19900222_GVE056

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:37
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1990-02-22
Erscheinungsdatum 1990-02-22
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Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t Über die am Mittwoch, den 22.02.1990 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des Haus des Gastes stattgefundene 56. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Gerhard REBHOLZ, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und Ludwig KIEBER und die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Peter VONBANK, Ing. Rudolf HAUMER, MR Dr. Hermann SANDER, Hans NEYER, Dipl.Ing. Dr. Ernst PURER, Dipl.Ing. Kurt PRAUTSCH, Fritz NETZER, Trudi DÜNSER und Dr. Hansjörg CZINGLAR für die Fraktion ÖVP; Mag.Dr. Siegfried MARENT und Franz NETZER für die Fraktion SPÖ und Parteifreie; DDr. Heiner BERTLE, Mag. Siegfried NEYER, Dr. Edgar DÜNGLER und Gebhard MARENT für die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger; Referent: Gottfried SCHAPLER, Vorstandsdirektor der Montafonerbahn AG., Schruns, zu TOP 1 und 2; Schriftführer: Dr. Oswald HUBER; Entschuldigt abwesend: GR Werner BITSCHNAU, GV Dipl.Ing. Wilhelm GANTNER und GV Rudolf LISCHKA jun.; Abwesend: GV Mag. Manfred HANISCH; Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer sowie den Referenten Herrn Dir. Gottfried Schapler und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Die Tagesordnung ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugegangen. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG. beschlossen, zusätzlich nachfolgende Gegenstände zu behandeln: * Fassung eines Grundsatzbeschlusses: Die Gemeinden Schruns und Tschagguns beabsichtigen eine ca. 3.800 m2 große Teilfläche aus den im Eigentum der Vorarlberger Iiiwerke AG. stehenden Grundstücken Gpn. 957/1 und 948/2 und Bpn. 920 und 1137, sogenannter "Sägeplatz 11 beim Bahnhof Tschagguns, zur gemeinsamen Errichtung eines Veranstaltungszentrums zu erwerben und stellen bis spätestens 6. März 1990 einen gemeinsamen Antrag an den Vorstand und Aufsichtsrat der VIW AG. 1 Gegenstimme: MR Dr. Hermann SANDER, der im Prinzip nichts gegen eine weitere Behandlung einwendet, jedoch in seiner Eigenschaft als Obmann des Arbeitsausschusses zur Errichtung eines Sportplatzes den Eindruck gewinnt, in dieser Sache überrollt zu werden. In diesem Zusammenhang erwähnt er das an alle Gemeinde- -2 Vertreter gerichtete Rundschreiben zum Thema "Veranstaltungssaal", das von Halb- und Unwahrheiten strotze. * Abschluß einer Rechtschutzversicherung für Gemeindemandatare (9 Gegenstimmen) Dieser Antrag wird von Mag. Dr. Siegfried MARENT mit der bereits stattgefundenen Konfrontation mit der Gerichtsbarkeit begründet. Der Antrag auf Änderung der Festsetzung und Einhebung der Kurtaxe - die Kurtaxe nicht nach fixen Sätzen sondern nach Verkaufpreisen zu berechnen sowie die Einhebung bei Privatzimmervermietung und Gewerbebetrieben auf dieselbe Art vorzunehmen - wird stimmenmehrheitlich abgelehnt (15 Gegenstimmen). Nach Bürgermeister Harald WEKERLE ist eine Festsetzung und Einhebung nach Verkaufspreisen aufgrund des Fremdenverkehrsgesetzes nicht möglich. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Bahnhof Kaltenbrunnen, Antrag auf Umbenennung; 3) Montafonerbahn AG, Förderungsbeitrag; 4) Anträge auf Änderung des Flächenwidmungplanes: Reg.Nr. 12/87: Ingeborg der Gp 443 von BW in FL; Bitschnau, Reg.Nr. 1/89: Birkhild Heim, der Gp 1708/1 in FL in BW; Grappaweg Silvrettastraße Reg.Nr. 6/89: Schwarzhans Karolina, mung der Gp 454 von FL in BW; 5, Umwidmung 78, Umwidmung Lavadielweg 13, Umwid- Reg.Nr. 9/89: Harry-Peter Trautmann, Ijsselstein/NL, Umwidmung der Gpn 1118 und 1373/2 von Vorbehaltsfläche SP in BM; Reg.Nr. 10/89: Ludwig Netzer. Umfahrungsstraße 15, Umwidmung einer Teilfläche von 1000 m aus der Gp 1441 von FL in BW (Roter Punkt); Reg.Nr. 11/89: Helmuth und Josefine Fedele, Bargusweg 19, Umwidmung einer Teilfläche aus der Gp 1711/2 von BW in FL; g) Reg.Nr. 12/89: Bruno Kraft, Zabaresweg 8, Umwidmung einer Teilfläche von 1000 m 2 aus der Gp 1796/1 von FL in BW (Roter Punkt); Reg.Nr. 13/89:Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Hubert Lechthaler, Hans Bertle-Weg 10, Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1053/1 von FL in BW; Reg.Nr. 14/89: Josef Fitsch, Gamplaschgerweg der Gp 2399 von FL in BW (Roter Punkt); 42, Reg.Nr. 15/89: Maria Waldberg, Silvrettastraße mung einer Teilfläche der Gp 1646 von BW in FL; Umwidmung 129, Umwid- -3 k) Reg.Nr. 16/89: Bluette Auch, Zuweisung eines "Roten Punktes" auf Gp 2464/3 für das Anwesen Jammer; 1) Reg.Nr. 17/89: Rosalinde Bitschnau, Silvrettastraße 166, Umwidmung der Gp 1654 sowie von Teilstücken der Gpn 1653/1, 1663 und 1664/1 von FL in BW; m) Reg.Nr. 20/89: Vogewosie Dornbirn, Umwidmung der Gpn 1502/2 und 1507/3 von FL in BW; n) Reg.Nr. 1/90: Erika einer Teilfläche von BW. 5) Gemeindeamt Schuchter, Tschagguns 225, Umwidmung 1660 m 2 aus der HGp 1052/1 von FL in - Umbau, Festlegung der Vorgangsweise; 6) Veranstaltungssaal, Fassung eines Grundsatzbeschlusses; 7) Rechtsschutzversicherung für Gemeindemandatare, Abschluß; 8) Allfälliges. zu 1) Der Bürgermeister berichtet über: * die am 30.12.199 stattgefundene Aufsichtsratssitzung der Hochjochbahnen. Als entscheidenden Beschluß erwähnt er die Rückführung der Zamangbahn GesmbH in das Alleineigentum der Hochjochbahn GesmbH. Die Abschichtung der atypischen Gesellschafter zu diesem Zeitpunkt habe sich auch aus gewerbesteuerlicher Sicht als günstig erwiesen. * die Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes. Der Fremdenverkehrsbeitrag soll in eine Selbstbemessungsabgabe umgewandelt werden. Da die Privatzimmervermieter mitumfaßt sind, erscheint es nicht zweckmäßig, für heuer noch alle Privatzimmervermieter auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen einzuschätzen. * die Betriebsgebarung des Alpenbades. Mit dem neuerlichen Rückgang der Einnahmen in Höhe von rund 30 % ist der absolute Tiefststand erreicht worden. Da andererseits Aufwände für die Beckensanierung getätigt worden sind, beläuft sich der Abgang auf S 455.000, -- pro Gemeinde. * die anläßlich der Verabschiedung von Gde.Kassier Karl FENKART von ihm überreichte Finanzrückschau 1948 bis 1988, ein übersichtliches Werk aus Sicht der Finanzverwaltung, für welches ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen wird. * die in Diskussion stehende Verlängerung der Montafonerbahnen Schruns bis Partenen. Anlaß zu dieser Diskussion gab die Vorlage der Studienarbeit von Dipl.-Ing. Dietmar Zirl. Parallel dazu hat das Unternehmen selbst Überlegungen über ein umfangreiches drittes Investitionsprojekt angestellt. Vorstandsdirektor Gottfried SCHAPLER zeigt die Struktur der Montafonerbahn AG auf. Der weitaus größte Bereich wird vom E- -4 Werk eingenommen und ein Großteil der dortigen Überschüsse in den Bahnbetrieb gesteckt. 1994 läuft die Konzession für den Bahnbetrieb aus und der Bund könnte diesen kostenlos übernehmen. Der weitere Ausbau der Bahn bis Partenen bereitet vor allem hinsichtlich der Finanzierung Schwierigkeiten. "Wer deckt die Betriebsabgänge ab ?" Grundsätzlich wird festgestellt, daß die Bahn nur dann mit der Straße konkurrieren kann, wenn sie schneller, bequemer und attraktiver gestaltet wird. Derzeit fährt die Montafonerbahn größtenteils noch auf der Trasse aus 1905. Seit 1976 ist ein ständiger Rückgang an Personenbeförderungen zu verzeichnen. Abschließend bedankt sich Dir. Gottfried Schapler bei der Marktgemeinde Schruns für die bisher gewährten Leistungen und gibt gleichzeitig zu Bedenken, daß nur durch zusätzliche Investitionen die Attraktivität der Bahn gesteigert werden kann. Diese Ausführungen nimmt DDr. Heiner BERTLE zum Anlaß, auf die Notwendigkeit hinzuweisen, auf eine bahnfreundlichere Einstellung und Änderung des Umfeldes hinzuarbeiten. Mag. Dr. Siegfried MARENT glaubt, daß die bisher geführten Debatten etwas zu kurz gegriffen haben. "Heutige Verkehrsentscheidungen sind politische Entscheidungen. Beim Bau von Straßen wird kein Wort über die Kosten verloren. Warum? Es steckt eine andere Lobby dahinter. Die Montafonerbahn kann die Probleme nicht allein lösen und es ist mit Bedauern festzustellen, daß sie von den zuständigen polSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight itischen Organen im Regen stehen gelassen wird". So sei es beispielsweise unverständlich, daß der Standesrepräsentant für eine Verbesserung der Straße plädiert. Er schlägt vor, daß die Bürgermeister des Tales über den Stand Montafon beim Land vorstellig werden, um eine Finanzierungsbeteiligung zu erwirken. Auch sollte, wenn es nicht anders geht, mit den Bundespolitikern über eine Übernahme verhandelt werden. Bgm. Harald WEKERLE akzeptiert nicht alle gemachten Ausführungen. * den Radweg im Gantschier. Der rechtsseitige Begleitdamm an der wird erhöht. Die Verhandlungen mit den Vorarlberger Illwerken sind abgeschlossen worden. Die notwendigen Grundablösen konnten bereits durchgeführt werden. * die am 28.2.1990 stattfindende Bauverhandlung betreffend die Sportanlage am Wagenweg. Die neue Gemeindevertretung wird hinsichtlich der Errichtung der Sportanlage einen endgültigen Baubeschluß zu fassen haben. zu 2) Die Gemeinde Bartholomäberg hat die Umbenennung des Bahnhofes Kaltenbrunnen in "Gantschier' beantragt. Als Begründung führte sie an, daß Gantschier beidseitig der Gemeindegrenze zu einem Dorf geworden sei, für den die Bahnhofsbezeichnung Kaltenbrunnen nichts mehr besage. GR Ludwig KIEBER spricht sich gegen eine Umbenennung aus, da damit wieder ein alter Flurname verloren gehe. Franz NETZER führt aus, daß Herr JUEN seinerzeit den Grund unter der Voraussetzung, daß die Haltestelle "Kaltenbrunnen" benannt wird, kostenlos zur Verfügung gestellt habe. Sein Wunsch dürfe auch nach seinem Ableben nicht übergangen werden. Fremde können sich sowohl unter der Bezeichnung Kaltenbrunnen als auch Gantschier nichts vorstellen. Der Antrag auf Umbenennung des Bahnhofes "Kaltenbrunnen" auf "Gantschier" wird stimmenmehrheitlich (13 Gegenstimmen) abgelehnt. Gegen eine Beschriftung des Bahnhofsgebäudes mit "Kaltenbrunnen Gantschier" wird kein Einwand erhoben. zu 3) Die Auszahlung eines Förderungsbeitrages an die Montafonerbahn AG., Bahnbetrieb, für das Jahr 1989 in Höhe von S 100.000, -- wird einstimmig genehmigt. zu 4) Über die vorliegenden Anträge auf planes wird wie folgt entschieden: Änderung des Flächenwidmungs- a) Reg.Nr. 12/87: Ingeborg Bitschnau, Grappaweg 5: Dipl.-Ing. Angerer von der Raumplanungsstelle hat sich gegen die Rückwidmung kleinerer Flächen in FL ohne Zusammenhang mit größeren Landwirtschaftsflächen ausgesprochen (Enklavenbildung). Die Umwidmung der Gp 443 von BW in FL wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen GR Ludwig KIEBER und Dr. Hansjörg CZINGLAR mit der Begründung, daß die Umwidmungen niemanden stören) abgelehnt. b) Reg.Nr. 1/89: Birkhild Heim, Silvrettastraße 78: Konkret bezieht sich die Umwidmung auf die gemäß Schreiben der Raumplanungsstelle vom 14.06.1989 vorgeschlagene Teilfläche. Eine darüberhinausgehende Umwidmung wird vom Land abgelehnt. Ursprünglich war vorgesehen, um nicht eine Lücke zu schaffen, einen Grundstreifen entlang des Bargusweges auf die ganze Länge umzuwidmen. Die Umwidmung der Gp 1708/1 von FL in BW wird lich (1 Gegenstimme: Ludwig KIEBER) genehmigt. stimmenmehrheit- c) Reg.Nr. 6/89: Schwarzhans Karolina, Lavadielweg 13: Die Umwidmung ermöglicht die Errichtung zweier Einfamilienwohnhäuser im unteren Bereich der Gp 454. Auf dem darüberliegenden Bereich befinden sich Quellsümpfe und Schwarzerlenwälder, die auch im Biotopinventar angeführt sind, weshalb eine Umwidmung nicht in Betracht kommt. -6 DDr. Heiner BERTLE macht darauf aufmerksam, daß bei einer Verbauung die Uferschutzzone zu beachten ist. Die Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 454 entsprechend der vom Amt vorgeschlagenen Widmungsgrenze von FL in BW wird einstimmig genehmigt. d) Reg.Nr. 9/89: Harry Peter Trautmann, IJssilsten/LN: Vor einer Umwidmung ist mit den örtlichen Verkehrsplanern Erschließungsfrage abzuklären. Die Umwidmung der Gpn 1118 und in BM wird einstimmig vertagt. 1373/2 von Vorbehaltsfläche die SP e) Reg.Nr. 10/89: Ludwig Netzer, Umfahrungsstraße 15: ** Die Umwidmung einer Teilfläche von 1.000 m2 aus der Gp 1441 von FL in BW (Roter Punkt)Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight wird einstimmig genehmigt. f) Reg.Nr. 11/89: Helmut und Josefine Fedele, Bargusweg 19: Diese Grundfläche schließt an ein großflächiges Landwirtschaftsgebiet an (Zuwidmung). Die Umwidmung einer Teilfläche aus der Gp 1711/2 von BW in FL wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Ing. Rudolf HAUMER und Gebhard MARENT, die diese Fläche für nicht rückwidmungsfähig erachten) genehmigt. g) Reg.Nr. 12/89: Bruno Kraft, Zabaresweg 8: Beantragt wurde die Vergabe eines Roten Punktes oberhalb des bestehenden Wohnhauses. Nach Durchführung eines Lokalaugenscheines hat der Raumplanungsausschuß die Auffassung vertreten, daß die Baufläche nach Süden bis auf die Höhe des bestehenden Wohnhauses abgerückt werden sollte. Diese Abrückung liege vor allem im Interesse des Landschafts- und Ortsbildes. Ebenfalls sei diese Abrückung im Hinblick auf eine weitere Parzellierung zweckmäßiger. Die Umwidmung einer Teilfläche. von 1.000 m2 aus der Gp 1796/1 von FL in BW (Roter Punkt) entsprechend dem Vorschlag des Raumplanungsausschusses wird einstimmig genehmigt. h ) Reg. Nr. 13/89: Hubert Lechthaler, Hans Bertle-Weg 10: Der Raumordnungsausschuß hat sich bereits eingehend mit dieser Umwidmung befaßt. Insbesondere wurde über eine bestmögliche Erschließung und Flächennutzung diskutiert. Mit Schreiben vom 25.10.1989 brachte Hubert Lechthaler einen Parzellierungsvorschlag ein. Die Befürworter der Umwidmung drängen darauf, daß im Zuge des Grundteilungsverfahrens besonderes Augenmerk auf diese Fragen gelegt wird. Dipl.-Ing. Dr. Ernst PURER: Im Raumordnungsausschuß war die Rede von einer verdichteten Verbauung und es sollte bei der Par- zellierung darauf Einfluß genommen werden. Mag. Dr. Siegfried MARENT kann einer Umwidmung nur dann zustimmen, wenn das Grundstück von der Gemeinde angekauft wird. In der Kronenbündte werde noch mit weiteren Verbauungen zu rechnen sein. Ihm sei bereits die jetzige Verbauung zu dicht, weshalb diese Flächen nach Ankauf durch die Gemeinde freigehalten werden sollten. Die Zufahrt über den Feldweg erscheine ihm nicht gesichert, eine zusätzliche Zufahrt über die Flurstraße wirke sich ungünstig aus. GR Werner NETZER begrüßt die gegenständliche Umwidmung, sieht jedoch Probleme in der Erschließung. Diesbezüglich verweist er auf die Aussagen der Raumplanungsstelle zur beantragten Umwidmung "Dr. Schenk". Man dürfe nicht so verschwenderisch mit dem Grund und Boden umgehen und zwei nebeneinanderliegende Stichstraßen schaffen. Diesbezüglich verweist GR Dipl.Vw. Otmar TSCHANN auf die Gp 1070/8 (Wegparzelle), welche nicht wegzudiskutieren sei. Bgm. Harald WEKERLE vertritt die Ansicht, daß die Frage der Zufahrt anläßlich der Parzellierungen zu prüfen wäre. Ing. Rudolf HAUMER verweist darauf, daß erst, wenn man weiß, was tatsächlich errichtet wird, ein Erschließungskonzept ausgearbeitet werden kann. Dem hält GR Werner NETZER entgegen, daß vor einer Umwidmung die Bauabsichten bekannt sein sollten. Peter VONBANK: Die Art der Verbauung ist noch offen. Dieses Grundstück ist jedoch eine der letzten großen Flächen, die in den Handel gebracht werden können. Das Grundstück selbst liegt mitten im Wohngebiet. DDr. Heiner BERTLE spricht sich zumindest für eine Verlängerung der Widmungsgrenze in der gedachten Fortsetzung der Gp 1070/8 aus. Nach Ing. Rudolf HAUMER sollte die Parzellierung und Erschließung nach erfolgter Umwidmung den örtlichen Verkehrsplanern vorgelegt werden. In der weiteren Diskussion wird gefordert, daß der Raumordnungsausschuß in das Grundtrennungsverfahren miteinbezogen und damit befaßt wird. Die Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1053/1 von FL in BW wird stimmenmehrheitlich (8 Gegenstimmen: Fraktion SPÖ und Parteifreie und FPÖ und parteifreie Bürger und Fritz NETZER) genehmigt. Die planlich dargestellte hervorspringende Widmungsgrenze wird entsprechend dem Vorschlag des Vorsitzenden begradigt. i) Reg.Nr. 14/89: Josef Fitsch, Gamplaschgerweg 42: Dieser Platz stellt de fakto die einzige Fläche dar, wo Verbauung noch möglich ist. eine Die Umwidmung der Gp 239Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight 9 von FL in BW (Roter Punkt) wird einstimmig genehmigt j) Reg.Nr. 15/89: Maria Waldberg, Silvrettastraße 129: Der Rückwidmung wird mehrheitlich zugestimmt, da eine Eingliederung in die angrenzende landwirtschaftliche Fläche gegeben -8 ist (Zuwidmung). Allerdings wird festgestellt, daß, wie auch in den anderen Fällen, mit Ausnahme bei Notfällen für mehrere Jahre nicht mehr umgewidmet werden kann. Diese Regelung ist zwar nicht Gesetz, stellt jedoch eine interne Regelung dar. Die gegenständliche Fläche wird landwirtschaftlich genutzt (Heuen, Obstbäume) Die Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1646 von BW in FL wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Fraktion SPÖ und Parteifreie und Ing. Rudolf HAUMER) genehmigt. k) Reg.Nr. 16/89: Bluette Auch: Im Jahre 1978/79 wurde im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung nach dem verstorbenen Ernst Wächter im Hinblick auf die Bewahrung zusammenhängender landwirtschaftlicher Flächen die Einräumung eines Roten Punktes für Frau Bluette Auch zugesichert. Die Grundteilung erfolgte dann auch unter diesen Gesichtspunkten, was auch Notar Dr. Lins mitgeteilt worden war. Allerdings wurde die Zuweisung des Roten Punktes von der Gemeindevertretung bisher noch nicht beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, daß sich Frau Jammer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht bereit erklärt hat, den zu ihrer Liegenschaft gehörigen Roten Punkt abzugeben. Mag. Dr. Siegfried MARENT kann sich mit dem vorangeführten Umwidmungsgrund nicht begnügen. Die Erbteilung selbst habe die Gemeindevertretung nicht zu interessieren und es sollte klargestellt werden, warum bisher keine Beschlußfassung erfolgt ist. Diesbezüglich nimmt Bgm. Harald WEKERLE nochmals auf die Erbteilung Bezug, welche erst durch die Zusage des Roten Punktes ermöglich worden war. GR Ludwig KIEBER, der über den damaligen Sachverhalt noch Bescheid weiß, bestätigt diese Aussagen. Die Zuweisung eines Roten Punktes auf Gp. 2464/3 für das Anwesen Jammer wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried MARENT und Gebhard MARENT) genehmigt. 1) Reg.Nr. 17/89: Rosalinde Bitschnau, Silvrettastraße 166: Herr Gurschler hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens ebenfalls einen Umwidmungsantrag hinsichtlich der daran anschließenden Flächen eingebracht. Diese Umwidmungen sind gemeinsam zu behandeln und es wird diesbezüglich noch ein Lokalaugenschein anberaumt werden. Die Umwidmung der Gp 1654 sowie von Teilstücken der Gpn 1653/1, 1663 und 1664/1 von FL in BW wird einstimmig vertagt. m) Reg.Nr. 20/89: Vogewosi Dornbirn: Die Gemeinde ist zwar daran interessiert, zusätzliche Mietwohnungen zu erhalten, der gewünschte Standort wird jedoch als äußerst kritisch beurteilt. Insbesondere ergeben sich Probleme mit der Verbindung zum Ortszentrum. Sollten diese Flächen um- gewidmet werden, ist auch mit Umwidmungsanträgen hinsichtlich der angrenzenden Liegenschaften zu rechnen. Es wird von allen Anwesenden als Fehler betrachtet, daß in diesem Bereich überhaupt die Errichtung von Wohnhäusern genehmigt worden war. Man dürfe nicht aus einem Fehler den zweiten Fehler begehen. Die Umwidmung der Gpn 1502/2 und 1507/3 von FL in BW wird einstimmig abgelehnt. n) Reg.Nr. 1/90: Erika Schuchter, Tschagguns 225: Diese Grundfläche wurde trotz Einschaltung des Volksanwaltes vor Jahren rückgewidmet. Nunmehr wurde ein neuerlicher Antrag auf Umwidmung eingebracht, mit der Begründung, daß der Sohn der Grundeigentümerin das Grundstück unter Umständen in sehr kurzer Zeit benötigen könnte. Eine konkrete Bauabsicht liege noch nicht vor, es stehe aber die Evakuierung seines jetzigen Wohnhauses in Tschagguns bevor. Von diesem Sachverhalt ist der Raumplanungsausschuß ausgegangen. Nach Aussage von DDr. Heiner BERLTE ist keine unmittelbare Gefahr gegeben. Sollte allerdings eine Evakuierung vorgenommen werden, müsse die Umwidmung sofort erfolgen. Ing. Werner NETZER bringt vor, daß die Antragstellerin neben der umzuwidmenden Grundstücksfläche über weitere Bauplätze verfügt. GR Ludwig KIEBER vermerkt, daß sich die Raumplanungsstelle gegen eSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ine Rückwidmung gewehrt und die Gemeindevertretung die Leute unterstützt habe. Jetzt könne nicht mehr so ohne weiteres wieder umgewidmet werden. "Die Leute müssen in gewisser Hinsicht erzogen werden". Die Umwidmung einer Teilfläche von 1660 m2 aus der Gp 1052/1 von FL in BW wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: DDr. Heiner BERLTE) abgelehnt. zu 5) Nach der Diskussion über die von den Architekten Hohenfellner, Nikolussi und Batruel/Bellutta eingereichten Entwürfe wurde ein eigener Arbeitsausschuß zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise und Antragstellung an die Gemeindevertretung gebildet. Dieser hat nun nach Absprache mit dem Bundesdenkmalamt und eingehender Beratung empfohlen, die weiteren Arbeiten an das Bauamt zu übertragen. Aus Kostengründen wurde weniger ein Umbau als vielmehr eine Innensanierung ins Auge gefaßt. Konkret soll sich das Bauamt an den Vorschlägen des Büros Batruel/Bellutta orientieren, wobei auch die vom Bauamt bereits erstellte Entwurfsplanung als Grundlage dienen soll. Für einzelne Arbeiten im Bereich Elektro-, Sanitär- und Möblierung sollen Fachleute beigezogen werden. GR Ing. Werner NETZER führt grundsätzlich aus, daß im Arbeitsausschuß die einhellige Meinung vertreten wurde, daß etwas geschehen muß. Die Anlehnung an das Projekt Bellutta/Batruel erfolgte aus Kostengründen. Zwar habe der Ausschuß nicht primär die Kosten zu berücksichtigen, diese haben jedoch Einfluß auf die tatsächliche -10Realisierung. Es sei versucht worden, die tragenden Wände und Türdurchbrüche mehr oder weniger beizubehalten, der Einbau eines Liftes konnte im Hinblick auf ein behindertengerechtes Bauen nicht ausgeklammert werden. Allerdings soll der Lift nicht bis ins Dachgeschoß geführt werden. Das Dachgeschoß selbst soll vorerst nicht ausgebaut, sondern lediglich die Dacheindeckung erneuert und die Installationskanäle hochgezogen werden. Das Bauamt müsse sich noch im Detail mit den dzt. notwendigen Arbeiten auseinandersetzen. So müsse z. B. geprüft werden, ob die Heizkörper sowie die noch gut erhaltenen relativ stabilen Parkettböden belassen werden können. Die Erneuerung der Decken, Türen und Fenster sei klar. Entsprechend dem Antrag des Arbeitsausschusses sollte die Gemeindevertretung einen grundsätzlichen Baubeschluß fassen. Ing. Rudolf HAUMER ergänzt, daß es vor allem auch wichtig wäre, einen Zeitplan zu erstellen. MR Dr. Hermann SANDER hat beim Spitalumbau und bei der Küchenrenovierung beste Erfahrungen mit dem Bauamt gemacht. Bgm. Harald WEKERLE hält nochmals fest, daß die Gemeindebediensteten bisher nicht verwöhnt worden sind und es höchste Zeit wäre, eine entsprechende Innenrenovierung vorzunehmen. Die Arbeitsbedingungen seien für einige Mitarbeiter nicht mehr länger tragbar. Man wolle keinen Luxus sondern nur anständige und zweckmäßige Arbeitsbedingungen schaffen. Auf Antrag des Arbeitsausschusses wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Gebhard MARENT, der die Errichtung eines Sportplatzes oder eines Veranstaltungssaales bzw. die Sanierung des Altersheimes für vordringlicher hält) ein grundsätzlicher Baubeschluß betreffend die Umbau- und Sanierungsarbeiten am Gemeindeamt entsprechend den Vorschlägen des Arbeitsausschusses (eingeschränktes Projekt) gefaßt und das Bauamt beauftragt, die Detailplanung durchzuführen, einen Bauzeitenplan auszuarbeiten, die Ausschreibungen vorzunehmen und eine Kostenzusammenstellung vorzulegen. zu 6) Der schriftliche Antrag an die Gemeindevertretungen von Schruns und Tschagguns wurde den Fraktionsobleuten bereits in Kopie ausgehändigt. Dieses Schreiben sei zwar für die Gespräche mit den Organen der VIW AG nicht unbedingt notwendig, diese möchten jedoch die Vorstellungen der Gemeinden konkretisiert wissen. Auf die Frage von Ing. Werner NETZER, ob bereits der Bedarf erhoben worden ist oder wie man sonst auf die Personenanzahl gekommen ist, antwortet Ing. Rudolf HAUMER, daß diese Zahlen auf den Ergebnissen der durchgeführten Vereinsumfragen basieren. Hinsichtlich der Parkflächen ergeben sich sowohl auf Schrunser Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight als auch Tschaggunser Seite verschiedene Möglichkeiten. Der Kostenaufteilungsschlüssel zwischen den Gemeinden Schruns und Tschagguns sei noch nicht abgeklärt. Mag. Dr. Siegfried MARENT verweist darauf, daß im Ausschuß von S 50 Mio aufwärts die Rede gewesen sei. Die Parkplatzfrage sei noch ungelöst, die Parkflächen in einer gegebenenfalls mitzuerrichtenden Tiefgarage werden keinesfalls ausreichen. Auch wenn die VIW den Grund nicht hergeben, sollte trotzdem in Hinblick auf die Betriebskosten mit der Gemeinde Tschagguns über eine gemeinsame -11Lösung weiter verhandelt werden. Notfalls könne man auch über einen Standort über der III sprechen. Anfänglich habe er den Eindruck gehegt, daß die Gemeinde Tschagguns nicht so recht mitziehen wolle. Jetzt beginnen sie offensichtlich zu rechnen. Grundsätzlich erachte er den Platz der VIW für einen gemeinsamen Veranstaltungssaal für ideal und er setze auf das Verhandlungsgeschick der Bürgermeister, denen das Verhandlungsmandat erteilt werden sollte. Bgm. Harald WEKERLE spricht sich gegen die Errichtung eines Veranstaltungssaales über der Ill aus. Hinsichtlich des Standortes "Sägeplatz" müsse der Kostenaufteilungsschlüssel Schruns:Tschagguns passen (Verhältnismäßigkeit). Mag. Dr. Siegfried MARENT berichtet, daß sich Tschagguns eine Aufteilung der Baukosten im Verhältnis 70 % : 30 % und Schruns 60 % : 40 %, was den Übernachtungen sowie der Bevölkerungszahl entspricht, vorgestellt habe. GR Dipl. Vw. Otmar TSCHANN unterstreicht, daß nur ein Verhandlungs- und kein Abschlußmandat erteilt werden soll. So sollten konkrete Verhandlungen unter der Prämisse geführt werden, daß die Gemeinden ernsten Willens sind, die Sache voranzutreiben. Die Verwirklichung eines Veranstaltungssaales stelle ein nicht zu übersehender Wunsch beider Gemeinden dar. Ing. Werner NETZER verweist abschließend nochmals darauf, daß die Parkplatzfrage nicht unterschätzt werden dürfe und es beim "Kohlenplatz" an der Zufahrt scheitere. Auf Antrag des Arbeitsausschusses "Veranstaltungssaal" wird einstimmig den Bürgermeistern von Schruns und Tschagguns das Mandat erteilt, weitere Verhandlungen mit der Vbg. Iiiwerke AG. über den Ankauf von Grundstücken beim Bahnhof Tschagguns (Sägeplatz) im Ausmaß von rd. 3.800 m2 zu führen. zu 7) Dieser Tagesordnungspunkt Zeit einstimmig vertagt. wird auf Grund der Ende der Sitzung: 24.00 Uhr Schruns, am 05. März 1990 fortgeschrittenen