20071219_GVE023

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:39
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2007-12-19
Erscheinungsdatum 2007-12-19
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-9210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 20. Dezember 2007 Zl. 004-2/07 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 19.12.2007, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoss des „Haus des Gastes“ stattgefundene 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Dr. Erwin Bahl Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vizebgm. Karl Hueber Emil Fitsch GR Heike Ladurner-Strolz Ludwig Kieber jun. GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Norbert Haumer Mag. Elisabeth Trippolt Monika Ganahl Rudolf Bitschnau Franz Scheibenstock Martin Ganahl Betr.Oec. Herbert Tschofen Martin Fussenegger Eugen Vonier Lukas Schrottenbaum Angelika Vonbank Simone Schnetzer Thomas Zuderell Peter Vergud Reinhold Juen Bernd Steiner Karl Mäser Hubert Both Prof. Wilhelm Gantner Karl Mühlbacher Walter Zudrell Dr. Siegfried Marent Dietmar Fussenegger Helmut Neuhauser Roland Ganahl Wolfgang Willi Gertrud Schöser GR Christian Fiel Werner Marent Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj GR LAbg. Mag. Siegfried Neyer Ing. Gerhard Mangeng Dietmar Tschohl Hubert Ganahl Mag. (FH) Günter Ratt Franz Oliva Franz Bitschnau Heinz Auer Emil Mangeng Christine Geiger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: GdeKassier Ludwig Brugger Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Partei ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP SPÖ SPÖ SPÖ MfS MfS MfS MfS MfS MfS MfS Seite 1 von 13 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 13 Entschuldigt abwesend: Rudi Bitschnau, Hubert Both, Karl Mühlbacher, Erika Scheibenstock, Mag. (FH) Günter Ratt und Emil Mangeng Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehenden Gegenstand zu behandeln (TOP 8): Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 13/07 Marktgemeinde Schruns, Umwidmung der GST-NR 1188 und .369 und einer Teilfläche des GST-NR 1189/2 im Gesamtausmaß von rd. 8.500 m² von Freifläche Sondergebiet Hotel in Freifläche Sondergebiet Rehabilitation (Top 8.) Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Einkaufszentren, Widmungsanpassungen aufgrund der Novelle zum Raumplanungsgesetz 2006: a) Sutterlüty b) Silvretta Center 3. Gemeindeeigene Steuern, Gebühren und Abgaben 2008 4. Beschäftigungsrahmenplan 2008 5. Mittelfristige Finanzplanung 6. Marktgemeinde Schruns: a) Voranschlag 2008 b) Feststellung der Finanzkraft 2008 c) Verordnung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Einhebung der Tourismusbeiträge für das Jahr 2008 (Tourismusbeiträgeverordnung) 7. Darlehensaufnahme für Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Außerlitzstraße 10 und 12 (Peter-Peter) 8. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 13/07 Marktgemeinde Schruns, Umwidmung der GST-NR 1188 und .369 und einer Teilfläche des GST-NR 1189/2 im Gesamtausmaß von rd. 8.500 m² von Freifläche Sondergebiet Hotel in Freifläche Sondergebiet Rehabilitation 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 13 9. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden Der Gemeindevorstand und Personal- und Finanzausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass am Samstag, den 19. Jänner 2008, von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr die Gemeindevertretung zu einer Klausur zusammentritt. Am 10.01.2008 wird der Gemeindevorstand die Tagesordnung erstellten. Bis dahin können beim Marktgemeindeamt Vorschläge für Themen, die behandelt werden sollten, eingebracht werden. Der Vorsitzende verteilt eine Aufstellung über die Termine der Gemeindevertretungssitzungen im Jahr 2008. Die Nächtigungsstatistiken Oktober (Korrektur) und November 2008 werden mit der Verhandlungsschrift übermittelt werden. Zu 2. Einkaufszentren, Widmungsanpassungen aufgrund der Novelle zum Raumplanungsgesetz 2006: Der Vorsitzende und der Gemeindesekretär informieren über die Raumplanungsgesetznovelle, LGBL.Nr. 23/2006, mit der die Bestimmungen betreffend Einkaufszentren geändert wurden. Die bisherigen drei Warengruppen wurden zu zwei Warengruppen zusammengefasst und die Schwellenwerte für das Vorliegen eines Einkaufszentrums neu festgelegt. Aufgrund der Übergangsregelungen im § 59 RPG bestehen Anpassungspflichten der Landesraumpläne und Widmungen. Gemäß § 59 Abs. 15 RPG sind Widmungen als besondere Flächen für Einkaufszentren erforderlichenfalls bis spätestens 31.12.2007 den Landesraumplänen anzupassen. Nach § 59 Abs. 16 RPG sind Flächen mit einem rechtmäßigen Bestand eines Einkaufszentrums gemäß § 15 Abs. 3 in der Fassung LGBL.Nr. 23/2006, die bisher nicht als besondere Flächen für Einkaufszentren festgelegt sind, spätestens bis 31. Dezember 2007 entsprechend dem Bestand als besondere Flächen für Einkaufszentren zu widmen. Bei der Ermittlung des Bestandes ist auf den Rechtsbestand, das heißt auf die rechtskräftig baubewilligten Verkaufsflächen, abzustellen. Von der Festlegung eines Höchstausmaßes für Lebensmittel kann abgesehen werden, soweit dies nach den für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnissen nicht notwendig ist. a) Sutterlüty 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 4 von 13 Der auf den GST-NRN 967 und 3250/10 bestehende Betrieb wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 21.10.1996, Zl. II-5149/96, baupolizeilich genehmigt und wird derzeit von der Fa. Sutterlüty GesmbH & Co geführt. Mit Verordnung der Landesregierung LGBl.Nr. 32/1996 wurde eine Widmung von besonderen Flächen für Einkaufszentren auf den Liegenschaften GST-NRN 967 und 3250/10 für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche von 600 m² für Waren, die für den täglichen Bedarf bestimmt sind, für zulässig erklärt. Die Gemeindevertretung Schruns hat am 24.07.1996 die diesbezügliche Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Mit Verordnung der Landesregierung LGBl.Nr. 50/2006 ist diese Verordnung über die Zulässigkeit der Widmung von besonderen Flächen für Einkaufszentren auf diesen Liegenschaften außer Kraft getreten. Mit Außerkrafttreten dieser Verordnung wurde auch die diesbezügliche Widmung hinfällig, weshalb davon auszugehen ist, dass keine Festlegung einer besonderen Fläche für Einkaufszentren mehr gegeben ist. Wie erwähnt, hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Bescheid vom 21.10.1996, Zl. II-5149/96, die Baubewilligung für den gegenständlichen Einkaufsmarkt erteilt, wobei aus dem Bescheid hervorgeht, dass der Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss ein Verkaufsgeschäft für Güter des täglichen Bedarfs (Einkaufszentrum) mit einer reinen Verkaufsfläche von 598, 71 m² ist. Die zwei kleineren Verkaufsgeschäfte sind für den „Non-Food-Bereich“ mit Verkaufsflächen von 82, 20 m² bzw. 116 m² geplant. Die bestehende Baubewilligung umfasst demnach eine Verkaufsfläche für Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, im Ausmaß von rd. 598, 71 m². Weiters ist davon auszugehen, dass es sich bei den „NonFood-Waren“ um die Warengruppe der „sonstigen Waren des nicht täglichen Bedarfs“ handelt. Demnach umfasst die gegenständliche Baubewilligung weiters eine Verkaufsfläche von insgesamt 198, 20 m² für sonstige Waren des nicht täglichen Bedarfs. Nach den Übergangsbestimmungen sind bisherige Beschränkungen der Warengruppe der Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, und der Warengruppe der sonstigen Waren des nicht täglichen Bedarfs zu einer Beschränkung der Verkaufsfläche für die Warengruppe der sonstigen Waren zusammen zu fassen. Angesichts der Lage des Einkaufszentrums im Ortsgebiet sowie der Nähe zum Ortszentrum von Tschagguns erfüllt dieses Nahversorgungsfunktion, und es sind auch die Verkaufsflächen, insbesondere die im Baubewilligungsbescheid als „Non-Food-Bereich“ bezeichnete Flächen, generell klein. Aus diesem Grunde erscheint die Festlegung eines Höchstausmaßes für Lebensmittel entbehrlich. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine Stellungnahmen mit Ausnahme jene des Eigentümers und des Betreibers des Einkaufsmarktes eingelangt. Gemäß § 59 Abs. 16 RPG wird einstimmig beschlossen, die GST-NRN 967 und 3250/10 mit dem rechtmäßigen Bestand eines Einkaufszentrums, die bisher nicht als besondere Flächen für Einkaufszentren festgelegt sind, von Baufläche Mischgebiet entsprechend dem Bestand in Baufläche Mischgebiet - Besondere Fläche für Einkaufszentren „BM E ...“ gemäß § 15 RPG zu widmen, wobei das Höchstausmaß der 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Verkaufsfläche nach § 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 (sonstige Waren) mit 797 m² festgelegt wird. Von der Festlegung des Höchstausmaßes für Lebensmittel wird abgesehen. Seite 5 von 13 b) Silvretta Center Beim Silvretta Center ist die EKZ-Widmung an den Landesraumplan LGBl.Nr. 50/2006 anzupassen. Festgehalten wird, dass mit Verordnung der Gemeindevertretung vom 22.02.2002 gemäß § 31 des Raumplanungsgesetzes die Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung und über die Geschosszahl vom 11.08.1979 abgeändert und im Bereich der Liegenschaften GST-NRN .166, .955, .826 sowie 8/1, KG Schruns, das Maß der baulichen Nutzung mit einer Mindestgeschosszahl 2 festgelegt wurde, wobei ein Geschoss keine geringere Geschossfläche als 80 % der Geschossfläche des größten Geschosses aufweisen darf, um als ganzes Geschoss gezählt zu werden. Geschosse sind als tatsächliche Geschosse, unabhängig von der Geschosshöhe zu verstehen. Die bestehende EKZ-Widmung im Bereich des Silvretta Centers wird einstimmig an den Landesraumplan LGBl.Nr. 50/2006 angepasst und gemäß § 59 Abs. 15 RPG i.V.m. § 15 RPG verordnet: Im Bereich der Liegenschaften GST-NRN .166, .955 und 8/1, GB Schruns, wird eine besondere Fläche für Einkaufszentren mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 5.000 m², hievon höchstens 1.500 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, festgelegt. Zu 3. Gemeindeeigene Steuern, Gebühren und Abgaben 2008: Die vom Gemeindevorstand und Personal- und Finanzausschuss überarbeitete Aufstellung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2008 wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung an die Mandatare übermittelt. Es erfolgt hierzu eine Reihe von Wortmeldungen. Vermerkt wird, dass die Wassergebühren verhältnismäßig hoch sind, was vor allem darin begründet ist, dass Schruns nicht über eine große Quelle, aus der der Wasserbedarf abgedeckt wird, verfügt, sondern aus einer Vielzahl von kleinen Quellen mit einem entsprechend langen Leitungsnetz, was einiges an Sanierungsaufwendungen verursacht. Die Lagerhaltung wirkt sich nach Auskunft des Wassermeisters finanziell nicht nachteilig aus, da in den letzten Jahren ein enormer Preisanstieg zu verzeichnen war. In der im Jänner stattfindenden Klausur soll zum einen die Thermalwasserbohrung ein Thema sein, zum anderen soll darüber diskutiert werden, ob auch hinkünftig alle Leistungen wie bisher von Gemeindebediensteten vorgenommen oder vermehrt externe Firmen und Büros beigezogen werden sollen. Die Aufwände im Bereich der Wasserversorgung sind im Budget ausreichend berücksichtigt worden. Die Errichtung eines Trinkwasserkraftwerks gestaltet sich nach Auskunft von Experten aufgrund der geringen Durchflussmengen schwierig. Das Schrunser Wasser ist von sehr guter Qualität, es ist jedoch ein eher weiches 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Wasser, das die alten Graugussrohre korrodieren lässt. Das aus der Vielzahl von Quellen stammende Wasser passt jedoch gut zusammen, auch jenes aus der Fidelisquelle in St. Gallenkirch, die über ein ergiebiges Wasservorkommen verfügt und im Trinkwasserkonzept in die Verbundlösung mit einbezogen werden wird. Seite 6 von 13 Mag. Dr. Siegfried Marent, der die Gebührenentwicklung über einen Zeitraum von 20 Jahren statistisch aufbereitet hat, zeigt auf, wie sich die Erhöhungen auf die Kaufkraft des einzelnen auswirken. Der Kaufkraftverlust in den letzten 20 Jahren liegt im Durchschnitt bei 60 %. Er appelliert daher an die Gemeindevertretung, sich hinkünftig vor Inangriffnahme eines Projektes noch intensiver mit den Folgekosten auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang ersucht er den Vorsitzenden, beim Land im Hinblick auf eine Änderung der Förderrichtlinien im Siedlungswasserbau dahingehend vorstellig zu werden, dass das Erfordernis der Beiziehung von externen Planungsbüros etwas gelockert wird. Der Vorsitzende schlägt vor, dass Ing. Lang, Büro Adler, ebenfalls zur Klausur im Jänner eingeladen wird um als Planer, insbesondere was die Frage der Bauaufsicht betrifft, Rede und Antwort zu stehen. Bei der Ablesung des Zählerstandes wurde heuer erstmals die Möglichkeit eingeräumt, dass die Bürger selbst die Zählerablesung vornehmen und die Daten der Gemeinde bekannt geben, was recht gut funktioniert hat. Unabhängig davon wird im gesamten Gemeindegebiet Schritt für Schritt auf Funkzähler umgestellt werden. Hinsichtlich der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2008 werden gegenüber dem Jahr 2007 einstimmig nachfolgende Änderungen, die, sofern es sich um hoheitliche Abgaben handelt, mittels Verordnung kundgemacht werden, beschlossen. Wassergebühren Wasserbezugsgebühr Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag (Anpassung an den Baukostenindex) Kanalisationsgebühren Kanalbenützungsgebühr Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge (Anpassung an den Baukostenindex) 2007 € 1, 52 2008 € 1, 58 2007 € 24, 55 2008 € 25, 67 2007 € 1, 52 2008 € 1, 60 2007 € 37, 48 2007 € 12, 49 2008 2008 € 39, 20 € 13, 07 Sowohl bei den Wasserbezugsgebühren als auch bei den Kanalbenützungsgebühren erfolgt somit eine Angleichung in Richtung Kostendeckung. Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden ab 01.09.2008 um jeweils rd. 3 % erhöht: Die Schulgelder pro Semester betragen somit ab 01.09.2008: Elementarunterricht bisher € 110, 00 ab 01.09.2008 € 113, 00 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 4-er Gruppe 3-er Gruppe 2-er Gruppe Einzelunterricht bisher bisher bisher bisher € 151, 00 € 169, 00 € 221, 00 € 289, 00 ab 01.09.2008 ab 01.09.2008 ab 01.09.2008 ab 01.09.2008 € 155, 00 € 174, 00 € 227, 00 € 297, 00 Seite 7 von 13 Die bisherigen Ermäßigungen bleiben bestehen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, Chormitglieder, Organisten), abzüglich einer Ermäßigung von 25 % b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 75 % für das 3. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 50 % für das 4. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 25 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis Kindergartengebühren Die Elternbeiträge pro Kind und Monat ab 01.09.2008 um jeweils rd. 10 v.H. erhöht und somit ab 01.09.2008 wie folgt festgesetzt: Kindergarten Gamprätz bisher € 22, 00 ab 01.09.2008 € 24, 00 Kindergarten Auf der Litz bisher € 22, 00 ab 01.09.2008 € 24, 00 Pfarrkindergarten bisher € 22, 00 ab 01.09.2008 € 24, 00 Kindergarten Dorf bisher € 22, 00 ab 01.09.2008 € 24, 00 Gästetaxe Die Gästetaxe erfährt gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Zweitwohnsitzabgabe automatische Indexanpassung lt. Verordnung Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) bleiben mit jeweils 500 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert. Friedhofgebühren Bestattungsgebühren: a) Die Gebühr für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, beträgt: a) bei einer Grabtiefe von 1, 80 m 2007 € 500, 00 2008 € 530, 00 b) bei einer Grabtiefe von 2, 00 m 2007 € 561, 00 2008 € 590, 00 b) Die Gebühr für die Beisetzung einer Urne, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 13 vorgenommen wird, beträgt bei einer Grabtiefe von rd. 0, 80 m 2007 c) Urnengemeinschaftsgrab: a) Beisetzungsgebühr 2007 b) Gebühr Namensinschrift/Buchstabe 2007 Grabstättengebühren: a) Einzelgrab Erstankauf (15 Jahre) Verlängerung pro Jahr Erhaltungskosten pro Jahr b) Doppelgrab Erstankauf (15 Jahre) Verlängerung pro Jahr Erhaltungskosten pro Jahr c) UrnenErstankauf (10 Jahre) reihengrab Verlängerung pro Jahr Erhaltungskosten pro Jahr d) Arkaden im Erstankauf (30 Jahre) alten Fried- Verlängerung pro Jahr hof Erhaltungskosten pro Jahr 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 € 95, 00 2008 € 97, 00 € 215, 00 2008 € 215, 00 € 18, 00 2008 € 18, 00 € 57, 20 2008 € 60, 00 € 4, 10 2008 € 5, 00 € 11, 60 2008 € 12, 00 € 114, 45 2008 € 120, 00 € 7, 80 2008 € 8, 00 € 17, 20 2008 € 18, 00 € 290, 00 2008 € 290, 00 € 4, 10 2008 € 8, 00 € 11, 60 2008 € 12, 00 € 1.143, 70 2008 € 1.150, 00 € 26, 15 2008 € 27, 00 € 28, 80 2008 € 29, 00 Aufbahrungs- und Einstellgebühren: a) Aufbahrungsgebühr pro Tag (max. 3 Tage) 2007 € 11, 20 2008 € 12, 00 b) Einstellgebühr ohne Aufbahrung pauschal (unabhängig v.d. Dauer) 2007 € 21, 65 2008 € 22, 00 Marktgebühren a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitgl. bei regelmäßiger Teilnahme für IG-Mitgl. bei einzelnen Teilnahmen für sonstige Mitgl. bei regelm. Teilnahme für sonstige Mitgl. bei einzeln. Teilnahme c) 2007 € 26, 00 2008 € 30, 00 2007 € 3, 70 2008 € 4, 30 2007 2007 2007 2007 2008 2008 2008 2008 € 15, 00 € 20, 00 € 20, 00 € 25, 00 € € € € 15, 00 20, 00 20, 00 25, 00 Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine): Standmiete bei eigener Abholung und Retournierung für max. 5 Tage 2007 € 15, 00 2008 € 15, 00 Standmiete € 15, 00 + € 30, 00 bei Zustellung durch den Gemeindebauhof für max. 5 Tage 2007 € 45, 00 2008 € 45, 00 darüber hinaus Verdoppelung der Standmiete für wieder max. 5 Tage. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at (bei gemeinnützigen/sozialen Zwecken besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung) Seite 9 von 13 Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Hundesteuer: Die Hundesteuer wird wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) 2007 € 10, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) 2007 € 60, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf 2008 € 10, 00 2008 € 60, 00 € 50, 00 Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Bei den Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Abfallgebühren: Bei den Abfallgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Lediglich unter § 5 (Gebühreneinhebung) wird unter Z. 1 insofern eine Klarstellung vorgenommen, als die Regelung des Stichtags auch bei der Vorschreibung der Abfallgebühren für Betriebe zur Anwendung gelangt. Zu 4. Beschäftigungsrahmenplan 2008 Der Beschäftigungsrahmenplan 2008 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2008 von insgesamt 55, 55 vorsieht, einstimmig beschlossen. Zu 5. Mittelfristige Finanzplanung 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 13 Die Information, dass Mag. Edgar Palm, der bei der Beratung des Budgets 2008 in der Sitzung des Gemeindevorstandes und Personal- und Finanzausschusses anwesend war und sich einen Überblick verschafft hat, nach Übernahme des neuen Datenmaterials den überarbeiteten mittelfristigen Finanzplan in der im Jänner stattfindenden Klausur der Gemeindevertretung vorstellen wird, wird zur Kenntnis genommen. Zu 6. Marktgemeinde Schruns: a) Voranschlag 2007: Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt recht herzlich Gemeindekassier Ludwig Brugger, der für Anfragen zum Voranschlagsentwurf 2008 zur Verfügung stehen wird. Dieser verteilt an die Anwesenden eine Zusammenstellung über die Investitionen im Hoch- und Tiefbau, größere Sanierungsmaßnahmen, außertourlichen Großanschaffungen, sonstigen einmaligen Ausgaben und den Erwerb von Liegenschaften im Jahr 2008. Der von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitete Voranschlagsentwurf wurde im Finanz- und Personalausschuss sowie im Gemeindevorstand behandelt, und es wurden die dort gemachten Ergänzungs- bzw. Abänderungswünsche mit aufgenommen. Wie der Vorsitzende ausführt, belaufen sich die frei verfügbaren Mittel auf rd. € 250.000, 00, was ca. 22 % des Bruttoüberschusses der laufenden Gebarung entspricht. Die Pro-Kopf-Verschuldung verringert sich auf € 2.399, 00 und beläuft sich unter Einbeziehung der Leasing-Verpflichtungen auf € 2.440, 00. Trotz Berücksichtigung des aus dem Jahr 2006 vorzutragenden hohen Gebarungsabganges beträgt der Abgang lediglich € 17.600, 00. Obwohl die Einnahmen und Ausgaben vorsichtig angesetzt wurden und an direkten Investitionen bzw. sonstigen großen Ausgaben insgesamt € 3, 5 Mio. vorgesehen sind, was rd. 25 % der Budgetsumme entspricht, ist das Budget fast ausgeglichen. In der anschließenden Debatte erfolgen verschiedene Anfragen, und es werden diverse Anmerkungen gemacht. Helmut Neuhauser informiert, dass auch die Fa. Lamag in Lustenau Holder-Kommunalfahrzeuge und –geräte vertreibt und auch von dort Angebote eingeholt werden sollten. In weitere Wortmeldungen nehmen GR Christian Fiel und Franz Bitschnau auf die Ausgestaltung und Beschilderung von Wanderwegen im Rahmen eines Wanderwegkonzeptes, die Thermalbohrungen, ein Kreditmanagement und die Organisation im Bereich Schruns Kommunal Bezug, was ebenfalls in der Jännerklausur besprochen werden soll. Der Wunsch, eine Auflistung der getätigten Grundverkäufe vorzulegen, wird aufgenommen. Der laufende kurzfristige Kredit für das Parkzentrum wird ehestmöglich in ein Darlehen umgewandelt bzw. mit den Erlösen aus Grundverkäufen getilgt werden. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 11 von 13 In weiterer Diskussion werden verschiedenste Bereiche wie Vereinsförderungen, Beiträge zu Konzerten, Errichtung eines Illsteges (Fundamente), was planerisch bereits in das anstehende Projekt „Illsanierung Lorüns – Partenen“ durch das Landeswasserbauamt einfließen sollte, Beleuchtung am Illweg, Holzerlöse, periodische Überprüfung von Heizanlagen, angesprochen. Mag. Dr. Siegfried Marent weist darauf hin, dass größere Projekte wie Schwimmbadsanierung, Adaptierung des Josefsheimes, Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses, Erwerb des Kurhotels (Gemeinde könnte möglicherweise in Vorlage treten), Beitrag für Grabser Lift und dgl. im Budget nicht berücksichtigt sind. Die Schulden machen nach wie vor rd. zwei Drittel der Budgetsumme aus, dazu kommen noch die von der Gemeinde übernommenen Haftungen. Weiters plädiert er für den Erwerb zusätzlicher Gesellschaftsanteile an der Montafoner Hochjochbahnen GmbH (bis 30 %) bzw. für eine entsprechende Beteiligung an einer Kapitalerhöhung, um als Gemeinde auch tatsächlich ein gewichtiges Wort mitreden zu können. Der Vorsitzende schlägt vor, dass auch ein Vorstand der Silvretta Nova Bergbahnen zur Jännerklausur der Gemeindevertretung eingeladen wird. GR Christian Fiel regt an, auch das Thema Montafon Tourismus mit zu behandeln. Er hat einigen Standessitzungen beigewohnt und den Eindruck gewonnen, dass der Vertreter der Gemeinde Gaschurn in Talschaftsangelegenheiten die notwendige Bereitschaft zur Zusammenarbeit vermissen lässt, weshalb er auch den Bürgermeister von Gaschurn gerne zur Klausur einladen würde. Nach weiteren kurzen Wortmeldungen bedankt sich der Vorsitzende bei Gemeindekassier Ludwig Brugger für die übersichtliche und informative Gestaltung des Voranschlages 2008. Der Voranschlag der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2008, der Einnahmen der Haushaltsgebarung von Ausgaben der Haushaltsgebarung von Vortrag Gebarungsabgang 2006 von Entnahme aus Kassenbeständen (Abgang) von € 14.416.400, 00 € 13.950.300, 00 € 483.700, 00 € 17.600, 00 ausweist, wird entsprechend dem vom Bürgermeister erstellten Voranschlagsentwurf, der mit der vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 11.12.2007 beschlossenen Stellungnahme jedem Gemeindevertreter rechtzeitig zugestellt worden ist, einstimmig (Mag. Dr. Siegfried Marent unter der Maßgabe seiner Ausführungen zu den Bereichen Schwimmbad, Wasserversorgung, Thermalbohrung, und Feuerwehrhaus) beschlossen. b) Feststellung der Finanzkraft 2008 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Finanzkraft für 2008, die sich aus den Ansätzen des Voranschlags des Vorjahres der ausschließlichen Gemeindeabgaben und der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben errechnet, wird gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz einstimmig mit € 5.623.400, 00 festgestellt. Seite 12 von 13 c) Verordnung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Einhebung der Tourismusbeiträge für das Jahr 2008 (Tourismusbeiträgeverordnung) Gemäß § 14 Abs. 1 Z 5 Finanzausgleichsgesetz 2005 (FAG 2005), BGBl. I Nr. 156/2004 i.d.g.F., sowie § 11 Abs. 1 des Tourismusgesetzes, LGBl. Nr. 86/1997 i.d.g.F., wird einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Tourismusbeiträge gemäß § 6 des Tourismusgesetzes für das Jahr 2008 mit 1, 08 v.H. der Bemessungsgrundlagen festzusetzen, und es wird die Tourismusbeiträgeverordnung für 2008 nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs erlassen. Bei der Einreihung der Marktgemeinde Schruns in eine der drei Ortsklassen gemäß § 9 Abs. 2 des Tourismusgesetzes erfolgt die Berechnung der Nächtigungen in Ferienwohnungen, für die eine Zweitwohnsitzabgabe entrichtet wird und somit keine Aufzeichnungen über die Gästenächtigungen vorliegen, pauschal, und zwar gestaffelt nach Wohnfläche. Zu 7. Darlehensaufnahme für Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Außerlitzstraße 10 und 12 (Peter-Peter) Es wird einstimmig beschlossen, für die Finanzierung der Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Außerlitzstraße 10 und 12 (Peter-Peter) bei der Vbg. VolksbankKommunalkredit Austria AG als Bestbieterin auf Grundlage des vorliegenden Angebotes ein Darlehen in Höhe von € 105.000, 00 und einer Laufzeit von 10 Jahren aufzunehmen. Die Anregung, hinkünftig jeweils auch ein Angebot seitens der BTV einzuholen, wird aufgenommen. Zu 8. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 13/07: Marktgemeinde Schruns: Der Vorsitzende informiert über die am vergangenen Freitag durchgeführte Informationsveranstaltung für die Anwohner über das Projekt der Fa. VAMED betreffend eine Reha-Klinik. Die Einstellung hierzu war erfreulicherweise durchwegs positiv. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 13 von 13 Angesprochen wurde u.a. die Notwendigkeit der Freihaltung eines Grundstreifens zwischen Remise und Reha-Klinik im Hinblick auf eine verkehrsmäßige Erschließung. Die Parkplatzsituation wird mit einem Fachmann abgeklärt werden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Bei einem Grundverkauf an die Fa. VAMED wird ein wichtiger Punkt die Sicherung der Erschließung der südlich gelegenen Restfläche des GST-NR 1189/2 sein. Hier bestehen mehrere Überlegungen, die bis zu einer unterirdischen Anbindung und einer gemeinsam genutzten Tiefgarage gehen. Jedenfalls muss eine verkehrsmäßige Erschließung dieses Grundstücks in einer Mindestbreite von 6 m gewährleistet sein. Westseitig muss die Loipenführung rechtlich abgesichert werden. Die Anregung von Emil Fitsch, dass die Unterdorfstraße im Hinblick auf eine spätere Erschließung der westseitigen Grundflächen entsprechend verbreitert wird, wird aufgenommen. GR Christian Fiel erwähnt kurz die ihm gegenüber gemachten Vorwürfe, dass er als Touristiker sich zuwenig für den Erhalt eines Hotelstandortes eingesetzt hat, und er lehnt diese unsachliche Kritik ab. Der Hinweis, dass im Mappenplan die Bahnhofstraße fälschlich als Unterdorfstraße bezeichnet wird, wird aufgenommen. Die Umwidmung der GST-NR 1188 und .369 und einer Teilfläche des GST-NR 1189/2 im Gesamtausmaß von rd. 8.500 m² von Freifläche Sondergebiet Hotel in Freifläche Sondergebiet Rehabilitation nach Maßgabe der vorliegenden Planskizze wird einstimmig beschlossen. Zu 9. Unter „Allfälliges“ bedankt sich der Vorsitzende bei den Mandataren für ihre Mitarbeit und wünscht ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. GR Christian Fiel, Vizebgm. Karl Hueber und Mag. Dr. Siegfried Marent schließen sich diesen Wünschen an. Im Anschluss an die Sitzung sind die Gemeindevertreter zu einem Hock im Gasthaus Hochjochbahn eingeladen. Gegen die Verhandlungsschriften über die 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.11.2007 und 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 28.11.2007 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselben als genehmigt gelten. Ende: 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 23. Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2007