19641202_GVE055

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:46
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1964-12-02
Erscheinungsdatum 1964-12-02
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 3.12.1964 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 2.12.1964 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 55. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Frans als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen sowie die Gde.Räte Hütter Josef, Fritz Josef und Durig Franz; ferner die Gde.Vertreter und Ersatzmänner Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, sowie Fritz Ernst für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Nels Josef und Huter Otto für die FFÖ; sowie Filippi Josef und Würbel Karl für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Kieber Josef, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Med. Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin, Fiel Franz, Ruprecht Ernst. Erledigte TAGESORDNUNG: Gedenken des verstorbenen Gde.Arbeiters Mangeng Jakob; A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Neubau der Hauptschule; Vergabe der Malerarbeiten und der Holzfussböden; 2. Gemeindebauhof; provisor. Verlegung Werkstattmiete Haus Nr. 120; 3. Gemeindeamt-Eingangstreppe-Materiallieferung; 4. Grünanlage rechtes. Litzdamm-Materiallieferung; 5. Gde.Krankenhaus St. Josefsheim; Voranschlag-Stellenplan 1965; 6. St. Josefsheim; rückw. Hausvorplatz - Staubfreimachung; 7. Wohnbauförderung 1965 - Darlehen f. Lds.Wohnbaufonds; 8. Weihnachtsaktion für die Ortsarmen; 9.Fremdenpension-Konzession Dipl. Ing. Geringer Josef / Rankweil; 10. Personalangelegenheiten: a) Dienstpostenplan 1965; b) Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten von Gde.Beamten; c) Gde. Hebamme Loretz Regina; Neuregelung der Bezüge; 11. Förderungsbeiträge (WSV Schruns - österr. Bergrettungsdienst); 12. Gemeindeabgaben-Angel. / Bestätigung v. Beschlüssen des Finanzausschusses; 13. Salzgeber Alfred, Schruns 660; Kioskneübau a. d. Bahnhofstrasse; B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES Studienbeihilfen-Vergabe; Bezirksschützengilde Schruns - Vermögensregelung; Montjolastrasse; Engpaßstelle beim Wohnhaus Geschw. Bitschnau; Eingangs der Beratung gedenkt der Vorsitzende in einem Nachruf des vor kurzem plötzlich verstorbenen langjährig beim Gemeindebauhof beschäftigt gewesenen Gemeindearbeiters Mangeng Jakob, Bargusweg Nr. 219. A BESCHLÜSSE zu 1.) Für den Neubau der Hauptschule Schruns werden vergeben: a) die Malerarbeiten an die Firmen Sander Hugo, Schruns (Turnhallentrakt) zum Offertrichtpreis von S 123.302, - abzügl. 5 % Preisnachlaß auf die Einheitspreise und an die ARGE August / Neyer Hans und Netzer (Klassentrakt) zum Offertrichtpreis von S. 256.044.- abzüglich 5 % Preisnachlaß auf die Einheitspreise. (Einstimmige Beschlussfassung). -2- b) die Parkettböden (Ausführung nach der angebotenen Variante) an die Fa. Zuderell Jakob OHG, Schruns zum Offertrichtpreis von S 365.327, 50 (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.) Der vorübergehenden Unterbringung der Gemeindebauhofwerkstätten in der leerstehenden ehemaligen Tischlereiwerkstätte J. Stüttler im Hause der Geschw. Bitschnau, Schruns Nr. 120 (Auf d. Litz) wird zugestimmt. Den Hauseigentümern wird eine mtl. Miete von S 500.bewilligt. Nach Übersiedlung der Werkstätteneinrichtungen in die neue provisorische Unterkunft anfangs des kommenden Jahres soll der Gde.Bauhof mit der Abtragung des Gemeindeschuppen beginnen, damit die noch ausständigen Arbeiten für den Hauptschulneubau (Kläranlage, Fahrradstand usw.) ausgeführt werden können. Bei den Abbrucharbeiten ist mit Sorgfalt vorzugehen, damit zumindest das anfallende Nutzholz möglichst unbeschädigt bleibt und für den Bauhofneubau im Tobel Verwendung finden kann. Die derzeit im Gemeindeschuppen eingebaute Viehwaage soll im Widumstall oder allenfalls im Stall beim St. Josefsheim provisorisch eingebaut werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Die Lieferung von Granit-Blocktritt stufen 36/16 cm für die Erstellung einer neuen Eingangstreppe für das Gde. Amtsgebäude wird der Fa. Louis Sauter & Co. A.G. Kreuzlingen / Schweiz zum Preis von sfr. 82, 50 franco verzollt Station Schruns (Gesamtbedarf 34 lfm) übertragen. Gleichzeitig wird der Übertragung der erforderlichen Reparaturen der Sandstein-Türumfassung an die Fa. Schwer Haas / Bludenz zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Die Lieferung von ca. 100 m2 Granit-Gartenplatten für die projektierte Grünanlage am rechtsseitigen Litzdamm unterhalb des Hauses Chudoba wird gleichfalls der Fa. Louis Sauter & Co A.G., Kreuzlingen / Schweiz zum Preis von sfr 123.- / To (Gesamtmenge ca. 12 Tonnen) übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung). In diesem Zusammenhange wird beantragt, beim Gartenarchitekten A. Notdurfter / Feldkirch die im Sinne eines Lokalaugenscheines anfangs September zugesagte Vorlage von Planskizzen für die Errichtung einer Grünanlage am Kirchplatz zu urgieren. zu 5.) Der Voranschlag 1965 für das Gde.Krankenhaus St. Josefsheim, der bei Gesamteinnahmen von S 1.579.900.- und Gesamtausgaben von S 2.041.100.- einen Abgang von S 461.300. - aufweist, wird genehmigt. Der Abgang findet folgende Bedeckung: 40 % (S 184.520.-) Beitrag des Landes Vorarlberg, 40 % (S 184.520.-) Beitrag seitens der das Krankenhaus beschickenden Gemeinden einschl. Schruns und 20 % (S 92.260.-) Beitrag der Marktgemeinde Schruns. Ferner wird der Stellenplan für die im Gde. Krankenhaus tätigen Bediensteten genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Der Staubfreimachung des nördlich des St.Josefsheimes gelegenen Hausvorplatz (rückwärtiger Eingang) mit ca. 200 m2 und der Vergabe der Belagsarbeiten an die Fa. Nägele & Co. / Sulz zu den für die Strassenbelagsarbeiten geltenden Einheitspreisen wird zugestimmt (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Dem Landeswohnbaufonds f. Vlbg. wird für Zwecke der Wohnbauförderung im kommenden Jahr 1965 ein zinsloses Darlehen von S 250.000.- (Pflichtbetreffnis S 130.000.-, freiwillige Mehreinzahlung S 120.000.-) gewährt, sodaß der Marktgemeinde Schruns im kommenden Jahr 1965 für die Zuweisung von Baudarlehen ein Gesamtbetrag von S 440.000.(zuzüglich eines evtl. Guthabens vom laufenden Jahr 1964) zur Verfügung steht. (Einstimmige Beschlussfassung). -3- zu 8.) Für die Weihnachtsaktion 1964 zu Gunsten Ortsarmer wird wie in den vergangenen Jahren wiederum ein Gesamtbetrag von S 10.000.- (ca.) bereitgestellt. Mit der Zuweisung der Weihnachtszuwendungen wird der Gemeinderat und Fürsorgeausschuss betraut. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 9.) Der Lokalbedarf für die Verleihung einer Fremdenpension-Konzession zu Gunsten Dipl. Ing. Geringer Josef / Rankweil mit dem Standort Schruns, Fratteweg Nr. 870, wird als gegeben erachtet, die Konzessionserteilung wird befürwortet. (Einstimmige Beschlussfassung). au 10.) a) Der Dienstpostenplan 1965 für die Gemeindebediensteten der Hoheitsverwaltung sowie der sonstigen Abteilungen und Betriebe, der gegenüber dem Vorjahre keine Dienstpostenvermehrung vorsieht, wird genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Entsprechend der Gde.Beamten-Ruhegenußvordienstzeitenverordnung LGBL. Nr. 10/1964 werden den nachstehend angeführten Gemeindebeamten Ruhegenussvordienstzeiten wie folgt angerechnet: Bertsch Gebhard Fenkart Karl Marchetti Herbert Raunicher Anton Wille Othmar 12 3 14 12 17 J J J J J 1 1 6 2 2 M M M M M 7 0 3 13 22 Tage Tage Tage Tage Tage bis bis bis bis bis 1.7.1953 1.7.1950 1.5.1959 1.5.1959 1.6.1958 Voraussetzung für die rechtskräftige Anrechnung der Ruhegenussvordienstzeiten für die seinerzeitige Bemessung der Ruhegenussbezüge ist, daß die obgenannten Bediensteten zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns auf die ihnen bis zum Zeitpunkt der Definitivstellung seitens der PVA. d. Angestellten zustehenden Pensionsbezüge verzichten bezw. daß die PVA d. Angestellten für angerechnete Privat-Vordienstzeiten der Marktgemeinde Schruns einen Überweisungsbetrag leistet. (Einstimmige Beschlussfassung) c) Die gleichzeitige Tätigkeit der Gde.Hebamme Loretz Regina, Schruns 446 als Gemeindehebamme für die Gemeinde Bartholomäberg macht im Hinblick auf die von der Marktgemeinde Schruns zu tragende Sozialversicherung gemäß Dienstvertrag vom 14.12.1963 eine Neuregelung der Hebammenbezüge ab 1.1.1964 erforderlich. Der Punkt II des Niederlassungsvertrages v. 14.12.1963 (GV. Beschluß v. 20.11.1963) gilt daher ab 1.1.1964 wie folgt geändert: "Die Marktgemeinde Schruns verpflichtet sich, der Gemeindehebamme zur Ergänzung des aus ihrer Berufstätigkeit erzielten Einkommens als Gemeindehebamme der Marktgemeinde Schruns einen mtl. Betreff von S 600. netto zuzüglich einem dreizehnten Bezug von S 600.- netto zu bezahlen, womit gleichzeitig auch ihr Anspruch auf Leistung eines Zuschusses für ihre Sozialversicherung abgegolten erscheint. Die Sozialversicherungsbeiträge sind ab 1.1.1964 direkt von der Gemeindehebamme zu ihren eigenen Lasten zu entrichten." (Einstimmige Beschlussfassung) zu 11.) Förderungsbeitrage werden wie folgt bewilligt: (Dringlichkeitsanträge!) a) dem Winter Sportverein Schruns b) dem österreichischen Bergrettungsdienst (Einstimmige Beschlussfassung) S 6.000.S 2.000.- -4- zu 12.) Beschlüsse des Finanzauschusses werden wie folgt bestätigt: a) Der R.K. Frühmesgründe wird für 1964 wiederum eine Grundsteuerermässigung für den Liegenschaftsbesitz Silvrettastr. Nr. 1 (Frühmesshaus) in Form der Gewährung eines Forderungsbeitrages von S 500. - bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Der Übernahme der Grunderwerbssteuer von S 1.886.- für die der Pfarrpfründe Schruns gemäß GV.Beschluss vom 25.9.1963 für den Kindergartenneubau unentgeltlich überlassenen Gp. 156/4 (445 m2) wird zugestimmt. (Stimmenmehrheitliche Beschlussfassung in schriftlichem Abstimmungsverfahren / 16 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen). c) Der Olga Kindlmann, Schruns 107, wird ein Betrag von S 490, 30 für den Kanalisationsanschluss (Haus Nr. 107 / Hälfteanteil) erlassen bezw. als anteilmässige Grundablösungsvergütung (Ablösung von Grund bei der alten Schmiedewerkstätte Fitsch f.d. Ausbau der Ausserlitzstrasse) gutgeschrieben. (Einstimmige Beschlussfassung.) d) Den Parteien, die ihre Hausabwässer in die Privatkanalisation Silbertalerstr. – Dorfstr. – Bahnhofstr. Einleiten, soll bis auf weiteres keine Kanalisationsgebühr vorgeschrieben werden. Somit sind auch die für das Jahr 1963 erstmals erfolgten Gebührenvorschreibungen für die Parteien Bertle Ida, Zuderell Martha und Hueber Bruno zu stornieren (Einstimmige Beschlussfassung). e) Einem Ansuchen des Walser Kurt, Schruns 619, um Erlassung der Wasseranschlussgebühr von S 1.577, 46 für den Wohnhausneubau Flurstrasse Nr. 821, wird aus grundsätzlichen Erwägungen nicht stattgegeben. (Einstimmige Beschlussfassung ohne Bgm.) f) Einem Ansuchen des Fend Otto, Schruns Nr. 12, um Erlassung der Wasseranschlussgebühr für den Geschäftslokalanbau in Höhe von S 1.002, 35 wird ebenfalls aus grundsätzlichen Erwägungen nicht stattgegeben. (Einstimmige Beschlussfassung.) g) Die ergangenen Vorschreibungen für den Neuanschluss der 2 “Wasserleitung im Seb.Kneipp-Weg (Privatleitung) anlässlich des Ausbaues der Ausserlitzstrasse (Pfeifer Othmar, Mathies Otto Erben, Kunz Josefine und Schallert Margot) werden auf Grund der gegebenen Sachlage (Ausführung des Neuanschlusses ohne Einvernehmen mit den Leitungseigentümern) storniert. Parteien, die diesbezgl. Zahlungen bereits geleistet haben, erhalten eine entsprechende Gutschrift. (Einstimmige Beschlussfassung). h) Dem Künzle Alfred, Schruns 215, wird ein Betrag von S 1.000.(anteilm. Verteilungsschachtgebühr für den Wasserleitungsanschluss am 28.10.61) erlassen bezw. als Flurschadenvergütung für die Verlegung eines Wasserleitungshauptstranges quer durch seinen Grundbesitz gutgeschrieben. (Einstimmige Beschlussfassung). i) Dem Karner Willi, Schruns 801, wird ein Betrag von S 1.527, 63 und von S 332, 50 (Materialkosten für den Anschluss des Hauses 801 an die Gde.Wasserleitung) erlassen bezw. entsprechend einer mündlichen Vereinbarung als Vergütung für die Erstellung von Verteilungsschächten auf seinem Grundbesitz gutgeschrieben. (Einstimmige Beschlussfassung). j) In Erledigung eines Ansuchens des Ganahl Oskar, Cafe Berghof, Schruns, Hofweg Nr. 828, wird für den vorangeführten Betrieb eine monatlich zu entrichtende Tanzbewilligungs-Pauschale von S 150.- festgesetzt. (Einstimmige Beschlussfassung). k) Einem Ansuchen des Marent Friedrich, Schruns Nr. 779, auf Ermässigung der Überwassergebühr für das III. Vierteljahr 1964 (70 m3 = S 126.-) und Zuerkennung einer ermässigten Bauwasser-Pauschale wegen Ausbauarbeiten in seinem Hause wird nicht stattgegeben. (Einstimmige Beschlussfassung.) -12- Für die Berechnung der Wasseranschlussgebühr bei landwirtschaftlich genutzten Objekten (bereits bestehende Wohnhäuser mit Stall- u. Wirtschaftsgebäude) werden folgende Richtlinien erlassen: Wohnhäuser: Berechnung der Anschlussgebühr nach dem umbauten Raum des Objektes (derzeit S 5.-/m3); Stall- u. Wirtschaftsgebäude: Berechnung der Anschlussgebühren unter Zugrundelegung lediglich des umbauten Raumes der Stallstube; (Einstimmige Beschlussfassung). zu 13.) Auf Grund einer diesbezgl. Anfrage wird zum vorliegenden Bauansuchen des Salzgeber Alfred, Schruns 660, für einen Kioskneubau an der Bahnhofstrasse (mit Unterkellerung und vergrösserter verbauter Fläche) eingehend Stellung genommen. Im Hinblick auf die zu einem späteren Zeitpunkt eintretenden Erfordernisse des Bahnbetriebes der Montafonerbahn A.G. und des Postautobetriebsdienstes sowie des Umstandes, daß bei der Ausführung des Bauvorhabens seinerzeit eine Grundeinlösung bedeutend erschwert sein dürfte, spricht sich die Gemeindevertretung einhellig gegen die Erteilung einer Baugenehmigung, für die die BH Bludenz zuständig ist, aus. Der Bauwerber kann somit auch nicht mit einer Zustimmung der Gemeindevertretung zu den erforderlichen Abstandsnachsichten rechnen. Unter BERICHTE bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß seitens der Marktgemeinde Schruns für das Studienjahr 1964/65 an 16 Mittel- bezw. Fachschüler Studienbeihilfen in Gesamthöhe von S 22.000.- gewährt wurden; b) daß das Vermögen der ehemaligen Bezirksschützengilde Schruns nunmehr gemäß Erlaß des Amtes d. Vlbg. Lds. Regierung vom 10.10.1964 der Schützengilde Montafon in Vandans zugewiesen worden ist. Unter ALJLFÄLLIGEM wird angeregt: a) von der Anbringung einer Weihnachtsbeleuchtung am Gemeindeamtsgebäude im bisherigen Umfange Abstand zu nehmen; (Vermeidung einer Beschädigung der vor kurzem erfolgten Überholung der Aussenfassade); und b) die Engpaßstelle der Montjolastrasse im Bereich des Wohnhauses der Geschw. Bitschnau durch geeignete Baumaßnahmen (Kragplattenanbringung) zu beseitigen und mit den Grundeigentümern ehe möglichst diesbezgl. Verhandlungen zu führen. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 54. GV. Sitzung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. In diesem Zusammenhange ergibt sich jedoch eine längere Debatte hinsichtlich der nicht mit einem diesbezgl. Beschluss der Gemeindevertretung ( 21.10.1964) übereinstimmenden Vergabe von Grabarbeiten für den Wasserleitungsgraben im Bereich des Au-Weges. Der gegenständliche Sachverhalt wurde bereits in zwei vorausgegangenen Unterausschuss-Sitzungen eingehend geklärt und die zuständigen Bauleitungsorgane erhielten die Weisung künftighin nicht mehr selbständig derartige Arbeiten zu vergeben sondern die Vergabe im Bauausschuss behandeln zu lassen, wobei in jedem Falle den örtlichen Bauunternehmungen Gelegenheit zur Anbotstellung geboten werden soll. Ende der Beratung: 22.35 Uhr Tag der Verlautbarung: 3.12.1964 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./