19610530_GVE016

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:44
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-05-30
Erscheinungsdatum 1961-05-30
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 31. Mai 1961 NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 30. Mai 1961 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Franz Marent als Vorsitzender, VBGM. Isele Eugen, die Gemeinderäte Hutter Josef und Fritz Josef, sowie die Gemeindevertreter Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Juen Franz Josef, Juen Hermann sowie Ersatzmann Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian und Ersatzmann Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Nels Seppl und Ersatzmann Hutter Otto für die FPÖ und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Erhart Ludwig, Med.Rat. Doz. Dr. Albrich Edwin, Fiel Franz Unentschuldigt abwesend: Kieber Josef und Durig Franz Erledigte TAGESORDNUNG A BESCHLUSSFASSUNG 1. 2. 3. 4. Gde.Krankenhaus St.Josefsheim; Rechnungsabschluss 1960. Umbau der Gemeindekasse-Vergebung der Bauarbeiten Müllabfuhr-Erweiterung – Einbeziehung der VIW Siedlung Kaltenbrunnen. Gde.Getränkesteuerordnung-Abänderung Aufhebung der Speiseabgabe 5. Förderungsbeiträge: a) Österreichisches Rotes Kreuz b) Österreichisches Krebsforschungsinstitut c) Lehrerausflug 1961 – Förderungsbeitrag d) Bademeister-Entlohnung Allfälliges 9. Wasserleitungshauptstrang Rhätikonstr. (Ringleitung) Vergebung der Arbeiten 10. Hauptschulneubau-Wettbewerb; Erweiterung d. Teilnahmemöglichkeit 11. Starhemberg-Gedenktafelanbringung i. d. Litzkapelle 12. Gehsteiganlage Ausserlitz: a) Umbau im Wohnhaus Nr. 113 (Würbel) b) Randstein-Verwendung 13. Müllablagerungsplatz-Sicherung B BERICHTE DES VORSITZENDEN BESCHLÜSSE: zu 1.) Der Rechnungsabschluss des Gde.Krankenhauses St.Josefsheim für das Verwaltungsjahr 1960, der bei Einnahmen von S 1.030.439, 22 und Ausgaben von S 1.207.981, 94 einen buchmässigen Abgang von S 177.542, 72 aufweist, wird genehmigt. zu 2.) Dem Umbau der Gemeindekassenräume im Marktgemeindeamt Schruns -2- nach der Planung von Baumeister Fritz Prautsch während der kommenden Schulferien wird zugestimmt. Im Zuge der Umgestaltung ist vorgesehen, den derzeit als Abstellraum benutzten alten Archivraum als Parteienraum auszubauen und im Gemeindekassenraum neue Fenster einzubauen, sowie Decken und Wände zu überholen. Die Bauarbeiten werden wie folgt vergeben: die Baumeisterarbeiten an die Bauunternehmung August Vonbank (S 10.470.) die Lieferung des Kassenpultes (Schalter) an Fa. Bauer Karl, Schruns, (S 9.218.-); die Elektrikerarbeiten an die Montafonerbahn AG (S 3.400.-); und die Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Braunger Lorenz (S ca. S 5.000.-) wobei der von der Fa. Zuderell Jakob zu beziehende Weichholz-Riemenboden III. Kl. (S 3.078.-) vom Schulwart Pöchler Josef verlegt werden soll. Der Gesamtbaukostenaufwand beträgt ca. S 60.000.-, die entsprechende Bedeckung nach dem Voranschlag 1961 ist gegeben. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Dem Ansuchen der Vlbg. Illwerke AG auf Einbeziehung des VIWSiedlungsbereiches Kaltenbrunnen (Gemeindegebiet Schruns und Bartholomäberg) in den Müllabfuhrbereich der Marktgemeinde Schruns wird zugestimmt. Gemäß § 1 des Gesetzes vom 19.7.1932 über die öffentliche Müllabfuhr, LGBL. Nr. 11/1932 sind künftighin somit sämtliche Inahber einer Wohnung oder eines Betriebsraumes im Bereich der Illwerke-Siedlung Kaltenbrunnen verpflichtet, den anfallenden Mull durch den Müllabfuhrdienst der Marktgemeinde Schruns wegschaffen zu lassen und die hiefür vorgeschriebenen Müllabfuhrgebühren – auch bei einer evtl. Nichtbenützung des Müllabfuhrdienstes – zu entrichten. Zu 4.) Den zur Entrichtung der im Jahre 1954 eingeführten Speiseeisabgabe wurde im Frühjahr d. J. im Falle der Einbringung glaubhafter Speiseabgabenerklärungen und der Nachentrichtung der rückständigen Speiseabgabe für die letzten drei Jahre (1958, 1959 und 1960) eine Aufhebung der Speiseeisabgabe für 1961 in Aussicht gestellt. Da die dem Gemeinderat vorgelegten Speiseabgaben-Erklärungen einiger Betriebe als absolut unglaubwürdig erscheinen, konnte sich der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung vom 24.5.1961 nicht dazu entschliessen, der Gemeindevertretung eine Aufhebung der Speiseabgabe zu empfehlen. Es ergibt sich eine längere Debatte, bei der Sprecher aller Fraktionen zur Angelegenheit Stellung nehmen und sich teils für und teils gegen eine Auflassung der Speiseabgabe aussprechen. Auch dem bei der Sitzung anwesenden Kurhoteldirektor Martini wird Gelegenheit gegeben, namens der abgabepflichtigen Betriebe im Gegenstande eine Stellungnahme abzugeben. -3- Auf Grund eines konkreten Auftrages (Mag. Ph. Heinzle), dem bereits Anträge auch anderer Gemeindevertreter auf Aufhebung der Speiseeisabgabe (GV Ruprecht, GR Fritz Josef, GV Nels Josef, GV Juen Franz Josef und GV Fritz Ernst) vorausgegangen sind, spricht sich die Gemeindevertretung schliesslich in schriftlichem Abstimmungsverfahren mit 14 Jastimmen, 6 Neinstimmen bei einer Stimmenthaltung für eine Aufhebung der Speiseeisabgabe für das laufende Jahr 1961 (rückwirkend ab 1.1.1961) und eine diesbezügliche Novellierung der Gde.Getränkesteuerverordnung aus. Gleichzeitig wird der Finanzausschuss beauftragt, die eingebrachten Speiseabgabenerklärungen unter Anstellung von Vergleichen zwischen den einzelnen Betrieben zu überprüfen und in angebrachten Fällen eine Einschätzung des Umsatzes bezw. der abzuführenden Speiseabgabe vorzunehmen. Direktor Martini dankt abschliessend der Gemeindevertretung für die getroffene Entscheidung und sichert zu, auf die Betriebsinhaber, die mit einer Abgabenschätzung und Nachtragsvorschreibung bedacht werden, entsprechenden Einfluss zu nehmen, daß die Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber restlos erfüllt werden. Zu 5.) Förderungsbeiträge werden wie folgt genehmigt: a) dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesgruppe Vorarlberg für 1961 S 1.000.-; b) dem Österreichischen Krebsforschungsinstitut, Wien für 1961 S 1.000.-; c) der SOS-Kinderdorfvereinigung für 1961 S 1.000.- und d) dem Pfarrkirchenchor Schruns für 1961 S 3.000.-. zu 6.) Grundteilungen werden wie folgt genehmigt: a) die Unterteilung der Gp. 1114/1 und Ausschreibung eines Baugrundstückes mit 647 m2 (Gp. 1114/4) zu Gunsten Lorenz Viktor und Grill Marianne, Schruns Nr. 75, sowie eines Baugrundstückes mit 634 m2 (Gp. 1114/5) zu Gunsten Frick Ernst, Schruns Nr. 624; am Auweg; b) die Unterteilung der Gp. 1544/1 und Gp. 1546 und Ausscheidung einer Arrondierungsfläche von 79 m2 zu Gunsten Rosa und Virgil Filzmaier, Schruns Nr. 546; an der Silvrettastrasse, und c) die Unterteilung der Gp. 1421 und Gp. 1419/1 und Ausscheidung einer Arrondierungsfläche von 166 m2 zu Gunsten Vergut Hedwig, Schruns Nr. 183); an der Silvrettastrasse. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 7.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für einen Wohnhausneubau der Gasser Ida, Schruns Nr. 204, am Fratteweg, gegenüber Gp. 1646 bis zur 3, 00 m; b) für einen Wohnhausneubau des Franz Fiel jun., Schruns Nr. 469, auf Montjola gegenüber Gp. 464/2 bis zu 3, 30 m; und c) für eine Wach- u. Schmierhalle der Fa. AGIP an der Gantschierstrasse gegenüber Gp. 731 und Gp. 739/2 bis 0, 50 m. Die Zustimmung der betroffenen Anrainer liegt in jedem Falle vor. (Einstimmige Beschlussfassung.) Zu 8.) Für den Betriebsausflug 1961, an dem sämtliche Gemeindebediensteten (ausgenommen Verkehrsamt und Ordensschwestern im St.Josefsheim teilnehmen (insgesamt 51 Personen)) wird ein Beitrag von S 8.000.- bewilligt; für den Ausflug des Lehrkörpers der Volks- u. Hauptschule Schruns in den Schulferien 1961 wird als Anerkennung für die Übernahme der Aufsicht über die Schüler während des Mittagstisches ein Beitrag von S 3.000.bewilligt; -4- Den provisorischen Köchinnen im Gemeindekrankenhaus St.Josefsheim Bader Blance und Hammerle Paula wird ab 1.6.1961 eine monatliche Nettoentlohnung von S 1400 bewilligt; und Dem Bademeister Thöny Hugo wird für seinen Einsatz im Schwimmbad Schruns eine monatliche Nettoentlohnung von S 1400.- bewilligt unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Abführung der Getränkesteuer für die im Schwimmbad abgesetzten Getränke. (Einstimmige Beschlussfassung.) ALLFÄLLIGES zu 9.) Die Verlegung des neuen Hauptwasserstranges im Bereich Batloggstrasse – Ausserlitzstrasse (Ringleitung Rhätikonstrasse) wird der Fa. Oskar Kuster, Schruns, übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 10.) Da sich bisher für den Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für den Hauptschulneubau zu wenig Interessenten gemeldet haben, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Teilnahmeberechtigung am gegenständlichen Planungswettbewerb auch auf alle in Tirol ansässigen bezw. berufstätigen Architekten zu erweitern. zu 11.) Gegen die Anbringung einer Gedenktafel für den in Schruns verstorbenen Fürst[en] Rüdigier v. Starhemberg in der Litzkapelle wird vorbehaltlich der Zustimmung des H. Landeskonservators und des Pfarramtes Schruns kein Einwand erhoben. zu 12.) Zwecks Gewährleistung der Errichtung einer projektgemäßen, niveaugleichen Gehsteiganlage vor dem Wohnhaus Ausserlitzstr. Nr. 113, wird eine Verlegung des Geschäftslokaleinganges im vorgenannten Objekt nach der Planung der Fa. Dipl. Ing. Brock (Offertrichtpreis S 6.200.ohne Fenster und Türlieferung) grundsätzlich bewilligt. Der Gemeinderat wird beauftragt, mit den Hauseigentümern (Ing. Moll Arthur u. Würbel Richard) Verhandlung bezw. Abfindung mit einer fixen Pauschalsumme zu führen oder soferne dies nicht möglich erscheint, die Arbeiten der Bauunternehmung Dipl. Ing. Brock zu einem festen Preis zu übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung.) Ferner wird zu einem Schreiben der Fa. Dipl. Ing. Brock bezg. Verwendung der von der Marktgemeinde Schruns bereitgestellten Randsteine für den Gehsteig in der Ausserlitzstrasse Stellung genommen. Die Gemeindevertretung vertritt einhellig die Auffasung, daß die bereits angelieferten Steine von der Firma Brock ohne Bedenken nach bestem Können verlegt werden müssen. Die Bereitstellung bezw. Verwendung normaler Gehsteigrandsteine ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. zu 13.) Ein Bericht über das bisherige Ergebnis der Verhandlungen mit Netzer Johann, Tschagguns-Mauren bezgl. Sicherung eines neuen Müllablagerungsplatzes wird zur Kenntnis genommen. GV Stofleth Franz Josef regt an, einen neuen Müllabfuhrplatz auf gemeindeeigenem Grund im Rafanegg durch Ausbau eines Zufahrtsweges zu sichern. Die Gde.Vertretung beauftragt GV Stofleth mit Tschohl Albert, über dessen Grund der Zufahrtweg führen würde, diesbezgl. Verhandlungen zu führen. Hinsichtlich der vom Vorsitzenden zur Diskussion gestellten Weiterverfolgung einer unbefugten Holzentnahme aus dem Gemeindewaldbesitz durch Netzer Johann enthält sich die Gemeindevertretung einer Stellungnahme und überlässt die diesbezügl. Entscheidung dem Bürgermeister. Unter BERICHTE bringt der Vorsitzende das Ergebnis der wasserrechtlichen Verhandlung für den auf der Montjola zu erstellenden Trink- u. Löschwasserbehälter zur Kenntnis. -5- Sonstige Berichte entfallen wegen der vorgeschrittenen Zeit. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 15. Gde.V.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 24.00 Uhr Der Schriftführer: Für d. Gemeindevertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)