19700129_GVE037

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:38
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1970-01-29
Erscheinungsdatum 1970-01-29
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 30.1.1970 Niederschrift über die am Donnerstag, den 29.1.1970 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 37. öffentl. Sitzung der GEHEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef, Ganahl Edmund und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald, Vonier Robert, Kieber Ludwig und Sander Edwin für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian und Bitschnau Arnold Für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Nels Josef und Tschann Werner für die FPÖ; Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Vbgm. Schmidt Karl, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Bitschnau Werner und Filippi Josef; Erledigte Tagesordnung: 1. Voranschlag 1970 2. a Getränkesteuerordnung ab 1.2.1970 b Vergnügungssteuer; c Gemeindesteuern, Gebühren und Abgaben 1970; 3. Erteilung von Abstandsnachsichten: a Interessengemeinschaft Josef Thöny, Schruns, für die Errichtung einer Wohn - und Geschäftshausanlage auf Gp. 60/1, gegenüber der Gp. 3221/2 (öffentliches Gut - Wasserbauamt) und gegenüber der Gp. 61/1 (Manfred M&yor/Montafonerbahn AG.); b für die Errichtung des Gemeindebauhofes der Marktgemeinde Schruns auf Gp. 147/1 gegenüber der Gp. 145 (Geschwister Zuderell / Ortner); Zustimmung gemäss § 54 Abs. 4 GG.; 4. Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 39 Abs. 8 LBO für das Bauvorhaben der Interessengemeinschaft Josef Thöny, Schruns auf GP. 60/1 KG. Schruns; -2- 5. Stellungnahme zum Lokalbedarf: a Oswald Mäser, Schruns Nr. 852; Gast- und Schankgewerbekonzession Hotel "Alpenrose“; b Grete Rieder, Bürs; Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform „Hotel Garni“, Scharons, Bahnhofstrasse Nr. 502; Zu 1.) Zur Beschlussfassung über den Voranschlag 1970 stellt GV. Fritz Ernst einleitend fest, dass in der Beratung des Finanzausschusses vom 21.1.1970 Vbgm. Schmidt Karl und GV. Kieber Ludwig dem Antrag an die Gemeindevertretung zur Genehmigung des Voranschlages die Zustimmung verweigerten. Dies sei mit der Belassung von S 70.000.-- für die Erstellung einer Strukturanalyse begründet worden. Dieser Betrag sei 1/3 Prozent des Gesamtbudgets. Namens seiner Fraktion erklärt er, dass dieser Voranschlag gewiss nicht allen Wünschen entsprechen könne. Wenn er aber aus Prestigegründen von Mitgliedern der Mehrheitspartei abgelehnt werde, so sehe seine Fraktion keine Veranlassung, diesem Voranschlag die Zustimmung au erteilen. Bezüglich der Strukturanalyse ergibt sich eine längere Debatte, bei der sich GV. Kleber Ludwig gegen eine persönliche Diffamierung seitens des GR. Durig Franz energisch verwahrt. Der Vorsitzende verliest das Schreiben von Prof. Bernecker und die eingegangenen Antworten der Referenzorte. Es wird festgestellt, dass infolge der besseren Information der Auftrag dem Österr. Institut und nicht jenem der Schweizer Nachbarschaft übertragen werden soll. Anschliessend wird in den Voranschlag eingegangen und der Kassier verliest die einzelnen Gruppen« Zu jeder Gruppe wird die Äusserung des Finanzausschusses verlesen. Zu Gruppe 0: Keine weiteren Bemerkungen. Zu Gruppe 1: Keine weiteren Bemerkungen. Zu Gruppe 2: Keine weiteren Bemerkungen. Zu Gruppe 3: Ergänzend zu den Feststellungen des Finanzausschusses wird bemerkt, dass ein einheimischer Architekt zur Beratung über die Adaptierung des ehemaligen Gend.Gebäudes für Museumszwecke beigezogen werden soll. Weiters wird auf die Möglichkeit der Errichtung einer Musikschule in Verbindung mit der bestehenden Schule in Bludenz verwiesen. Es wären entsprechende Bemühungen zu unternehmen, um eine Neuauflage der Bücher -3- „Angelika“ und „Johringla" von Dr. Beitl Richard und "Nüt för uguat“ von Biedermann zu ermöglichen. Die Trachtenförderung und die Auflage eines Heimatbuches sollte nicht in Vergessenheit geraten. Zu Gruppe 4: Keine Bemerkungen Zu Gruppe 5: Das Personalproblem für das Spital St.Josefsheim muß gelöst werden. Auch für eine entsprechende Alterspflege müßte Vorsorge getroffen werden. Zu Gruppe 5: Die Errichtung einer Unterführung Wagenweg Umfahrungsstrasse ist äußerst dringend und sollte in der verkehrsarmen Zeit erstellt werden. Zu Gruppe 7: Mit dem Pfarrherrn soll die Situierung und Gestaltung der Leichenhalle und damit im Zusammenhang die zukünftigen BeerdigungsZeremonien gesprochen werden. Bezüglich der Gde.Kanalisation wird festgestellt, dass das gesamte Teilstück Batloggplatz bis Haus Nayer Manfred unbedingt im kommenden Jahr saniert werden muß. Die Abwasserbeseitigung der Gebäulichkeiten der Kuranstalt Montafon AG, gibt in ihrem derzeitigen Zustand zu Beschwerden wegen Geruchsbelästigung Anlass. Die Hoteldirektion ist anzuschreiben, dass dieser Übelstand innerhalb kürzester Frist behoben wird. Die Neuordnung der Hausnumerierung und Strassenbezeichnung soll baldmöglichst durchgeführt werden, da in absehbarer Zeit die Hausnummer 1000 erreicht wird und andererseits die derzeitige Art der Hausnumerierung für Einheimische und Gäste verwirrend ist. Für Hotels und grössere Gewerbebetriebe soll die Anschaffung von Müllcontainern vorgeschrieben werden, GV. Nels erklärt sich bereit, für seinen Hotelbetrieb ein Muster anzuschaffen, Die Betriebe sind anzuschreiben, dass sie dort die Neuanschaffung begutachten Können. -4- Bezüglich der Spazierwege wird festgestellt, dass neben der laufenden Erhaltung, ein Spazierweg neu erstellt werden soll. Für das Gebiet der Kapellalpe sollte im Einvernehmen mit der Hochjochbahn ein Winterspazierweg errichtet werden. Zu Gruppe 8: Von GV. Nels wird bemerkt, dass die Wassergebühren für Überwasser zu hoch sind und daher jede Initiative zur Erstellung eines Hotelfrei- oder Hallenbades unterdrückt würde. Hiezu bemerkt GV. Fritz Ernst, dass solche Sonderfälle sicherlich von der Gde.Vertretung entsprechend berücksichtigt würden. Abschliessend wird festgestellt, dass der Voranschlag 1970 in der nun vorliegenden Fassung Gesamteinnahmen Gesamtausgaben einen Abgang aufweist. v. S 24, 368, 300.— v. S 24, 859.500.— u. v. S 491.200.— Die Bedeckung des Abganges erfolgt durch Entnahme aus Kassabeständen. Dem Antrag des Finanzausschusses auf Genehmigung des Voranschlages 1970 wird einstimmig zugestimmt. Zu 2. a) Der Vorsitzende gibt bekannt, dass laut Rücksprache mit den Bürgermeistern des Tales der 80 %ige Rum in den Nachbargemeinden von der Besteuerung ausgenommen ist. Nach kurzer Debatte kommt es zu folgendem Beschluss: Die durch das Gesetz über die Abänderung des Getränkesteuergesetzes LGBl. Nr. 42/1969 neu in die Getränkesteuerpflicht aufgenommenen Getränke werden für die Zeit vom 1. Oktober 1969 bis zum 31.1.1970 von der Getränkesteuerpflicht ausgenommen. Ab 1.2.1970 wird die Getränkesteuer gemäss Gemeindegetränkesteuergesetz LGBl. Nr. 42/1969 eingehoben. Von der Steuerpflicht sind ausgenommen: 1. Die flüssigen alkoholfreien Grundstoffe zur Herstellung von Getränken (Sirupe, Essenzen usw.); 2. Die reinen Gemüsesäfte (Karottensaßt, rote Rübensaft, Sauerkrautsaft u.dgl.); 2. Der 80 %ige Rum und 4. Speiseeis. -5- Dieser Beschluss erfolgt stimmenmehrheitlich mit einer Gegenstimme des GV. Nels Josef, der seine Ablehnung mit der Beibehaltung der Getränkesteuer für alkoholfreie Getränke begründet. Zu 2 b) Die Vergnügungssteuer wird nach der Gde.Vergnügungssteuerordnung LGBl. Nr. 9/1969 eingehoben und zwar: Für Filmveranstaltungen bei normalen Spielfilmen 7 % d. Eintrittsgeldes: Spielfilme denen das Landesprädikat „kulturell besonders wertvoll" zuerkannt wurde, sind von der Vergnügungssteuer befreit. Veranstaltungen aller Art auswärtiger Veranstalter einschl. Tanzunterhaltungen 10 % d. Eintrittsgeldes Soferne für diese Veranstaltungen vom Amt der Vlbg. Landesregierung bei gleichzeitiger Ermässigung der Kriegsopferabgabe das Prädikat "kulturell wertvoll" oder „besonders wertvoll“ zuerkannt wurde 5% d Eintrittsgeldes Veranstaltungen aller Art örtlicher Veranstalter einschl. Tanzunterhaltungen sind von der Vergnügungssteuer befreit. (Einstimmige Beschlussfassung) Zu 2. c) Die übrigen Steuern, Gebühren und Abgaben für das Verwaltungsjahr 1969 erfahren gegenüber dem Verwaltungsjahr 1969 keine Veränderung. Die Beschlussfassung erfolgt stimmenmehrheitlich gegen die Stimme d. GV. Nels Josef (Begründung wie 2a!) Zu 3. a) Modell- und Planunterlagen für die Errichtung einer Wohn- und Geschäftshausanlage auf Gp. 60/1 KG. Schruns durch die Interessengemeinschaft Josef Thöny werden vorgelegt. Nachdem die zustimmenden Äusserungen der Anrainer für die Erteilung einer Abstandsnachsicht vorliegen, wird dieselbe wie folgt erteilt: Gegenüber der Gp. 3221/2 (öffentliches Gut - Wasserbauamt) von 13, 00 m bis auf 2, 00 m und gegenüber der Gp. 60/1 (Nayer Manfred - Montafoner Bahn AG.) von 7, 70 m bis f 2, 50 m. (Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig) Zu 3. b) Die Erteilung einer Abstandsnachsicht für die Errichtung des Gemeindebauhofes der Marktgemeinde Schruns auf Gp. 147/1 gegenüber Gp. 145 (Geschwister Zuderell / Ortner)von 4, 00 m bis auf 1, 80 m durch den Gemeindevorstand. -6- wird gemäss § 54 Abs. 4 GG. einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu 4.) Nachdem auch für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erstellung von drei Obergeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss bei Errichtung einer Wohn- und Geschäftshausanlage der Interessengemeinschaft Josef Thöny auf Gp. 60/1 KG. Schruns zustimmende Äusserungen der Anrainer vorliegen, wird gemäss § 39 Abs. 8 LBO die Ausnahmegenehmigung einstimmig erteilt. Bei der Kommissionierung des gegenständlichen Bauvorhabens ist seitens der Marktgemeinde Schruns darauf zu achten, dass die entsprechende Anzahl von Parkplätzen nachgewiesen und vorgeschrieben wird. Zu 5. a) Gegen die Übertragung der Gast- und Schankgewerbekonzession von Frau Josefine Mäser auf Herrn Oswald Mäser, Hotel „Alpenrose“, Schruns, Silvrettastrasse Nr. 852, wird einstimmig kein Einwand erhoben. Zu 5. b) Der Lokalbedarf für die Verleihung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform "Hotel Garni" mit dem Standort Schruns, Bahnhofstrasse Nr. 502, für Frau Grete Bieder, Bürs wird stimmenmehrheitlich als gegeben erachtet. GV. Nels Josef stimmt dagegen mit der Begründung, dass im Raume Schruns das Verhältnis zwischen Privatbetten (Zimmer mit Frühstück) und der Möglichkeit der Einnahme von warmen Speisen immer ungünstiger werde. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 23.20 Uhr Tag der Verlautbarung: 30.1.1970 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Bürgermeister) M./