19890111_GVE043

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:37
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1989-01-11
Erscheinungsdatum 1989-01-11
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 11. Ol. 1989 um 20.15 Uhr im Haus des Gastes stattgefundene 43. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebürgermeister Gerhard REBHOLZ, die Gemeinderäte Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und Ludwig KIEBER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Peter VONBANK, Ing. Rudolf HAUMER, MR Dr. Hermann SANDER, Hans NEYER, Dipl.Ing. Dr. Ernst PüRER, Ing. Kurt PRAUTSCH, Fritz NETZER, Dr. Hansjörg CZINGLAR und Trudi DüNSER für die Fraktion ÖVP; Mag, Dr. Siegfried MARENT, Mag. Manfred HANISCH, Werner BITSCHNAU, Franz NETZER und Rudolf LISCHKA jun, für die Fraktion SPö und Parteifreie DDr, Heiner BERTLE, Mag. Siegfried NEYER, Dr. Edgar DüNGLER, Ernst FITSCH und Gebhard MARENT für die Fraktion FPö und parteifreie Bürger; Schriftführer: Gde.Sekr.Dr, Oswald HUBER. Entschuldigt abwesend: GR Ing. Werner NETZER, Jakob GANAHL, Wilhelm GANTNER. Abwesend: GR Gerhard WILLE Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des GG zeitgerecht, Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuschauer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 (3) GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachfolgende Gegenstände zu behandeln: Parkplätze in der Löwen-Tiefgarage - Weitergewährung der Förderung. Schischulheim Tschagguns - Kantaktauf nähme mit der Gemeinde Tschagguns, um zu verhindern, daß zwei Sportplätze in unmittelbarer Nähe errichtet werden. Fremdenverkehrsausschuß - Entsendung von Ing. Werner NETZER zur Behandlung des Entwicklungsprojektes "Verkehrsamt Schruns". Ernst FITSCH beantragt nachfolgende Änderung im Protokoll der 42. öffentlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG: zu TOP 11) Ernst FITSCH enthält sich wegen Befangenheit der Abstimmung. Erledigte Tagesordnung 1) Abfall-Abfuhr-Verordnung der Marktgemeinde Schruns; 2) AltstoffVerwertung, Einrichtung von Sammelstellen; 3) Campingplatzgesetz, Verordnung bzgl. der Aufstellung von Zelten, Wohnwagen etc. gemäß § 14; 4) Abwasserbesei t i gungan1age BA 06 Gstüd - Kapell, Annahme des WWFDarlehens; 5) Aufsichtsbeschwerde an die BH Bludenz, Einschränkung des finanziellen Entscheidungsrechtes der Unterausschüsse (Antrag der FPö und parteifreien Bürger); 6) Ausarbeitung eines Betriebsansiedlungskonzeptes und Schaffung der dafür erforderlichen raumplanerischen und Grunderwerbs-Voraussetzungen (Antrag der FPö und parteifreien Bürger); 7) Kreuzung Auf der Litz - Außerlitzstraße, Hebung der Verkehrssicherheit durch Anbringung eines Verkehrsspiegels (Antrag der SPö und Parteifreien); 8) Zamangbahn-Parkplatz, Diskussion Schreiben der Hochjochbahn vom November 1988 (Antrag der SPö und Parteifreien); 9) Wohnhausanlage Gamprätz, Ausnahmegenehmigung bzgl, erhöhter Baunutzung (von 40 % auf 51 %) und Dachneigung (von 32° auf 35°); 10) Gemeindevertretungs-Sitzungstermine 1989, Festlegung; 11) Parkplätze in der Löwen—Tiefgarage - Weitergewährung der Förderung 12) Schischulheim Tschagguns — Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Tschagguns, um zu verhindern, daß zwei Sportplätze in unmittelbarer Sähe errichtet werden. 13) Fremdenverkehrsausschuß — Entsendung von Ing. Werner HETZER zur Behandlung des Entwicklungsprojektes "Verkehrsamt Sehruns" . 14) Berichte des Bürgermeisters und Allfälliges. zu 1) Aufgrund des Gesetzes über eine Änderung des Abfallgesetzes, LGBl. Nr. 20/1988, sind die Gemeinden verpflichtet, die erforderlichen Bestimmungen über die Abfuhr der in ihrem Gemeindegebiet anfallenden Abfälle zu erlassen. Da sich die bisherige Abfuhrordnung der Marktgemeinde Schruns bewährt hat, scheint es angebracht, diese Regelungen im wesentlichen beizubehalten. Entgegen dem Wunsch der Landesregierung wird die Marktgemeinde Schruns auch weiterhin neben Abfallsäcken und Containern Abfalleimer verwenden. Weiters wird es für vorteilhaft angesehen, wenn gleichzeitig mit der Entrichtung - 3- eines Sockelbeitrages die vorgeschriebenen MindesteinhSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight eiten abgegolten sind, sodaß trotz eventueller falsch verstandener Sparsamkeit eine ordnungsgemäße Entsorgung gesichert ist. Der vorliegende Entwurf der Verordnung über die Abfuhr von Abfällen in der Marktgemeinde Schruns (Abfuhrordnung) wird im wesentlichsten wie folgt abgeändert: zu § 2 Abs. 4 Nachstehende Mindest-Einheiten werden vorgeschrieben: a) kleiner Haushalt <bis 3 Personen) oder 1 Abfalleimer/25-Liter 25 Abfallsäcke pro Jahr b) mittlerer Haushalt <4 bis 5 Personen)..1 Abfalleimer/35-Liter oder 35 Abfallsäcke pro Jahr c) großer Haushalt (über 5 Personen) oder Haushalt mit Privatzimmervermietung bis zu 6 Gästebetten 1 Abfalleimer/55-Liter oder 55 Abfallsäcke pro Jahr d) Die Mindest-Einheiten für Ferienwohnungen, Wochenendhäuser und Maisäßhäuser werden analog der Regelung für Haushalte (lit a - c) entsprechend der Anzahl der Betten vorgeschrieben. e) Beherbergungsbetriebe einschließlich Privatzimmervermieter ab 6 Gästebetten, pro angefangene 10 Gästebetten 1 Abfalleimer/55-Liter oder 55 Abfallsäcke pro Jahr Gewerbebetriebe und Ladengeschäfte oder 1 Abfalleimer/55-Liter 55 Abfallsäcke pro Jahr Hotels, Gasthöfe und Pensionsbetriebe mit Küchenbetrieb 1 Container/800-Liter bei wöchentlich 1-maliger Entleerung h) Pensionsbetriebe ab 50 Betten 1 Container/800-Liter bei wöchentlich 1-maliger Entleerung zu § 2 Abs. 5 Bei Betrieben, die nur die betrieblichen Mindest-Einheiten haben, und bei Privatzimmervermietern ab 6 Gästebetten wird für den Haushalt zusätzlich die jeweilige Haushalts-Mindest-Einheit vorgeschrieben. Die weiteren Änderungen betreffen mehr oder weniger Klarstellungen und werden entsprechend berücksichtigt. Der nunmehr vorliegende korrigierte Entwurf der Abfuhrordnung wird einstimmig genehmigt und beschlossen, daß diese Verordnung mit 13.01.1989 in Kraft tritt. - 4- zu ) Für die Abgabe von Altpapier, Altglas sowie Dosen und kleinen Metallteilen haben die Gemeinden Sammelbehälter in ausreichender Zahl und an geeigneten Standorten aufzustellen. Die in der Marktgemeinde Schruns geplanten Sammelstellen sind in Ortspläne, die den Mandataren bereits übermittelt worden sind, eingetragen worden, die Behälterbedarfsplanung der Firma Vogel & Müller wird vom Vorsitzenden erläutert. Die im vorliegenden Ortsplan eingetragenen Sammelstellen für verwertbare Altstoffe werden einstimmig genehmigt. Gleichzeitig wird einstimmig beschlossen, die erforderlichen Sammelbehältnisse unter Ausnützung der vorgesehenen 75 %igen Landesförderung anzukaufen. zu 3) Auf Grund des § 14 Abs, 2 des Campingplatzgesetzes, LGBl.Nr. 34/1981 i.d.g.F., wird aus Gründen des Schutzes der örtlichen Gemeinschaft, der Landwirtschaft, der Fremdenverkehrswirtschaft und insbesondere aus Gründen des Schutzes des Landschafts- und Ortsbildes stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und Ludwig KIEBER) beschlossen, daß Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte nur auf zugelassenen Campingplätzen abgestellt werden dürfen. Die diesbezügliche Verordnung tritt mit 13.01.1989 in Kraft, gleichzeitig verliert die am 20. Dez. 1972 auf Grund des § 23 Abs. 3 Baugesetz beschlossene Verordnung ihre Wirksamkeit . zu 4) Mit Schreiben des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie vom 25.11.1988 wurde der Hr Marktgemeinde Schruns für Ortsnetze mit einer Länge von insgesamt 1 km sowie für 2 Abwasserverbindungsleitungen ein Darlehen im Ausmaß von 55 % der Kosten für Ortsnetze und 70 % Kosten für sonstige Anlagenteile inkl. Seenreinhaltungsmaßnahmen in Höhe von maximal S 6, 735 Mio zugesichert. Die Gesamtbaukosten für Ortsnetze belaufen sich auf S 4, 1 Mio., für den Abschnitt Kropf en-Kapel 1 auf S 6, 4 Mio. Die Marktgemeinde Schruns hat an Eigenmitteln S 820.000, — aufzubringen. Die Kosten des Teilabschnittes Kropfen-Gstüd werden zu 80 die Kosten des Abschnittes Kröpfen Kapell zu 100 % von der Hochjochbahn Ges.m.b.H. getragen, Hiefür hat die Gesellschaft eine Bankgarantie oder ähnliche Sicherstellung in Höhe der DarlehenSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ssumme beizubringen. Es wird stimmenmehrheitlich <1 Gegenstimme: Dr. Siegfried MARENT) beschlossen, die Abwasserbeseitigungsanlage BA 06 (GstüdKapell) zu errichten, das Darlehen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds in Höhe von insgesamt S 6, 735.000, — aufzunehmen und die diesbezügliche Zusicherung vom 25.11.1988, ZI.: 588.414/7022/88, vorbehaltlos anzunehmen. Die Eigenmittel in Höhe von S 820.000, — werden bereitgestellt. - zu - ) In der Gemeindevertretungssitzung vom 27.11.1985 wurde auf Antrag der Fraktion FPö und Parteifreien beschlossen, den Unterausschüssen der Gemeinde das Beschlußrecht für Geschäfte im Einzelfall bis zu 0, 1% der Finanzkraft abzutreten, um rasche Entscheidungen zu ermöglichen. In der Zwischenzeit habe sich laut Mag. Siegfried Neyer herausgestellt, daß die damaligen Gegner mit ihren Argumenten Recht behalten haben und der Fremdenverkehrsausschuß die im Gemeindegesetz angeführten Bedingungen nicht erfüllt. Dazu bringt der Vorsitzende vor, daß der Fremdenverkehrsausschuß bisher lediglich einmal aufgrund der gebotenen Dringlichkeit das abgetretene Beschlußrecht überschritten hat und eine Aufhebung dieses Rechtes aus diesem Grunde nicht sinnvoll sei. DDr. Heiner BERTLE erinnert daran, daß seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von Vergaberichtlinien für die Gemeindevertretung befaßt ist und glaubt, daß die Unterausschüsse überfordert werden. Es wird stimmenmehrheitlich (10 Gegenstimmen) beschlossen, den am 20.11.1985 unter Tagesordnungspunkt 3 b) gefaßten Gemeindevertretungsbeschluß, mit welchem an die Unterausschüsse, die Anstalten und wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde verwalten, das Beschlußrecht für Geschäfte mit einem Wert im Einzelfall bis höchstens 0, 10 % der Finanzkraft der Gemeinde abgetreten worden ist, aufzuheben. zu 6) DDr. Heiner BERTLE führt an, im Herbst des vergangenen Jahres festgestellt zu haben, daß in diversen Rheintalgemeinden umweltfreundliche Betriebe "wie Pfifferlinge aus dem Boden geschossen sind". Trotz anerkannter Wichtigkeit eines Betriebsansiedlungsgesetzes sei jedoch bisher in dieser Sache nicht viel geschehen. Die Ansiedlung von Betrieben beschere der Gemeinde zusätzliche Einnahmen und er sehe jeden ungenützt verstreichenden Tag als verlorene Chance an, weshalb er nachfolgende Anträge stelle: 1. Der Obmann des Raumordnungsausschusses möge der Gemeindevertretung einen Bericht über die derzeitigen Zielvorstellungen und Absichten des Raumordnungsausschusses, insbesondere über die in Aussicht genommenen Gewerbegebietsflächen und die Art der anzusiedelnden Betriebe erstatten. 2. Der Raumordnungsausschuß und/oder der Gemeindevorstand werden beauftragt, innerhalb der nächsten 3 Monate ein konkretes Betriebsansiedlungskonzept einschließlich der dafür erforderlichen Änderungen des Flächenwidmungsplanes, der Ausweisung der Grunderwerbsmöglichkeiten und der finanziellen Erfordernisse auszuarbeiten und vorzulegen. Bei der Ausarbeitung ist das Einvernehmen mit dem Sachverständigen für Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung herzustellen. - 6 - 3. Als Vorgriff auf die Beratungen des Voranschlages 1989 ist ein angemessener Budgetansatz für Flächenerwerb und Ansiedlungsförderung vorzusehen, der gegebenenfalls in einem Nachtragsbudget aufgestockt werden kann. 4. Die Gemeindevertretung stellt fest, daß bis zur Vorlage und Rechtswirksamkeit des Betriebsansiedlungskonzeptes der im § 6 a des Grundverkehrsgesetzes verlangte "wichtige Grund" für den Entzug von Grundstücken aus der landwirtschaftlichen Nutzung nicht gegeben ist. Das gleiche gilt für die im Konzept nicht als Betriebsgebiet ausgewiesenen Flächen auch nach Inkrafttreten des Konzepts. Die Gemeindevertretung stellt auch fest, daß das im § 7 Abs. 1 festgelegte Interesse an der Erhaltung der bisherigen Nutzung der oben angeführten Grundstücke überwiegt, Diese Feststellungen sind dem Gemeindevorstand und der Grundverkehrsortskommission für deren Beratungen als Grundlage nachdrücklich mitzuteilen. 5. Die Gemeindevertretung bSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight eschließt, bis zur Rechtskraft des geforderten Konzeptes für die Ansiedlung von zusätzlichen Gewerbebetrieben unter Berücksichtigung infrastruktureller und ortsbildlicher Gesichtspunkte keine Flächenumwidmung zu genehmigen. Es wird mehrfach festgestellt, daß diese Anträge zu weitreichend formuliert sind, um darüber sofort beschließen zu können. Dr. Ernst PüRER nimmt diese Anträge zum Anlaß einer prinzipiellen Aussage: Es ist eine Zumutung, wenn in der Tagesordnung in ein oder zwei Zeilen ein Antrag formuliert wird, aber niemand weiß, was eigentlich dahinter steckt. Die Anträge sollten in einer entsprechenden Form und so zeitgerecht den Mandataren zur Kenntnis gebracht werden, daß eine wohlüberlegte Entscheidung möglich ist. Die eingebrachten Anträge werden stimmenmehrheitlich (8 Gegenstimmen) dem Raumordnungsausschuß zur baldigen Befassung zugewiesen. zu 7) Es wird einstimmig beschlossen, daß der Bürgermeister mit dem Kloster Gauenstein als Grundeigentümer weitere Verhandlungen aufnimmt, um die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Kreuzung Auf der Litz - Außerlitzstraße zu ermöglichen. zu 8) Dieser Tagesordnungspunkt, bei welchem es sich um keinen Antrag an die Gemeindevertretung handelt, wurde laut Dr. Siegfried MARENT beantragt, um eine Stellungnahme des Bürgermeisters einzuholen, Das Schreiben sei an ihn gerichtet und enthalte u.a. zwei wichtige das Budget betreffende Angelegenheiten. Kritisiert werde auch der Stil des Schreibens, da es scheine, daß die Hoch jochbahn zu bestimmen scheint und die Gemeinde zur Kenntnisnahme eingeladen wird, - 7 - Bürgermeister Harald WEKERLE beschränkt seine Stellungnahme auf die Frage der öffentlichen Verkehrsmittel, da die anderen Punkte schon in den zwei vorangegangenen Sitzungen ausführlich behandelt worden sind. In Sachen Bustransfer sei bereits ein Unterausschuß unter der Obmannschaft von GR Gerhard WILLE zur Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt worden. Dieser hat jedoch bisher keine Ergebnisse geliefert. Der Vorschlag der Hochjochbahnen, öffentliche Verkehrsmittel als Zubringer zu den Talstationen und zum Zentrum einzurichten, wirft eine Reihe finanzieller und technischer Fragen auf. Insbesondere gilt es aber auch, die Akzeptanz zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbessern. Dies kann nach Ansicht von Mag. Siegfried NEYER nur durch die Einhebung von Parkplatzgebühren erzwungen werden. Nach Bürgermeister Harald WEKERLE wird sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen müssen, da ein solches Vorhaben im öffentlichen Interesse gelegen ist und auch Einkäufer und Betriebe im Ortszentrum davon profitieren sollen. Für Mag. Dr. Siegfried MARENT stellt sich die Frage, wer das ganze organisieren soll. Dem Schreiben der Hochjochbahnen aus dem Jahre 1981 habe er entnommen, daß sich die Hochjochbahnen dieses Problems annehmen werden. Nun scheine es umgekehrt der Fall zu sein. Da aber die Verwirklichung dieses Projektes, wenn es die Gemeinde in die Hand nimmt, schlußendlich 3 x teurer käme, schlage er vor, daß sich die Hochjochbahnen darum kümmern. Bezugnehmend auf das Parkplatzproblem fordert er in Anbetracht des letzten Gemeindevertretungsbeschlusses, daß der Bürgermeister aktiv werde. Für Bürgermeister Harald WEKERLE ist dies keine Frage mehr. Die Hochjochbahnen haben durch Anmietung von zusätzlichem landwirtschaftlichen Grund nun genügend Parkraum geschaffen. Dadurch könne die Silvrettastraße und der Fratteweg auch zu Spitzenwochenenden frei gehalten werden. Dies erscheine wichtiger als der dauernde Streit bzgl. der angemieteten Flächen, die eben Voraussetzung für freie Straßen und Gehsteige sind. Ernst FITSCH: Die Geschäftsführung wird sich vermehrt darum bemühen, das Verkehrsproblem in den Griff zu bekommen. Allerdings hoffe man auf eine Unterstützung seitens der Gemeinde. Es wird einhellig zum Ausdruck gebracht, daß die Gemeinde die Hochjochbahn Ges. m.b.H. in ihren Bemühungen zur Bewältigung der Verkehrsprobleme (Schibustransfer, City-Bus, etc.) unterstützt und eine weitere Prüfung der gebotenen MöglSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ichkeiten erwartet, zu 9) Die Wohnbau Ges. m.b.H. hat ein Grundstück hinter der Fuchsenstube erworben, um drei Mehrfamilienwohnhäuser mit je 6 Wohnungen zu errichten. Nach Ansicht der Gemeindevertretung sollte eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich erhöhter Baunutzungszahl und stärkerer Dachneigung nur gewährt werden, wenn dies soziale Gesichtspunkte rechtfertigen. Beim gegenständlichen Bauvorhaben müsse zuvor abgeklärt werden, ob diese Wohnungen an Wohnungssuchende, welche tatsächlich ihren ersten Wohnsitz begründen, verkauft werden. Die Beschlußfassung über die für die Errichtung dreier Mehrfamilienwohnhäuser im Gemeindegebiet Gamprätz beantragte Erteilung der Ausnahmegenehmigung bzgl. erhöhter Baunutzung und Dachneigung wird zur Abklärung weiterer Fragen einstimmig vertagt. zu 10) Die Gemeindevertretungs-Sitzungstermine für das Jahr 1989 werden wie folgt festgelegt: Die Sitzungen finden mit Ausnahme am Aschermittwoch und in den Monaten Juli und August jeweils am 2. Mittwoch eines jeden Monats statt. Sollten bei den vierteljährlich stattfindenden Anfragestunden (von 19.00 bis 20.15 Uhr) keine Anfragen erfolgen, wird der offizielle Beginn entsprechend vorverlegt (einstimmige Beschlußfassung), zu 11) Da sich nach Ansicht von DDr Heiner BERTLE in den letzten zwei Jahren hinsichtlich der Parkplatzsituation in der Marktgemeinde Schruns nichts geändert hat, beantragt er, die inzwischen ausgelaufene Förderung der Gemeinde für Dauerparkplätze in der LöwenTiefgarage auf weitere zwei Jahre beizubehalten. Insbesondere begründet er dies damit, daß die im Zentrum liegenden Ferienwohnungen ohnedies schon sehr schwer zu vermieten sind, jetzt müssen zusätzlich hohe Parkplatzgebühren bezahlt werden. Es wird einstimmig beschlossen, die am 16, 07.1986 unter TOP 4) beschlossene Regelung, daß die Gemeinde Dauerparkplätze in der "Löwen-Tiefgarage" anmietet und sie Inhabern und Bediensteten von Geschäften im Ortszentrum günstig zur Verfügung stellt, auf weitere zwei Jahre, das ist bis Ende 1990, beizubehalten, wobei die Kostenbeteiligung der Gemeinde wie bisher S 150, — monatl. beträgt. zu 12) Die Gemeinde Tschagguns plant, in Zusammenhang mit der Fertigstellung des Schischulheimes einen Sportplatz zu errichten. Da die Gemeinde Schruns gleichfalls beabsichtigt, einen Sportplatz in der Stofleth-Au einzurichten, wird der Bürgermeister beauftragt, mit der Gemeinde Tschagguns Kontakt aufzunehmen, um zu verhindern, daß zwei Sportanlagen in unmittelbarer Nähe errichtet werden, was insbesondere aus finanziellen Gründen (Bundes- und Landesförderungen) und aus Gründen des sparsamen Einsatzes von Grund und Boden unzweckmäßig wäre. - 9- zu 13) Es wird einhellig zur Kenntnis genommen, daß GR Ing. Werner Netzer zur Behandlung des Entwicklungsprojektes "Verkehrsamt Schruns" im Fremdenverkehrsausschuß beigezogen wird. zu 14) Der Bürgermeister berichtet über * die Einladung zu den Schiwettkämpfen der Gemeindemandatare; * die in Schloß Hofen am 19.01.1989 stattfindende Tagung betreffend Entwicklungskonzepte für Betriebsansiedlungen; * die neuen Richtlinien des Landes betreffend Dienstgeberdarlehens (die Richtlinien der Gemeinde werden aufgrund eines Gemeindevertretungsbeschlusses an jene des Landes angepaßt); Nach der eingangs angeführten Ergänzung wird kein weiterer Einwand gegen die Verhandlungsschriften über die vorausgegangene 41. und 42. Sitzung der Gemeindevertretung erhoben, sodaß diese als genehmigt gelten. Ende der Sitzung: 00.15 Uhr Schruns, am 19.01.1989