19640421_GVE049

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:47
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1964-04-21
Erscheinungsdatum 1964-04-21
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, am 22. April 1964 Zl. 004/3 NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 21. April 1964, abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesende Bgm. Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hütter Josef und Fritz Josef, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und Mangeng Josef für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig und Mayer Peter für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Fiel Franz und Bauer Rudolf für die FPÖ sowie Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Mag Ph. Heinzle Hubert, Brugger Georg, Med. Rat Doz. Dr. Albrich Edwin, Fritz Ernst, Nels Josef, Durig Franz und Filippi Josef, Erledigte TAGESORDNUNG: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Gemeinde -Wasserversorgungsanlage; a) Erweiterungsprojekt-Erläuterung; b) Vorhaben 1964-Materiallieferungen; 2. Schulangelegenheiten; a) Polytechn. Lehrgang (9. Schuljahr); b) Volksschule Schruns-UnterrichtsZeiten; c) Volksschule Gamprätz - Klasseneinrichtung f. Unterstufe; 3. Grunderwerbsangelegenheiten; a) Verkaufangebot W. Düngler, Schruns 171 f. ca. 3000 m2 am Wagenweg; b) Wagenweg Gp. 3174/1; c Spielplatz f. Kindergarten Gamprätz; 4. Gewerbeangelegenheiten; (Grabher August, Schruns 497 - Restaurant); 5. Bauabstandsnachsichten; (Sparkasse d. Stadt Bludenz); als Dringlichkeitsantrages 6. Förderungsbeiträge; (OFW Gantschier – Österr. Rotes Kreuz); 7. Planung; Luftbildaufnahmen - Vergabe 8. Grundverkehr; Lastenfreie Abschreibung von 145 m2 aus Gp. 1228/1; 9. Evangelische Zeltmission; Platzbereitstellung; 10. Parzellen - Wege; Instandsetzung; BESCHLÜSSE: zu 1.a) Zu dem vom Projektverfasser Dipl. Ing. Anton Kaufmann / Dornbirn erläuterten Entwurf für die Erweiterung der Gemeindewasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Schruns wird Stellung genommen. Das Ausbauprojekt sieht neben der Fassung zusätzlicher Quellen am Brif und im Lifinarbereich und der Errichtung eines NebenHochbehälters für die Versorgung der Oberzone im Ortsteil Gamprätz einen weiteren 300 m3-Hochbehälter im Gamprätz, den Einbau von Aufbereitungsanlagen zwecks Verminderung der Aggressivität des anfallenden Wassers, sowie die Verlegung von insgesamt 9, 6 km Versorgungs-Hauptsträngen vor0 Hinsichtlich der Dringlichkeit -2- der in nächster Zeit aus anführenden Vorhaben wird vorn Projektverfasser über Anfrage folgende Reihung empfohlen: 1. Fassung der Quellen im Lifinarbereich; 2. Verlegung einer Zubringerleitung vom Gamprätz Richtung Ortszentrum; und 3. Einbau von Entsäuerungsanlagen (Aufbereitungsanlagen)in den Hochbehältern; Das Erweiterungsprojekt für die Gde.Wasserversorgung, das die Voraussetzung für den weiteren etappenmässigen Ausbau der Gde. Wasser Versorgungsanlage und die Erlangung von finanziellen Zuwendungen seitens des Landes (Subventionsbeiträge) und seitens des Wasserwirtschaftsfonds (zinsverbilligte Darlehen) bildet, kann somit in nächster Zeit bei der zuständigen Behörde zur Durchführung der wasserrechtlichen Verhandlung eingereicht werden. Der Gesamtausbauaufwand ist nach dem Erweiterungsprojekt mit S 7, 8 Millionen veranschlagt. zu 1.b) Über Antrag des Wasserversorgungsausschusses vom 28.1.1964, bestätigt durch die Empfehlungen des Projektverfassers, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig folgende Bauvorhaben im laufenden Jahr 1964: a) Fertigstellung der Quellfassungen im Lifinarbereich (Mähdlebachquellen, Bergquelle und Lifinarquelle) S 90.000.-; b) Verlegung eines doppelten 200 m Hauptstranges 100 mm Ø (Guß und Eternit) im Bereich des Fratteweges vom Haus Künzle Aa Nr. 215 bis zum Haus Bitschnau E, Nr. 211 (Eternitrohrleitung für die Versorgung der Oberzone Gamprätz, Gußrohrleitung als Zubringerhauptstrang Richtung Silvrettastrasse Abzweigung Fratteweg), S 80.000.-; c) Verlegung einer ca. 1300 lfm Zubringer- u. Einspeisungsleitung 150 mm Ø von der Abzweigung des Fratteweges talauswärts entlang des Au-Weges bis zur Kreuzung Wagenweg / S 500.000-; und d) Auswechslung des 60 lfm-Hauptstranges 125 mm Ø vom Batloggplatz bis zum Wohn- u. Geschäftshaus Nr. 75 (Jenny) im Zuge des Ausbaues der Silbertalerstrasse S 45.000-; Die Lieferung der für die unter b) und c) angeführten Hauptstränge benötigten Leitungsmaterialien (Rohre und Formstücke) wird über Antrag (GR. Fritz Josef) je zur Hälfte den Firmen Josef Schmidts Erben / Bludenz und Paul v. Furtenbach / Feldkirch vergeben. (Gesamtauftragssumme für beide Firmen S 277.990.-) Die Lieferung der Eternitröhre (200 lfm 100 mm Ø - Fratteweg) wird der Fa. S. Pümpel / Feldkirch zu S 13.800.- vergeben (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.a) Mit der neuen Schulgesetzgebung wurde die neunjährige Schulpflicht eingeführt. Das 9. Schuljahr ist als sogenannter „polytechnischer Lehrgang" ab dem Schuljahr 1966/67 einzurichten. Seitens des Landes ist nunmehr beabsichtigt, im Herbst 1966 diesen polytechnischen Lehrgang für die Schüler aus sämtlichen Montafoner Gemeinden (ausgenommen Lorüns und Stallehr) in Schruns einzurichten. Unter Berücksichtigung der zu diesem Lehrgang insgesamt 146 gemeldeten Schülern hätte die Marktgemeinde Schruns vorerst 4 Klassenräume bereitzustellen. Nach Anhörung des Schulausschusses stellt die Gemeindevertretung hierzu fest, daß die zusätzliche Unterbringung von 150 grösstenteils auswärtige[n] Schüler im kritischen Alter von 14 - 16 Jahren in den Schrunser Schulgebäuden auf Grund der zu kleinen Aufenthalts- u. Ausspeisungsräume sowie der zu kleinen Spiel- u. Pausenplätze sich auf den übrigen Schulbetrieb äusserst nachteilig auswirken dürfte. Es wird daher der Schulaufsichtsbehörde der Antrag unterbreitet, den polytechnischen Lehrgang für die Mädchen, entsprechend 2 Klassen, in der -3- derzeitigen landwirtschaftlichen Haushaltungsschule Gauenstein unterzubringen. Die Unterbringung der beiden Knaben-Klassen des polytechnischen Lehrganges in den Schrunser Schulgebäuden erscheint unter gewissen Voraussetzungen (Bereitstellung der erforderlichen Lehrkräfte seitens des Landes und entsprechend erhöhte Beitragsleistungen seitens der das 9. Schuljahr beschickenden auswärtigen Gemeinden bzw. steuerliche Sonderzuwendungen seitens des Landes) möglich und gesichert. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.b) über Antrag des Schulausschusses wird auf Grund der Erfahrungen der Leitung und des Lehrkörpers der im Herbst 1963 probeweise für ein halbes Jahr eingeführte zeitweise ungeteilte Vormittagsunterricht an der Volksschule Schruns in der derzeitigen Handhabung für den Rest des laufenden Schuljahres beibehalten. Seitens der Schulleitung wurde bekanntgegeben, daß die Verlagerung von 2 bzw. 4 Nachmittagsstunden auf den Vormittag keine negativen schulischen Ergebnisse erbracht habe. Es hätte sich bestätigte daß die Kinder der Unterstufe in der dritten Vormittagsstunde und jene der Mittel- u. Oberstufe in der vierten Vormittagsstunde leistungsfähiger sind als am Nachmittag und daß, so wie es der seit abzusehen sei, das Lehrziel in allen Klassen erreicht werde. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.c) Der Anschaffung einer neuen Klasseneinrichtungsgarnitur (40 Stühle und 20 Tische) für die Unterstufe der Volksschule Gamprätz (Auswechslung der unzweckmässagen Drei- u. Viersitzerbänke) bei der Fa. Wiesner-Hager / Altheim / O.Ö. (ca. S 13.000.-) wird angestimmt. Die Bedeckung dieses im Voranschlag 1964 nicht vorgesehenen Aufwandes - die Anschaffung ist infolge der großen Anzahl von Neueinschulenden im Herbst d. J. unbedingt notwendig - soll durch erwartete Steuermehreingänge erfolgen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.a) Über Antrag -des Finanzausschusses wird dem Erwerb eines ca. 3.000 m2 großen Grundstückes am Wagenweg im Bereich der „Langen Ställe" aus grundsätzlichen Erwägungen infolge überhöhter Kaufpreisforderungen - die Eigentümerin Düngler Waltraut, Schruns Nr. 171 verlangt auf Grund angeblich ihr vorliegenden Angebote zwischen S 650.- und S 750.-/m2 von der Marktgemeinde Schruns einen Mischpreis (Grund und Stallobjekt) von S 770.- / m2 - nicht zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.b) Eine Übernahme des Wagen-Weges (Privat-Weg Gp. 3174/1) in das öffentl. Gut als Gemeindeweg wird über Antrag des Finanzausschusses auf Grund der nicht akzeptablen Ablösforderungen - die 5 Wegeigentümer Düngler Waltraut / Schruns, Hepberger Franz / Tschagguns, Timmerer Elsa, geb. Hepberger / Tschagguns, Lang Agnes geb. Hepberger / Göfis und Dona Viktoria geb. Hepberger / Bludenz verlangen zusammen eine Ablösungsvergütung von S 200.000.- (!) für den Wagenweg in der derzeitigen Breite – abgelehnt. (Einstimmige Beschlussfassung). au 3.c) Als Spielplatz für den vor kurzem eröffneten Gde.Kindergarten Gamprätz wird eine ca. 160 - 170 m2 große Teilfläche der Gp. 1760/1 unterhalb des Volksschulgebäudes Gamprätz gelegen – von Hohenfellner Karl, Schruns Nr. 221, zum Pauschalpreis von S 10.000.- angekauft. Sämtliche mit der Eigentumsübertragung auflaufenden Unkosten und Gebünre trägt die Marktgemeinde Schruns allein. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Der Lokalbedarf für die Einrichtung eines Speiserestaurants im Hause Batloggstrasse Nr. 497 durch Grabher August wird als gegeben erachtet. (Stimmenmehrheitliche Beschlussfassung in schriftl. Abstimmungsverfahren Gegenstimmen). -4- zu 5.) Für den Neubau eines Wohn- u. Geschäftshauses der Sparkasse der Stadt Bludenz auf Gp. 5/1 an der Bahnhofstrasse werden unter der Auflage, daß die Bauwerber in vor ihrem Neubau auf ihre Kosten entlang der Bahnhofstrasse und des Wagenweges einen 1, 5 m breiten Gehsteig errichtet, Bauabstandsnachsichten bis auf 0 m gegenüber der Gp. 3235/1 (Montafonerbahn AG / Schruns) und gegenüber der Gp. 5/4 (Mag. Ph. Fritsche Ida / Bludenz) erteilt. (Einstimmige Beschluse£assung). Im Wege d. zuerkannten Dringlichkeit: ------------zu 6.) Der Feuerwehr Gantschier wird für Zwecke der Kameradschaftspflege ein Betrag von S 3.000.- (auf die Gde.Bartholomäberg entfallen 1.500.-) und dem Landesverbd. Vlbg. des Österr. Roten Kreuzes wird ein Förderungsbeitrag von S 1.000.- (für 1964) bewilligt (Einstimmige Вeschlussfassung). zu 7.) Im Zuge einer Geländebefliegung im Montafon für die Vlbg. Illwerke AG durch das Bundesamt f. Eich- u. Vermessungswesen werden gegen eine Pauschale von S 4.000.-, - Luftbildaufnahmen vom Gemeindegebiet in Auftrag gegeben. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 8.) Der lastenfreien Abschreibung einer Teilfläche von 145 m2 aus Gp. 1228/1 (Gianesini Paula, Schruns, 691) wird, da dieselbe von der auf Gp. 1228/1 zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns eingetragenen Dienstbarkeit des Fußsteiges (sogenannter Rain-Weg) nicht berührt wird, zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 9.) Der Evangelischen Zeltmission wird die Aufstellung eines Zeltes für die Dauer von einer Woche während der Schulferien auf der Sternenbündte bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu l0.) Zu dringend erforderlichen Überholungen von Gemeindewegen am Brif und am Gamplaschg (Vorbringens GV Erhart Ludwig und EM. Mangeng Robert) wird eingehend Stellung genommen. Über Antrag (GV. Juen Franz Josef) wird der Bauausschuss beauftragt, im Zuge eines Lokalaugenscheines bezw. einer Begehung erforderliche Instandsetzungsund Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. Der Vorsitzende bringt in diesem Zusammenhange aufklärend zur Kenntnis, daß seitens der Agrarbezirksbehörde Instandsetzungen und Verbesserungen bereits bestehender Parzellen- u. Güterwege nicht gefördert werden und daß in das Güterweg-Bauprogramm des Landes nur Weg-Neubauten aufgenommen würden. Wegneutrassierungen im Bereiche Brif und Gamplaschg stoßen jedoch auf Grund der gegebenen Geländeverhältnisse vielfach auf Schwierigkeiten und erscheinen auch im Interesse der Anlieger oft nicht zweckmässig. Da der Gemeindebauhof überlastet ist und für Weginstandsetzungsarbeiten zu wenig Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, richtet der Vorsitzende an die WSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight eginteressenten am Brif und am Gamplaschg das dringende Ersuchen, sich gegen Bezahlung für die wichtigsten Instandsetzungsarbeiten zur Verfügung su stellen. In diesem Zusammenhange wird auch angeregt (EM. Mangeng Robert) beim Abtransport des am Brif gelagerten großen Nutzholzbestandes eine entsprechende Gebühr pro Festmeter für die starke Abnützung des Briferweges durch diese Transporte einzuheben. -5- Unter ALLFÄLLIGEM: wird angeregt (GR. Fritz Josef), bei der Friedhofverwaltung zu veranlassen, daß die Entnahmevorrichtungen bei den Friedhofbrunnen leichter bedienbar eingerichtet werden. Gegen die Niederschrift über die vorausgegangene 48. Gde.V.Sitzung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 23.20 Uhr Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./ über die am D i e n s t a g , den 21. April 1964, abends um 2 o . l 5 Uhr im Z e i c h e n s a a l der Kauptschule Schrims stattgefundene 4 9 . öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, Das E r w e i t e r u n g s p r o j e k t für die Gde„ W a s s e r v e r s o r g u n g » das die V o r a u s setzungen für den w e i t e r e n etappenrnässigen Ausbau der Gde. W a s s e r Versorgungsanlage und die Erlangung von finanziellen Zuwendungen seitens des Landes (Subventionsbeiträge) und s e i t e n s des W a s s e r w i r t s c h a f t s • fonds (zins v e r b i l l i g t e D a r l e h e n ) bildet;, kann s o m i t in n ä c h s t e r Zeit bei der zuständigen Behörde zur Durchführung der w a s s e r r e c h t l i c h e n Verhandlung e i n g e r e i c h t werden» Die Unterbringung d e r „beiden K n a b e n - K l a s cen des polytechnischen L e h r ganges in den S c h r u n s e r Sehnigebänden e r s c h e i n t hinter g e w i s s e n V o r a u s Setzungen ( B e r e i t s t e l l u n g des» e r f o r d e r l i c h e n L e h r k r ä f t e s e i t e n s d e s Landes und entsprechend erhöhte B e i t r a g s l e i s t u a g e n s e i t e n s der das 9«Schuljahr beschickenden auswärtigen Gemeinden be-sw, s t e u e r l i c h e Sonderzuwendungen s e i t e n s des Landes ) möglich und g e s i c h e r t e (Einstimmige Beschlussfassimg}. 5«) F ü r den Neubau e i n e s W o h n - u , G e s c h ä f t s h a u s e s der S p a r k a s s e der Stadt Bludens auf Gp, 5/1 an der B a h n h o f s t r a e s e werden unter d e r Auflage, daß die B a u w e r b e r in v o r i h r e m Neubau auf ihx*e Kosten entlang d e r B a h n h o f a t r a a a e und d e s vT&genwegea einen 1» 5o m b r e i t e n Gehsteig e r r i c h t e t e B;u?bsfcandsnach eichten b i s auf O m gegenüber der Gp«, 3235/1 v.vferiaioÄerbaha A 0 G c / S c l m m a ) uad gegenüber der Gp 0 5/4 {MagPho Prii&ehe Ma/BIuden») e r t e i l t « ( E i n s t i m m i g e Beschlussfassung)«, Unter ALLFÄLbIGEMs wird a n g e r e g t ^ G E . F r i t a J c e e £ ) , bei d e r Friedhofverwaltung au veranlassen« <?aß Entnahme vor richtigungen b e i den Friedhofbrunnen l e i c h t e r bedienbar e i n g e r i c h t e t weräen«