasserbauamt) und der GST-NR 1080/1, 1080/2, 1062 und 1063/4 (Gabi und Günter Auerbach KG) von FF in Freifläche Sondergebiet Reitplatz: Die auf dem bereits seit mehreren Jahren bestehenden Reitgelände errichteten Schupfen wurden seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einer baupolizeilichen Überprüfung unterzogen. Wie sich herausgestellt hat, verfügen die von einer früheren Baufirma herrührenden Schupfen noch über keine entsprechende Baubewilligung. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde daher vorgeschlagen, diese Fläche in Sonderfläche Reitplatz umzuwidmen. Es ist also nicht beabsichtigt, eine Reithalle oder dgl. zu errichten, sondern lediglich den jetzigen Zustand zu sanktionieren. Die Familie Auerbach hätte am liebsten eine Baulandwidmung gehabt, was jedoch raumplanerisch nicht zweckmäßig erscheint. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass, um eine größere zusammenhängende Fläche zu bekommen, seitens des Reitclubs Verhandlungen über mögliche Grundtäusche geführt werden müssen. 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Umwidmung der GST-NR 1061/1 und 1060/3 (Gerlinde Wall), der GSTNR 3230/4 und 1026 (Marktgemeinde Schruns), des GST-NR 1063/2 (Landeswasserbauamt) und der GST-NR 1080/1, 1080/2, 1062 und 1063/4 (Gabi und Günter Auerbach KG) von FF in Freifläche Sondergebiet Reitplatz wird einstimmig beschlossen. Seite 7 von 17 d) Reg.Nr. 08/06 Umwidmung des GST-NR 3134/4 (Erben nach Dipl.-Ing. Karl Ludwig Jäger) von FS in Baufläche Wohngebiet und Bewilligung der Errichtung eines Zubaues beim bestehenden Ferienwohnhaus: Dipl.-Ing. Manfred und Dipl.-Ing. Guntram Jäger sind im Besitz eines in den 50er Jahren errichteten Maisäßobjektes auf dem Kapell. Nunmehr ist beabsichtigt, eine Anhebung des Objektes vorzunehmen und einen geringfügigen Zubau zu errichten. Eingerichtet werden soll ein Mülllager bzw. ein Raum für die Einstellung eines Skidoos. Mag. Dr. Siegfried Marent merkt an, dass er in den letzten 20 Jahren Umwidmungen von Grundstücken der Familie Jäger miterlebt hat, die zum Teil ungewöhnliche Wege gegangen sind. Er möchte ausdrücklich zu Protokoll geben, dass für den Fall, dass heute dem Antrag auf Umwidmung entsprochen wird, im Sinne der Gleichbehandlung diese Praxis für das gesamte Gebiet wie beispielsweise auch für das Lifinar gelten muss. Der Vorsitzende bestätigt, dass bei der Flächenwidmung alles gleich abgehandelt werden muss. Auch wenn jemand auf dem Lifinar einen zweckmäßigen Umbau beabsichtigt, wird dies zu genehmigen sein. So wurden beispielsweise bereits Zubauten bei landwirtschaftlich genutzten Objekten genehmigt. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um ein rechtmäßig bestehendes Ferienhaus. Die Umwidmung des GST-NR 3134/4 (Erben nach Dipl.-Ing. Karl Ludwig Jäger) von FS in Baufläche Wohngebiet wird beschlossen und die Bewilligung gemäß § 16 Abs. 1 RPG für die Errichtung eines Zubaues beim bestehenden Ferienwohnhaus erteilt. (einstimmige Beschlussfassung) e) Reg.Nr. 05/06 Netzer Christian, Schruns, Veltlinerweg 1: Umwidmung einer ca. 545 m² großen Teilfläche des GST-NR 1471/6 von FL in BW: Beantragt wurde die Umwidmung einer Fläche am Verwallweg im Ausmaß von 545 m² in Baufläche. Diese Umwidmung wurde mit Dipl.-Ing. Grasmugg, Abteilung Raumplanung und Baurecht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, abgestimmt, da diese Fläche doch ins Schrunser Feld hineinreicht. Unterhalb besteht jedoch bereits ein Wohnhaus, weshalb im Grunde genommen davon gesprochen werden kann, dass eine Baulücke gefüllt wird. Der Grund ist voll erschlossen und eignet sich für eine Bebauung, eine Folgewirkung ist nicht zu erwarten. Der Raumordnungsausschuss hat sich daher einstimmig für eine Umwidmung ausgesprochen. 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Umwidmung einer ca. 545 m² großen Teilfläche des GST-NR 1471/6 (Netzer Christian) von FL in BW wird aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und der Übereinstimmung mit dem räumlichen Entwicklungskonzept, insbesondere der Baulandbeschaffung auf eigenem Grund und Boden für Einheimische, einstimmig beschlossen. Seite 8 von 17 Zu 2. Mitteilungen des Vorsitzenden    In Umsetzung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 11.10.2006 wurde Prof. Helfrich mit der Organisationsanalyse im Bau- und Recyclinghofbereich beauftragt und ist bereits tätig. Eine kurze Aufstellung über die von ihm vorgeschlagene Vorgangsweise wird dem Protokoll beigelegt. Auch die Sommerbilanz bzw. die Nächtigungsstatistiken liegen dem Protokoll bei. Bekanntlich ist der von der Gemeindevertretung Schruns erlassene Bebauungsplan Nr. 2 Bereich Stand Montafon vom Verfassungsgerichtshof und in der Folge vom Verwaltungsgerichtshof einer Prüfung unterzogen worden. Die Verfahren sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden, und es wurde die Rechtmäßigkeit bestätigt. Zu 3. Steuern, Gebühren und Abgaben, Neufestsetzungen für das Jahr 2007: Die Verwaltung hat zusammen mit dem Bürgermeister einen Vorschlag für die teilweise Anpassung der Steuern, Gebühren und Abgaben für das Jahr 2007 ausgearbeitet und dem Gemeindevorstand und Personal- und Finanzausschuss zur Behandlung vorgelegt, der sodann die Empfehlung an die Gemeindevertretung beschlossen hat, diese entsprechend der nunmehr vorliegenden Aufstellung zu beschließen. Hinsichtlich der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2007 werden gegenüber dem Jahr 2006 einstimmig nachfolgende Änderungen, die, sofern es sich um hoheitliche Abgaben handelt, mittels Verordnung kundgemacht werden, einstimmig beschlossen: Wassergebühren: Wasserbezugsgebühr Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag (Anpassung an den Baukostenindex) 2006 € 1, 49 2007 € 1, 52 2006 € 23, 36 2007 € 24, 55 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Kanalisationsgebühren: Kanalbenützungsgebühr Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge (Anpassung an den Baukostenindex) Seite 9 von 17 2006 € 1, 49 2007 € 1, 52 2006 € 35, 66 2006 € 11, 89 2007 2007 € 37, 48 € 12, 49 Sowohl bei den Wasserbezugsgebühren als auch bei den Kanalbenützungsgebühren erfolgt somit eine Angleichung in Richtung Kostendeckung. Gerade was die Kanalund Wasseranschlussbeiträge anbetrifft, ist im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehenen Berechnungsmodalitäten besonderes Augenmerk auf eine kostengünstige Realisierung neuer Bauabschnitte zu legen. Musikschulgebühren: Die Musikschulgebühren werden ab 01.09.2007 um jeweils 3 % erhöht: Die Schulgelder pro Semester betragen somit ab 01.09.2007: Elementarunterricht bisher € 107, 00 ab 01.09.2007 4-er Gruppe bisher € 147, 00 ab 01.09.2007 3-er Gruppe bisher € 164, 00 ab 01.09.2007 2-er Gruppe bisher € 215, 00 ab 01.09.2007 Einzelunterricht bisher € 281, 00 ab 01.09.2007 € 110, 00 € 151, 00 € 169, 00 € 221, 00 € 289, 00 Die bisherigen Ermäßigungen bleiben bestehen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, Chormitglieder, Organisten), abzüglich einer Ermäßigung von 25 % b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 75 % für das 3. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 50 % für das 4. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 25 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis Kindergartengebühren: Die Elternbeiträge pro Kind und Monat werden ab 01.09.2007 um jeweils 10 v.H. erhöht und somit ab 01.09.2007 wie folgt festgesetzt: Kindergarten Gamprätz bisher € 20, 00 ab 01.09.2007 € 22, 00 Kindergarten Auf der Litz bisher € 20, 00 ab 01.09.2007 € 22, 00 Pfarrkindergarten bisher € 20, 00 ab 01.09.2007 € 22, 00 Kindergarten Dorf bisher € 20, 00 ab 01.09.2007 € 22, 00 Gästetaxe: Die Gästetaxe erfährt gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Zweitwohnsitzabgabe: automatische Indexanpassung lt. Verordnung 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 17 Grundsteuer: Die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) bleiben mit jeweils 500 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert. Friedhofsgebühren: Die Gebühr für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, beträgt: a) bei einer Grabtiefe von 1, 70 m 2006 € 485, 00 2007 € 500, 00 b) bei einer Grabtiefe von 1, 90 m 2006 € 545, 00 2007 € 561, 00 Die Gebühr für die Beisetzung einer Urne, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, beträgt bei einer Grabtiefe von rd. 0, 80 m 2006 € 92, 00 2007 € 95, 00 Ansonsten bleiben die Grabstättengebühren, die Verlängerungsgebühren, die Friedhoferhaltungskostenbeiträge, die Aufbahrungs- und Einstellgebühren und die sonstigen Bestattungsgebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert. Marktgebühren: Standgebühr je 4 m² Normalstand 2006 € 25, 00 2007 € 26, 00 Platzgebühr bei Selbstbeistellung eines Standes oder Tisches pro m² 2006 € 3, 60 2007 € 3, 70 2007 € 11, 00 Pauschalgebühr pro Markttag für die Teilnahme an den landwirtschaftlichen Wochenmärkten ab Sommersaison Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Hundesteuer: Die Hundesteuer wird wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) 2006 € 10, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde 2006 € 55, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf 2007 € 10, 00 2007 € 60, 00 € 50, 00 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 11 von 17 Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Bei den Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Abfallgebühren: Bei den Abfallgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Weiters wird die Erlassung einer Abfallabfuhrverordnung nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs mit Wirkung zum 01.01.2007 einstimmig beschlossen. Die Anregung, an den Spazier- und Wanderwegen weitere Hundekotsammelbehälter, so genannte Robidogs, aufzustellen, wird gerne aufgenommen. Hinsichtlich der Abschaffung der Gratisbenützung öffentlicher Verkehrsmittel mit Gästekarte entsteht insbesondere auch im Hinblick auf die letztjährige Erhöhung der Gästetaxe eine zum Teil recht heftig geführte Debatte, und es erläutert der Vorsitzende die Beweggründe und den genauen Sachverhalt im Detail. Die Gemeinden sind bemüht, zusammen mit den Seilbahnbetrieben und sonst Beteiligten eine gute Lösung für die Zukunft zu finden, wobei besonders im Interesse der Gäste eine möglichst unkomplizierte Abwicklung - ein möglichst einfaches Handling – anzustreben ist. Die Anregung, die Tourismuswirtschaft und die Bevölkerung darüber ausführlicher zu informieren, wird aufgenommen. Musikschule Montafon - Ausleihen von Instrumenten durch Schüler der Musikschule: Die versicherungsmäßige Abdeckung von Schäden an Leihinstrumenten wird von Dietmar Tschohl abgeklärt werden. Zu 4. Beschäftigungsrahmenplan 2007 Der Beschäftigungsrahmenplan 2007, aus dem die Beschäftigungsobergrenzen aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2007, die insgesamt mit 53, 20 korrigierten Dienstposten festgesetzt ist, zu entnehmen sind, wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung einstimmig beschlossen. Gegenüber dem Vorjahr ist im Bereich des Bauhofs/Abteilung Kommunal ein zusätzlicher Dienstposten vorgesehen. Inwieweit tatsächlich eine Nachbesetzung erfolgt, hängt jedoch schlussendlich von den Ergebnissen der Organisationsanalyse ab. GR Christian Fiel deponiert nochmals den dringenden Wunsch, einen Mitarbeiter 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at für die Wanderwegbetreuung abzustellen, und zwar für die Sommer- und Wintersaison, also das ganze Jahr über einen eigenverantwortlichen Wegewart zu bestellen. Dem pflichtet der Vorsitzende bei, der dafür Sorge tragen wird, dass dies im Organigramm bzw. von der Durchführung her so vorgesehen werden wird. Seite 12 von 17 Zu 5. Verkauf von Grundstücken im Gantschier an die naturwärme-montafon GmbH bzw. MBS: Die naturwärme-montafon GmbH, an der die Marktgemeinde Schruns beteiligt ist, wurde zwischenzeitlich im Firmenbuch eingetragen, als Geschäftsführer wurde Dipl.-HTL-Ing. Karl Resch bestellt. Nach kurzer Darstellung der Förderungen seitens der öffentlichen Hand wird darauf verwiesen, dass ein Architektenwettbewerb ausgelobt worden ist und die Ergebnisse nächste Woche bekannt gegeben werden. Da die Marktgemeinde Schruns an dieser Gesellschaft beteiligt ist, hat der Gemeindevorstand, dem diese Angelegenheit zur weiteren Abklärung übertragen worden ist, die Ansicht vertreten, dass die benötigten Flächen im Gesamtausmaß von rd. 8.000 m² verkauft werden sollen, zumal für den Ankauf der Grundstücke von Josef Ladurner Geld aufgenommen werden musste, das nunmehr zurückzuführen ist. Als Verkaufspreis wurde ein Quadratmeterpreis von € 110, 00 empfohlen. Der Ankauf der benötigten Grundflächen wurde durch den Aufsichtsrat bereits genehmigt. Der von verschiedener Seite erhobenen Forderung, eine Vermietung oder Baurechtseinräumung anstelle eines Verkaufs vorzunehmen, wird entgegengehalten, dass aufgrund der Beteiligung der Gemeinde eine andere Situation gegeben ist und ein Verkauf durchaus zweckmäßig erscheint. Hubert Both, der sich nochmals klar gegen das Projekt eines Naturwärmekraftwerks am gegenständlichen Standort ausspricht, hält eine Entscheidung hierüber für verfrüht und übt in weiterer Folge Kritik an der Vorgangsweise der Verantwortlichen der naturwärme-montafon GmbH insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Verhandlungsführung mit betroffenen Grundeigentümern. Auch deponiert er nochmals seine Befürchtungen hinsichtlich einer Beeiträchtigung der Lebensqualität der Anwohner durch Emissionen aus dem Naturwärmekraftwerk. In weiterer Diskussion wird u.a. die Anregung unterbreitet, die Grundflächen nicht gegen eine einmalige Zahlung abzugeben, sondern sich ein entsprechendes Strombezugsrecht zu sichern, dies auch im Hinblick auf mögliche Finanzierungsengpässe bei Aufbringung des Kaufpreises auf Seiten der naturwärme-montafon GmbH angesichts der zum Teil in Kritik gezogenen Unterkapitalisierung. Aus diesem Grunde überlegt sich Mag. Dr. Siegfried Marent, einen Antrag zu stellen, dass vorerst kein Verkauf getätigt, sondern zuerst berechnet wird, was das Ganze wert ist und wie hoch die jährlichen Zahlungen oder Strombezugsrechte auf die Dauer des Bestandes dieser Anlage bzw. auf Basis der Berechnung einer ewigen Rente sein müssten. 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dem hält der Vorsitzende die Eigenkapitalquote von 40 % entgegen und verweist auf den Umstand, dass das Projekt schon relativ weit gediehen ist und beispielsweise auch die Kosten des bereits laufenden Architektenwettbewerbes nicht ganz unerheblich sind. Die Befürchtungen hinsichtlich nicht vorhandener Rentabilität zerstreut er mit einem Verweis auf mehrere gleichartige Biomassekraftwerke auch in kleineren finanzschwächeren Gemeinden und die dort gemachten Erfahrungen. Er wird jedoch gerne nochmals Gespräche mit dem einen oder anderen Anrainer, insbesondere mit Hubert Both führen. Seite 13 von 17 In weiterer Diskussion wird auf das beim Gebäude der MBS bereits bestehende Heizwerk verwiesen, das keine Emissionsbelästigungen bringt sowie auf die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde, die einen sofortigen Verkauf von Grundstücken notwendig macht, um andere Dinge überhaupt in Angriff nehmen zu können. Auch eine Vertagung wird nochmals zur Sprache gebracht und der Vorschlag unterbreitet, eine Baurechtseinräumung oder Vermietung nach wie vor nicht ganz außer Betracht zu lassen. In der anschließenden Abstimmung wird der Verkauf einer rd. 8.000 m² großen Grundfläche aus den GST-NR 740/1 u.a. im Gantschier im Eigentum der Marktgemeinde Schruns an die Montafonerbahn AG, Schruns, für die Errichtung einer Gleisanlage bzw. an die naturwärme-montafon GmbH, Schruns, für die Errichtung eines Naturwärmekraftwerks grundsätzlich beschlossen und gleichzeitig der Auftrag an den Bürgermeister erteilt, mit Hubert Both nochmals Verhandlungen über mögliche Grundinanspruchnahmen zu führen sowie darzulegen, dass hinsichtlich der zu erlangenden Fördermittel ein Verkauf wesentliche Vorteile gegenüber einer Baurechtseinräumung oder dgl. bringt. Die mit der Montafonerbahn AG und der naturwärme-montafon GmbH abzuschließenden Kaufverträge sind der Gemeindevertretung vor Unterfertigung zur Genehmigung vorzulegen. (stimmenmehrheitliche Beschlussfassung: 5 Gegenstimmen: SPÖ und Parteifreie, Hubert Both und Dietmar Tschohl. Mag. Dr. Siegfried Marent mit der Begründung, dass er gegen eine einmalige finanzielle Abgeltung ist; die Gemeinde sollte sich ein Strombezugsrecht sichern) zu 6. Mag. Thomas Piske, Ansuchen um Löschung einer zugunsten der Marktgemeinde Schruns bestehenden Dienstbarkeit: Der Vorsitzende erläutert anhand eines Planes den Verlauf des Fußwegerechtes und informiert über die zustimmende Äußerung des Raumordnungsausschusses, der die Meinung vertreten hat, dass die meisten Leute ohnedies in Richtung Litzdamm laufen und eine gerade Verlängerung des Fußweges über GST-NR 1102 im Eigentum der Marktgemeinde Schruns zur Flurstraße durchaus vertretbar ist. 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at In der stattfindenden Diskussion wird auf die Werterhöhung der derzeit belasteten Grundstücke bei Wegfall des Fußwegerechtes verwiesen und eine entsprechende Abgeltung in Form von verschiedenen Leistungen gefordert. Seite 14 von 17 Die Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges auf GST-NR 1101/3 und 1101/4 in EZ 1669 zugunsten der Marktgemeinde Schruns wird einstimmig beschlossen und der Gemeindevorstand ermächtigt, die genauen Details wie beispielsweise Übernahme der Kosten für die grundbücherliche Durchführung der Löschung und für die Verlegung des Fußweges, Anbringung einer Straßenbeleuchtung, Aufstellung einer Bank und eines Zaunes und dgl. mit dem Antragsteller auszuhandeln. zu 7. Ankauf von Anteilen an GST-NR 2145 (Wald) von Frau Angelika Gross: Der Ankauf von 1/720 Anteil und 4/23040 Anteilen an EZ 51, bestehend aus GSTNR 2145 (Wald) mit 6.780 m², von Frau Angelika Gross nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfs wird einstimmig beschlossen. zu 8. Eggatobel, Bauprogramm 2006 für Einzelbaumaßnahmen: Dem Ansuchen der Wildbach- und Lawinenverbauung um Krediterhöhung um € 280.000, 00 auf insgesamt € 643.000, 00 inkl. MWSt. sowie inkl. Regie und Unvorhergesehenes für die Verbauung des Eggatobels, Bauprogramm 2006 für Einzelbaumaßnahmen wird einstimmig entsprochen. zu 9. Litz, Gemeinde Schruns, Bezirk Bludenz, Projekt für Einzelmaßnahmen: Die Übernahme eines 15 %-igen Interessentenbeitrages an den Gesamtbaukosten von € 950.000, 00 sowie die Übernahme der Instandhaltung der fertig gestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung der Interessenten werden einstimmig beschlossen. zu 10. Litzverbauung - Errichtung einer Hochwasser-Retention, Dienstbarkeitsverträge: Der Abschluss der Verträge über die Einräumung einer Dienstbarkeit mit 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 15 von 17 a) Werner Stemer, Grappaweg 20, Schruns, betr. GST-NR .229, 381 und 382/1 und b) Montafonerbahn AG, Schruns, betr. GST-NR 342/4, 342/5 und .845 nach Maßgabe der vorliegenden Dienstbarkeitsverträge wird einstimmig genehmigt. zu 11. Geothermieuntersuchung: Franz Bitschnau erläutert den gemeinsam von Metnand för Schruns und der SPÖ und Parteifreie gestellten Antrag, als 2. Schritt des Geothermievorhabens die Beauftragung zur Durchführung der geophysikalischen Untersuchung im Rahmen des vorliegenden Preisangebotes zu beschließen und über die Gemeinde die Ansuchen um Fördermittel zu betreiben und das Projekt in das Investitionsprogramm 2007 aufzunehmen, näher. In der Folge informiert er über die Ergebnisse des vorliegenden geologischen Gutachtens zur Auffindung von Thermalwasser und die Beratung des in der Folge von ihm eingeholten Angebotes über Probebohrungen und seismische Untersuchungen im Rahmen einer Standessitzung. Die Nutzungsmöglichkeiten stellen sich kurz zusammengefasst im Wesentlichen wie folgt dar: Nutzung als Wärmequelle für das Schwimmbad insbesondere im Hinblick auf das geplante Badprojekt, Einspeisung in die Fernwärme, Nutzung von Thermalwasser im Sinne von Heilwasser für Thermalbäder, insbesondere auch im Hinblick auf das neue Projekt „Das Bad“. Seitens des Landes erfolgte bereits eine Überprüfung des Angebotes für eine seismische Untersuchung im Hinblick auf die Gewährung von Fördermitteln und hat eine Unterstützung in Höhe von einem Drittel der Kosten, somit rd. € 100.000, 00 in Aussicht gestellt. Nunmehr gilt es also, in einem zweiten Schritt € 250.000, 00 bis 300.000, 00 abzüglich der Fördermittel aufzubringen, um in Erfahrung zu bringen, wo genau die Bohrungen anzusetzen sind und wie realistisch es ist, auf Thermalwasser in einer wirtschaftlichen Tiefe in entsprechender Qualität und Zusammensetzung zu stoßen. Aber selbst, wenn dieses Tiefenwasser nur zu Wärmezwecken benützt werden könnte, würden sich die Bohrinvestitionen in 20 bis 25 Jahren bezahlt machen und brächte eine Dauernutzung. Da auch in Nachbarregionen ähnliche Projekte im Laufen sind, ist ein gewisser zeitlicher Druck gegeben. Sodann gibt er seine Überlegungen preis, wie die Finanzierung aussehen könnte, wobei er die Gründung einer GmbH und CoKG mit den beteiligten Gemeinden und dem Stand Montafon als Komplementäre und private Investoren als Kommanditisten, die dann auch die konkreten Nutznießer wären, zur Diskussion stellt. Der Vorsitzende bedankt sich für diese Ausführungen und vermerkt, dass seitens des Standes bereits eine Studie an das Büro Dönz und Mähr in Auftrag gegeben worden ist. Vor allem gilt es, die Finanzierung im Detail abzuklären, und es wird diese Angelegenheit in der nächsten Standessitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt werden. Die Fa. Jäger Bau GmbH wäre mit ihrem in der letzten Gemeindevertretungssitzung vorgestellten Tourismusprojekt ein nicht uninteressanter Part- 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ner. Vor allem aber erscheint es ihm notwendig, dieses Projekt auf Montafoner Ebene zu heben, was allgemeine Zustimmung findet. Seite 16 von 17 Im Hinblick darauf, dass die Geothermieuntersuchung als Talschaftsangelegenheit zu sehen ist, wird der Vorsitzende beauftragt, in seiner Funktion als Standesrepräsentant als 2. Schritt des Geothermievorhabens die Beauftragung zur Durchführung der geophysikalischen Untersuchung im Rahmen des vorliegenden Preisangebotes in der Standesvertretung zur Behandlung zu bringen sowie diesbezügliche Verhandlungen mit der Gemeinde Tschagguns und der Fa. Jäger Bau GmbH aufzunehmen. Es ist also anzustreben, dass die Finanzierung der Geothermieuntersuchung über den Stand Montafon erfolgt und die notwendigen Mittel zur Durchführung im Jahr 2007 in das Investitionsprogramm des Standes Montafon aufgenommen werden. Der Stand Montafon hat auch die Ansuchen um Gewährung von Fördermitteln zu betreiben. (einstimmige Beschlussfassung) Franz Bitschnau wird auch weiterhin gerne als Ansprechpartner in dieser Angelegenheit zur Verfügung stehen. zu 12. Erhöhung Pensionskassenbeitrag (Dienstgeberbeitrag): Entsprechend der Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes wird einstimmig beschlossen, ab 01.01.2007 für die Gemeindebediensteten einen um 0, 1 % erhöhten Dienstgeberbeitrag in die Pensionskasse, somit einen Dienstgeberbeitrag von 0, 85 % (inkl. Kosten und VersSt) des anrechenbaren Bruttobezuges pro AWB und Monat, zahlbar 14-mal jährlich, zu leisten. zu 13. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende, dass Richard Mangeng den zuletzt von ihm in der Gemeindevorstandssitzung nochmals angesprochenen Grundtausch im Rahmen des Umlegungsverfahrens am Wagenweg nicht weiter verfolgt und seinerseits in der vorgesehenen Frist keine Rückmeldung mehr eingelangt ist. Die Weihnachtsaktion der Gemeinde wird nach wie vor durchgeführt, die Liste der Teilnehmer befindet sich beim Sozialausschuss. Die Anregung von Mag. (FH) Günter Ratt, hinkünftig auf den der Einladung zur Sitzung beigelegten Plänen (Flächenwidmungsplanänderungen, ....) verschiedene Eckdaten wie Straßenbezeichnungen und dgl. zur besseren Orientierung anzugeben, wird gerne aufgenommen. 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei allen Mandataren, wünscht ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch und lädt alle zu einem kleinen Umtrunk in das Gasthaus Kreuz ein. Seite 17 von 17 Gegen die Verhandlungsschriften über die 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.10.2006, die 12. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2006 und die 13. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 07.12.2006 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselben als genehmigt gelten. Ende der Sitzung: 23.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 14. Gemeindevertretungssitzung vom 13.12.2006