19610208_GVE012

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:35
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-02-08
Erscheinungsdatum 1961-02-08
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 9.2.1961 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 8. Februar 1961, abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in Anwesenheit von: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender; Vbgm. Isele Eugen; GR Kieber Josef, GR Hutter Josef, GR Fritz Josef und Durig Franz; ferner der Gemeindevertreter Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann sowie Ersatzmann Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl-Ludwig, Fritz Ernst und Ersatzmann Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Nels Josef für die FPÖ; und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Entschuldigt abwesend: Schreiber Jakob, Med. Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin und Bauer Rudolf. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A. BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Ausserlitzstrasse a) Gehsteiganlage – Vergabe der Bauarbeiten b) Kanalisationsanlage – Umfang / Vergabe 2. Verbauungsplan – Teilregulierungsplan Schrunser-Feld; a) Stellungnahme zum Entwurf b) Vergabe der Ausarbeitung 3. Strassenverkehrsordnung 1960 – Anrainerverpflichtungen Gehsteigsäuberung; 4. Gewerbeansuchen: a) Wachter Herbert, Schruns 675; Taxikonzession – Erweiterung b) Metzler Wilfried, Schruns 112 – Fremdenheim 5. Bauabstandsnachsichten: a) Bitschnau Bruno, Tschagguns 155; Wohnhausneubau an der Batloggstrasse; b) Feurstein Josef, Schruns 70 für Wohn- u. Geschäftshausneubau Kirchenplatz; 6. Grundteilungen: a) Bodingbauer Grete, Schruns 531 310 m2 an der Montjolastrasse; b) Emil u. Irma Gamon, Schruns 64 568 m2 an der Bahnhofstrasse; B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES Informationsversammlung für Privat-Fremdenzimmervermieter Bezirksgericht Montafon-Auflassung / Hauptschulneubau-Förderung d.d. Stand; Montafoner Durchzugsstrasse Vlbg. Friedenswerk BESCHLÜSSE zu 1.) a Vom Landesstrassenbauamt bezw. der Vlbg. Landesregierung wurden die Arbeiten für den Ausbau der Ausserlitzstrasse an den niedersten Offertsteller, die Bauunternehmung Dipl. Ing. Franz Brock, Bludenz, zu einem Richtpreis von S 716.806.- vergeben. Gleichzeitig hat das Landesstrassenbauamt der Marktgemeinde Schruns empfohlen, die GehsteigBauarbeiten ebenfalls dieser Bauunternehmung als niederste Offertstellerin zu übertragen. Die Offertsummen für die Gehsteiganlage belaufen sich auf S 345.952, 35 / Dipl. Ing. Brock – S 438.658.-S / Fa. Ing. Jäger – S 469.173, 20 / Fa. Nägele – und S 496.350 / Fa. Kunz. Über Antrag des Bauausschusses spricht sich die Gemeindevertretung in schriftlichem Abstimmungsverfahren mit 21 Ja-, 2 Neinstimmen und einer ungültigen Stimme für eine Vergabe der Gehsteigbauarbeiten an die Bauunternehmung Dipl. Ing. Brock / Bludenz zum Richtpreis von S 345.952, 35 aus. -2- zu 1.) b Über Antrag des Bauausschusses entscheidet sich die Gemeindevertretung ebenfalls in schriftlichem Abstimmungsverfahren mit 19 Ja – 2 Neinstimmen und 3 ungültigen Stimmen dafür, den Kanalisationsstrang II in der Ausserlitzstrasse lediglich bis zur Abzweigung des Seb.Kneipp-Weges auszuführen, sodaß sich eine entsprechende Verminderung der Baukosten gegenüber dem ursprünglichen Projekt ergibt. 1.) auf dem Teilstrang I von der Abzweigung der Montjolastrasse in Richtung Litzbach / Kronenbrücke mit 90 m; und auf 2.) Teilstrang II von der Abzweigung der Montjolastrasse in Richtung Ausserlitz bis zur Abzweigung des Seb.Kneippweges, in dem bereits ein Kanalisationsstrang in Richtung Litz verlegt ist, mit 240 m. Da die Bauunternehmung Ing. Jänger ihr äusserst preisgünstiges Kanalisationsoffert, das unter der Voraussetzung, daß sämtliche Arbeiten im Bereich der Ausserlitzstrasse von einer Firma ausgeführt werden, erstellt wurde, auf Grund der getrennten Auftragsvergabe nicht mehr aufrecht erhalten kann und die Vorlage eines Nachtragsofferts von der Gde.Vertretung in der letzten Sitzung abgelehnt wurde, liegen der Gemeindevertretung nur mehr die überarbeiteten Offerte der Firmen Dipl. Ing. Brock, Bludenz mit S 242.949, 09 und Vonbank August, Schruns, mit S 291.805, 50 zur Entscheidung vor. Bei diesen preisverminderten Offerten ist bereits berücksichtigt, daß die Marktgemeinde Schruns die Grabenaushubarbeiten ab der Unterkante der Frostschutzschichte des Strassenkörpers zu übernehmen hat bezw. Daß die Aushubarbeiten bis zur Unterkante der Frostschutzschichte zu Lasten des Landes gehen. Die Gemeindevertretung spricht sich schliesslich über Antrag des Bauausschusses in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich mit 21 Stimmen für eine Vergabe der Kanalisationsarbeiten an die Bauunternehmung Dipl. Ing. Brock / Bludenz zum Richtpreis von S 242.949, 09 aus. (2 Stimmen sind für Fa. Vonbank August / Schruns, 1 Stimme ist ungültig). Ferner beschliesst die Gemeindevertretung, die für die Kanalisierung erforderlichen Phlomax-Betonrohre zwecks Einsparung der Umsatzsteuer direkt beim Lieferwerk Fa. Hilti, Betonwerk Völs (Kostenaufwand ca. S 36.000.-) in Auftrag zu geben und durch Barzahlung 3 % Skonto zu sichern. Schliesslich wird noch zu einem Antrag von Wasserwerkmeister R. Sprenger / Bludenz, im Zuge des Ausbaus der Ausserlitzstrasse zweckmässigerweise den inkrustierten 100 mm Wasserleitungshauptstrang durch einen 125 mm Strang zu ersetzen, eingehend Stellung genommen. Infolge der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde ist es jedoch nicht möglich, diese Hauptstrangauswechslung vorzunehmen. Zu 2.) a Zu den Vom Verbauungsplan-Unterausschuss und vom Bauausschuss in mehreren Vorberatungen behandelten und vom Gemeindeamt Schruns ausgearbeiteten Entwurf eines Teilregulierungsplanes für das SchrunserFeld wird eingehend Stellung genommen. Für die endgültige Ausarbeitung des Verbauungsplanes, in dem nur das übergeordnete Strassen- u. Wegenetz aufscheint, werden folgende Richtlinien festgelegt: I. QUER-VERKEHRSNETZ 1. Zufahrt zum Postamt und zum Feuerwehrgerätehaus; Abzweigung unterhalb des Schuhhaus[es] Sander von der Bahnhofstrasse; vorzusehende Wegbreite 4 m, ohne Gehsteig; einstimmige Annahme 2. Unterdorfweg-Veltlinerweg Freihaltung einer Trasse für den späteren Ausbau auf 5 m Fahrbahnbreite, mit 1, 50 m breitem Gehsteig; stimmenmehrheitliche Annahme, 5 Stimmen gegen Gehsteig. -3- 3. Erschliessungsstrasse Batloggstrasse – Schrunserfeld – Silvrettastrasse (ehemalige B-Trasse mit Abzweigung von der Batloggstrasse unterhalb Wohnhaus Borger Hugo, Schruns 527, und Einmündung in Silvrettastrasse bei Mosterei Stofleth) Freihaltung der Trasse für einen späteren Ausbau mit 5 m Fahrbahnbreite und zuzüglich einem 1, 50 m breiten Gehsteig. Stimmenmehrheitl. Annahme bei 4 Gegenstimmen. 4. Zufahrtsweg zum Schwimmbad Abzweigung von der Batloggstrasse gegenüber dem Wohnhaus Nr. 163, oberhalb Grundbesitz Buhmann; Freihaltung der Trasse für einen späteren Ausbau mit 4, 50 m Fahrbahnbreite, ohne Gehsteig. Einstimmige Annahme. 5. Flurstrasse – Verlängerung bis Silvrettastrasse Entgegen der im Vorwurf vorgesehenen neuen Trasse der Flurstrasse bis zum Feldheimatle (Nr. 165), abzweigend oberhalb des Wohnhauses Nr. 163 von der Batloggstrasse spricht sich die Gemeindevertretung in einer zweiten Abstimmung stimmenmehrheitlich (13 Stimmen) für eine Belassung der Abzweigung der Flurstrasse, wie sie jetzt besteht und einer entsprechenden Verbesserung der Kurve vor dem Feldheimatle (Nr. 165) aus. Für den ganzen Strassenzug, abzweigend von der Batloggstrasse, entlang des sogenannten Rain führend und beim Wohnhaus Pernull, Schruns 601, wieder in die Silvrettastrasse einmündend ist die Freihaltung der Trasse für einen späteren Ausbau auf 5 m Fahrbahnbreite, zuzüglich einem 1, 5 m breiten Gehsteig vorzusehen. Stimmenmehrheitliche Annahme (1 Gegenstimme) 6. Au.Weg – Abzweigung von der kommenden Umfahrungsstrasse bis zur Kreuzung Au-Weg / Wagenweg; Freihaltung der Trasse für einen späteren Ausbau auf 5 m Fahrbahnbreite, einschliesslich eines 1, 5 m breiten Gehsteiges. Stimmenmehrheitliche Annahme (4 Gegenstimmen gg. Gehsteig) 7. Umfahrungsstrasse entlang der Ill Projektierung und Festlegung der endgültigen Trasse derzeit durch die Landesstrassenplanungsstelle beim Amt der Vlbg. Landesregierung im Gange. 8. Silvrettastrasse (Kirchplatz bewz. Ab Friedhof bis Anschluss an neue Umfahrungsstrasse beim Wuhrschuppen). Freihaltung der Trasse für einen Ausbau auf 5 m Fahrbahnbreite und zuzüglich Anlage eines 1, 5 m breiten Gehsteiges (linksseitig entsprechend dem seinerzeitigen Begehungsergebnis). II. LÄNGS-VERKEHRSNETZ 1. Batloggstrase Freihaltung der Trasse eines 1, 5 m breiten Gehsteiges, linksseitig in Richtung Tschagguns; Stimmenmehrheitliche Annahme (1 Gegenstimme) 2. Verbindungsweg Ortszentrum – Flurstrasse Neuanlage eines Weges mit 5 m Fahrbahnbreite, abzweigend bei der Metzgerei Thöny von der Batloggstrasse und bei der Pension Adele (Walser 619( wieder in die Flurstrasse einmündend. Ohne Gehsteiganlage. Einstimmige Annahme. -4- 3. Feld-Weg (abzweigend von der Unterdorfstrasse beim Wohnhaus Borger Ida) Freihaltung der Trasse für den späteren Ausbau auf 4 m Fahrbahnbreite zuzüglich 1, 5 m breitem Gehsteig. Einstimmige Annahme. 4. Wagen-Weg (spätere Zubringerstrasse von der Umfahrungsstrasse) Freihaltung der Trasse für den späteren Ausbau, auf 6 m Fahrbahnbreite zuzüglich 1, 50 m Gehsteig, wobei der Gehsteig möglich[st] linksseitig in Richtung Ill zu erstellen wäre. Stimmenmehrheitliche Annahme (4 Gegenstimmen). Auf Grund dieser Richtlinien kann nunmehr ein eingabefähiger Teilregulierungsplan ausgearbeitet werden. Nach Vorlage und Genehmigung dieses Planes, der für die künftige Verbauung des Schrunserfeldes bestimmend sein und nicht ohne dringende Gründe abgeändert werden soll, wird derselbe zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Gegen den Verbauungsplan einlaufende Berufungen werden, da die beschlossene Planung grundsätzlich der Anfechtung seitens der betroffenen Grundeigentümer gem. § 4 VLBO entzogen ist, lediglich als Aufsichtsbeschwerde gegen die Handhabung des Verordnungsrechtes der Gemeinde behandelt. zu 2. b) Die Ausarbeitung des Teilregulierungsplanes als eingabefähiges Projekt 1 : 1000 mit eingezeichneten Strassen- u. Baufluchtlinien wird dem bei der Strassenplanungsstelle des Amtes d. Vlbg. Landesregierung beschäftigten Ing. Metzler Wilfried, Schruns Nr. 112, übertragen. Die Entlohnungsregelung wird dem Gemeinderat übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 3.) Gem. § 93 Abs. 1 der Strassenverkehrsordnung 1960 haben die Eigentümer von Liegenschaften innerhalb des Bereiches zwischen den Ortsbezeichnungstafeln dafür zu sorgen, daß die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis betreut sind. Ist ein Gehsteig oder Gehweg nicht vorhanden, so ist der Strassenrand in der Breite von 1 m zu säubern. Die Gemeindevertretung beschliesst einstimmig, daß die Anrainer sämtlicher im Gemeindebereich gelegener Landes-, Gemeinde- und Privatstrassen bezw. Wege von der vorangeführten Verpflichtung befreit werden sollen und beantragt eine diesbezgl. Verlautbarung in der gem. § 93 Abs. 4 StVO 1960 von der BH Bludenz zu erlassenden Verordnung. Zu 4.) a) Der Lokalbedarf für die Erweiterung einer derzeit auf die hauseigenen Gäste beschränkten Taxikonzession auf eine Taxikonzession ohne Einschränkung zu Gunsten Wachter Herbert, Gasthaus Auhof mit dem Standort Schruns 675, wird stimmenmehrheitlich mit 13 Nein- und 10 Jastimmen bei einer Stimmenthaltung als nicht gegeben erachtet. b) Hingegen wird der Lokalbedarf für die Verleihung einer FremdenheimKonzession zu Gunsten Ing. Metzler Wilfried, Schruns 112 (Neubau), einstimmig genehmigt. Zu 5.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt bewilligt: a) für einen Wohn- u. Geschäftshausneubau des Bitschnau Bruno, Tschagguns Nr. 155, an der Batloggstrasse bis zu 1, 50 m gegenüber Gp. 1041; und b) für einen Wohn- u. Geschäftshausneubau des Feurstein Josef, Schruns Nr. 70, am Kirchplatz bis zu 2, 80 m gegenüber Bp. 32. (Einstimmige Beschlussfassung). -5- zu 6.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Abtrennung des Baugrundstückes Gp. 79/4 mit 310 m2 zu Gunsten Bodingbauer Grete, geb. Witzani, Schruns 531; und b) die Abtrennung des Baugrundstückes Gp. 5/3 mit 568 m2 an der Bahnhofstrasse zu Gunsten Emil und Irma Gamon, Schruns Nr. 64. (Einstimmige Beschlussfassung.) Unter BERICHTE: wird zur Kenntnis gebracht: a) daß künftighin periodisch Informationsversammlungen zur Aufklärung der Privat-Fremdenzimmervermieter vom Verkehrsamt Schruns einberufen werden; b) das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss des Standes Montafon zwecks Sicherung des Weiterbestandes des Bezirksgerichtes Montafon; c) daß der Ausschuss des Stand[es] Montafon für den vorgesehenen Hauptschulneubau grundsätzlich die unentgeltliche Erstellung des für den Neubau erforderlichen Holzbedarfes zugesichert hat; Unter Allfälligem: wird angeregt, daß sich die Bürgermeister in der nächsten Sitzung des Standes Montafon eingehend mit dem Problem Durchzugsstrasse im Allgemeinen und Materialtransporte für die weiteren Bauvorhaben der VIW im Innermontafon im besonderen befassen mögen und diesbezüglich geschlossen bei den zuständigen Stellen weitere Schritte unternehmen sollen. Schliesslich wird noch angeregt, dafür Sorge zu tragen, daß die noch bestehende Hälfte der Spitalbaracke beim St.Josefsheim bis zum Anlaufen der Fremdenverkehrssaison entfernt ist. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 11. Gde.V.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 0.30 Uhr Tag der Verlautbarung: 9.2.1961 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)