20151216_GVE008

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:37
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2015-12-16
Erscheinungsdatum 2015-12-16
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 17.12.2015 Zl. 004-2/2015 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 16. Dezember 2015, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal des Standes Montafon im „Standesgebäude“, Montafonerstraße 21, stattgefundene 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: GR Heike Ladurner-Strolz GR Norbert Haumer GR Bernhard Schrottenbaum Werner Ganahl DI (FH) Michael Gantner MSc Marion Wachter Tobias Kieber Peter Vergud Bettina Juen-Schmid Michael Fritz Martin Fussenegger Ersatzleute: Richard Durig Ing. Michael Kieber Theresa Scheibenstock Raphael Mäser Rainer Gehrmann Dr. Monika Vonier Thomas Zuderell Martin Jenny BSc Reinhard Winterhoff Mag. Christof van Dellen Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Christian Fiel Elisabeth Pögler BEd Alexander Nöckl GR Marcellin Tschugmell Werner Marent DI Karoline Bertle Manuel Torghele Ewald Hofmann Franz Bitschnau Mag. Siegfried Neyer Stefan Simenowskyj Felizitas Maklott Mag. Thomas Ettenberger Franz Oliva Ing. Gerhard Mangeng Martin Pögler BEd Christine Geiger Dietmar Tschohl Erika Scheibenstock Rosmarie Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Mag. Martin Borger Ing. Wernfried Geiger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: --- Seite 1 von 11 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 11 Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Michael Fritz, Martin Fussenegger, Christian Fiel, Elisabeth Pögler, Alexander Nöckl, Manuel Torghele, Franz Bitschnau und Siegfried Marent. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Sitzung legen Erika Scheibenstock, Martin Pögler und Rosmarie Jenny gemäß § 37 Abs. 4 Gemeindegesetz das Gelöbnis vor Bgm. Jürgen Kuster ab. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2016 3. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2016 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 06-2015 Umwidmungsantrag Amann Peter, Schruns: Teilflächen der GST-NR 798/1, 3224, 845, 847, 834/1, 834/2 und 835 nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/06-2015/1 5. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.11.2015 6. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden • Die Firmen Liebherr und Jägerbau haben das Projekt „Zentrumsentwicklung“, das eine Erweiterung des Löwenhotels und eine mögliche Verbauung der „Furtner-Gründe“ beinhaltet, dem Gestaltungsbeirat vorgestellt. In der Folge wurde dieses dann auch im Bau- und Raumordnungsausschuss behandelt. Zwischenzeitlich erfolgte nochmals eine Überarbeitung, die, falls Interesse besteht, am Ende der Sitzung gezeigt werden könnte. 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • In einem Gespräch mit den drei Vorständen der Raiba Bludenz-Montafon und weiteren Personen wurde die weitere Vorgangsweise bezüglich des Hauses „Reinhilde Ganahl“ und des „Thöny-Hauses“ dargelegt. Einvernehmen bestand darüber, dass beide Objekte einer dringenden Sanierung bedürfen. Das „Thöny Haus“ sollte, da es ein wichtiger Bestandteil des Ensembles bzw. der Zeile an der Bahnhofstraße ist, im Zuge der Verbauung des Furtner Areals mit saniert werden. Beim „Haus Reinhilde Ganahl“ stehen angesichts der sich überlappenden Wohnungseinheiten sowie der Abstandssituation noch diverse Abklärungen mit den Nachbarn an. • Die Silvretta Montafon GmbH hat ihr neues Projekt einer Alpinsportzentrale beim Josefsheim, in dem die Verwaltung untergebracht werden soll, dem Gestaltungsbeirat präsentiert. Die Ausarbeitung ist noch nicht so weit gediehen, dass genauere Details gezeigt werden könnten, und es ist auch noch die Fassadengestaltung/-studie in Arbeit. • Für die Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen beim Projekt „Adler“ liegt zwischenzeitlich ein rechtskräftiger Baubescheid vor, der lediglich noch im Rahmen einer außerordentlichen Revision beeinsprucht werden könnte. Von Seiten des Bauwerbers wurde signalisiert, dass dieses Vorhaben nunmehr weiter betrieben werden soll. Nach einigen Gesprächen mit Rafael Montibeller hat sich dieser grundsätzlich bereit erklärt, die mit Zustimmung des Gemeindevorstandes aufgelassene Fußwegverbindung im hinteren Bereich von der Kronengasse bis zur Litzkapelle wieder zu aktivieren, und es ist die Ausarbeitung einer diesbezüglichen Vereinbarung im Gange. • Nächste Woche wird eine weitere Besprechung mit dem Interessenten für das Kurhotel, in der vor allem der Abschluss eines Optionsvertrages zur Diskussion steht, stattfinden. Sollte eine grundsätzliche Einigung erzielt werden, wird der Optionsvertrag der Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungen zur Behandlung vorgelegt werden. • In der gestrigen Sitzung der Standesvertretung wurden u.a. die Voranschläge des Forstfonds sowie des politischen Standes für 2016 behandelt. Die Standesumlage wird sich um rd. 13 % erhöhen, was zu einer intensiven Diskussion geführt hat. In Summe bedeutet dies eine Anhebung um € 110.000, 00, wovon auf Schruns rd. € 20.000, 00 entfallen. Der Grund hierfür ist vor allem der Wegfall von Förderungen. Die Zustimmung zum Budget wurde schlussendlich mit der Maßgabe erteilt, dass getrachtet werden soll, diese Erhöhungen durch Einsparungen in verschiedenen Bereichen zu kompensieren. • Zum Thema Bahnlärm gab es wiederum einen regen E-Mail-Verkehr. Derzeit liegen drei Vorschläge für eine Schienenschmieranlage vor. Seitens der Verantwortlichen der MBS wurde zugesichert, die Angelegenheit weiter zu betreiben und umgehend entsprechende Maßnahmen, u.a. auch eine Reduktion der Geschwindigkeit der ein- und ausfahrenden Züge im Kurvenbereich, zu setzen. • Die Planung der Unterführung unter der L 188 im Bereich des Schwimmbades erweist sich aufgrund neuer bzw. geänderter Rahmenbedingungen technisch als schwieriges Unterfangen. Der Radwegbeauftragte des Landes Peter Moosbrugger konnte diese Arbeiten nunmehr mehr oder weniger doch abschließen, und es wird im kommenden Jänner eine Besprechung mit LR Rauch, in der die Finan- Seite 3 von 11 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at zierung abgeklärt werden soll, stattfinden mit dem Ziel, eine neue Fuß- und Radwegunterführung zu erhalten. • Peter Moosbrugger hat informell mitgeteilt, dass entlang des Litzdammes eine Absturzsicherung notwendig werden wird. Sobald das Gutachten schriftlich vorliegt, wird eine Realisierung wohl oder übel in Angriff genommen werden müssen, wobei natürlich zu trachten ist, eine möglichst kostengünstige und gestalterisch vertretbare Variante auszuführen und diese zudem nur auf die Abschnitte zu beschränken, in denen dies von der Frequenz her gesehen unbedingt notwendig erscheint. • Die Weltcupveranstaltungen sind erfreulicherweise recht ruhig abgelaufen und es hat keine bis nur wenige Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen gegeben. Für Aufräumarbeiten wurden auch Flüchtlinge eingesetzt, was am ersten Wochenende aufgrund ungenauer Anweisungen etwas problematisch war. Zum Teil wurden sie auch angepöbelt, was jedoch am zweiten Wochenende durch Bereitstellung einer entsprechenden Kleidung nicht mehr der Fall war. Es entsteht eine kurze Diskussion über die Höhe der Aufwände der Gemeinde. Da der Veranstalter die Erlöse aus den Getränkeverkäufen vereinnahmt, sollte er auch bereit sein, etwas für die Aufräumarbeiten beizusteuern. • Die nächste Gemeindevertretungssitzung findet voraussichtlich in der dritten Jännerwoche statt. In dieser soll neben dem Voranschlag auch das Thema Zentrumsverbauung behandelt werden. Seite 4 von 11 Zu 2. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2016 Der Vorsitzende informiert über die Beratung im Finanzausschuss und Gemeindevorstand und verweist auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Unterlagen. Verschiedene Fragen, insbesondere zu den Änderungen der Friedhofsgebührenordnung, werden beantwortet. Auf Antrag von Vizebgm. Günter Ratt wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Martin Borger) beschlossen, über die Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2016 sowie die diesbezüglich zu erlassenden Verordnungen en bloc abzustimmen. Die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2016 werden laut nachfolgender Aufstellung festgesetzt, und es werden die diesbezüglichen Verordnungen nach Maßgabe der im Entwurf vorliegenden Verordnungsentwürfe beschlossen und kundgemacht. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen bzw. Verordnungen mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft. Die nicht gesondert angeführten Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. (stimmenmehrheitlich, 2 Gegenstimmen: Martin Borger und Wernfried Geiger) 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 5 von 11 Wassergebühren Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Zählermieten: 3-5 m³ pro Jahr 7 m³ pro Jahr 20 m³ pro Jahr Beitragssatz Wasseranschluss- und Ergänzungsbeitrag € € € € € Kanalisationsgebühren Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge € 2, 72 € 47, 81 € 15, 93 2, 20 16, 30 18, 50 39, 00 31, 31 Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren (Schulgelder pro Semester) bleiben unverändert und betragen somit ab 01.09.2016: Einzelunterricht 50 min / Woche € 380, 00 Einzelunterricht 40 min / Woche € 330, 00 Einzelunterricht 30 min / Woche € 291, 00 2-er Gruppe € 291, 00 3-er Gruppe € 224, 00 4-er Gruppe € 199, 00 Elementarunterricht € 145, 00 Tanzerziehung € 110, 00 Erwachsenentarife/Ermäßigungen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs abzüglich einer Ermäßigung von 25 % verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, aktive Chormitglieder, aktive Mitglieder einer Trachtengruppe, aktive Organisten und Mitglieder des Musikschulorchesters, diese bezahlen den Jugendtarif) b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind erfolgt ein Abzug vom jeweiligen Tarif von 40 % für das 3. Kind erfolgt ein Abzug vom jeweiligen Tarif von 60 % für das 4. Kind erfolgt ein Abzug vom jeweiligen Tarif von 80 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis Kindergartengebühren Die Elternbeiträge bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich und betragen somit ab 01.09.2016 pro Kind und Monat: Kindergarten Gamprätz € 38, 00 Kindergarten Auf der Litz € 38, 00 Kindergarten St. Jodok € 38, 00 Gästetaxe Die Gästetaxe wird ab 01.12.2016 auf pro Nächtigung erhöht. € 2, 20 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Tourismusbeitrag Für 2016 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 775.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2016 wird mit 1, 35 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Seite 6 von 11 Friedhofsgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2016 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung (Öffnen und Schließen eines Grabes): a) für das Öffnen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 482, 00 b) für das Schließen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 263, 00 c) samstags ab 12.00 Uhr wird ein Zuschlag von je 100 % d) und an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von je 200 % verrechnet. 2. Beisetzung einer Urne im Erdgrab – Grabtiefe 0, 80 m € 105, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne € 57, 00 b) Gebühr für Inschrift € 126, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne € 140, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift € 176, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2016 wie folgt festgesetzt: 1. Einräumung des Benützungsrechtes an einer Grabstätte (Erstankauf) a) Einzelgrab (15 Jahre) € 405, 00 b) Doppelgrab (15 Jahre) € 585, 00 c) Arkadengrab (30 Jahre) € 2.310, 00 d) Urnenreihengräber (10 Jahre) € 365, 00 e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) € 300, 00 2. Gebühren für die Verlängerung eines Benützungsrechtes a) Einzelgrab (pro Jahr) b) Doppelgrab (pro Jahr) c) Arkadengrab (pro Jahr) d) Urnenreihengräber (pro Jahr) e) Urnennischen (pro Jahr) € € € € € 27, 00 39, 00 77, 00 30, 00 30, 00 3. Für Grabstätten, bei denen das Benützungsrecht bzw. die Verlängerung des Benützungsrechtes vor dem 01.01.2016 eingeräumt wurde, sind bis zum Ablauf des Benützungsrechtes Gebühren für die Erhaltung der Friedhofseinrichtungen (Friedhoferhaltungskostenbeiträge) zu entrichten, und es betragen diese pro Jahr für ein(e): a) Einzelgrab € 20, 00 b) Doppelgrab € 28, 00 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at c) Arkadengrab d) Urnenreihengrab e) Urnennische € 42, 00 € 20, 00 € 20, 00 Seite 7 von 11 4. Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist eine Aufbahrungsgebühr, die maximal 3 Tage zur Anrechnung gelangt, zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pro Tag € 35, 00 b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle sind zusätzlich zu entrichten € 152, 00 Die Einstellgebühr ohne Aufbahrung beträgt pro Tag € 29, 00 Marktgebühren Die Marktgebühren werden mit Wirkung zum 01.01.2016 wie folgt festgesetzt: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand € 34, 00 Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² € 6, 00 b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitgl. bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teilnahmen) € 18, 00 für IG-Mitgl. bei einzelnen Teilnahmen € 24, 00 für sonstige Mitgl. bei regelm. Teilnahme € 24, 00 für sonstige Mitgl. bei einzeln. Teilnahmen € 29, 00 c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine): Standmiete bei eigener Abholung und Retournierung für max. 5 Tage € 18, 00 Standmiete € 18, 00 + € 30, 00 bei Zustellung durch den Gemeindebauhof für max. 5 Tage € 48, 00 darüber hinaus Verdoppelung der Standmiete für wieder max. 5 Tage. (Bei gemeinnützigen/sozialen Zwecken besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung.) Waagegebühren – Brückenwaage: Die Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen € 10, 00 Hundesteuer: Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 01.01.2016 wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) € 23, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) € 88, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf € 77, 00 Parkgebühren: 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr nachfolgende gen: a) Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße Monatskarte € Jahreskarte € b) Löwentiefgarage Monatskarte € Jahreskarte € c) Bahnhoftiefgarage Jahreskarte € Änderun- Seite 8 von 11 36, 00 349, 00 63, 00 631, 00 649, 00 Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Die Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze betragen a) pro fehlendem Einstellplatz € 4.900, 00 b) pro fehlendem Abstellplatz € 2.500, 00 Abfallgebühren: Die Abfallgebührenverordnung wird insofern abgeändert, als sich die Größe der Behältnisse (Säcke, Mülleimer) geändert hat. Bezogen auf die jeweiligen Mengen (Liter) bleiben die Gebühren jedoch gleich. Zu 3. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2016 Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Aufstellung und erläutert die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr. Es sind keine neuen Stellen vorgesehen, es ergeben sich jedoch speziell im Kindergartenbereich, da dort auf die jeweiligen Kinderzahlen abzustellen ist, geringfügige Veränderungen. Im Gemeindevorstand war man sich einig, dass hier im Interesse der Kinder und zur Wahrung einer gewissen Flexibilität nicht an das allerunterste Limit gegangen werden soll. Der Beschäftigungsrahmenplan 2016 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2016 von insgesamt 55, 53 vorsieht, einstimmig beschlossen. Zu 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Der Vorsitzende erläutert anhand des vorliegenden Planes die vorgesehenen Änderungen und verweist auf die Ergebnisse der Beratungen im Bau- und Raumordnungsausschuss und die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Un8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at terlagen, insbesondere die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist darin begründet, dass die derzeit eingetragenen Verkehrsflächen nicht dem tatsächlichen Straßenverlauf entsprechen und auch die Einmündung des Weges in die Landesstraße wie im Plan dargestellt nicht möglich wäre. Seite 9 von 11 Reg Nr. 031-2/06-2015: Über Ansuchen von Amann Peter, Schruns, wird die Umwidmung von Teilfläche des GST-NR 798/1, 3224, 845, 847, 834/1, 834/2 und 835 gemäß Planunterlage Plan-Nr. 031-2/06-2015/1 einstimmig beschlossen. Zu 5. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.11.2015 Martin Borger bemängelt, dass in den Verhandlungsschriften bei den diversen Wortmeldungen die Namen der Personen zumeist nicht angeführt und somit die Themen anonym abgehandelt werden. Weiters werden nicht immer alle Antworten zu den gestellten Fragen angeführt. Dazu verweist der Vorsitzende auf die Bestimmungen des Gemeindegesetzes, in denen klar geregelt ist, was eine Verhandlungsschrift zu beinhalten hat und wann die Namen anzugeben sind. Im Wesentlichen ist dies bei Anträgen und bestimmten Abstimmungen der Fall, nicht jedoch bei jeder Wortmeldung zu irgendeinem Thema. Wesentlich sind die Beschlüsse und wie man zu diesen gelangt, im Grunde genommen also nur das, was ergebnisrelevant ist. Gegen die Verhandlungsschrift über die 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 11.11.2015 werden keine Einwendungen erhoben, und es wird diese einstimmig genehmigt. Zu 6. Unter „Allfälliges“ vermerkt der Vorsitzende, dass der Untermietvertrag bezüglich der Unterbringung der Musikschule im Haus Montafon, sobald dieser vorliegt, der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Wernfried Geiger berichtet über ihm zu Ohren gekommene unangenehme Zwischenfälle, die ein Jugendlicher mit Migrationshintergrund letzthin in Schruns erleben musste. Dieser sei des Öfteren angepöbelt und beispielsweise unlängst eines Schrunser Lokals verwiesen worden. Als Grund dafür sieht er die derzeitige Flüchtlingssituation, die offensichtlich den einen oder anderen Bürger zu unfreundlichen Akten gegenüber Ausländern verleitet. Nach kurzer Debatte über den Ort (Gremium) der Behandlung dieser Thematik wird die Anregung, sich im Ausschuss Leben in Schruns damit auseinanderzusetzen, gerne aufgenommen, und es wird dies Martin Borger dort einbringen. 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 11 Wernfried Geiger fordert eine genauere Überwachung der Gewichtsbeschränkung auf der Montjolastraße. Da es sich hierbei um eine Landesstraße handelt, ist dafür nicht die Gemeinde zuständig, und es müssten Verstöße bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Anzeige gebracht werden. Weiters erkundigt sich Martin Borger über den aktuellen Stand in der Angelegenheit aQi Hotel beim Alpenbad. Nach Auskunft des Vorsitzenden hängt dies nicht zuletzt von der Entscheidung der Gemeinde Tschagguns über die künftige Nutzungsmöglichkeit der Tennishalle Furtner ab. Auf weitere Anfragen von Martin Borger: Die Einschränkung des vertraglich ausbedungenen Wiederkaufsrechtes bezüglich des Areals des Josefsheims wird, sofern sich gegenüber dem bereits gefassten Beschluss noch Änderungen ergeben, in der Gemeindevertretung behandelt werden. Die Erstellung eines Wohnbaukonzeptes (Stichwort Baustopp) berührt mehrere Fachbereiche. So wurde das Thema Baukultur bereits im Raumordnungsausschuss behandelt. Für Norbert Haumer stellt dies einen eigenen Punkt für die Klausur der Gemeindevertretung, die von Josef Mathis, LandLuft, Verein zur Förderung der Baukultur in ländlichen Räumen, begleitet werden und der einen Impulsvortrag dazu geben wird, dar. Die Terminfindung für einen Workshop ist schwierig. Da möglichst viele Mandatare teilnehmen sollten, wird ein Termin am Ende der Saison ins Auge gefasst. Günter Ratt verweist darauf, dass jeder Ausschuss seine Ziele und Maßnahmen vorstellen und Impulse für andere Ausschüsse, welche Themen noch zu behandeln wären, geben soll. Über den angeblichen Verkauf des Gebäudes in der Bahnhofstraße, in der sich die Volksbank befindet, liegen keine näheren Informationen vor. Das vom Land initiierte neue Modell gegen leerstehende Wohnungen klingt interessant. Diesbezüglich ist ein Pilotprojekt geplant, das vorerst auf die Stadt Dornbirn begrenzt ist. Eine spätere Teilnahme der Gemeinde Schruns wäre zu prüfen. Die weitere Zukunft des Gebäudes des Bezirksgerichtes Montafon ist ungewiss. Beim Stand Montafon wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die sich mit möglichen sinnvollen Nachnutzungen auseinandersetzen und Fördermöglichkeiten (z.B. Leader plus) ausloten wird. Die Idee, einen Gemeindeausschuss damit zu befassen oder dies zum Thema der Klausur zu machen, findet grundsätzlich Zuspruch, allerdings sollte nicht bei den anderen Gemeinden der Eindruck erweckt werden, dass seitens Schruns eine Vorgabe in eine bestimmte Richtung gemacht wird. Im Schruns im Bilde wird darauf hingewiesen werden, dass man beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester besondere Vorsicht walten lassen sollte. Wie bereits erwähnt befindet sich die Adaptierung des Untermietvertrages betreffend die Musikschule in Ausarbeitung. Die Sanierung der Räumlichkeiten im Haus Montafon ist günstiger als ursprünglich veranschlagt gekommen, weshalb die Bedenken bezüglich der Ablösezahlung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung weggefallen sind. Allerdings gilt es noch die Aufteilung der Fördermittel mit den anderen Gemeinden abzustimmen, und es fasst der Vorsitzende die diesbezüglichen Vorga- 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ben des Landes nochmals kurz zusammen. Martin Borger erklärt sich gerne bereit, an den Verhandlungen mit den anderen Gemeinden teilzunehmen. Montafon Tourismus: Der von Schruns vorgeschlagene Kostenaufteilungsschlüssel ist von den anderen Gemeinden noch zu genehmigen. Seite 11 von 11 Franz Oliva macht auf die schlechte Beleuchtung bei der Bushaltestelle Löwen aufmerksam. Heike Ladurner-Strolz lobt die bessere Lesbarkeit des neuen Busfahrplanes, hält jedoch die Bezeichnung der Haltestelle „Hochjochbahn“ für irreführend. Besser wäre hier Haltestelle „Löwen“ oder „Löwenhotel“. Tobias Kieber würde gerne bei der Besprechung mit der Raiba Bludenz-Montafon bezüglich der weiteren Zukunft des „Hauses Reinhilde Ganahl“ mit dabei sein. Im Anschluss an die Sitzung wird der Vorsitzende noch das Projekt der Firmen Liebherr und Löwen präsentieren. Ende der Sitzung: 21.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 8. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2015