19881012_GVE040

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:47
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1988-10-12
Erscheinungsdatum 1988-10-12
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight M A R K T G E M E I N D E A M T S C H R U N S Verhandungsschrift über die am Mittwoch, den 12.10.1988 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 40. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebürgermeister Gerhard REBHOLZ, die Gemeinderäte Gerhard WILLE und Ing. Werner NETZER, sowie die Gemeindevertreter, bzw. Ersatzleute Peter VONBANK, Ing. Rudolf HAUMER, Jakob GANAHL, Ing. Kurt PRAUTSCH, Wilhelm GANTNER, Dr. Hansjörg CZINGLAR, Dipl.Ing. Manfred JÄGER, Waltraud PFEFFERKORN und Otmar VALLASTER für die ÖVP; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Mag. Manfred HANISCH, Franz NETZER, Werner BITSCHNAU und Rudolf LISCHKA jun. für die SPö und Parteifreie; DDr. Heiner BERTLE, Mag. Siegfried NEYER und Siegfried GRASS für die FPö und Parteifreie Bürger; Schriftführer: Meldeamtsleiter Manfred WEIHS. Entschuldigt abwesend: die Gemeinderäte Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und Ludwig KIEBER sowie die Gemeindevertreter MR Dr. Hermann SANDER, Hans NEYER, Dipl.Ing.Dr. Ernst PüRER, Fritz NETZER, Dr. Edgar DüNGLER und Manfred KONZETT. Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des GG. zeitgerecht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung begrüßt die anwesenden Mandatare und die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden gemäß § 41 (3) GG folgende Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung gestellt, und zwar: vom Vorsitzenden: * * * Ergänzung des TOP 7 auf Sanierung bzw. Erneuerung, Ankauf der Gp 1146/1 mit 259 m2 von Walter Filippi, Dipl.Ing. Walter Brosch, Berufung gegen die Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung der Reihenhausanlage in der Kronenwiese , von GV Peter VONBANK namens der ÖVP: * Auftragerteilung für die Vorerhebung und Kostenschätzung für die Errichtung eines Kleinkraftwerkes im Gemeindegebiet Schruns Auf die von GR Gerhard WILLE geäußerten Bedenken, daß auf Grund umfangreichen Tagesordnung die einzelnen Punkte nicht ausführlich genug beraten werden können, erwidert der Bürgermeister, daß sollte die Zeit nicht ausreichen - immer noch vertagt werden kann. Die vorliegenden Anträge werden einstimmig angenommen. - 2GV DDr. Heiner BERTLE weist darauf hin, daß der Umwidmung der Grundflächen für den Bau der Zamangbahn unter gewissen Bedingungen zugestimmt wurde. Unter anderem wurde der Bevölkerung von Gantschier zugesagt, daß durch diesen Bau keine Erhöhung der Verkehrsfrequenz auf der B 188 eintritt und der Hochjochbahn GmbH die Lösung des Parkplatzproblem aufgetragen wird. Er richtet gemäß § 38 Abs. 4 GG an den Bürgermeister die Anfrage, * * * * * ob die Beförderungskapazität der Zamangbahn erhöht wird und wenn ja, um wieviel, ob die Hochjochbahn ein Parkplatzkonzept erarbeitet hat, ob eine Garage im Bau ist und ob das Problem B 188 nunmehr gelöst ist. Der Bürgermeister antwortet, daß seitens der Hochjochbahn GmbH beabsichtigt ist, zu den vorhandenen 93 Gondeln weitere 10 - 15 Gondeln zu beschaffen. Der diesbezügliche eisenbahnrechtliche Bescheid sieht eine Höchstzahl von 110 Gondeln vor. Ein genauer Bericht darüber wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Errichtung eines Ganztagskindergartens; 2) Dr. Christian Schenk, Zulassung als Belegsarzt im Gemeindekrankenhaus "St. Josefsheim"; 3) Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes: Reg.Hr. 6/88, Franz Fleisch, Schruns, Wagenweg 50, Umwidmung eines Teilstückes der Gp 1370/1 von "FL" in "BM"; 4) Stand Montafon nahmenkatalog; - Forstverwaltung, Förderungsbeitrag 5) Diskussion über die Effizienz des Verkehrsverbandes (Antrag der Fraktion SPö und Parteifreie); 6) Fußweg Veltlinerweg - Auweg, zum Maß- Montafon, Verlängerung: a) Grundtausch mit RA Dr. Hansjörg Czinglar, b) Dienstbarkeitsvertrag mit Hedwig Erlacher; 7) "Jäger-Brücke, Übernahme in das öffentliche Gut der Gemeinden Schruns und Tschagguns, und Sanierung bzw. Erneuerung, ; 8) Sportplatz "Stofleth Au", Berichte überSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight a) Verhandlungsstand Grundzupachtung von Familie Düngier, b) Situierung und Planungsstand; 9) Ankauf der Gp 1146/1 mit 259 m2 von Walter Filippi; 10) Dipl.Ing. Walter Brosch, Berufung gegen die Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung der Reihenhausanlage in der Kronenwiese; - 311) Auftragerteilung die Errichtung Schruns; für die Vorerhebung und eines Kleinkraftwerkes Kostenschätzung für im Gemeindegebiet 12) Berichte des Vorsitzenden und Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende berichtet nochmals über den von der Fraktion SPö und Parteifreie eingebrachten Antrag und die, in diesem Zusammenhang gesetzten Maßnahmen. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Ganztageskindergartens wurde in der im September durchgeführten Gemeindevertretungssitzung einstimmig vertagt, um noch weitere Rückmeldungen abzuwarten. Seither sind wiederum zehn Fragebogen eingelangt, in welchen sich ein Elternpaar mit den derzeitigen Kindergartenzeiten zufrieden erklärt, neun jedoch für flexiblere Zeiten eintreten. Für die Errichtung eines Ganztageskindergartens wurde keine einzige Meldung abgegeben. Er zieht daraus den Schluß, daß derzeit ein solcher Bedarf nicht gegeben ist. Im übrigen hat man sich auch bei der Stadt Bludenz erkundigt, ob allenfalls die Möglichkeit besteht, Schrunser Kinder im dortigen Ganztageskindergarten unterzubringen. GV Mag. Manfred HANISCH berichtet, daß ihm gegenüber zwei bis drei Mütter Interesse an der Einführung eines Ganztageskindergartens bekundet haben. Es ist verwunderlich, daß sich diese Frauen nicht gemeldet haben. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT nimmt das vorliegende Ergebnis im Moment zur Kenntnis und sieht auf Grund der eingegangenen Meldungen derzeit ebenfalls keinen Bedarf. Er kann jedoch dem Bürgermeister den Vorwurf nicht ersparen, daß dieser in der wenig ansprechenden Aussendung im Bürgermeisterbrief sein Bestes getan hat, daß dieses Projekt nicht zustande kommt. Falls sich noch Interessenten melden, sollte die Möglichkeit einer Unterstützung - die auch bescheiden sein könnte - geprüft werden. Der Bürgermeister ist der Ansicht, daß für soziale Einrichtung keine aufwendige Werbung gemacht werden und die Information im Bürgermeisterbrief genügen muß, wenn ein echter Bedarf besteht. Abschließend wird einstimmig die Ansicht vertreten, daß unter den derzeit gegebenen Voraussetzungen die Einrichtung eines Ganztageskindergartens nicht erforderlich ist. zu 2) Der Bürgermeister berichtet, daß Dr. Christian Schenk bei ihm und bei den Belegärzten des Gemeindekrankenhauses "St. Josefsheim" vorgesprochen und sich erkundigt hat, ob er sich als Wahlarzt in Schruns niederlassen kann und im Spital als Belegarzt zugelassen wird, da er die Eröffnung einer unfallchirurgischen Facharztpraxis in Schruns plant. Er will in eigenen Räumlichkeiten Sportunfälle operativ und ambulant behandeln und anschließend die Patienten für drei bis vier Tage in das Gemeindekrankenhaus einweisen. Die sich - 4- aus der operativen Tätigkeit ergebenden Fragen und Probleme medizinischer Art konnten im gemeinsamen Gespräch geklärt werden. Er beansprucht für sich keine Sonderrechte (Anrecht auf eine gewisse Anzahl oder eine bestimmte Qualität von Spitalbetten). Auch sind seiner Ansicht nach - keine zusätzlichen Investitionen im Spital notwendig. Der Bürgermeister betont, daß durch den Zuzug von Dr. Schenk und durch die von ihm eingewiesenen Akutpatienten der Pflegebereich attraktiver gestaltet werden kann und sich dies auch im Wirtschaftsbereich günstig auswirken wird. Diese Aktivitäten dürfen allerdings nicht zu Lasten der Pflegefälle aus dem Montafon gehen. Auch besteht keine Gefahr, daß die Wöchnerinnen hinausgedrängt werden, da nicht daran gedacht ist, die Wochenstation aufzugeben. Im Gemeindevorstand wurde das Problem eingehend diskutiert und einstimmig der Beschluß gefaßt, einen positiven Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen. Ob Dr. Schenk tatsächlich nach Schruns kommt, hängt mit anderen Faktoren zusammen. Für ihn ist dies eine Vorfrage, die es abzuklären gilt. GR Syntax Warning: Invalid Font Weight Ing. Werner NETZER, welcher die Zulassung von Dr. Schenk befürwortet, weist darauf hin, daß die Ärzte anfänglich Bedenken gegen eine Zulassung von Dr. Schenk hegten, da die Einrichtung des Krankenhauses dafür nicht geeignet schien. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren rund 10 Mio Schilling in das Haus investiert und ist daher auch verpflichtet, für eine optimale Auslastung zu sorgen. Wenn Dr. Schenk 4 - 5 Patienten pro Woche zur postoperativen Behandlung in das Gemeindekrankenhaus überweist, so bedeutet dies rund 1500 zusätzliche Pflegetage, was Mehreinkünfte von 3 Mio Schilling pro Jahr entspricht. Dem Krankenhaus, welches eine persönliche Betreuung bietet, fehlt eine kurzfristige, flexible Belegung. Es soll geprüft werden, ob im 1. Obergeschoß auch noch andere Patienten untergebracht werden können, ohne daß die Geburtenstation geschlossen werden muß, ebenso die Frage einer Aufstockung des Pflegepersonals. Allgemein findet man es positiv, wenn Dr. Schenk nach Schruns kommt, da so die Bettenauslastung im Gemeindekrankenhaus verbessert werden kann. Allerdings darf dadurch die Situation der einheimischem Patienten und die des Personals nicht verschlechtert werden. Auch dürften an Dr. Schenk keine außerordentlichen Zugeständisse gemacht werden, und der Gemeinde dürfen keine zusätzlichen Investitionkosten entstehen. Auf die Anregung von GV DDr. Heiner BERTLE, daß man sich bemühen soll, Dr. Schenk als Arzt für Schruns zu gewinnen, erwidert der Bürgermeister, daß man diesem seitens der Gemeinde bei der Niederlassung sicher behilflich sein wird. über Antrag des Gemeindevorstandes wird einstimmig beschlossen, Dr. Christian Schenk als Belegsarzt im Gemeindekrankenhaus "St. Josefsheim" zuzulassen, wobei ihm jedoch keinerlei Sonderrechte eingeräumt werden und der Gemeinde daraus keine zusätzlichen Investitionskosten entstehen dürfen. - 5- zu 3) Der Vorsitzende schildert den bisherigen Verlauf des gegenständlichen Umwidmungantrages und verweist auf die im Raumordnungsausschuß durchgeführten eingehenden Beratungen. Trotz der negativen Stellungnahmen der Anrainer - besonders der Geschwister des Antragstellers - ist man zu der Auffassung gekommen, einer Umwidmung unter gewissen Auflagen zustimmen zu können und hat einen entsprechenden Antrag an die Gemeindevertretung gestellt. Diese hat sich in der August-Sitzung mit diesem Problem befaßt und schließlich stimmenmehrheitlich beschlossen, diesen Tagesordungspunkt zur Klärung von Vorfragen zu vertagen. Daraufhin hat sich der Ausschuß für Wirtschaft und Fremdenverkehr unter Hinzuziehung von August Grabher, welcher diese Grundfläche kaufen will und beabsichtigt, darauf eine Disco-Dancing mit 300 - 500 Plätzen zu bauen und zu betreiben beabsichtigt, befaßt. Es wurde unter anderem auch darüber beraten, ob ein solcher Betrieb in Schruns notwendig ist und darauf hingewiesen, daß in den einschlägigen Erhebungen einerseits der Wunsch nach Ruhe geäußert, andererseits kritisiert wird, daß in Schruns nichts los ist (Disco-Dancing mit Live-Musik). August Grabher hat sich in dieser Sitzung bereit erklärt, die ihm auferlegten Bedingungen einzuhalten. GV Werner BITSCHNAU ist strikt gegen eine Umwidmung, da es sich hier um besten landwirtschaftlichen Grund handelt. überdies ist er überhaupt gegen den Bau einer Disco in diesem Bereich, da dadurch eine wesentlich größere Lärmbelästigung der Anrainer im Wagenweg und im Auweg sicher ist. Er glaubt nicht, daß deswegen ein Gast mehr nach Schruns kommt. Er wundert sich, daß die Schrunser Gastronomie gegen dieses Projekt nicht auftritt. Jedem Häuslebauer werden zwei Parkplätze vorgeschrieben und wenn jemand am Gamplaschg ein Stück Grund umwidmen will, gibt es Schwierigkeiten. Im übrigen fragt er sich, wo junge Schrunser bauen sollen, wenn der Grund für solche Sachen zur Verfügung gestellt wird. Abschließend stellt er den Antrag, die beantragte Umwidmung nicht zu genehmigen. Der Bürgermeister weist darauf hin, daß im Flächenwidmungsplan relativ wenig Baufläche und Baumischgebiet ausgewiesen wSyntax Warning: Invalid Font Weight urde, sodaß diese Entwicklung von der Gemeinde gesteuert werden kann. Es wird immer wieder dazu kommen, daß landwirtschaftlicher Grund umgewidmet wird. Die Entscheidung für oder gegen eine Umwidmung erfolgt aus raumplanerischer Sicht, im Interesse der ganzen Gemeinde. Schließlich hat man seitens der Gemeinde für den sozialen Wohnbau einiges getan. GV Ing. Werner HETZER betont, daß man im ganzen Land versucht, solche Betriebe aus den Orten hinauszubringen. Aus landschaftspolitischer Sicht ist dieser Standort nicht akzeptabel. Man spricht von Kurort und zerstört Landschaft. Vom Kurort ist fast nichts mehr übriggeblieben, siehe Kurhotel. Vordringliche Aufgabe ist es, den Gästen, von denen wir schließlich zum überwiegenden Teil leben, den Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten und darüberhinaus den Einheimischen eine lebenswerte Umgebung zu sichern. Aus diesen Gründen wird er einer Umwidmung unter keinen Umständen zustimmen und spricht sich für den Bau einer Disco im Randgebiet, etwa in der "Drockers-Bündta" im Gantschier aus. - 6GR Gerhard WILLE ist der Ansicht, daß die Gemeindevertretung für die Bürger da sein soll. Er verweist auf die ungeklärten Probleme an der Umfahrungsstraße und spricht sich ebenfalls gegen eine Umwidmung aus. GV Ing. Rudolf HAUMER gibt einen überblick über den Zweck der Raumordnung. Seiner Meinung nach bringt dieses Disco-Tanzlokal eine Bereicherung für den Ort. Es hält den außerhalb des dichtverbauten Gebietes, in der Nähe der Schwimmbad-Parkplätze an der Umfahrungsstraße verkehrsmäßig günstig gelegenen Standort für geeignet und glaubt nicht, daß die Anrainer durch diesen Betrieb in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt werden. Er selbst hat durch Versuch festgestellt, daß der vom Zuschlagen der Türen und vom Laufenlassen der Motoren resultierende Lärm in einiger Entfernung vom Fließgeräusch der Ill neutralisiert wird. Er beantragt abschliessend, die Umwidmung zu genehmigen. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT schildert den bisherigen Verlauf des vorliegenden Umwidmungsantrages aus seiner Sicht. Im Raumordnungsausschuß war man fast einstimmig für eine Umwidmung. Man hat die Anrainereinsprüche gelesen und ignoriert. Offensichtlich sind diese Leute nicht wichtig genug. Dem Fremdenverkehrsausschuß scheint dieses Projekt wichtig, da es eine Angebotserweiterung für den Ort und der Gemeinde Steuergelder bringt. Schließlich aber geht es darum, ob man sich für den Profit oder für die Wohn- und Lebensqualität von rund dreißig Anrainern entscheidet. GV Wilhelm GANTNER, verweist ebenfalls darauf, daß diese Angelegenheit in der Gemeindevertretung vertagt und dem Ausschuß für Fremdenverkehr und Wirtschaft zur weiteren Beratung zugewiesen wurde, um im Beisein von August Grabher darüber diskutieren zu können, ob sich dieses Projekt für die Gemeinde dafür steht oder nicht. Gewisse Entwicklungsmöglichkeiten müssen gegeben sein und Geldverdienen ist schließlich legitim. Es stimmt, daß seitens der Schrunser Gastronomie keine eindeutige Stellungnahme zum Projekt abgegeben wurde. Es wurde auch die Problematik, einerseits mehr Verkehr und mehr Lärm und andererseits der Bedarf eines solchen Lokales für die Jugend von Schruns und aus dem übrigen Montafon. Bei einer positiven Entscheidung muß versucht werden, geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen vermehrten Verkehr auf den benachbarten Straßen zu verhindern und das Lärmproblem in den Griff zu bekommen. GV DDr. Heiner BERTLE glaubt sich in einer verkehrten Welt zu befinden, da die Fraktion SPö und Parteifreie - welche sich heute gegen dieses Projekt ausspricht - noch vor Jahren gemeint hat, die Jugend müsse zugrunde gehen, wenn es in Schruns keine Disco gibt. Nach dem Floriani-Prinzip soll nun die Disco woanders situiert werden. Er spricht sich dafür aus, die Beschlußfassung in folgende Unterpunkte zu gliedern: 1.) braucht Schruns eine Disco, 2.) ist dies der richtige Standort und 3.) was ist wichtiger: Bedarfsdeckung oder Gäste/Einheimische. GR Ing. Werner NETZER stellt die Frage, ob das Oberland überSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight haupt eine Disco braucht, und wenn ja, ob der Standort gerade Schruns sein muß. Die Gästebefragung hat einerseits das Bedürfnis mehr Ruhe, andererseits ein mangelndes Unterhaltungsangebot ergeben. - 7Die aus der Einrichtung eines solchen Betriebes an der Umfahrungsstraße resultierende Lärmbelästigung am Wagenweg und Auweg, hält er für eine Katastrophe. Auch werden dadurch die Unfälle im Bereich Schruns zunehmen. Natürlich soll man jungen Schrunser Unternehmern Grund zur Verfügung stellen, aber man soll dabei nicht so vorgehen wie die ÖVP. GV Peter VONBANK verweist in seiner Eigenschaft als Obmann des Raumordnungausschusses darauf, daß sich dieser Ausschuß in drei Sitzungen und einem Lokalaugenschein mit den beauftragten Ortsplanern mit dieser Angelegenheit eingehend befaßt hat. Auch der Fremdenverkehrsausschuß ist im wesentlichen zur Auffassung gekommen, daß der zur Debatte stehende Standort der beste in Schruns ist. Es stimmt, daß eine Zustimmung zur beabsichtigten Umwidmung unter diesen Umständen ein "Ja" zu einer Disco bedeutet. Bei negativem Ausgang der Abstimmung hat Franz Fleisch wiederum die Möglichkeit, einen Antrag auf Umwidmung zu stellen. Den Vorwurf von GV Mag. Dr. Siegfried MARENT, man hat die Anrainereinsprüche vom Tisch gewischt, weist er entschieden zurück. GV Mag. Manfred HANISCH ist der Ansicht, daß der Antragsteller den Grund für die beabsichtigte Umwidmung angeben muß. Er ist nicht gegen ein Tanzlokal, kann sich aber mit diesem Standort nicht einverstanden erklären und wünscht darüberhinaus, ein konkreteres Projekt zu sehen. Der Bürgermeister verweist darauf, daß der Antragsteller nicht verpflichtet ist, bekanntzugeben, was er mit den umgewidmeten Grundflächen beabsichtigt. Das Bekanntsein der beabsichtigten Verwendung der umzuwidmenden Fläche erleichtert und erschwert zugleich die Angelegenheit und wird zur Entscheidung darüber, ob man an diesem Standort in Schruns eine Disco haben möchte oder nicht. GV DDr. Heiner BERTLE beantragt, die Umwidmung nur mit Bindung an die Vorlage eines Gesamtbebauungsplanes zu genehmigen, um bei der weiteren Gestaltung mitreden zu können. Der Antrag des Franz Fleisch, Schruns, Wagenweg 50, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes durch Umwidmung eines Teilstückes der Gp 1370/1 von "FL" in "BM" unter den vom Raumordnungsausschuß beschlossenen sowie der von GV DDr. Heiner BERTLE beantragten Auflagen wird stimmenmehrheitlich (11 Gegenstimmen: Fraktion SPö und Parteifreie sowie Siegfried GRASS, Ing. Werner NETZER, Jakob GANAHL, Ing. Kurt PRAUTSCH und Otmar VALLASTER) abgelehnt. zu 4) Der Vorsitzende berichtet über die auf Einladung des Standes Montafon am Samstag, den 10. September 1988 durchgeführte Waldbegehung, zu der auch die Mitglieder des Gemeindevorstandes und des Land- und Forstwirtschaftsausschusses eingeladen waren, um die über die im Bereich Kröpfen - Kapell geplanten Waldbewirtschaftungsmaßnahmen aus erster Hand zu informieren. In diesem Zusammenhang wurde betont, daß der Wald die beste Sicherheit für unseren Lebensraum darstellt. - 8GV Werner BITSCHNAU spricht sich für eine Sanierung des Schutzwaldes aus und regt an, daß die Vbg. Iiiwerke AG und die Bergbahnen einen entsprechenden Beitrag leisten sollen. GV DDr. Heiner BERTLE erkundigt sich, ob 1.) die entsprechenden Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen wurden, 2.) der Stand Montafon seine eigenen finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und 3.) die Gewähr gegeben ist, daß nicht zu jeder Tanne ein eigener Weg gemacht wird. Der Vorsitzende erklärt, daß die Verhandlungen laufen, die Verträge abgeklärt, aber noch nicht unterzeichnet wurden, daß die Leistungen und Zahlungen gesichert sind und daß nicht beabsichtigt ist, Waldautobahnen zu bauen. Betriebsleiter Dipl.Ing. Malin hat bei der Begehung seine Zielsetzungen und Überlegungen dargelegt und somit das Fundamt für die Waldbewirtschaftung der nächsten Jahre gelegt. GV Jakob GANAHL verweist auf die Wichtigkeit, daß die Leute nicht mehr das Holz über die Schiabfahrt riesen. Auf die Frage von GV WSyntax Warning: Invalid Font Weight erner BITSCHNAU, warum der Stand Montafon Holz in der Schweiz kauft, antwortet der Bürgermeister, daß dies im Interesse der Standesbürger geschieht, da es billiger kommt, wenn man 400 fm Schweizer Brennholz (Windwurfholz) kauft, als daß man "Sonntagsholzer" in den Wald läßt, Leute die im Wald mehr Schaden machen. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT ist der Meinung, daß man nicht gegen eine Gewährung dieses Förderungsbeitrages sein kann. Ihn stört, daß die Standessitzungen nicht öffentlich sind, und er ersucht den Bürgermeister, diese Angelegenheit sowie das Problem des Aufteilungsschlüssels (Standesbürger) nochmals im Stand Montafon vorzubringen. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: GV DDr. Heinder BERTLE mit der Begründung, daß mit dem Geld nicht mit der nötigen Sorgfalt umgegangen wird) beschlossen, dem Stand Montafon - Forstfond einen Förderungsbeitrag in Höhe von S 230.829, - zur Sanierung der Standeswaldüngen zu gewähren. zu 5) GV Mag.Dr. Siegfried MARENT berichtet, daß nach Meinung der Fraktion SPö und Parteifrei der Verkehrsverband Montafon zu wenig effizient arbeitet und die Kurtaxe zu hoch ist. Der Verband kostet die Gemeinden S 1.60 pro gemeldeten Gast . Dies ist viel, wenn man den dabei erzielten Werbeeffekt und Erfolg gegenüberstellt. Es geschieht wenig Sinnvolles, so werden an die Trachtengruppe und für das Reitturnier Beträge ausbezahlt, wo man - seiner Ansicht nach - gleich zur Gemeinde gehen könnte. Weiters verweist er auf die Publikation "Sterngucker", die geteilte Aufnahme gefunden hat und auch von Gastwirten, allerdings nur hinter vorgehaltener Hand, kritisiert wird. Er fordert, daß der Obmann - auch der zukünftige - , der Obmannstellvertreter und der Geschäftsführer eingeladen - 9werden, um abzugeben. der Gemeindevertretung einen Tätigkeitsbericht Der Bürgermeister erwidert, daß der Verkehrsverband Montafon einerseits die Dachorganisation der örtlichen Verkehrsämter, andererseits das Bindeglied zwischen diesen und dem Landesfremdenverkehrsverband darstellt. Er bemerkt, daß die Aufgabengebiete des Verkehrsverbandes Montafon genau abgegrenzt sind und unter anderem die talschaftsweite Koordination und Durchführung von Werbemaßnahmen bei Messen und Ausstellung im In- und Ausland umfassen. Gleichzeitig stellt er fest, daß GV Mag. Dr. Siegfried Marent als Mitglied dieses Verbandes an dessen Arbeit kein großes Interesse zeigt. Er erklärt sich bereit, den Obmann und den Geschäftsführer des Verkehrsverbandes Montafon zu einem Gespräch mit der Gemeindevertretung einzuladen. Im übrigen soll sich die Fraktion SPö und Parteifreie konkret darüber äußern, was in einer solchen Aussprache behandelt werden soll. GV DDr. Heiner BERTLE berichtet in diesem Zusammenhang, daß die "Innerfratte" aus dem Verkehrsverband Montafon aussteigen will. Was die Diskussion über einen Ausstieg der "Innerfratte" aus dem Verband anlangt, erwidert der Vorsitzende, so wird diese schon seit fünf Jahren geführt. Sollte der Verband tatsächlich aufgelöst werden, würden die kleinen Gemeinden, wie Silbertal und Bartholomäberg unter die Räder kommen. Es wird einstimmig beschlossen, den Obmann, den Obmannstellvertreter und den Geschäftsführer des Verkehrsverbandes Montafon zu einer Aussprache mit der Gemeindevertretung einzuladen. zu 6) Erläutert an Hand einer Skizze die Situation. Es ist beabsichtigt, den bestehenden Fußweg zwischen Veltlinerweg und Rainweg in südlicher Richtung bis zum Auweg zu verlängern. Dieser Weg soll im Norden auf Gemeindegrund situiert und entsprechend dem bereits errichteten Wegstück gestaltet werden. Da im Bereich des Rainweges der Gemeindegrund nicht bis an diesen heranreicht, wurden mit den Anrainer Hedwig Erlacher und Dr. Hansjörg Czinglar Verhandlungen über die Einräumung einer Wegdienstbarkeit bzw. einen Grundtausch geführt. Abschließend wird der im Zuge der Verlängerung des Fußweges Veltlinerweg - Auweg notwendige Grundtausch mit Dr. Hansjörg Czinglar sowie der Errichtung eines Dienstbarkeitsvertrages mit Hedwig Erlacher eiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight nstimmig beschlossen (EM Dr. Hansjörg Czinglar enthält sich wegen Befangenheit der Abstimmung). Jakob Ganahl die Sitzung. verläßt um 23.00 Uhr wegen anderer Verpflichtungen -10- zu 7) Die Gemeinden Schruns und Tschagguns haben die Absicht die über die Ill führende "Jäger-Brücke" (Gpn 3228/1 u.a. KG Schruns und Tschagguns) in das öffentliche Gut der beiden Gemeinden zu übernehmen. Die Übergabe durch den derzeitigen Eigentümer, die Firma Jäger GmbH, Schruns, soll kostenlos erfolgen und die beiden Gemeinden eventuell zusammen die Haftung gemäß § 1319a ABGB übernehmen bzw. als Halter im Sinne des Straßengesetzes auftreten. Die Firma Jäger GmbH, Schruns, hat sich am 01.08.1988 mit einer Übergabe unter den vorgenannten Bedingungen bereiterklärt. Die bestehende Brücke entspricht nicht mehr den Anforderungen und es werden daher einige bauliche Maßnahmen notwendig. Die Gemeinde Tschagguns hat den Beschluß gefaßt, einen 2 m breiten Fußgängersteg mitzufinanzieren. Die Gemeinde Tschagguns hat kein Interesse an einer befahrbaren Brücke. Man schließt sich dieser Ansicht an, da die verkehrsmäßige Anbindung an die Rätikonkreuzung nicht möglich ist und außerdem eine vernünftige Fußgängerverbindung in diesem Bereich wichtiger erscheint. Beim Ausbau als Radwegbrücke im Zuge des projektierten Radwanderweges Montafon besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer 50 %-igen Förderung durch das Land, sodaß der Marktgemeinde Schruns schließlich ein 25 %-iger Anteil an den Errichtungskosten verbleiben wird. GR Ing. Werner NETZER erkundigt sich, ob nicht die Errichtung einer gedeckten Brücke an dieser Stelle möglich ist. Nach seiner Information soll eine solche in St. Gallenkirch verfügbar sein. Der Bürgermeister erwidert, daß eine solche Brücke bestimmt sehr gut in die Landschaft passen würde, jedoch die Erhaltung teurer kommt. Er wird eine entsprechende Anfrage an das Landesstraßenbauamt richten. Abschließend wird einstimmig beschlossen, die "Jäger—Brücke" in das öffentliche Gut der Gemeinden Schruns und Tschagguns zu übernehmen und gemeinsam mit der Gemeinde Tschagguns die Möglichkeit der Errichtung einer überdachten Holzbrücke zu prüfen und einen anteiligen Betrag von bis zu S 100.000, - für die Errichtung einer neuen Brücke bereitzustellen, wobei die Entscheidung darüber dem Gemeindevorstand übertragen wird. zu 8) Zwischen dem Sportplatzausschuß und Familie Düngier besteht darüber Einigkeit, daß für die anzupachtende Fläche - Bedarf ca. 7.500 m2 - ein wertgesicherter Pachtschilling von S 7, - pro m2 und Jahr bezahlt werden soll. Probleme gibt es mit den von den Gebrüdern Kieber gepachteten landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Familie Düngier ist der Ansicht, daß die Gemeinde als neue Pächterin dieser Grundstücke den mit den Gebrüdern Kieber beste- -11henden Pachtvertrag zu lösen hat. Diese verlangen dafür eine einmalige Entschädigung von rund S 90.000, -. Weiters sind der Sportplatz-Ausschuß und kommen, den Hauptplatz samt Tribüne und Au" zu errichten. Der FC Schruns hat Planung durch eines seiner Mitglieder, kostenlos zu übernehmen. Der Bürgermeister ersucht den Amann die Pläne zu erläutern. als der FC Schruns übereingeKabinen in der "Stoflethdas Angebot gemacht, die Dipl.Ing. Eckehart Amann, Zuhörer anwesenden Dipl.Ing. Dieser erklärt das Problem für dringlich, da die Situation am bestehenden Platz, welcher nicht mehr den Normen und gesetzlichen Gegebenheiten entspricht, untragbar ist. Seit 20 Jahren wird nun von einem neuen Fußballplatz geredet. Er hat jetzt ein Grobkonzept gemacht, welches einen Haupt- und Trainingsplatz vorsieht, weil ein einziger Platz den Spiel- und Trainingsbetrieb nicht aushalten und innerhalb eines Jahres kaputtgehen würde. Dazu kommen die am Vagenweg gelegenen Tribünen mit den darunterliegenden Waschanlagen und Umkleidekabinen, von denen ein Teil wintersicher gemacht wird, damit sie eventuell im Vinter für die Langläufer zu Verfügung stehen. Eine grobe Kostenschätzung beläuft sich auf rund 14 MiSyntax Warning: Invalid Font Weight o Schilling inkl. MVSt. 3, 1 Mio Schilling für die Sanierung des dzt. Platzes, Da man nicht weiß, wie der Untergrund usw. beschaffen ist, wurde die kostenmäßige Erfassung, so gut dies im jetzigen Stadium möglich ist, versucht. Für die Führung der Langlaufloipe wird vorgesorgt. Das Gelände wird ringsherum eingezäunt. In der Hauptschußrichtung ist ein 6-8 m hoher Zaun vorgesehen. Die gesetzlichen Bauabstände werden allseits eingehalten. Ebenso ist die Mitbenützung der Schwimmbadparkplätze sowie die eventuelle Errichtung von weiteren 46 Parkplätzen auf Gemeindegrund nordöstlich des Spartplatzareals geplant. EM Dr. Hansjörg CZINGLAR spricht sich gegen die Errichtung von 46 Parkplätzen im NO der Sportanlage aus, da die Parkplätze beim Schwimmbad mitbenutzt werden können. Er plädiert stattdessen für den Bau eines Volleyballplatzes auf diesem Areal. Der Bürgermeister schlägt in diesem Stadium vor, die Richtung zu fixieren, ob man mit der Familie Düngier einen Vertrag ausarbeiten soll. Er persönlich ist der Meinung, daß über den Standort genug geredet wurde. GV Peter VONBANK erklärt, daß GV MR Dr. Hermann SANDER ihn dringend ersucht hat, man soll einen entsprechenden Grundsatzbeschluß fassen und die geforderte Entschädigung zahlen, damit die vertraglichen Dinge in die Vege geleitet werden können. GV Verner BITSCHNAU ist der Meinung, daß die Gebrüder Kieber "den Rahm für nüt abschöpfen". über die Frage von GV DDr. Heiner BERTLE, für welchen Zeitraum das fragliche Grundstück für den Trainingsplatz angepachtet werden soll, erwidert der Bürgermeister 25 Jahre. Im übrigen ist er der A n s i c h t , daß die Frage einer Entschädigung für den Nutzungsentgang der Gebrüder Kieber vom Verpächter zu klären ist. -12GV DDr. Heiner BERTLE schlägt vor, bei der Landwirtschaftskammer bzw. der Agrarabteilung der Vbg. Landesregierung anzufragen, ob in einem solchen Fall eine Entschädigung des Vorpächters vorgesehen bzw. gerechtfertigt ist und wie hoch dieser Betrag zutreffendenfalls sein soll. GV Ing. Werner NETZER weist darauf hin, daß der Trainingsbetrieb mehr Belastung für die Anrainer bringt als der Spielbetrieb. Hier können die Parkplätze beim Schwimmbad ebenfalls mitbenutzt werden. Grundsätzlich ist diese Sportanlage nicht nur für den FC Schruns gedacht, es sollen auch andere Vereine (Kneippverein etc.) die Möglichkeit der Benützung haben. Der Bürgermeister wird mit der Gemeinde Tschagguns und Vbg. Illwerke AG. Verbindung aufnehmen, um zu prüfen, ob eine Beteiligung ihrerseits möglich ist. Abschließend wird der Bericht über den Verhandlungsstand betreffend die Grundzupachtung von der Familie Düngier, die Situierung und den Planungsstand bezüglich des neu zu errichtenden Sportplatzes in der "Stofleht Au" zur Kenntnis genommen und stimmenmehrheitlich (eine Gegenstimme: GV Franz NETZER, weil auch gegen Umwidmung der Gp 1370/1 ist) beschlossen, die diesbezüglichen Verhandlungen mit der Familie Düngier zu einem Abschluß zu bringen und mit den begonnenen Planungen fortzufahren. zu 9) Der Bürgermeister erläutert die Gründe für den geplanten Ankauf der Gp 1146/1 von Walter Filippi, Schruns, Feldweg 14. Es ist seitens der Gemeinde beabsichtigt, auf diesem Grundstück öffentliche Einrichtungen, wie Telefonzellen und ein Sammelzentrum für Papier, Glas und Dosen etc. für die Anrainer des Feldweges und des HansBertle-Weges zu situieren. W Es wird einstimmig beschlossen, die Gp 1146/1 mit 259 m2 zum Preis von S 350, -/m2 von Walter Filippi, Schruns, anzukaufen. zu 10) Der Bürgermeister, welcher den bekämpften Baubescheid erlassen hat, enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung und übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Gerhard Rebholz. EM Waldtrauf PFEFFERKORN und EM Dr. Hansjörg CZINGLAR sind ebenfalls befangen und enthalten sich der Beratung und Abstimmung. Der Vizebürgermeister verliest die Berufung des Dipl.Ing. Brosch, das Schreiben der Errichtergemeinschaft und erläutert anschließend die Situation. Das Bauvorhaben wurde nach Beibringung einesSyntax Warning: Invalid Font Weight Bausacheverständigengutachtens verhandelt und nach Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen genehmigt. Gewiß waren die Anrainer über die vorbeigehende Zufahrt nicht glücklich und Dipl.Ing. Brosch hat bei der Bauverhandlung entsprechende Einwendungen gemacht . -13- GV Werner BITSCHNAU verweist auf die Einhaltung der gesetzlichen Bauabstände und ist der Ansicht, daß die Errichtergemeinschaft nun planen kann wie sie will. Im übrigen mußten die Anrainer damit rechnen, daß die Wiese einmal verbaut werden würde und hätten entsprechend Boden dazukaufen können. Für GV DDr. Heiner BERTLE stellt der Baubeginn vor Eintritt der Rechtskraft des gegenständlichen Baubescheides zwar einen formalen Schönheitsfehler dar. Er spricht sich jedoch gegen Konzessionen an die Anrainer aus, da alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. GV Peter VONBANK empfiehlt der Gemeindevertretung, lassen, wie es jetzt ist. man solle es so Es wird einstimmig beschlossen, der Berufung des Dipl.Ing. Walter Brosch, Schruns, gegen die Errichtung einer Reihenhausanlage in der Kronenwiese keine Folge zu geben. zu 11 und 12) Es wird einstimmig beschlossen, diese fortgeschrittenen Zeit zu vertagen. beiden Punkte wegen der Gegen die Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung : 00. 15 Uhr Schruns, am 31. Oktober 1988