19710203_GVE008

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:40
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1971-02-03
Erscheinungsdatum 1971-02-03
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRHNS Hauptverwaltung Schruns, den 4.2.1971 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am Mittwoch, den 3.2.1971 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 8. öffentl. Sitzung der GEMEINDE VERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Wekerle Harald und die Gemeinderäte Schmidt Karl, Erhart Ludwig, Hutter Josef und Dünaler Rudolf, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Bruder Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Kieber Ludwig, Schreiber Jakob, Vonier Robert und Dr. Sander Hermann für die ÖVP; Dipl. Ing. Jäger Rudolf, Ganahl Edmund, Dkfm. Piske Jürgen und EM. Mayer Robert für die Ortspartei Sohruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; und Prof , Fritz Josef und Bauer Rudolf für die FPÖ« Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Sehnet2er Ludwig, Wächter Franz, Mühlbacher Herbert. Erledigte TAGESORDNUNG: 1. 2. 3. 4. 5. Festsetzung der Gebühren und Abgaben für das Jahr 1971$ Voranschlag für das Jahr 19711 Neubau Gampadellsbrücke; Fahrbahnbreite; Müllabfuhr; Vertragsänderung mit der Fa. Branner/Rankweil; Klomfar Heinrich, Schruns Nr. 727; Umwidmung einer erteilten Abstandsnachsicht von einer Garage auf ein Cafelokal; 6. Personalangelegenheiten in vertraulicher Beratung; a. Aufräumpersonal im Gemeindedienst (Lohnregelung); b. Gemeinde-Bauhofarbeiter-Wasserwerk-Gärtnerei (Lohnregelung); c) Gemeindebeamte; Entschädigung für Mehrdienstleistung durch Teilnahme an Sitzungen; d) Beschlussfassung über die Dienst- u. Besoldungsordnung für Spitalbedienstete; BESCHLÜSSE: Zu 1.) Die Gebühren und Abgaben für das Jahr 1971 erfahren gegenüber dem Vorjahr nachfolgende Erhöhungen: a) Müllabfuhrgebühr 25 lt. Eimer S 150.--/Jahr 35 lt. Eimer S 250.--/Jahr 55 lt. Eimer S 300.--/Jahr Container mit S 2.500.— -2b) Der 80%ige Rum der bisher von der Getränkesteuer ausgenommen war, unterliegt ab 1.3.1971 der Getränkesteuer. c) Die Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 1971 werden mit 40.000 Beitragspunkten à S 11.— festgesetzt. Die Müllabfuhrgebühr mußte auf kostendeckende Sätze erhöht werden. Der 80%ige Rum wurde in die Getränkesteuer aufgenommen, da diese Handhabung innerhalb der Montafoner Gemeinden einheitlich erfolgt. Diese Einführung tritt mit 1.3.1971 in Kraft. Die Erhöhung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge auf 40.000 Punkte à S 11.— wird vorgenommen, da der Berechnungsschlüssel die gesetzliche Möglichkeit dazu gibt. In der Debatte weist GV Ganahl E. darauf hin, dass die Krämermärkte für die Gemeinde Schruns ein Defizit ergeben. Vor allem sollte die Verlegung des Krämermarktes auf den Löwenparkplatz ins Auge gefaßt werden. GV. Dipl. Ing. Jäger R. ist der Meinung, dass die Kanalisationsgebühren nach bestehender Möglichkeit der Einleitung ungeklärter Abwässer (Vollkanalisation} eine Änderung erfahren müssen. Ober Antrag des Finanzausschusses werden die Gebühren und Abgaben für das Jahr 1971 ist der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Zu 2.) Vbgm. Wekerle Harald als Obmann des Finanzausschusses erläutert den Voranschlag 1971. Dieser weist bei Einnahmen aus der Erfolgs- und Vermögensgebarung S 26.363.900.— und Ausgaben aus der Erfolgs- und Vermögensgebarung S 26.766.300.— einen Abgang v. S 402.400.- aus. GV. Ganahl bemängelt beim vorliegenden Voranschlag, dass eine Schwerpunktbildung nicht gegeben ist. GV. Fritz J. stellt den Antrag, dass über jedes einzelne Kapitel des Voranschlages abgestimmt wird. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Gruppe 0: Ohne Debatte einstimmig angenommen. Gruppe I: Der Dienstpostenplan für zwei Gemeindepolizisten soll ausgeschrieben werden. -3- GV. Bauer R. ersucht dringend um die Reaktivierung der Feuerbeschau. Ausserdem sollte in Sachen „Zivilschutz" mehr Aktivität entwickelt werden. Die Gruppe I wird einstimmig angenommen. Gruppe II: GV. Ganahl E. bezeichnet das Schulbudget als äußerst knapp. GV. Fritz J. bemängelt, dass an der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule Gauenstein auch einheimische Schülerinnen nur intern die Schule besuchen können. Es wäre eine finanzielle Entlastung für die einheimischen Landwirte, wenn die Möglichkeit eines externen Schulbesuches für ihre Kinder an dieser Schule gegeben wäre. Der Stand Montafon soll eine diesbezügliche Eingabe beim Amt der Vlbg. Landesregierung machen. Die Gruppe II wird gegen die Stimme von GV. Ganahl E. und GV. Fritz J. angenommen. Die Ablehnung wird damit begründet, dass der Schul- und Sportausschuss seit dem Rücktritt von GV. Mühlbacher Herbert als Obmann nicht neu konstituiert wurde und daher dieser Ausschuss die Budgetgruppe nicht vorberaten konnte. Gruppe III: GV. Kessler erweist auf die Notwendigkeit der Wiedererrichtung eines Mittelwellensenders für Schruns und Umgebung hin. GV. Fritz J. ist der Ansicht, dass die Jungbürgerfeiern eine Neugestaltung erfahret müßten, da sonst das Interesse der Jungbürger vollkommen erlischt. GV. Brugger G. und GV. Schreiber Jakob berichten über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung der Trachtenkapelle Gantschier. GV. Schreiber J. beantragt in Anbetracht der finanziellen Lage dieser Musikkapelle, dass die Marktgemeinde Schruns einen Förderungsbeitrag von S 10, 000.-- genehmigt, da die Gemeinde Bartholomäberg denselben Betrag hiefür ausgibt. Diesem Antrag wird stattgegeben. GV. Dr. Sander H. betont, dass das Kulturbudget nur 0, 5 % des Gesamtbudgets ausmache und dieser Prozentsatz im nächsten Jahr unbedingt eine Erhöhung erfahren müsse. Die Gruppe III wird einstimmig angenommen. Gruppe IV: Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. -4- Gruppe V: Auf die Möglichkeit eines längerfristigen Pachtvertrages für den Sportplatz Schruns sollte Bedacht genommen werden. Die Gruppe V wird einstimmig angenommen. Gruppe VI: Über Antrag von GV. Ganahl E. wird bei der Litzbrücke Ausserlitzstrasse "Kronenbrücke" südseitig ein Gehsteig errichtet. Als Bauterrain wird das Frühjahr 1971 festgelegt. Der Gehsteigbau vom Bahnhof bis Batloggplatz (Grundbesitz Ortner/Zuderell-Dr. Sprenger) wird vorerst zurückgestellt. Die Gruppe VI wird einstimmig angenommen. Gruppe VII: Hier wird besonders auf die dringende Erledigung verschiedener Angelegenheiten bezüglich des Schwimmbades Schruns-Tschagguns hingewiesen. Es ist die Personalfrage, der Betrieb des Kioskes und die Höhe der Eintrittspreise festzulegen. Der Gemeindevorstand mit dem Obmann des Fremdenverkehrsausschusses wird ermächtigt, die entsprechenden Verbandlungen mit dem diesbezüglichen Ausschuss der Gemeinde zu führen und Beschlüsse zu fassen. GV. Kieber L. verläßt während dieser Debatte unter Protest den Sitzungsraum, da seiner Ansicht nach die Debatte nicht zielführend geführt wird. Die Gruppe VII wird einstimmig angenommen. Gruppe VIII: Die Gruppe VIII wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Gruppe IX: Der Neuaufnahme eines Darlehens in Höhe von S. 100.000, — bei der Raiffeisenbank für Hont, in Schruns mit einer Laufzeit von 10 Jahren wird einstimmig zugestimmt. Die Gruppe IX wird einstimmig angenommen. Somit erscheint der Gemeindevoranschlag 1971 genehmigt. Zu 3.) über Antrag des Vorsitzenden wird der seinerzeitige Beschluss über die Errichtung einer Brücke über die „Ill“ beim Schwimmbad Schruns - Tschagguns mit 3, 50 m Breite einstimmig aufgehoben und die Errichtung dieser Brücke mit -5- 5, 00 m Fahrbahnbreite einstimmig beschlossen. Der Gemeindevorstand wird zur Vergabe der Bauarbeiten ermächtigt. Zu 4.) Der bestehende Vertrag mit dem Müllabfuhrunternehmen Fa. Branner/Rankweil wird in der Weise geändert, dass ab Jänner 1971 die Verrechnung nach entleerten Einhalten erfolgt. Die Vergütung hiefür beträgt: a) Eimer (Grösse egal) b) je Container S 2, 50 S 45.— Diese Neuregelung wird einstimmig genehmigt. Zu 5.) Dem Heinrich Klomfar, Schruns Nr. 727 wird für die Erweiterung des Cafelokales „Sassella“ gegenüber der Gp. 1275 (Amann Jakob u. Hedwig) eine Abstandnachsicht von 4, 25 m bis auf 0, 20 m erteilt. Zu 6.) a Über Antrag des Vorsitzenden wird die vorgelegte Neuregelung über die Besoldung der Schulaufräumerinnen einstimmig genehmigt. Dieselbe sieht vor, dass der Grundlohn um 20% erhöht wird und 12 Monatsgehälter unbeschadet der Schulferien, sowie der 13. u. 14. Monatsgehalt zusätzlich zur Auszahlung gelangt. In dieser Entlohnung sind auch Grossputze während das ganzen Jahres abgegolten. b Die vom Personalausschuss beantragte Heuregelung der Entlohnung der Arbeiter des Gemeindebauhofes einschliesslich Wasserwerk und Gärtnerei wird nicht zugestimmt und der Antrag zur neuerlichen Behandlung dem Personalausschuss zugewiesen. Diese Ablehnung wird damit begründet, dass die kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen, welche im April 1971 2U erwarten sind, eine neuerliche Steigerung der Lohnkosten erbringen würden. c) Ein Antrag des Personalausschusses auf Auszahlung einer Entschädigung für die Mehrdienstleistung durch die Teilnahme an Sitzungen durch Gemeindebeamte wird ebenfalls an den Personalausschuss zurückverwiesen. da derzeit unterschiedliche Mehrdienstpauschalen zur Auszahlung, gelangen. d) Die Dienst- und Besoldungsordnung für Spitalbedienstete wird einstimmig genehmigt. Gegen die Fassung der Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: Tag der Vereinbarung: Der Schriftführer: (Gde.Sekretär) M./ Der Vorsitzende (Bürgermeister)