19601116_GVE009

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:33
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1960-11-16
Erscheinungsdatum 1960-11-16
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 17.11.1960 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 16.11.1960 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 9. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in Anwesenheit von: Bgm. Franz Marent als Vorsitzender, Vizebgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann und EM Mähr Armin für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und EM Ganahl Edmund für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Seppl für die FPÖ und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht für die SPÖ. Entschuldigt abwesend: Mag. Ph. Heinzle Hubert, Med. Rat. Doz. Dr. Albrich Edwin. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Ortsfeuerwehr Schruns; Anschaffung eines Tank-Löschfahrzeuges. 2. Erweiterung der Hauptschule Schruns; Planungswettbewerb. 3. Wasserversorgung: a) Erwerbung der Rechte zur Fassung der Bargehrsquellen. b) Hauptstrangverlegung im Gamprätz c) Ausschreibung des Postens eines Installationsgehilfen. 4. Förderungsbeiträge: a) Ski-Club Montafon b) Vlbg. Blindenbund c) Ö.B.R.D. Schruns 5. Landeswohnbaufond – Beteiligung 1961 6. Fahrwegservitut – Litzdammweg. (Vallaster Josef, 769) B: Mitteilungen u. Allfälliges: Ausbau der Ausserlitzstrasse – Bauarbeitenausschreibung; Beleuchtungsanlage in der Dek.Walter-Strasse; Kabelgrabenerstellung; Güterwegbau im Gamprätz – Fahrbahnbreite; Briferweg – Stützmauer – Kostenüberschreitung; Postamtneubau; Güterwegneubau Schruns – Bartholomäberg – Vergabe der Bauarbeiten. A: BESCHLÜSSE: 1. Eine Eingabe der Ortsfeuerwehr Schruns um Bewilligung der Anschaffung eines 2000-Liter-Tank-Löschfahrzeuges wird zur Verlesung gebracht. Feuerwehrkommandant Otto Borges bringt zur Kenntnis, daß die von den Feuerwehrmännern durchgeführte Sammlung für das neue Löschfahrzeug das erfreuliche Ergebnis von ca. S 40.000.- erbracht hat, wozu noch der ebenfalls von der Ortsfeuerwehr Schruns aufgebrachte Beitrag der Vlbg. Illwerke AG in Höhe von S 50.000.- kommt. In weiterer Folge nimmt er zu verschiedenen Anfragen hinsichtlich der beabsichtigten Fahrzeuganschaffung eingehend Stellung. Die Feuerwehr beabsichtigt, ein 2000 Liter-Tankfahrzeug, Marke Mercedes, mit einem Aufwand von ca. S 440.000.- anzukaufen. Die Frage, ob das Tankfahrzeug als Einheit direkt von der Lieferfirma bezogen wird oder ob der Karosserieaufbau im Lande durchgeführt werden soll, wird von der Ortsfeuerwehr Schruns noch näher studiert werden. Da es sich aber um einen komplizierten technischen Aufbau handelt, dürfte vermutlich der Lieferfirma der Auftrag zur Lieferung der ganzen Einheit erteilt werden. Die Lieferfrist ab Auftragserteilung beläuft sich auf ca. 10 Monate. Nach eingehender Debatte beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig: -2- a) die Ortsfeuerwehr Schruns zur Anschaffung des beantragten 2000-Lt.Tank-Löschfahrzeuges (S 440.000.-) zu ermächtigen. Hinsichtlich der Finanzierung wird das Gemeindeamt beauftragt, mit Nachdruck beim Land die Erlangung eines 50 %igen Subventionsbeitrages aus Mitteln des Landesfeuerwehrfonds zu betreiben und zwar in der Form, daß der von der Ortsfeuerwehr Schruns aufgebrachte Sammelbetrag auf der Berechnung des Subventionsbeitrages nicht in Anrechnung gebracht wird. Das derzeit unbrauchbare alte Löschfahrzeug soll nach Möglichkeit für einen vorübergehenden Einsatz wieder instandgesetzt werden. b) der Geschäftsführung der Ortsfeuerwehr Schruns und allen an der Sammlung beteiligten Wehrmännern für ihren Einsatz und die anerkennenswerte Mithilfe bei der Finanzierung des neuen TankLöschfahrzeuges den besonderen Dank zum Ausdruck zu bringen; und c) die von der Ortsfeuerwehr Schruns vorgeschlagenen Einsparungsmaßnahmen in den kommenden zwei Jahren zu akzeptieren mit Ausnahme des Förderungsbeitrages für Kameradschaftspflege ( 2 x S 4.000.-), der den Feuerwehrmännern ungeachtet der kostspieligen Neuanschaffung weiterhin gewährleistet sein soll. zu 2.) Ein eingehender Bericht über das Ergebnis der am 9.11.1960 unter Vorsitz von Bezirkshauptmann Dr. Längle stattgefundenen Konferenz der Montafoner Bürgermeister bezüglich Klärung der Finanzierung einer Erweiterung der Hauptschule Schruns wird zur Kenntnis genommen. Bei dieser Konferenz wurde den Bürgermeistern der auswärtigen Schulsprengelgemeinden seitens der Vertreter von Schruns der Vorschlag unterbreitet, daß sie im Wege einer sogenannten freien Vereinbarung nach dem Schulerhaltungsgesetz LGBL. Nr. 10/1960 gemeinsam 45% der gesamten Kosten für die Errichtung einer neuen Hauptschule Montafon (also der Grundkosten, der Baukosten und des Zinsendienstes für das aufzunehmende Baudarlehen) übernehmen mögen, während Schruns als schulerhaltende Gemeinde 55 % dieses Aufwandes tragen würde. Die Bürgermeister der auswärtigen Gemeinden haben sich in einer vertraulichen Beratung unter Berufung darauf, daß sie diesen Finanzierungsvorschlag der Gemeinde Schruns auf freiwilliger Grundlage nie in ihren Gemeindevertretungen durchbringen würden, für die Verumlagung der Schulbaukosten nach der gesetzlichen Grundlage ausgesprochen. Nach dieser Handhabung wäre es aber der Marktgemeinde Schruns nicht möglich, die auflaufenden großen Zinsen für das Baudarlehen auf die auswärtigen Gemeinden zu verumlagen. Andererseits haben sich aber auch bei der erwähnten 2. Bürgermeisterkonferenz alle Bürgermeister für die Errichtung eines Hauptschulneubaues ausgesprochen und die Marktgemeinde Schruns wurde ersucht, die Arbeiten für eine baldige Verwirklichung des Projektes in Angriff zu nehmen. Auch der Finanzierungsausschuss und Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 4.10.1960 bereits für einen Hauptschulneubau in nächster Nähe der derzeit zur Verfügung stehenden Schulobjekte als die auf weite Sicht einzig richtige Lösung ausgesprochen. Es ergibt sich in weiterer Folge eine längere Debatte, die schliesslich mit folgendem einstimmigen Beschluss ihr Ende findet: a) Zwecks Feststellung des Baukostenaufwandes für die eventuelle Errichtung eines neuen Hauptschulgebäudes in Schruns wird ein Planungsbzw. Architektenwettbewerb ausgeschrieben. b) Die Richtlinien dieses Wettbewerbes sind vom Bauausschuss unter Beiziehung des Schulausschusses und evtl. des Finanzausschusses auszuarbeiten. Gleichzeitig wird der Gemeinderat ermächtigt, mit dem H.H. Dekan Verhandlungen bezgl. Bereitstellung der Marktbünte für den Schulhausneubau oder auch einen Erweiterungsbau aufzunehmen, -3- Da die Grund-Frage Voraussetzung für die Erstellung von Wettbewerbsrichtlinien ist. c) Ungeachtet der von den Bürgermeistern anlässlich der Bürgermeisterkonferenz am 9.11.1960 abgegebenen Erklärungen soll seitens des Gemeindeamtes an die auswärtigen Schulsprengelgemeinden der bereits erwähnte und den Bürgermeistern zur Kenntnis gebrachte Finanzierungsvorschlag (Gesamtbaukosten- u. Zinsendienstverumlagung: 55 % Schruns und 45 % auswärtige 7 Schulsprengelgemeinden) nochmals schriftlich mit dem Ersuchen um schriftliche Stellungnahme binnen angemessener Frist ergehen. zu 3.) a) Zwecks Erlangung des Rechtes zur Fassung der Bargehraquelle Nr. 2 im Wege eines grundbücherlichen Servituts (Erstellung einer Quellfassung, Recht der jeweiligen Betreuung dieser Anlage und Recht der Durchleitung des gefassten Quellwassers) wird den Eigentümern der Bargehra-Maisäß-Liegenschaft bezw. des Bargehra-Quellbereiches, das sind die mj. Peter und Hermann Wachter sowie Emil Wachter, eine einmalige Abfindungsvergütung von je S 500.-, das sind insgesamt S 15.000.-, bewilligt. Ferner werden die Forderungen der Wasserinhaber an der Bargeraquelle für die Überlassung des Quellwassers zu Gunsten der Gemeindewasserversorgungsanlage Gamprätz bezw. Schruns entsprechend der vorliegenden Erklärung vom 11.10.1960 akzeptiert. Demzufolge erhalten die jeweiligen Eigentümer der Liegenschaften Schruns 233 (derzeit Hermine und Josef Liendle), Schruns 234 (derzeit Netzer Luise), Schruns 230 (derzeit ausserbücherlicher Eigentümer Germann Rudigier, Gaschurn) und Schruns 801 (derzeit Willi und Rosa Karner, 230) nach Fertigstellung der Wasserversorgungsanlage im Gamprätz eine Freiwassermenge von je 526, 6 m3/Jahr = 1440 Liter/24 Stunden = 1 Minutenliter zugestanden. Der diese Freimenge übersteigende Verbrauch ist von den Liegenschaftseigentümern zu den normalen Überwassergebühren zu bezahlen. Da die Bargehraquelle ein Gesamtschüttungsvermögen (bei 1 Sekundenliter) von 31.536 m3/Jahre (4 Parteien) 2.102 m3/Jahr ergibt, verbleibt für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde immerhin noch ein Mindestwasseranfall von über 29.000 m3/Jahr. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Zwecks Verwertung der bereits lagernden Leitungsmaterialien stimmt die Gemeindevertretung, soweit dies die Witterungsverhältnisse zulassen, einer Verlängerung des 100 mm Ø Wasserleitungshauptstranges im Gamprätz von derzeitigen Endpunkt (gegenüber Zimmerei Kieber) in einer Länge von 260 m bis zum Wohnhaus d. Josef Kasbauer zu. Je nach Witterungslage soll eine Verlängerung des Hauptstranges um weitere 240 m bis zum neuen Schulgebäude erfolgen. (Einstimmige Beschlussfassung). In diesem Zusammenhange wird beantragt, die noch nicht ausgeführten Strassenunterführungen im I. Teilabschnitt der Gamprätzer Hauptleitung ehemöglichst auszuführen. c) Über Antrag des Wasserversorgungsausschusses wird zwecks Betreuung der umfangreichen Gemeindewasserversorgungsanlage mit einem 14 km langen Leitungsnetz die Stelle eines Installationsgehilfen mit mehrjähriger Praxis öffentlich ausgeschrieben. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Ski-Club Montafon S 4.000.b) dem Vlbg. Blindenbund S 1.000.-; und behandelt ausserhalb der Tagesordnung als Dringlichkeitsantrag c) dem Österreichischen Bergrettungsdienst, Ortsstelle Schruns S 2.000.(Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Einer Beteiligung der Marktgemeinde Schruns am Landeswohnbaufonds im Jahre 1961 mit einem Pflichtbetreffnis von S 65.000.- (ergibt ein rückfliessendes Wohnbaudarlehen von S 130.000.-) wird zugestimmt. Eine eventuell erhöhte Dotierung des Wohnbaufonds soll bei der Beschlussfassung des Gemeindevoranschlages 1961 geprüft werden. (Einstimmige Beschlussfassung). -4- zu 6.) Der beantragten grundbücherlichen Einräumung eines FahrwegServitutes für den Dr.Vonbun-Weg zu Gunsten Josef Vallaster jun., Schruns 769, kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt werden. Einmal handelt es sich im Gegenstande um öffentliches Wassergut, sodaß die Marktgemeinde Schruns selbst nicht zuständig ist, andererseits hat das Landeswasserbauamt festgestellt, daß die Litzdammwege lediglich als Dammkronen ausgebildet und nicht als Fahrweg vorgesehen seien. Auf Grund der ablehnenden Stellungnahme der Gemeindevertretung wird es den Antragstellern jedoch nunmehr möglich sein, eine verbesserte Zufahrtsmöglichkeit über das angrenzende Grundstück der Vlbg. Illwerke AG zu erhalten (Einstimmige Beschlussfassung). Unter Mitteilungen: wird zur Kenntnis gebracht: a) daß das Landesstrassenbauamt trotz mehrfachem Ersuchen des Gemeindeamtes die Bauarbeiten für die Überholung der Ausserlitzstrasse nicht ausgeschrieben hat. Die Gde.Vertretung beauftragt den Bürgermeister, GV. Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig und EM Baum. Huter Otto am Samstag, den 19.11.1960 im Wege einer persönlichen Vorsprache bei Oberbaurat Dipl. Ing. Ganser eine sofortige Bauausschreibung und nach Möglichkeit eine gleichzeitige Mitausschreibung der Kanalisationsarbeiten mit Nachdruck zu verlangen. b) daß der Kabelgraben für die Beleuchtungsanlage in der Dek.Walterstrasse dem Düngler Josef, Schruns 665, vergeben wurde. Die Gde.Vertretung stimmt einer an den Genannten zu leistenden Vergütung von S 12.- je lfm Kabelgraben zu. c) daß der neue Güterweg im Gamprätz nunmehr nach Zustimmung der betroffenen Anrainer Geschw. Vallaster / Düngler, Nr. 213, in seiner ganzen Länge mit 3 m Fahrbahnbreite erstellt werden kann. d) eine Aufklärung zu einer Anfrage betreffend Baukostenüberschreitung für die Brifer-Weg-Stützmauer. Nach Schätzungen der Baumeister anlässlich eines Lokalaugenscheines sollte die im Regiewege zur Vergebung gelangende Stützmauer einen Kostenaufwand von ca. 40.000.- erfordern. Durch die besonders tiefe Fundamentierung und die über die ursprüngliche Planung hinausgehende Verbreiterung der Fahrbahn auf das Doppelte der früheren Fahrbahn des Briferweges ergibt sich nunmehr mindestens das Doppelte des angenommenen Aufwandes. Diese Kostenüberschreitung war erst vor einigen Tagen nach Vorlage der 1. Teilabrechnung seitens der Baufirma zu ersehen. Der mit der örtlichen Bauaufsicht betraute Polier Franz Batruel wird nach Fertigstellung der Arbeiten einen genauen Bericht erstatten. e) daß einer schriftlichen Mitteilung der Post- und Telegraphendirektion f. Tirol und Vorarlberg zufolge mit der Inangriffnahme der Bauarbeiten für den Postneubau im 2.Quartal 1961 gerechnet werden kann; und f) daß die Vergabe der Baumeisterarbeiten für den neuen Güterweg Schruns / Montjola – Bartholomäberg / Dörfle in nächster Zeit nach Anhörung der beteiligten Gemeinden durch die Vorarlberger Landesregierung vorgesehen ist. Die Offerteröffnung ergab zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Offert eine Differenz von S 1.300.000.-. Unter Allfälligem wurde noch zu der Anbringung einer Gedenktafel für den in Schruns verstorbenen Fürst Starhemberg (Anfrage Würbel Karl) Stellung genommen und eine zuverlässige Verlautbarung der anberaumten Gde.V.Sitzungen beantragt (GV. Fritz E.). Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 23.40 Uhr Der Schriftführer: d. Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)